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Document 32015H0818(04)

Empfehlung des Rates vom 14. Juli 2015 zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2015

ABl. C 272 vom 18.8.2015, p. 10–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 272/10


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 14. Juli 2015

zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2015

(2015/C 272/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken stützt. Der Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)

Am 14. Juli 2015 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union, und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) an. Diese bilden zusammen die „integrierten Leitlinien“; die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(3)

Am 8. Juli 2014 nahm der Rat eine Empfehlung (3) zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2014 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten slowakischen Stabilitätsprogramm 2014 ab. Am 28. November 2014 legte die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Slowakei für 2015 vor.

(4)

Am 28. November 2014 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2015 eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wird, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(5)

Am 18. Dezember 2014 billigte der Europäische Rat die Prioritäten für eine Investitionsförderung, intensivierte Strukturreformen und die Fortführung einer verantwortlichen wachstumsfördernden Haushaltskonsolidierung.

(6)

Am 26. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht Slowakei 2015. Darin wurden die Fortschritte der Slowakei bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom 8. Juli 2014 bewertet.

(7)

Am 29. April 2015 übermittelte die Slowakei ihr nationales Reformprogramm 2015 und ihr Stabilitätsprogramm 2015. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(8)

Die Slowakei unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Laut Stabilitätsprogramm 2015 plant die Regierung, das Gesamtdefizit schrittweise auf 2,5 % des BIP im Jahr 2015 und bis 2018 weiter auf 0,5 % des BIP zurückzuführen. Dem Stabilitätsprogramm zufolge dürfte das mittelfristige Ziel — ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP — ab 2017 erreicht sein. Die öffentliche Schuldenquote soll im Jahr 2015 marginal auf 53,4 % des BIP und danach weiter auf 50,3 % des BIP im Jahr 2018 zurückgehen. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Doch wird nicht präzise genug dargelegt, mit welchen Maßnahmen die angestrebten Defizitziele ab 2016 erreicht werden sollen. Nach der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission wird das Netto-Ausgabenwachstum sowohl 2015 als auch 2016 unter dem Richtwert liegen und somit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts genügen. Aufgrund seiner Bewertung des Stabilitätsprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission ist der Rat der Auffassung, dass die Slowakei die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird.

(9)

Der Arbeitsmarkt zeigte im Jahr 2014 Anzeichen einer Erholung, dennoch ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor hoch. Vom System der sozialen Sicherheit ausgehende Fehlanreize wurden abgebaut, und bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind einige Fortschritte zu verzeichnen; eine große Herausforderung stellt aber weiterhin die Langzeitarbeitslosigkeit dar; außerdem ist das Beschäftigungsniveau bei Roma und Geringqualifizierten niedrig. Wenngleich erste Schritte zur Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung unternommen wurden, verfügt diese nur über begrenzte Kapazitäten zur Erbringung individuell zugeschnittener Dienstleistungen, namentlich für die arbeitsmarktfernsten Bevölkerungsgruppen. Die Beschäftigungsquote der Frauen liegt immer noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt; zum einen kommt hier das unzureichende Angebot an qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen zum Tragen, zum anderen aber auch die relativ lange Elternzeit.

(10)

Die Slowakei hat einige Fortschritte im Bereich des arbeitsbasierten Lernens erzielt, und 2015 wird ein neues Gesetz über die berufliche Aus- und Weiterbildung in Kraft treten. Nur begrenzte Fortschritte waren hingegen in Bezug auf die Verbesserung des Lehrumfelds, die Einrichtung stärker berufsorientierter Bachelor-Programme und die Erhöhung des Anteils der Roma-Kinder, die Angebote frühkindlicher Bildung und Betreuung nutzen, zu verzeichnen. Es wurde jedoch nichts unternommen, um eine breitere Teilnahme der Roma an Berufsbildung und Hochschulbildung zu gewährleisten. Auch bei der Schließung der Lücken im slowakischen Forschungs- und Innovationssystem wurden lediglich begrenzte Fortschritte gemacht; hier muss es in erster Linie darum gehen, Qualität und Relevanz der Wissenschaftsbasis zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern.

(11)

Das ungünstige Unternehmensumfeld in der Slowakei ist der Attraktivität des Landes für ausländische und inländische Investitionen abträglich. Insbesondere die unzureichende Effizienz und Qualität der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens wirken sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus. Der öffentliche Dienst leidet unter einer hohen Personalfluktuation und einem ineffizienten Personalmanagement. Zur Bekämpfung der Korruption wurden bislang lediglich begrenzte Anstrengungen unternommen. Insbesondere wurde der Notwendigkeit einer Stärkung der Analyse- und Prüfkapazitäten der Steuerverwaltung nicht Rechnung getragen. Das öffentliche Auftragswesen ist durch tief verwurzelte Missstände gekennzeichnet, die sich negativ auf die Allokation öffentlicher Mittel auswirken.

(12)

Die jüngsten Änderungen des Steuersystems haben zwar zu einer Verbesserung der öffentlichen Finanzen geführt, doch wird die derzeit relativ solide Schuldenposition der Slowakei künftig durch die Kosten der Bevölkerungsalterung gefährdet. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen hängt davon ab, inwieweit die Regierung in der Lage ist, die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen zu erhöhen. Insgesamt ist die Effizienz des slowakischen Gesundheitssystems niedrig und dessen Leistungsfähigkeit im Vergleich zum Rest der EU gering. Die Regierung hat eine neue Gesundheitsstrategie für den Zeitraum 2014-2020 beschlossen, mit der die Mängel des nationalen Gesundheitswesens behoben werden sollen. Die Umsetzung der Strategie ist im Gange, doch sind die meisten Maßnahmen noch nicht in Kraft. Auch bei der Steuererhebung und Steuerverwaltung bestehen nach wie vor Ineffizienzen.

(13)

Die schwache Investitionsleistung der vergangenen Jahre kann die langfristigen Wachstumsaussichten der Slowakei beeinträchtigen. Besonders stark war der Rückgang bei den privaten Investitionen in den Jahren 2008 bis 2013, wobei etwa 90 % des durch die rückläufige Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) bedingten Rückgangs der Gesamtinvestitionen auf Nichtfinanzunternehmen entfielen. Im Jahr 2013 lagen die realen Anlageinvestitionen immer noch 13 % unter dem Niveau von 2008. Wenngleich der Rückgang bei den öffentlichen Investitionen deutlich geringer ausfiel, hat er doch signifikante Konsequenzen — angesichts der großen Verkehrsinfrastrukturvorhaben, die von entscheidender Bedeutung sind, wenn das Wachstumspotenzial der zentral gelegenen und der östlichen Regionen der Slowakei ausgeschöpft werden soll. Sowohl die administrativen und rechtlichen Hindernisse bei der Investitionsplanung als auch das Fehlen von Transparenz und die langwierigen Verfahren zur Erteilung von Bau- und Landnutzungsgenehmigungen stehen öffentlichen Investitionen im Wege. Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten in der Region schlagen EU-Mittel in der Slowakei mit einem sehr hohen Anteil an den Gesamtinvestitionen der öffentlichen Hand zu Buche. Die Inanspruchnahme von EU-Mitteln wird mitunter behindert durch eine mangelhafte Abwicklung der Planungsverfahren, Defizite bei Projektplanung und Projektauswahl und die Nichterfüllung von Anforderungen im Zusammenhang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen. Maßgeschneiderte Spezifikationen bei der öffentlichen Auftragsvergabe beschränken den Wettbewerb und haben hohe Endpreise zur Folge. Eine bessere Aufsicht und eine höhere Fachkompetenz bei den an der Auftragsvergabe beteiligten öffentlichen Stellen könnten zur Überwindung dieser Probleme beitragen. Die unzureichende Effizienz und Qualität von Verwaltung und Justiz ist insbesondere den unternehmerischen Rahmenbedingungen abträglich, und Themen wie die Reform der Zivilprozessordnung und die unausgeglichene Arbeitsbelastung der Gerichte wurden noch nicht angegangen.

(14)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2015 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an die Slowakei gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider.

(15)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seiner Stellungnahme (6) zufolge erfüllt die Slowakei die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

(16)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Gestützt auf diese Analyse hat der Rat spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist (7). Als ein Land, dessen Währung der Euro ist, sollte die Slowakei auch die vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser Empfehlungen sicherstellen —

EMPFIEHLT, dass die Slowakei 2015 und 2016

1.

die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen erhöht, unter anderem durch ein verbessertes Management im Bereich der stationären Behandlung sowie durch eine Stärkung der Primärversorgung; Maßnahmen zur Erhöhung des Steueraufkommens trifft;

2.

weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit — bessere Aktivierungsmaßnahmen, Bereitstellung von Angeboten des zweiten Bildungswegs und Einführung von am individuellen Bedarf ausgerichteten, qualitativ hochwertigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen — trifft; durch einen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stärkere Anreize für Frauen schafft, erwerbstätig zu bleiben bzw. ins Erwerbsleben zurückzukehren;

3.

die Lehrerausbildung verbessert und die Attraktivität des Lehrberufs erhöht mit dem Ziel, der Verschlechterung der Bildungsergebnisse Einhalt zu gebieten; den Anteil der Roma-Kinder erhöht, die die Regelschule besuchen und die in den Genuss einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung kommen;

4.

Infrastrukturinvestitionen fördert und die Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Landnutzungs- und Baugenehmigungen optimiert und strafft; für mehr Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen und bessere Aufsichtsmechanismen im öffentlichen Auftragswesen sorgt.

Geschehen zu Brüssel am 14. Juli 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. GRAMEGNA


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Aufrechterhalten durch den Beschluss 2014/322/EU des Rates vom 6. Mai 2014 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2014 (ABl. L 165 vom 4.6.2014, S. 49).

(3)  Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2014 (ABl. C 247 vom 29.7.2014, S. 122).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11).

(5)  Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.

(7)  ABl. C 272 vom 18.8.2015, S. 98.


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