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Document 32016R0659

Durchführungsverordnung (EU) 2016/659 der Kommission vom 27. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

C/2016/2695

ABl. L 114 vom 28.4.2016, p. 9–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2017; Stillschweigend aufgehoben durch 32017R1509

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/659/oj

28.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 114/9


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/659 DER KOMMISSION

vom 27. April 2016

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates vom 27. März 2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Rat benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Am 31. März 2016 hat der Rat beschlossen, der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, eine Organisation hinzuzufügen und eine Organisation aus dieser Liste zu streichen. Darüber hinaus hat der Rat bei sechs in der Liste aufgeführten Personen die Einträge geändert. Anhang V sollte daher aktualisiert werden.

(3)

Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. April 2016

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)  ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1.


ANHANG

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

(1)

Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen unter der Überschrift „C. Natürliche Personen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ erhalten folgende Fassung:

 

Name (und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identifizierung

Begründung

„4.

KIM Il-Su

Geburtsdatum: 2.9.1965

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Manager in der Rückversicherungsabteilung der Korean National Insurance Corporation (KNIC) im Hauptsitz dieses Unternehmens in Pyongyang und ehemaliger bevollmächtigter leitender Vertreter der KNIC in Hamburg; handelt im Namen oder auf Anweisung der KNIC.

5.

KANG Song-Sam

Geburtsdatum: 5.7.1972

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Ehemaliger bevollmächtigter Vertreter der Korea National Insurance Corporation (KNIC) in Hamburg; handelt weiterhin für oder im Namen der KNIC oder auf deren Anweisung.

6.

CHOE Chun-Sik

Geburtsdatum: 23.12.1963

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Reisepass-Nr. 745132109

Gültig bis zum 12.2.2020

Direktor in der Rückversicherungsabteilung der Korean National Insurance Corporation (KNIC) in deren Hauptsitz in Pyongyang; handelt im Namen oder auf Anweisung der KNIC.

7.

SIN Kyu-Nam

Geburtsdatum: 12.9.1972

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Reisepass-Nr. PO472132950

Direktor in der Rückversicherungsabteilung der Korean National Insurance Corporation (KNIC) in deren Hauptsitz in Pyongyang und ehemaliger bevollmächtigter leitender Vertreter der KNIC in Hamburg; handelt im Namen oder auf Anweisung der KNIC.

8.

PAK Chun-San

Geburtsdatum: 18.12.1953

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Reisepass-Nr. PS472220097

Direktor in der Rückversicherungsabteilung der Korean National Insurance Corporation (KNIC) in deren Hauptsitz in Pyongyang und ehemaliger bevollmächtigter leitender Vertreter der KNIC in Hamburg; handelt weiterhin für oder im Namen der KNIC oder auf deren Anweisung.

9.

SO Tong Myong

Geburtsdatum: 10.9.1956

Präsident der Korea National Insurance Corporation (KNIC); handelt im Namen oder auf Anweisung der KNIC.“

(2)

Unter „D. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ wird der folgende Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identifizierung

Begründung

„7.

Korea National Insurance Corporation (KNIC) und ihre Außenstellen (auch: Korea Foreign Insurance Company)

Haebangsan-dong, Central District, Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea

Rahlstedter Straße 83 a, 22149 Hamburg

Korea National Insurance Corporation of Alloway, Kidbrooke Park Road, Blackheath, London SE3 0LW

Die Korea National Insurance Corporation (KNIC), eine staatseigene und staatlich kontrollierte Gesellschaft, erwirtschaftet erhebliche Deviseneinnahmen, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten.

Ferner ist der Hauptsitz von KNIC mit dem „Office 39“ der Arbeiterpartei Koreas verbunden, bei dem es sich um eine benannte Einrichtung handelt.“

(3)

Unter „D. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ wird folgender Eintrag gestrichen:

 

Name (und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identifizierung

Begründung

„7.

Korea National Insurance Company (KNIC) GmbH (auch: Korea Foreign Insurance Company)

Rahlstedter Straße 83 a, 22149 Hamburg

Die KNIC GmbH erwirtschaftet als eine vom Hauptsitz in Pyongyang (Adresse: Haebangsan-Dong, Central District, Pyongyang, DVRK), einer staatlichen Organisation, kontrollierte Tochtergesellschaft erhebliche Deviseneinnahmen, die zur Unterstützung des Regimes in Nordkorea eingesetzt werden. Diese Ressourcen könnten zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen.

Ferner ist der Hauptsitz von KNIC mit dem „Office 39“ der Arbeiterpartei Koreas verbunden, bei dem es sich um eine benannte Einrichtung handelt.“


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