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Document 32014D0202
Commission Decision of 20 March 2014 determining the European Union position for a decision of the Management entities under the Agreement between the Government of the United States of America and the European Union on the coordination of energy-efficiency labelling programmes for office equipment on adding specifications for computer servers and uninterruptible power supplies to Annex C to the Agreement and on the revision of specifications for displays and imaging equipment included in Annex C to the Agreement (Text with EEA relevance) (2014/202/EU)
Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)
Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)
ABl. L 114 vom 16.4.2014, p. 68–148
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
16.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 114/68 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 20. März 2014
zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2014/202/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss 2013/107/EG des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA) zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte entwickeln und regelmäßig überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens ändern. |
(2) |
Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen. |
(3) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung, das in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (2), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 174/2013 (3), genannt ist. |
(4) |
Die Spezifikation für Displays in Anhang C Teil II und die Spezifikation für bildgebende Geräte in Anhang C Teil III sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Der beigefügte Beschlussentwurf bildet die Grundlage für den Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C Teile II und III des Abkommens und zur Aufnahme neuer Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in das Abkommen.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 20. März 2014
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 63 vom 6.3.2013, S. 5.
(2) ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 1.
(3) ABl. L 63 vom 6.3.2013, S. 1.
ANHANG I
ENTWURF EINES BESCHLUSSES
vom […]
der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens
DIE VERWALTUNGSORGANE —
gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII,
in der Erwägung, dass Spezifikationen für die neuen Produktarten „Computerserver“ und „unterbrechungsfreie Stromversorgung“ in das Abkommen aufgenommen und bestehende Spezifikationen für die Produktarten „bildgebende Geräte“ und „Displays“ überarbeitet werden sollten —
BESCHLIESSEN:
Wie nachfolgend festgelegt, werden Teil I „Displays“, Teil II „Unterbrechungsfreie Stromversorgung“, Teil III „Computerserver“ und Teil IV „Bildgebende Geräte“ in den Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte aufgenommen.
Teil II „Displays“ und Teil III „Bildgebende Geräte“, die gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte enthalten sind, werden aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet.
Unterzeichnet in Washington DC am […]
(…)
im Namen der United States Environmental Protection Agency
Unterzeichnet in Brüssel am […]
(…)
im Namen der Europäischen Union
ANHANG II
ANHANG C
TEIL II DES ABKOMMENS
'I. DISPLAY-SPEZIFIKATIONEN
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Produktarten
Elektronisches Display („Display“): ein handelsübliches Produkt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion in der Anzeige visueller Informationen besteht, die 1. von einem Computer, einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen (z. B. VGA, DVI, HDMI, Display Port, IEEE 1394, USB), oder 2. von einem externen Speichermedium (z. B. USB-Speicher-Stick, Speicherkarte) oder 3. von einer Netzverbindung ausgegeben werden.
a) |
Computerbildschirm: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 12 Zoll und einer Punktdichte von mehr als 5 000 Pixel pro Quadratzoll (px/in2), das die Benutzeroberfläche eines Computers und geöffnete Programme anzeigt und es dem Benutzer ermöglicht, den Computer mittels Tastatur und Maus zu bedienen. Leistungserweitertes Display (Enhanced-Performance-Display): ein Computerbildschirm, der alle folgenden Leistungs- und Funktionsmerkmale aufweist:
|
b) |
Digitaler Bilderrahmen: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von weniger als 12 Zoll, dessen Hauptfunktion das Anzeigen von Digitalbildern ist. Er kann auch mit programmierbarem Zeitgeber, Anwesenheitssensor, Ton- und Videofunktionen sowie Bluetooth- oder Drahtlosanschlüssen ausgestattet sein. |
c) |
Signage-Display: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 12 Zoll und einer Punktdichte von höchstens 5 000 Pixeln pro Quadratzoll (px/in2). Es wird normalerweise als kommerzielles Anzeigegerät für Einsatzbereiche vermarktet, in denen es von mehreren Personen außerhalb des Büroumfelds betrachtet werden soll, beispielsweise im Einzelhandel, in Kaufhäusern, Restaurants, Museen, Hotels, im Außenbereich, in Flughäfen, Konferenzräumen oder Unterrichtsräumen. |
1.2. Externes Netzteil (External Power Supply — EPS) — auch externe Stromversorgung genannt: eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Displays untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Displays umzuwandeln. Ein externes Netzteil ist über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Display verbunden.
1.3. Betriebszustände:
a) |
Ein-Zustand (On-Mode): der Betriebszustand, in dem das Produkt aktiviert worden ist und eine oder mehrere seiner Hauptfunktionen ausführt. Dieser Zustand wird gewöhnlich auch als „aktiv“, „in Gebrauch“ oder „Normalbetrieb“ bezeichnet. Die Leistungsaufnahme ist in diesem Betriebszustand in der Regel höher als im Ruhe- oder Aus-Zustand. |
b) |
Ruhezustand (Sleep-Mode): der Betriebszustand, in den das Produkt eintritt, nachdem es ein Signal von einem angeschlossenen Gerät oder ein internes Signal erhalten hat. Das Produkt kann auch durch eine Benutzereingabe in diesen Zustand versetzt werden. Das Produkt muss durch Empfang eines Signals von einem angeschlossenen Gerät, einem Netz, einer Fernbedienung und/oder durch ein internes Signal aufwachen. In diesem Betriebszustand erzeugt das Produkt kein sichtbares Bild, kann aber Benutzer- oder Schutzfunktionen wie Produktinformationen oder Zustandsanzeigen darstellen oder Sensorfunktionen ausführen.
|
c) |
Aus-Zustand (Off-Mode): Der Betriebszustand, in dem das Produkt an eine Stromquelle angeschlossen ist und keine Funktionen des Ein-Zustands oder Ruhezustands ausführt. Dieser Betriebszustand kann unbegrenzt fortbestehen. Diesen Zustand kann das Produkt nur durch direkte Betätigung eines Stromschalters oder Stromreglers durch den Benutzer verlassen. Einige Produkte haben möglicherweise keinen solchen Betriebszustand. |
1.4. Leuchtdichte: das fotometrische Maß für die Lichtstärke eines in eine bestimmte Richtung abgestrahlten Lichtstroms pro Flächeneinheit, ausgedrückt in Candela pro Quadratmeter (cd/m2). Die Leuchtdichte bezieht sich auf die Helligkeitseinstellungen eines Displays.
a) |
Angegebene maximale Leuchtdichte: die maximale Leuchtdichte, die das Display nach Herstellerangaben (z. B. im Benutzerhandbuch) in einer Voreinstellung des Ein-Zustands erreichen kann. |
b) |
Gemessene maximale Leuchtdichte: die maximale Leuchtdichte, die das Display durch manuelle Konfiguration seiner Einstellungen wie Helligkeit und Kontrast erreichen kann. |
c) |
Werkseitige Leuchtdichte: die Leuchtdichte des Displays in der Werkseinstellung, die der Hersteller für den normalen Heimgebrauch bzw. den jeweiligen Markt vornimmt. Die werkseitige Leuchtdichte kann im Fall von Displays mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) je nach Umgebungslichtbedingungen am Benutzungsort variieren. |
1.5. Bildschirmfläche: die sichtbare Bildschirmbreite multipliziert mit der sichtbaren Bildschirmhöhe, ausgedrückt in Quadratzoll (in2).
1.6. Automatische Helligkeitsregelung (ABC): der automatische Mechanismus, der die Helligkeit eines Displays in Abhängigkeit vom Umgebungslicht regelt.
1.7. Umgebungslichtbedingungen: die Kombination der Lichtwerte bzw. Beleuchtungsstärken in der Umgebung eines Displays, beispielsweise in einem Wohnzimmer oder Büro.
1.8. Brückenschaltung: eine physische Verbindung zwischen zwei Hub-Controllern, meist USB oder FireWire (aber auch andere), zur Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten, normalerweise zur Verlegung der Anschlüsse an einen besser geeigneten Ort oder zur Erhöhung der Zahl der verfügbaren Anschlüsse.
1.9. Netzfunktion: die Fähigkeit, beim Anschluss an ein Netz eine IP-Adresse zu bekommen.
1.10. Anwesenheitssensor: eine Vorrichtung zur Feststellung der Anwesenheit einer Person vor einem Display oder in dessen Umgebung. Ein Anwesenheitssensor wird in der Regel zum Umschalten eines Displays zwischen Ein-Zustand und Ruhe- bzw. Aus-Zustand verwendet.
1.11. Produktfamilie: eine Gruppe von Displays, die unter derselben Marke hergestellt werden, die gleiche Größe und Auflösung aufweisen und das gleiche Gehäuse haben, aber verschiedene Hardware-Konfigurationen aufweisen können.
Beispiel: Zwei Computerbildschirme aus derselben Modellreihe mit einer Bildschirmdiagonale von 21 Zoll und einer Bildschirmauflösung von 2 074 Megapixeln (MP), aber mit verschiedenen Funktionsmerkmalen wie eingebauten Lautsprechern oder eingebauter Kamera, können eine Produktfamilie bilden.
1.12. Repräsentatives Modell: die Produktkonfiguration, die für die ENERGY-STAR-Einstufung geprüft wird und als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll.
2. Anwendungsbereich
2.1. Einbezogene Produkte
2.1.1. |
Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Displays gemäß dieser Spezifikation entsprechen und durch ein externes Netzteil direkt aus dem Stromnetz oder über eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden, außer den in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkten. |
2.1.2. |
Typische Produkte, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, sind:
|
2.2. Ausgeschlossene Produkte
2.2.1. |
Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org. |
2.2.2. |
Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:
|
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1. |
Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt. |
3.1.2. |
Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation anhand direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt. |
3.1.3. |
Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden. |
3.2. Allgemeine Anforderungen
3.2.1. |
Externe Stromversorgung: Wird das Produkt mit einem externen Netzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die „Stufe V“-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies. Externe Netzteile müssen bei der Prüfung gemäß Test Method for Calculating the Energy Efficiency of Single-Voltage External AC-DC and AC-AC Power Supplies, Aug. 11, 2004 (Prüfverfahren für die Berechnung der Energieeffizienz von externen Einzelspannungs-WS/GS- und WS/WS-Netzteilen, 11. August 2004) die Anforderungen der Stufe V erfüllen. |
3.2.2. |
Energieverwaltung:
|
3.3. Anforderungen im Ein-Zustand
3.3.1. |
Die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON), gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX), berechnet und gerundet nach Tabelle 1, sein. e) Beträgt die nach Gleichung 1 berechnete Punktdichte (DP) des Produkts mehr als 20 000 Pixel pro Quadratzoll (px/in2), so wird die zur Berechnung der PON_MAX verwendete Bildschirmauflösung (r) nach Gleichung 2 bestimmt. Gleichung 1: Berechnung der Punktdichte
Dabei gilt:
Gleichung 2: Berechnung der Auflösung, falls die Punktdichte (DP) des Produkts 20 000 px/in2 übersteigt
Dabei gilt:
Tabelle 1 Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX)
|
3.3.2. |
Bei Produkten, die der Begriffsbestimmung eines leistungserweiterten Displays entsprechen, wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 3 berechnete Leistungstoleranz (PEP) addiert. In diesem Fall muss die PON, gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, kleiner oder gleich der Summe aus PON_MAX und PEP sein. Gleichung 3: Berechnung der Leistungstoleranz für leistungserweiterte Displays im Ein-Zustand
Dabei gilt:
|
3.3.3. |
Bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 5 berechnete Leistungstoleranz (PABC) addiert, falls die nach Gleichung 4 berechnete Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (RABC) mindestens 20 % beträgt.
Gleichung 4: Berechnung der Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)
Dabei gilt:
Gleichung 5: Berechnung der Leistungstoleranz im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)
Dabei gilt:
|
3.3.4. |
Bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung muss die nach Gleichung 6 berechnete PON kleiner oder gleich der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX sein. Gleichung 6: Berechnung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung
Dabei gilt:
|
3.4. Anforderungen im Ruhezustand
3.4.1. |
Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten ohne Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Tabelle 2 sein. Tabelle 2 Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) PSLEEP_MAX (Watt) 0,5 |
3.4.2. |
Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten mit einer oder mehreren der Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 7 berechneten maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand (PSLEEP_AP) sein. Gleichung 7: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand
Dabei gilt:
Tabelle 3 Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Daten- oder Netzfunktionen
Tabelle 4 Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Zusatzfunktionen
Beispiel 1: Ein digitaler Bilderrahmen mit nur einer während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossenen und aktivierten Brücken- oder Netzfunktion (Wi-Fi) und keiner sonstigen im Ruhezustand aktivierten Zusatzfunktion kommt für die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn , . Beispiel 2: Ein Computerbildschirm, der mit Brückenfunktion (USB 3.x und DisplayPort, kein Video-Anschluss) ausgestattet ist, wird nur mit angeschlossenem und aktiviertem USB 3.x geprüft. Wenn keine Zusatzfunktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W in Betracht, denn , . Beispiel 3: Ein Computerbildschirm, der mit einer Brücken- und einer Netzfunktion (USB 3.x und Wi-Fi) ausgestattet ist, wird so getestet, dass beide Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossen und aktiviert sind. Wenn keine zusätzlichen Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W und die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn , . |
3.4.3. |
Bei Produkten, die mehr als einen Ruhezustand haben (z. B. „Ruhe“ und „Tiefschlaf“), darf die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) in keinem der Ruhezustände größer sein als PSLEEP_MAX im Fall von Produkten ohne Daten- oder Netzverbindungsfunktion bzw. PSLEEP_AP im Fall von Produkten, die mit Strom verbrauchenden Zusatzfunktionen (z. B. Datenbrücken- oder Netzverbindungen) geprüft werden. Hat das Produkt mehrere, manuell wählbare Ruhezustände oder kann das Produkt auf unterschiedliche Weise in den Ruhezustand versetzt werden (z. B. per Fernbedienung oder durch Eintreten des Host-Computers in den Ruhezustand), wird die Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) des Ruhezustands mit dem höchsten PSLEEP-Wert, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben. Tritt das Produkt automatisch in seine verschiedenen Ruhezustände ein, wird der durchschnittliche PSLEEP-Wert aller Ruhezustände, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben. |
3.5. Anforderungen im Aus-Zustand
Die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) gemäß Tabelle 5 sein.
Tabelle 5
Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX)
POFF_MAX
(Watt)
0,5
3.6. Die angegebene maximale Leuchtdichte und die gemessene maximale Leuchtdichte sind für alle Produkte anzugeben; die Leuchtdichte bei Auslieferung ist für alle Produkte anzugeben, außer bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC).
4. Prüfanforderungen
4.1. Prüfverfahren
Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung erfolgt nach den unten aufgeführten Prüfverfahren.
Produktart |
Prüfverfahren |
Alle Produktarten und Bildschirmgrößen |
„ENERGY STAR Test Method for Determining Displays Energy Use Version 6.0 — Rev. January 2013“ (ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die Bestimmung des Energieverbrauchs von Displays, Version 6.0 — Rev. Januar 2013) |
4.2. Anzahl zu prüfender Geräte
4.2.1. |
Zur Prüfung wird ein Gerät eines repräsentativen Modells gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 ausgewählt. |
4.2.2. |
Zur Einstufung einer Produktfamilie wird als repräsentatives Modell jeweils diejenige Produktkonfiguration betrachtet, die für jede Produktart den schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweist. |
4.3. Einstufung für internationale Märkte
Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.
5. Benutzerschnittstelle
Die Hersteller werden ermuntert, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE P1621 „Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments“ (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls. Falls ein Hersteller die Norm IEEE P1621 nicht einhält, muss er dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission seine Gründe hierfür mitteilen.
6. Inkrafttreten
6.1.1. |
Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 6.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt (z. B. Monat und Jahr), zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. |
6.1.2. |
Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt. |
7. Überlegungen für künftige Änderungen
7.1. Displays mit Bildschirmdiagonalen von mehr als 61 Zoll
Interaktive Displays mit einer Bildschirmdiagonale von über 60″ sind gegenwärtig auf dem Markt erhältlich und werden vor allem für gewerbliche Zwecke und für Unterrichtszwecke verwendet. Es besteht Interesse daran, weitere Erkenntnisse über den Stromverbrauch solcher Produkte im Rahmen der Prüfung nach dem Prüfverfahren für Displays zu gewinnen. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden vor und während der nächsten Überarbeitung dieser Spezifikationen mit den Interessengruppen zusammenarbeiten, um Zugriff auf zweckdienliche Informationen zu erhalten. Das US-EPA und die Europäische Kommission sind grundsätzlich daran interessiert, im Zuge der nächsten Überarbeitung der Spezifikationen die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Produkte mit Bildschirmdiagonalen von über 61″ zu prüfen.
7.2. Berührungsempfindliche Bildschirme (Touchscreen-Funktion)
Das US-EPA und die Europäische Kommission sind entschlossen, weiterhin Leistungsstufen für Displays zu entwickeln, die neue Merkmale und Funktionen bieten, und gehen davon aus, dass berührungsempfindliche Bildschirme (mit Touchscreen-Funktion), die in den Anwendungsbereich dieser Spezifikation fallen, eine größere Marktverbreitung finden werden, insbesondere unter den Signage-Displays. Ferner werden US-EPA, DOE und Europäische Kommission künftig zusammen mit den Interessengruppen prüfen, ob sich die Touchscreen-Funktion auf den Stromverbrauch im Ein-Zustand auswirkt, und festlegen, inwieweit dieses Funktionsmerkmal bei der Ausarbeitung der nächsten Spezifikation berücksichtigt werden sollte.
II. SPEZIFIKATIONEN FÜR DIE UNTERBRECHUNGSFREIE STROMVERSORGUNG
1. Begriffsbestimmungen
Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den Begriffsbestimmungen überein, die in der von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) herausgegebenen Norm IEC 62040-3 festgelegt sind (1).
Für die Zwecke dieser Spezifikation gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichereinrichtungen (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt (2).
1.1. |
Stromumrichtverfahren:
|
1.2. |
Modulare USV: USV aus zwei oder mehreren USV-Einzelgeräten, die zusammen in einem oder mehreren Schaltschränken untergebracht sind und gemeinsam ein Energiespeichersystem bilden, dessen Ausgänge im Normalbetrieb an eine gemeinsame Ausgangs-Sammelschiene angeschlossen sind, die sich vollständig im gleichen Schaltschrank befindet. Die Gesamtzahl der USV-Einzelgeräte in einer modularen USV ist gleich „n + r“; dabei ist n die Zahl der zur Aufrechterhaltung der Last erforderlichen USV-Einzelgeräte und r die Zahl der redundanten USV-Geräte. Modulare USV können zur Schaffung von Redundanz und/oder zur Kapazitätserhöhung eingesetzt werden. |
1.3. |
Redundanz: Verwendung zusätzlicher USV-Geräte in einer Parallel-USV, um die beständige Versorgung der Last zu verbessern; sie wird wie folgt klassifiziert:
|
1.4. |
USV-Betriebsarten:
|
1.5. |
Vom Eingang abhängige Kennwerte der USV:
|
1.6. |
USV im Einzel-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern nur einer Gruppe eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die nur als VFI funktioniert. |
1.7. |
USV im Mehrfach-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern mehrerer Gruppen eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die als VFI oder VFD funktionieren kann. |
1.8. |
Umgehung: zum Zwischenkreis-Wechselstromumrichter alternativer Strompfad.
|
1.9. |
Bezugsprüflast: Last oder Bedingung, bei der der Ausgang der USV die Wirkleistung (W) abgibt, für die die USV bemessen ist (5). |
1.10. |
Zu prüfendes Gerät (UUT): die USV, die der Prüfung unterzogen wird, in der gleichen Konfiguration wie zur Auslieferung an den Kunden, einschließlich des für die Prüfanordnung gemäß Abschnitt 3 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens notwendigen Zubehörs (z. B. Filter oder Transformatoren). |
1.11. |
Leistungsfaktor: Verhältnis des Betrags der Wirkleistung P zur Scheinleistung S. |
1.12. |
Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1. vom gleichen Hersteller stammen, 2. den gleichen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien unterliegen und 3. einen gemeinsamen Grundaufbau haben. Für USV sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel:
|
1.13. |
Abkürzungen: a) A: Ampère, b) WS: Wechselstrom (AC: Alternating Current), c) GS: Gleichstrom (DC: Direct Current), d) DRUPS: Dynamische Diesel-USV (Diesel coupled rotary UPS), e) RUPS: Dynamische USV (Rotary UPS), f) THD: Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (Total Harmonic Distortion), g) USV: Unterbrechungsfreie Stromversorgung, h) UUT: zu prüfendes Gerät (Unit Under Test), i) V: Volt, j) VFD: spannungs- und frequenzabhängig (Voltage and Frequency Dependent), k) VFI: spannungs- und frequenzunabhängig (Voltage and Frequency Independent), l) VI: spannungsunabhängig (Voltage Independent), m) W: Watt, n) Wh: Wattstunde. |
2. Anwendungsbereich
2.1. Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) gemäß dieser Spezifikation entsprechen, darunter auch statische und dynamische USV sowie WS-USV und GS-USV/Gleichrichter, außer den in Abschnitt 2.3 aufgeführten Produkten.
2.2. Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage:
a) |
USV für den Heimgebrauch zum Schutz von Desktop-Computern und zugehörigen Geräten und/oder von Geräten der Unterhaltungselektronik wie Fernsehern, Set-Top-Boxen, DVR-Geräten, Blu-Ray- und DVD-Abspielgeräten; |
b) |
USV für den gewerblichen Gebrauch zum Schutz der Informations- und Kommunikationsanlagen in kleinen Unternehmen und in Zweigstellen, z. B. von Servern, Netz-Switches und -Routern sowie kleinen Datenspeicherarrays; |
c) |
USV für Rechenzentren zum Schutz großer Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik, z. B. von Unternehmensservern, Netzausrüstungen und großen Datenspeicherarrays, und |
d) |
GS-USV/Gleichrichter für Telekommunikationszwecke zum Schutz von Telekommunikationsnetzsystemen, die sich in einem Hauptbüro oder an einem entfernten Drahtlos-/Mobilfunk-Standort befinden. |
2.3. Ausgeschlossene Produkte
2.3.1. |
Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org. |
2.3.2. |
Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:
|
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1. |
Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt. |
3.1.2. |
Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt. |
3.1.3. |
Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden. |
3.2. Energieeffizienzanforderungen an WS-USV
3.2.1. |
USV im Einzel-Normalbetrieb: Der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die angegebene Nennausgangsleistung und Eingangsabhängigkeit entsprechen, außer im unten genannten Fall. Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die angegebene Eingangsabhängigkeit entsprechen. Gleichung 1: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV
Dabei gilt:
Tabelle 1 Belastungsannahmen für WS-USV zur Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads
Tabelle 2 Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV
Tabelle 3 Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion
|
3.2.2. |
USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung nicht standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb nicht mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie
|
3.2.3. |
USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 2 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie
Gleichung 2: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV im Mehrfach-Normalbetrieb
Dabei gilt:
|
3.3. Energieeffizienzanforderungen an GS-USV/Gleichrichter
Der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 4 entsprechen. Diese Anforderung gilt sowohl für Komplettsysteme als auch einzelne Module. Die Hersteller können das eine oder andere prüfen, sofern folgende Anforderungen erfüllt werden:
a) |
Komplettsysteme, die gleichzeitig auch modular sind, müssen als modulare USV-Produktfamilie eingestuft werden, wobei ein bestimmtes Modell eines Moduls installiert ist. |
b) |
Die Einstufung eines einzelnen Moduls hat keine Bedeutung für die Einstufung modularer Systeme, sofern die Gesamtsysteme nicht ebenfalls wie oben angegeben eingestuft worden sind. |
c) |
Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 5 entsprechen. |
Gleichung 3: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads für alle GS-USV
Tabelle 4
Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern
Anforderung an den minimalen durchschnittlichen
Wirkungsgrad (EffAVG_MIN)
0,955
Tabelle 5
Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion
Nennausgangsleistung |
Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) |
P > 10 000 W |
0,945 |
3.4. Anforderungen an den Leistungsfaktor
Der gemessene Eingangsleistungsfaktor für alle WS-USV bei 100 Prozent der Bezugsprüflast muss größer oder gleich der Anforderung an den minimalen Leistungsfaktor gemäß Tabelle 6 für alle zur Einstufung geforderten VFI- und VI-Normalbetriebsarten sein.
Tabelle 6
Anforderung an den minimalen USV-Eingangsleistungsfaktor für WS-USV
Anforderung an den Leistungsfaktor
0,90
3.5. Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen
3.5.1. |
Für jedes Modell oder für jede Produktfamilie müssen dem US-EPA und/oder der Europäischen Kommission Daten für ein Standard-Power and Performance Data Sheet (Strom- und Leistungsdatenblatt — PPDS) übermittelt werden. |
3.5.2. |
Weitere Einzelheiten zum PPDS finden sich auf der ENERGY-STAR-Webseite zu USV unter www.energystar.gov/products. Das PPDS enthält:
|
3.5.3. |
Das US-EPA und die Europäische Kommission können dieses PPDS je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden den Partnern den Überarbeitungsprozess bekanntgeben. |
3.6. Anforderungen an Messung und Kommunikation
3.6.1. |
WS-USV und GS-USV/Gleichrichter mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W kommen für einen 1-Prozentpunkt-Effizienzanreiz entsprechend Tabelle 3 und Tabelle 5 in Betracht, wenn sie mit einem Energiemessgerät verkauft werden, das folgende Merkmale aufweist:
|
3.6.2. |
Anforderungen an externe Messgeräte: Externe Messgeräte, die im Paket mit der USV verkauft werden, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann:
|
3.6.3. |
Anforderungen an integrierte Messgeräte: Integrierte Messgeräte müssen unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen die folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann: Es weist einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromwandler); |
3.6.4. |
Umgebungsbedingungen und elektrische Bedingungen für die Messgenauigkeit: Das Messgerät muss die in Abschnitt 3.6.2 oder 3.6.3 angegebenen Anforderungen unter folgenden Bedingungen erfüllen:
|
4. Prüfung
4.1. Prüfverfahren
Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung von USV-Systemen erfolgt nach den in Tabelle 7 aufgeführten Prüfverfahren.
Tabelle 7
Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung
Produktart |
Prüfverfahren |
Alle USV |
ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, Rev. Mai 2012 |
4.2. Anzahl zu prüfender Geräte
4.2.1. |
Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:
|
4.2.2. |
Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt. |
4.2.3. |
Alle geprüften Geräte müssen die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen. |
5. Inkrafttreten
5.1. |
Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 1.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. |
5.2. |
Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt. |
III. SPEZIFIKATION FÜR COMPUTERSERVER (VERSION 2.0)
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Produktarten:
1.1.1. |
Computerserver: ein Computer, der für Client-Geräte Dienste bereitstellt und Netzressourcen verwaltet (z. B. für Desktop-Computer, Notebook-Computer, Thin-Clients, Drahtlosgeräte, PDAs, IP-Telefone, andere Computerserver oder andere Netzgeräte). Ein Computerserver wird im Firmenkundenvertrieb für den Einsatz in Rechenzentren und Unternehmen/Büros verkauft. Der Zugang zu einem Computerserver erfolgt hauptsächlich über Netzverbindungen anstelle von direkt angeschlossenen Benutzereingabegeräten wie Tastatur oder Maus. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein Computerserver alle folgenden Kriterien erfüllen:
|
1.1.2. |
Verwalteter Server: ein Computerserver, der für eine hohe Verfügbarkeit in einem intensiv verwalteten Umfeld ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein verwalteter Server alle folgenden Kriterien erfüllen:
|
1.1.3. |
Blade-System: ein System, das aus einem Blade-Gehäuse und einem oder mehreren entnehmbaren Blade-Servern und/oder anderen Einheiten (z. B. Blade-Speicher, Blade-Netzausrüstung) besteht. Blade-Systeme bieten eine skalierbare Möglichkeit für die gemeinsame Unterbringung mehrerer Blade-Server oder -Speichergeräte in einem einzigen Gehäuse und sind so ausgelegt, dass Blades von einem Servicetechniker in der Praxis leicht hinzugefügt oder ausgetauscht (Hot-Swap) werden können.
|
1.1.4. |
Vollständig fehlertoleranter Server: ein mit vollständig redundanter Hardware ausgestatteter Computerserver, in dem jede Rechenkomponente zwischen zwei Nodes repliziert wird, die identische Arbeitsvorgänge gleichzeitig ausführen (d. h. wenn bei einem Node ein Fehler auftritt oder ein Node repariert werden muss, kann der zweite Node sämtliche Arbeitsvorgänge allein bewältigen, ohne dass es zum Ausfall kommt). Ein vollständig fehlertoleranter Server führt einen einzigen Arbeitsvorgang gleichzeitig und wiederholt mit zwei Systemen aus, um in einer betriebskritischen Anwendung eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu gewährleisten. |
1.1.5. |
Ausfallsicherer Server: ein Computerserver, bei dem umfangreiche Funktionsmerkmale für hohe Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartbarkeit (RAS) sowie für Skalierbarkeit vorgesehen und in die Mikroarchitektur von System, Prozessor (CPU) und Chipsatz integriert sind. Für die Zwecke der ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation muss ein ausfallsicherer Server die in Anlage B dieser Spezifikation aufgeführten Merkmale haben. |
1.1.6. |
Multi-Node-Server: ein Computerserver mit zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Server-Nodes, die sich in einem einzigen Gehäuse befinden und ein oder mehrere Netzteile gemeinsam nutzen. In einem Multi-Node-Server erfolgt die Stromzufuhr zu allen Nodes mittels gemeinsam genutzter Netzteile. Server-Nodes in einem Multi-Node-Server sind nicht für den Austausch bei laufendem Betrieb ausgelegt. Dual-Node-Server: eine gängige Multi-Node-Serverkonfiguration, die aus zwei Server-Nodes besteht. |
1.1.7. |
Server-Appliance: ein mit vorinstalliertem Betriebssystem und Anwendungssoftware gebündelter Computerserver, der zur Ausführung spezieller Funktionen bzw. mehrerer spezieller, eng miteinander verbundener Funktionen genutzt wird. Server-Appliances stellen Dienste über ein oder mehrere Netze (z. B. IP oder SAN) bereit und werden in der Regel über eine Web- oder Kommandozeilenschnittstelle verwaltet. Die Hardware- und Softwarekonfigurationen von Server-Appliances werden vom Verkäufer für eine bestimmte Aufgabe (z. B. Namens-, Firewall-, Authentifizierungs-, Verschlüsselungs- und VoIP-Dienste) vorgenommen und sind nicht für die Ausführung von Software des Benutzers bestimmt. |
1.1.8. |
Hochleistungsrechnersystem (HPC-System): ein speziell für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen ausgelegtes und optimiertes Rechnersystem. HPC-Systeme haben eine große Anzahl homogener, in Clustern zusammengefasster Nodes, häufig mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation sowie sehr großer Arbeitsspeicherkapazität und -bandbreite. HPC-Systeme können eigens hergestellt oder aus handelsüblichen Computerservern zusammengebaut werden. HPC-Systeme müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:
|
1.1.9. |
Gleichstrom-Server (GS-Server): ein Computerserver, der nur für den Betrieb mit Gleichstromversorgung ausgelegt ist. |
1.1.10. |
Großserver: ein ausfallsicherer/skalierbarer Server, der als vorintegriertes/vorgetestetes System in einem oder mehreren vollständigen Rahmen oder Racks ausgeliefert wird und mit einem E/A-Subsystem mit zahlreichen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist und über mindestens 32 dedizierte E/A-Anschlüsse verfügt. |
1.2. Produktkategorie
Eine sekundäre Klassifizierung oder Unterart innerhalb einer Produktart, die auf Produktmerkmalen und installierten Komponenten beruht. Produktkategorien werden in dieser Spezifikation zur Festlegung der Einstufungs- und Prüfungsanforderungen verwendet.
1.3. Computerserver-Formate
1.3.1. |
Rack-Server: ein Computerserver, der für den Einbau in ein für Rechenzentren bestimmtes 19-Zoll-Standard-Gestell (Rack) gemäß EIA-310, IEC 60297 oder DIN 41494 ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation bilden Blade-Server eine eigene Kategorie und gehören nicht zur Kategorie der Rack-Server. |
1.3.2. |
Standserver: ein eigenständiger Computerserver mit Netzteilen, Kühlung und E/A-Geräten sowie anderen für einen selbständigen Betrieb erforderlichen Komponenten. Der Gehäuserahmen eines Standservers ähnelt dem Turmgehäuse eines Client-Computers. |
1.4. Computerserver-Komponenten
1.4.1. |
Netzteil (Stromversorgung): ein Gerät, das Eingangs-Wechselstrom (WS) oder Eingangs-Gleichstrom (GS) in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Das Netzteil eines Computerservers muss ein eigenständiges Gerät sein, das von der Hauptplatine physisch getrennt werden kann; es muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit dem System verbunden sein.
|
1.4.2. |
E/A-Gerät: ein Gerät, das eine Funktion zur Dateneingabe und Datenausgabe zwischen einem Computerserver und anderen Geräten bereitstellt. Ein E/A-Gerät kann in die Hauptplatine eines Computerservers integriert sein oder mittels Erweiterungssteckplatz (z. B. PCI, PCIe) an die Hauptplatine angeschlossen werden. E/A-Geräte sind beispielsweise diskrete Ethernet-Geräte, InfiniBand-Geräte, RAID/SAS-Controller und Fibre-Channel-Geräte. E/A-Port: physische Schaltung innerhalb eines E/A-Gerätes, mit der eine unabhängige E/A-Sitzung aufgebaut werden kann. Ein Port ist nicht das Gleiche wie eine Anschlussbuchse, denn eine einzige Anschlussbuchse kann mehrere Ports derselben Schnittstelle bedienen. |
1.4.3. |
Hauptplatine: die Hauptleiterplatte des Servers. Für die Zwecke dieser Spezifikation umfasst die Hauptplatine auch Anschlüsse zur Anbringung zusätzlicher Platinen sowie üblicherweise folgende Komponenten: Prozessor, Arbeitsspeicher, BIOS und Erweiterungssteckplätze. |
1.4.4. |
Prozessor: logische Schaltungen, welche die Grundbefehle für den Betrieb eines Servers beantworten und verarbeiten. Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Prozessor die zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) des Computerservers. Eine solche CPU ist üblicherweise ein physisches Prozessormodul, das auf der Hautplatine entweder auf einen Sockel aufgesteckt oder direkt aufgelötet wird. Das Prozessormodul kann einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten. |
1.4.5. |
Arbeitsspeicher: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Arbeitsspeicher ein außerhalb des Prozessors befindlicher Teil des Servers, in dem Informationen für die sofortige Nutzung durch den Prozessor gespeichert werden. |
1.4.6. |
Festplattenlaufwerk (HDD): das Hauptspeichergerät eines Computers, das Daten auf eine oder mehrere rotierende magnetische Scheiben schreibt und von dort ausliest. |
1.4.7. |
Halbleiterfestplatte (SSD): ein Speichergerät, in dem Speicherchips anstelle rotierender magnetischer Scheiben zur Datenspeicherung eingesetzt werden. |
1.5. Sonstige Ausrüstung für Rechenzentren:
1.5.1. |
Netzausrüstung: ein Gerät, dessen Hauptfunktion darin besteht, Daten zwischen mehreren Netzschnittstellen weiterzuleiten und eine Datenverbindung zwischen den vernetzten Geräten (z. B. Router und Switch) herzustellen. Die Datenverbindung erfolgt durch Weiterleitung von Datenpaketen, die gemäß Internet-Protokoll, Fibre-Channel, InfiniBand oder ähnlichen Protokollen aufgebaut sind. |
1.5.2. |
Speicherprodukt: ein voll funktionsfähiges Speichersystem, das Datenspeicherdienste für direkt angeschlossene oder über ein Netz verbundene Clients und Geräte bereitstellt. Komponenten und Teilsysteme, die fester Bestandteil der Architektur des Speichergeräts sind (die beispielsweise die interne Kommunikation zwischen Controllern und Festplatten abwickeln), werden als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Komponenten, die normalerweise einer Speicherumgebung auf der Ebene des Rechenzentrums zugeordnet werden (z. B. Geräte, die für den Betrieb eines externen SAN nötigt sind), werden nicht als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Ein Speicherprodukt kann sich aus integrierten Speichercontrollern, Speichergeräten, eingebetteten Netzelementen, Software und anderen Geräten zusammensetzen. Speicherprodukte können zwar einen oder mehrere Prozessoren enthalten, diese Prozessoren verarbeiten aber keine vom Benutzer aufgespielten Softwareanwendungen, sondern können datenspezifische Anwendungen ausführen (z. B. Datenreplizierung, Backup-Programme, Datenkomprimierung, Installationsprogramme). |
1.5.3. |
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichern (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt. |
1.6. Betriebszustände und Leistungsaufnahmezustände
1.6.1. |
Leerlaufzustand: Betriebszustand, in dem das Betriebssystem und sonstige Software vollständig geladen sind, der Computerserver in der Lage ist, Arbeitsvorgänge auszuführen, aber keine aktiven Arbeitsvorgänge vom System angefordert wurden oder anhängig sind (d. h. der Computerserver ist betriebsbereit, verrichtet aber keine Nutzarbeit). Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Leerlaufzustand nur dem ACPI-Zustand S0. |
1.6.2. |
Aktivzustand: Betriebszustand, in dem der Computerserver infolge vorheriger oder aktueller Befehle (z. B. eines Befehls über das Netz) Arbeit verrichtet. Zum Aktivzustand gehören sowohl 1. die aktive Verarbeitung als auch 2. das Aufsuchen/Auslesen von Daten aus dem Arbeitsspeicher, Cache-Speicher oder aus internen/externen Datenspeichern in Erwartung weiterer Befehle über das Netz. |
1.7. Weitere wichtige Begriffe
1.7.1. |
Steuersystem: ein Computer oder Computerserver, der einen Leistungsbewertungsprozess (Benchmark) verwaltet. Das Steuersystem hat folgende Funktionen:
|
1.7.2. |
Netzclient (für Prüfzwecke): ein Computer oder Computerserver, der einen Verkehr von Arbeitsvorgängen zur Übertragung an ein per Netz-Switch angeschlossenes zu prüfendes Gerät generiert. |
1.7.3. |
RAS-Merkmale: Abkürzung für Reliability, Availability und Serviceability, d. h. Funktionsmerkmale für Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Wartbarkeit. RAS wird manchmal um ein Kriterium der Verwaltbarkeit („Manageability“) auf RASM erweitert. Die drei RAS-Hauptbestandteile werden in Bezug auf einen Computerserver wie folgt definiert:
|
1.7.4. |
Serverprozessorauslastung: Verhältnis der aktuellen Rechenaktivität des Prozessors gegenüber der Volllast-Rechenaktivität des Prozessors bei einer bestimmten Spannung und Frequenz, gemessen als Momentanwert oder als kurzzeitiger Durchschnittswert für eine Reihe von Aktiv- und Leerlaufzyklen. |
1.7.5. |
Hypervisor: eine Hardware-Visualisierungstechnik, die ermöglicht, dass mehrere Gast-Betriebssysteme gleichzeitig in einem einzigen Host-System laufen. |
1.7.6. |
Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA — Auxiliary Processing Accelerator): Rechner-Erweiterungssteckkarte, die in einem Universal-Erweiterungssteckplatz installiert wird (z. B. eine GPGPU in einem PCI-Steckplatz). |
1.7.7. |
Gepufferter DDR-Kanal: Kanal oder Speicherport, der in einem Computerserver einen Speichercontroller mit einer festgelegten Anzahl von Speichergeräten (z. B. DIMMs) verbindet. Ein gängiger Computerserver kann mehrere Speichercontroller haben, die wiederum einen oder mehrere gepufferte DDR-Kanäle unterstützen können. Jeder gepufferte DDR-Kanal spricht dabei nur einen Bruchteil des gesamten in einem Computerserver adressierbaren Speicherplatzes an. |
1.8. Produktfamilie:
Eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Computern mit der gleichen Gehäuse/Hauptplatinen-Kombination, die oftmals Hunderte von möglichen Hardware/Software-Konfigurationen umfasst.
1.8.1. Gemeinsame Produktfamilieneigenschaften: eine Reihe gemeinsamer Merkmale aller Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie, die einen gemeinsamen Grundaufbau bilden. Alle Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie müssen Folgendes gemeinsam haben:
a) |
Sie gehören zu derselben Modellreihe oder Maschinenart; |
b) |
sie haben entweder das gleiche Format (d. h. Rack-, Blade-, Standgerät) oder die gleiche mechanische und elektrische Auslegung mit nur oberflächlichen mechanischen Unterschieden, um einen Aufbau zu ermöglichen, der sich für mehrere Formate eignet; |
c) |
sie sind mit Prozessoren ausgestattet, die entweder zu einer bestimmten, gleichen Prozessorserie gehören oder aber in denselben Sockeltyp passen; |
d) |
sie haben die gleichen Netzteile mit Wirkungsgraden, welche mindestens den Wirkungsgraden an allen geforderten Lastpunkten gemäß Abschnitt 3.2 entsprechen (d. h. 10 %, 20 %, 50 % und 100 % der maximalen Nennlast für Netzteile mit Einzelausgang bzw. 20 %, 50 % und 100 % der maximalen Nennlast für Netzteile mit mehreren Ausgängen). |
1.8.2. Getestete Produktkonfigurationen für Produktfamilien
a) |
Verschiedene Kaufüberlegungen
|
b) |
Typische Konfiguration: Typische Konfiguration: eine Produktkonfiguration, die zwischen der Konfiguration mit der niedrigsten und der höchsten Leistungsaufnahme liegt und repräsentativ für ein Produkt mit hohen Verkaufszahlen ist. |
c) |
Leistungsaufnahmevarianten:
|
2. Anwendungsbereich
2.1. Einbezogene Produkte
Die Produkte müssen der Begriffsbestimmung eines Computerservers in Abschnitt 1 dieser Spezifikation entsprechen, um für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage zu kommen. In Version 2.0 ist die Einstufung beschränkt auf Computerserver im Blade-, Multi-Node-, Rack- oder Stand-Format mit höchstens vier Prozessorsockeln im Computerserver (bzw. pro Blade/Node bei Blade-/Multi-Node-Servern). In der Version 2.0 ausdrücklich ausgeschlossene Produkte sind in Abschnitt 2.2 angegeben.
2.2. Ausgeschlossene Produkte
2.2.1. |
Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org/. |
2.2.2. |
Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:
|
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1. |
Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt. |
3.1.2. |
Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt. |
3.1.3. |
Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden. |
3.2. Anforderungen an die Stromversorgung
3.2.1. |
Netzteil-Prüfdaten und -Prüfberichte der vom US-EPA für die Durchführung von Netzteilprüfungen anerkannten Prüfstellen werden für die ENERGY-STAR-Einstufung der Produkte anerkannt. |
3.2.2. |
Kriterien für den Wirkungsgrad von Netzteilen: Netzteile in Produkten, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 dieser Spezifikation durchgeführt wurde.
|
3.2.3. |
Kriterien für den Leistungsfaktor von Netzteilen: Netzteile in Computern, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 durchgeführt wurde.
Tabelle 2 Effizienzanforderungen an Netzteile
|
3.3. Anforderungen an die Energieverwaltung
3.3.1. |
Serverprozessor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Computerserver eine Prozessor-Energieverwaltung aufweisen, die standardmäßig im BIOS und/oder durch einen Verwaltungscontroller, Dienstprozessor und/oder das mit dem Computerserver gelieferte Betriebssystem aktiviert ist. Alle Prozessoren müssen die Leistungsaufnahme bei geringer Auslastung folgendermaßen verringern können:
|
3.3.2. |
Supervisor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Produkt mit vorinstalliertem Supervisor-System (z. B. Betriebssystem, Hypervisor) eine standardmäßig aktivierte Energieverwaltung durch das Supervisor-System aufweisen. |
3.3.3. |
Angaben zur Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen alle standardmäßig aktivierten Energieverwaltungsverfahren im Power and Performance Data Sheet einzeln aufgeführt sein. Dies gilt für Energieverwaltungsfunktionen im BIOS, im Betriebssystem sowie an anderer, vom Benutzer konfigurierbarer Stelle. |
3.4. Kriterien für Blade- und Multi-Node-Systeme
3.4.1. |
Wärmeregelung und -überwachung in Blade- und Multi-Node-Servern Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Blade- oder Multi-Node-Server eine standardmäßig aktivierte Funktion zur Echtzeit-Überwachung der Gehäuse- oder Blade-/Node-Ansaugtemperatur und zur Regelung der Lüftergeschwindigkeit bieten. |
3.4.2. |
Mitglieferte Dokumentation für Blade- und Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen einem ohne Gehäuse an den Kunden ausgelieferten Blade- oder Multi-Node-Server Unterlagen beiliegen, die den Kunden darüber informieren, dass die ENERGY-STAR-Kennzeichnung des Blade- oder Multi-Node-Servers nur dann gilt, wenn der Server in einem Gehäuse installiert wird, das die Anforderungen in Abschnitt 3.4.1 dieser Spezifikation erfüllt. Die Produktunterlagen des Blade- oder Multi-Node-Servers müssen eine Liste ENERGY-STAR-gerechter Gehäuse mit Bestellangaben enthalten. Diese Anforderungen können entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Blade- oder Multi-Node-Server geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Blade- oder Multi-Node-Server zu finden sind. |
3.5. Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand
3.5.1. |
Angaben zur Effizienz im Aktivzustand: Zur ENERGY-STAR-Einstufung eines Computerservers oder einer Computerserver-Produktfamilie müssen folgende Informationen gänzlich offengelegt und im Zusammenhang mit dem vollständigen Prüfbericht über die Bewertung der Effizienz im Aktivzustand eingereicht werden:
Auf die Anforderungen an die anzugebenden Daten und die Formatierung wird in Abschnitt 4.1 dieser Spezifikation eingegangen. |
3.5.2. |
Unvollständige Angaben: In der Dokumentation für die Kunden und in Marketingunterlagen dürfen die Partner weder selektiv Einzelergebnisse der Arbeitslastmodule anführen noch die Ergebnisse des Effizienzbewertungswerkzeugs in anderer Form als dem vollständigen Prüfbericht präsentieren. |
3.6. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Server mit einem Sockel (1S) und Server mit zwei Sockeln (2S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)
3.6.1. |
Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die maximale Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben. |
3.6.2. |
Effizienz im Leerlaufzustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) muss, nach Gleichung 1 berechnet, niedriger oder gleich der geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) sein. Gleichung 1: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand
Dabei gilt:
Tabelle 3 Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für 1S- und 2S-Server
Tabelle 4 Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Komponenten
|
3.7. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Server mit drei Sockeln (3S) und Server mit vier Sockeln (4S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)
Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.
3.8. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Blade-Server
3.8.1. |
Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_BLADE_SYS) und (PBLADE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben. |
3.8.2. |
Die Prüfung von Blade-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.8.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Gleichung 2: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Blades
Dabei gilt:
|
3.9. Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Multi-Node-Server
3.9.1. |
Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_NODE_SYS) und (PNODE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben. |
3.9.2. |
Die Prüfung von Multi-Node-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.9.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Gleichung 3: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Nodes
Dabei gilt:
|
3.10. Sonstige Prüfkriterien
APA-Anforderungen: Für alle Computerserver, die mit APA verkauft werden, gelten folgende Kriterien und Bestimmungen:
a) |
Für Einzelkonfigurationen: Alle Prüfungen im Leerlaufzustand müssen sowohl mit als auch ohne installierte APAs durchgeführt werden. Die Leistungsmesswerte zum Leerlaufzustand sowohl mit installierten APAs als auch ohne APAs müssen dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission als Teil der ENERGY-STAR-Einstufungsunterlagen eingereicht werden. |
b) |
Für Produktfamilien: Die Prüfung im Leerlaufzustand wird sowohl mit als auch ohne installierte APAs in der in Abschnitt 1.8.2 genannten Höchstverbrauchs- bzw. Konfiguration im oberen Leistungsbereich durchgeführt. Die Prüfungen mit und ohne installierte APAs können auch an den anderen Prüfpunkten durchgeführt und mitgeteilt werden. |
c) |
Die Leistungsmesswerte zum Leerlaufzustand sowohl mit installierten APAs als auch ohne APAs müssen dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission als Teil der ENERGY-STAR-Einstufungsunterlagen eingereicht werden. Diese Messwerte sind für jedes einzelne zum Verkauf in der eingestuften Konfiguration bestimmte APA-Produkt einzureichen. |
d) |
Die Messungen für PIDLE in den Abschnitten 3.6 und 3.7, PBLADE in Abschnitt 3.8 und PNODE in Abschnitt 3.9 werden ohne APAs durchgeführt, selbst wenn diese werkseitig installiert sind. Diese Messungen sind dann mit jedem, jeweils einzeln installierten APA zu wiederholen, um für jeden installierten APA jeweils die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand zu ermitteln. |
e) |
In den eingestuften Konfigurationen darf die Leistungsaufnahme jedes installierten APA im Leerlaufzustand 46 Watt nicht übersteigen. |
f) |
Für jedes einzelne APA-Gerät, das in einer eingestuften Konfiguration verkauft wird, ist die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand anzugeben. |
4. Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen
Anforderungen an die anzugebenden Daten
4.1. |
Für jeden ENERGY-STAR-gerechten Computerserver und jede Computerserver-Produktfamilie müssen der Europäischen Kommission alle geforderten Datenfelder des Einstufungs-Datenformulars („Qualified Product Exchange“-Formular) der ENERGY-STAR-Version 2.0 übermittelt werden.
|
4.2. |
Folgende Daten werden auf der ENERGY-STAR-Website der EU als Ergebnis einer Produktsuche angezeigt:
|
4.3. |
Das US-EPA und die Europäische Kommission können diese Liste je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden die Interessengruppen hiervon in Kenntnis setzen und sie zur Mitwirkung auffordern. |
5. Anforderungen an die Standard-Leistungsdatenmessung und -ausgabe
5.1. Messung und Ausgabe
5.1.1. |
Ein Computerserver muss Daten über die Eingangs-Leistungsaufnahme (W), die Ansauglufttemperatur (°C) und die durchschnittliche Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) ausgeben. Die Daten müssen in öffentlich oder für Benutzer zugänglicher Form und in einem durch Dritte mit nichtproprietärer Verwaltungssoftware lesbaren Format über ein Standardnetz verfügbar sein. Bei Blade- und Multi-Node-Servern und -systemen können die Daten auf Gehäuseebene zusammengefasst werden. |
5.1.2. |
Für Computerserver, die gemäß EN 55022:2006 als Geräte der Klasse B eingestuft sind, müssen keine Daten über die in Abschnitt 5.1.1 genannte Eingangs-Leistungsaufnahme und Ansauglufttemperatur angeben werden. Klasse B bezieht sich auf Haushalts- und Bürogeräte (zum Einsatz im häuslichen Bereich). Alle Computerserver müssen im Rahmen des Programms die Anforderungen und Bedingungen für die Berichterstattung über die Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) erfüllen. |
5.2. Implementierung der Berichterstattung
5.2.1. |
Produkte können Endnutzern Daten entweder über eingebettete Komponenten oder über mit dem Computerserver verbundene Zusatzgeräte bereitstellen (z. B. einen Dienstprozessor, ein eingebettetes Leistungs- oder Temperaturmessgerät (oder sonstige Technik) oder aber ein vorinstalliertes Betriebssystem). |
5.2.2. |
Produkte mit vorinstalliertem Betriebssystem müssen alle erforderlichen Treiber und Programme enthalten, damit Endnutzer auf die in dieser Spezifikation genannten Standarddaten zugreifen können. Produkten ohne vorinstalliertes Betriebssystem muss eine gedruckte Dokumentation darüber beiliegen, wie auf Register, die einschlägige Sensorinformationen enthalten, zugegriffen werden kann. Diese Anforderung kann entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Computerserver geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Computerserver zu finden sind. |
5.2.3. |
Sobald eine offene und allgemein verfügbare Datenerfassungs- und Berichterstattungsnorm vorliegt, sollten die Hersteller die allgemeine Norm in ihren Systemen verwenden. |
5.2.4. |
Die Bewertung der Vorgaben für Messgenauigkeit (5.3) und Messintervalle (Sampling) (5.4) wird durch eine Überprüfung der Daten aus den Produktdatenblättern der Komponenten ergänzt. Fehlen solche Daten, werden Messgenauigkeit und Messintervalle anhand einer Erklärung des Partners bewertet. |
5.3. Messgenauigkeit
5.3.1. |
Eingangs-Leistungsaufnahme: Die Messergebnisse müssen für den Betriebsbereich von Leerlauf bis Volllast mit einer Mindestgenauigkeit von ± 5 % des tatsächlichen Werts angegeben werden, wobei für jedes installierte Netzteil eine Höchstgenauigkeit von ± 10 W gilt (d. h. die Genauigkeit muss für jedes Netzteil niemals besser als ± 10 W sein). |
5.3.2. |
Prozessorauslastung: Die durchschnittliche Auslastung muss für jeden logischen Prozessor (CPU), der für das Betriebssystem erkennbar ist, geschätzt und dem Betreiber oder Benutzer des Computerservers über die Betriebsumgebung (Betriebssystem oder Hypervisor) gemeldet werden. |
5.3.3. |
Ansauglufttemperatur: Die Messergebnisse müssen mit einer Mindestgenauigkeit von ± 2 °C angegeben werden. |
5.4. Messintervallvorgaben
5.4.1. |
Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung: Dem Computerserver müssen intern Messwerte für die Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung jeweils mindestens einmal alle 10 aufeinanderfolgenden Sekunden bereitgestellt werden. Dem Computerserver muss intern mindestens alle 10 Sekunden ein gleitender Mittelwert über höchstens 30 Sekunden bereitgestellt werden. |
5.4.2. |
Ansauglufttemperatur: Die Messung der Ansauglufttemperatur darf intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 10 Sekunden erfolgen. |
5.4.3. |
Zeiterfassung: In Systemen mit Erfassung des Zeitpunkts der Messung von Umgebungsdaten erfolgen die Messungen intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 30 Sekunden. |
5.4.4. |
Verwaltungssoftware: Alle erfassten Messwerte müssen entweder mittels passiver Abfragemöglichkeit oder durch koordinierte aktive Übertragung für eine externe Verwaltungssoftware verfügbar gemacht werden. In beiden Fällen sorgt die Verwaltungssoftware des Systems für die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Datenübertragung, während der Computerserver sicherstellt, dass die gelieferten Daten den obigen Vorgaben für Messintervalle und Messgenauigkeit entsprechen. |
6. Prüfung
6.1. Prüfverfahren
6.1.1. |
Die ENERGY-STAR-Einstufung von Computerservern erfolgt nach den in Tabelle 5 aufgeführten Prüfverfahren. Tabelle 5 Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung
|
6.1.2. |
Während der Prüfung von Computerservern müssen im zu prüfenden Gerät alle Prozessorsockel belegt sein. Unterstützt ein Computerserver eine Prüfung mit komplett belegten Prozessorsockeln nicht, so muss im System die funktionsgemäß maximale Sockelzahl belegt sein. Für solche Systeme gilt die grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand entsprechend der im System vorhandenen Sockel. |
6.2. Erforderliche Anzahl zu prüfender Geräte
Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:
a) |
Zur Einstufung einer Einzelkonfiguration eines Produktes wird die einzelne Konfiguration, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll, als repräsentatives Modell betrachtet. |
b) |
Zur Einstufung einer Produktfamilie, die aus allen Produktarten besteht, wird für jeden der fünf in den Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.8.2 genannten Punkte eine bestimmte Produktkonfiguration als repräsentatives Modell betrachtet. Alle diese repräsentativen Modelle haben dieselben gemeinsamen Produktfamilieneigenschaften gemäß Abschnitt 1.8.1. |
6.3. Einstufung von Produktfamilien
6.3.1. |
Den Partnern wird empfohlen, einzelne Produktkonfigurationen zu prüfen und die entsprechenden Daten zur ENERGY-STAR-Einstufung einzureichen. Die Partner können aber auch mehrere Produktkonfigurationen unter einer Produktfamilienbezeichnung einreichen, wenn jede zu der Familie gehörige Konfiguration folgende Anforderungen erfüllt:
|
6.3.2. |
Die Partner müssen für jede zur Einstufung eingereichte Produktfamilie ein Power and Performance Data Sheet vorlegen. |
6.3.3. |
Alle Produktkonfigurationen innerhalb einer zur Einstufung eingereichten Produktfamilie müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen, auch Produkte, für die keine Daten angegeben wurden. |
7. Inkrafttreten
7.1. |
Als Datum des Inkrafttretens dieser Version 2.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computerserver wird der Tag des Inkrafttretens des Abkommens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltende ENERGY-STAR-Spezifikation erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. |
7.2. |
Künftige Änderungen der Spezifikation: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikation stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikation wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt. |
8. Überlegungen für künftige Änderungen
8.1. |
Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand: Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen, in Version 3.0 Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand für alle Computerserver-Kategorien festzulegen, zu denen genügend SERT-Daten für eine angemessene Produktdifferenzierung vorliegen. |
8.2. |
Angemessene Dimensionierung der Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission werden untersuchen, wie in Version 3.0 die Verwendung angemessen dimensionierter Netzteile gefördert werden kann. |
8.3. |
Einbeziehung von GS/GS-Computerservern: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von GS-Servern im SERT gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln, damit GS-Computerserver in Version 3.0 für eine Einstufung in Frage kommen können. |
8.4. |
Einbeziehung zusätzlicher Systemarchitekturen: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von Architekturen, die derzeit vom SERT nicht unterstützt werden, aber einen erheblichen Anteil des Computerservermarkts ausmachen, gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden alle Architekturen berücksichtigen, die vor Ausarbeitung der Version 3.0 vom SERT unterstützt werden. |
8.5. |
Streichung des Zusatzes für zusätzliche redundante Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission haben Kenntnis von Technik, mit der sich redundante Netzteile im Standby-Zustand halten und nur bei Bedarf aktivieren lassen. Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Einsatz solcher Technik in Computerservern und werden untersuchen, ob der derzeitige Zusatz für zusätzliche redundante Netzteile in Version 3.0 noch nötig ist. |
8.6. |
Anforderungen an Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA): Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen in Version 3.0 eine Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung der APA-Anforderungen aufgrund der APA-Daten aus Version 2.0 und einer möglichen Aufnahme der APA-Bewertung in das SERT. |
8.7. |
Anforderungen für die Angabe thermischer Werte und die thermische Prüfung: Das US-EPA und die Europäische Kommission planen eine Überprüfung der derzeitigen Anforderungen an Temperaturangaben und an die Temperaturprüfung, damit Gerätehersteller und Betreiber von Rechenzentren einen möglichst großen Nutzen aus den erhobenen Daten ziehen können. |
Anlage A
Beispielberechnungen
1. Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand
Zur Bestimmung der für die ENERGY-STAR-Einstufung geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand sind zu der grundlegenden Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand aus Tabelle 3 die Leistungstoleranzen aus Tabelle 4 (in Abschnitt 3.6 dieser Einstufungskriterien) hinzuzurechnen (siehe Beispiel).
Beispiel: Standard-Computerserver mit einem Prozessor, 8 GB Arbeitsspeicher, zwei Festplatten und zwei E/A-Geräten (das erste mit zwei 1-Gbit-Ports und das zweite mit sechs 1-Gbit-Ports)
1.1. |
Grundtoleranz:
|
1.2. |
Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand: Berechnen Sie die zusätzlichen Toleranzen im Leerlaufzustand für Zusatzgeräte nach Tabelle 4, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist.
|
1.3. |
Berechnen Sie die endgültige Toleranz im Leerlaufzustand durch Addieren der Grundtoleranz und der zusätzlichen Leistungstoleranzen. Für die Einstufung dürfte das Beispielsystem im Leerlaufzustand höchstens 78,0 W verbrauchen (47,0 W + 16,0 W + 3,0 W + 12,0 W). |
2. Zusätzliche Leerlauftoleranz — Netzteile
Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Netzteile:
2.1. |
Wenn für den Betrieb eines Computerservers zwei Netzteile erforderlich sind und die Konfiguration drei installierte Netzteile enthält, erhält der Server eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 20 W. |
2.2. |
Wird der gleiche Server stattdessen mit vier installierten Netzteilen geliefert, erhält er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 40,0 W. |
3. Zusätzliche Leerlauftoleranz — zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal
Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche gepufferte DDR-Kanäle:
3.1. |
Wenn ein ausfallsicherer Computerserver mit sechs installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert wird, erhält er keine zusätzliche Leerlauftoleranz. |
3.2. |
Würde derselbe ausfallsichere Server mit 16 installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert, erhielte er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 32,0 W (für die ersten 8 Kanäle: keine zusätzliche Toleranz, für die zweiten 8 Kanäle = 4,0 W × 8 gepufferte DDR-Kanäle). |
Anlage B
Bestimmung der Serverklasse für ausfallsichere Server
1. |
RAS und Skalierbarkeit von Prozessoren — Alle folgenden Merkmale müssen unterstützt werden:
|
2. |
RAS und Skalierbarkeit des Arbeitsspeichers — Alle folgenden Fähigkeiten und Merkmale müssen vorhanden sein:
|
3. |
RAS der Netzteile: Alle im Server installierten oder mit ihm gelieferten Netzteile müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Die redundanten und reparierbaren Komponenten können auch in einem einzigen Netzteil untergebracht sein, müssen aber repariert werden können, ohne dass dazu das System ausgeschaltet werden muss. Es muss möglich sein, das System in einem eingeschränkten Zustand zu betreiben, wenn die Stromversorgung aufgrund von Netzteilfehlern oder Eingangsstromausfällen verschlechtert ist. |
4. |
RAS der Wärmesteuerung und Kühlung: Alle aktiven Kühlkomponenten, z. B. Ventilatoren oder Wasserkühlleitungen, müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Der Prozessor muss Mechanismen haben, die es ermöglichen, ihn unter Überhitzungsbedingungen zu drosseln. Es muss möglich sein, das System in eingeschränktem Zustand zu betreiben, wenn Überhitzungen in Systemkomponenten festgestellt werden. |
5. |
Ausfallsicherheit des Systems — Der Server muss mindestens sechs der folgenden Merkmale aufweisen:
|
6. |
Systemskalierbarkeit — Der Server muss alle folgenden Merkmale aufweisen:
|
Anlage C
Prüfverfahren
1. Überblick
Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver und zur Erfassung von Prüfdaten für die Angaben über die Leistungsaufnahme im Leerlauf- und Aktivzustand im ENERGY-STAR-Power and Performance Data Sheet wird das folgende Prüfverfahren angewandt.
2. Anwendungsbereich
Das folgende Prüfverfahren ist für alle Produkte anwendbar, die für eine Einstufung nach der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver in Frage kommen.
3. Begriffsbestimmungen
Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver angegebenen Begriffsbestimmungen überein.
4. Prüfanordnung
4.1. |
Eingangsstrom: Die Eingangsstromversorgung muss Tabelle 6 und Tabelle 7 entsprechen. Die Eingangsfrequenz muss Tabelle 8 entsprechen. Tabelle 6 Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung bis höchstens 1 500 W
Tabelle 7 Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung über 1 500 W
Tabelle 8 Eingangsfrequenzanforderungen für alle Produkte
|
4.2. |
Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 25 °C ± 5 °C betragen. |
4.3. |
Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 15 % und 80 % liegen. |
4.4. |
Leistungsanalysator: Der Leistungsanalysator muss Effektivwerte (RMS-Leistungswerte) und mindestens zwei der folgenden Messergebnisse ausgeben: Spannung, Stromstärke und Leistungsfaktor. Leistungsanalysatoren müssen folgende Eigenschaften haben:
|
4.5. |
Temperatursensor: Der Temperatursensor muss folgende Eigenschaften haben:
|
4.6. |
Prüfwerkzeug für den Aktivzustand: SERT 1.0.0, bereitgestellt von der Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC) (14). |
4.7. |
Steuersystem: Als Steuersystem zur Aufzeichnung der Leistungs- und Temperaturdaten kann ein Server, ein Desktop-Computer oder ein Laptop-Computer verwendet werden.
|
4.8. |
Allgemeine SERT-Anforderungen: Sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben, sind etwaige zusätzliche Anforderungen zu beachten, die in weiteren SPEC- oder SERT-Unterlagen der Version 1.0.0 enthalten sind. Weitere SPEC-Unterlagen sind:
|
5. Prüfdurchführung
5.1. Prüfkonfiguration
Es werden die Leistungsaufnahme und die Energieeffizienz (Wirkungsgrad) der zu testenden Computerserver geprüft und angegeben. Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
5.1.1. |
Werkseitiger Zustand: Die Produkte werden in ihrer werkseitigen Konfiguration geprüft, was sowohl die Hardwarekonfiguration als auch die Systemeinstellungen umfasst, sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben. Soweit zutreffend, sind alle Softwareoptionen in die Standardeinstellung zu bringen. |
5.1.2. |
Messort: Alle Leistungsmessungen sind an einem Punkt zwischen der Wechselstromquelle und dem zu prüfenden Gerät vorzunehmen. Zwischen das Leistungsmessgerät und das zu prüfende Gerät dürfen keine USV-Geräte (unterbrechungsfreie Stromversorgung) geschaltet sein. Das Leistungsmessgerät muss angeschlossen bleiben, bis alle Leistungsmessdaten zum Leerlauf- und Aktivzustand vollständig aufgezeichnet worden sind. Bei der Prüfung eines Blade-Systems muss die Leistungsmessung am Eingang des Blade-Gehäuses erfolgen (d. h. an den Netzteilen, die die Stromzufuhr des Rechenzentrums in die Stromzufuhr des Gehäuses umwandeln. |
5.1.3. |
Luftstrom: Das absichtliche Ausrichten eines Luftstroms in der Nähe des zu prüfenden Gerätes in einer Weise, die nicht den normalen Bedingungen in einem Rechenzentrum entspricht, ist untersagt. |
5.1.4. |
Netzteile: Alle Netzteile müssen angeschlossen und betriebsbereit sein. Zu prüfende Geräte mit mehreren Netzteilen: Alle Netzteile müssen während der Prüfung an die Wechselstromquelle angeschlossen und betriebsbereit sein. Falls notwendig kann ein Stromverteiler verwendet werden, um mehrere Netzteile an eine einzige Stromquelle anzuschließen. Bei Verwendung eines Stromverteilers wird ein etwaiger zusätzlicher Stromverbrauch durch den Stromverteiler bei den Leistungsmessungen für das zu prüfende Gerät berücksichtigt. Beim Prüfen von Blade-Servern mit halbbelegten Gehäuse-Konfigurationen können die Netzteile für die unbelegten Stromversorgungsbereiche abgeschaltet werden (siehe Abschnitt 5.2.4 Buchstabe b). |
5.1.5. |
Energieverwaltung und Betriebssystem: Es muss ein werkseitiges Betriebssystem oder ein repräsentatives Betriebssystem installiert sein. In Produkten, die ohne Betriebssystem ausgeliefert werden, muss zur Prüfung ein kompatibles Betriebssystem installiert sein. Die Energieverwaltungs- und/oder Stromsparfunktionen müssen für alle Prüfungen im werkseitigen Zustand belassen werden. Bei Energieverwaltungsfunktionen, die ein Betriebssystem erfordern, (d. h., die nicht ausschließlich vom BIOS oder einem Verwaltungscontroller gesteuert werden) dürfen zur Prüfung standardmäßig nur diese Energieverwaltungsfunktionen im Betriebssystem aktiviert sein. |
5.1.6. |
Speicher: Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit mindestens einer installierten Festplatte (HDD) oder einer installierten Halbleiterfestplatte (SSD). Produkte, die keine vorinstallierten Festplatten enthalten (weder HDD noch SDD), werden mit einer Speicherkonfiguration geprüft, die in einem sonst identischen Verkaufsmodell mit vorinstallierten Festplatten verwendet wird. Produkte, in denen keine Festplatten (weder HDD noch SDD) installiert werden können, sondern die ausschließlich externe Speicherlösungen zulassen (z. B. ein SAN-Speichernetz) werden mit externen Speicherlösungen geprüft. |
5.1.7. |
Blade-System und Dual/Multi-Node-Server: Ein Blade-System oder ein Dual/Multi-Node-Server muss für alle Node- und Blade-Server identische Konfigurationen, einschließlich aller Hardwarekomponenten und Software-/Energieverwaltungseinstellungen, aufweisen. Bei solchen Systemen müssen die Messungen so erfolgen, dass die gesamte Leistungsaufnahme aller geprüften Nodes/Blade-Server während der gesamten Prüfung vom Leistungsmessgerät erfasst wird. |
5.1.8. |
Blade-Gehäuse: Das Blade-Gehäuse muss mindestens über Stromversorgungs-, Kühlungs- und Vernetzungsfunktionen für alle Blade-Server verfügen. Das Gehäuse muss gemäß Abschnitt 5.2.4 belegt sein. Alle Leistungsmessungen müssen bei Blade-Systemen am Gehäuseeingang erfolgen. |
5.1.9. |
BIOS-Einstellungen und Systemeinstellungen des zu prüfenden Geräts: Sofern im Prüfverfahren nicht anders angegeben, müssen alle werkseitigen BIOS-Einstellungen unverändert bleiben. |
5.1.10. |
Eingänge/Ausgänge (E/A) und Netzanschluss: Das zu prüfende Gerät muss mit mindestens einem Port an einen Ethernet-Switch angeschlossen sein. Der Switch muss die höchste und die niedrigste angegebene Netzgeschwindigkeit des zu prüfenden Gerätes unterstützen können. Die Netzverbindung muss während der Durchführung aller Prüfungen aktiv sein; die Verbindung muss zwar bereit sein und Datenpakete übertragen können, ein bestimmter Datenverkehr wird während der Prüfung aber nicht verlangt. Für die Zwecke der Prüfung muss das zu prüfende Gerät mindestens einen Ethernet-Port haben (auf einer einzelnen Zusatzkarte nur dann, wenn die Systemplatine selbst keine Ethernet-Unterstützung bietet). |
5.1.11. |
Ethernet-Anschlüsse: Produkte, die mit Unterstützung für energieeffizientes Ethernet (Energy Effizient Ethernet gemäß IEEE 802.3az) ausgeliefert werden, dürfen während der Prüfungen ausschließlich an Netzausrüstungen angeschlossen werden, die mit energieeffizientem Ethernet (EEE) konform sind. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit während der Durchführung aller Prüfungen EEE-Merkmale an beiden Seiten der Netzverbindung aktiviert sind. |
5.2. Vorbereitung des zu prüfenden Geräts
5.2.1. |
Die Prüfung des zu prüfenden Geräts erfolgt mit der Prozessorsockelbelegung gemäß Abschnitt 6.1.2 der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien Version 2.0. |
5.2.2. |
Installieren Sie das zu prüfende Gerät in ein Prüf-Rack bzw. stellen Sie es am Prüfort auf. Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, darf das zu prüfende Gerät nicht räumlich bewegt werden. |
5.2.3. |
Ist das zu prüfende Gerät ein Multi-Node-System, wird die Leistungsaufnahme pro Node in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft. Alle in dem Gehäuse installierten Multi-Node-Server müssen identisch sein und die gleiche Konfiguration haben. |
5.2.4. |
Ist das zu prüfende Gerät ein Blade-System, wird die Leistungsaufnahme der Blade-Server in der halbbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft; zusätzlich kann sie auch in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft werden. Bei Blade-Systemen wird das Gehäuse wie folgt belegt:
|
5.2.5. |
Schließen Sie das zu prüfende Gerät an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) an. Die aktive Verbindung wird für die Dauer der Prüfung aufrechterhalten, außer für kurze Unterbrechungen zum Wechsel zwischen Verbindungsgeschwindigkeiten. |
5.2.6. |
Das Steuersystem, das für die SERT-Arbeitslaststeuerung, die Datenerfassung oder andere Unterstützungsvorgänge in Bezug auf das zu prüfende Gerät erforderlich ist, muss an demselben Netz-Switch angeschlossen sein wie das zu prüfende Gerät und alle anderen Anforderungen an die Vernetzung des zu prüfenden Geräts erfüllen. Das zu prüfende Gerät und das Steuersystem müssen so konfiguriert sein, dass sie über die Netzverbindung miteinander kommunizieren. |
5.2.7. |
Verbinden Sie das Leistungsmessgerät mit einer Wechselstrom-Spannungsquelle, die auf eine für die Prüfung geeignete Spannung und Frequenz gemäß Abschnitt 4 eingestellt ist. |
5.2.8. |
Schließen Sie das zu prüfende Gerät entsprechend den Hinweisen in 5.1.2 an den Messausgang des Leistungsmessgeräts an. |
5.2.9. |
Verbinden Sie die Datenausgabeschnittstelle des Leistungsmessgeräts und des Temperatursensors mit den passenden Eingängen des Steuersystems. |
5.2.10. |
Vergewissern Sie sich, dass sich das zu prüfende Gerät in der werkseitigen Konfiguration befindet. |
5.2.11. |
Vergewissern Sie sich, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät über einen Ethernet-Switch mit dem gleichen internen Netz verbunden sind. |
5.2.12. |
Vergewissern Sie sich mit einem normalen Ping-Befehl, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät miteinander kommunizieren können. |
5.2.13. |
Installieren Sie das SERT 1.0.0 im zu prüfenden Gerät und im Steuersystem gemäß dem SERT User Guide 1.0.0 (15) (Benutzerhandbuch). |
6. Prüfverfahren für alle Produkte
6.1. Prüfung im Leerlaufzustand
6.1.1. |
Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein, indem Sie entweder den Ein-Schalter betätigen oder es an das Stromnetz anschließen. |
6.1.2. |
Schalten Sie das Steuersystem ein. |
6.1.3. |
Beginnen Sie mit der Zeitmessung. |
6.1.4. |
Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen stellen Sie das Leistungsmessgerät so ein, dass es mit der Aufzeichnung der gemessenen Leistungswerte im Leerlaufzustand in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnt. |
6.1.5. |
Zeichnen Sie die Leistungsmesswerte für den Leerlaufzustand über einen Zeitraum von 30 Minuten auf. Das zu prüfende Gerät muss in diesem Zeitraum im Leerlaufzustand bleiben und darf nicht in einen Zustand verminderter Leistungsaufnahme mit begrenztem Funktionsumfang (z. B. Ruhe- oder Schlafzustände) wechseln. |
6.1.6. |
Zeichnen Sie die mittlere Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (arithmetisches Mittel) während des Zeitraums von 30 Minuten auf. |
6.1.7. |
Bei der Prüfung eines Multi-Node- oder Blade-Systems gehen Sie folgendermaßen vor, um die Leistungsaufnahme eines einzelnen Nodes oder Blade-Servers zu ermitteln:
|
6.2. Prüfung im Aktivzustand mit dem SERT
6.2.1. |
Führen Sie einen Neustart des zu prüfenden Geräts durch. |
6.2.2. |
Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen starten Sie das SERT gemäß den Vorgaben im SERT User Guide 1.0.0 (Benutzerhandbuch). |
6.2.3. |
Befolgen Sie alle Schritten im SERT User Guide 1.0.0, um das SERT erfolgreich auszuführen. |
6.2.4. |
Manuelle Eingriffe oder Optimierungen am Steuersystem, dem zu prüfenden Gerät oder seiner internen und externen Umgebung sind während der SERT-Ausführung untersagt. |
6.2.5. |
Legen Sie nach Abschluss des SERT die gesamten Prüfergebnisse in den folgenden Ausgabedateien vor:
|
IV. SPEZIFIKATION FÜR BILDGEBENDE GERÄTE (VERSION 2.0)
1. Begriffsbestimmungen
1.1. |
Produktarten:
|
1.2. |
Druckverfahren:
|
1.3. |
Betriebszustände:
|
1.4. |
Medienformat:
|
1.5. |
Zusätzliche Begriffe:
|
2. Anwendungsbereich
2.1. Einbezogene Produkte
2.1.1. |
Alle handelsüblichen Produkte, die einer der Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.1 entsprechen und über 1. eine Steckdose, 2. eine Daten- oder Netzverbindung oder 3. eine Steckdose und eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden können, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung in Frage, mit Ausnahme der in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkte. |
2.1.2. |
Außerdem muss ein bildgebendes Gerät je nach dem ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren in Tabelle 1 entweder dem „TSV“- oder dem „BM“-Verfahren zugeordnet werden. Tabelle 1 Bewertungsverfahren für bildgebende Geräte
|
2.2. Ausgeschlossene Produkte
2.2.1. |
Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org. |
2.2.2. |
Produkte, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage: Produkte, die für den Betrieb mit direkter Drehstromversorgung (Drei-Phasen-Strom) ausgelegt sind. |
3. Einstufungskriterien
3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung
3.1.1. |
Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt. |
3.1.2. |
Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt. |
3.1.3. |
Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden. |
3.2. Allgemeine Anforderungen
3.2.1. |
Externe Netzteile (External Power Supply — EPS): Wird das Produkt mit einem externen Einzelspannungsnetzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die „Stufe V“-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies.
|
3.2.2. |
Zusätzliches Schnurlostelefon: Faxgeräte und Mehrzweckgeräte mit Faxfunktion, die mit zusätzlichem Schnurlostelefon verkauft werden, benötigen entweder ein ENERGY-STAR-gerechtes Schnurlostelefon oder eines, das die ENERGY-STAR-Spezifikation für Telefoniegeräte erfüllt, wenn es zu dem Zeitpunkt, zu dem das bildgebende Gerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft wird, anhand des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens überprüft wird. Die ENERGY-STAR-Spezifikation und das Prüfverfahren für Telefoniegeräte sind abrufbar unter www.energystar.gov/products. |
3.2.3. |
Funktional integriertes Mehrzweckgerät: Besteht ein MZG aus einer Kombination funktional integrierter Komponenten (ist also kein integriertes Einzelgerät), muss die Summe der für alle Komponenten gemessenen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmewerte niedriger sein als die jeweiligen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmeanforderungen für die ENERGY-STAR-Einstufung. |
3.2.4. |
DFE-Anforderungen: Der typische Stromverbrauch (TSV) von DFE des Typs 1 oder 2 (TECDFE), die zum Verkaufszeitpunkt mit einem bildgebenden Gerät verkauft werden, wird für DFE ohne Ruhezustand nach Gleichung 1 und für DFE mit Ruhezustand nach Gleichung 2 berechnet. Der daraus resultierende TECDFE-Wert darf nicht höher sein als der in Tabelle 2 angegebene maximale TECDFE-Wert für den jeweiligen DFE-Typ.
Gleichung 1: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) ohne Ruhezustand
Dabei gilt:
Gleichung 2: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) mit Ruhezustand
Dabei gilt:
Tabelle 2 Maximale TSV-Anforderungen an DFE des Typs 1 und des Typs 2 (TECDFE)
|
3.3. Anforderungen an TSV-Produkte (typischer Stromverbrauch)
3.3.1. |
Autoduplex-Funktion:
|
3.3.2. |
Typischer Stromverbrauch (TSV): Der nach Gleichung 3 oder Gleichung 4 berechnete typische Stromverbrauch (TEC) muss niedriger oder gleich der maximalen TSV-Anforderung (TECMAX) in Gleichung 6 sein.
|
3.3.3. |
Zusätzliche Anforderungen an die Vorlage der Prüfergebnisse
|
3.4. Anforderungen an Betriebsmodus-Produkte (BM-Produkte)
3.4.1. |
Mehrere Ruhezustände: Wenn ein Produkt automatisch in mehrere aufeinander folgende Ruhezustände übergehen kann, muss bezüglich der Anforderungen an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand in Abschnitt 3.4.3 und die Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Abschnitt 3.4.4 für die Einstufung derselbe Ruhezustand verwendet werden. |
3.4.2. |
DFE-Anforderungen: Bei bildgebenden Geräten mit funktional integriertem DFE, dessen Stromversorgung vom bildgebenden Gerät abhängt und das der betreffenden maximalen TSV-Anforderung (TECDFE) in Tabelle 2 entspricht, wird die Leistungsaufnahme des DFE unter folgenden Bedingungen außer Acht gelassen:
|
3.4.3. |
Standardwartezeit: Die gemessene Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der Anforderung an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP_REQ) in Tabelle 6 sein:
|
3.4.4. |
Leistungsaufnahme im Ruhezustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Gleichung 7 sein:
Gleichung 7: Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand bei BM-Produkten
Dabei gilt:
Tabelle 7 Leistungstoleranz für das Druckmodul im Ruhezustand
Tabelle 8 Leistungstoleranzen für Funktionszusätze im Ruhezustand
|
3.4.5. |
Standby-Leistungsaufnahme: die Leistungsaufnahme im Standby-Zustand, die dem niedrigsten Wert entspricht, der nach dem Prüfverfahren im Bereit-, Ruhe- und Aus-Zustand gemessen wurde; sie darf die maximal zulässige Leistungsaufnahme nach Tabelle 9 unter der folgenden Bedingung nicht übersteigen. Das bildgebende Gerät muss die Standby-Leistungsaufnahmeanforderung unabhängig vom Zustand anderer angeschlossener Geräte (z. B. Host-PC) einhalten. Tabelle 9 Maximal zulässige Standby-Leistungsaufnahme
|
4. Prüfung
4.1. Prüfverfahren
Die ENERGY-STAR-Einstufung bildgebender Geräte erfolgt nach den in Tabelle 10 aufgeführten Prüfverfahren.
Tabelle 10
Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung
Produktart |
Prüfverfahren |
Alle Produkte |
ENERGY-STAR-Prüfverfahren für bildgebende Geräte, Rev. Mai 2012 |
4.2. Anzahl zu prüfender Geräte
4.2.1. |
Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:
|
4.2.2. |
Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt. |
4.3. Einstufung für internationale Märkte
Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.
5. Benutzerschnittstelle
Die Hersteller werden ermuntert, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE 1621 „Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments“ (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls.
6. Inkrafttreten
Inkrafttreten: Die Version 2.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für bildgebende Geräte tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.
6.1. |
Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt. |
6.2. |
Mögliche Gegenstände für künftige Änderungen:
|
Anlage D
Prüfverfahren für die Bestimmung des Stromverbrauchs bildgebender Geräte
1. Überblick
Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für bildgebende Geräte wird das folgende Prüfverfahren angewandt.
2. Anwendungsbereich
Die ENERGY-STAR-Prüfanforderungen hängen vom Funktionsumfang der zu prüfenden Geräte ab. Die Anwendbarkeit der einzelnen Abschnitte dieser Anlage wird anhand von Tabelle 11 bestimmt.
Tabelle 11
Anwendbarkeit der Prüfverfahren
Produktart |
Medienformat |
Druckverfahren |
ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren |
Kopierer |
Standard |
Thermodirekt (TD), Farbsublimation (FS), Elektrofotografie (EF), Festtinte (FT), Thermotransfer (TT) |
Typischer Stromverbrauch (TSV) |
Groß |
TD, FS, EF, FT, TT |
Betriebsmodus (BM) |
|
Digitalvervielfältiger |
Standard |
Matrize |
TSV |
Faxgerät |
Standard |
TD, FS, EF, FT, TT |
TSV |
Tintenstrahl (TS) |
BM |
||
Frankiermaschine |
Alle |
TD, EF, TS, TT |
BM |
Mehrzweckgerät (MZG) |
Standard |
Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT |
TSV |
TS, Anschlag |
BM |
||
Groß |
TD, FS, EF, TS, FT, TT |
BM |
|
Drucker |
Standard |
Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT |
TSV |
TS, Anschlag |
BM |
||
Groß oder Klein |
TD, FS, EF, Anschlag, TS, FT, TT |
BM |
|
Klein |
Hochleistungs-TS |
TSV |
|
Scanner |
Alle |
Entfällt |
BM |
3. Begriffsbestimmungen
Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in den ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für bildgebende Geräte angegebenen Begriffsbestimmungen überein.
4. Prüfanordnung
Allgemeine Prüfanordnung
4.1. |
Prüfanordnung und -geräte: Die Prüfanordnung und die Prüfgeräte für alle Teile dieses Verfahrens müssen den Anforderungen der Norm IEC 62301 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission, Ausgabe 2.0, „Measurement of Household Appliance Standby Power“ (Messung der Standby-Leistungsaufnahme elektrischer Geräte für den Hausgebrauch), Abschnitt 4 „General Conditions for Measurements“ (Allgemeine Messbedingungen) entsprechen. Im Falle sich widersprechender Anforderungen geht das ENERGY-STAR-Prüfverfahren vor. |
4.2. |
WS-Eingangsstrom: Produkte, die von einem Wechselstromnetz versorgt werden sollen, müssen an eine für den jeweiligen Markt geeignete Spannungsquelle gemäß Tabelle 12 oder Tabelle 13 angeschlossen werden.
|
4.3. |
Niedrigspannungs-Gleichstromversorgung:
|
4.4. |
Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 23 °C ± 5 °C betragen. |
4.5. |
Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 10 % und 80 % liegen. |
4.6. |
Leistungsmessgerät: Leistungsmessgeräte müssen folgende Eigenschaften haben:
|
4.7. |
Messunsicherheit (18):
|
4.8. |
Zeitmessung: Zeitmessungen werden mit einer üblichen Stoppuhr oder mit einem anderen Zeitmessgerät mit einer Auflösung von mindestens 1 Sekunde durchgeführt. |
4.9. |
Papierspezifikationen:
|
5. Messung der Niedrigspannungs-Gleichstromquelle für alle Produkte
5.1. |
Verbinden Sie die Gleichstromquelle mit dem Leistungsmessgerät und der betreffenden Wechselstromversorgung wie in Tabelle 12 angegeben. |
5.2. |
Vergewissern Sie sich, dass die Gleichstromquelle keine Last hat. |
5.3. |
Warten Sie mindestens 30 Minuten, bis sich die Gleichstromquelle stabilisiert hat. |
5.4. |
Messen und protokollieren Sie die Leistungsaufnahme der Gleichstromquelle ohne Last (PS) gemäß IEC 62301, Ed. 1.0. |
6. Führen Sie für alle Produkte eine Vorprüfung der Konfiguration des zu prüfenden Gerätes durch
6.1. Allgemeine Konfiguration
6.1.1. |
Produktgeschwindigkeit für Berechnungen und die Berichterstattung: Als Produktgeschwindigkeit für alle Berechnungen und die Berichterstattung wird die höchste vom Hersteller für folgende Aspekte angegebene Geschwindigkeit verwendet, ausgedrückt in Bildern pro Minute (ipm) und gerundet auf die nächste ganze Zahl:
|
6.1.2. |
Farbgeräte: Farbfähige Geräte werden anhand einfarbiger (schwarzer) Bilder geprüft.
|
6.2. Konfiguration von Faxgeräten
Alle Faxgeräte und alle MZG mit Faxfunktion, die an eine Telefonleitung angeschlossen werden können, müssen während der Prüfung an eine Telefonleitung angeschlossen sein, und zwar zusätzlich zu der in Tabelle 16 genannten Netzverbindung, falls das zu prüfende Gerät netzfähig ist.
a) |
Falls keine funktionierende Telefonleitung zur Verfügung steht, kann diese durch einen Leitungssimulator ersetzt werden. |
b) |
Nur Faxgeräte werden mit Verwendung der Faxfunktion geprüft. |
Faxgeräte werden mit einem Bild pro Auftrag geprüft.
6.3. Konfiguration von Digitalvervielfältigern
Außer in den unten genannten Fällen werden Digitalkopierer in Abhängigkeit von ihrem werkseitigen Funktionsumfang als Drucker, Kopierer oder MZG konfiguriert und geprüft.
a) |
Digitalvervielfältiger werden mit ihrer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit geprüft, anhand derer auch die Auftragsgröße zur Durchführung der Prüfung bestimmt wird, und nicht mit der werkseitig eingestellten Geschwindigkeit, falls diese von Ersterer abweicht. |
b) |
Bei Digitalkopierern wird nur ein Originalbild verwendet. |
7. Führen Sie für alle Produkte eine Vorprüfung der Initialisierung des zu prüfenden Gerätes durch
Allgemeine Initialisierung
Vor dem Beginn der Prüfung muss das Gerät wie folgt initialisiert werden:
a) |
Richten Sie das zu prüfende Gerät nach der Anleitung oder Dokumentation des Herstellers ein.
|
b) |
Schließen Sie das zu prüfende Gerät an seine Stromquelle an. |
c) |
Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein und führen Sie ggf. die Initialisierung der Systemkonfiguration durch. Vergewissern Sie sich, dass die Standardwartezeiten entsprechend den Spezifikationen und/oder Empfehlungen des Herstellers eingestellt sind.
|
d) |
Durch den Benutzer regelbare Feuchtigkeitsschutzfunktionen müssen für die Dauer der Prüfung ausgeschaltet oder deaktiviert werden. |
e) |
Vorbereitung: Versetzen Sie das zu prüfende Gerät in den Aus-Zustand und lassen Sie es dann für 15 Minuten unbenutzt.
|
8. Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV)
8.1. Struktur des Auftrags
8.1.1. |
Aufträge pro Tag: Die Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS) ist in Tabelle 17 angegeben. Tabelle 17 Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS)
|
8.1.2. |
Bilder pro Auftrag: Außer bei Faxgeräten wird die Zahl der Bilder nach der folgenden Gleichung 9 berechnet. Tabelle 21 am Ende dieser Anlage enthält zur Erleichterung eine Auflistung der Anzahl von Bildern pro Auftrag, die sich aus jeder ganzzahligen Produktgeschwindigkeit von 1 bis 100 Bildern pro Minute (ipm) ergeben. Gleichung 9: Berechnung der Zahl der Bilder pro Auftrag
Dabei gilt:
|
8.2. Messverfahren
Die TSV-Messungen erfolgen für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und MZG mit Druckfunktion gemäß Tabelle 18 und für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und MZG ohne Druckfunktion gemäß Tabelle 19 nach folgenden Vorgaben:
a) |
Papier: Im zu prüfenden Gerät muss sich genügend Papier für die Durchführung des jeweiligen Druck- und Kopierauftrags befinden. |
b) |
Duplex-Geräte: Die Prüfung der Produkte erfolgt im Simplex-Modus, es sei denn, die Ausgabegeschwindigkeit ist im Duplex-Modus höher als im Simplex-Modus; in diesem Fall erfolgt die Prüfung im Duplex-Modus. In jedem Fall sind der Modus, in dem das Gerät geprüft wurde, und die Druckgeschwindigkeit aufzuzeichnen. Bei den zu kopierenden Originalvorlagen muss es sich um einseitige Bilder handeln. |
c) |
Energiemessverfahren: Alle Messungen werden als kumulierter Stromverbrauch über einen bestimmten Zeitraum in Wh aufgezeichnet; alle Zeiten werden in Minuten aufgezeichnet. Ein „Nullsetzen des Messgeräts“ kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen. Tabelle 18 TSV-Prüfverfahren für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion
Tabelle 19 TSV-Prüfverfahren für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion
|
9. Betriebsmodus-Prüfverfahren (BM-Prüfverfahren)
Messverfahren
Die Messung der BM-Leistungsaufnahme und Wartezeiten erfolgen gemäß Tabelle 20 unter folgenden Bedingungen:
a) Messung der Leistungsaufnahme: Alle Messungen der Leistungsaufnahme erfolgen entweder nach dem Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme oder des kumulierten Stromverbrauchs wie folgt:
1. |
Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme: Die Messung der tatsächlichen durchschnittlichen Leistungsaufnahme erfolgt über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum, der mindestens 5 Minuten beträgt. Für Zustände, die weniger als 5 Minuten dauern, wird die tatsächliche Leistungsaufnahme über die gesamte Dauer des jeweiligen Zustandes gemessen. |
2. |
Verfahren des kumulierten Stromverbrauchs: Wenn das Messgerät die tatsächliche durchschnittliche Leistungsaufnahme nicht messen kann, so wird der kumulierte Stromverbrauch über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum gemessen. Der Prüfzeitraum darf nicht kürzer als 5 Minuten sein. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Leistungsaufnahme wird der kumulierte Stromverbrauch durch die Dauer des Prüfzeitraums geteilt. |
3. |
Wenn die Leistungsaufnahme im geprüften Zustand zyklisch ist, muss der Prüfzeitraum einen oder mehrere vollständige Zyklen umfassen.
|
10. Prüfverfahren für Produkte mit digitalem Front-End (DFE)
Dieser Schritt betrifft nur Produkte mit einem digitalen Front-End gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 der Anforderungen des ENERGY-STAR-Programms für bildgebende Geräte.
10.1. DFE-Prüfung im Bereitzustand
10.1.1. |
Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen während der Prüfung an ein Netz angeschlossen sein. Die zu verwendende Netzverbindung wird anhand von Tabelle 16 bestimmt. |
10.1.2. |
Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, wird — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden — eine 10-minütige Messung der Leistungsaufnahme des DFE allein durchgeführt und die durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das bildgebende Gerät im Bereitzustand befindet. |
10.1.3. |
Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, misst der Prüfer die Gleichstrom-Leistung, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes im Bereitzustand befindet. Es wird eine 10-minütige Messung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und dessen durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das Hauptprodukt im Bereitzustand befindet. Dazu wird üblicherweise eine Messung der Momentanleistung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen. |
10.2. DFE-Prüfung im Ruhezustand
Mit dieser Prüfung wird die Leistungsaufnahme eines DFE im Ruhezustand über einen Zeitraum von 1 Stunde ermittelt. Der daraus resultierende Wert dient zur Einstufung von bildgebenden Geräten, die DFE mit netzfähigen Ruhezuständen umfassen.
10.2.1. |
Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen während der Prüfung an ein Netz angeschlossen sein. Die zu verwendende Netzverbindung wird anhand von Tabelle 16 bestimmt. |
10.2.2. |
Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, wird — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden — eine 1-stündige Messung der Leistungsaufnahme des DFE allein durchgeführt und die durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das bildgebende Gerät im Ruhezustand befindet. Zum Ende der 1-stündigen Messung wird ein Druckauftrag an das Hauptprodukt gesendet, um sicherzustellen, dass das DFE darauf reagiert. |
10.2.3. |
Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, misst der Prüfer die Gleichstrom-Leistung, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes im Ruhezustand befindet. Es wird eine 1-stündige Messung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und dessen durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das Hauptprodukt im Ruhezustand befindet. Zum Ende der 1-stündigen Messung wird ein Druckauftrag an das Hauptprodukt gesendet, um sicherzustellen, dass das DFE darauf reagiert. |
10.2.4. |
Für die Fälle 10.2.2 und 10.2.3 gelten folgende Anforderungen:
|
Hinweis: Alle Informationen, die von Herstellern für die Prüfung der Produkte angegeben oder übermittelt werden, müssen öffentlich zugänglich sein.
11. Verweise
11.1. |
ISO/IEC 10561:1999: Informationstechnik — Büro- und Datentechnik — Drucker — Messung der Druckleistung für Drucker der Klasse 1 und Klasse 2. |
11.2. |
IEC 62301:2011 „Household Electrical Appliances — Measurement of Standby Power“, Ed. 2.0 (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Ausgabe 2.0). Tabelle 21 Zahl der Bilder pro Tag, berechnet für Produktgeschwindigkeiten von 1 bis 100 ipm
|
(1) Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62040-3:2011 „Uninterruptible power systems (UPS) — Part 3: Method of specifying the performance and test requirements“, Ed. 2.0 (EN 62040-3:2011 „Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) — Teil 3: Methoden zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen“).
(2) Ein Ausfall der Eingangsstromversorgung tritt ein, wenn Spannung und Frequenz außerhalb der Bemessungswerte des stationären und des transienten Toleranzbereichs oder Verzerrungen und Unterbrechungen außerhalb der für die USV festgelegten Grenzen liegen.
(3) Der VFD-USV-Ausgang ist von Änderungen der Eingangswechselspannung und -frequenz abhängig und ist nicht für zusätzliche Korrekturfunktionen vorgesehen, die sich beispielsweise aus der Anwendung eines Stufentransformators ergeben.
(4) Ein Toleranzbereich der Ausgangsspannung, der schmaler als der Eingangsspannungsbereich ist, muss vom Hersteller festgelegt werden. Der Ausgang der VI-USV ist von der Frequenz des Wechselspannungseingangs abhängig, und die Ausgangsspannung muss innerhalb der zulässigen Spannungsgrenzwerte bleiben (stabilisiert durch zusätzliche Spannungsregelfunktionen wie beispielsweise durch Anwendung aktiver und/oder passiver Schaltungen).
(5) Nach dieser Definition kann die USV-Ausgangsleistung, die 100 000 W übersteigt, in der Prüfbetriebsart und unter Beachtung der örtlichen Bestimmungen in die Eingangswechselstromversorgung zurückgespeist werden.
(6) Pulse sind die von einem Gleichrichter pro Zyklus erzeugten Wellenspitzen. Sie hängen vom Aufbau des Gleichrichters und der Zahl der Eingangsphasen ab.
(7) Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62053-21 „Electricity metering equipment (a.c.) — Particular requirements — Part 21: Static meters for active energy (classes 1 and 2)“, Ed. 1.0 („Wechselstrom-Elektrizitätszähler — Besondere Anforderungen — Teil 21: Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 1 und 2“, Ausgabe 1.0).
(8) Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62053-22 „Electricity metering equipment (a.c.) — Particular requirements — Part 22: Static meters for active energy (classes 0,2 S and 0,5 S)“, Ed. 1.0 („Wechselstrom-Elektrizitätszähler — Besondere Anforderungen — Teil 22: Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 0,2 und 0,5“, Ausgabe 1.0).
(9) American National Standards Institute. ANSI-Norm C12.1, „American National Standard for Electric Meters: Code for Electricity Metering“ (Amerikanische Norm für Strommessgeräte: Leitfaden für die Elektrizitätsmessung), 2008.
(10) GB ist definiert als 1 0243 oder 230 Bytes.
(11) Anmerkung: 230 V WS gilt für den europäischen Markt und 115 V WS gilt für den nordamerikanischen Markt.
(12) http://www.spec.org/sert/.
(13) http://www.spec.org/sert/docs/SERT-Design_Document.pdf.
(14) http://www.spec.org/
(15) http://www.spec.org/sert/docs/SERT-User_Guide.pdf.
(16) Für die Zwecke dieser Spezifikation bezeichnet „Stromnetz“ die Eingangsstromquelle; dies umfasst auch ein Gleichstrom-Netzteil für Produkte, die nur mit Gleichstrom betrieben werden können.
(17) IEC 62301 „Household Electrical Appliances — Measurement of Standby Power“ Ed. 1.0 (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Ausgabe 1.0).
(18) Berechnungen der Messunsicherheit erfolgen gemäß IEC 62301, Ausgabe 2.0, Anlage D. Berechnet wird nur die auf das Messinstrument zurückzuführende Unsicherheit.
(19) Auch als Parallel- oder Centronics-Anschluss bezeichnet.
(20) Norm IEEE 802.3az-2010 des Institute of Electrical and Electronics Engineers: „IEEE Standard for Information Technology — Telecommunications and Information Exchange Between Systems — Local and Metropolitan Area Networks — Specific Requirements — Part 3: Carrier Sense Multiple Access with Collision Detection (CSMA/CD) Access Method and Physical Layer Specifications“, 2010.