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Document 32016D0296
Council Decision (EU, Euratom) 2016/296 of 29 February 2016 replacing a member of the panel provided for in Article 255 of the Treaty on the Functioning of the European Union
Beschluss (EU, Euratom) 2016/296 des Rates vom 29. Februar 2016 zur Ersetzung eines Mitglieds des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses
Beschluss (EU, Euratom) 2016/296 des Rates vom 29. Februar 2016 zur Ersetzung eines Mitglieds des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses
ABl. L 55 vom 2.3.2016, p. 14–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2018
2.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 55/14 |
BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/296 DES RATES
vom 29. Februar 2016
zur Ersetzung eines Mitglieds des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 255 Absatz 2,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,
auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. Januar 2016,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Aufgrund Artikel 255 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wurde ein Ausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht abzugeben (im Folgenden „Ausschuss“). |
(2) |
Gemäß dem Beschluss 2014/76/EU (1) hat der Rat die sieben Mitglieder des Ausschusses für eine Dauer von vier Jahren, die am 28. Februar 2018 endet, ernannt. |
(3) |
Der Präsident des Gerichtshofs hat den Präsidenten des Rates mit Schreiben vom 27. Januar 2016 darüber unterrichtet, dass Herr Péter PACZOLAY von seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses mit Wirkung vom 21. Januar 2016 zurückgetreten ist. |
(4) |
Mit demselben Schreiben vom 27. Januar 2016 hat der Präsident des Gerichtshofs gemäß Nummer 3 der Vorschriften für die Arbeitsweise des im Anhang des Beschlusses 2010/124/EU des Rates (2) vorgesehenen Ausschusses die Ernennung von Herrn Mirosław WYRZYKOWSKI als Nachfolger für Herrn Péter PACZOLAY für dessen verbleibende Amtszeit vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Mirosław WYRZYKOWSKI wird für eine Dauer bis zum 28. Februar 2018 zum Mitglied des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Februar 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H.G.J. KAMP
(1) Beschluss 2014/76/EU des Rates vom 11. Februar 2014 zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses (ABl. L 41 vom 12.2.2014, S. 18).
(2) Beschluss 2010/124/EU des Rates vom 25. Februar 2010 über die Arbeitsweise des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses (ABl. L 50 vom 27.2.2010, S. 18).