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Document 32017D0330(01)
Council Decision of 27 March 2017 appointing an alternate member of the Advisory Committee on Freedom of Movement for Workers for Portugal
Beschluss des Rates vom 27. März 2017 über die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Portugal) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Beschluss des Rates vom 27. März 2017 über die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Portugal) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
ABl. C 99 vom 30.3.2017, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 24/09/2018
30.3.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 99/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 27. März 2017
über die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Portugal) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
(2017/C 99/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (1), insbesondere auf die Artikel 23 und 24,
gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet worden sind,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit den Beschlüssen vom 20. September 2016 (2) und vom 23. Januar 2017 (3) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer für die Zeit vom 25. September 2016 bis zum 24. September 2018 ernannt. |
(2) |
Die portugiesische Regierung hat einen Kandidaten für einen zu besetzenden Sitz vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wird für die Zeit bis zum 24. September 2018 ernannt:
I. REGIERUNGSVERTRETER
Land |
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Portugal |
|
Herr João ATAÍDE |
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. März 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
C. ABELA
(1) ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 20. September 2016 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. C 348 vom 23.9.2016, S. 3).
(3) Beschluss des Rates vom 23. Januar 2017 über die Ernennung portugiesischer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. C 27 vom 27.1.2017, S. 6).