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Document 32016R1051

    Verordnung (EU) 2016/1051 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

    ABl. L 173 vom 30.6.2016, p. 5–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2021; Stillschweigend aufgehoben durch 32021R2278

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/1051/oj

    30.6.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 173/5


    VERORDNUNG (EU) 2016/1051 DES RATES

    vom 24. Juni 2016

    zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Es liegt im Interesse der Union, die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für 140 Waren, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates (1) aufgeführt sind, vollständig auszusetzen.

    (2)

    Es liegt nicht länger im Interesse der Union, die Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für sechs Waren, die derzeit im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführt sind, beizubehalten.

    (3)

    Für 46 Aussetzungen, die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführt sind, sollten die Bedingungen geändert werden, um der technischen Entwicklung der Waren, der wirtschaftlichen Entwicklung des Marktes und einer weiterer Einreihungsprüfung Rechnung zu tragen und sprachliche Anpassungen vorzunehmen. Die geänderten Bedingungen beziehen sich auf Änderungen der Warenbezeichnung, der Einreihung, der Zollsätze oder der Anforderung einer Endverwendung. Die Aussetzungen, bei denen Änderungen erforderlich sind, sollten aus der Liste der Aussetzungen im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 gestrichen werden, und die geänderten Aussetzungen sollten in diese Liste aufgenommen werden.

    (4)

    Im Interesse der Klarheit sollte die Endnote, die auf eine neu eingeführte Maßnahme oder eine Maßnahme mit geänderten Bedingungen im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 hinweist, gestrichen werden, und die durch die vorliegende Verordnung geänderten Einträge sollten mit einem Asterisk gekennzeichnet werden.

    (5)

    Die Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.

    (6)

    Da die mit der vorliegenden Verordnung geänderten Aussetzungen ab dem 1. Juli 2016 gelten müssen, sollte die vorliegende Verordnung so rasch wie möglich in Kraft treten. Um in angemessener Weise die Vorteile der Aussetzung unter dem TARIC Code 7616991030 sicherzustellen, sollte zudem der neu eingefügte TARIC Code 8708999750 ab dem 1. Januar 2016 gelten —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wird wie folgt geändert:

    (1)

    Die Zeilen für die Waren in Anhang I der vorliegenden Verordnung werden in der Reihenfolge der KN-Codes in der ersten Spalte der Tabelle im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 eingefügt;

    (2)

    Die Zeilen für die Waren der KN- und der TARIC-Codes in Anhang II der vorliegenden Verordnung werden gestrichen;

    (3)

    Endnote 1 erhält folgende Fassung:

    „(1)

    Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der besonderen Verwendung gemäß Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10. 2013, S. 1)“;

    (4)

    Endnote 4 erhält folgende Fassung:

    „(4)

    Die Einfuhr von Waren, die von dieser Zollaussetzung betroffen sind, ist gemäß dem in den Artikeln 55 und 56 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 558) festgelegten Verfahren zu überwachen.“

    (5)

    Endnote 7 wird gestrichen.

    (6)

    Die folgende Endnote wird als Asterisk angefügt:

    „*

    Aussetzung für ein Erzeugnis im Anhang der Verordung (EU) Nr. 1344/2011 dessen KN- oder TARIC-Code oder Warenbezeichnung durch die vorliegende Verordnung geändert werden.“

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt ab dem 1. Juli 2016.

    Der TARIC-Code „ex 8708999750“ gilt jedoch ab dem 1. Januar 2016.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2016.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A.G. KOENDERS


    (1)  Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1344/2011 (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 201).


    ANHANG I

    KN-Code

    TARIC

    Warenbezeichnung

    Autonomer Zollsatz

    Besondere Maßeinheit

    Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung

    ex 1512 19 10

    10

    Raffiniertes Distelöl (Safloröl, CAS RN 8001-23-8) zum Herstellen von

    konjugierter Linolsäure der Position 3823 oder

    Ethyl- oder Methylestern der Linolsäure der Position 2916  (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 2008 99 91

    20

    Chinesische Wasserkastanien (Eleocharis dulcis oder Eleocharis tuberosa), geschält, gewaschen, blanchiert, gekühlt und einzeln tiefgefroren, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie, die einer anderen Behandlung als einfachem Abpacken unterworfen werden sollen (1) (2)

    0 % (3)

    31.12.2020

    *ex 2009 89 99

    96

    Kokoswasser

    nicht gegoren,

    ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker und

    in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Liter oder mehr (2)

    0 %

    31.12.2016

    *ex 2106 10 20

    30

    Zubereitung auf der Grundlage von Sojaproteinisolat, mit einem Gehalt an Calciumphosphat von 6,6 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,6 GHT

    0 %

    31.12.2018

    *ex 2805 19 90

    20

    Lithium (Metall) mit einer Reinheit von 98,8 GHT oder mehr (CAS RN 7439-93-2)

    0 %

    31.12.2017

    ex 2811 22 00

    70

    Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0),

    in Form von Pulver

    mit einer Reinheit von 99,7 GHT oder mehr

    mit einem Medianwert der Korngröße von 0,7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 μm

    bei welchem 70 % der Partikel einen Durchmesser von nicht mehr als 3 μm aufweisen

    0 %

    31.12.2020

    ex 2818 30 00

    20

    Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2)

    in Form von Pulver

    mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr

    mit einer Zersetzungspunkt von 263 °C oder mehr

    mit einer Korngröße von 4 μm (± 1 μm)

    mit einem Gehalt an Total-Na2O von nicht mehr als 0,06 GHT

    0 %

    31.12.2020

    ex 2825 50 00

    30

    Kupfer(II)-oxid (CAS RN 1317-38-0) mit einer Partikelgröße von nicht mehr als 100 nm

    0 %

    31.12.2020

    *ex 2836 99 17

    30

    Basisches Zirconium(IV)carbonat (CAS RN 57219-64-4 oder 37356-18-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2018

    *ex 2903 39 29

    10

    1H-Perfluorhexan (CAS RN 355-37-3)

    0 %

    31.12.2018

    ex 2906 29 00

    40

    2-Brom-5-iod-phenylmethanol (CAS RN 946525-30-0)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2908 19 00

    40

    3,4,5-Trifluorphenol (CAS RN 99627-05-1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2908 19 00

    50

    4-Fluorphenol (CAS RN 371-41-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2909 30 90

    50

    1-Ethoxy-2,3-difluorbenzol (CAS RN 121219-07-6)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2909 30 90

    60

    1-Butoxy-2,3-difluorbenzol (CAS RN 136239-66-2)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2909 49 80

    10

    1-Propoxypropan-2-ol (CAS RN 1569-01-3)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2911 00 00

    10

    Ethoxy-2,2-difluorethanol (CAS RN 148992-43-2)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2914 50 00

    75

    7-Hydroxy-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on (CAS RN 22009-38-7)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2915 90 70

    65

    2-Ethyl-2-methylbutansäure (CAS RN 19889-37-3)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2916 14 00

    30

    Allylmethacrylat (CAS RN 96-05-9) und seine Isomere mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr und zumindest enthaltend

    0,01 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,02 GHT Allylalkohol (CAS RN 107-18-6)

    0,01 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,1 GHT Methacrylsäure (CAS RN 79-41-4) und

    0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT 4-Methoxyphenol (CAS RN 150-76-5) (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 2916 39 90

    20

    3,5-Dichlorbenzoylchlorid (CAS RN 2905-62-6)

    0 %

    31.12.2018

    ex 2916 39 90

    41

    4-Brom-2,6-difluorbenzoylchlorid (CAS RN 497181-19-8)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2916 39 90

    51

    3-Chlor-2-fluorbenzoesäure (CAS RN 161957-55-7)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2916 39 90

    61

    2-Phenylbuttersäure (CAS RN 90-27-7)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2917 39 95

    25

    Naphthalin-1,8-dicarbonsäureanhydrid (CAS RN 81-84-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2917 39 95

    35

    1-Methyl-2-nitroterephthalat (CAS RN 35092-89-8)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2918 99 90

    13

    3-Methoxy-2-methylbenzoylchlorid (CAS RN 24487-91-0)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2918 99 90

    18

    Ethyl-2-hydroxy-2-(4-phenoxyphenyl)propanoat (CAS RN 132584-17-9)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2921 49 00

    60

    2,6-Diisopropylanilin (CAS RN 24544-04-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2922 19 85

    35

    2-[2-(Dimethylamino)ethoxy]ethanol (CAS RN 1704-62-7)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 2922 29 00

    63

    Aclonifen (ISO) (CAS RN 74070-46-5) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2922 39 00

    25

    3-(Dimethylamino)-1-(1-naphthalenyl)-1-propanon)-hydrochlorid (CAS RN 5409-58-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2922 39 00

    35

    5-Chlor-2-(methylamino)benzophenon (CAS RN 1022-13-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2922 49 85

    30

    Wässrige Lösung mit einem Gehalt an Natriummethylaminoacetat (CAS RN 4316-73-8) von 40 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2924 29 98

    61

    (S)-1-Phenylethanamin (S)-2-(((1R,2R)-2-allylcyclopropoxy)carbonylamin)-3,3-dimethylbutanoat (CUS 0143288-8)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2924 29 98

    62

    2-Chlorbenzamid (CAS RN 609-66-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2924 29 98

    64

    N-(3′,4′-Dichlor-5-fluor[1,1′-biphenyl]-2-yl)-acetamid (CAS RN 877179-03-8)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2926 90 95

    14

    Cyanessigsäure (CAS RN 372-09-8)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2926 90 95

    17

    Cypermethrin (ISO) und seine Stereoisomere (CAS RN 52315-07-8) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2928 00 90

    23

    Metobromuron (ISO) (CAS RN 3060-89-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2930 90 99

    19

    N-(2-Methylsulfinyl-1,1-dimethyl-ethyl)-N′-{2-methyl-4-[1,2,2,2-tetrafluor-1-(trifluormethyl)ethyl]phenyl}phthalamid (CAS RN 371771-07-2)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2930 90 99

    22

    Tembotrion (ISO) (CAS RN 335104-84-2) mit einer Reinheit von 94,5 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2930 90 99

    26

    Folpet (ISO)(CAS RN 133-07-3) mit einer Reinheit von 97,5 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2931 90 80

    60

    4-Chlor-2-fluor-3-methoxyphenylboronsäure (CAS RN 944129-07-1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2931 90 80

    63

    Chlorethenyldimethylsilan (CAS RN 1719-58-0)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2931 90 80

    65

    Bis(4-tert-butylphenyl)iodoniumhexafluorphosphat (CAS RN 61358-25-6)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2931 90 80

    67

    Dimethylzinn-dioleat(CAS RN 3865-34-7)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2931 90 80

    70

    (4-Propylphenyl)boronsäure (CAS RN 134150-01-9)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2932 19 00

    20

    Tetrahydrofuran-boran (CAS RN 14044-65-6)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2932 99 00

    65

    4,4-Dimethyl-3,5,8-trioxabicyclo[5,1,0]octan (CAS RN 57280-22-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 21 00

    55

    1-Aminohydantoinhydrochlorid (CAS RN 2827-56-7)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 29 90

    65

    (S)-tert-Butyl 2-(5-brom-1H-imidazol-2-yl)pyrrolidin-1-carboxylat (CAS RN 1007882-59-8)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 39 99

    13

    Methyl(1S,3S,4R)-2-[(1R)-1-phenylethyl]-2-azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-carboxylat (CAS RN 130194-96-6)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 39 99

    14

    N,4-Dimethyl-1-(phenylmethyl)-3-piperidinamin-Hydrochlorid (1:2) (CAS RN 1228879-37-5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 39 99

    16

    Methyl (2S,5R) 5-((benzyloxy)amino)piperidin-2-carboxylat dihydrochlorid (CAS RN 1501976-34-6)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 39 99

    17

    3,5-Dimethylpyridin (CAS RN 591-22-0)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 39 99

    19

    Methylnicotinat (INNM) (CAS RN 93-60-7)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 39 99

    23

    2-Chlor-3-cyanpyridin (CAS RN 6602-54-6)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 39 99

    26

    2-[4-(Hydrazinylmethyl)phenyl]-pyridin-Dihydrochlorid (CAS RN 1802485-62-6)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 49 10

    50

    1-Cyclopropyl-6,7,8-trifluor-1,4-dihydro-4-oxo-3-chinolincarbonsäure (CAS RN 94695-52-0)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 59 95

    18

    1-Methyl-3-phenylpiperazin (CAS RN 5271-27-2)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 59 95

    21

    N-(2-Oxo-1,2-dihydropyrimidin-4-yl)benzamid (CAS RN 26661-13-2)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 69 80

    13

    Metribuzin (ISO) (CAS RN 21087-64-9) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 69 80

    17

    Benzoguanamin (CAS RN 91-76-9)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 99 80

    16

    Pyridat (ISO)(CAS RN 55512-33-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 99 80

    17

    Carfentrazone-ethyl (ISO) (CAS RN 128639-02-1) mit einer Reinheit von 93 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 99 80

    21

    1-(Bis(dimethylamino)methylen)-1H-[1,2,3]triazol[4,5-b]pyridinium 3-oxid hexafluorphosphat(V) (CAS RN 148893-10-1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 99 80

    26

    (2S,3S,4R)-Methyl 4-(3-(1,1-difluorbut-3-enyl)-7-methoxychinoxalin-2-yloxy)-3-ethylpyrrolidin-2-carboxylat-4-methylbenzolsulfonat (CUS 0143289-9)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 99 80

    29

    3-[3-(4-Fluorphenyl)-1-(1-methylethyl)-1H-indol-2-yl]-(E)-2-propenal (CAS RN 93957-50-7)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2933 99 80

    31

    Triadimenol (ISO) (CAS RN 55219-65-3) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2934 99 90

    36

    Oxadiazon (ISO) (CAS RN 19666-30-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2934 99 90

    38

    Clomazon (ISO)(CAS RN 81777-89-1) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2934 99 90

    39

    4-(Oxiran-2-ylmethoxy)-9H-carbazol (CAS RN 51997-51-4)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2934 99 90

    41

    11-[4-(2-Chlorethyl)-1-piperazinyl]dibenzo(b,f)(1,4)thiazepin (CAS RN 352232-17-8)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2934 99 90

    42

    1-(Morpholin-4-yl)prop-2-en-1-on (CAS RN 5117-12-4)

    0 %

    31.12.2019

    ex 2934 99 90

    44

    Propiconazol (ISO) (CAS RN 60207-90-1) mit einer Reinheit von 92 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2935 00 90

    52

    (1R,2R)-1-Amino-2-(difluormethyl)-N-(1-methylcyclopropylsulfonyl) cyclopropancarboxamidhydrochlorid (CUS 0143290-2) (5)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2935 00 90

    54

    Propoxycarbazon-Natrium (ISO) (CAS RN 181274-15-7) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 2935 00 90

    56

    N-(p-Toluolsulfonyl)-N′-(3-(p-toluolsulfonyloxy)phenyl)harnstoff (CAS RN 232938-43-1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2935 00 90

    57

    N-{2-[(phenylcarbamoyl)amino]phenyl}benzolsulfonamid (CAS RN 215917-77-4)

    0 %

    31.12.2020

    ex 2935 00 90

    58

    1-Methylcyclopropan-1-sulfonamid (CAS RN 669008-26-8)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 2935 00 90

    59

    Flazasulfuron (ISO) (CAS RN 104040-78-0), mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    *ex 3201 90 90

    ex 3202 90 00

    40

    10

    Reaktionsprodukt aus Extrakt von Acacia mearnsii, Ammoniumchlorid und Formaldehyd (CAS RN 85029-52-3)

    0 %

    31.12.2020

    ex 3204 17 00

    16

    Farbmittel C.I. Pigment Red 49:2 (CAS RN 1103-39-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage, mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 49:2 von 60 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    *ex 3212 10 00

    ex 7607 20 90

    ex 7616 99 90

    10

    30

    25

    Metallisierte Folie:

    bestehend aus mindestens acht Aluminiumschichten (CAS RN 7429-90-5) mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr,

    mit einer optischen Dichte von nicht mehr als 3,0 pro Aluminiumschicht,

    jede Aluminimumschicht ist jeweils durch eine Harzschicht getrennt,

    auf einer Trägerfolie aus PET und

    in Rollen mit einer Länge von nicht mehr als 50 000  m

    0 %

    31.12.2019

    ex 3507 90 90

    20

    Creatinamidinohydrolase (CAS RN 37340-58-2)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 3701 30 00

    30

    Hochdruckplatten, von der für das Bedrucken auf Zeitungsdruckpapier verwendeten Art, bestehend aus einer mit einer Photopolymerschicht versehenen Metallunterlage, mit einer Dicke von 0,15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,8 mm, die nicht mit einer abziehbaren Schutzfolie beschichtet ist, mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 1 mm

    0 %

    31.12.2018

    ex 3802 10 00

    10

    Mischung von Aktivkohle und Polyethylen, in Form von Pulver

    0 %

    31.12.2020

    ex 3808 92 30

    10

    Mancozeb (ISO) (CAS RN 8018-01-7), eingeführt in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 500 kg oder mehr (2)

    0 %

    31.12.2020

    ex 3811 21 00

    12

    Dispergiermittel,

    Ester von Polyisobutenylbernsteinsäure und Pentaerythrit enthaltend (CAS RN 103650-95-9),

    mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 35 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT und

    mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05 GHT,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 3811 21 00

    14

    Dispergiermittel,

    Polyisobutylensuccinimid enthaltend, gewonnen aus Reaktionsprodukten von Poly(ethylenpolyaminen) und Poly(isobutenylbernsteinsäureanhydrid) (CAS RN 147880-09-9),

    mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 35 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT,

    mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05 GHT

    mit einer Gesamtbasenzahl unter 15,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 3811 21 00

    16

    Detergens,

    Calciumsalz von Beta-aminocarbonylalkylphenol (Reaktionsprodukt von Mannichbase des Alkylphenols) enthaltend,

    mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT und

    mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 120

    zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 3811 21 00

    18

    Detergens,

    langkettige Calcium-Alkyltoluolsulfonate enthaltend,

    mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT und

    mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 310, jedoch weniger als 340,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 3824 90 92

    21

    Lösung von 2-Chlor-5-(chlormethyl)-pyridin (CAS RN 70258-18-3) in Toluol

    0 %

    31.12.2020

    ex 3824 90 92

    22

    Wässrige Lösung mit einem Gehalt an

    2-(3-Chlor-5-(trifluormethyl)pyridin-2-yl)ethanamin (CAS RN 658066-44-5) von 38 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 GHT,

    Schwefelsäure (CAS RN 7664-93-9) von 21 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT und

    Methanol (CAS RN 67-56-1) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,9 GHT

    0 %

    31.12.2020

    ex 3824 90 92

    23

    Butylphosphato-Komplexe des Titan(IV) (CAS RN 109037-78-7), gelöst in Ethanol und Propan-2-ol

    0 %

    31.12.2020

    *ex 3901 10 10

    40

    Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) (CAS RN 9002-88-4) in Pulverform mit

    einem Comonomergehalt von nicht mehr als 5 GHT

    einem Schmelzindex von 15 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 g/10 min und

    einer Dichte von 0,922 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928 g/cm3

    0 %

    m3

    31.12.2018

    ex 3901 90 90

    53

    Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit

    einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und

    einer Schmelzflussrate von 14 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr

    0 %

    m3

    31.12.2020

    ex 3901 90 90

    57

    Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) aus Octen in der Form von Pellets, das beim Coextrudierverfahren zur Herstellung von Folien für flexible Lebensmittelverpackungen verwendet wird, mit

    einem Octengehalt von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT

    einem Schmelzflussratenverhältnis (nach ASTM D1238 10,0/2,16)von 9,0 oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,0

    einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 0,4 g/10 min, jedoch nicht mehr als 0,6 g/10 min

    einer Dichte (ASTM D4703) von 0,909 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,913 g/cm3

    einer Gelfläche von nicht mehr als 20 mm2 pro 24,6 cm3 und

    einem Gehalt an Antioxidantien von höchstens 240 ppm

    0 %

    m3

    31.12.2020

    ex 3901 90 90

    63

    Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) aus Octen, im Ziegler-Natta-Verfahren hergestellt, in der Form von Pellets mit

    einem Copolymergehalt von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT

    einer Schmelzflussrate (MFR 190 °C/2,16 kg) von 0,7 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,9 g/10 min und

    einer Dichte (ASTM D4703) von 0,911 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,913 g/cm3

    zur Verwendung bei der Herstellung von Folien für flexible Lebensmittelverpackungen im Coextrudierverfahren (1)

    0 %

    m3

    31.12.2020

    *ex 3901 90 90

    65

    Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) (CAS RN 9002-88-4) in Pulverform mit

    einem Comonomergehalt von mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 8 GHT

    einer Schmelzflussrate von 15 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 g/10 min und

    einer Dichte von 0,922 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928 g/cm3

    0 %

    m3

    31.12.2018

    *ex 3901 90 90

    67

    Copolymer, ausschließlich aus Ethylen und Methacrylsäuremonomeren mit einem Gehalt an Methacrylsäure von 11 GHT oder mehr

    0 %

    31.12.2020

    ex 3903 90 90

    46

    Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von

    74 (± 4 GHT) Styrol,

    24 (± 2 GHT) N-Butylacrylat und

    0,01 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT Methacrylsäure

    0 %

    m3

    31.12.2020

    ex 3903 90 90

    70

    Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von

    75 (± 7) GHT Styrol und

    25 (± 7) GHT Methylmethacrylat

    0 %

    m3

    31.12.2020

    ex 3907 10 00

    10

    Gemisch aus einem Trioxan-Oxiran-Copolymer und Polytetrafluorethylen

    0 %

    31.12.2020

    ex 3907 10 00

    20

    Polyoxymethylen mit Acetylendkappen, Polydimethylsiloxan und Fasern eines Copolymers aus Terephthalsäure und 1,4-Phenylendiamin enthaltend

    0 %

    31.12.2020

    ex 3907 30 00

    15

    Epoxidharz, halogenfrei

    mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 2 GHT bezogen auf den Festkörperanteil, chemisch im Epoxidharz gebunden,

    kein oder weniger als 300 ppm hydrolysierbares Chlorid enthaltend und

    Lösungsmittel enthaltend,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Prepreg-Platten oder -rollen von der für die Herstellung von gedruckten Schaltungen verwendeten Art (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 3907 30 00

    25

    Epoxidharz

    mit einem Gehalt an Brom von 21 GHT oder mehr,

    kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbares Chlorid enthaltend und

    Lösungsmittel enthaltend

    0 %

    31.12.2020

    *ex 3907 40 00

    35

    α-Phenoxycarbonyl-ω-phenoxypoly[oxy(2,6-dibrom-1,4-phenylen) isopropyliden(3,5-dibrom-1,4-phenylen)oxycarbonyl](CAS RN 94334-64-2)

    0 %

    31.12.2018

    ex 3910 00 00

    15

    Dimethyl-, Methyl(propyl(polypropylenoxid))siloxan (CAS RN 68957-00-6), trimethylsiloxy-terminiert

    0 %

    31.12.2020

    ex 3919 10 80

    63

    Reflektierende Folie, bestehend aus

    einer Acrylharzschicht mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Veränderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck,

    einer Acrylharzschicht mit eingelassenen Glaskügelchen,

    einer mit einem Melamin-Vernetzungsmittel gehärteten Acrylharzschicht,

    einer Metallschicht,

    einem Acrylklebstoff und

    einer abziehbaren Schutzfolie

    0 %

    31.12.2020

    *ex 3919 10 80

    ex 3919 90 00

    73

    50

    Selbstklebende reflektierende Verbundfolie, auch in segmentierten Stücken,

    auch mit einem Wasserzeichen,

    auch mit einer Schicht Übertragungsfolie, einseitig mit einem Klebstoff beschichtet;

    die reflektierende Folie besteht aus:

    einer Schicht Acryl- oder Vinylpolymer,

    einer Schicht Poly(methylmethacrylat) oder Polycarbonat mit Mikroprismen

    einer metallisierten Schicht,

    einer Klebeschicht und

    einer abziehbaren Schutzfolie

    auch mit einer zusätzlichen Polyesterschicht

    0 %

    31.12.2018

    ex 3919 90 00

    52

    Weißes Polyolefin-Klebeband, fortlaufend bestehend aus:

    einer Klebeschicht auf Basis von synthetischem Kautschuk mit einer Dicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 μm,

    einer Polyolefin-Schicht mit einer Dicke von 28 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm und

    einer nicht aus Silikon bestehenden Trennschicht mit einer Dicke von weniger als 1 μm

    0 %

    31.12.2020

    *ex 3919 90 00

    54

    Polyvinylchlorid-Folie, auch einseitig mit einer Polymerschicht versehen, mit

    einem Acrylklebstoff mit einer Haftkraft von 70 N/m oder mehr, die sich bei Bestrahlung verringern kann,

    einer Gesamtdicke ohne abziehbarer Trennschicht von 78 μm oder mehr und

    einer abziehbaren Trennschicht, auch mit abgeflachten Kugeln und einseitig geprägt

    0 %

    31.12.2019

    *ex 3920 20 29

    60

    Monoaxial orientierte Folie mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 75 μm, bestehend aus drei oder vier Lagen, die jeweils ein Gemisch aus Polypropylen und Polyethylen enthalten, mit einer mittleren Lage, die auch Titandioxid enthalten kann, mit

    einer Zugfestigkeit in Längsrichtung von 120 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 270 MPa und

    einer Zugfestigkeit in Querrichtung von 10 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 MPa,

    bestimmt nach ASTM D882/ISO 527-3

    0 %

    31.12.2018

    *ex 3920 20 29

    70

    Monoaxial orientierte Folie, bestehend aus drei Lagen, die jeweils aus einem Gemisch aus Polypropylen und einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer bestehen, mit einer mittleren Lage, die auch Titandioxid enthalten kann, mit

    einer Dicke von 55 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 μm,

    einem Elastizitätsmodul in Längsrichtung von 0,30 GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,45 GPa und

    einem Elastizitätsmodul in Querrichtung von 0,20 GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,70 GPa

    0 %

    31.12.2019

    *ex 3920 99 59

    65

    Folien aus einem Vinylalkohol-Copolymer, in kaltem Wasser löslich, mit einer Dicke von 34 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einer Bruchfestigkeit von 20 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 Mpa und einer Bruchreißdehnung von 250 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 %

    0 %

    31.12.2018

    ex 3921 19 00

    40

    Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, mit

    einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm

    einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm

    von der bei der Herstellung von Separatoren in Alkalibatterien verwendeten Art

    0 %

    31.12.2020

    ex 3921 90 55

    50

    Glasfaserverstärkte Platten aus reaktionsfähigem, halogenfreiem Epoxidharz mit Härtemittel, Additiven und anorganischen Füllstoffen zur Verwendung beim Verkapseln von Halbleitersystemen (1)

    0 %

    m2

    31.12.2020

    ex 4016 93 00

    20

    Dichtung aus vulkanisiertem Kautschuk (Ethylen-Propylen-Dien-Monomere), mit zulässigem Materialüberstand an der Trennlinie von nicht mehr als 0,25 mm, in Form eines Rechtecks:

    mit einer Länge von 72 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 825 mm,

    mit einer Breite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm

    0 %

    31.12.2020

    ex 4104 41 51

    10

    Von Zebuarten oder Zebuhybridarten stammendes Crustleder (Borke) mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 und einem Buckelloch mit einer Größe von 450 cm2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 850  cm2, zur Verwendung als Rohmaterial für Sitzbezüge in Kraftfahrzeugen (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 5403 39 00

    10

    Biologisch abbaubares (Norm EN 14995) Monofilament von nicht mehr als 33 dtex, mit einem Gehalt an Polylactid (PLA) von 98 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Filtergewebe für die Lebensmittelindustrie (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 6804 21 00

    20

    Scheiben,

    aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten,

    welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen,

    zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet,

    auch in der Mitte gelocht,

    auch auf einem Träger

    mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und

    mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    *ex 6813 89 00

    20

    Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20 mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten (1)

    0 %

    31.12.2018

    ex 7009 10 00

    40

    Elektrochromer selbstabblendender Innenrückspiegel, bestehend aus:

    einer Spiegelhalterung

    einem Kunststoffgehäuse

    einem integrierten Schaltkreis

    zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 7616 99 10

    ex 8708 99 97

    30

    50

    Aluminium-Motorhalterung mit

    einer Höhe von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

    einer Breite von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

    einer Länge von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

    mindestens zwei Befestigungsbohrungen, aus den Aluminiumlegierungen ENAC-46100 oder ENAC-42100 (nach EN:1706), mit folgenden Eigenschaften

    Porosität innen nicht mehr als 1 mm,

    Porosität außen nicht mehr als 2 mm,

    Rockwellhärte HRB 10 oder mehr,

    von der bei der Herstellung von Aufhängungssystemen für Kraftfahrzeugmotoren verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    ex 8108 20 00

    40

    Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung,

    mit einer Höhe von 17,8 cm oder mehr, einer Länge von 180 cm oder mehr und einer Breite von 48,3 cm oder mehr,

    einem Gewicht von 680 kg oder mehr,

    mit einem Gehalt an Legierungselementen von:

    3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 GHT Aluminium

    2,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Zinn

    2,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,5 GHT Zirconium

    0,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,0 GHT Niob

    0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT Molybdän

    0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 GHT Silicium

    0 %

    31.12.2020

    ex 8108 20 00

    50

    Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung,

    mit einer Höhe von 17,8 cm oder mehr, einer Länge von 180 cm oder mehr und einer Breite von 48,3 cm oder mehr,

    einem Gewicht von 680 kg oder mehr,

    mit einem Gehalt an Legierungselementen von:

    3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT Aluminium

    1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Zinn

    3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Zink

    4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT Molybdän

    0 %

    31.12.2020

    ex 8108 20 00

    60

    Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung,

    mit einem Durchmesser von 63,5 cm oder mehr und einer Länge von 450 cm oder mehr,

    mit einem Gewicht von 6 350  kg oder mehr,

    mit einem Gehalt an Legierungselementen von:

    5,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,7 GHT Aluminium

    3,7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,9 GHT Vanadium

    0 %

    31.12.2020

    ex 8113 00 90

    20

    Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen

    0 %

    31.12.2020

    ex 8302 20 00

    20

    Laufrädchen oder -rollen mit

    einem äußeren Durchmesser von 21 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 mm

    einer Breite mit Schraube von 19 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 mm

    einem U-förmigem äußerem Ring aus Kunststoff

    einer auf den Innendurchmesser montierten Montageschraube, die als Innenring dient

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    *ex 8407 90 10

    10

    Viertakt-Benzinmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 250 cm3, zum Herstellen von Geräten für den Gartenbau der Positionen 8432 , 8433 , 8436 oder 8508 (1)

    0 %

    31.12.2016

    *ex 8408 90 43

    ex 8408 90 45

    ex 8408 90 47

    40

    30

    50

    Flüssigkeitsgekühlter Viertakt-Motor mit Kompressionszündung mit vier Zylindern mit:

    einem Hubraum von nicht mehr als 3 850  cm3und

    einer Nennleistung von 15 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als bis zu 85 kW

    zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 (1)

    0 %

    31.12.2017

    ex 8415 90 00

    30

    Abnehmbarer Sammler-Trockner mit Verbindungsblock, bestehend aus Aluminium mit Polyamid- und Keramikelementen, hergestellt im Lichtbogenschweißverfahren mit

    einer Länge von 166 mm (± 1 mm)

    einem Durchmesser von 70 mm (± 1 mm)

    einem Fassungsvermögen von 280 cm3 oder mehr

    einer Wasserabsorption von 17 g oder mehr und

    einer internen Reinheit, ausgedrückt durch die zulässige Menge an Verunreinigungen von nicht mehr als 0,9 mg/dm2

    von der in Kfz-Klimaanlagen verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8415 90 00

    40

    Aluminiumblock mit extrudierten, gebogenen Verbindungslinien, hergestellt mittels Flammweichlöten, von der in Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8415 90 00

    50

    Abnehmbarer Sammler-Trockner, bestehend aus Aluminium mit Polyamid- und Keramikelementen, hergestellt im Lichtbogenschweißverfahren mit

    einer Länge von 291 mm (± 1 mm)

    einem Durchmesser von 32 mm (± 1 mm)

    Zinkblumen von einer Länge von nicht mehr als 0,2 mm und einer Dicke von nicht mehr als 0,06 mm

    einem Durchmesser fester Partikel von nicht mehr als 0,06 mm

    von der in Kfz-Klimaanlagen verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8436 99 00

    10

    Bauteil mit:

    einem Einphasen-Wechselstrommotor,

    einem Umlaufrädergetriebe

    einem Schneidemesser

    auch mit:

    einem Kondensator,

    einem Bauteil mit Gewindebolzen,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenhäckslern (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    *ex 8479 89 97

    15

    Bioreaktor für biopharmazeutische Zellkulturen

    mit Innenflächen des Typs 316L austenitischer Edelstahl

    mit einer Verarbeitungskapazität von 50 Litern, 500 Litern, 3 000 Litern, 5 000 Litern, 10 000 Litern oder 15 000 Litern

    auch kombiniert mit einem „Clean-in-process“-System und/oder einem speziellen Kulturgefäß

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    *ex 8482 10 10

    ex 8482 10 90

    30

    20

    Kugellager

    mit einem Innendurchmesser von 3 mm oder mehr

    mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 100 mm

    mit einer Breite von nicht mehr als 40 mm

    auch mit Staubschutz

    zur Verwendung bei der Herstellung von riemengetriebenen Lenksystemen, elektrisch unterstützen Lenksystemen oder Lenkgetrieben (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    ex 8501 10 10

    20

    Synchronmotor für Geschirrspülmaschinen mit Wasserfluss-Steuerungsmechanismus mit

    einer Länge ohne Achse von 24 mm (± 0,3)

    einem Durchmesser von 49,3 mm (± 0,3)

    einer Nennspannung von 220 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V Wechselstrom

    einer Nennfrequenz von 50 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 Hz

    einer Eingangsleistung von nicht mehr als 4 W

    einer Drehzahl von 4 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 U/min

    einem Ausgangsdrehmoment von nicht mehr als 10 kgf/cm

    0 %

    31.12.2020

    ex 8501 10 99

    55

    Elektrischer Aktuator von Turboladern mit

    einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von 10 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 W,

    einem integrierten Getriebe,

    einer (Zug-)Kraft von 250 N oder mehr bei einer erhöhten Umgebungstemperatur von 160 °C,

    einer (Zug-)Kraft von 250 N oder mehr in jeder Position des Kolbens,

    einem nutzbaren Kolbenhub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm,

    auch mit einer Schnittstelle für das fahrzeugseitige Diagnosesystem

    0 %

    31.12.2020

    ex 8501 10 99

    57

    Gleichstrommotor:

    mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6 500 U/min in unbelastetem Zustand;

    mit einer Nennspannung von 12,0 V (± 0,1);

    für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 165 C;

    auch mit einem Anschlussritzel;

    auch mit einem Motorsteckkontakt

    0 %

    31.12.2020

    ex 8501 31 00

    ex 8501 32 00

    35

    70

    Automotive-tauglicher, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit

    einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 4 000 U/min

    einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3 kW (bei 12 V)

    einem Flanschdurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm

    einer Länge von nicht mehr als 190 mm, gemessen vom Beginn der Welle bis zu deren äußerem Ende

    einer Gehäuselänge von nicht mehr als 150 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende

    einem aus zwei Teilen (Grundgehäuse inkl. elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens 2 jedoch maximal 6 Anschraubpunkten) bestehenden Aluminiumdruckgussgehäuse mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett)

    einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 12/8-Topologie und

    Oberflächenmagneten

    0 %

    31.12.2020

    *ex 8501 32 00

    ex 8501 33 00

    60

    15

    Antriebsmotor mit:

    einem Drehmoment von 200 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 Nm,

    einer Leistung von 50 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 kW,

    einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12 500 U/min,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen (1)

    0 %

    31.12.2019

    ex 8505 11 00

    ex 8505 19 90

    55

    40

    Waren aus einer Samarium-Kobalt-Legierung in Form von Flachstäben mit:

    einer Länge von 30,4 mm (± 0,05 mm),

    einer Breite von 12,5 mm (± 0,15 mm),

    einer Dicke von 6,9 mm (± 0,05 mm), oder bestehend aus Ferriten in Form einer Viertelmanschette mit:

    einer Länge von 46 mm (± 0,75 mm),

    einer Breite von 29,7 mm (± 0,2 mm),

    die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, von der in Anlassern von Kraftfahrzeugen und Vorrichtungen zur Verlängerung der Reichweite von Elektrofahrzeugen verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8506 50 10

    10

    Zylindrische Lithium-Primärzellen mit

    einem Durchmesser von 14,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,0 mm

    einer Länge von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 mm

    einer Spannung von 1,5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,6 V

    einer Nennkapazität von 0,80 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,00 Ah

    zur Verwendung bei der Herstellung von telemetrischen oder medizinischen Geräten, elektronischen Messgeräten oder Fernbedienungen (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 8507 10 20

    30

    Blei-Säure-Akkumulatoren oder -Module mit

    einer Nennkapazität von nicht mehr als 32 Ah

    einer Länge von nicht mehr als 205 mm

    einer Breite von nicht mehr als 130 mm und

    einer Höhe von nicht mehr als 190 mm

    zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8711 (1)

    0 %

    31.12.2018

    *ex 8507 60 00

    71

    Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:

    einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820  mm

    einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 660  mm

    einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm

    einem Gewicht von 280 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg

    einer Leistung von nicht mehr als 130 kWh

    0 %

    31.12.2017

    *ex 8508 70 00

    ex 8537 10 99

    10

    96

    Elektronische Schaltung, nicht in einem Gehäuse, zum Betätigen und Steuern der Bürsten von Staubsaugern mit einer Leistung von nicht mehr als 300 W

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8512 20 00

    30

    Beleuchtungsmodul, mindestens enthaltend

    zwei Leuchtdioden (LED)

    Linsen aus Glas oder Kunststoff, die das Licht der LED bündeln bzw. streuen

    Reflektoren, die das Licht der LED umlenken

    in einem Aluminiumgehäuse mit Kühlkörper, das an einer Halterung mit Stellmotor befestigt ist

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    *ex 8512 20 00

    40

    Nebelleuchten mit innenseitig verzinktem Gehäuse, mit

    einer Kunststoffhalterung mit drei oder mehr Klammern,

    einer oder mehreren 12-V-Lampen,

    einer Steckverbindung,

    einer Kunststoffabdeckung,

    auch mit Verbindungskabel

    zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    ex 8512 30 90

    20

    Auf dem piezomechanischen Funktionsprinzip beruhender Warntongeber für Parksensorsysteme in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit

    einer gedruckten Schaltung,

    einem Steckverbinder,

    auch in einer Metallhalterung

    von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8518 90 00

    60

    Obere Platte für Lautsprechermagnetsystem aus einstückig gestanztem, geprägtem und beschichtetem Stahl, in Form einer Scheibe, auch in der Mitte gelocht, von der in Fahrzeuglautsprechern verwendeten Art

    0 %

    31.12.2020

    ex 8523 51 99

    10

    SD-Speicherkarte mit einer Kartensammlung ohne Möglichkeit der Aktualisierung, zum Einbau in Kraftfahrzeug-Navigationsgeräte (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 8525 80 19

    70

    Kamera für langwellige Infrarotstrahlung (LWIR-Kamera) (nach ISO/TS 16949), mit:

    einer Sensitivität im Wellenlängenbereich von 7,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 μm,

    einer Auflösung von bis zu 640 × 512 Pixel,

    einem Gewicht von nicht mehr als 400 g,

    Abmessungen von nicht mehr als 70 mm × 86 mm × 82 mm,

    auch in einem Gehäuse,

    mit automotive-qualifiziertem Stecker und

    einer Abweichung des Ausgangssignals über den gesamten Arbeitstemperaturbereich von nicht mehr als 20 %

    0 %

    31.12.2019

    *ex 8529 90 92

    35

    LCD-Module mit:

    einer Bildschirmdiagonalen von 14,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,5 cm,

    einer LED-Hintergrundbeleuchtung,

    einer mit EPROM, Microcontroller, Timing Controller und LIN-BUS-Treiberbaustein sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung,

    einem 8-Pin-Stecker für die Stromversorgung und einer 4-Pin LVDS-Schnittstelle,

    auch in einem Gehäuse,

    für den dauerhaften Einbau oder die dauerhafte Befestigung in Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 8529 90 92

    36

    LCD-Modul mit:

    einer Bildschirmdiagonalen von 14,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,3 cm,

    oder ohne Touchscreen,

    einer LED-Hintergrundbeleuchtung,

    einer mit EEPROM, Microcontroller, LVDS Receiver sowie mit weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung,

    einem 12-Pin-Stecker für die Stromversorgung und CAN- sowie LVDS-Schnittstellen,

    in einem Gehäuse mit Monitor und anderen Bedienelementen,

    zum Einbau in Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 8529 90 92

    55

    OLED-Module, bestehend aus einer oder mehreren TFT-Glas- oder -Kunststoffzellen, organisches Material enthaltend, nicht in Kombination mit einer Touchscreen-Möglichkeit und einer oder mehreren gedruckten Schaltungen mit Kontrollelektronik für die Pixeladressierung, zur Verwendung bei der Herstellung von Fernsehgeräten und Monitoren (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    ex 8529 90 92

    85

    Farb-LCD-Modul in einem Gehäuse:

    mit einer Bildschirmdiagonalen von 14,48 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 cm,

    ohne Touchscreen,

    mit Hintergrundbeleuchtung und Microcontroller,

    mit einem CAN (Controller area network)-Controller, einer LVDS (Low-voltage differential signalling)-Schnittstelle und einem CAN/Stromversorgungs-Stecker,

    ohne Signalverarbeitungsbaugruppe,

    mit Kontrollelektronik nur für die Pixeladressierung,

    mit Mechanik zum motorbetriebenen Herausfahren oder Versenken des Displays,

    zum dauerhaften Einbau in Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    *ex 8535 90 00

    20

    Gedruckte Schaltung in Form von Platten aus isolierendem Material mit elektrischen Verbindungen und Lötpunkten, zur Verwendung bei der Herstellung von Rückbeleuchtungs-Einheiten für LCD-Module (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2018

    ex 8536 69 90

    60

    Elektrische Buchsen und Stecker mit einer Länge von nicht mehr als 12,7 mm oder einem Durchmesser von nicht mehr als 10,8 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen und Sprachprozessoren (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8536 90 85

    20

    Gehäuse für Halbleiterchip in Form eines Kunststoffrahmens, der ein Leadframe mit Kontaktflächen enthält, für Spannungen von nicht mehr als 1 000 V

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8536 90 85

    30

    Nietkontakte

    aus Kupfer

    plattiert mit der Silber-Nickel-Legierung AgNi10 oder mit Silber mit einem Gehalt an Zinnoxid und Indiumoxid von insgesamt 11,2 GHT (± 1,0 GHT)

    mit einer Dicke der Plattierung von 0,3 mm (– 0/+ 0,015 mm)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8537 10 91

    50

    Sicherungs-Steuerungsmodul in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Befestigungsbügeln, mit:

    Steckplätzen auch mit Sicherungen,

    Anschlüssen,

    einer gedruckten Schaltung mit Mikroprozessor, Mikroschalter und Relais

    von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    *ex 8537 10 91

    ex 8537 10 99

    60

    45

    Elektronische Steuereinheiten, hergestellt nach Klasse 2 der IPC-A-610E-Norm, mindestens ausgestattet mit

    einem Spannungseingang von 208 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V Wechselstrom

    einem Logik-Spannungseingang von 24 V Gleichstrom

    einem Sicherungsautomaten

    einem Hauptschalter

    internen und externen elektrischen Anschlüssen und Kabeln

    in einem Gehäuse mit Abmessungen von 281 × 180 × 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 × 420 × 230 mm

    von der für Recycling- oder Sortieranlagen verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2018

    ex 8537 10 99

    35

    Elektronische Steuereinheit ohne Speicher, für eine Spannung von 12 V, für Informationsaustauschsysteme in Fahrzeugen (zum Anschluss von Audio-, Telefonie-, Navigations-, Kamera- und drahtlosen Fahrzeugservicesystemen) mit:

    zwei Drehknöpfen

    mindestens 27 Drucktasten

    LED-Beleuchtung

    zwei integrierten Schaltkreisen für das Empfangen und Senden von Steuersignalen über den LIN-Bus

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8538 90 91

    ex 8538 90 99

    20

    50

    Innenantenne für Autotürverriegelungssystem

    mit einem Antennenmodul in einem Kunststoffgehäuse

    mit einem Anschlusskabel mit Stecker

    mit mindestens zwei Montagehalterungen

    auch mit Leiterplatte mit integrierten Schaltungen, Dioden und Transistoren

    von der zur Herstellung von Waren der KN-Position 8703 verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8544 30 00

    ex 8544 42 90

    80

    60

    Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen mit mindestens:

    einer Gummitülle,

    einem Kabelmantel aus Kunststoff,

    einer Metallhalterung zur Befestigung

    zur Übertragung von Daten des Raddrehzahlsensors, von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8544 42 90

    70

    Elektrische Leiter:

    für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,

    mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm,

    mit Anschlussstücken,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Zubehörkits und Sprachprozessoren (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8544 49 93

    30

    Elektrische Leiter:

    für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,

    aus einer Platin-Iridium-Legierung

    mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen,

    ohne Anschlussstücke,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Implantaten und Sprachprozessoren (1)

    0 %

    m

    31.12.2020

    *ex 8708 30 10

    20

    Motorbetriebene Bremsbetätigungseinheit

    mit einer Nennspannung von 13,5 V (± 0,5 V)

    mit einem Kugelgewindemechanismus zur Steuerung des Bremsflüssigkeitsdrucks im Hauptzylinder

    zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    ex 8708 40 50

    10

    Automatisches hydrodynamisches Wechselgetriebe mit einem hydraulischen Drehmomentwandler ohne Verteilergetriebe, Kardanwelle und vorderes Differential zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8708 50 55

    10

    Seitenwelle der Fahrzeugachse mit homokinetischen Gelenken an beiden Enden, von der bei der Herstellung von Waren der KN-Position 8703 verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8708 91 99

    30

    Einlass- oder Auslass-Luftbehälter aus einer Aluminiumlegierung, nach EN AC 42100 Standard hergestellt,

    mit einer isolierenden Flächenebenheit von nicht mehr als 0,1 mm,

    mit einer zulässigen Partikelmenge von 0,3 mg je Behälter,

    mit einem Abstand zwischen den Poren von 2 mm oder mehr,

    mit Porengrößen von nicht mehr als 0,4 mm und

    mit nicht mehr als drei Poren, die größer sind als 0,2 mm,

    von der in Wärmetauschern für Autokühlsysteme verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    ex 8714 10 90

    20

    Kühler von der für Motorräder verwendeten Art zum Ausstatten mit Anbauteilen (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    *ex 8714 91 30

    ex 8714 91 30

    ex 8714 91 30

    24

    34

    71

    Vorderradgabeln mit Schenkeln aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (1)

    0 %

    31.12.2018

    ex 8714 96 10

    10

    Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 8714 99 90

    30

    Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2020

    *ex 9001 50 41

    ex 9001 50 49

    30

    30

    Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, rund, beide Flächen fertig bearbeitet, mit

    einem Durchmesser von 4,9 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,2 cm,

    einer Höhe von 0,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8 cm, gemessen, wenn die Linse auf ebenem Untergrund liegt, als Abstand zwischen dem Untergrund und der optischen Mitte der Oberseite der Linse,

    von der zur Bearbeitung für das Einpassen in eine Brille verwendeten Art

    1.45 %

    31.12.2019

    *ex 9001 50 80

    30

    Organische rohkantige Brillenglas-Rohlinge mit Korrektionswirkung, rund, eine Fläche fertig bearbeitet, mit

    einem Durchmesser von 5,9 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,5 cm

    einer Höhe von 1,2 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 cm, gemessen, wenn die Linse auf ebenem Untergrund liegt, als Abstand zwischen dem Untergrund und der optischen Mitte der Oberseite der Linse

    von der zur Bearbeitung für das Einpassen in eine Brille verwendeten Art

    0 %

    31.12.2019

    ex 9002 11 00

    ex 9002 19 00

    15

    10

    Infrarot-Objektiv mit motorgesteuertem Fokus:

    für den Wellenlängenbereich von 3 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm,

    erzeugt zwischen 50 m und unendlich ein scharfes Bild,

    mit zwei Sichtfeldern (Feldgrößen 3° × 2,25° und 9° × 6,75°),

    mit einem Gewicht von nicht mehr als 230 g,

    mit einer Länge von nicht mehr als 88 mm,

    mit einem Durchmesser von nicht mehr als 46 mm,

    athermalisiert,

    zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmebildkameras, Infrarot-Ferngläsern und Waffenvisieren (1)

    0 %

    31.12.2020

    *ex 9025 80 40

    50

    Elektronischer Halbleitersensor zur Messung von mindestens zwei der folgenden Größen

    atmosphärischer Druck, Temperatur (auch zur Temperaturkompensation), Luftfeuchtigkeit oder flüchtige organische Verbindungen

    in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung oder die Bare-Die-Technologie geeigneten Gehäuse mit

    einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltungen (ASIC)

    einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelementen (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt

    von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    *ex 9031 80 38

    15

    Vorrichtung zum Messen der Raddrehzahl in Kraftfahrzeugen (Halbleiter Raddrehzahlsensor) bestehend aus:

    einer monolithisch integrierten Schaltung in einem Gehäuse und

    einem oder mehreren zur integrierten Schaltung parallel geschalteten, diskreten Kondensatoren in SMD-Bauform

    auch mit integrierten Permanentmagneten

    zum Detektieren der Bewegung eines Impulsgebers

    0 %

    p/st

    31.12.2018

    *ex 9031 80 38

    25

    Elektronischer Halbleitersensor zur Messung der Beschleunigung und/oder der Drehrate (Winkelgeschwindigkeit)

    auch in Kombination mit einem Magnetfeldsensor

    in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung oder die Bare-Die-Technologie geeigneten Gehäuse, mit:

    einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltungen (ASIC)

    einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelementen (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt

    auch mit einem integrierten Microcontroller

    von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art

    0 %

    p/st

    31.12.2019

    *ex 9401 90 80

    20

    Längsträger mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,0 mm, zur Verwendung bei der Herstellung verstellbarer Autositze (1)

    0 %

    p/st

    31.12.2018

    ex 9607 20 10

    10

    Schieber, schmale Bänder mit Zähnen (Krampen), Steckteile/Kastenteile und andere Reißverschlussteile aus unedlen Metallen, zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen (1)

    0 %

    31.12.2020

    ex 9607 20 90

    10

    Schmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen (1)

    0 %

    31.12.2020


    ANHANG II

    KN-Code

    TARIC

    *ex 2008 99 91

    10

    *ex 2009 89 99

    94

    *ex 2106 10 20

    10

    *ex 2805 19 90

    10

    *ex 2836 99 17

    20

    *ex 2903 39 29

    10

    *ex 2916 39 90

    20

    *ex 2922 29 00

    60

    *ex 2935 00 90

    41

    *ex 3201 90 90

    40

    ex 3204 17 00

    70

    *ex 3212 10 00

    10

    *ex 3701 30 00

    10

    *ex 3824 90 92

    62

    *ex 3901 10 10

    30

    ex 3901 30 00

    80

    *ex 3901 90 90

    60

    *ex 3901 90 90

    82

    *ex 3919 10 80

    67

    *ex 3919 90 00

    46

    *ex 3919 90 00

    48

    *ex 3920 20 29

    92

    *ex 3920 20 29

    93

    *ex 3920 99 59

    60

    *ex 6804 21 00

    10

    *ex 6813 89 00

    10

    ex 7606 12 92

    40

    *ex 7607 20 90

    30

    *ex 7616 99 10

    30

    *ex 8407 90 10

    10

    *ex 8408 90 43

    30

    *ex 8408 90 45

    20

    *ex 8408 90 47

    30

    ex 8408 90 47

    40

    *ex 8479 89 97

    60

    *ex 8482 10 10

    20

    *ex 8501 32 00

    60

    *ex 8501 33 00

    15

    *ex 8507 10 20

    30

    *ex 8507 60 00

    63

    *ex 8508 70 00

    10

    *ex 8512 20 00

    10

    ex 8512 90 90

    10

    *ex 8525 80 19

    25

    ex 8526 91 20

    80

    ex 8527 29 00

    10

    *ex 8529 90 92

    35

    *ex 8529 90 92

    36

    *ex 8529 90 92

    55

    *ex 8535 90 00

    20

    *ex 8537 10 91

    40

    *ex 8537 10 99

    96

    *ex 8708 30 10

    10

    *ex 8714 91 30

    24

    *ex 8714 91 30

    34

    *ex 8714 91 30

    71

    *ex 9001 50 41

    20

    *ex 9001 50 49

    20

    *ex 9001 50 80

    20

    *ex 9025 80 40

    40

    *ex 9029 10 00

    20

    *ex 9031 80 38

    40

    *ex 9401 90 80

    20


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