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Document 32017D1244
Council Decision (EU, Euratom) 2017/1244, taken by common accord with the President of the Commission, of 7 July 2017 appointing a Member of the European Commission
Beschluss (EU, Euratom) 2017/1244 des Rates im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission vom 7. Juli 2017 zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission
Beschluss (EU, Euratom) 2017/1244 des Rates im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission vom 7. Juli 2017 zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission
ABl. L 178 vom 11.7.2017, p. 12–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2019
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11.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 178/12 |
BESCHLUSS (EU, Euratom) 2017/1244 DES RATES
im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission
vom 7. Juli 2017
zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 246 Absatz 2,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Europäische Rat hat am 23. Oktober 2014 den Beschluss 2014/749/EU (2) zur Ernennung der Europäischen Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2019 angenommen. |
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(2) |
Der Präsident der Kommission, Herr Jean-Claude JUNCKER, hat den Rat mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 davon unterrichtet, dass Frau Kristalina GEORGIEVA mit Wirkung vom 1. Januar 2017 von ihrem Amt als Mitglied der Kommission zurückgetreten war. |
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(3) |
Gemäß Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist für ein zurückgetretenes Mitglied für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied derselben Staatsangehörigkeit zu ernennen. |
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(4) |
Daher sollte ein neues Mitglied der Kommission ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission, Herrn Jean-Claude JUNCKER, ernennt der Rat Frau Mariya GABRIEL für die verbleibende Amtszeit, die bis zum 31. Oktober 2019 läuft, zum Mitglied der Kommission.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. Juli 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. MAASIKAS
(1) Stellungnahme vom 4. Juli 2017 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).