This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32016R0089
Commission Delegated Regulation (EU) 2016/89 of 18 November 2015 amending Regulation (EU) No 347/2013 of the European Parliament and of the Council as regards the Union list of projects of common interest
Delegierte Verordnung (EU) 2016/89 der Kommission vom 18. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Delegierte Verordnung (EU) 2016/89 der Kommission vom 18. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
ABl. L 19 vom 27.1.2016, p. 1–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 22/06/2022; Stillschweigend aufgehoben durch 32022R0869
27.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 19/1 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/89 DER KOMMISSION
vom 18. November 2015
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 bildet einen Rahmen für die Ermittlung, Planung und Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse („PCI“), die für die Realisierung der neun vorrangigen strategischen geografischen Energieinfrastrukturkorridore in den Bereichen Strom, Gas und Erdöl und der drei unionsweiten vorrangigen Energieinfrastrukturbereiche für intelligente Netze, Stromautobahnen und CO2-Transportnetze erforderlich sind. |
(2) |
In Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Unionsliste von PCI (der „Unionsliste“) zu erlassen. |
(3) |
Die für die Aufnahme in die Unionsliste vorgeschlagenen Projekte wurden von den regionalen Gruppen geprüft und erfüllen die Kriterien des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013. |
(4) |
Die Entwürfe der regionalen Listen von PCI wurden von den regionalen Gruppen auf Fachsitzungen vereinbart. Nachdem die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („ACER“) am 30. Oktober 2015 hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der Bewertungskriterien und der regionenübergreifenden Kosten-Nutzen-Analyse positive Stellungnahmen abgegeben hatte, haben die Entscheidungsgremien der regionalen Gruppen die regionalen Listen am 3. November 2015 verabschiedet. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 haben die Mitgliedstaaten, deren Hoheitsgebiet die Vorhaben betreffen, alle vorgeschlagenen Vorhaben vor der Verabschiedung der regionalen Listen genehmigt. |
(5) |
Zudem wurden Vertreterorganisationen der relevanten Interessengruppen, darunter Erzeuger, Verteilernetzbetreiber, Lieferanten sowie Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, zu den für die Unionsliste vorgeschlagenen Vorhaben konsultiert. |
(6) |
Die PCI sollten für jede vorrangige strategische transeuropäische Energieinfrastruktur in der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 genannten Reihenfolge aufgeführt werden. Die Unionsliste sollte keine Rangfolge der Projekte vorsehen. |
(7) |
Die Vorhaben sollten als eigenständige PCI oder als Teile eines PCI-Clusters aufgeführt werden. Einige PCI sollten jedoch Cluster bilden, da sie miteinander in Zusammenhang stehen oder sich in einer (möglichen) Konkurrenzsituation befinden. |
(8) |
Die Unionsliste umfasst Vorhaben, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden, etwa vor oder während der Durchführbarkeitsstudie, in der Genehmigungsphase oder im Bau. Bei PCI in einer frühen Entwicklungsphase kann es erforderlich sein, die technische und wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Einhaltung des Unionsrechts, einschließlich der Umweltvorschriften, in Studien nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sollten mögliche negative Umweltauswirkungen angemessen ermittelt, abgeschätzt und vermieden oder gemindert werden. |
(9) |
Die Aufnahme von Projekten in die Unionsliste greift dem Ergebnis der jeweiligen Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren nicht vor. Gemäß Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 kann ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse aus der Unionsliste gestrichen werden, wenn es nicht mit dem Unionsrecht im Einklang steht. Die Umsetzung der PCI sowie ihre Übereinstimmung mit den relevanten Rechtsvorschriften sollten gemäß Artikel 5 der genannten Verordnung überwacht werden. |
(10) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 wird die Unionsliste alle zwei Jahre erstellt, weshalb die mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1391/2013 der Kommission (2) festgelegte Liste nicht mehr gültig ist und ersetzt werden sollte. |
(11) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 wird die Unionsliste der genannten Verordnung in Form eines Anhangs beigefügt. |
(12) |
Die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. November 2015
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 39.
(2) Verordnung (EU) Nr. 1391/2013 der Kommission vom 14. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur in Bezug auf die Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (ABl. L 349 vom 21.12.2013, S. 28).
ANHANG
Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 erhält folgende Fassung:
„ANHANG VII
Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (‚Unionsliste‘) gemäß Artikel 3 Absatz 4
A. BEI DER ERSTELLUNG DER UNIONSLISTE ZUGRUNDE GELEGTE PRINZIPIEN
(1) Cluster von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Einige PCI wurden in einem Cluster zusammengefasst, da sie in einem Zusammenhang stehen oder sich in einer möglichen bzw. tatsächlichen Konkurrenzsituation befinden. Es wird zwischen folgenden Arten von PCI-Clustern unterschieden:
— |
Ein Cluster zusammenhängender PCI ist definiert als ‚Cluster X, das die folgenden PCI umfasst‘. Ein solches Cluster wurde gebildet, um alle PCI zu erfassen, die erforderlich sind, um denselben Engpass grenzübergreifend zu beheben, und die zu Synergien führen, wenn sie gemeinsam durchgeführt werden. In diesem Fall müssen alle PCI durchgeführt werden, um einen EU-weiten Nutzen zu generieren; |
— |
ein Cluster von PCI in einer möglichen Konkurrenzsituation ist definiert als ‚Cluster X, das eines oder mehrere der folgenden PCI umfasst‘. Ein solches Cluster spiegelt eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf den Umfang des grenzübergreifenden Engpasses wider. In diesem Fall müssen nicht alle PCI des Clusters durchgeführt werden. Es bleibt dem Markt überlassen, ob eines, mehrere oder alle PCI durchgeführt werden, vorbehaltlich der erforderlichen Planungs- und Durchführungsgenehmigungen und der Genehmigungen aufgrund von Rechtsvorschriften. Die Notwendigkeit der Durchführung der PCI wird im Rahmen eines späteren PCI-Ermittlungsverfahrens überprüft, unter anderem im Hinblick auf den Kapazitätsbedarf; und |
— |
ein Cluster von PCI in einer Konkurrenzsituation ist definiert als ‚Cluster X, das eines der folgenden PCI umfasst‘. Ein solches Cluster betrifft denselben Engpass. Allerdings ist hier der Umfang des Engpasses eindeutiger als bei einem Cluster von PCI in einer möglichen Konkurrenzsituation, so dass nur ein PCI durchgeführt werden muss. Die Entscheidung, welches PCI durchgeführt wird, bleibt — vorbehaltlich der erforderlichen Planungs- und Durchführungsgenehmigungen und der Genehmigungen aufgrund von Rechtsvorschriften — dem Markt überlassen. Gegebenenfalls wird die Notwendigkeit von PCI im Rahmen eines späteren PCI-Ermittlungsverfahrens überprüft. |
Für alle PCI gelten die gleichen, in der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 festgelegten Rechte und Pflichten.
(2) Behandlung von Umspannwerken und Kompressorstationen
Umspannwerke und Umrichterstationen für HGÜ-Kurzkupplungen (Strom) sowie Kompressorstationen (Gas) werden als Teil von PCI betrachtet, wenn sie geografisch auf Übertragungs- bzw. Fernleitungen liegen. Umspannwerke, Umrichterstationen für HGÜ-Kurzkupplungen und Kompressorstationen werden als eigenständige PCI betrachtet und einzeln in der Unionsliste aufgeführt, wenn sie geografisch nicht auf einer Übertragungs- bzw. Fernleitung liegen. Für sie gelten die in der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 festgelegten Rechte und Pflichten.
(3) Definition von ‚Wird nicht mehr als PCI betrachtet‘.
Der Satz ‚Wird nicht mehr als PCI betrachtet‘ wird für Vorhaben aus der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1391/2013 verwendet, die aus einem oder mehreren der folgenden Gründe nicht mehr als PCI angesehen werden:
— |
Das Vorhaben erfüllt den neuen Daten zufolge nicht die Kriterien für die Förderfähigkeit; |
— |
ein Träger hat das Vorhaben im Rahmen des Auswahlverfahrens für diese Unionsliste nicht erneut eingereicht; |
— |
die Infrastruktur wurde oder wird in naher Zukunft in Betrieb genommen, so dass die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 keine Anwendung finden würden; oder |
— |
das Vorhaben wurde im Rahmen des Auswahlverfahrens niedriger eingestuft als andere eingereichte Vorhaben. |
Solche Vorhaben sind keine PCI, werden aber aus Gründen der Transparenz und Klarheit in der Unionsliste mit der ursprünglichen PCI-Nummer aufgeführt.
Sie können für die Aufnahme in die nächste Unionsliste in Betracht gezogen werden, wenn die Gründe für die Nichtaufnahme in die derzeitige Unionsliste nicht mehr gegeben sind.
(4) Definition von ‚PCI mit Zweiteinstufung als Stromautobahn‘
‚PCI mit Zweiteinstufung als Stromautobahn‘ sind PCI, die zu einem der vorrangigen Elektrizitätskorridore gehören und gleichzeitig in den vorrangigen Themenbereich ‚Stromautobahnen‘ fallen.
B. UNIONSLISTE DER VORHABEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE
(1) Vorrangiger Korridor ‚Offshore-Netz in den nördlichen Meeren‘ (NSOG)
Bau der ersten Verbindungsleitungen zwischen Belgien und dem Vereinigten Königreich:
Nr. |
Definition |
||||||
1.1 |
Cluster Belgien — Vereinigtes Königreich, Verbindungsleitungen zwischen Zeebrugge und Canterbury [derzeit bekannt als ‚Projekt NEMO‘], das folgende PCI umfasst:
|
||||||
1.2 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
Steigerung der Übertragungskapazität zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden:
1.3 |
Cluster Dänemark — Deutschland, Verbindungsleitungen zwischen Endrup und Brunsbüttel, das folgende PCI umfasst:
|
||||||
1.4 |
Cluster Dänemark — Deutschland, Verbindungsleitungen zwischen Kassø und Dollern, das folgende PCI umfasst:
|
||||||
1.5 |
Verbindungsleitung Dänemark — Niederlande zwischen Endrup (DK) und Eemshaven (NL) [derzeit bekannt als ‚COBRAcable‘] |
Steigerung der Übertragungskapazität zwischen Frankreich, Irland und dem Vereinigten Königreich:
1.6 |
Verbindungsleitung Frankreich — Irland zwischen La Martyre (FR) und Great Island oder Knockraha (IE) [derzeit bekannt als ‚Celtic Interconnector‘] |
||||||||||||
1.7 |
Cluster Verbindungsleitungen Frankreich — Vereinigtes Königreich, das eines oder mehrere der folgenden PCI umfasst:
|
||||||||||||
1.8 |
Verbindungsleitung Deutschland — Norwegen zwischen Wilster (DE) und Tonstad (NO) [derzeit bekannt als ‚NordLink‘] |
||||||||||||
1.9 |
Cluster Verbindungsleitungen Irland — Vereinigtes Königreich, das eines oder mehrere der folgenden PCI umfasst:
|
||||||||||||
1.10 |
Verbindungsleitung Norwegen — Vereinigtes Königreich |
||||||||||||
1.11 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||||||
1.12 |
Druckluftenergiespeicher im Vereinigten Königreich (Larne) |
||||||||||||
1.13 |
Verbindungsleitung Island — Vereinigtes Königreich [derzeit bekannt als ‚Ice Link‘] |
||||||||||||
1.14 |
Verbindungsleitung zwischen Revsing (DK) und Bicker Fen (UK) [derzeit bekannt als ‚Viking Link‘] |
(2) Vorrangiger Korridor ‚Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa‘ (‚NSI West Electricity‘)
Nr. |
Definition |
2.1 |
Inländische Verbindungsleitung in Österreich zwischen Westtirol und Zell am Ziller (AT) zur Erhöhung der Kapazität an der Grenze zwischen Österreich und Deutschland |
Steigerung der Übertragungskapazität zwischen Belgien und Deutschland — Bau der ersten Verbindungsleitung zwischen beiden Ländern:
2.2 |
Cluster Belgien — Deutschland, Verbindungsleitungen zwischen Lixhe und Oberzier [derzeit bekannt als ‚Projekt ALEGrO‘], das folgende PCI umfasst:
|
||||||
2.3 |
Cluster Belgien — Luxemburg, Kapazitätssteigerung an der Grenze zwischen Belgien und Luxemburg, das folgende PCI umfasst:
|
||||||
2.4 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||
2.5 |
Cluster Frankreich — Italien, Verbindungsleitungen zwischen Grande Ile und Piossasco, das folgende PCI umfasst:
|
||||||
2.6 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||
2.7 |
Verbindungsleitung Frankreich — Spanien zwischen Aquitanien (FR) und dem Baskenland (ES) [derzeit bekannt als Projekt ‚Biscay Gulf‘] |
||||||
2.8 |
Koordinierte Installation und koordinierter Betrieb eines Phasenschiebers in Arkale (ES) zur Erhöhung der Kapazität der Verbindungsleitung zwischen Argia (FR) und Arkale (ES) |
Cluster Nord-Süd-West-Korridor in Deutschland zur Steigerung der Übertragungskapazität und zur Integration erneuerbarer Energien:
2.9 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Osterath und Philippsburg (DE) zur Erhöhung der Kapazität an den westlichen Grenzen |
||||||
2.10 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Brunsbüttel-Grοßgartach und Wilster-Grafenrheinfeld (DE) zur Erhöhung der Kapazität an der nördlichen und südlichen Grenze |
||||||
2.11 |
Cluster Deutschland — Österreich — Schweiz zur Kapazitätssteigerung im Bereich des Bodensees, das folgende PCI umfasst:
|
||||||
2.12 |
Verbindungsleitung Deutschland — Niederlande zwischen dem Niederrhein (DE) und Doetinchem (NL) |
Cluster von Vorhaben zur Steigerung der Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien zwischen Irland und Nordirland:
2.13 |
Cluster Verbindungsleitungen Irland — Vereinigtes Königreich, das eines oder mehrere der folgenden PCI umfasst:
|
Steigerung der Übertragungskapazität zwischen der Schweiz und Italien:
2.14 |
Verbindungsleitung Italien — Schweiz zwischen Thusis/Sils (CH) und Verderio Inferiore (IT) |
||||||||
2.15 |
Cluster Italien — Schweiz zur Kapazitätssteigerung an der Grenze IT/CH, das folgende PCI umfasst:
|
Cluster von inländischen Vorhaben zur Steigerung der Integration erneuerbarer Energien in Portugal und zum Ausbau der Übertragungskapazität zwischen Portugal und Spanien:
2.16 |
Cluster Portugal zur Kapazitätssteigerung an der Grenze PT/ES und zur Anbindung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, das folgende PCI umfasst:
|
Steigerung der Übertragungskapazität zwischen Portugal und Spanien:
2.17 |
Verbindungsleitung Portugal — Spanien zwischen Beariz — Fontefría (ES), Fontefría (ES) — Ponte de Lima (PT) (zuvor Vila Fria/Viana do Castelo) und Ponte de Lima — Vila Nova de Famalicão (PT) (zuvor Vila do Conde) (PT), einschließlich Umspannwerken in Beariz (ES), Fontefría (ES) und Ponte de Lima (PT) |
Speichervorhaben in Österreich und Deutschland:
2.18 |
Erhöhung der Pumpspeicherkapazität in Österreich (Kaunertal, Tirol (AT)) |
2.19 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
2.20 |
Erhöhung der Pumpspeicherkapazität in Österreich (Limberg III, Salzburg (AT)) |
2.21 |
Pumpspeicher Riedl im österreichisch-deutschen Grenzgebiet |
2.22 |
Pumpspeicher Pfaffenboden in Molln (AT) |
Cluster von Vorhaben in Nord- und Westbelgien zur Steigerung der Übertragungskapazität:
2.23 |
Cluster von inländischen Verbindungsleitungen an der Nordgrenze Belgiens zwischen Zandvliet — Lillo (BE), Lillo-Mercator (BE), einschließlich eines Umspannwerks in Lillo (BE) [derzeit bekannt als ‚Brabo‘] |
2.24 |
Inländische Verbindungsleitung Horta-Mercator (BE) |
Cluster von inländischen Verbindungsleitungen in Spanien zur Steigerung der Kapazität der Übertragungsleitungen zum Mittelmeer:
2.25 |
Cluster von inländischen Verbindungsleitungen in Spanien zur Steigerung der Kapazität der Übertragungsleitungen zwischen Nordspanien und dem Mittelmeer, das folgende PCI umfasst:
|
||||
2.26 |
Spanien: inländische Verbindungsleitung La Plana/Morella — Godelleta zur Steigerung der Kapazität der Nord-Süd-Mittelmeer-Achse |
||||
2.27 |
Steigerung der Kapazität der Verbindungsleitungen zwischen Spanien und Frankreich (generisches Vorhaben) |
(3) Vorrangiger Korridor ‚Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südeuropa‘ (‚NSI East Electricity‘)
Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen Österreich und Deutschland:
Nr. |
Definition |
||||||
3.1 |
Cluster Österreich — Deutschland, Verbindungsleitungen zwischen St. Peter und der Isar, das folgende PCI umfasst::
|
Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen Österreich und Italien:
3.2 |
Cluster Österreich — Italien, Verbindungsleitungen zwischen Lienz und der Region Veneto, das folgende PCI umfasst:
|
||||||
3.3 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||
3.4 |
Verbindungsleitung Österreich — Italien zwischen Wurmlach (AT) und Somplago (IT) |
||||||
3.5 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||
3.6 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen Bulgarien und Griechenland:
3.7 |
Cluster Bulgarien — Griechenland, Verbindungsleitungen zwischen Mariza Ost 1 und N. Santa, das folgende PCI umfasst:
|
Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen Bulgarien und Rumänien:
3.8 |
Cluster Bulgarien — Rumänien zur Kapazitätssteigerung [derzeit bekannt als ‚Black Sea Corridor‘], das folgende PCI umfasst:
|
Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen Slowenien, Kroatien und Ungarn und Ausbau der Binnennetzinfrastruktur in Slowenien:
3.9 |
Cluster Kroatien — Ungarn — Slowenien, Verbindungsleitungen zwischen Žerjavenec/Héviz und Cirkovce, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||
3.10 |
Cluster Israel — Zypern — Griechenland, Verbindungsleitungen zwischen Hadera und der Region Attika [derzeit bekannt als ‚EUROASIA Interconnector‘], das folgende PCI umfasst:
|
Ausbau der Binnennetzinfrastruktur in der Tschechischen Republik:
3.11 |
Cluster Tschechische Republik, inländische Verbindungsleitungen zur Kapazitätssteigerung an der nordwestlichen und der südlichen Grenze, das folgende PCI umfasst:
|
Cluster Nord-Süd-Ost-Korridor in Deutschland zur Steigerung der Übertragungskapazität und zur Integration erneuerbarer Energien:
3.12 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Wolmirstedt und Bayern zur Steigerung der inländischen Übertragungskapazität Nord-Süd: |
3.13 |
Inländische Verbindungsleitung in Deutschland zwischen Halle/Saale und Schweinfurt zur Erhöhung der Kapazität im Nord-Süd-Korridor (Osten) |
Steigerung der Übertragungskapazität zwischen Deutschland und Polen:
3.14 |
Cluster Deutschland — Polen, Verbindungsleitungen zwischen Eisenhüttenstadt und Plewiska [derzeit bekannt als ‚Projekt GerPol Power Bridge‘], das folgende PCI umfasst:
|
||||||
3.15 |
Cluster Deutschland — Polen, Verbindungsleitungen zwischen Vierraden und Krajni [derzeit bekannt als ‚GerPol Improvements‘], das folgende PCI umfasst:
|
Steigerung der Übertragungskapazität zwischen Ungarn und der Slowakei:
3.16 |
Cluster Ungarn — Slowakei, Verbindungsleitungen zwischen Gőnyü und Gabčikovo, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||
3.17 |
PCI Verbindungsleitung Ungarn — Slowakei zwischen Sajóvánka (HU) und Rimavská Sobota (SK) |
||||||||
3.18 |
Cluster Ungarn — Slowakei, Verbindungsleitungen zwischen dem Gebiet Kisvárda und Velké Kapušany, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||
3.19 |
Cluster Italien — Montenegro, Verbindungsleitungen zwischen Villanova und Lastva, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||
3.20 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||
3.21 |
Verbindungsleitung Italien — Slowenien zwischen Salgareda (IT) und Divača — Bericevo (SI) |
||||||||
3.22 |
Cluster Rumänien — Serbien, Verbindungsleitungen zwischen Resita und Pancevo [derzeit bekannt als ‚Mid Continental East Corridor‘], das folgende PCI umfasst:
|
Pumpspeicher in Bulgarien und Griechenland:
3.23 |
Pumpspeicher in Bulgarien — Jadeniza |
3.24 |
Pumpspeicher in Griechenland — Amfilochia |
3.25 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
3.26 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
(4) Vorrangiger Korridor ‚Verbundplan für den baltischen Energiemarkt‘ (‚BEMIP Electricity‘)
Nr. |
Definition |
||||||
4.1 |
Verbindungsleitung Dänemark — Deutschland zwischen Tolstrup Gaarde (DK) und Bentwisch (DE) über die Offshore-Windparks Kriegers Flak (DK) und Baltic 1 und 2 (DE) [derzeit bekannt als ‚Kriegers Flak Combined Grid Solution‘] |
||||||
4.2 |
Cluster Estland — Lettland, Verbindungsleitungen zwischen Kilingi-Nõmme und Riga [derzeit bekannt als ‚3. Verbindungsleitung‘], das folgende PCI umfasst:
|
||||||
4.3 |
Jetzt Teil von PCI Nr. 4.9 |
||||||
4.4 |
Cluster Lettland — Schweden zur Kapazitätssteigerung [derzeit bekannt als ‚Projekt NordBalt‘], das folgende PCI umfasst:
|
Für den Betrieb von ‚LitPol Link I‘ erforderliche Ausbauarbeiten in Litauen und Polen:
4.5 |
Cluster Litauen — Polen, Verbindungsleitungen zwischen Alytus (LT) und Elk (PL), das folgende PCI umfasst:
|
Pumpspeicher in Estland und Litauen:
4.6 |
Pumpspeicher in Estland (Muuga) |
||||||||||||
4.7 |
Erhöhung der Pumpspeicherkapazität in Litauen (Kruonis) |
||||||||||||
4.8 |
Cluster Estland — Lettland und inländische Ausbauarbeiten in Litauen, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||||||
4.9 |
Verschiedene Aspekte der Integration des Stromnetzes der baltischen Staaten in das kontinentaleuropäische Netz, einschließlich ihres synchronen Betriebs (generisches Vorhaben) |
(5) Vorrangiger Korridor ‚Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Westeuropa‘ (‚NSI West Gas‘)
Vorhaben, die den bidirektionalen Gasfluss zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich ermöglichen:
Nr. |
Definition |
||||||
5.1 |
Cluster für den bidirektionalen Gasfluss von Nordirland nach Großbritannien und Irland sowie von Irland in das Vereinigte Königreich, das folgende PCI umfasst:
|
||||||
5.2 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||
5.3 |
LNG-Terminal Shannon und Anschlusspipeline (IE) |
Vorhaben, die einen bidirektionalen Gasdurchfluss zwischen Portugal, Spanien, Frankreich und Deutschland ermöglichen
5.4 |
3. Kopplungspunkt zwischen Portugal und Spanien |
||||
5.5 |
Östliche Achse Spanien — Frankreich — Kopplungspunkt zwischen der Iberischen Halbinsel und Frankreich bei Le Perthus, einschließlich der Kompressorstationen bei Montpellier und St. Martin de Crau [derzeit bekannt als ‚Midcat‘] |
||||
5.6 |
Verstärkung des französischen Netzes in Süd-Nord-Richtung — Gastransport in Gegenflussrichtung von Frankreich nach Deutschland am Kopplungspunkt Obergailbach/Medelsheim (FR) |
||||
5.7 |
Verstärkung des französischen Netzes in Süd-Nord-Richtung zur Schaffung einer einheitlichen Marktzone; dies umfasst folgende PCI:
|
||||
5.8 |
Verstärkung des französischen Netzes zur Förderung des Gasdurchflusses von Süd nach Nord; dies umfasst folgende PCI:
|
||||
5.9 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.10 |
Gastransport in Gegenflussrichtung auf der TENP-Fernleitung in Deutschland |
||||
5.11 |
Gastransport in Gegenflussrichtung zwischen Italien und der Schweiz am Passo-Gries-Kopplungspunkt |
||||
5.12 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.13 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.14 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.15 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.16 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.17 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.18 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||
5.19 |
Anbindung Maltas an das europäische Gasnetz — Gasfernleitung nach Italien bei Gela und/oder FSRU (Floating LNG Storage and Re-gasification Unit — Schiff für die LNG-Speicherung und -Rückvergasung) |
||||
5.20 |
Gasfernleitung von Algerien nach Italien (über Sardinien) [derzeit bekannt als ‚GALSI-Fernleitung‘] |
(6) Vorrangiger Korridor ‚Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa‘ (‚NSI East Gas‘)
Vorhaben, die den bidirektionalen Gasfluss zwischen Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei ermöglichen und die LNG-Terminals in Polen und Kroatien miteinander verbinden:
Nr. |
Definition |
||||||||||||||||||||||||
6.1 |
Cluster zur Modernisierung der tschechisch-polnischen Verbindungsleitungen und entsprechende inländische Ausbauarbeiten in Westpolen, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||||||||||||||||||
6.2 |
Cluster für polnisch-slowakische Verbindungsleitungen und entsprechende inländische Ausbauarbeiten in Ostpolen, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||||||||||||||||||
6.3 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||||||||||||||||||
6.4 |
PCI Bidirektionale Verbindungsleitungen Österreich — Tschechische Republik (BACI) zwischen Baumgarten (AT) — Reinthal (CZ/AT) — Brečlav (CZ) |
Vorhaben für den Gastransport vom kroatischen LNG-Terminal in die Nachbarländer:
6.5 |
Cluster für ein LNG-Terminal in Krk und Pipelines zur Weiterleitung nach Ungarn und weitere Länder, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||
6.6 |
Jetzt PCI Nr. 6.26.1 |
||||||||
6.7 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
Vorhaben für den Gastransport vom südlichen Gaskorridor und/oder von LNG-Terminals in Griechenland durch Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Serbien bis nach Ungarn, einschließlich Kapazitäten in Gegenflussrichtung von Süden nach Norden und der Integration von Transit- und Fernleitungsnetzen:
6.8 |
Cluster Verbindungsleitungen zwischen Griechenland, Bulgarien und Rumänien sowie erforderlicher Netzausbau in Bulgarien, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||
6.9 |
Cluster LNG-Terminal in Nordgriechenland, das die folgenden PCI umfasst:
|
||||||||
6.10 |
PCI Gasverbindungsleitungen Bulgarien — Serbien [derzeit bekannt als ‚IBS‘] |
||||||||
6.11 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||
6.12 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||
6.13 |
|
||||||||
6.14 |
Jetzt PCI Nr. 6.24.1 |
||||||||
6.15 |
Verbindung des nationalen Fernleitungsnetzes mit den internationalen Gasfernleitungspipelines und Gastransport in Gegenflussrichtung in Isaccea (RO)
|
Vorhaben, die den Gasfluss vom südlichen Gaskorridor durch Italien nach Nordosteuropa ermöglichen
6.16 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
6.17 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
6.18 |
Adriatische Fernleitung (IT) |
6.19 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
Vorhaben, die die Entwicklung unterirdischer Gasspeicherkapazitäten in Südosteuropa ermöglichen:
6.20 |
Cluster zur Erhöhung der Speicherkapazitäten in Südosteuropa, das eines oder mehrere der folgenden PCI umfasst:
Hinzu kommt eines der folgenden PCI:
|
||||||||||||||||||
6.21 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||||||||||||
6.22 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||||||||||||
6.23 |
Verbindungsleitungen Ungarn — Slowenien (Nagykanizsa — Tornyiszentmiklós (HU) — Lendava (SI) — Kidričevo) |
||||||||||||||||||
6.24 |
Cluster zur stufenweisen Kapazitätserweiterung auf dem bidirektionalen Fernleitungskorridor Bulgarien — Rumänien — Ungarn — Österreich (derzeit bekannt als ‚ROHUAT/BRUA‘) mit einer angestrebten Kapazität von 1,75 Mrd. m3/Jahr in der ersten Phase und 4,4 Mrd. m3/Jahr in der zweiten Phase, einschließlich neuer Ressourcen aus dem Schwarzen Meer:
|
||||||||||||||||||
6.25 |
Cluster Infrastruktur zur Diversifizierung der Gasversorgung Mittel- und Südosteuropas, das eines oder mehrere der folgenden PCI umfasst:
|
||||||||||||||||||
6.26 |
Cluster Kroatien — Slowenien — Österreich bei Rogatec, das die folgenden PCI umfasst:
|
(7) Vorrangiger Korridor ‚Südlicher Gaskorridor‘ (‚SGC‘)
Nr. |
Definition |
||||||||||||||
7.1 |
PCI-Cluster für integrierte, spezifische und skalierbare Infrastrukturen und die zugehörige Ausrüstung für den Transport von mindestens 10 Mrd. m3 Erdgas jährlich aus neuen Quellen in der kaspischen Region, die Aserbaidschan, Georgien und die Türkei durchqueren, bis in die EU-Märkte Griechenland und Italien reichen und eines oder mehrere der folgenden PCI umfassen:
|
||||||||||||||
7.2 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||||||||
7.3 |
|
||||||||||||||
7.4 |
Cluster für Verbindungsleitungen mit der Türkei, das folgende PCI umfasst:
|
(8) Vorrangiger Korridor ‚Gasverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum‘ (‚BEMIP Gas‘)
Nr. |
Definition |
||||||||||||
8.1 |
Cluster zur Diversifizierung der Gasversorgung im östlichen Ostseeraum, das folgende PCI umfasst:
|
Ausbau der Fernleitungsinfrastruktur in den baltischen Staaten und Modernisierung des unterirdischen Gasspeichers in Lettland:
8.2 |
Cluster Infrastrukturausbau im östlichen Ostseeraum, das folgende PCI umfasst:
|
||||||||
8.3 |
Verbindungsleitung Polen — Dänemark [derzeit bekannt als ‚Baltic Pipe‘] |
||||||||
8.4 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
||||||||
8.5 |
Verbindungsleitung Polen-Litauen [derzeit bekannt als ‚GIPL‘] |
||||||||
8.6 |
LNG-Terminal Göteborg in Schweden |
||||||||
8.7 |
Kapazitätserweiterung des LNG-Terminals Świnoujście in Polen |
||||||||
8.8 |
Wird nicht mehr als PCI betrachtet. |
(9) Vorrangiger Korridor ‚Erdölversorgungsleitungen in Mittelosteuropa‘ (OSC)
Verbesserung der Erdölversorgungssicherheit in Mittelosteuropa durch Verbesserung der Interoperabilität und die Schaffung angemessener alternativer Versorgungswege:
Nr. |
Definition |
||||
9.1 |
Fernleitung Adamowo — Brody: Fernleitung zwischen dem Umschlagterminal der JSC Uktransnafta in Brody (Ukraine) und dem Tanklager in Adamowo (Polen) |
||||
9.2 |
Fernleitung Bratislava — Schwechat: Fernleitung zwischen Schwechat (Österreich) und Bratislava (Slowakische Republik) |
||||
9.3 |
JANAF-Adria-Fernleitungen: Wiederaufbau, Ausbau, Wartung und Ausbau der Kapazität der bestehenden JANAF- und Adria-Fernleitungen zwischen dem kroatischen Seehafen Omisalj und der südlichen Druschba-Trasse (Kroatien, Ungarn, Slowakische Republik); (die ungarisch–slowakische Verbindungsleitung wird nicht mehr als PCI betrachtet.) |
||||
9.4 |
Fernleitung Litvinov (Tschechische Republik) — Spergau (Deutschland): Projekt zur Verlängerung der Druschba-Rohölpipeline bis zur Raffinerie TRM Spergau |
||||
9.5 |
Cluster Fernleitung Pommern (Polen), das folgende PCI umfasst:
|
||||
9.6 |
TAL Plus: Erhöhung der Kapazität der TAL-Fernleitung zwischen Triest (Italien) und Ingolstadt (Deutschland) |
(10) Vorrangiger Themenbereich ‚Realisierung intelligenter Netze‘
Nr. |
Definition |
10.1 |
North Atlantic Green Zone Project (Umweltzonenprojekt) (Irland, Vereinigtes Königreich/Nordirland) mit folgenden Zielen: geringere Beschneidung der Windenergienutzung durch Kommunikationsinfrastrukturen, bessere Netzsteuerung und -verbindung sowie Entwicklung (grenzüberschreitender) Protokolle für das Demand-Side-Management |
10.2 |
Green-Me (Frankreich, Italien) mit folgenden Zielen: bessere Integration erneuerbarer Energien durch Automatisierungs-, Steuerungs- und Überwachungssysteme in Hochspannungs-(HV-) und HV/MV-Umspannwerken, einschließlich der Kommunikation mit den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Speicherung in primären Umspannwerken, sowie zusätzlicher Datenaustausch mit dem Ziel eines besseren grenzübergreifenden Verbindungsmanagements. |
10.3 |
SINCRO.GRID (Slowenien/Kroatien) mit folgenden Zielen: Lösung von Problemen in Bezug auf die Netzspannung, die Frequenzregelung und Engpässe, um einen weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und den Ersatz konventioneller Kraftwerke zu ermöglichen, wozu neue aktive Elemente in den Übertragungs- und Verteilernetzen in das virtuelle grenzübergreifende Kontrollzentrum integriert werden sollen; die Grundlage hierfür bilden ein fortschrittliches Datenmanagement, eine gemeinsame Systemoptimierung und Prognosen unter Beteiligung zweiter benachbarter ÜNB und der zwei benachbarten VNB. |
(11) Vorrangiger Themenbereich Stromautobahnen
Liste von PCI mit Zweiteinstufung als Stromautobahnen
Nr. |
Definition |
||||
Vorrangiger Korridor ‚Offshore-Netz in den nördlichen Meeren‘ (NSOG) |
|||||
1.1.1 |
Verbindungsleitung zwischen Zeebrugge (BE) und der Umgebung von Richborough (UK) |
||||
1.3.1 |
Verbindungsleitung zwischen Endrup (DK) und Niebüll (DE) |
||||
1.3.2 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Brunsbüttel und Niebüll (DE) |
||||
1.4.1 |
Verbindungsleitung zwischen Kassø (DK) und Audorf (DE) |
||||
1.4.2 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Audorf und Hamburg/Nord (DE) |
||||
1.4.3 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Hamburg/Nord und Dollern (DE) |
||||
1.5 |
Verbindungsleitung Dänemark — Niederlande zwischen Endrup (DK) und Eemshaven (NL) [derzeit bekannt als ‚COBRAcable‘] |
||||
1.6 |
Verbindungsleitung Frankreich — Irland zwischen La Martyre (FR) und Great Island oder Knockraha (IE) [derzeit bekannt als ‚Celtic Interconnector‘] |
||||
1.7.1 |
Verbindungsleitung Frankreich — Vereinigtes Königreich zwischen dem Cotentin (FR) und der Umgebung von Exeter (UK) [derzeit bekannt als ‚Projekt FAB‘] |
||||
1.7.2 |
Verbindungsleitung Frankreich — Vereinigtes Königreich zwischen Tourbe (FR) und Chilling (UK) [derzeit bekannt als ‚Projekt IFA2‘] |
||||
1.7.3 |
Verbindungsleitung Frankreich — Vereinigtes Königreich zwischen Coquelles (FR) und Folkestone (UK) [derzeit bekannt als ‚Projekt ElecLink‘] |
||||
1.8 |
Verbindungsleitung Deutschland — Norwegen zwischen Wilster (DE) und Tonstad (NO) [derzeit bekannt als ‚NordLink‘] |
||||
1.10 |
Verbindungsleitung Norwegen — Vereinigtes Königreich |
||||
1.13 |
Verbindungsleitung Island — Vereinigtes Königreich [derzeit bekannt als ‚Ice Link‘] |
||||
1.14 |
Verbindungsleitung zwischen Revsing (DK) und Bicker Fen (UK) [derzeit bekannt als ‚Viking Link‘] |
||||
Vorrangiger Korridor ‚Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa‘ (‚NSI West Electricity‘) |
|||||
2.2.1 |
Verbindungsleitung zwischen Lixhe (BE) und Oberzier (DE) |
||||
2.5.1 |
Verbindungsleitung zwischen Grande Ile (FR) und Piossasco (IT) [derzeit bekannt als ‚Projekt Savoie-Piemont‘] |
||||
2.7 |
Verbindungsleitung Frankreich — Spanien zwischen Aquitanien (FR) und dem Baskenland (ES) [derzeit bekannt als Projekt ‚Biscay Gulf‘] |
||||
2.9 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Osterath und Philippsburg (DE) zur Erhöhung der Kapazität an den westlichen Grenzen |
||||
2.10 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Brunsbüttel-Grοßgartach und Wilster-Grafenrheinfeld (DE) zur Erhöhung der Kapazität an der nördlichen und südlichen Grenze |
||||
2.13 |
Cluster Verbindungsleitungen Irland — Vereinigtes Königreich, das eines oder mehrere der folgenden PCI umfasst:
|
||||
Vorrangiger Korridor ‚Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südeuropa‘ (‚NSI East Electricity‘) |
|||||
3.10.1 |
Verbindungsleitung zwischen Hadera (IL) und Kofinou (CY) |
||||
3.10.2 |
Verbindungsleitung zwischen Kofinou (CY) und Korakia, Kreta (EL) |
||||
3.10.3 |
Verbindungsleitung zwischen Korakia, Kreta, und der Region Attika (EL) |
||||
3.12 |
Inländische Verbindungsleitung zwischen Wolmirstedt und Bayern zur Steigerung der inländischen Übertragungskapazität Nord-Süd: |
||||
Vorrangiger Korridor ‚Verbundplan für den baltischen Energiemarkt‘ (‚BEMIP Electricity‘) |
|||||
4.1 |
Verbindungsleitung Dänemark — Deutschland zwischen Tolstrup Gaarde (DK) und Bentwisch (DE) über die Offshore-Windparks Kriegers Flak (DK) und Baltic 1 und 2 (DE) [derzeit bekannt als ‚Kriegers Flak Combined Grid Solution‘]“ |