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Document 32016D0615(01)

    Beschluss des Rates vom 9. Juni 2016 zur Ernennung eines rumänischen Mitglieds und rumänischer stellvertretender Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    ABl. C 214 vom 15.6.2016, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2019

    15.6.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 214/2


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 9. Juni 2016

    zur Ernennung eines rumänischen Mitglieds und rumänischer stellvertretender Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    (2016/C 214/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf den Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 3,

    gestützt auf die dem Rat von der Regierung jedes Mitgliedstaats vorgelegte Kandidatenliste,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat mit Beschluss vom 24. Februar 2016 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Zeit vom 29. Februar 2016 bis zum 28. Februar 2019 ernannt.

    (2)

    Die rumänische Regierung hat weitere Kandidaten für drei zu besetzende Sitze vorgeschlagen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zum Mitglied und zu stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden für die Zeit bis zum 28. Februar 2019 ernannt:

    VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

    Land

    Mitglied

    Stellvertretende Mitglieder

    Rumänien

    Frau Daniela SÂRBU

    Herr Ovidiu NICOLESCU

    Frau Daniela TĂNASE

    Artikel 2

    Der Rat wird die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt ernennen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 9. Juni 2016.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G.A. VAN DER STEUR


    (1)  ABl. C 218 vom 13.9.2003, S. 1.

    (2)  Beschluss des Rates vom 24. Februar 2016 zur Neubesetzung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ABl. C 79 vom 1.3.2016, S. 1).


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