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Document 32014D0202

    Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)

    ABl. L 114 vom 16.4.2014, p. 68–148 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/202/oj

    16.4.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 114/68


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 20. März 2014

    zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2014/202/EU)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf den Beschluss 2013/107/EG des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (1), insbesondere auf Artikel 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA) zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte entwickeln und regelmäßig überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens ändern.

    (2)

    Der Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.

    (3)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung, das in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (2), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 174/2013 (3), genannt ist.

    (4)

    Die Spezifikation für Displays in Anhang C Teil II und die Spezifikation für bildgebende Geräte in Anhang C Teil III sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Einziger Artikel

    Der beigefügte Beschlussentwurf bildet die Grundlage für den Standpunkt der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C Teile II und III des Abkommens und zur Aufnahme neuer Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in das Abkommen.

    Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 20. März 2014

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 63 vom 6.3.2013, S. 5.

    (2)  ABl. L 39 vom 13.2.2008, S. 1.

    (3)  ABl. L 63 vom 6.3.2013, S. 1.


    ANHANG I

    ENTWURF EINES BESCHLUSSES

    vom […]

    der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens

    DIE VERWALTUNGSORGANE —

    gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII,

    in der Erwägung, dass Spezifikationen für die neuen Produktarten „Computerserver“ und „unterbrechungsfreie Stromversorgung“ in das Abkommen aufgenommen und bestehende Spezifikationen für die Produktarten „bildgebende Geräte“ und „Displays“ überarbeitet werden sollten —

    BESCHLIESSEN:

    Wie nachfolgend festgelegt, werden Teil I „Displays“, Teil II „Unterbrechungsfreie Stromversorgung“, Teil III „Computerserver“ und Teil IV „Bildgebende Geräte“ in den Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte aufgenommen.

    Teil II „Displays“ und Teil III „Bildgebende Geräte“, die gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte enthalten sind, werden aufgehoben.

    Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet.

    Unterzeichnet in Washington DC am […]

    (…)

    im Namen der United States Environmental Protection Agency

    Unterzeichnet in Brüssel am […]

    (…)

    im Namen der Europäischen Union


    ANHANG II

    ANHANG C

    TEIL II DES ABKOMMENS

    'I.   DISPLAY-SPEZIFIKATIONEN

    1.   Begriffsbestimmungen

    1.1.   Produktarten

    Elektronisches Display („Display“): ein handelsübliches Produkt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion in der Anzeige visueller Informationen besteht, die 1. von einem Computer, einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen (z. B. VGA, DVI, HDMI, Display Port, IEEE 1394, USB), oder 2. von einem externen Speichermedium (z. B. USB-Speicher-Stick, Speicherkarte) oder 3. von einer Netzverbindung ausgegeben werden.

    a)

    Computerbildschirm: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 12 Zoll und einer Punktdichte von mehr als 5 000 Pixel pro Quadratzoll (px/in2), das die Benutzeroberfläche eines Computers und geöffnete Programme anzeigt und es dem Benutzer ermöglicht, den Computer mittels Tastatur und Maus zu bedienen.

    Leistungserweitertes Display (Enhanced-Performance-Display): ein Computerbildschirm, der alle folgenden Leistungs- und Funktionsmerkmale aufweist:

    i)

    ein Kontrastverhältnis von mindestens 60:1, gemessen mit einem horizontalen Blickwinkel von mindestens 85°, mit oder ohne Glasabdeckung;

    ii)

    eine native Bildschirmauflösung von mindestens 2,3 Megapixeln (MP) und

    iii)

    einen Farbumfang von mindestens sRGB gemäß IEC 61966 2-1. Farbraumverschiebungen sind zulässig, soweit mindestens 99 % der definierten sRGB-Farben unterstützt werden.

    b)

    Digitaler Bilderrahmen: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von weniger als 12 Zoll, dessen Hauptfunktion das Anzeigen von Digitalbildern ist. Er kann auch mit programmierbarem Zeitgeber, Anwesenheitssensor, Ton- und Videofunktionen sowie Bluetooth- oder Drahtlosanschlüssen ausgestattet sein.

    c)

    Signage-Display: ein elektronisches Gerät, in der Regel mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 12 Zoll und einer Punktdichte von höchstens 5 000 Pixeln pro Quadratzoll (px/in2). Es wird normalerweise als kommerzielles Anzeigegerät für Einsatzbereiche vermarktet, in denen es von mehreren Personen außerhalb des Büroumfelds betrachtet werden soll, beispielsweise im Einzelhandel, in Kaufhäusern, Restaurants, Museen, Hotels, im Außenbereich, in Flughäfen, Konferenzräumen oder Unterrichtsräumen.

    1.2.   Externes Netzteil (External Power Supply — EPS) — auch externe Stromversorgung genannt: eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Displays untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Displays umzuwandeln. Ein externes Netzteil ist über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Display verbunden.

    1.3.   Betriebszustände:

    a)

    Ein-Zustand (On-Mode): der Betriebszustand, in dem das Produkt aktiviert worden ist und eine oder mehrere seiner Hauptfunktionen ausführt. Dieser Zustand wird gewöhnlich auch als „aktiv“, „in Gebrauch“ oder „Normalbetrieb“ bezeichnet. Die Leistungsaufnahme ist in diesem Betriebszustand in der Regel höher als im Ruhe- oder Aus-Zustand.

    b)

    Ruhezustand (Sleep-Mode): der Betriebszustand, in den das Produkt eintritt, nachdem es ein Signal von einem angeschlossenen Gerät oder ein internes Signal erhalten hat. Das Produkt kann auch durch eine Benutzereingabe in diesen Zustand versetzt werden. Das Produkt muss durch Empfang eines Signals von einem angeschlossenen Gerät, einem Netz, einer Fernbedienung und/oder durch ein internes Signal aufwachen. In diesem Betriebszustand erzeugt das Produkt kein sichtbares Bild, kann aber Benutzer- oder Schutzfunktionen wie Produktinformationen oder Zustandsanzeigen darstellen oder Sensorfunktionen ausführen.

    Hinweise:

    1.

    Beispiele für interne Signale sind Zeitgeber oder Anwesenheitssensoren.

    2.

    Ein Stromregler/-schalter ist kein Beispiel für eine Benutzereingabe.

    c)

    Aus-Zustand (Off-Mode): Der Betriebszustand, in dem das Produkt an eine Stromquelle angeschlossen ist und keine Funktionen des Ein-Zustands oder Ruhezustands ausführt. Dieser Betriebszustand kann unbegrenzt fortbestehen. Diesen Zustand kann das Produkt nur durch direkte Betätigung eines Stromschalters oder Stromreglers durch den Benutzer verlassen. Einige Produkte haben möglicherweise keinen solchen Betriebszustand.

    1.4.   Leuchtdichte: das fotometrische Maß für die Lichtstärke eines in eine bestimmte Richtung abgestrahlten Lichtstroms pro Flächeneinheit, ausgedrückt in Candela pro Quadratmeter (cd/m2). Die Leuchtdichte bezieht sich auf die Helligkeitseinstellungen eines Displays.

    a)

    Angegebene maximale Leuchtdichte: die maximale Leuchtdichte, die das Display nach Herstellerangaben (z. B. im Benutzerhandbuch) in einer Voreinstellung des Ein-Zustands erreichen kann.

    b)

    Gemessene maximale Leuchtdichte: die maximale Leuchtdichte, die das Display durch manuelle Konfiguration seiner Einstellungen wie Helligkeit und Kontrast erreichen kann.

    c)

    Werkseitige Leuchtdichte: die Leuchtdichte des Displays in der Werkseinstellung, die der Hersteller für den normalen Heimgebrauch bzw. den jeweiligen Markt vornimmt. Die werkseitige Leuchtdichte kann im Fall von Displays mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) je nach Umgebungslichtbedingungen am Benutzungsort variieren.

    1.5.   Bildschirmfläche: die sichtbare Bildschirmbreite multipliziert mit der sichtbaren Bildschirmhöhe, ausgedrückt in Quadratzoll (in2).

    1.6.   Automatische Helligkeitsregelung (ABC): der automatische Mechanismus, der die Helligkeit eines Displays in Abhängigkeit vom Umgebungslicht regelt.

    1.7.   Umgebungslichtbedingungen: die Kombination der Lichtwerte bzw. Beleuchtungsstärken in der Umgebung eines Displays, beispielsweise in einem Wohnzimmer oder Büro.

    1.8.   Brückenschaltung: eine physische Verbindung zwischen zwei Hub-Controllern, meist USB oder FireWire (aber auch andere), zur Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten, normalerweise zur Verlegung der Anschlüsse an einen besser geeigneten Ort oder zur Erhöhung der Zahl der verfügbaren Anschlüsse.

    1.9.   Netzfunktion: die Fähigkeit, beim Anschluss an ein Netz eine IP-Adresse zu bekommen.

    1.10.   Anwesenheitssensor: eine Vorrichtung zur Feststellung der Anwesenheit einer Person vor einem Display oder in dessen Umgebung. Ein Anwesenheitssensor wird in der Regel zum Umschalten eines Displays zwischen Ein-Zustand und Ruhe- bzw. Aus-Zustand verwendet.

    1.11.   Produktfamilie: eine Gruppe von Displays, die unter derselben Marke hergestellt werden, die gleiche Größe und Auflösung aufweisen und das gleiche Gehäuse haben, aber verschiedene Hardware-Konfigurationen aufweisen können.

    Beispiel: Zwei Computerbildschirme aus derselben Modellreihe mit einer Bildschirmdiagonale von 21 Zoll und einer Bildschirmauflösung von 2 074 Megapixeln (MP), aber mit verschiedenen Funktionsmerkmalen wie eingebauten Lautsprechern oder eingebauter Kamera, können eine Produktfamilie bilden.

    1.12.   Repräsentatives Modell: die Produktkonfiguration, die für die ENERGY-STAR-Einstufung geprüft wird und als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll.

    2.   Anwendungsbereich

    2.1.   Einbezogene Produkte

    2.1.1.

    Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Displays gemäß dieser Spezifikation entsprechen und durch ein externes Netzteil direkt aus dem Stromnetz oder über eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden, außer den in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkten.

    2.1.2.

    Typische Produkte, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, sind:

    a)

    Computerbildschirme,

    b)

    digitale Bilderrahmen,

    c)

    Signage-Displays und

    d)

    Zusatzprodukte, auch Bildschirme mit Tastatur-, Video- und Maus-Umschaltung (KVM) sowie andere Spezial-Displays, die den Begriffsbestimmungen und Einstufungskriterien dieser Spezifikation entsprechen.

    2.2.   Ausgeschlossene Produkte

    2.2.1.

    Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.

    2.2.2.

    Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:

    a)

    Produkte mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von mehr als 61 Zoll;

    b)

    Produkte mit integriertem TV-Tuner;

    c)

    Produkte, die als Fernseher vermarktet und verkauft werden, auch Produkte mit Computer-Eingangsbuchse (z. B. VGA), sofern sie hauptsächlich als Fernseher vermarktet und verkauft werden;

    d)

    Produkte, die einen Komponenten-Fernseher darstellen. Ein Komponenten-Fernseher ist ein Produkt, das aus zwei oder mehreren Einzelkomponenten besteht (z. B. Display und Tuner) und unter einer einzigen Modell- oder Systembezeichnung als Fernseher vermarktet und verkauft wird. Ein Komponenten-Fernseher kann mehr als ein Stromkabel haben;

    e)

    Doppelfunktionsgeräte (Fernseher/Computerbildschirm), die als solche vermarktet und verkauft werden;

    f)

    mobile Computer- und Kommunikationsgeräte (z. B. Tablet-Computer, Slates, elektronische Lesegeräte, Smartphones);

    g)

    Produkte, die Spezifikationen für medizinische Geräte erfüllen müssen, wonach Stromsparfunktionen verboten sind, oder die keinen der Begriffsbestimmung für den Ruhezustand entsprechenden Betriebszustand haben;

    h)

    Thin-Clients, Ultra-Thin-Clients oder Zero-Clients.

    3.   Einstufungskriterien

    3.1.   Maßgebliche Kommastellen und Rundung

    3.1.1.

    Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

    3.1.2.

    Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation anhand direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

    3.1.3.

    Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

    3.2.   Allgemeine Anforderungen

    3.2.1.

    Externe Stromversorgung: Wird das Produkt mit einem externen Netzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die „Stufe V“-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies.

    Externe Netzteile müssen bei der Prüfung gemäß Test Method for Calculating the Energy Efficiency of Single-Voltage External AC-DC and AC-AC Power Supplies, Aug. 11, 2004 (Prüfverfahren für die Berechnung der Energieeffizienz von externen Einzelspannungs-WS/GS- und WS/WS-Netzteilen, 11. August 2004) die Anforderungen der Stufe V erfüllen.

    3.2.2.

    Energieverwaltung:

    a)

    Die Produkte müssen mindestens eine standardmäßig aktivierte Stromsparfunktion aufweisen, mit der automatisch vom Ein-Zustand in den Ruhezustand gewechselt werden kann, entweder durch ein angeschlossenes Host-Gerät oder intern (z. B. standardmäßig aktivierte Unterstützung von VESA Display Power Management Signalling (DPMS)).

    b)

    Bei Produkten, die Inhalte zur Anzeige im Display aus einer oder mehreren internen Quellen erzeugen, muss standardmäßig ein Sensor oder Zeitgeber aktiviert sein, damit der Ruhe- oder Aus-Zustand automatisch eingeschaltet werden kann.

    c)

    Bei Produkten, die eine interne Standardwartezeit haben, nach der das Produkt vom Ein-Zustand in den Ruhe- und Aus-Zustand übergeht, ist die Wartezeit anzugeben.

    d)

    Computerbildschirme müssen innerhalb von 15 Minuten, nachdem ihre Verbindung zu einem Host-Computer getrennt wurde, automatisch in den Ruhe- oder Aus-Zustand übergeben.

    3.3.   Anforderungen im Ein-Zustand

    3.3.1.

    Die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON), gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX), berechnet und gerundet nach Tabelle 1, sein.

    e) Beträgt die nach Gleichung 1 berechnete Punktdichte (DP) des Produkts mehr als 20 000 Pixel pro Quadratzoll (px/in2), so wird die zur Berechnung der PON_MAX verwendete Bildschirmauflösung (r) nach Gleichung 2 bestimmt.

    Gleichung 1: Berechnung der Punktdichte

    Formula

    Dabei gilt:

    DP ist die Punktdichte des Produkts, gerundet auf die nächste ganze Zahl, in px/in2,

    r ist die Bildschirmauflösung in Megapixel (MP),

    A ist die sichtbare Bildschirmfläche in in2.

    Gleichung 2: Berechnung der Auflösung, falls die Punktdichte (DP) des Produkts 20 000 px/in2 übersteigt

    Formula

    Formula

    Dabei gilt:

    r1 und r2 sind die Bildschirmauflösungen in Megapixel (MP), die zur Berechnung der PON_MAX zu verwenden sind,

    DP ist die Punktdichte des Produkts, gerundet auf die nächste ganze Zahl, in px/in2,

    A ist die sichtbare Bildschirmfläche in in2.

    Tabelle 1

    Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PON_MAX)

    Produktart und Bildschirmdiagonale d

    (in Zoll)

    PON_MAX

    bei DP ≤ 20 000 px/in2

    (in Watt)

    Dabei gilt:

    r = Bildschirmauflösung in Megapixel

    A = sichtbare Bildschirmfläche in in2

    Das Ergebnis wird auf das nächste Zehntelwatt gerundet.

    PON_MAX

    bei DP > 20 000 px/in2

    (in Watt)

    Dabei gilt:

    r = Bildschirmauflösung in Megapixel

    A = sichtbare Bildschirmfläche in in2

    Das Ergebnis wird auf das nächste Zehntelwatt gerundet.

    d < 12,0

    Formula

    Formula

    12,0 ≤ d < 17,0

    Formula

    Formula

    17,0 ≤ d < 23,0

    Formula

    Formula

    23,0 ≤ d < 25,0

    Formula

    Formula

    25,0 ≤ d ≤ 61,0

    Formula

    Formula

    30,0 ≤ d ≤ 61,0

    (nur für Produkte, die der Begriffsbestimmung eines Signage-Displays entsprechen)

    Formula

    Formula

    3.3.2.

    Bei Produkten, die der Begriffsbestimmung eines leistungserweiterten Displays entsprechen, wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 3 berechnete Leistungstoleranz (PEP) addiert. In diesem Fall muss die PON, gemessen nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, kleiner oder gleich der Summe aus PON_MAX und PEP sein.

    Gleichung 3: Berechnung der Leistungstoleranz für leistungserweiterte Displays im Ein-Zustand

    Formula

    Formula

    Dabei gilt:

    PEP < 27″ ist die Leistungstoleranz im Ein-Zustand für ein leistungserweitertes Display mit einer Bildschirmdiagonale unter 27 Zoll in Watt,

    PEP ≥ 27″ ist die Leistungstoleranz im Ein-Zustand für ein leistungserweitertes Display mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 27 Zoll in Watt,

    PON_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt.

    3.3.3.

    Bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC) wird zu der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX eine nach Gleichung 5 berechnete Leistungstoleranz (PABC) addiert, falls die nach Gleichung 4 berechnete Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (RABC) mindestens 20 % beträgt.

    a)

    Beträgt die RABC weniger als 20 %, so wird PABC nicht zur PON_MAX addiert.

    b)

    Die PON, gemessen mit abgeschalteter ABC nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren, muss kleiner oder gleich der PON_MAX sein.

    Gleichung 4: Berechnung der Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)

    Formula

    Dabei gilt:

    RABC ist die durch die automatische Helligkeitsregelung (ABC) bewirkte prozentuale Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand,

    P300 ist die gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt bei einem Umgebungslichtwert von 300 Lux und

    P10 ist die gemessene Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt bei einem Umgebungslichtwert von 10 Lux.

    Gleichung 5: Berechnung der Leistungstoleranz im Ein-Zustand bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC)

    Formula

    Dabei gilt:

    PABC ist die Leistungstoleranz im Ein-Zustand in Watt,

    PON_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt.

    3.3.4.

    Bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung muss die nach Gleichung 6 berechnete PON kleiner oder gleich der nach Tabelle 1 berechneten PON_MAX sein.

    Gleichung 6: Berechnung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Produkten mit Gleichstrom-Niederspannungsversorgung

    Formula

    Dabei gilt:

    PON ist die berechnete Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt,

    PL ist die Wechselstrom-Leistungsaufnahme der Gleichstrom-Niederspannungsquelle mit dem zu prüfenden Gerät als Last in Watt und

    PS ist der Randverlust des Wechselstromnetzteils in Watt.

    3.4.   Anforderungen im Ruhezustand

    3.4.1.

    Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten ohne Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Tabelle 2 sein.

    Tabelle 2

    Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX)

    PSLEEP_MAX

    (Watt)

    0,5

    3.4.2.

    Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) bei Produkten mit einer oder mehreren der Daten- oder Netzfunktionen gemäß den Tabellen 3 und 4 muss kleiner oder gleich der nach Gleichung 7 berechneten maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand (PSLEEP_AP) sein.

    Gleichung 7: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Daten-/Netz-Ruhezustand

    Formula

    Dabei gilt:

    PSLEEP_AP ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Watt bei Produkten, die mit Strom verbrauchenden Zusatzfunktionen geprüft wurden,

    PSLEEP_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Watt gemäß Tabelle 2,

    PDN ist die Leistungstoleranz in Watt gemäß Tabelle 3, wenn Daten- oder Netzfunktionen während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossen sind und

    PADD ist die Leistungstoleranz in Watt gemäß Tabelle 4, wenn standardmäßig aktivierte Zusatzfunktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiv sind.

    Tabelle 3

    Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Daten- oder Netzfunktionen

    Funktion

    Einbezogene Arten

    PDN

    (Watt)

     

    USB 1.x

    0,1

    USB 2.x

    0,5

    USB 3.x, DisplayPort (kein Video-Anschluss), Thunderbolt

    0,7

    Netz

    Fast-Ethernet

    0,2

    Gigabit-Ethernet

    1,0

    Wi-Fi

    2,0


    Tabelle 4

    Leistungstoleranzen im Ruhezustand für Zusatzfunktionen

    Funktion

    Einbezogene Arten

    PADD

    (Watt)

    Sensor

    Anwesenheitssensor

    0,5

    Datenspeicher

    Lesegeräte für Flash-Speicherkarten/Chipkarten, Kameraschnittstellen, PictBridge

    0,2

    Beispiel 1: Ein digitaler Bilderrahmen mit nur einer während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossenen und aktivierten Brücken- oder Netzfunktion (Wi-Fi) und keiner sonstigen im Ruhezustand aktivierten Zusatzfunktion kommt für die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn Formula, Formula.

    Beispiel 2: Ein Computerbildschirm, der mit Brückenfunktion (USB 3.x und DisplayPort, kein Video-Anschluss) ausgestattet ist, wird nur mit angeschlossenem und aktiviertem USB 3.x geprüft. Wenn keine Zusatzfunktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W in Betracht, denn Formula, Formula.

    Beispiel 3: Ein Computerbildschirm, der mit einer Brücken- und einer Netzfunktion (USB 3.x und Wi-Fi) ausgestattet ist, wird so getestet, dass beide Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand angeschlossen und aktiviert sind. Wenn keine zusätzlichen Funktionen während der Prüfung im Ruhezustand aktiviert sind, kommt dieser Bildschirm für die USB-3.0-Zusatztoleranz von 0,7 W und die Wi-Fi-Zusatztoleranz von 2 W in Betracht, denn Formula, Formula.

    3.4.3.

    Bei Produkten, die mehr als einen Ruhezustand haben (z. B. „Ruhe“ und „Tiefschlaf“), darf die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) in keinem der Ruhezustände größer sein als PSLEEP_MAX im Fall von Produkten ohne Daten- oder Netzverbindungsfunktion bzw. PSLEEP_AP im Fall von Produkten, die mit Strom verbrauchenden Zusatzfunktionen (z. B. Datenbrücken- oder Netzverbindungen) geprüft werden. Hat das Produkt mehrere, manuell wählbare Ruhezustände oder kann das Produkt auf unterschiedliche Weise in den Ruhezustand versetzt werden (z. B. per Fernbedienung oder durch Eintreten des Host-Computers in den Ruhezustand), wird die Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) des Ruhezustands mit dem höchsten PSLEEP-Wert, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben. Tritt das Produkt automatisch in seine verschiedenen Ruhezustände ein, wird der durchschnittliche PSLEEP-Wert aller Ruhezustände, gemessen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 6.5, als PSLEEP angegeben.

    3.5.   Anforderungen im Aus-Zustand

    Die gemessene Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF) muss kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX) gemäß Tabelle 5 sein.

    Tabelle 5

    Maximal zulässige Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (POFF_MAX)

    POFF_MAX

    (Watt)

    0,5

    3.6.   Die angegebene maximale Leuchtdichte und die gemessene maximale Leuchtdichte sind für alle Produkte anzugeben; die Leuchtdichte bei Auslieferung ist für alle Produkte anzugeben, außer bei Produkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC).

    4.   Prüfanforderungen

    4.1.   Prüfverfahren

    Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung erfolgt nach den unten aufgeführten Prüfverfahren.

    Produktart

    Prüfverfahren

    Alle Produktarten und Bildschirmgrößen

    „ENERGY STAR Test Method for Determining Displays Energy Use Version 6.0 — Rev. January 2013“ (ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die Bestimmung des Energieverbrauchs von Displays, Version 6.0 — Rev. Januar 2013)

    4.2.   Anzahl zu prüfender Geräte

    4.2.1.

    Zur Prüfung wird ein Gerät eines repräsentativen Modells gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 ausgewählt.

    4.2.2.

    Zur Einstufung einer Produktfamilie wird als repräsentatives Modell jeweils diejenige Produktkonfiguration betrachtet, die für jede Produktart den schlechteste Leistungsaufnahme innerhalb der Familie aufweist.

    4.3.   Einstufung für internationale Märkte

    Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.

    5.   Benutzerschnittstelle

    Die Hersteller werden ermuntert, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE P1621 „Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments“ (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls. Falls ein Hersteller die Norm IEEE P1621 nicht einhält, muss er dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission seine Gründe hierfür mitteilen.

    6.   Inkrafttreten

    6.1.1.

    Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 6.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt (z. B. Monat und Jahr), zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

    6.1.2.

    Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

    7.   Überlegungen für künftige Änderungen

    7.1.   Displays mit Bildschirmdiagonalen von mehr als 61 Zoll

    Interaktive Displays mit einer Bildschirmdiagonale von über 60″ sind gegenwärtig auf dem Markt erhältlich und werden vor allem für gewerbliche Zwecke und für Unterrichtszwecke verwendet. Es besteht Interesse daran, weitere Erkenntnisse über den Stromverbrauch solcher Produkte im Rahmen der Prüfung nach dem Prüfverfahren für Displays zu gewinnen. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden vor und während der nächsten Überarbeitung dieser Spezifikationen mit den Interessengruppen zusammenarbeiten, um Zugriff auf zweckdienliche Informationen zu erhalten. Das US-EPA und die Europäische Kommission sind grundsätzlich daran interessiert, im Zuge der nächsten Überarbeitung der Spezifikationen die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Produkte mit Bildschirmdiagonalen von über 61″ zu prüfen.

    7.2.   Berührungsempfindliche Bildschirme (Touchscreen-Funktion)

    Das US-EPA und die Europäische Kommission sind entschlossen, weiterhin Leistungsstufen für Displays zu entwickeln, die neue Merkmale und Funktionen bieten, und gehen davon aus, dass berührungsempfindliche Bildschirme (mit Touchscreen-Funktion), die in den Anwendungsbereich dieser Spezifikation fallen, eine größere Marktverbreitung finden werden, insbesondere unter den Signage-Displays. Ferner werden US-EPA, DOE und Europäische Kommission künftig zusammen mit den Interessengruppen prüfen, ob sich die Touchscreen-Funktion auf den Stromverbrauch im Ein-Zustand auswirkt, und festlegen, inwieweit dieses Funktionsmerkmal bei der Ausarbeitung der nächsten Spezifikation berücksichtigt werden sollte.

    II.   SPEZIFIKATIONEN FÜR DIE UNTERBRECHUNGSFREIE STROMVERSORGUNG

    1.   Begriffsbestimmungen

    Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den Begriffsbestimmungen überein, die in der von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) herausgegebenen Norm IEC 62040-3 festgelegt sind (1).

    Für die Zwecke dieser Spezifikation gelten folgende Begriffsbestimmungen:

    Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichereinrichtungen (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt (2).

    1.1.

    Stromumrichtverfahren:

    a)

    Statische USV: USV, bei der leistungselektronische Festkörperkomponenten die Ausgangsspannung liefern.

    b)

    Dynamische USV: USV, bei der eine oder mehrere drehende elektrische Maschinen die Ausgangsspannung liefern.

    1.

    Dynamische USV (RUPS) ohne Dieselmotor: dynamische USV, die keinen eingebauten Dieselmotor enthält, um bei Ausfall der Eingangsstromversorgung die beständige Versorgung der Last aufrechtzuerhalten.

    2.

    Dynamische Diesel-USV (DRUPS): dynamische USV, die einen eingebauten Dieselmotor enthält, der eingesetzt wird, um bei Ausfall der Eingangsstromversorgung die beständige Versorgung der Last aufrechtzuerhalten.

    c)

    Stromausgang:

    1.

    USV mit Wechselstromausgang (WS-USV): USV mit Ausgabe eines kontinuierlichen Flusses elektrischer Ladung, der regelmäßig die Richtung wechselt.

    2.

    USV/Gleichrichter mit Gleichstromausgang (GS-USV/Gleichrichter): USV mit Ausgabe eines kontinuierlichen Flusses elektrischer Ladung in eine Richtung. Umfasst sowohl einzelne Gleichrichter für Gleichstromanwendungen als auch ganze Gleichstrom-USV-Aggregate oder -systeme aus Gleichrichtermodulen, Reglern und sonstigen Hilfskomponenten.

    Hinweis: USV mit Gleichstromausgang werden auch als Gleichrichter bezeichnet. In dieser Spezifikation wird der Begriff „Gleichstrom-USV/Gleichrichter“ verwendet, weil ein „Gleichrichter“ auch ein Teil eines Wechselstrom-USV-Systems sein kann.

    1.2.

    Modulare USV: USV aus zwei oder mehreren USV-Einzelgeräten, die zusammen in einem oder mehreren Schaltschränken untergebracht sind und gemeinsam ein Energiespeichersystem bilden, dessen Ausgänge im Normalbetrieb an eine gemeinsame Ausgangs-Sammelschiene angeschlossen sind, die sich vollständig im gleichen Schaltschrank befindet. Die Gesamtzahl der USV-Einzelgeräte in einer modularen USV ist gleich „n + r“; dabei ist n die Zahl der zur Aufrechterhaltung der Last erforderlichen USV-Einzelgeräte und r die Zahl der redundanten USV-Geräte. Modulare USV können zur Schaffung von Redundanz und/oder zur Kapazitätserhöhung eingesetzt werden.

    1.3.

    Redundanz: Verwendung zusätzlicher USV-Geräte in einer Parallel-USV, um die beständige Versorgung der Last zu verbessern; sie wird wie folgt klassifiziert:

    a)

    N + 0: USV, die keinen Ausfall verkraftet, während sie den Normalbetrieb aufrechterhält. Keine Redundanz.

    b)

    N + 1: Parallel-USV, die den Ausfall eines USV-Geräts oder einer Gruppe von USV-Geräten verkraftet, während sie den Normalbetrieb aufrechterhält.

    c)

    2N: Parallel-USV, die den Ausfall der Hälfte der USV-Geräte verkraftet, während sie den Normalbetrieb aufrechterhält.

    1.4.

    USV-Betriebsarten:

    a)

    Normalbetrieb: stabile Betriebsart, die die USV unter folgenden Bedingungen erreicht:

    1.

    Die Eingangswechselstromversorgung liegt innerhalb des vorgesehenen Toleranzbereichs und versorgt die USV.

    2.

    Das Energiespeichersystem bleibt geladen oder wird wieder aufgeladen.

    3.

    Die Last liegt innerhalb des vorgegebenen Bemessungsbereichs der USV.

    4.

    Die Umgehung ist verfügbar und liegt innerhalb des festgelegten Toleranzbereichs (soweit zutreffend).

    b)

    Batteriebetrieb: stabile Betriebsart, die die USV unter folgenden Bedingungen erreicht:

    1.

    Die Eingangswechselstromversorgung ist abgeschaltet oder liegt außerhalb des vorgesehenen Toleranzbereichs.

    2.

    Der gesamte Strom wird dem Energiespeichersystem entnommen oder — im Fall eines DRUPS — vom eingebauten Dieselmotor erzeugt oder stammt aus einer Kombination der beiden.

    3.

    Die Last liegt innerhalb des vorgegebenen Bemessungsbereichs der USV.

    c)

    Umgehungsbetrieb: Betriebsart, die die USV erreicht, wenn die Last ausschließlich über die Umgehung versorgt wird.

    1.5.

    Vom Eingang abhängige Kennwerte der USV:

    a)

    Spannungs- und frequenzabhängig (VFD): Schützen die Last gegen Stromausfall (3).

    b)

    Spannungsunabhängig (VI): Schützen die Last wie für VFD gefordert und zusätzlich bei:

    1.

    dauerhaft anliegender Unterspannung am Eingang,

    2.

    dauerhaft anliegender Überspannung am Eingang. (4)

    c)

    Spannungs- und frequenzunabhängig (VFI): sind unabhängig von Schwankungen der Versorgungsspannung und -frequenz und schützen die Last gegen nachteilige Auswirkungen derartiger Schwankungen, ohne dabei die Energiespeichereinrichtung zu entladen.

    1.6.

    USV im Einzel-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern nur einer Gruppe eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die nur als VFI funktioniert.

    1.7.

    USV im Mehrfach-Normalbetrieb: USV, die im Normalbetrieb mit den Parametern mehrerer Gruppen eingangsabhängiger Kennwerte funktioniert. Beispiel: eine USV, die als VFI oder VFD funktionieren kann.

    1.8.

    Umgehung: zum Zwischenkreis-Wechselstromumrichter alternativer Strompfad.

    a)

    Wartungsumgehung (Wartungsumgehungspfad): alternativer Strompfad, der der Aufrechterhaltung der beständigen Versorgung der Last bei Wartungsarbeiten dient.

    b)

    Automatische Umgehung: zum Zwischenkreis-Wechselstromumrichter alternativer Strompfad (Netz- oder Ersatzstromversorgung).

    1.

    Mechanische Umgehung: Die Steuerung erfolgt durch einen Schalter mit mechanisch trennbaren Kontakten.

    2.

    Statische Umgehung (elektronische Umgehung): Die Steuerung erfolgt über einen elektronischen Leistungsschalter wie z. B. Transistoren, Thyristoren, Triacs oder andere Halbleiterbauelemente.

    3.

    Hybride Umgehung: Die Steuerung erfolgt durch einen Schalter mit mechanisch trennbaren Kontakten kombiniert mit mindestens einem steuerbaren elektronischen Ventilbauelement.

    1.9.

    Bezugsprüflast: Last oder Bedingung, bei der der Ausgang der USV die Wirkleistung (W) abgibt, für die die USV bemessen ist (5).

    1.10.

    Zu prüfendes Gerät (UUT): die USV, die der Prüfung unterzogen wird, in der gleichen Konfiguration wie zur Auslieferung an den Kunden, einschließlich des für die Prüfanordnung gemäß Abschnitt 3 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens notwendigen Zubehörs (z. B. Filter oder Transformatoren).

    1.11.

    Leistungsfaktor: Verhältnis des Betrags der Wirkleistung P zur Scheinleistung S.

    1.12.

    Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1. vom gleichen Hersteller stammen, 2. den gleichen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien unterliegen und 3. einen gemeinsamen Grundaufbau haben. Für USV sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel:

    a)

    Anzahl der installierten Module;

    b)

    Redundanz;

    c)

    Art und Anzahl der Eingangs- und Ausgangsfilter;

    d)

    Anzahl der Gleichrichter-Pulse (6);

    e)

    Kapazität des Energiespeichersystems.

    1.13.

    Abkürzungen:

    a)   A: Ampère,

    b)   WS: Wechselstrom (AC: Alternating Current),

    c)   GS: Gleichstrom (DC: Direct Current),

    d)   DRUPS: Dynamische Diesel-USV (Diesel coupled rotary UPS),

    e)   RUPS: Dynamische USV (Rotary UPS),

    f)   THD: Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (Total Harmonic Distortion),

    g)   USV: Unterbrechungsfreie Stromversorgung,

    h)   UUT: zu prüfendes Gerät (Unit Under Test),

    i)   V: Volt,

    j)   VFD: spannungs- und frequenzabhängig (Voltage and Frequency Dependent),

    k)   VFI: spannungs- und frequenzunabhängig (Voltage and Frequency Independent),

    l)   VI: spannungsunabhängig (Voltage Independent),

    m)   W: Watt,

    n)   Wh: Wattstunde.

    2.   Anwendungsbereich

    2.1.   Für eine ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen Produkte, die der Begriffsbestimmung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) gemäß dieser Spezifikation entsprechen, darunter auch statische und dynamische USV sowie WS-USV und GS-USV/Gleichrichter, außer den in Abschnitt 2.3 aufgeführten Produkten.

    2.2.   Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage:

    a)

    USV für den Heimgebrauch zum Schutz von Desktop-Computern und zugehörigen Geräten und/oder von Geräten der Unterhaltungselektronik wie Fernsehern, Set-Top-Boxen, DVR-Geräten, Blu-Ray- und DVD-Abspielgeräten;

    b)

    USV für den gewerblichen Gebrauch zum Schutz der Informations- und Kommunikationsanlagen in kleinen Unternehmen und in Zweigstellen, z. B. von Servern, Netz-Switches und -Routern sowie kleinen Datenspeicherarrays;

    c)

    USV für Rechenzentren zum Schutz großer Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik, z. B. von Unternehmensservern, Netzausrüstungen und großen Datenspeicherarrays, und

    d)

    GS-USV/Gleichrichter für Telekommunikationszwecke zum Schutz von Telekommunikationsnetzsystemen, die sich in einem Hauptbüro oder an einem entfernten Drahtlos-/Mobilfunk-Standort befinden.

    2.3.   Ausgeschlossene Produkte

    2.3.1.

    Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.

    2.3.2.

    Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:

    a)

    Interne Geräte eines Computers oder einer anderen Endverbrauchslast (z. B. interne Netzteile mit Zusatzbatterie oder Batteriepufferungen für Modems, Sicherheitsanlagen usw.);

    b)

    industrielle USV, die speziell für den Schutz kritischer Steuerungs-, Fertigungs- oder Produktionsprozesse oder Betriebsvorgänge ausgelegt sind;

    c)

    USV für Versorgungsnetze zum Einsatz als Teil elektrischer Übertragungs- und Verteilungsnetze (z. B. in elektrischen Umspannwerken oder lokalen USV-Anlagen);

    d)

    USV für Kabelfernsehnetze zur Versorgung des Kabelsignal-Übertragungssystems außerhalb der Sende-/Verteileranlage, die direkt oder indirekt an das Kabel selbst angeschlossen sind. Bei dem „Kabel“ kann es sich um ein Koaxialkabel (Metalldraht), ein Glasfaserkabel oder einen drahtlosen Übertragungsweg (z. B. „Wi-Fi“) handeln;

    e)

    USV für die Einhaltung besonderer UL-Sicherheitsnormen für sicherheitsbezogene Anwendungen wie z. B. Notbeleuchtung, Notbetrieb oder Notausgang oder medizinisches Diagnosegerät und

    f)

    USV für besondere Anwendungen im Mobilfunk, an Bord von Schiffen oder im See- oder Luftverkehr.

    3.   Einstufungskriterien

    3.1.   Maßgebliche Kommastellen und Rundung

    3.1.1.

    Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

    3.1.2.

    Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

    3.1.3.

    Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

    3.2.   Energieeffizienzanforderungen an WS-USV

    3.2.1.

    USV im Einzel-Normalbetrieb: Der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die angegebene Nennausgangsleistung und Eingangsabhängigkeit entsprechen, außer im unten genannten Fall.

    Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die angegebene Eingangsabhängigkeit entsprechen.

    Gleichung 1: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV

    Formula

    Dabei gilt:

    EffAVG ist der durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad,

    tn% ist der Zeitanteil bei einem bestimmten Prozentsatz n% der Bezugsprüflast entsprechend den Belastungsannahmen in Tabelle 1 und

    Eff|n% ist der Wirkungsgrad bei dem bestimmten Prozentsatz n% der Bezugsprüflast, wie nach dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren gemessen.

    Tabelle 1

    Belastungsannahmen für WS-USV zur Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads

    Nennausgangsleistung P in Watt (W)

    Eingangsabhängigkeit

    Zeitanteil tn% bei einem bestimmten Prozentsatz der Bezugsprüflast

    25 %

    50 %

    75 %

    100 %

    P ≤ 1 500 W

    VFD

    0,2

    0,2

    0,3

    0,3

    VFD

    0

    0,3

    0,4

    0,3

    1 500 W < P ≤ 10 000 W

    VFD, VI oder VFI

    0

    0,3

    0,4

    0,3

    P > 10 000 W

    VFD, VI oder VFI

    0,25

    0,5

    0,25

    0


    Tabelle 2

    Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV

    Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) Dabei gilt:

    P ist die Nennausgangsleistung in Watt (W) und

    ln ist der natürliche Logarithmus.

    Nennausgangsleistung

    Eingangsabhängigkeit

    VFD

    VI

    VFI

    P ≤ 1 500 W

    0,967

    0,0099 × In(P) + 0,815

    1 500 W < P ≤ 10 000 W

    0,970

    0,967

    P > 10 000 W

    0,970

    0,950

    0,0099 × In(P) + 0,805


    Tabelle 3

    Anforderung an den minimalen Wirkungsgrad von WS-USV für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion

    Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) Dabei gilt:

    P ist die Nennausgangsleistung in Watt (W) und

    ln ist der natürliche Logarithmus.

    Nennausgangsleistung

    Eingangsabhängigkeit

    VFD

    VI

    VFI

    P > 10 000 W

    0,960

    0,940

    0,0099 × In(P) + 0,795

    3.2.2.

    USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung nicht standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb nicht mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie

    a)

    die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von höchstens 10 000 W oder ohne Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6, oder

    b)

    die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6.

    3.2.3.

    USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 2 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie

    a)

    die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von höchstens 10 000 W oder ohne Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6, oder

    b)

    die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6.

    Gleichung 2: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV im Mehrfach-Normalbetrieb

    Formula

    Dabei gilt:

    EffAVG ist der durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad,

    Eff1 ist der durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad in der niedrigsten Eingangsabhängigkeit (d. h. VFI oder VI), berechnet nach Gleichung 1, und

    Eff2 ist der durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad in der höchsten Eingangsabhängigkeit (d. h. VFD), berechnet nach Gleichung 1.

    3.3.   Energieeffizienzanforderungen an GS-USV/Gleichrichter

    Der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 4 entsprechen. Diese Anforderung gilt sowohl für Komplettsysteme als auch einzelne Module. Die Hersteller können das eine oder andere prüfen, sofern folgende Anforderungen erfüllt werden:

    a)

    Komplettsysteme, die gleichzeitig auch modular sind, müssen als modulare USV-Produktfamilie eingestuft werden, wobei ein bestimmtes Modell eines Moduls installiert ist.

    b)

    Die Einstufung eines einzelnen Moduls hat keine Bedeutung für die Einstufung modularer Systeme, sofern die Gesamtsysteme nicht ebenfalls wie oben angegeben eingestuft worden sind.

    c)

    Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 5 entsprechen.

    Gleichung 3: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads für alle GS-USV

    Formula

    Tabelle 4

    Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern

    Anforderung an den minimalen durchschnittlichen

    Wirkungsgrad (EffAVG_MIN)

    0,955

    Tabelle 5

    Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion

    Nennausgangsleistung

    Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN)

    P > 10 000 W

    0,945

    3.4.   Anforderungen an den Leistungsfaktor

    Der gemessene Eingangsleistungsfaktor für alle WS-USV bei 100 Prozent der Bezugsprüflast muss größer oder gleich der Anforderung an den minimalen Leistungsfaktor gemäß Tabelle 6 für alle zur Einstufung geforderten VFI- und VI-Normalbetriebsarten sein.

    Tabelle 6

    Anforderung an den minimalen USV-Eingangsleistungsfaktor für WS-USV

    Anforderung an den Leistungsfaktor

    0,90

    3.5.   Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen

    3.5.1.

    Für jedes Modell oder für jede Produktfamilie müssen dem US-EPA und/oder der Europäischen Kommission Daten für ein Standard-Power and Performance Data Sheet (Strom- und Leistungsdatenblatt — PPDS) übermittelt werden.

    3.5.2.

    Weitere Einzelheiten zum PPDS finden sich auf der ENERGY-STAR-Webseite zu USV unter www.energystar.gov/products.

    Das PPDS enthält:

    a)

    Allgemeine Angaben (Hersteller, Modellbezeichnung und -nummer);

    b)

    elektrische Merkmale (Stromumrichtverfahren, Topologie, Eingangs- und Ausgangsspannung und -frequenz);

    c)

    zur Einstufung herangezogener durchschnittlicher Wirkungsgrad;

    d)

    Wirkungsgrad an jedem Belastungspunkt und Ergebnisse der Leistungsfaktorprüfung in jedem anwendbaren Normalbetrieb sowie bei modularen USV-Produktfamilien für die geprüfte Maximal- und Minimalkonfiguration;

    e)

    Mess- und Kommunikationsfunktion (im Messgerät angezeigte Daten, per Netzanbindung übertragene Daten und verfügbare Protokolle);

    f)

    Weblink zu einer vorhandenen öffentlichen Unterlage mit Hinweisen zu modellspezifischen Prüfverfahren, falls zutreffend;

    g)

    Merkmale der Batterie/Energiespeichereinrichtung;

    h)

    physische Abmessungen.

    3.5.3.

    Das US-EPA und die Europäische Kommission können dieses PPDS je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden den Partnern den Überarbeitungsprozess bekanntgeben.

    3.6.   Anforderungen an Messung und Kommunikation

    3.6.1.

    WS-USV und GS-USV/Gleichrichter mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W kommen für einen 1-Prozentpunkt-Effizienzanreiz entsprechend Tabelle 3 und Tabelle 5 in Betracht, wenn sie mit einem Energiemessgerät verkauft werden, das folgende Merkmale aufweist:

    a)

    Das Messgerät wird entweder als unabhängige, externe Komponente im Paket mit der USV am Verkaufspunkt ausgeliefert oder ist fester Bestandteil der USV.

    b)

    Das Messgerät misst in jedem Normalbetrieb die USV-Ausgangsenergie in kWh.

    c)

    Das Messgerät kann die Messergebnisse über ein Netz mit einem der folgenden Protokolle übermitteln: Modbus RTU, Modbus TCP oder SNMP (V1, 2 oder 3).

    d)

    Wenn das Messgerät nicht Bestandteil der USV ist, erfüllt es die Anforderungen in Abschnitt 3.6.2.

    e)

    Wenn das Messgerät Bestandteil der USV ist, erfüllt es die Anforderungen in Abschnitt 3.6.3.

    3.6.2.

    Anforderungen an externe Messgeräte: Externe Messgeräte, die im Paket mit der USV verkauft werden, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann:

    a)

    Es entspricht mindestens der Genauigkeitsklasse 2 (z. B. Klasse 1, Klasse 0,5 S oder Klasse 0,2 S) gemäß IEC 62053-21 (7), IEC 62053-22 (8) oder ANSI C12.2 (9);

    b)

    es weist unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen einen relativen Messfehler von höchstens 2 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, außer beim Strom, der bei 25 Prozent und 100 Prozent der maximalen Stromwerte des Messgeräts zu prüfen ist, oder

    c)

    es weist unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromtransformatoren);

    3.6.3.

    Anforderungen an integrierte Messgeräte: Integrierte Messgeräte müssen unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen die folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann:

    Es weist einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromwandler);

    3.6.4.

    Umgebungsbedingungen und elektrische Bedingungen für die Messgenauigkeit: Das Messgerät muss die in Abschnitt 3.6.2 oder 3.6.3 angegebenen Anforderungen unter folgenden Bedingungen erfüllen:

    a)

    Umgebungsbedingungen: in Übereinstimmung mit dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren und den darin genannten Normen;

    b)

    Elektrische Bedingungen: in Übereinstimmung mit jedem der Belastungspunkte entsprechend den ENERGY-STAR-Prüfverfahren und den darin genannten Normen;

    4.   Prüfung

    4.1.   Prüfverfahren

    Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung von USV-Systemen erfolgt nach den in Tabelle 7 aufgeführten Prüfverfahren.

    Tabelle 7

    Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung

    Produktart

    Prüfverfahren

    Alle USV

    ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, Rev. Mai 2012

    4.2.   Anzahl zu prüfender Geräte

    4.2.1.

    Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:

    a)

    Zur Einstufung eines einzelnen Modells wird als repräsentatives Modell eine Produktkonfiguration betrachtet, welche der entspricht, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll;

    b)

    zur Einstufung einer modularen USV-Produktfamilie, deren Modelle sich in der Anzahl der installierten Module unterscheiden, muss der Hersteller die maximale und die minimale Konfiguration als repräsentative Modelle auswählen, denn ein modulares System muss die Einstufungskriterien sowohl in seiner minimalen als auch seiner maximalen nicht-redundanten Konfiguration erfüllen. Erfüllen die repräsentativen Modelle in der maximalen und der minimalen Konfiguration bei ihren jeweiligen Ausgangsleistungen die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien, so können alle Zwischenkonfigurationen einer modularen USV-Produktfamilie ebenfalls als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden;

    c)

    zur Einstufung einer USV-Produktfamilie, deren Modelle sich durch ein anderes Merkmal als die Anzahl der installierten Module unterscheiden, wird die Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch innerhalb der Produktfamilie als repräsentatives Modell betrachtet, wobei Unterschiede im Energiespeichersystem unberücksichtigt bleiben — der Hersteller kann für die Prüfung ein beliebiges Energiespeichersystem im Rahmen der Anforderungen des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens auswählen. Andere Produkte einer Produktfamilie brauchen zur Einstufung nicht geprüft zu werden, müssen aber die einschlägigen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen und können nach der ursprünglichen Einstufung jederzeit einer Nachprüfung unterzogen werden.

    4.2.2.

    Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt.

    4.2.3.

    Alle geprüften Geräte müssen die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen.

    5.   Inkrafttreten

    5.1.

    Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 1.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

    5.2.

    Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

    III.   SPEZIFIKATION FÜR COMPUTERSERVER (VERSION 2.0)

    1.   Begriffsbestimmungen

    1.1.   Produktarten:

    1.1.1.

    Computerserver: ein Computer, der für Client-Geräte Dienste bereitstellt und Netzressourcen verwaltet (z. B. für Desktop-Computer, Notebook-Computer, Thin-Clients, Drahtlosgeräte, PDAs, IP-Telefone, andere Computerserver oder andere Netzgeräte). Ein Computerserver wird im Firmenkundenvertrieb für den Einsatz in Rechenzentren und Unternehmen/Büros verkauft. Der Zugang zu einem Computerserver erfolgt hauptsächlich über Netzverbindungen anstelle von direkt angeschlossenen Benutzereingabegeräten wie Tastatur oder Maus. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein Computerserver alle folgenden Kriterien erfüllen:

    a)

    Er wird als Computerserver vermarktet und verkauft;

    b)

    er ist darauf ausgelegt und dafür bestimmt, Computerserver-Betriebssysteme und/oder Hypervisoren zu unterstützen;

    c)

    er ist dafür bestimmt, vom Benutzer installierte Anwendungen auszuführen, und zwar in der Regel, jedoch nicht ausschließlich, Unternehmensanwendungen;

    d)

    er unterstützt Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code, ECC) und/oder Pufferspeicher, sowohl in gepufferten Dual-Inline-Memory-Modul-Konfigurationen (DIMM) als auch in Buffered-on-Board-Konfigurationen (BOB);

    e)

    er wird im Paket mit einem oder mehreren WS/GS- oder GS/GS-Netzteilen verkauft und

    f)

    er ist so ausgelegt, dass alle Prozessoren Zugriff auf gemeinsam genutzten Systemspeicher haben und für ein einzelnes Betriebssystem oder einen Hypervisor sichtbar sind.

    1.1.2.

    Verwalteter Server: ein Computerserver, der für eine hohe Verfügbarkeit in einem intensiv verwalteten Umfeld ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein verwalteter Server alle folgenden Kriterien erfüllen:

    a)

    Er ist für eine Konfiguration mit redundanten Netzteilen ausgelegt, und

    b)

    er enthält einen installierten, eigenen Verwaltungscontroller (z. B. einen Dienstprozessor).

    1.1.3.

    Blade-System: ein System, das aus einem Blade-Gehäuse und einem oder mehreren entnehmbaren Blade-Servern und/oder anderen Einheiten (z. B. Blade-Speicher, Blade-Netzausrüstung) besteht. Blade-Systeme bieten eine skalierbare Möglichkeit für die gemeinsame Unterbringung mehrerer Blade-Server oder -Speichergeräte in einem einzigen Gehäuse und sind so ausgelegt, dass Blades von einem Servicetechniker in der Praxis leicht hinzugefügt oder ausgetauscht (Hot-Swap) werden können.

    a)

    Blade-Server: ein Computerserver, der für den Einsatz in einem Blade-Gehäuse ausgelegt ist. Ein Blade-Server ist ein Gerät mit hoher Packungsdichte, das als unabhängiger Computerserver dient und mit mindestens einem Prozessor und Systemspeicher ausgestattet ist, im Betrieb aber von gemeinsam genutzten Ressourcen im Blade-Gehäuse abhängt (z. B. Netzteile, Kühlung). Ein Prozessor- oder Speichermodul, das einen eigenständigen Server erweitern soll, gilt nicht als Blade-Server.

    1.

    Mehrfach-Blade-Server: ein Blade-Server, der bei Installation in einem Blade-Gehäuse mehr als einen Einschub belegt.

    2.

    Einfachbreiter Blade-Server ein Blade-Server, der die Breite eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.

    3.

    Doppeltbreiter Blade Server: ein Blade-Server, der die doppelte Breite eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.

    4.

    Halbhoher Blade Server: ein Blade-Server, der die halbe Höhe eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.

    5.

    Viertelhoher Blade Server: ein Blade-Server, der die Viertelhöhe eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt.

    6.

    Multi-Node-Blade Server: ein Blade-Server, der mehrere Nodes hat. Der Blade-Server selbst kann bei laufendem Betrieb ausgetauscht werden (Hot-Swap), nicht aber die einzelnen Nodes.

    b)

    Blade-Gehäuse: ein Gehäuse, das gemeinsam genutzte Ressourcen für den Betrieb von Blade-Servern, Blade-Speichern und anderen Geräten im Blade-Format enthält. Gemeinsam genutzte Ressourcen, die von einem Gehäuse bereitgestellt werden können, sind beispielsweise Netzteile, Datenspeicher sowie Hardware für Gleichstromverteilung, Wärmeregelung, Systemverwaltung und Netzdienste.

    c)

    Blade-Speicher: ein Speichergerät, das für den Einsatz in einem Blade-Gehäuse ausgelegt ist. Der Betrieb eines Blade-Speichergeräts hängt von gemeinsam genutzten Ressourcen des Blade-Gehäuses (Netzteile, Kühlung) ab.

    1.1.4.

    Vollständig fehlertoleranter Server: ein mit vollständig redundanter Hardware ausgestatteter Computerserver, in dem jede Rechenkomponente zwischen zwei Nodes repliziert wird, die identische Arbeitsvorgänge gleichzeitig ausführen (d. h. wenn bei einem Node ein Fehler auftritt oder ein Node repariert werden muss, kann der zweite Node sämtliche Arbeitsvorgänge allein bewältigen, ohne dass es zum Ausfall kommt). Ein vollständig fehlertoleranter Server führt einen einzigen Arbeitsvorgang gleichzeitig und wiederholt mit zwei Systemen aus, um in einer betriebskritischen Anwendung eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu gewährleisten.

    1.1.5.

    Ausfallsicherer Server: ein Computerserver, bei dem umfangreiche Funktionsmerkmale für hohe Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartbarkeit (RAS) sowie für Skalierbarkeit vorgesehen und in die Mikroarchitektur von System, Prozessor (CPU) und Chipsatz integriert sind. Für die Zwecke der ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation muss ein ausfallsicherer Server die in Anlage B dieser Spezifikation aufgeführten Merkmale haben.

    1.1.6.

    Multi-Node-Server: ein Computerserver mit zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Server-Nodes, die sich in einem einzigen Gehäuse befinden und ein oder mehrere Netzteile gemeinsam nutzen. In einem Multi-Node-Server erfolgt die Stromzufuhr zu allen Nodes mittels gemeinsam genutzter Netzteile. Server-Nodes in einem Multi-Node-Server sind nicht für den Austausch bei laufendem Betrieb ausgelegt.

    Dual-Node-Server: eine gängige Multi-Node-Serverkonfiguration, die aus zwei Server-Nodes besteht.

    1.1.7.

    Server-Appliance: ein mit vorinstalliertem Betriebssystem und Anwendungssoftware gebündelter Computerserver, der zur Ausführung spezieller Funktionen bzw. mehrerer spezieller, eng miteinander verbundener Funktionen genutzt wird. Server-Appliances stellen Dienste über ein oder mehrere Netze (z. B. IP oder SAN) bereit und werden in der Regel über eine Web- oder Kommandozeilenschnittstelle verwaltet. Die Hardware- und Softwarekonfigurationen von Server-Appliances werden vom Verkäufer für eine bestimmte Aufgabe (z. B. Namens-, Firewall-, Authentifizierungs-, Verschlüsselungs- und VoIP-Dienste) vorgenommen und sind nicht für die Ausführung von Software des Benutzers bestimmt.

    1.1.8.

    Hochleistungsrechnersystem (HPC-System): ein speziell für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen ausgelegtes und optimiertes Rechnersystem. HPC-Systeme haben eine große Anzahl homogener, in Clustern zusammengefasster Nodes, häufig mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation sowie sehr großer Arbeitsspeicherkapazität und -bandbreite. HPC-Systeme können eigens hergestellt oder aus handelsüblichen Computerservern zusammengebaut werden. HPC-Systeme müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:

    a)

    Sie werden als Computerserver vermarktet und verkauft, der für Hochleistungsrechenanwendungen optimiert ist;

    b)

    sie werden für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen entworfen (oder zusammengebaut) und optimiert;

    c)

    sie bestehen aus einer Reihe üblicherweise homogener Rechner-Nodes, die vor allem zur Steigerung der Rechenkapazität in Clustern zusammengefasst sind;

    d)

    sie verfügen über Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation zwischen den Nodes.

    1.1.9.

    Gleichstrom-Server (GS-Server): ein Computerserver, der nur für den Betrieb mit Gleichstromversorgung ausgelegt ist.

    1.1.10.

    Großserver: ein ausfallsicherer/skalierbarer Server, der als vorintegriertes/vorgetestetes System in einem oder mehreren vollständigen Rahmen oder Racks ausgeliefert wird und mit einem E/A-Subsystem mit zahlreichen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist und über mindestens 32 dedizierte E/A-Anschlüsse verfügt.

    1.2.   Produktkategorie

    Eine sekundäre Klassifizierung oder Unterart innerhalb einer Produktart, die auf Produktmerkmalen und installierten Komponenten beruht. Produktkategorien werden in dieser Spezifikation zur Festlegung der Einstufungs- und Prüfungsanforderungen verwendet.

    1.3.   Computerserver-Formate

    1.3.1.

    Rack-Server: ein Computerserver, der für den Einbau in ein für Rechenzentren bestimmtes 19-Zoll-Standard-Gestell (Rack) gemäß EIA-310, IEC 60297 oder DIN 41494 ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation bilden Blade-Server eine eigene Kategorie und gehören nicht zur Kategorie der Rack-Server.

    1.3.2.

    Standserver: ein eigenständiger Computerserver mit Netzteilen, Kühlung und E/A-Geräten sowie anderen für einen selbständigen Betrieb erforderlichen Komponenten. Der Gehäuserahmen eines Standservers ähnelt dem Turmgehäuse eines Client-Computers.

    1.4.   Computerserver-Komponenten

    1.4.1.

    Netzteil (Stromversorgung): ein Gerät, das Eingangs-Wechselstrom (WS) oder Eingangs-Gleichstrom (GS) in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Das Netzteil eines Computerservers muss ein eigenständiges Gerät sein, das von der Hauptplatine physisch getrennt werden kann; es muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit dem System verbunden sein.

    a)

    WS-GS-Netzteil: ein Netzteil, das die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt.

    b)

    Gleichstrom/Gleichstrom-Netzteil: ein Netzteil, das die Gleichstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Für die Zwecke dieser Spezifikation wird ein GS-GS-Wandler (auch als Spannungsregler bezeichnet), der in einem Computerserver eingebaut ist und dazu dient, niedrigere GS-Spannungen (z. B. 12 V GS) in andere GS-Ausgangsspannungen für die Komponenten des Computerservers umzuwandeln, nicht als GS-GS-Netzteil betrachtet.

    c)

    Netzteil mit Einzelausgang: ein Netzteil, das dafür ausgelegt ist, den Hauptteil seiner Nennausgangsleistung an einen primären Gleichstromausgang zur Stromversorgung eines Computerservers abzugeben. Netzteile mit Einzelausgang können einen oder mehrere Standby-Ausgänge haben, die stets aktiv bleiben, solange das Netzteil mit einer Eingangsstromquelle verbunden ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation darf die gesamte Nennausgangsleistung sämtlicher zusätzlicher Ausgänge des Netzteils, die keine primären oder Standby-Ausgänge sind, nicht größer als 20 W sein. Netzteile, die mehrere Ausgänge mit der gleichen Spannung wie der primäre Ausgang aufweisen, gelten als Netzteile mit Einzelausgang, es sei denn, 1. diese Ausgänge werden von separaten Stromrichtern gespeist oder haben separate Gleichrichterstufen oder 2. die Ausgänge haben unabhängige Strombegrenzungen.

    d)

    Netzteil mit mehreren Ausgängen: ein Netzteil, das dafür ausgelegt ist, den Hauptteil seiner Nennausgangsleistung an mehr als einen primären Gleichstromausgang zur Stromversorgung eines Computerservers abzugeben. Netzteile mit mehreren Ausgängen können einen oder mehrere Standby-Ausgänge haben, die stets aktiv bleiben, solange das Netzteil mit einer Eingangsstromquelle verbunden ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation beträgt die gesamte Nennausgangsleistung sämtlicher zusätzlicher Ausgänge des Netzteils, die keine primären oder Standby-Ausgänge sind, mindestens 20 W.

    1.4.2.

    E/A-Gerät: ein Gerät, das eine Funktion zur Dateneingabe und Datenausgabe zwischen einem Computerserver und anderen Geräten bereitstellt. Ein E/A-Gerät kann in die Hauptplatine eines Computerservers integriert sein oder mittels Erweiterungssteckplatz (z. B. PCI, PCIe) an die Hauptplatine angeschlossen werden. E/A-Geräte sind beispielsweise diskrete Ethernet-Geräte, InfiniBand-Geräte, RAID/SAS-Controller und Fibre-Channel-Geräte.

    E/A-Port: physische Schaltung innerhalb eines E/A-Gerätes, mit der eine unabhängige E/A-Sitzung aufgebaut werden kann. Ein Port ist nicht das Gleiche wie eine Anschlussbuchse, denn eine einzige Anschlussbuchse kann mehrere Ports derselben Schnittstelle bedienen.

    1.4.3.

    Hauptplatine: die Hauptleiterplatte des Servers. Für die Zwecke dieser Spezifikation umfasst die Hauptplatine auch Anschlüsse zur Anbringung zusätzlicher Platinen sowie üblicherweise folgende Komponenten: Prozessor, Arbeitsspeicher, BIOS und Erweiterungssteckplätze.

    1.4.4.

    Prozessor: logische Schaltungen, welche die Grundbefehle für den Betrieb eines Servers beantworten und verarbeiten. Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Prozessor die zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) des Computerservers. Eine solche CPU ist üblicherweise ein physisches Prozessormodul, das auf der Hautplatine entweder auf einen Sockel aufgesteckt oder direkt aufgelötet wird. Das Prozessormodul kann einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten.

    1.4.5.

    Arbeitsspeicher: Für die Zwecke dieser Spezifikation ist der Arbeitsspeicher ein außerhalb des Prozessors befindlicher Teil des Servers, in dem Informationen für die sofortige Nutzung durch den Prozessor gespeichert werden.

    1.4.6.

    Festplattenlaufwerk (HDD): das Hauptspeichergerät eines Computers, das Daten auf eine oder mehrere rotierende magnetische Scheiben schreibt und von dort ausliest.

    1.4.7.

    Halbleiterfestplatte (SSD): ein Speichergerät, in dem Speicherchips anstelle rotierender magnetischer Scheiben zur Datenspeicherung eingesetzt werden.

    1.5.   Sonstige Ausrüstung für Rechenzentren:

    1.5.1.

    Netzausrüstung: ein Gerät, dessen Hauptfunktion darin besteht, Daten zwischen mehreren Netzschnittstellen weiterzuleiten und eine Datenverbindung zwischen den vernetzten Geräten (z. B. Router und Switch) herzustellen. Die Datenverbindung erfolgt durch Weiterleitung von Datenpaketen, die gemäß Internet-Protokoll, Fibre-Channel, InfiniBand oder ähnlichen Protokollen aufgebaut sind.

    1.5.2.

    Speicherprodukt: ein voll funktionsfähiges Speichersystem, das Datenspeicherdienste für direkt angeschlossene oder über ein Netz verbundene Clients und Geräte bereitstellt. Komponenten und Teilsysteme, die fester Bestandteil der Architektur des Speichergeräts sind (die beispielsweise die interne Kommunikation zwischen Controllern und Festplatten abwickeln), werden als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Komponenten, die normalerweise einer Speicherumgebung auf der Ebene des Rechenzentrums zugeordnet werden (z. B. Geräte, die für den Betrieb eines externen SAN nötigt sind), werden nicht als Teil des Speicherprodukts betrachtet. Ein Speicherprodukt kann sich aus integrierten Speichercontrollern, Speichergeräten, eingebetteten Netzelementen, Software und anderen Geräten zusammensetzen. Speicherprodukte können zwar einen oder mehrere Prozessoren enthalten, diese Prozessoren verarbeiten aber keine vom Benutzer aufgespielten Softwareanwendungen, sondern können datenspezifische Anwendungen ausführen (z. B. Datenreplizierung, Backup-Programme, Datenkomprimierung, Installationsprogramme).

    1.5.3.

    Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichern (wie Batterien), die ein Stromversorgungssystem bildet, das bei Ausfall der Eingangsstromversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherstellt.

    1.6.   Betriebszustände und Leistungsaufnahmezustände

    1.6.1.

    Leerlaufzustand: Betriebszustand, in dem das Betriebssystem und sonstige Software vollständig geladen sind, der Computerserver in der Lage ist, Arbeitsvorgänge auszuführen, aber keine aktiven Arbeitsvorgänge vom System angefordert wurden oder anhängig sind (d. h. der Computerserver ist betriebsbereit, verrichtet aber keine Nutzarbeit). Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Leerlaufzustand nur dem ACPI-Zustand S0.

    1.6.2.

    Aktivzustand: Betriebszustand, in dem der Computerserver infolge vorheriger oder aktueller Befehle (z. B. eines Befehls über das Netz) Arbeit verrichtet. Zum Aktivzustand gehören sowohl 1. die aktive Verarbeitung als auch 2. das Aufsuchen/Auslesen von Daten aus dem Arbeitsspeicher, Cache-Speicher oder aus internen/externen Datenspeichern in Erwartung weiterer Befehle über das Netz.

    1.7.   Weitere wichtige Begriffe

    1.7.1.

    Steuersystem: ein Computer oder Computerserver, der einen Leistungsbewertungsprozess (Benchmark) verwaltet. Das Steuersystem hat folgende Funktionen:

    a)

    Starten und Stoppen der Segmente (Phasen) der Benchmark-Leistungsmessung;

    b)

    Steuern der für die Benchmark-Leistungsmessung geforderten Arbeitsbelastung;

    c)

    Starten und Stoppen der Datenerfassung des Leistungsanalysators, damit die Strom- und Leistungsdaten der einzelnen Phasen einander zugeordnet werden können;

    d)

    Speichern der Protokolldateien mit den Benchmark-Strom- und Leistungsangaben;

    e)

    Konvertieren der Rohdaten in ein Format, das sich für die Benchmark-Berichterstattung sowie die Einreichung und Validierung eignet, und

    f)

    Erfassen und Speichern von Umgebungsdaten, soweit dies für den Benchmark-Prozess automatisiert ist.

    1.7.2.

    Netzclient (für Prüfzwecke): ein Computer oder Computerserver, der einen Verkehr von Arbeitsvorgängen zur Übertragung an ein per Netz-Switch angeschlossenes zu prüfendes Gerät generiert.

    1.7.3.

    RAS-Merkmale: Abkürzung für Reliability, Availability und Serviceability, d. h. Funktionsmerkmale für Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Wartbarkeit. RAS wird manchmal um ein Kriterium der Verwaltbarkeit („Manageability“) auf RASM erweitert. Die drei RAS-Hauptbestandteile werden in Bezug auf einen Computerserver wie folgt definiert:

    a)

    Zuverlässigkeitsmerkmale: Merkmale, die dafür sorgen sollen, dass der Server seine Funktion ohne durch Ausfall von Komponenten bedingte Unterbrechungen erfüllen kann (z. B. durch Auswahl der Komponenten, Herabsetzung der Temperatur- und/oder Spannungswerte, Fehlererkennung und -korrektur).

    b)

    Verfügbarkeitsmerkmale: Merkmale, die bei gegebener Ausfalldauer für einen maximalen Betrieb mit normaler Kapazität sorgen sollen (z. B. Redundanz [auf Mikro- und Makroebene]).

    c)

    Wartbarkeitsmerkmale: Merkmale, die dafür sorgen, dass ein Server ohne Betriebsunterbrechung gewartet werden kann (z. B. Anschluss bei laufendem Betrieb).

    1.7.4.

    Serverprozessorauslastung: Verhältnis der aktuellen Rechenaktivität des Prozessors gegenüber der Volllast-Rechenaktivität des Prozessors bei einer bestimmten Spannung und Frequenz, gemessen als Momentanwert oder als kurzzeitiger Durchschnittswert für eine Reihe von Aktiv- und Leerlaufzyklen.

    1.7.5.

    Hypervisor: eine Hardware-Visualisierungstechnik, die ermöglicht, dass mehrere Gast-Betriebssysteme gleichzeitig in einem einzigen Host-System laufen.

    1.7.6.

    Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA — Auxiliary Processing Accelerator): Rechner-Erweiterungssteckkarte, die in einem Universal-Erweiterungssteckplatz installiert wird (z. B. eine GPGPU in einem PCI-Steckplatz).

    1.7.7.

    Gepufferter DDR-Kanal: Kanal oder Speicherport, der in einem Computerserver einen Speichercontroller mit einer festgelegten Anzahl von Speichergeräten (z. B. DIMMs) verbindet. Ein gängiger Computerserver kann mehrere Speichercontroller haben, die wiederum einen oder mehrere gepufferte DDR-Kanäle unterstützen können. Jeder gepufferte DDR-Kanal spricht dabei nur einen Bruchteil des gesamten in einem Computerserver adressierbaren Speicherplatzes an.

    1.8.   Produktfamilie:

    Eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Computern mit der gleichen Gehäuse/Hauptplatinen-Kombination, die oftmals Hunderte von möglichen Hardware/Software-Konfigurationen umfasst.

    1.8.1.   Gemeinsame Produktfamilieneigenschaften: eine Reihe gemeinsamer Merkmale aller Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie, die einen gemeinsamen Grundaufbau bilden. Alle Modelle/Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie müssen Folgendes gemeinsam haben:

    a)

    Sie gehören zu derselben Modellreihe oder Maschinenart;

    b)

    sie haben entweder das gleiche Format (d. h. Rack-, Blade-, Standgerät) oder die gleiche mechanische und elektrische Auslegung mit nur oberflächlichen mechanischen Unterschieden, um einen Aufbau zu ermöglichen, der sich für mehrere Formate eignet;

    c)

    sie sind mit Prozessoren ausgestattet, die entweder zu einer bestimmten, gleichen Prozessorserie gehören oder aber in denselben Sockeltyp passen;

    d)

    sie haben die gleichen Netzteile mit Wirkungsgraden, welche mindestens den Wirkungsgraden an allen geforderten Lastpunkten gemäß Abschnitt 3.2 entsprechen (d. h. 10 %, 20 %, 50 % und 100 % der maximalen Nennlast für Netzteile mit Einzelausgang bzw. 20 %, 50 % und 100 % der maximalen Nennlast für Netzteile mit mehreren Ausgängen).

    1.8.2.   Getestete Produktkonfigurationen für Produktfamilien

    a)

    Verschiedene Kaufüberlegungen

    1.

    Konfiguration im unteren Leistungsbereich: die Kombination aus Prozessorsockel-Leistung, Netzteilen, Arbeitsspeicher, Speichermedien (HDD/SDD) und E/A-Geräten, die innerhalb der Produktfamilie die Rechenplattform mit einem niedrigeren Preis- oder Leistungsniveau darstellt.

    2.

    Konfiguration im oberen Leistungsbereich die Kombination aus Prozessorsockel-Leistung, Netzteilen, Arbeitsspeicher, Speichermedien (HDD/SDD) und E/A-Geräten, die innerhalb der Produktfamilie die Rechenplattform mit einem höheren Preis- oder Leistungsniveau darstellt.

    b)

    Typische Konfiguration:

    Typische Konfiguration: eine Produktkonfiguration, die zwischen der Konfiguration mit der niedrigsten und der höchsten Leistungsaufnahme liegt und repräsentativ für ein Produkt mit hohen Verkaufszahlen ist.

    c)

    Leistungsaufnahmevarianten:

    1.

    Konfiguration mit der niedrigsten Leistungsaufnahme: die Mindestkonfiguration, die unterstützte Betriebssysteme starten und ausführen kann. Die Mindestkonfiguration umfasst den Prozessorsockel mit den niedrigsten Leistungswerten, die geringste Zahl installierter Netzteile, Arbeits- und Datenspeicher (HDD/SDD) und E/A-Geräte, die handelsüblich sind und die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen.

    2.

    Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme: die vom Verkäufer ausgewählte Kombination aus Komponenten, die nach Zusammenbau und Inbetriebnahme die höchste Leistungsaufnahme innerhalb der Produktfamilie aufweist. Die Höchstkonfiguration umfasst den Prozessorsockel mit der höchsten Leistung, der höchsten Zahl installierter Netzteile, Arbeits- und Datenspeicher (HDD/SDD) und E/A-Geräte, die handelsüblich sind und die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen.

    2.   Anwendungsbereich

    2.1.   Einbezogene Produkte

    Die Produkte müssen der Begriffsbestimmung eines Computerservers in Abschnitt 1 dieser Spezifikation entsprechen, um für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage zu kommen. In Version 2.0 ist die Einstufung beschränkt auf Computerserver im Blade-, Multi-Node-, Rack- oder Stand-Format mit höchstens vier Prozessorsockeln im Computerserver (bzw. pro Blade/Node bei Blade-/Multi-Node-Servern). In der Version 2.0 ausdrücklich ausgeschlossene Produkte sind in Abschnitt 2.2 angegeben.

    2.2.   Ausgeschlossene Produkte

    2.2.1.

    Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org/.

    2.2.2.

    Folgende Produkte kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:

    a)

    vollständig fehlertolerante Server,

    b)

    Server-Appliances,

    c)

    Hochleistungsrechnersysteme (HPC-Systeme),

    d)

    Großserver,

    e)

    Speicherprodukte einschließlich Blade-Server und

    f)

    Netzausrüstung.

    3.   Einstufungskriterien

    3.1.   Maßgebliche Kommastellen und Rundung

    3.1.1.

    Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

    3.1.2.

    Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

    3.1.3.

    Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

    3.2.   Anforderungen an die Stromversorgung

    3.2.1.

    Netzteil-Prüfdaten und -Prüfberichte der vom US-EPA für die Durchführung von Netzteilprüfungen anerkannten Prüfstellen werden für die ENERGY-STAR-Einstufung der Produkte anerkannt.

    3.2.2.

    Kriterien für den Wirkungsgrad von Netzteilen: Netzteile in Produkten, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 dieser Spezifikation durchgeführt wurde.

    a)

    Stand- und Rack-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, darf ein Stand- oder Rack-Server nur mit Netzteilen konfiguriert sein, welche werkseitig die jeweiligen Effizienzanforderungen in Tabelle 1 erfüllen oder übertreffen.

    b)

    Blade- und Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein mit Gehäuse gelieferter Blade- oder Multi-Node-Server so konfiguriert sein, dass alle Netzteile, die Strom für das Gehäuse bereitstellen, werkseitig die jeweiligen Effizienzanforderungen in Tabelle 1 erfüllen oder übertreffen.

    Tabelle 1

    Effizienzanforderungen an Netzteile

    Netzteilart

    Nennausgangsleistung

    10 % Last

    20 % Last

    50 % Last

    100 % Last

    Mehrere Ausgänge

    (WS-GS)

    Alle Ausgangsleistungen

    Entfällt

    85 %

    88 %

    85 %

    Einzelausgang

    (WS-GS)

    Alle Ausgangsleistungen

    80 %

    88 %

    92 %

    88 %

    3.2.3.

    Kriterien für den Leistungsfaktor von Netzteilen: Netzteile in Computern, die für eine Einstufung nach dieser Spezifikation in Frage kommen, müssen bei der Prüfung gemäß dem Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (allgemeines Prüfprotokoll für die Effizienz interner Netzteile) (abrufbar unter www.efficientpowersupplies.org) folgende Anforderungen erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.1 gefordert), 6.4.3 oder 6.5 erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 durchgeführt wurde.

    a)

    Stand- und Rack-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, darf ein Stand- oder Rack-Server nur mit Netzteilen konfiguriert sein, die unter allen Lastbedingungen, bei denen die Ausgangsleistung mindestens 75 Watt beträgt, werkseitig die jeweiligen Leistungsfaktoranforderungen in Tabelle 2 erfüllen oder übertreffen. Die Partner müssen den Leistungsfaktor der Netzteile unter Lastbedingungen von weniger als 75 Watt messen und angeben, wobei aber keine Mindestanforderungen an den Leistungsfaktor gelten.

    b)

    Blade- oder Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein mit Gehäuse gelieferter Blade- oder Multi-Node-Server so konfiguriert sein, dass alle Netzteile, die Strom für das Gehäuse bereitstellen, unter allen Lastbedingungen, bei denen die Ausgangsleistung mindestens 75 Watt beträgt, werkseitig die jeweiligen Leistungsfaktoranforderungen in Tabelle 2 erfüllen oder übertreffen. Die Partner müssen den Leistungsfaktor der Netzteile unter Lastbedingungen von weniger als 75 Watt messen und angeben, wobei aber keine Mindestanforderungen an den Leistungsfaktor gelten.

    Tabelle 2

    Effizienzanforderungen an Netzteile

    Netzteilart

    Nennausgangsleistung

    10 % Last

    20 % Last

    50 % Last

    100 % Last

    WS-GS, mehrere Ausgänge

    Alle Ausgangsleistungen

    Entfällt

    0,80

    0,90

    0,95

    WS-GS, Einzelausgang

    Ausgangsleistung ≤ 500 W

    Entfällt

    0,80

    0,90

    0,95

    Ausgangsleistung > 500 W

    und

    Ausgangsleistung ≤ 1 000 W

    0,65

    0,80

    0,90

    0,95

    Ausgangsleistung > 1 000 W

    0,80

    0,90

    0,90

    0,95

    3.3.   Anforderungen an die Energieverwaltung

    3.3.1.

    Serverprozessor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Computerserver eine Prozessor-Energieverwaltung aufweisen, die standardmäßig im BIOS und/oder durch einen Verwaltungscontroller, Dienstprozessor und/oder das mit dem Computerserver gelieferte Betriebssystem aktiviert ist. Alle Prozessoren müssen die Leistungsaufnahme bei geringer Auslastung folgendermaßen verringern können:

    a)

    Verringerung der Spannung und/oder Frequenz durch Dynamic Voltage and Frequency Scaling (DVFS — dynamische Spannungs- und Frequenzanpassung) oder

    b)

    Versetzung des Prozessors oder Prozessorkerns in einen Zustand verminderter Leistungsaufnahme, wenn ein Kern oder Sockel nicht verwendet wird.

    3.3.2.

    Supervisor-Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Produkt mit vorinstalliertem Supervisor-System (z. B. Betriebssystem, Hypervisor) eine standardmäßig aktivierte Energieverwaltung durch das Supervisor-System aufweisen.

    3.3.3.

    Angaben zur Energieverwaltung: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen alle standardmäßig aktivierten Energieverwaltungsverfahren im Power and Performance Data Sheet einzeln aufgeführt sein. Dies gilt für Energieverwaltungsfunktionen im BIOS, im Betriebssystem sowie an anderer, vom Benutzer konfigurierbarer Stelle.

    3.4.   Kriterien für Blade- und Multi-Node-Systeme

    3.4.1.

    Wärmeregelung und -überwachung in Blade- und Multi-Node-Servern Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, muss ein Blade- oder Multi-Node-Server eine standardmäßig aktivierte Funktion zur Echtzeit-Überwachung der Gehäuse- oder Blade-/Node-Ansaugtemperatur und zur Regelung der Lüftergeschwindigkeit bieten.

    3.4.2.

    Mitglieferte Dokumentation für Blade- und Multi-Node-Server: Um für die ENERGY-STAR-Einstufung in Frage zu kommen, müssen einem ohne Gehäuse an den Kunden ausgelieferten Blade- oder Multi-Node-Server Unterlagen beiliegen, die den Kunden darüber informieren, dass die ENERGY-STAR-Kennzeichnung des Blade- oder Multi-Node-Servers nur dann gilt, wenn der Server in einem Gehäuse installiert wird, das die Anforderungen in Abschnitt 3.4.1 dieser Spezifikation erfüllt. Die Produktunterlagen des Blade- oder Multi-Node-Servers müssen eine Liste ENERGY-STAR-gerechter Gehäuse mit Bestellangaben enthalten. Diese Anforderungen können entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Blade- oder Multi-Node-Server geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Blade- oder Multi-Node-Server zu finden sind.

    3.5.   Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand

    3.5.1.

    Angaben zur Effizienz im Aktivzustand: Zur ENERGY-STAR-Einstufung eines Computerservers oder einer Computerserver-Produktfamilie müssen folgende Informationen gänzlich offengelegt und im Zusammenhang mit dem vollständigen Prüfbericht über die Bewertung der Effizienz im Aktivzustand eingereicht werden:

    a)

    Endergebnisse des SERT (Server-Effizienzbewertungswerkzeugs), einschließlich der Ergebnisdateien (im HTML- und Textformat) und aller png-Dateien mit den Ergebnisdiagrammen und

    b)

    Zwischenergebnisse des SERT (Server-Effizienzbewertungswerkzeugs) für den gesamten Prüfdurchlauf, einschließlich der Ergebnisdetaildateien (im HTML- und Textformat) und aller png-Dateien mit den Ergebnisdetaildiagrammen.

    Auf die Anforderungen an die anzugebenden Daten und die Formatierung wird in Abschnitt 4.1 dieser Spezifikation eingegangen.

    3.5.2.

    Unvollständige Angaben: In der Dokumentation für die Kunden und in Marketingunterlagen dürfen die Partner weder selektiv Einzelergebnisse der Arbeitslastmodule anführen noch die Ergebnisse des Effizienzbewertungswerkzeugs in anderer Form als dem vollständigen Prüfbericht präsentieren.

    3.6.   Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Server mit einem Sockel (1S) und Server mit zwei Sockeln (2S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)

    3.6.1.

    Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die maximale Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

    3.6.2.

    Effizienz im Leerlaufzustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) muss, nach Gleichung 1 berechnet, niedriger oder gleich der geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE_MAX) sein.

    Gleichung 1: Berechnung der maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand

    Formula

    Dabei gilt:

    PIDLE_MAX ist die geforderte maximale Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand,

    PBASE ist die grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand, bestimmt nach Tabelle 3,

    PADDL_i ist die Leistungstoleranz im Leerlaufzustand für zusätzliche Komponenten, bestimmt nach Tabelle 4.

    a)

    Diese Grenzwerte für die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand gelten nur für Systeme mit einem oder zwei Sockeln.

    b)

    Für die Einstufung der Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand gilt Abschnitt 6.1 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens für Computerserver.

    c)

    Die Kategorie „ausfallsichere Server“ in Tabelle 3 gilt nur für Systeme mit zwei Sockeln, die der Begriffsbestimmung für ausfallsichere Server gemäß Anlage B entsprechen.

    d)

    Alle Mengenangaben (außer den installierten Prozessoren) in Tabelle 3 und Tabelle 4 beziehen sich auf die Zahl der im System tatsächlich installierten Komponenten, nicht auf die Höchstzahl der vom System unterstützten Komponenten (also z. B. den installierten Arbeitsspeicher, nicht den unterstützten Arbeitsspeicher).

    e)

    Die zusätzliche Toleranz für Netzteile kann für jedes in der Konfiguration genutzte redundante Netzteil in Anspruch genommen werden.

    f)

    Zur Bestimmung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand werden alle Arbeitsspeicherkapazitäten auf den nächsten GB-Wert (10) gerundet.

    g)

    Die zusätzliche Toleranz für E/A-Geräte kann für alle E/A-Geräte der Grundkonfiguration in Anspruch genommen werden (d. h. Ethernet-Geräte ab dem dritten Port mit mindestens 1 Gbit/s, integrierte Ethernet-Anschlüsse sowie Nicht-Ethernet-E/A-Geräte), auch für integrierte E/A-Geräte und zusätzliche, an Erweiterungssteckplätzen installierte E/A-Geräte. Diese Toleranz gilt für alle folgenden E/A-Funktionsarten: Ethernet, SAS, SATA, Fibre-Channel und Infiniband.

    h)

    Die zusätzliche Toleranz für E/A-Geräte wird anhand der angegebenen Übertragungsgeschwindigkeit eines Einzelanschlusses berechnet und auf den nächsten Gbit-Wert gerundet. Für E/A-Geräte mit einer Geschwindigkeit unter 1 Gbit gibt es keine zusätzliche Toleranz für E/A-Geräte.

    i)

    Die zusätzliche Toleranz für E/A-Geräte gilt nur für E/A-Geräte, die werkseitig aktiv/aktiviert und bei Anschluss an einen aktiven Switch funktionsfähig sind.

    Tabelle 3

    Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für 1S- und 2S-Server

    Kategorie

    Höchstmögliche Zahl installierter Prozessoren

    (# P)

    Verwalteter Server

    Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand, PBASE

    (Watt)

    A

    1

    Nein

    47,0

    B

    1

    Ja

    57,0

    C

    2

    Nein

    92,0

    D

    2

    Ja

    142,0

    Ausfallsicher

    2

    Ja

    205,0


    Tabelle 4

    Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Komponenten

    Systemmerkmale

    Gilt für:

    Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand

    Zusätzliche Netzteile

    Ausdrücklich für redundante Stromversorgung installierte Netzteile

    20 Watt pro Netzteil

    Festplatten (einschließlich Halbleiterfestplatten)

    Jede installierte Festplatte

    8,0 Watt pro Festplatte

    Zusätzlicher Arbeitsspeicher

    Mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher

    0,75 Watt pro GB

    Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal

    Installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 9. Kanal

    (nur für ausfallsichere Server)

    4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal

    Zusätzliche E/A-Geräte

    Installierte Geräte ab dem dritten 1-Gbit-Port mit ≥ 1 Gbit, integriertes Ethernet

    < 1 Gbit: keine Toleranz

    = 1 Gbit: 2,0 Watt/aktiver Port

    > 1 Gbit und < 10 Gbit: 4,0 Watt/aktiver Port

    ≥ 10 Gbit: 8,0 Watt/aktiver Port

    3.7.   Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Server mit drei Sockeln (3S) und Server mit vier Sockeln (4S) (keine Blade- oder Multi-Node-Server)

    Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PIDLE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

    3.8.   Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Blade-Server

    3.8.1.

    Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_BLADE_SYS) und (PBLADE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

    3.8.2.

    Die Prüfung von Blade-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.8.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:

    a)

    Die Messung und Angabe der Leistungswerte erfolgt mit einem halbbelegten Blade-Gehäuse. Bei Blade-Servern mit mehreren Stromversorgungsbereichen, wird die Zahl der Bereiche gewählt, die einem halbbelegten Blade-Gehäuse am nächsten kommt. Bestehen zwei Möglichkeiten, die der Hälfte gleich nahe kommen, wird mit dem Bereich bzw. der Kombination von Bereichen mit der höheren Zahl von Blade-Servern geprüft. Die Zahl der Blades, die bei der Prüfung des halbbelegten Blade-Gehäuses geprüft wurden, ist anzugeben.

    b)

    Die Leistungsaufnahme eines vollbelegten Blade-Gehäuses darf zusätzlich gemessen und angegeben werden, sofern auch die Daten für das halbbelegte Gehäuse angegeben werden.

    c)

    Alle im Blade-Gehäuse installierten Blade-Server müssen gleich konfiguriert (homogen) sein.

    d)

    Die Berechnung der Leistungswerte pro Blade erfolgt nach Gleichung 2.

    Gleichung 2: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Blades

    Formula

    Dabei gilt:

    PBLADE ist die Leistungsaufnahme pro Blade,

    PTOT_BLADE_SYS ist die gesamte gemessene Leistungsaufnahme des Blade-Systems,

    NINST_BLADE_SRV ist die Zahl der im geprüften Blade-Gehäuse installierten Blade-Server.

    3.9.   Kriterien für die Effizienz im Leerlaufzustand — Multi-Node-Server

    3.9.1.

    Angabe der Daten zum Leerlaufzustand: Die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (PTOT_NODE_SYS) und (PNODE) wird gemessen und sowohl in den Einstufungsunterlagen als auch gemäß Abschnitt 4 angegeben.

    3.9.2.

    Die Prüfung von Multi-Node-Servern auf Übereinstimmung mit Abschnitt 3.9.1 erfolgt unter folgenden Bedingungen:

    a)

    Die Messung und Angabe der Leistungswerte erfolgt mit einem vollbelegten Multi-Node-Gehäuse.

    b)

    Alle Multi-Node-Server in dem Multi-Node-Gehäuse müssen gleich konfiguriert (homogen) sein.

    c)

    Die Berechnung der Leistungswerte pro Node erfolgt nach Gleichung 3.

    Gleichung 3: Berechnung der Leistungsaufnahme eines Einzel-Nodes

    Formula

    Dabei gilt:

    PNODE ist die Leistungsaufnahme pro Node,

    PTOT_NODE_SYS ist die gesamte gemessene Leistungsaufnahme des Multi-Node-Servers,

    NINST_NODE_SRV ist die Zahl der im geprüften Multi-Node-Gehäuse installierten Multi-Node-Server.

    3.10.   Sonstige Prüfkriterien

    APA-Anforderungen: Für alle Computerserver, die mit APA verkauft werden, gelten folgende Kriterien und Bestimmungen:

    a)

    Für Einzelkonfigurationen: Alle Prüfungen im Leerlaufzustand müssen sowohl mit als auch ohne installierte APAs durchgeführt werden. Die Leistungsmesswerte zum Leerlaufzustand sowohl mit installierten APAs als auch ohne APAs müssen dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission als Teil der ENERGY-STAR-Einstufungsunterlagen eingereicht werden.

    b)

    Für Produktfamilien: Die Prüfung im Leerlaufzustand wird sowohl mit als auch ohne installierte APAs in der in Abschnitt 1.8.2 genannten Höchstverbrauchs- bzw. Konfiguration im oberen Leistungsbereich durchgeführt. Die Prüfungen mit und ohne installierte APAs können auch an den anderen Prüfpunkten durchgeführt und mitgeteilt werden.

    c)

    Die Leistungsmesswerte zum Leerlaufzustand sowohl mit installierten APAs als auch ohne APAs müssen dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission als Teil der ENERGY-STAR-Einstufungsunterlagen eingereicht werden. Diese Messwerte sind für jedes einzelne zum Verkauf in der eingestuften Konfiguration bestimmte APA-Produkt einzureichen.

    d)

    Die Messungen für PIDLE in den Abschnitten 3.6 und 3.7, PBLADE in Abschnitt 3.8 und PNODE in Abschnitt 3.9 werden ohne APAs durchgeführt, selbst wenn diese werkseitig installiert sind. Diese Messungen sind dann mit jedem, jeweils einzeln installierten APA zu wiederholen, um für jeden installierten APA jeweils die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand zu ermitteln.

    e)

    In den eingestuften Konfigurationen darf die Leistungsaufnahme jedes installierten APA im Leerlaufzustand 46 Watt nicht übersteigen.

    f)

    Für jedes einzelne APA-Gerät, das in einer eingestuften Konfiguration verkauft wird, ist die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand anzugeben.

    4.   Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen

    Anforderungen an die anzugebenden Daten

    4.1.

    Für jeden ENERGY-STAR-gerechten Computerserver und jede Computerserver-Produktfamilie müssen der Europäischen Kommission alle geforderten Datenfelder des Einstufungs-Datenformulars („Qualified Product Exchange“-Formular) der ENERGY-STAR-Version 2.0 übermittelt werden.

    a)

    Obwohl die Europäische Kommission auch einen Datensatz pro eingestufte Produktfamilie akzeptiert, wird den Partnern empfohlen, je einen Datensatz für jede einzustufende Produktkonfiguration zu übermitteln.

    b)

    Zur Einstufung einer Produktfamilie müssen Daten für alle in Abschnitt 1.8.2 festgelegten Prüfpunkte — soweit zutreffend — eingereicht werden.

    c)

    Soweit möglich, müssen die Partner auch einen Hyperlink zu einem detaillierten Leistungsrechner auf ihrer Website angeben, mit dem sich die Käufer über Strom- und Leistungsdaten bestimmter Konfigurationen innerhalb einer Produktfamilie informieren können.

    4.2.

    Folgende Daten werden auf der ENERGY-STAR-Website der EU als Ergebnis einer Produktsuche angezeigt:

    a)

    Modellbezeichnung und -nummer, SKU-Nr. und/oder Konfigurations-ID;

    b)

    Systemmerkmale (Format, verfügbare Sockel/Steckplätze, Leistungsangaben usw.);

    c)

    Systemtyp (unverwaltet, verwaltet, skalierbar usw.)

    d)

    Systemkonfiguration(en) (einschließlich Konfiguration im unteren Leistungsbereich, Konfiguration im oberen Leistungsbereich, Konfiguration mit der niedrigsten Leistungsaufnahme, Konfiguration mit der höchsten Leistungsaufnahme und typische Konfiguration für die Einstufung der Produktfamilie);

    e)

    Stromverbrauchs- und Leistungsdaten aus der geforderten Prüfung der Kriterien für die Effizienz im Aktiv- und Leerlaufzustand, einschließlich der Dateien results.xml, results.html, results.txt, results-details.html, results-details.txt sowie aller „results-chart“- und „results-details-chart“-png-Dateien;

    f)

    vorhandene und aktivierte Stromsparfunktionen (z. B. Energieverwaltung);

    g)

    eine Liste ausgewählter Daten aus dem ASHRAE Thermal Report;

    h)

    Messwerte der Ansauglufttemperatur vor dem Beginn der Prüfung, zum Ende der Prüfung im Leerlaufzustand und zum Ende der Prüfung im Aktivzustand;

    i)

    zur Einstufung von Produktfamilien: eine Liste ENERGY-STAR-gerechter Konfigurationen mit ENERGY-STAR-gerechten SKU-Nummern oder Konfigurations-IDs und

    j)

    für einen Blade-Server: eine Liste der kompatiblen Blade-Gehäuse, die die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen.

    4.3.

    Das US-EPA und die Europäische Kommission können diese Liste je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden die Interessengruppen hiervon in Kenntnis setzen und sie zur Mitwirkung auffordern.

    5.   Anforderungen an die Standard-Leistungsdatenmessung und -ausgabe

    5.1.   Messung und Ausgabe

    5.1.1.

    Ein Computerserver muss Daten über die Eingangs-Leistungsaufnahme (W), die Ansauglufttemperatur (°C) und die durchschnittliche Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) ausgeben. Die Daten müssen in öffentlich oder für Benutzer zugänglicher Form und in einem durch Dritte mit nichtproprietärer Verwaltungssoftware lesbaren Format über ein Standardnetz verfügbar sein. Bei Blade- und Multi-Node-Servern und -systemen können die Daten auf Gehäuseebene zusammengefasst werden.

    5.1.2.

    Für Computerserver, die gemäß EN 55022:2006 als Geräte der Klasse B eingestuft sind, müssen keine Daten über die in Abschnitt 5.1.1 genannte Eingangs-Leistungsaufnahme und Ansauglufttemperatur angeben werden. Klasse B bezieht sich auf Haushalts- und Bürogeräte (zum Einsatz im häuslichen Bereich). Alle Computerserver müssen im Rahmen des Programms die Anforderungen und Bedingungen für die Berichterstattung über die Auslastung aller logischen Prozessoren (CPU) erfüllen.

    5.2.   Implementierung der Berichterstattung

    5.2.1.

    Produkte können Endnutzern Daten entweder über eingebettete Komponenten oder über mit dem Computerserver verbundene Zusatzgeräte bereitstellen (z. B. einen Dienstprozessor, ein eingebettetes Leistungs- oder Temperaturmessgerät (oder sonstige Technik) oder aber ein vorinstalliertes Betriebssystem).

    5.2.2.

    Produkte mit vorinstalliertem Betriebssystem müssen alle erforderlichen Treiber und Programme enthalten, damit Endnutzer auf die in dieser Spezifikation genannten Standarddaten zugreifen können. Produkten ohne vorinstalliertes Betriebssystem muss eine gedruckte Dokumentation darüber beiliegen, wie auf Register, die einschlägige Sensorinformationen enthalten, zugegriffen werden kann. Diese Anforderung kann entweder durch gedruckte Unterlagen oder eine elektronische Dokumentation, die mit dem Computerserver geliefert wird, oder durch Informationen erfüllt werden, die auf der Website des Partners an der Stelle öffentlich zugänglich sind, an der Informationen über den Computerserver zu finden sind.

    5.2.3.

    Sobald eine offene und allgemein verfügbare Datenerfassungs- und Berichterstattungsnorm vorliegt, sollten die Hersteller die allgemeine Norm in ihren Systemen verwenden.

    5.2.4.

    Die Bewertung der Vorgaben für Messgenauigkeit (5.3) und Messintervalle (Sampling) (5.4) wird durch eine Überprüfung der Daten aus den Produktdatenblättern der Komponenten ergänzt. Fehlen solche Daten, werden Messgenauigkeit und Messintervalle anhand einer Erklärung des Partners bewertet.

    5.3.   Messgenauigkeit

    5.3.1.

    Eingangs-Leistungsaufnahme: Die Messergebnisse müssen für den Betriebsbereich von Leerlauf bis Volllast mit einer Mindestgenauigkeit von ± 5 % des tatsächlichen Werts angegeben werden, wobei für jedes installierte Netzteil eine Höchstgenauigkeit von ± 10 W gilt (d. h. die Genauigkeit muss für jedes Netzteil niemals besser als ± 10 W sein).

    5.3.2.

    Prozessorauslastung: Die durchschnittliche Auslastung muss für jeden logischen Prozessor (CPU), der für das Betriebssystem erkennbar ist, geschätzt und dem Betreiber oder Benutzer des Computerservers über die Betriebsumgebung (Betriebssystem oder Hypervisor) gemeldet werden.

    5.3.3.

    Ansauglufttemperatur: Die Messergebnisse müssen mit einer Mindestgenauigkeit von ± 2 °C angegeben werden.

    5.4.   Messintervallvorgaben

    5.4.1.

    Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung: Dem Computerserver müssen intern Messwerte für die Eingangs-Leistungsaufnahme und Prozessorauslastung jeweils mindestens einmal alle 10 aufeinanderfolgenden Sekunden bereitgestellt werden. Dem Computerserver muss intern mindestens alle 10 Sekunden ein gleitender Mittelwert über höchstens 30 Sekunden bereitgestellt werden.

    5.4.2.

    Ansauglufttemperatur: Die Messung der Ansauglufttemperatur darf intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 10 Sekunden erfolgen.

    5.4.3.

    Zeiterfassung: In Systemen mit Erfassung des Zeitpunkts der Messung von Umgebungsdaten erfolgen die Messungen intern im Computerserver jeweils nicht öfter als einmal alle 30 Sekunden.

    5.4.4.

    Verwaltungssoftware: Alle erfassten Messwerte müssen entweder mittels passiver Abfragemöglichkeit oder durch koordinierte aktive Übertragung für eine externe Verwaltungssoftware verfügbar gemacht werden. In beiden Fällen sorgt die Verwaltungssoftware des Systems für die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Datenübertragung, während der Computerserver sicherstellt, dass die gelieferten Daten den obigen Vorgaben für Messintervalle und Messgenauigkeit entsprechen.

    6.   Prüfung

    6.1.   Prüfverfahren

    6.1.1.

    Die ENERGY-STAR-Einstufung von Computerservern erfolgt nach den in Tabelle 5 aufgeführten Prüfverfahren.

    Tabelle 5

    Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung

    Produktart oder Komponente

    Prüfverfahren

    Alle

    ENERGY-STAR-Prüfverfahren für Computerserver (Rev. März 2013)

    Alle

    Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC), Server Efficiency Rating Tool (SERT — Server-Effizienzbewertungswerkzeug), Version 1.0.0, Rev. 26. Februar 2013

    6.1.2.

    Während der Prüfung von Computerservern müssen im zu prüfenden Gerät alle Prozessorsockel belegt sein.

    Unterstützt ein Computerserver eine Prüfung mit komplett belegten Prozessorsockeln nicht, so muss im System die funktionsgemäß maximale Sockelzahl belegt sein. Für solche Systeme gilt die grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand entsprechend der im System vorhandenen Sockel.

    6.2.   Erforderliche Anzahl zu prüfender Geräte

    Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:

    a)

    Zur Einstufung einer Einzelkonfiguration eines Produktes wird die einzelne Konfiguration, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll, als repräsentatives Modell betrachtet.

    b)

    Zur Einstufung einer Produktfamilie, die aus allen Produktarten besteht, wird für jeden der fünf in den Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.8.2 genannten Punkte eine bestimmte Produktkonfiguration als repräsentatives Modell betrachtet. Alle diese repräsentativen Modelle haben dieselben gemeinsamen Produktfamilieneigenschaften gemäß Abschnitt 1.8.1.

    6.3.   Einstufung von Produktfamilien

    6.3.1.

    Den Partnern wird empfohlen, einzelne Produktkonfigurationen zu prüfen und die entsprechenden Daten zur ENERGY-STAR-Einstufung einzureichen. Die Partner können aber auch mehrere Produktkonfigurationen unter einer Produktfamilienbezeichnung einreichen, wenn jede zu der Familie gehörige Konfiguration folgende Anforderungen erfüllt:

    a)

    Die einzelnen Produkte beruhen auf derselben Plattform, kommen für eine Einstufung nach denselben besonderen Kriterien dieser Spezifikation in Frage, erfüllen diese und sind in jeder Hinsicht mit der geprüften Produktkonfiguration identisch, außer in Bezug auf das Gehäuse und die Farbe oder

    b)

    die einzelnen Produkte erfüllen die Kriterien einer Produktfamilie gemäß Abschnitt 1.8. Die Durchführung der Prüfung und die Einreichung der Daten erfolgt in diesem Fall gemäß Buchstabe b.

    6.3.2.

    Die Partner müssen für jede zur Einstufung eingereichte Produktfamilie ein Power and Performance Data Sheet vorlegen.

    6.3.3.

    Alle Produktkonfigurationen innerhalb einer zur Einstufung eingereichten Produktfamilie müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen, auch Produkte, für die keine Daten angegeben wurden.

    7.   Inkrafttreten

    7.1.

    Als Datum des Inkrafttretens dieser Version 2.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computerserver wird der Tag des Inkrafttretens des Abkommens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltende ENERGY-STAR-Spezifikation erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

    7.2.

    Künftige Änderungen der Spezifikation: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikation zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung und/oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikation stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikation wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

    8.   Überlegungen für künftige Änderungen

    8.1.

    Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand: Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen, in Version 3.0 Kriterien für die Effizienz im Aktivzustand für alle Computerserver-Kategorien festzulegen, zu denen genügend SERT-Daten für eine angemessene Produktdifferenzierung vorliegen.

    8.2.

    Angemessene Dimensionierung der Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission werden untersuchen, wie in Version 3.0 die Verwendung angemessen dimensionierter Netzteile gefördert werden kann.

    8.3.

    Einbeziehung von GS/GS-Computerservern: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von GS-Servern im SERT gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln, damit GS-Computerserver in Version 3.0 für eine Einstufung in Frage kommen können.

    8.4.

    Einbeziehung zusätzlicher Systemarchitekturen: Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Herstellern, die Unterstützung von Architekturen, die derzeit vom SERT nicht unterstützt werden, aber einen erheblichen Anteil des Computerservermarkts ausmachen, gemeinsam mit der SPEC zu entwickeln. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden alle Architekturen berücksichtigen, die vor Ausarbeitung der Version 3.0 vom SERT unterstützt werden.

    8.5.

    Streichung des Zusatzes für zusätzliche redundante Netzteile: Das US-EPA und die Europäische Kommission haben Kenntnis von Technik, mit der sich redundante Netzteile im Standby-Zustand halten und nur bei Bedarf aktivieren lassen. Das US-EPA und die Europäische Kommission empfehlen den Einsatz solcher Technik in Computerservern und werden untersuchen, ob der derzeitige Zusatz für zusätzliche redundante Netzteile in Version 3.0 noch nötig ist.

    8.6.

    Anforderungen an Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA): Das US-EPA und die Europäische Kommission beabsichtigen in Version 3.0 eine Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung der APA-Anforderungen aufgrund der APA-Daten aus Version 2.0 und einer möglichen Aufnahme der APA-Bewertung in das SERT.

    8.7.

    Anforderungen für die Angabe thermischer Werte und die thermische Prüfung: Das US-EPA und die Europäische Kommission planen eine Überprüfung der derzeitigen Anforderungen an Temperaturangaben und an die Temperaturprüfung, damit Gerätehersteller und Betreiber von Rechenzentren einen möglichst großen Nutzen aus den erhobenen Daten ziehen können.

    Anlage A

    Beispielberechnungen

    1.   Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand

    Zur Bestimmung der für die ENERGY-STAR-Einstufung geforderten maximalen Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand sind zu der grundlegenden Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand aus Tabelle 3 die Leistungstoleranzen aus Tabelle 4 (in Abschnitt 3.6 dieser Einstufungskriterien) hinzuzurechnen (siehe Beispiel).

    Beispiel: Standard-Computerserver mit einem Prozessor, 8 GB Arbeitsspeicher, zwei Festplatten und zwei E/A-Geräten (das erste mit zwei 1-Gbit-Ports und das zweite mit sechs 1-Gbit-Ports)

    1.1.

    Grundtoleranz:

    a)

    Bestimmen Sie die grundlegende Toleranz im Leerlaufzustand nach Tabelle 3, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist.

    b)

    Der Beispielserver gehört zur Kategorie A und dürfte für die ENERGY-STAR-Einstufung bis zu 47,0 Watt im Leerlaufzustand verbrauchen.

    Kategorie

    Zahl installierter Prozessoren

    (# P)

    Verwalteter Server

    Grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand

    (W)

    A

    1

    Nein

    47,0

    B

    1

    Ja

    57,0

    C

    2

    Nein

    92,0

    D

    2

    Ja

    142,0

    Ausfallsicher

    2

    Ja

    205,0

    1.2.

    Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand: Berechnen Sie die zusätzlichen Toleranzen im Leerlaufzustand für Zusatzgeräte nach Tabelle 4, die nachstehend zur Referenz aufgeführt ist.

    Systemmerkmale

    Gilt für

    Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand

    Zusätzliche Netzteile

    Ausdrücklich für redundante Stromversorgung installierte Netzteile

    20,0 Watt pro Netzteil

    Festplatten (einschließlich Halbleiterfestplatten)

    Alle installierten Festplatten

    8,0 Watt pro Festplatte

    Zusätzlicher Arbeitsspeicher

    Mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher

    0,75 Watt pro GB

    Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal

    Installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 9. Kanal

    (nur für ausfallsichere Server)

    4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal

    Zusätzliche E/A-Geräte (Geschwindigkeit eines Einzelanschlusses, auf den nächsten Gbit-Wert gerundet)

    Installierte Geräte ab dem dritten 1-Gbit-Port, integriertes Ethernet

    < 1 Gbit: keine Toleranz

    = 1 Gbit: 2,0 Watt/aktiver Port

    > 1 Gbit und < 10 Gbit: 4,0 Watt/aktiver Port

    = 10 Gbit: 8,0 Watt/aktiver Port

    a)

    Der Beispielserver hat zwei Festplatten. Deshalb erhält er eine zusätzliche Toleranz von 16,0 W für jede Festplatte (2 HDD × 8,0 W).

    b)

    Der Beispielserver hat 4 GB mehr als die Grundkonfiguration. Deshalb erhält er eine zusätzliche Toleranz von 3,0 W für den Arbeitsspeicher (4 Extra-GB × 0,75 W/GB).

    c)

    Der Beispielserver hat eine E/A-Steckkarte, die nicht für einen Zusatz in Frage kommt: Das erste Gerät hat nur zwei Ethernet-Ports und übersteigt somit nicht die Zwei-Port-Schwelle. Das zweite Gerät kommt für einen Zusatz in Frage: Der Server erhält eine zusätzliche Toleranz von 12,0 W für das Gerät (sechs 1-Gbit-Ports × 2,0 W/aktiver Port).

    1.3.

    Berechnen Sie die endgültige Toleranz im Leerlaufzustand durch Addieren der Grundtoleranz und der zusätzlichen Leistungstoleranzen. Für die Einstufung dürfte das Beispielsystem im Leerlaufzustand höchstens 78,0 W verbrauchen (47,0 W + 16,0 W + 3,0 W + 12,0 W).

    2.   Zusätzliche Leerlauftoleranz — Netzteile

    Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Netzteile:

    2.1.

    Wenn für den Betrieb eines Computerservers zwei Netzteile erforderlich sind und die Konfiguration drei installierte Netzteile enthält, erhält der Server eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 20 W.

    2.2.

    Wird der gleiche Server stattdessen mit vier installierten Netzteilen geliefert, erhält er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 40,0 W.

    3.   Zusätzliche Leerlauftoleranz — zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal

    Beispiele zur Erläuterung der Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche gepufferte DDR-Kanäle:

    3.1.

    Wenn ein ausfallsicherer Computerserver mit sechs installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert wird, erhält er keine zusätzliche Leerlauftoleranz.

    3.2.

    Würde derselbe ausfallsichere Server mit 16 installierten gepufferten DDR-Kanälen ausgeliefert, erhielte er eine zusätzliche Leerlauftoleranz von 32,0 W (für die ersten 8 Kanäle: keine zusätzliche Toleranz, für die zweiten 8 Kanäle = 4,0 W × 8 gepufferte DDR-Kanäle).

    Anlage B

    Bestimmung der Serverklasse für ausfallsichere Server

    1.

    RAS und Skalierbarkeit von Prozessoren — Alle folgenden Merkmale müssen unterstützt werden:

    1.1.

    Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Wartbarkeit (RAS) von Prozessoren: Der Prozessor muss alle folgenden Funktionsmerkmale in Bezug auf die Erkennung, Korrektur und Eindämmung von Datenfehlern haben:

    a)

    Fehlererkennung in L1-Caches, Verzeichnissen und Adressübersetzungspuffern mit Paritätsschutz;

    b)

    Einzelbit-Fehlerkorrektur (oder bessere Fehlerkorrektur) mit ECC in Caches, die veränderte Daten enthalten können. An den Empfänger werden korrigierte Daten geschickt (d. h. die Fehlerkorrektur dient nicht nur der Bereinigung im Hintergrund);

    c)

    Wiederherstellung nach Fehlern und Fehlereindämmung durch 1. Neustart am Prozessor-Prüfpunkt und Wiederherstellung, 2. Kennzeichnung nicht behebbarer Datenfehler (Tagging) mit Propagation oder 3. beides. Betriebssystem oder Hypervisor werden durch die Mechanismen benachrichtigt, damit der Fehler innerhalb eines Prozesses oder einer Partition eingedämmt wird, so dass weniger Systemneustarts nötig werden, und

    d)

    1. autonome Fehlerbegrenzungsfähigkeit innerhalb der Prozessor-Hardware, z. B. Deaktivieren fehlerhafter Cache-Bereiche, 2. Unterstützung der Analyse vorhersehbarer Fehler durch Melden der Position und/oder Grundursache von Fehlern in Betriebssystem, Hypervisor oder Dienstprozessor oder 3. beides.

    1.2.

    Die in ausfallsicheren und skalierbaren Servern eingesetzte Prozessortechnik muss ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Chipsätze zusätzliche Möglichkeiten und Funktionen zur Einbindung von Prozessoren in Systeme mit vier oder mehr Prozessorsockeln bieten. Die Prozessoren haben zusätzliche Infrastruktur zur Unterstützung weiterer integrierter Prozessorbusse, um die Ansprüche größerer Systeme erfüllen zu können.

    1.3.

    Der Server bietet E/A-Schnittstellen mit großer Bandbreite für den Anschluss externer E/A-Erweiterungsgeräte oder dezentraler E/A-Geräte, ohne dass sich die Zahl der zusammen anschließbaren Prozessorsockel verringert. Dabei kann es sich um proprietäre Schnittstellen oder um Standardschnittstellen wie PCIe handeln. Der Hochleistungs-E/A-Controller für diese Steckplätze kann in den Hauptprozessorsockel oder auf der Systemplatine eingebettet sein.

    2.

    RAS und Skalierbarkeit des Arbeitsspeichers — Alle folgenden Fähigkeiten und Merkmale müssen vorhanden sein:

    a)

    Erkennung von Speicherfehlern und Wiederherstellung durch erweiterte ECC;

    b)

    bei x4-DIMMs Wiederherstellung nach Ausfall zweier benachbarter Chips der gleichen Bank;

    c)

    Speichermigration: Fehlerhafter Arbeitsspeicher kann proaktiv freigegeben werden, und Daten können in verfügbaren Arbeitsspeicher migriert werden. Dies kann nach Granularität der DIMM-Module oder logischen Speicherblöcke realisiert werden. Alternativ dazu kann Arbeitsspeicher auch gespiegelt werden;

    d)

    Nutzung von Speicherpuffern zur Anbindung schnellerer Prozessor-Speicher-Links an DIMMs, die an langsamere DDR-Kanäle angeschlossen sind. Der Speicherpuffer kann ein separater, eigenständiger Pufferchip sein, der auf der Systemplatine oder auf eigens gefertigten Speicherkarten integriert ist. Der Einsatz des Pufferchips ist für eine erweiterte DIMM-Unterstützung erforderlich; solche Chips ermöglichen höhere Arbeitsspeicherkapazitäten, weil sie DIMMs mit höherer Kapazität, mehr DIMM-Steckplätze pro Speicherkanal und höhere Speicherbandbreiten pro Speicherkanal unterstützen als bei direkt angeschlossenen DIMMs. Die Speichermodule können auch eigens gefertigt sein und über Speicherpuffer und DRAM-Chips verfügen, die auf derselben Karte integriert sind;

    e)

    Nutzung ausfallsicherer Links zwischen Prozessoren und Speicherpuffern mit Mechanismen zur Wiederherstellung nach vorübergehenden Linkfehlern und

    f)

    Freihalten von Ersatzspuren (Lane-Sparing) in den Prozessor-Speicher-Links. Im Falle eines permanenten Fehlers stehen eine oder mehrere Ersatzspuren zur Übernahme zur Verfügung.

    3.

    RAS der Netzteile: Alle im Server installierten oder mit ihm gelieferten Netzteile müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Die redundanten und reparierbaren Komponenten können auch in einem einzigen Netzteil untergebracht sein, müssen aber repariert werden können, ohne dass dazu das System ausgeschaltet werden muss. Es muss möglich sein, das System in einem eingeschränkten Zustand zu betreiben, wenn die Stromversorgung aufgrund von Netzteilfehlern oder Eingangsstromausfällen verschlechtert ist.

    4.

    RAS der Wärmesteuerung und Kühlung: Alle aktiven Kühlkomponenten, z. B. Ventilatoren oder Wasserkühlleitungen, müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Der Prozessor muss Mechanismen haben, die es ermöglichen, ihn unter Überhitzungsbedingungen zu drosseln. Es muss möglich sein, das System in eingeschränktem Zustand zu betreiben, wenn Überhitzungen in Systemkomponenten festgestellt werden.

    5.

    Ausfallsicherheit des Systems — Der Server muss mindestens sechs der folgenden Merkmale aufweisen:

    a)

    Unterstützung redundanter Speichercontroller oder redundanter Zugang zu externem Speicher;

    b)

    redundante Dienstprozessoren;

    c)

    redundante GS-GS-Reglerstufen hinter den Netzteilausgängen;

    d)

    die Server-Hardware unterstützt Laufzeit-Prozessorfreigabe (Runtime Processor Deallocation);

    e)

    Austauschbarkeit von E/A-Adapter oder Festplatten bei laufendem Betrieb;

    f)

    durchgängige Wiederholungfunktion nach Busfehlern in Prozessor-Arbeitsspeicher- und Prozessor-Prozessor-Verbindungen;

    g)

    unterstützt Online-Erweiterung/Entnahme von Hardwareressourcen, ohne dass ein Neustart des Betriebssystems nötig wird (nach Bedarf);

    h)

    Migration des Prozessorsockels: Mit Hilfe des Hypervisors und/oder Betriebssystems können Aufgaben, die in einem Prozessorsockel ausgeführt werden, auf einen anderen Prozessorsockel übertragen werden, ohne dass ein Neustart des Systems nötig wird;

    i)

    aktivierte Arbeitsspeicherüberwachung oder Hintergrundbereinigung für eine proaktive Erkennung und Korrektur von Fehlern, um die Wahrscheinlichkeit nicht korrigierbarer Fehler zu verringern, und

    j)

    Ausfallsicherheit des internen Speichers: Ausfallsichere Systeme verfügen in der Grundkonfiguration über eine RAID-Hardware, entweder auf der Systemplatine selbst oder durch einen dedizierten RAID-Controllerkarten-Steckplatz für die internen Laufwerke des Servers.

    6.

    Systemskalierbarkeit — Der Server muss alle folgenden Merkmale aufweisen:

    a)

    höhere Arbeitsspeicherkapazität: mindestens 8 DDR3- oder DDR4-DIMM-Ports pro Sockel mit ausfallsicheren Links zwischen Prozessorsockel und Arbeitsspeicherpuffern und

    b)

    größere E/A-Erweiterbarkeit: größere E/A-Grundinfrastruktur und Unterstützung einer höheren Zahl von E/A-Steckplätzen. Mindestens 32 dedizierte PCIe-Gen-2-Spuren oder eine gleichwertige E/A-Bandbreite mit mindestens einem x16-Steckplatz oder einer anderen dedizierten Schnittstelle zur Unterstützung externer PCIe-Geräte, proprietärer E/A-Schnittstellen oder anderer branchenüblicher E/A-Schnittstellen.

    Anlage C

    Prüfverfahren

    1.   Überblick

    Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver und zur Erfassung von Prüfdaten für die Angaben über die Leistungsaufnahme im Leerlauf- und Aktivzustand im ENERGY-STAR-Power and Performance Data Sheet wird das folgende Prüfverfahren angewandt.

    2.   Anwendungsbereich

    Das folgende Prüfverfahren ist für alle Produkte anwendbar, die für eine Einstufung nach der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver in Frage kommen.

    3.   Begriffsbestimmungen

    Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver angegebenen Begriffsbestimmungen überein.

    4.   Prüfanordnung

    4.1.

    Eingangsstrom: Die Eingangsstromversorgung muss Tabelle 6 und Tabelle 7 entsprechen. Die Eingangsfrequenz muss Tabelle 8 entsprechen.

    Tabelle 6

    Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung bis höchstens 1 500 W

    Produktart

    Versorgungsspannung

    Spannungs-toleranz

    Maximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD)

    Server mit WS-GS-Netzteilen mit Einzelausgang

    230 Volt (V) WS oder 115 V WS (11)

    +/- 1,0 %

    2,0 %

    Server mit WS-GS-Netzteilen mit mehreren Ausgängen

    230 V WS oder 115 V WS (11)

    Optionale Prüfbedingungen für WS-GS (japanischer Markt)

    100 V WS

    Drehstrom-Server (nordamerikanischer Markt)

    208 V WS

    Drehstrom-Server (europäischer Markt)

    400 V WS


    Tabelle 7

    Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung über 1 500 W

    Produktart

    Versorgungsspannung

    Spannungstoleranz

    Maximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD)

    Server mit WS-GS-Netzteilen mit Einzelausgang

    230 V WS oder 115 V WS (11)

    +/- 4,0 %

    5,0 %

    Server mit WS-GS-Netzteilen mit mehreren Ausgängen

    230 V WS oder 115 V WS (11)

    Optionale Prüfbedingungen für WS-GS (japanischer Markt)

    100 V WS

    Drehstrom-Server

    (nordamerikanischer Markt)

    208 V WS

    Drehstrom-Server (europäischer Markt)

    400 V WS

    Tabelle 8

    Eingangsfrequenzanforderungen für alle Produkte

    Versorgungsspannung

    Frequenz

    Frequenztoleranz

    100 V WS

    50 Hz oder 60 Hz

    ± 1,0 %

    115 V WS

    60 Hz

    230 V WS

    50 Hz oder 60 Hz

    Drehstrom

    (nordamerikanischer Markt)

    60 Hz

    Drehstrom

    (europäischer Markt)

    50 Hz

    4.2.

    Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 25 °C ± 5 °C betragen.

    4.3.

    Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 15 % und 80 % liegen.

    4.4.

    Leistungsanalysator: Der Leistungsanalysator muss Effektivwerte (RMS-Leistungswerte) und mindestens zwei der folgenden Messergebnisse ausgeben: Spannung, Stromstärke und Leistungsfaktor. Leistungsanalysatoren müssen folgende Eigenschaften haben:

    a)

    Konformität: Der Leistungsanalysator muss in der Liste der Leistungsmessgeräte, die im Server Efficiency Rating Tool (SERT)TM  (12) Design Document 1.0.0 (13) angegeben ist, aufgeführt sein.

    b)

    Kalibrierung: Der Leistungsanalysator muss innerhalb eines Jahres vor dem Datum der Prüfung nach einer Norm geprüft worden sein, die sich auf das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) oder auf ein entsprechendes nationales Institut für Messwesen in anderen Ländern zurückführen lässt.

    c)

    Scheitelfaktor: ein verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr im Nennmessbereich. Messgeräte, die keinen Stromscheitelfaktor angeben, müssen in der Lage sein, Spitzenstromstärken zu messen, die mindestens dreimal so hoch wie die in einem 1-Sekunden-Intervall gemessene Höchststromstärke sind.

    d)

    Mindestfrequenzgang: 3,0 kHz.

    e)

    Mindestauflösung:

    1.

    0,01 W für Messwerte unter 10 W;

    2.

    0,1 W für Messwerte von 10 W bis 100 W;

    3.

    1,0 W für Messwerte über 100 W.

    f)

    Protokollierung: Der Leistungsanalysator muss eine Messrate von mindestens 1 Messwertesatz pro Sekunde haben, wobei unter Satz eine Leistungsmessung in Watt zu verstehen ist. Das Mittelungsintervall des Leistungsanalysators muss dem Messintervall entsprechen. Das Datenmittelungsintervall ist der Zeitraum, über den aus allen von der Hochgeschwindigkeits-Messelektronik des Leistungsanalysators erfassten Messdaten die Mittelwerte gebildet werden, die den Messwertesatz bilden.

    g)

    Messgenauigkeit: Der Leistungsanalysator muss die gemessenen Werte mit einer Gesamtgenauigkeit von 1 % oder genauer für alle gemessenen Leistungswerte ausgeben.

    4.5.

    Temperatursensor: Der Temperatursensor muss folgende Eigenschaften haben:

    a)

    Konformität: Der Temperatursensor muss in der Liste der Temperaturmessgeräte, die im SERT Design Document 1.0.0 angegeben ist, aufgeführt sein.

    b)

    Protokollierung: Der Sensor muss eine Messrate von mindestens 4 Messungen pro Minute haben.

    c)

    Messgenauigkeit: Die Temperatur muss in einem Abstand von höchstens 50 mm vor (stromaufwärts) der Haupt-Lufteintrittsöffnung des zu prüfenden Geräts gemessen und vom Sensor mit einer Gesamtgenauigkeit von ± 0,5 °C oder besser ausgegeben werden.

    4.6.

    Prüfwerkzeug für den Aktivzustand: SERT 1.0.0, bereitgestellt von der Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC) (14).

    4.7.

    Steuersystem: Als Steuersystem zur Aufzeichnung der Leistungs- und Temperaturdaten kann ein Server, ein Desktop-Computer oder ein Laptop-Computer verwendet werden.

    a)

    Der Leistungsanalysator und der Temperatursensor werden an das Steuersystem angeschlossen.

    b)

    Steuersystem und zu prüfendes Gerät werden über einen Ethernet-Switch miteinander verbunden.

    4.8.

    Allgemeine SERT-Anforderungen: Sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben, sind etwaige zusätzliche Anforderungen zu beachten, die in weiteren SPEC- oder SERT-Unterlagen der Version 1.0.0 enthalten sind. Weitere SPEC-Unterlagen sind:

    a)

    SPEC Power and Performance Methodology (Strom- und Leistungsprüfverfahren),

    b)

    SPEC Power Measurement Setup Guide (Aufbauhinweise für Leistungsmessungen),

    c)

    SPEC PTDaemon Design Document (PTDaemon-Auslegungsdokument),

    d)

    SERT Design Document (Auslegungsdokument),

    e)

    SERT Run and Reporting Rules (Durchführungs- und Berichterstattungsvorschriften),

    f)

    SERT User Guide (Benutzerhandbuch),

    g)

    SERT JVM Options (JVM-Optionen),

    h)

    SERT Result File Fields (Ergebnisdateifelder).

    5.   Prüfdurchführung

    5.1.   Prüfkonfiguration

    Es werden die Leistungsaufnahme und die Energieeffizienz (Wirkungsgrad) der zu testenden Computerserver geprüft und angegeben. Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:

    5.1.1.

    Werkseitiger Zustand: Die Produkte werden in ihrer werkseitigen Konfiguration geprüft, was sowohl die Hardwarekonfiguration als auch die Systemeinstellungen umfasst, sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben. Soweit zutreffend, sind alle Softwareoptionen in die Standardeinstellung zu bringen.

    5.1.2.

    Messort: Alle Leistungsmessungen sind an einem Punkt zwischen der Wechselstromquelle und dem zu prüfenden Gerät vorzunehmen. Zwischen das Leistungsmessgerät und das zu prüfende Gerät dürfen keine USV-Geräte (unterbrechungsfreie Stromversorgung) geschaltet sein. Das Leistungsmessgerät muss angeschlossen bleiben, bis alle Leistungsmessdaten zum Leerlauf- und Aktivzustand vollständig aufgezeichnet worden sind. Bei der Prüfung eines Blade-Systems muss die Leistungsmessung am Eingang des Blade-Gehäuses erfolgen (d. h. an den Netzteilen, die die Stromzufuhr des Rechenzentrums in die Stromzufuhr des Gehäuses umwandeln.

    5.1.3.

    Luftstrom: Das absichtliche Ausrichten eines Luftstroms in der Nähe des zu prüfenden Gerätes in einer Weise, die nicht den normalen Bedingungen in einem Rechenzentrum entspricht, ist untersagt.

    5.1.4.

    Netzteile: Alle Netzteile müssen angeschlossen und betriebsbereit sein.

    Zu prüfende Geräte mit mehreren Netzteilen: Alle Netzteile müssen während der Prüfung an die Wechselstromquelle angeschlossen und betriebsbereit sein. Falls notwendig kann ein Stromverteiler verwendet werden, um mehrere Netzteile an eine einzige Stromquelle anzuschließen. Bei Verwendung eines Stromverteilers wird ein etwaiger zusätzlicher Stromverbrauch durch den Stromverteiler bei den Leistungsmessungen für das zu prüfende Gerät berücksichtigt. Beim Prüfen von Blade-Servern mit halbbelegten Gehäuse-Konfigurationen können die Netzteile für die unbelegten Stromversorgungsbereiche abgeschaltet werden (siehe Abschnitt 5.2.4 Buchstabe b).

    5.1.5.

    Energieverwaltung und Betriebssystem: Es muss ein werkseitiges Betriebssystem oder ein repräsentatives Betriebssystem installiert sein. In Produkten, die ohne Betriebssystem ausgeliefert werden, muss zur Prüfung ein kompatibles Betriebssystem installiert sein. Die Energieverwaltungs- und/oder Stromsparfunktionen müssen für alle Prüfungen im werkseitigen Zustand belassen werden. Bei Energieverwaltungsfunktionen, die ein Betriebssystem erfordern, (d. h., die nicht ausschließlich vom BIOS oder einem Verwaltungscontroller gesteuert werden) dürfen zur Prüfung standardmäßig nur diese Energieverwaltungsfunktionen im Betriebssystem aktiviert sein.

    5.1.6.

    Speicher: Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit mindestens einer installierten Festplatte (HDD) oder einer installierten Halbleiterfestplatte (SSD). Produkte, die keine vorinstallierten Festplatten enthalten (weder HDD noch SDD), werden mit einer Speicherkonfiguration geprüft, die in einem sonst identischen Verkaufsmodell mit vorinstallierten Festplatten verwendet wird. Produkte, in denen keine Festplatten (weder HDD noch SDD) installiert werden können, sondern die ausschließlich externe Speicherlösungen zulassen (z. B. ein SAN-Speichernetz) werden mit externen Speicherlösungen geprüft.

    5.1.7.

    Blade-System und Dual/Multi-Node-Server: Ein Blade-System oder ein Dual/Multi-Node-Server muss für alle Node- und Blade-Server identische Konfigurationen, einschließlich aller Hardwarekomponenten und Software-/Energieverwaltungseinstellungen, aufweisen. Bei solchen Systemen müssen die Messungen so erfolgen, dass die gesamte Leistungsaufnahme aller geprüften Nodes/Blade-Server während der gesamten Prüfung vom Leistungsmessgerät erfasst wird.

    5.1.8.

    Blade-Gehäuse: Das Blade-Gehäuse muss mindestens über Stromversorgungs-, Kühlungs- und Vernetzungsfunktionen für alle Blade-Server verfügen. Das Gehäuse muss gemäß Abschnitt 5.2.4 belegt sein. Alle Leistungsmessungen müssen bei Blade-Systemen am Gehäuseeingang erfolgen.

    5.1.9.

    BIOS-Einstellungen und Systemeinstellungen des zu prüfenden Geräts: Sofern im Prüfverfahren nicht anders angegeben, müssen alle werkseitigen BIOS-Einstellungen unverändert bleiben.

    5.1.10.

    Eingänge/Ausgänge (E/A) und Netzanschluss: Das zu prüfende Gerät muss mit mindestens einem Port an einen Ethernet-Switch angeschlossen sein. Der Switch muss die höchste und die niedrigste angegebene Netzgeschwindigkeit des zu prüfenden Gerätes unterstützen können. Die Netzverbindung muss während der Durchführung aller Prüfungen aktiv sein; die Verbindung muss zwar bereit sein und Datenpakete übertragen können, ein bestimmter Datenverkehr wird während der Prüfung aber nicht verlangt. Für die Zwecke der Prüfung muss das zu prüfende Gerät mindestens einen Ethernet-Port haben (auf einer einzelnen Zusatzkarte nur dann, wenn die Systemplatine selbst keine Ethernet-Unterstützung bietet).

    5.1.11.

    Ethernet-Anschlüsse: Produkte, die mit Unterstützung für energieeffizientes Ethernet (Energy Effizient Ethernet gemäß IEEE 802.3az) ausgeliefert werden, dürfen während der Prüfungen ausschließlich an Netzausrüstungen angeschlossen werden, die mit energieeffizientem Ethernet (EEE) konform sind. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit während der Durchführung aller Prüfungen EEE-Merkmale an beiden Seiten der Netzverbindung aktiviert sind.

    5.2.   Vorbereitung des zu prüfenden Geräts

    5.2.1.

    Die Prüfung des zu prüfenden Geräts erfolgt mit der Prozessorsockelbelegung gemäß Abschnitt 6.1.2 der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien Version 2.0.

    5.2.2.

    Installieren Sie das zu prüfende Gerät in ein Prüf-Rack bzw. stellen Sie es am Prüfort auf. Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, darf das zu prüfende Gerät nicht räumlich bewegt werden.

    5.2.3.

    Ist das zu prüfende Gerät ein Multi-Node-System, wird die Leistungsaufnahme pro Node in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft. Alle in dem Gehäuse installierten Multi-Node-Server müssen identisch sein und die gleiche Konfiguration haben.

    5.2.4.

    Ist das zu prüfende Gerät ein Blade-System, wird die Leistungsaufnahme der Blade-Server in der halbbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft; zusätzlich kann sie auch in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft werden. Bei Blade-Systemen wird das Gehäuse wie folgt belegt:

    a)

    Einzelne Blade-Server-Konfiguration

    Alle in dem Gehäuse installierten Blade-Server müssen identisch sein und die gleiche Konfiguration haben (homogen).

    b)

    Halbbelegtes Gehäuse (zwingend erforderlich)

    1.

    Ermitteln Sie, wie viele Blade-Server nötig sind, um die Hälfte der im Blade-Gehäuse vorhandenen Einschübe für einfachbreite Blade-Server zu belegen.

    2.

    Bei Blade-Gehäusen mit mehreren Stromversorgungsbereichen, wird die Zahl der Bereiche gewählt, die einem halbbelegten Gehäuse am nächsten kommt. Bestehen zwei Möglichkeiten, die der halben Gehäusebelegung gleich nahe kommen, wird mit dem Bereich bzw. der Kombination von Bereichen mit der höheren Zahl von Blade-Servern geprüft.

    Beispiel 1: Ein Blade-Gehäuse unterstützt bis zu 7 einfachbreite Blade-Server in zwei Stromversorgungsbereichen. Ein Stromversorgungsbereich unterstützt 3 Blade-Server und der andere Bereich 4 Blade-Server. In diesem Beispiel wird der Stromversorgungsbereich, der 4 Blade-Server unterstützt, während der Prüfung voll belegt, und der andere Stromversorgungsbereich bleibt unbelegt.

    Beispiel 2: Ein Blade-Gehäuse unterstützt bis zu 16 einfachbreite Blade-Server in vier Stromversorgungsbereichen. Jeder der vier Stromversorgungsbereiche unterstützt 4 Blade-Server. In diesem Beispiel werden zwei Stromversorgungsbereiche während der Prüfung voll belegt, und die anderen beiden Stromversorgungsbereiche bleiben unbelegt.

    3.

    Beachten Sie alle Hinweise im Benutzerhandbuch und die Empfehlungen des Herstellers für eine Teilbelegung des Gehäuses, was auch bedeuten kann, dass einige Netzteile oder Ventilatoren für die unbelegten Stromversorgungsbereiche abgeschaltet werden.

    4.

    Fehlen Hinweise im Handbuch oder sind diese unvollständig, gehen Sie folgendermaßen vor:

    i)

    Belegen Sie die Stromversorgungsbereiche vollständig.

    ii)

    Falls möglich, schalten Sie die Netzteile und Ventilatoren für unbelegte Stromversorgungsbereiche ab.

    iii)

    Füllen Sie alle leeren Fächer für die Dauer der Prüfung mit Abdeckblenden oder einer vergleichbaren Luftstromsperre.

    c)

    Vollbelegtes Gehäuse (fakultativ)

    Belegen Sie alle vorhandenen Gehäusefächer. Alle Netzteile und Ventilatoren müssen angeschlossen sein. Führen Sie alle geforderten Prüfungen gemäß dem Prüfverfahren in Abschnitt 6 durch.

    5.2.5.

    Schließen Sie das zu prüfende Gerät an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) an. Die aktive Verbindung wird für die Dauer der Prüfung aufrechterhalten, außer für kurze Unterbrechungen zum Wechsel zwischen Verbindungsgeschwindigkeiten.

    5.2.6.

    Das Steuersystem, das für die SERT-Arbeitslaststeuerung, die Datenerfassung oder andere Unterstützungsvorgänge in Bezug auf das zu prüfende Gerät erforderlich ist, muss an demselben Netz-Switch angeschlossen sein wie das zu prüfende Gerät und alle anderen Anforderungen an die Vernetzung des zu prüfenden Geräts erfüllen. Das zu prüfende Gerät und das Steuersystem müssen so konfiguriert sein, dass sie über die Netzverbindung miteinander kommunizieren.

    5.2.7.

    Verbinden Sie das Leistungsmessgerät mit einer Wechselstrom-Spannungsquelle, die auf eine für die Prüfung geeignete Spannung und Frequenz gemäß Abschnitt 4 eingestellt ist.

    5.2.8.

    Schließen Sie das zu prüfende Gerät entsprechend den Hinweisen in 5.1.2 an den Messausgang des Leistungsmessgeräts an.

    5.2.9.

    Verbinden Sie die Datenausgabeschnittstelle des Leistungsmessgeräts und des Temperatursensors mit den passenden Eingängen des Steuersystems.

    5.2.10.

    Vergewissern Sie sich, dass sich das zu prüfende Gerät in der werkseitigen Konfiguration befindet.

    5.2.11.

    Vergewissern Sie sich, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät über einen Ethernet-Switch mit dem gleichen internen Netz verbunden sind.

    5.2.12.

    Vergewissern Sie sich mit einem normalen Ping-Befehl, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät miteinander kommunizieren können.

    5.2.13.

    Installieren Sie das SERT 1.0.0 im zu prüfenden Gerät und im Steuersystem gemäß dem SERT User Guide 1.0.0 (15) (Benutzerhandbuch).

    6.   Prüfverfahren für alle Produkte

    6.1.   Prüfung im Leerlaufzustand

    6.1.1.

    Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein, indem Sie entweder den Ein-Schalter betätigen oder es an das Stromnetz anschließen.

    6.1.2.

    Schalten Sie das Steuersystem ein.

    6.1.3.

    Beginnen Sie mit der Zeitmessung.

    6.1.4.

    Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen stellen Sie das Leistungsmessgerät so ein, dass es mit der Aufzeichnung der gemessenen Leistungswerte im Leerlaufzustand in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnt.

    6.1.5.

    Zeichnen Sie die Leistungsmesswerte für den Leerlaufzustand über einen Zeitraum von 30 Minuten auf. Das zu prüfende Gerät muss in diesem Zeitraum im Leerlaufzustand bleiben und darf nicht in einen Zustand verminderter Leistungsaufnahme mit begrenztem Funktionsumfang (z. B. Ruhe- oder Schlafzustände) wechseln.

    6.1.6.

    Zeichnen Sie die mittlere Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (arithmetisches Mittel) während des Zeitraums von 30 Minuten auf.

    6.1.7.

    Bei der Prüfung eines Multi-Node- oder Blade-Systems gehen Sie folgendermaßen vor, um die Leistungsaufnahme eines einzelnen Nodes oder Blade-Servers zu ermitteln:

    a)

    Teilen Sie die in Abschnitt 6.1.6 gemessene Gesamtleistungsaufnahme im Leerlaufzustand durch die Zahl der für die Prüfung installierten Nodes bzw. Blade-Server.

    b)

    Protokollieren Sie die gemessenen Gesamtleistungswerte und die unter 6.1.7 Buchstabe a berechneten Werte pro Node bzw. Blade-Server für jede Messung.

    6.2.   Prüfung im Aktivzustand mit dem SERT

    6.2.1.

    Führen Sie einen Neustart des zu prüfenden Geräts durch.

    6.2.2.

    Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen starten Sie das SERT gemäß den Vorgaben im SERT User Guide 1.0.0 (Benutzerhandbuch).

    6.2.3.

    Befolgen Sie alle Schritten im SERT User Guide 1.0.0, um das SERT erfolgreich auszuführen.

    6.2.4.

    Manuelle Eingriffe oder Optimierungen am Steuersystem, dem zu prüfenden Gerät oder seiner internen und externen Umgebung sind während der SERT-Ausführung untersagt.

    6.2.5.

    Legen Sie nach Abschluss des SERT die gesamten Prüfergebnisse in den folgenden Ausgabedateien vor:

    a)

    Results.xml,

    b)

    Results.html,

    c)

    Results.txt,

    d)

    alle „results-chart“-png-Dateien (z. B. results-chart0.png, results-chart1.png usw.),

    e)

    Results-details.html,

    f)

    Results-details.txt,

    g)

    alle „results-details-chart“-png-Dateien (z. B. results-details-chart0.png, results-details-chart1.png usw.).

    IV.   SPEZIFIKATION FÜR BILDGEBENDE GERÄTE (VERSION 2.0)

    1.   Begriffsbestimmungen

    1.1.

    Produktarten:

    1.1.1.

    Drucker: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Ausgeben elektronisch eingegebener Daten auf Papier ist. Ein Drucker kann Informationen von Einzelplatzcomputern oder vernetzten Computern oder sonstigen Eingabegeräten (z. B. Digitalkameras) empfangen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Drucker in Verkehr gebracht werden, sowie Drucker, die vor Ort so aufgerüstet werden können, dass sie der Begriffsbestimmung eines Mehrzweckgeräts entsprechen.

    1.1.2.

    Scanner: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Konvertieren auf Papier vorliegender Originale in elektronische Bilder ist, die vor allem mit einem Computer gespeichert, bearbeitet, konvertiert oder übertragen werden können. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Scanner in Verkehr gebracht werden.

    1.1.3.

    Kopierer: ein Produkt, dessen einzige Funktion darin besteht, Papierkopien von Papiervorlagen herzustellen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Kopierer und aufrüstbare Digitalkopierer in Verkehr gebracht werden.

    1.1.4.

    Faxgerät (Fernkopierer): ein Produkt, dessen Hauptfunktionen 1. das Einscannen von Papiervorlagen zur elektronischen Übertragung an entfernte Geräte und 2. das Empfangen elektronischer Übertragungen zur Ausgabe auf Papier sind. Ein Faxgerät kann auch zur Herstellung von Papierkopien geeignet sein. Die elektronische Übertragung geschieht hauptsächlich über ein öffentliches Telefonsystem, kann aber auch über ein Computernetz oder das Internet erfolgen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Faxgeräte in Verkehr gebracht werden.

    1.1.5.

    Mehrzweckgerät (MZG): ein Produkt, das zwei oder mehr Hauptfunktionen eines Druckers, Scanners, Kopierers oder Faxgerätes bietet. Ein MZG kann ein physisch integriertes Gerät sein oder aber aus einer Kombination funktional integrierter Komponenten bestehen. Die Kopierfunktion eines MZG unterscheidet sich von der Einzelblatt-Bedarfskopie-Funktion, wie sie bisweilen von Faxgeräten geboten wird. Diese Begriffsbestimmung erfasst Produkte, die als Mehrzweckgeräte oder Mehrzweckprodukte in Verkehr gebracht werden.

    1.1.6.

    Digitalvervielfältiger: ein Produkt, das als vollautomatisches Vervielfältigungssystem in Verkehr gebracht wird und mit Hilfe von Matrizen digitale Reproduktionen erstellt. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Digitalvervielfältiger in Verkehr gebracht werden.

    1.1.7.

    Frankiermaschine: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Aufdrucken des Portos auf Postsendungen ist. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Frankiermaschinen in Verkehr gebracht werden.

    1.2.

    Druckverfahren:

    1.2.1.

    Thermodirektdruck (TD): ein Druckverfahren, bei dem auf ein speziell beschichtetes Druckmedium beim Führen über einen Thermodruckkopf Punkte aufgebrannt werden. TD-Geräte benötigen keine Farbbänder.

    1.2.2.

    Farbsublimationsdruck (FS): ein Druckverfahren, bei dem Farbstoff in dem Maße auf das Druckmedium aufgebracht (sublimiert) wird, wie Wärme von den Heizelementen erzeugt wird.

    1.2.3.

    Elektrofotografie (EF): ein Druckverfahren, bei dem ein Fotoleiter über eine Lichtquelle mit einem Abbild der auszugebenden Vorlage belichtet wird. Das Bild wird dann mit Tonerpartikeln entwickelt. Dabei definiert das latente Bild auf dem Fotoleiter, wo sich Toner ablagert und wo nicht. Schließlich wird der Toner auf das Druckmedium übertragen und durch Erhitzen fixiert, damit das Ausgabebild haltbar wird. Für die Zwecke dieser Spezifikation verarbeiten Farb-EF-Geräte gleichzeitig mindestens drei verschiedene Tonerfarben, wogegen Einfarb-EF-Geräte gleichzeitig nur eine oder zwei verschiedene Tonerfarben bieten. Diese Begriffsbestimmung erfasst Geräte mit Laser-, Leuchtdioden-(LED-) und Flüssigkristallanzeige-(LCD-)Belichtungstechnik.

    1.2.4.

    Anschlagdruck: ein Druckverfahren, bei dem das gewünschte Ausgabebild dadurch erzeugt wird, dass Farbstoff durch ein mechanisches Anschlagverfahren von einem „Farbband“ auf das Druckmedium übertragen wird. Diese Begriffsbestimmung erfasst die Nadeldruck- und Typendrucktechnik.

    1.2.5.

    Tintenstrahldruck (TS): ein Druckverfahren, bei dem kleine Farbstofftropfen matrizenartig unmittelbar auf das Druckmedium aufgebracht werden. Für die Zwecke dieser Spezifikation verarbeiten Farb-TS-Geräte gleichzeitig mindestens zwei verschiedene Farbstoffe, wogegen Einfarb-TS-Geräte jeweils nur einen Farbstoff bieten. Diese Begriffsbestimmung erfasst piezoelektrische (PE-)TS-Technik, TS-Sublimations-Technik und Thermo-TS-Technik. Diese Begriffsbestimmung erfasst keine Hochleistungs-TS-Produkte.

    1.2.6.

    Hochleistungs-TS: ein TS-Druckverfahren, bei dem Düsen-Arrays eine ganze Seitenbreite überspannen und/oder die Tinte auf dem Druckmedium durch zusätzliche Heizvorrichtungen getrocknet wird. Hochleistungs-TS-Geräte werden in industriellen Anwendungen üblicherweise in Verbindung mit elektrofotografischen Druckmaschinen eingesetzt.

    1.2.7.

    Festtinte (FT): ein Druckverfahren, bei dem die Tinte bei Zimmertemperatur fest ist und sich durch Erwärmen auf Auftragstemperatur verflüssigt. Diese Begriffsbestimmung erfasst sowohl das direkte Auftragen als auch die Offset-Übertragung über eine Trommel oder ein Band.

    1.2.8.

    Matrizendruck: ein Druckverfahren, bei dem Bilder von einer Matrize, die sich auf einer mit Tinte versehenen Trommel befindet, auf das Druckmedium übertragen werden.

    1.2.9.

    Thermotransferdruck (TT): ein Druckverfahren, bei dem kleine Tropfen festen Farbstoffs (üblicherweise gefärbtes Wachs) in geschmolzenem/flüssigem Zustand matrizenartig unmittelbar auf das Druckmedium aufgebracht werden. TT unterscheidet sich von TS dadurch, dass der Farbstoff bei Zimmertemperatur fest ist und durch Erwärmen verflüssigt wird.

    1.3.

    Betriebszustände:

    1.3.1.

    Ein-Zustand:

    a)

    Aktivzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem das Produkt an eine Stromquelle angeschlossen ist und aktiv eine Ausgabe erzeugt oder andere Hauptfunktionen erfüllt.

    b)

    Bereitzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem das Produkt keine Ausgabe erzeugt, jedoch die Betriebsbedingungen erreicht hat, noch nicht in einen Stromsparzustand übergegangen ist und mit minimaler Verzögerung in den Aktivzustand wechseln kann. In diesem Zustand können alle Gerätefunktionen aktiviert werden, und das Produkt kann infolge von Eingabesignalen wie externen elektrischen Impulsen (z. B. Netzimpulsen, Faxanrufen oder Fernsteuerung) und unmittelbaren Eingriffen (z. B. Betätigung eines Schalters oder Knopfs) in den Aktivzustand zurückwechseln.

    1.3.2.

    Aus-Zustand: der Leistungsaufnahmezustand, in den das Produkt übergeht, wenn es manuell oder automatisch ausgeschaltet wurde, aber noch an das Stromnetz angeschlossen ist. Dieser Zustand wird durch ein Eingabesignal, z. B. durch einen manuellen Netzschalter oder eine Schaltuhr, beendet, durch das das Gerät in den Bereitzustand versetzt wird. Wird dieser Zustand manuell durch den Benutzer herbeigeführt, wird er häufig als manueller Aus-Zustand bezeichnet. Ist er auf ein automatisches oder voreingestelltes Signal zurückzuführen (z. B. eine Wartezeit oder Schaltuhr) wird er oft automatischer Aus-Zustand genannt. (16)

    1.3.3.

    Ruhezustand: ein Zustand verminderter Leistungsaufnahme, in den das Produkt entweder automatisch nach einer Zeit der Inaktivität (d. h. nach einer Standardwartezeit), infolge eines manuellen Eingriffs des Benutzers (z. B. zu einer vom Benutzer eingestellten Tageszeit, nach Betätigung eines Schalters oder Knopfs) oder infolge externer elektrischer Impulse (z. B. Netzimpulse, Faxanrufe oder Fernsteuerung) eintritt. Bei Produkten, die nach dem TSV-Prüfverfahren geprüft werden, erlaubt der Ruhezustand die Erfüllung aller Produktfunktionen (einschließlich Wahrung der Netzschaltung), allerdings mit einer möglichen Verzögerung des Übergangs zum Aktivzustand. Bei Produkten, die nach dem BM-Prüfverfahren geprüft werden, erlaubt der Ruhezustand den Betrieb einer einzelnen aktiven Netzschnittstelle sowie ggf. eines Faxanschlusses, allerdings mit einer möglichen Verzögerung des Übergangs zum Aktivzustand.

    1.3.4.

    Standby-Zustand: Zustand mit der geringsten, vom Benutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird (17). Der Standby-Zustand ist der Betriebszustand des Produkts mit der niedrigsten Leistungsaufnahme. Bei bildgebenden Geräten im Sinne dieser Spezifikation entspricht der Standby-Zustand üblicherweise dem Aus-Zustand, kann aber auch dem Bereitzustand oder Schlafzustand entsprechen. Ein Produkt kann den Standby-Zustand nicht verlassen und in einen Zustand noch niedrigerer Leistungsaufnahme wechseln, es sei denn, es wird manuell von der Stromversorgung getrennt.

    1.4.

    Medienformat:

    1.4.1.

    Großformat: Produkte, die auf Medien im Format A2 und größer ausgelegt sind, einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von mindestens 406 mm. Großformat-Geräte können sich auch zum Bedrucken von Standard- oder Kleinformaten eignen.

    1.4.2.

    Standardformat: Produkte, die auf Medien mit Standardgrößen ausgelegt sind (z. B. Letter, Legal, Ledger, A3, A4, B4), einschließlich Geräten für Endlosmedien mit Breiten zwischen 210 mm und 406 mm. Standardformat-Geräte können sich auch zum Bedrucken von Kleinformaten eignen.

    A3-fähig: Standardformat-Geräte mit einer Papiereinzugbreite von mindestens 275 mm.

    1.4.3.

    Kleinformat: Produkte, die auf Medien ausgelegt sind, die kleiner als die festgelegten Standardformate sind (z. B. A6, 4″ × 6″, Mikrofilm), einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von weniger als 210 mm.

    1.4.4.

    Endlosformat: Produkte, die keine zugeschnittenen Bögen verarbeiten und für Anwendungen wie das Drucken von Strichcodes, Etiketten, Belegen, Bannern und technischen Zeichnungen eingesetzt werden. Endlosformat-Geräte können Klein-, Standard- oder Großformat haben.

    1.5.

    Zusätzliche Begriffe:

    1.5.1.

    Autoduplex: die Fähigkeit eines Kopierers, Faxgerätes, Mehrzweckgerätes oder Druckers, Bilder auf beiden Seiten eines Blattes auszugeben, ohne dass der Ausdruck in einem manuellen Zwischenschritt umgedreht werden muss. Ein Produkt gilt nur dann als Produkt mit Autoduplex-Funktion, wenn es bei Auslieferung alles Zubehör umfasst, das zur Duplex-Ausgabe erforderlich ist.

    1.5.2.

    Datenverbindung: eine Verbindung, die den Austausch von Informationen zwischen dem bildgebenden Gerät und einem extern mit Strom versorgten Gerät oder Speichermedium ermöglicht.

    1.5.3.

    Standardwartezeit: die vom Hersteller voreingestellte Zeit, nach der das Produkt nach dem Abschluss seiner Hauptfunktion in einen Stromsparzustand (z. B. Ruhezustand, Selbstabschaltung) übergeht.

    1.5.4.

    Digitales Front-End (DFE): ein funktional integrierter Server, der als Host für andere Computer und Anwendungen und als Schnittstelle zu bildgebenden Geräten dient. Durch ein DFE werden die Funktionen des bildgebenden Geräts erweitert.

    a)

    Ein DFE bietet mindestens drei der folgenden fortgeschrittenen Eigenschaften:

    1.

    Netzanbindung in unterschiedlichen Umgebungen,

    2.

    Mailbox-Funktion,

    3.

    Auftragswarteschlange,

    4.

    Geräteverwaltung (z. B. Aufwecken des bildgebenden Geräts aus einem Zustand verminderter Leistungsaufnahme),

    5.

    erweiterte grafische Benutzeroberfläche,

    6.

    Fähigkeit zur Aufnahme der Kommunikation mit anderen Host-Servern und Client-Computern (z. B. Scannen zum E-Mail-Versand, Abfragen von Druckaufträgen von entfernten Mailboxen) oder

    7.

    Fähigkeit zur Nachbearbeitung von Seiten (z. B. Umformatieren vor dem Ausdruck).

    b)

    DFE des Typs 1: ein DFE, das sich aus einem eigenen (internen oder externen) Wechselstromnetzteil mit Gleichstrom versorgt, das vom Netzteil des bildgebenden Geräts getrennt ist. Die Wechselstromversorgung des DFE kann dabei unmittelbar über eine Netzsteckdose oder ein internes Netzteil des bildgebenden Geräts erfolgen. Ein DFE des Typs 1 kann als Standardteil des bildgebenden Geräts oder als Zubehör verkauft werden.

    c)

    DFE des Typs 2: ein DFE, das sich aus dem Netzteil des bildgebenden Geräts, mit dem es betrieben wird, mit Gleichstrom versorgt. DFE des Typs 2 müssen eine Platine oder eine Baugruppe mit einer separaten Verarbeitungseinheit darstellen, die über das Netz Aktivitäten einleiten und mittels üblicher technischer Methoden physisch entfernt, isoliert oder deaktiviert werden kann, um Leistungsmessungen vornehmen zu können.

    d)

    Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA — Auxiliary Processing Accelerator): eine Rechner-Erweiterungssteckkarte, die in einem universellen Erweiterungssteckplatz des DFE installiert wird (z. B. GPGPU in einem PCI-Steckplatz).

    1.5.5.

    Netzverbindung: eine Verbindung, die den Austausch von Informationen zwischen dem bildgebenden Gerät und einem oder mehreren extern mit Strom versorgten Geräten ermöglicht.

    1.5.6.

    Funktionszusatz: eine Daten- oder Netzschnittstelle oder eine andere Komponente, die den Funktionsumfang des Druckmoduls eines bildgebenden Geräts erweitert und bei der Einstufung von Produkten nach dem BM-Prüfverfahren zur Gewährung einer Leistungstoleranz führt.

    1.5.7.

    Betriebsmodus (BM): für die Zwecke dieser Spezifikation ein Verfahren für den Vergleich der Energieeffizienz der Produkte anhand der Leistungsaufnahme (gemessen in Watt) in verschiedenen Betriebszuständen, ermittelt gemäß Abschnitt 9 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens für bildgebende Geräte.

    1.5.8.

    Typischer Stromverbrauch (TSV): für die Zwecke dieser Spezifikation ein Verfahren für den Vergleich der Energieeffizienz der Produkte anhand des typischen Stromverbrauchs (gemessen in Kilowattstunden) im Normalbetrieb über einen bestimmten Zeitraum, ermittelt gemäß Abschnitt 8 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens für bildgebende Geräte.

    1.5.9.

    Druckmodul: die grundlegende Funktionseinheit eines bildgebenden Geräts, die für die Bildausgabe zuständig ist. Ein Druckmodul benötigt Funktionszusätze für die Kommunikation und Bildverarbeitung. Ohne Funktionszusätze oder andere Komponenten kann ein Druckmodul keine Bilddaten zur Verarbeitung empfangen und ist daher nicht funktionsfähig.

    1.5.10.

    Grundprodukt: die elementare Konfiguration eines bestimmten Produktmodells mit der Mindestzahl verfügbarer Funktionszusätze. Als Option angebotene Komponenten und Zubehörteile sind nicht Bestandteil des Grundprodukts.

    1.5.11.

    Zubehör: ein Zusatzteil, das für den Betrieb des Grundprodukts nicht notwendig ist, aber vor oder nach der Auslieferung hinzugefügt werden kann, um den Funktionsumfang zu erweitern. Zubehör kann getrennt, mit eigener Modellnummer, oder zusammen mit einem Grundprodukt als Teil eines Pakets oder einer Konfiguration verkauft werden.

    1.5.12.

    Produktmodell: ein bildgebendes Gerät, das unter eigener Modellnummer oder eigenem Handelsnamen beworben und verkauft wird. Ein Produktmodell kann aus einem Grundprodukt oder einem Grundprodukt mit Zubehör bestehen.

    1.5.13.

    Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1. vom gleichen Hersteller stammen, 2. den gleichen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien unterliegen und 3. einen gemeinsamen Grundaufbau haben. Produktmodelle innerhalb einer Produktfamilie unterscheiden sich voneinander durch eine oder mehrere Eigenschaften oder Funktionen, die sich entweder 1. nicht auf die Produktleistung im Sinne der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien auswirken oder 2. darin als akzeptable Abweichungen innerhalb der Produktfamilie aufgeführt sind. Für bildgebende Geräte sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel:

    a)

    Farbe,

    b)

    Gehäuse,

    c)

    Zubehör für Papiereinzug und Papierausgabe,

    d)

    elektronische Komponenten, die nicht mit dem Druckmodul des bildgebenden Geräts zusammenhängen, auch DFE (Typ 1 und 2).

    2.   Anwendungsbereich

    2.1.   Einbezogene Produkte

    2.1.1.

    Alle handelsüblichen Produkte, die einer der Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.1 entsprechen und über 1. eine Steckdose, 2. eine Daten- oder Netzverbindung oder 3. eine Steckdose und eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden können, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung in Frage, mit Ausnahme der in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkte.

    2.1.2.

    Außerdem muss ein bildgebendes Gerät je nach dem ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren in Tabelle 1 entweder dem „TSV“- oder dem „BM“-Verfahren zugeordnet werden.

    Tabelle 1

    Bewertungsverfahren für bildgebende Geräte

    Produktart

    Medienformat

    Druckverfahren

    ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren

    Kopierer

    Standard

    TD, FS, EF, FT, TT

    TSV

    Groß

    TD, FS, EF, FT, TT

    BM

    Digitalvervielfältiger

    Standard

    Matrize

    TSV

    Faxgerät

    Standard

    TD, FS, EF, FT, TT

    TSV

    TS

    BM

    Frankiermaschine

    Alle

    TD, EF, TS, TT

    BM

    Mehrzweckgerät (MZG)

    Standard

    Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT

    TSV

    TS, Anschlag

    BM

    Groß

    TD, FS, EF, TS, FT, TT

    BM

    Drucker

    Standard

    Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT

    TSV

    TS, Anschlag

    BM

    Groß oder Klein

    TD, FS, EF, Anschlag, TS, FT, TT

    BM

    Klein

    Hochleistungs-TS

    TSV

    Scanner

    Alle

    Entfällt

    BM

    2.2.   Ausgeschlossene Produkte

    2.2.1.

    Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.

    2.2.2.

    Produkte, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:

    Produkte, die für den Betrieb mit direkter Drehstromversorgung (Drei-Phasen-Strom) ausgelegt sind.

    3.   Einstufungskriterien

    3.1.   Maßgebliche Kommastellen und Rundung

    3.1.1.

    Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

    3.1.2.

    Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

    3.1.3.

    Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

    3.2.   Allgemeine Anforderungen

    3.2.1.

    Externe Netzteile (External Power Supply — EPS):

    Wird das Produkt mit einem externen Einzelspannungsnetzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die „Stufe V“-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies.

    Externe Netzteile mit Einzelausgang müssen bei der Prüfung gemäß Test Method for Calculating the Energy Efficiency of Single-Voltage External AC-DC and AC-AC Power Supplies, Aug. 11, 2004 (Prüfverfahren für die Berechnung der Energieeffizienz von externen Einzelspannungs-WS/GS- und WS/WS-Netzteilen, 11. August 2004) die Anforderungen der Stufe V erfüllen.

    Externe Netzteile mit mehreren Ausgängen müssen bei der Prüfung gemäß EPRI 306 Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol, Rev. 6.6 (Prüfprotokoll für die allgemeine Leistungsaufnahme interner Netzteile, Rev. 6.6) die Anforderungen der Stufe V erfüllen. Netzteildaten, die gemäß Rev. 6.4.2 (wie in Version 1.2 gefordert) erfasst wurden, sind ebenfalls zulässig, wenn die Prüfung vor dem Inkrafttreten der Version 2.0 durchgeführt wurde.

    3.2.2.

    Zusätzliches Schnurlostelefon: Faxgeräte und Mehrzweckgeräte mit Faxfunktion, die mit zusätzlichem Schnurlostelefon verkauft werden, benötigen entweder ein ENERGY-STAR-gerechtes Schnurlostelefon oder eines, das die ENERGY-STAR-Spezifikation für Telefoniegeräte erfüllt, wenn es zu dem Zeitpunkt, zu dem das bildgebende Gerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft wird, anhand des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens überprüft wird. Die ENERGY-STAR-Spezifikation und das Prüfverfahren für Telefoniegeräte sind abrufbar unter www.energystar.gov/products.

    3.2.3.

    Funktional integriertes Mehrzweckgerät: Besteht ein MZG aus einer Kombination funktional integrierter Komponenten (ist also kein integriertes Einzelgerät), muss die Summe der für alle Komponenten gemessenen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmewerte niedriger sein als die jeweiligen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmeanforderungen für die ENERGY-STAR-Einstufung.

    3.2.4.

    DFE-Anforderungen: Der typische Stromverbrauch (TSV) von DFE des Typs 1 oder 2 (TECDFE), die zum Verkaufszeitpunkt mit einem bildgebenden Gerät verkauft werden, wird für DFE ohne Ruhezustand nach Gleichung 1 und für DFE mit Ruhezustand nach Gleichung 2 berechnet. Der daraus resultierende TECDFE-Wert darf nicht höher sein als der in Tabelle 2 angegebene maximale TECDFE-Wert für den jeweiligen DFE-Typ.

    a)

    Entspricht der TSV-Wert (TEC) eines DFE bzw. dessen Leistungsaufnahme im Bereitzustand den maximalen TECDFE-Anforderungen, so wird er/sie außer Acht gelassen oder vom gemessenen Stromverbrauch von TSV-Produkten bzw. von der Leistungsaufnahme von BM-Produkten abgezogen.

    b)

    Abschnitt 3.3.2 enthält nähere Angaben dazu, wie TECDFE-Werte bei TSV-Produkten abgezogen werden;

    c)

    Abschnitt 3.4.2 enthält nähere Angaben dazu, wie DFE bei der Messung des Ruhe- und des Standby-Zustands von BM-Geräten außer Acht zu lassen sind.

    Gleichung 1: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) ohne Ruhezustand

    Formula

    Dabei gilt:

    TECDFE ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von DFE, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet;

    PDFE_READY ist die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme im Bereitzustand in Watt.

    Gleichung 2: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) mit Ruhezustand

    Formula

    Dabei gilt:

    TECDFE ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von DFE, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet.

    PDFE_READY ist die im Prüfverfahren gemessene DFE-Leistungsaufnahme im Bereitzustand in Watt.

    PDFE_SLEEP ist die im Prüfverfahren gemessene DFE-Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Watt.

    Tabelle 2

    Maximale TSV-Anforderungen an DFE des Typs 1 und des Typs 2 (TECDFE)

    DFE-Kategorie

    Kategoriebeschreibung

    Maximaler TECDFE

    (kWh/Wo, zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet)

    DFE Typ 1

    DFE Typ 2

    A

    Alle DFE, die nicht der Definition der Kategorie B entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage.

    10,9

    8,7

    B

    Für die Einstufung unter Kategorie B müssen DFE über folgende Merkmale verfügen:

    2 oder mehr physische CPU oder 1 CPU und mindestens 1 diskreter APA (Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger)

    22,7

    18,2

    3.3.   Anforderungen an TSV-Produkte (typischer Stromverbrauch)

    3.3.1.

    Autoduplex-Funktion:

    a)

    Bei allen Kopierern, MZG und Druckern, die dem TSV-Prüfverfahren unterliegen, muss zum Verkaufszeitpunkt eine Autoduplex-Funktion gemäß Tabelle 3 und Tabelle 4 vorhanden sein. Drucker, deren Hauptfunktion das einseitige Bedrucken besonderer einseitiger Druckmedien ist (z. B. beschichtetes Ablösepapier für Etiketten, Thermodirektdruckmedien usw.), sind von dieser Anforderung befreit.

    Tabelle 3

    Autoduplex-Anforderungen für alle TSV-Farbkopierer, -Mehrzweckgeräte und -Drucker

    Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnet

    Autoduplex-Anforderung

    s ≤ 19

    Keine

    19 < s < 35

    Bestandteil des Grundprodukts oder optionales Zubehör

    s ≥ 35

    Bestandteil des Grundprodukts


    Tabelle 4

    Autoduplex-Anforderungen für alle Einfarb-TSV-Kopierer, -Mehrzweckgeräte und -Drucker

    Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnet

    Autoduplex-Anforderung

    s ≤ 24

    Keine

    24 < s < 37

    Bestandteil des Grundprodukts oder optionales Zubehör

    s ≥ 37

    Bestandteil des Grundprodukts

    b)

    Wenn nicht sicher ist, dass ein Produkt mit einem Autoduplexfach gebündelt wird, müssen die Partner in ihrer Produktdokumentation, auf ihrer Website und in ihren Vertriebsunterlagen klarstellen, dass das Produkt die ENERGY-STAR-Energieeffizienzanforderungen zwar erfüllt, aber nur dann vollständig ENERGY-STAR-gerecht ist, wenn es mit einem Autoduplexfach gebündelt oder benutzt wird. Das US-EPA und die Europäische Kommission fordern die Partner dazu auf, hierfür folgende Formulierung zu verwenden: „Erreicht Energieeinsparungen nach ENERGY STAR; Produkt ist nur in Verbindung (oder bei Benutzung) mit einem Duplexfach vollständig ENERGY-STAR-gerecht.“

    3.3.2.

    Typischer Stromverbrauch (TSV): Der nach Gleichung 3 oder Gleichung 4 berechnete typische Stromverbrauch (TEC) muss niedriger oder gleich der maximalen TSV-Anforderung (TECMAX) in Gleichung 6 sein.

    a)

    Bei bildgebenden Geräten mit einem DFE des Typs 2, die die maximale TSV-Anforderung für DFE (TECDFE) in Tabelle 2 erfüllen, wird der gemessene Stromverbrauch des DFE durch 0,80 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen, und dann beim Vergleich des gemessenen TSV-Werts mit dem maximalen TSV-Wert (TECMAX) außer Acht gelassen. Das DFE darf die Fähigkeit des bildgebenden Geräts nicht beeinträchtigen, in einen oder aus einem Stromsparzustand zu wechseln. Der Stromverbrauch eines DFE darf nur dann außer Acht gelassen werden, wenn das DFE der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 entspricht und eine separate Verarbeitungseinheit darstellt, die über das Netz Aktivitäten einleiten kann.

    Beispiel: Der TSV-Gesamtwert eines Druckers (TEC) beträgt 24,50 kWh/Wo und der nach Abschnitt 3.2.4 berechnete TSV seines DFE des Typs 2 (TECDFE) 9,0 kWh/Wo. Der TECDFE-Wert wird durch 0,80 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen, wenn sich das bildgebende Gerät im Bereitzustand befindet, was ein Ergebnis von 11,25 kWh/Wo ergibt. Der angepasste TSV-Wert des Netzteils wird nun vom gemessenen TSV-Wert abgezogen: 24,50 kWh/Wo — 11,25 kWh/Wo = 13,25 kWh/Wo. Dieses Ergebnis von 13,25 kWh/Wo wird dann zur Einstufung mit dem jeweiligen maximalen TSV-Wert (TECMAX) verglichen.

    b)

    Für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion wird der TSV (TEC) nach Gleichung 3 berechnet.

    Gleichung 3: TSV-Berechnung für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion

    Formula,

    Dabei gilt:

    TEC ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von Druckern, Faxgeräten, Digitalvervielfältigern mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräten mit Druckfunktion, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet;

    EJOB_DAILY ist der tägliche Stromverbrauch für Aufträge, berechnet nach Gleichung 5, in kWh;

    EFINAL ist der im Prüfverfahren gemessene Gesamtstromverbrauch, umgewandelt in kWh;

    NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie im Prüfverfahren berechnet;

    tFINAL ist die Gesamtzeit bis zum Eintreten in den Ruhezustand, wie im Prüfverfahren berechnet, umgewandelt in Stunden;

    ESLEEP ist der im Prüfverfahren gemessene Stromverbrauch im Ruhezustand, umgewandelt in kWh und

    tSLEEP ist die Zeit im Ruhezustand, wie im Prüfverfahren gemessen, umgewandelt in Stunden.

    c)

    Für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion wird der TSV (TEC) nach Gleichung 4 berechnet.

    Gleichung 4: TSV-Berechnung für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion

    Formula,

    Dabei gilt:

    TEC ist der typische wöchentliche Stromverbrauch (TSV) von Kopierern, Digitalvervielfältigern ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräten ohne Druckfunktion, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh) und auf die nächste 0,1 kWh gerundet;

    EJOB_DAILY ist der tägliche Stromverbrauch für Aufträge, berechnet nach Gleichung 5, in kWh;

    EFINAL ist der im Prüfverfahren gemessene Gesamtstromverbrauch, umgewandelt in kWh;

    NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie im Prüfverfahren berechnet;

    tFINAL ist die Gesamtzeit bis zum Eintreten in den Ruhezustand, wie im Prüfverfahren berechnet, umgewandelt in Stunden;

    EAUTO ist der im Prüfverfahren gemessene Stromverbrauch bei Selbstabschaltung, umgewandelt in kWh und

    tAUTO ist die Selbstabschaltzeit, wie im Prüfverfahren gemessen, umgewandelt in Stunden.

    d)

    Der tägliche Auftragsstromverbrauch wird nach Gleichung 5 berechnet.

    Gleichung 5: Berechnung des Auftragsstromverbrauchs für TSV-Produkte,

    Formula,

    Dabei gilt:

    EJOB_DAILY ist der tägliche Auftragsstromverbrauch, ausgedrückt in Kilowattstunden (kWh);

    EJOBi ist der im Prüfverfahren gemessene Stromverbrauch des i-ten Auftrags, umgewandelt in kWh, und

    NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie im Prüfverfahren berechnet.

    Gleichung 6: Berechnung der maximalen TSV-Anforderung,

    Formula,

    Dabei gilt:

    TECMAX ist die maximale TSV-Anforderung in Kilowattstunden pro Woche (kWh/Wo), zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet;

    TECREQ ist die TSV-Anforderung gemäß Tabelle 5, in kWh, und

    AdderA3 ist eine zusätzliche Toleranz von 0,3 kWh/Wo für A3-fähige Geräte.

    Tabelle 5

    TSV-Anforderung vor A3-Toleranz (falls zutreffend)

    Farbfähigkeit

    Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnet

    TECREQ

    (kWh/Wo, zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet)

    Einfarb-Nicht-MZG

    s ≤ 5

    0,3

    5 < s ≤ 20

    Formula

    20 < s ≤ 30

    Formula

    30 < s ≤ 40

    Formula

    40 < s ≤ 65

    Formula

    65 < s ≤ 90

    Formula

    s > 90

    Formula

    Einfarb-MZG

    s ≤ 5

    0,4

    5 < s ≤ 30

    Formula

    30 < s ≤ 50

    Formula

    50 < s ≤ 80

    Formula

    s > 80

    Formula

    Farb-Nicht-MZG

    s ≤ 10

    1,3

    10 < s ≤ 15

    Formula

    15 < s ≤ 30

    Formula

    30 < s ≤ 75

    Formula

    s > 75

    Formula

    Farb-MZG

    s ≤ 10

    1,5

    10 < s ≤ 15

    Formula

    15 < s ≤ 30

    Formula

    30 < s ≤ 70

    Formula

    70 < s ≤ 80

    Formula

    s > 80

    Formula

    3.3.3.

    Zusätzliche Anforderungen an die Vorlage der Prüfergebnisse

    a)

    Die Wiederanlaufzeiten aus den verschiedenen Zuständen (Aktiv 0, Aktiv 1, Aktiv 2) und die Standardwartezeit müssen für alle nach dem TSV-Prüfverfahren geprüften Produkte angegeben werden.

    b)

    Die DFE-Modellbezeichnung und -nummer, die Leistungsaufnahme im Bereitzustand und Ruhezustand und der TSV des DFE (TECDFE) müssen für alle DFE des Typs 1 angegeben werden, die in Verbindung mit einem bildgebenden Gerät verkauft werden, auch sie nicht mit dem bildgebenden Gerät als Teil der Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch gemäß Abschnitt 4.2.1 Buchstabe c geprüft wurden.

    3.4.   Anforderungen an Betriebsmodus-Produkte (BM-Produkte)

    3.4.1.

    Mehrere Ruhezustände: Wenn ein Produkt automatisch in mehrere aufeinander folgende Ruhezustände übergehen kann, muss bezüglich der Anforderungen an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand in Abschnitt 3.4.3 und die Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Abschnitt 3.4.4 für die Einstufung derselbe Ruhezustand verwendet werden.

    3.4.2.

    DFE-Anforderungen: Bei bildgebenden Geräten mit funktional integriertem DFE, dessen Stromversorgung vom bildgebenden Gerät abhängt und das der betreffenden maximalen TSV-Anforderung (TECDFE) in Tabelle 2 entspricht, wird die Leistungsaufnahme des DFE unter folgenden Bedingungen außer Acht gelassen:

    a)

    Die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Bereitzustand wird durch 0,60 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen.

    1.

    Anforderungen im Ruhezustand: Wenn die Leistungsaufnahme gemäß Buchstabe a niedriger oder gleich der Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes im Bereit- oder Ruhezustand ist, wird sie zum Vergleich mit den Anforderungen im Ruhezustand in Abschnitt 3.4.4 von der im Bereit- oder Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. Andernfalls wird die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Ruhezustand durch 0,60 geteilt und zum Vergleich mit den Anforderungen von der im Bereit- oder Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen.

    2.

    Standby-Anforderungen: Wenn die Leistungsaufnahme gemäß Buchstabe a niedriger oder gleich der Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes im Bereit-, Ruhe- oder Aus-Zustand ist, wird sie beim Vergleich mit den Standby-Anforderungen in Abschnitt 3.4.5 von der im Bereit- oder Ruhe oder Aus-Zustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. Andernfalls wird die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Ruhezustand durch 0,60 geteilt und zum Vergleich mit den Anforderungen von der im Bereit-, Ruhe- oder Aus-Zustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen.

    b)

    Das DFE darf die Fähigkeit des bildgebenden Geräts, in einen oder aus einem Stromsparzustand zu wechseln, nicht beeinträchtigen

    c)

    Der Abzug darf nur dann vorgenommen werden, wenn das DFE der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 entspricht und eine separate Verarbeitungseinheit darstellt, die über das Netz Aktivitäten einleiten kann.

    Beispiele: Produkt 1 ist ein bildgebendes Gerät, dessen DFE des Typs 2 keinen eigenen Ruhezustand hat. Das DFE des Typs 2 hat im Bereit- und Ruhezustand die gleiche gemessene Leistungsaufnahme von 30 Watt. Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes beträgt 53 Watt. Durch Abzug von 50 Watt (30 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (53 W) ergibt sich ein Wert von 3 Watt, der für die folgenden Einstufungskriterien die Leistungsaufnahme des Gerätes im Ruhezustand darstellt.

    Produkt 2 ist ein bildgebendes Gerät, dessen DFE des Typs 2 in den Ruhezustand übergeht, wenn das bildgebende Gerät während der Prüfung in den Ruhezustand übergeht. Das DFE des Typs 2 hat im Bereit- und Ruhezustand eine gemessene Leistungsaufnahme von 30 Watt bzw. 5 Watt. Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes beträgt 12 Watt. Durch Abzug von 50 Watt (30 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (12 W) ergibt sich ein Wert von –38 Watt. In diesem Fall werden hingegen 8,33 Watt (5 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (12 W) abgezogen, woraus sich für die folgenden Einstufungskriterien ein Wert von 3,67 Watt ergibt.

    3.4.3.

    Standardwartezeit: Die gemessene Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der Anforderung an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP_REQ) in Tabelle 6 sein:

    a)

    Die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand darf vom Benutzer nicht so geändert werden, dass sie größer als die maximale Geräte-Wartezeit ist. Diese maximale Geräte-Wartezeit muss vom Hersteller so eingestellt werden, dass sie höchstens 4 Stunden beträgt.

    b)

    Bei der Angabe von Daten und anforderungsgerechten Produkten, die auf mehrere Arten in den Ruhezustand versetzt werden können, sollten sich die Partner auf einen Ruhezustand beziehen, der automatisch erreicht werden kann. Wenn das Produkt über mehrere aufeinander folgende Ruhezustände verfügt, entscheidet der Hersteller, welchen davon er für die Einstufung des Produkts verwendet. Die angegebene Standardwartezeit muss jedoch dem gewählten Ruhezustand entsprechen.

    c)

    Die Standardwartezeit gilt nicht für BM-Produkte, welche die Anforderungen im Ruhezustand schon im Bereitzustand erfüllen.

    Tabelle 6

    Geforderte Standardwartezeit bis zum Ruhezustand für BM-Produkte

    Produktart

    Medienformat

    Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm oder mppm), nach dem Prüfverfahren berechnet

    Geforderte Standardwartezeit bis zum Ruhezustand tSLEEP_REQ (in Minuten)

    Kopierer

    Groß

    s ≤ 30

    30

    s > 30

    60

    Faxgerät

    Klein oder Standard

    Alle

    5

    MZG

    Klein oder Standard

    s ≤ 10

    15

    10 < s ≤ 20

    30

    s > 20

    60

    Groß

    s ≤ 30

    30

    s > 30

    60

    Drucker

    Klein oder Standard

    s ≤ 10

    5

    10 < s ≤ 20

    15

    20 < s ≤ 30

    30

    s > 30

    60

    Groß

    s ≤ 30

    30

    s > 30

    60

    Scanner

    Alle

    Alle

    15

    Frankiermaschine

    Alle

    s ≤ 50

    20

    50 < s ≤ 100

    30

    100 < s ≤ 150

    40

    s > 150

    60

    3.4.4.

    Leistungsaufnahme im Ruhezustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Gleichung 7 sein:

    a)

    Als Funktionszusätze gelten nur jene Schnittstellen (darunter auch Faxschnittstellen), die während der Prüfung vorhanden sind und verwendet werden.

    b)

    Produktfunktionen, die nur über ein DFE zur Verfügung stehen, gelten nicht als Funktionszusatz.

    c)

    Eine einzelne Schnittstelle, die mehrere Funktionen erfüllt, darf nur einmal gezählt werden.

    d)

    Eine Schnittstelle, die mehreren Schnittstellendefinitionen entspricht, wird der Funktion zugeordnet, die während der Prüfung verwendet wird.

    e)

    Bei Produkten, die bereits im Bereitzustand die Anforderungen an den Ruhezustand erfüllen, ist zur Einhaltung der Anforderungen für den Ruhezustand keine weitere automatische Verringerung der Leistungsaufnahme notwendig.

    Gleichung 7: Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand bei BM-Produkten

    Formula

    Dabei gilt:

    PSLEEP_MAX ist die maximal zulässige Leistungsaufnahme im Ruhezustand, ausgedrückt in Watt (W) und auf das nächste 0,1 W gerundet;

    PMAX_BASE ist die maximale Leistungstoleranz im Ruhezustand für das Druckmodul gemäß Tabelle 7, in Watt;

    AdderINTERFACE ist die Leistungstoleranz für Schnittstellen-Funktionszusätze (darunter auch Faxfunktionen), die während der Prüfung verwendet werden, wie vom Hersteller aus Tabelle 8 ausgewählt, in Watt;

    n ist die Zahl der Toleranzen, die für während der Prüfung verwendete Schnittstellen-Funktionszusätze (darunter auch Faxfunktionen) beansprucht werden, und darf nicht größer als 2 sein;

    AdderOTHER ist die Leistungstoleranz für sonstige während der Prüfung verwendete Funktionszusätze, die keine Schnittstellen sind, wie vom Hersteller aus Tabelle 8 ausgewählt, in Watt, und

    m ist die Zahl der Toleranzen für sonstige während der Prüfung verwendete Funktionszusätze, die keine Schnittstellen sind, und ist unbegrenzt.

    Tabelle 7

    Leistungstoleranz für das Druckmodul im Ruhezustand

    Produktart

    Medien-format

    Druckverfahren

    PMAX_BASE

    (Watt)

    Anschlagdruck

    Tintenstrahldruck

    Alle anderen

    Entfällt

    Kopierer

    Groß

     

     

    x

     

    8,2

    Faxgerät

    Standard

     

    x

     

     

    0,6

    Frankier-maschine

    Entfällt

     

    x

    x

     

    5,0

    MZG

    Standard

    x

    x

     

     

    0,6

    Groß

     

    x

     

     

    4,9

     

     

    x

     

    8,2

    Drucker

    Klein

    x

    x

    x

     

    4,0

    Standard

    x

    x

     

     

    0,6

    Groß

    x

     

    x

     

    2,5

     

    x

     

     

    4,9

    Scanner

    Alle

     

     

     

    x

    2,5


    Tabelle 8

    Leistungstoleranzen für Funktionszusätze im Ruhezustand

    Zusatzart

    Verbindungsart

    Max. Daten-geschwin-digkeit, r (Mbit/s)

    Details

    Toleranz für den Funktionszusatz (Watt)

    Schnittstelle

    mit Kabel-anschluss

    r < 20

    Hierzu gehören: USB 1.x, IEEE 488, IEEE 1284/Parallel/Centronics, RS232

    0,2

    20 ≤ r < 500

    Hierzu gehören: USB 2.x, IEEE 1394/FireWire/i.LINK, 100-Mbit-Ethernet

    0,4

    r ≥ 500

    Hierzu gehören: USB 3.x,1-Gbit-Ethernet

    0,5

    Alle

    Hierzu gehören: Lesegeräte für Flash-Speicherkarten/Chipkarten, Kameraschnittstellen, PictBridge

    0,2

    Faxmodem

    Alle

    Gilt nur für Faxgeräte und MZG

    0,2

    Drahtlos, Funkfrequenz (RF)

    Alle

    Hierzu gehören: Bluetooth, 802.11

    2,0

    Drahtlos, Infrarot (IR)

    Alle

    Hierzu gehören: IrDA

    0,1

    Schnurlostelefon

    Entfällt

    Entfällt

    Fähigkeit des bildgebenden Geräts, mit einem Schnurlostelefon zu kommunizieren. Kann nur einmal geltend gemacht werden, unabhängig davon, mit wie vielen Schnurlostelefonen das Produkt genutzt werden kann. Bezieht sich nicht auf die Leistungsaufnahme des Schnurlostelefons selbst.

    0,8

    Arbeitsspeicher

    Entfällt

    Entfällt

    Gilt für die interne Kapazität des bildgebenden Geräts zur Speicherung von Daten. Bezieht sich auf alle Größen von internem Speicher und ist für RAM entsprechend anzupassen. Dieser Zusatz gilt nicht für Festplatten oder Flash-Speicher.

    0,5/GB

    Scanner

    Entfällt

    Entfällt

    Gilt nur für MZG und Kopierer.

    Hierzu gehören: Kaltkathodenröhren (CCFL) oder eine andere Technik, z. B. Leuchtdioden (LED), Halogen, Glühkathodenröhren (HCFT), Xenon oder Leuchtstoffröhren (TL). (Darf nur einmal geltend gemacht werden, unabhängig von der Röhrengröße und der Anzahl verwendeter Röhren/Lampen.)

    0,5

    Netzteil

    Entfällt

    Entfällt

    Gilt für interne und externe Netzteile von Frankiermaschinen sowie Standardformatgeräten mit Tintenstrahl- und Anschlagdrucktechnik mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild (POUT) von mehr als 10 Watt.

    0,02 x

    (POUT — 10,0)

    Berührungsempfindliches Display

    Entfällt

    Entfällt

    Gilt für berührungsempfindliche Einfarb- und Farbdisplays

    0,2

    Interne Laufwerke

    Entfällt

    Entfällt

    Umfasst alle Speichergeräte mit hoher Kapazität, auch Festplatten und Halbleiterfestplatten. Umfasst keine Schnittstellen für externe Laufwerke.

    0,15

    3.4.5.

    Standby-Leistungsaufnahme: die Leistungsaufnahme im Standby-Zustand, die dem niedrigsten Wert entspricht, der nach dem Prüfverfahren im Bereit-, Ruhe- und Aus-Zustand gemessen wurde; sie darf die maximal zulässige Leistungsaufnahme nach Tabelle 9 unter der folgenden Bedingung nicht übersteigen.

    Das bildgebende Gerät muss die Standby-Leistungsaufnahmeanforderung unabhängig vom Zustand anderer angeschlossener Geräte (z. B. Host-PC) einhalten.

    Tabelle 9

    Maximal zulässige Standby-Leistungsaufnahme

    Produktart

    Maximale Standby-Leistungsaufnahme

    (Watt)

    Alle BM-Produkte

    0,5

    4.   Prüfung

    4.1.   Prüfverfahren

    Die ENERGY-STAR-Einstufung bildgebender Geräte erfolgt nach den in Tabelle 10 aufgeführten Prüfverfahren.

    Tabelle 10

    Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung

    Produktart

    Prüfverfahren

    Alle Produkte

    ENERGY-STAR-Prüfverfahren für bildgebende Geräte, Rev. Mai 2012

    4.2.   Anzahl zu prüfender Geräte

    4.2.1.

    Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:

    a)

    Zur Einstufung eines einzelnen Modells wird als repräsentatives Modell eine Produktkonfiguration betrachtet, welche der entspricht, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll.

    b)

    Zur Einstufung einer Produktfamilie, die kein DFE des Typs 1 umfasst, wird die Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch innerhalb der Produktfamilie als repräsentatives Modell betrachtet. Fällt ein beliebiges Modell der Produktfamilie bei nachfolgenden Prüfungen (z. B. bei einer Nachprüfung) durch, so wirkt sich dies auf alle Modelle der Familie aus.

    c)

    Zur Einstufung einer Produktfamilie, die ein DFE des Typs 1 enthält, werden die Konfiguration des bildgebenden Gerätes mit dem höchsten Energieverbrauch und das DFE mit dem höchsten Energieverbrauch innerhalb der Produktfamilie geprüft. Fällt ein beliebiges Modell der Produktfamilie oder ein mit dem bildgebenden Gerät verkauftes DFE des Typs 1 (auch ein DFE, das gar nicht mit dem bildgebenden Gerät geprüft wurde) bei nachfolgenden Prüfungen (z. B. bei einer Nachprüfung) durch, so wirkt sich dies auf alle Modelle der Familie aus. Bildgebende Geräte, die kein DFE des Typs 1 umfassen, dürfen zur Einstufung nicht in diese Produktfamilien einbezogen werden, sondern sind als eine separate Produktfamilie ohne DFE des Typs 1 einzustufen.

    4.2.2.

    Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt.

    4.3.   Einstufung für internationale Märkte

    Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.

    5.   Benutzerschnittstelle

    Die Hersteller werden ermuntert, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE 1621 „Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments“ (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls.

    6.   Inkrafttreten

    Inkrafttreten: Die Version 2.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für bildgebende Geräte tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

    6.1.

    Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

    6.2.

    Mögliche Gegenstände für künftige Änderungen:

    a)

    Änderungen des Prüfverfahrens: US-EPA, DOE und Europäische Kommission werden die Umsetzung der Proxying-Fähigkeit in der Hardware bildgebender Geräte fortlaufend beobachten und die Entwicklung eines Prüfverfahrens für die Erkennung von Netzproxys (z. B. konform mit ECMA-393 ProxZzzy für ruhende Hosts) in Erwägung ziehen. Ferner werden US-EPA, DOE und Europäische Kommission die Mess- und Berichterstattungsmöglichkeiten in Bezug auf die Produktgeschwindigkeit, die Wiederanlaufzeit aus dem Ruhe- oder Aus-Zustand für BM-Produkte und das Wecken aus dem Ruhezustand durch gängige Netzereignisse, jeweils in der werkseitigen Einstellung, prüfen.

    b)

    TSV-Anforderungen in Kilowattstunden pro Jahr: Das US-EPA und die Europäische Kommission haben in den TSV-Anforderungstabellen zusätzlich zu den derzeitigen Angaben in Kilowattstunden pro Woche weitere Spalten mit den Anforderungen in Kilowattstunden pro Jahr hinzugefügt. Diese Angaben sind derzeit zwar rein informativ, das US-EPA und die Europäische Kommission werden aber prüfen, ob diese Maßeinheit in einer künftigen Spezifikation nicht zur einzigen TSV-Einheit gemacht werden sollte, um Probleme mit der Genauigkeit der Angaben und der Vergleichbarkeit mit anderen ENERGY-STAR-Produkten (bei denen Angaben in Kilowattstunden/Jahr üblich sind) zu beseitigen.

    c)

    Geräte für andere Druck- und Scanmedien als Papier: Das US-EPA und die Europäische Kommission erhalten häufig Anfragen zur Einstufung von Produkten, die andere Druck- oder Scanmedien als Papier verarbeiten (z. B. Textilien, Mikrofilm usw.), und begrüßen die Einreichung von Daten zu deren Energieverbrauch. Solche Daten können als Grundlage für die Ausarbeitung von Anforderungen für solche Produkte in einer künftigen Version dieser Spezifikation dienen.

    d)

    Produkte für den gewerblichen Einsatz (Hochgeschwindigkeits-TSV-Produkte zum Bedrucken schwereren und größeren Papiers): Dem US-EPA und der Europäischen Kommission ist bekannt, dass einige Hochgeschwindigkeits-TSV-Produkte zusätzliche Anforderungen für die Verarbeitung größeren und schwereren Papiers haben. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden erwägen, in einer künftigen Version dieser Spezifikation eine eigene Kategorie für solche Geräte zu schaffen.

    e)

    Getrennte Anforderungen für TSV-Geräte: In Version 1 und 2 der Spezifikationen für bildgebende Geräte gingen das US-EPA und die Europäische Kommission davon aus, dass Farbgeräte wegen ihrer zusätzlichen Komplexität einen höheren TSV als Einfarbgeräte und dass Geräte mit mehreren Funktionen einen höheren TSV als Geräte mit einer einzigen Funktion haben. Die TSV-Anforderungen wurden mit Blick auf diesen Sachverhalt strukturiert. Kürzlich haben das US-EPA und die Europäische Kommission jedoch erkannt, dass Farb-MZG (die hochwertige Produkte sind) Stromsparfunktionen haben können, die ihren Energieverbrauch sogar unter den von Einfarb-Nicht-MZG senken. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden daher eine künftige Trennung der TSV-Anforderungen erwägen, um die leistungsfähigsten Geräte in allen TSV-Kategorien besser zu berücksichtigen.

    f)

    Überprüfung des Anwendungsbereichs: Das US-EPA und die Europäische Kommission können den gegenwärtigen Markt für bildgebende Geräte erneut untersuchen um festzustellen, ob die derzeit erfassten Produkte noch immer maßgeblich sind und ob die ENERGY-STAR-Kennzeichnung weiterhin eine hinreichende Marktdifferenzierung für alle erfassten Produktklassen erlaubt.

    g)

    Erweiterung der Duplex-Anforderungen: Das US-EPA und die Europäische Kommission können die Anforderungen in Bezug auf das Vorhandensein der Duplex-Funktion als fester Bestandteil des Grundprodukts neu bewerten und untersuchen, wie die optionalen Anforderungen verschärft werden könnten. Eine Änderung der Anforderungen, die dazu führt, dass mehr Produkte erfasst werden, bei denen die Duplex-Funktion fest in das grundlegende Druckmodul integriert ist, könnte den Papierverbrauch senken helfen.

    Anlage D

    Prüfverfahren für die Bestimmung des Stromverbrauchs bildgebender Geräte

    1.   Überblick

    Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für bildgebende Geräte wird das folgende Prüfverfahren angewandt.

    2.   Anwendungsbereich

    Die ENERGY-STAR-Prüfanforderungen hängen vom Funktionsumfang der zu prüfenden Geräte ab. Die Anwendbarkeit der einzelnen Abschnitte dieser Anlage wird anhand von Tabelle 11 bestimmt.

    Tabelle 11

    Anwendbarkeit der Prüfverfahren

    Produktart

    Medienformat

    Druckverfahren

    ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren

    Kopierer

    Standard

    Thermodirekt (TD), Farbsublimation (FS), Elektrofotografie (EF), Festtinte (FT), Thermotransfer (TT)

    Typischer Stromverbrauch (TSV)

    Groß

    TD, FS, EF, FT, TT

    Betriebsmodus (BM)

    Digitalvervielfältiger

    Standard

    Matrize

    TSV

    Faxgerät

    Standard

    TD, FS, EF, FT, TT

    TSV

    Tintenstrahl (TS)

    BM

    Frankiermaschine

    Alle

    TD, EF, TS, TT

    BM

    Mehrzweckgerät (MZG)

    Standard

    Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT

    TSV

    TS, Anschlag

    BM

    Groß

    TD, FS, EF, TS, FT, TT

    BM

    Drucker

    Standard

    Hochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TT

    TSV

    TS, Anschlag

    BM

    Groß oder Klein

    TD, FS, EF, Anschlag, TS, FT, TT

    BM

    Klein

    Hochleistungs-TS

    TSV

    Scanner

    Alle

    Entfällt

    BM

    3.   Begriffsbestimmungen

    Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in den ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für bildgebende Geräte angegebenen Begriffsbestimmungen überein.

    4.   Prüfanordnung

    Allgemeine Prüfanordnung

    4.1.

    Prüfanordnung und -geräte: Die Prüfanordnung und die Prüfgeräte für alle Teile dieses Verfahrens müssen den Anforderungen der Norm IEC 62301 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission, Ausgabe 2.0, „Measurement of Household Appliance Standby Power“ (Messung der Standby-Leistungsaufnahme elektrischer Geräte für den Hausgebrauch), Abschnitt 4 „General Conditions for Measurements“ (Allgemeine Messbedingungen) entsprechen. Im Falle sich widersprechender Anforderungen geht das ENERGY-STAR-Prüfverfahren vor.

    4.2.

    WS-Eingangsstrom: Produkte, die von einem Wechselstromnetz versorgt werden sollen, müssen an eine für den jeweiligen Markt geeignete Spannungsquelle gemäß Tabelle 12 oder Tabelle 13 angeschlossen werden.

    a)

    Produkte, die mit externen Netzteilen (EPS) geliefert werden, müssen zuerst an das Netzteil und dann an die in Tabelle 12 oder Tabelle 13 angegebene Spannungsquelle angeschlossen werden.

    b)

    Wenn ein Produkt auf einem bestimmten Markt für den Betrieb mit einer Spannungs-/Frequenzkombination ausgewiesen ist, die sich von der für diesen Markt üblichen Kombination unterscheidet (z. B. 230 Volt/60 Hz in Nordamerika), wird das Produkt mit der vom Hersteller ausgewiesenen Spannungs-/Frequenzkombination geprüft. Die Spannungs-/Frequenzkombination muss im Prüfbericht angegeben werden.

    Tabelle 12

    Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung bis 1 500 W

    Markt

    Netzspannung

    Spannungstoleranz

    Maximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD)

    Frequenz

    Frequenztoleranz

    Nordamerika, Taiwan

    115 V WS

    +/– 1,0 %

    2,0 %

    60 Hz

    +/– 1,0 %

    Europa, Australien, Neuseeland

    230 V WS

    +/– 1,0 %

    2,0 %

    50 Hz

    +/– 1,0 %

    Japan

    100 V WS

    +/– 1,0 %

    2,0 %

    50 Hz/60 Hz

    +/– 1,0 %


    Tabelle 13

    Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung über 1 500 W Markt

    Markt

    Netzspannung

    Spannungstoleranz

    Maximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD)

    Frequenz

    Frequenztoleranz

    Nordamerika, Taiwan

    115 V WS

    +/– 4,0 %

    5,0 %

    60 Hz

    +/– 1,0 %

    Europa, Australien, Neuseeland

    230 V WS

    +/– 4,0 %

    5,0 %

    50 Hz

    +/– 1,0 %

    Japan

    100 V WS

    +/– 4,0 %

    5,0 %

    50 Hz/60 Hz

    +/– 1,0 %

    4.3.

    Niedrigspannungs-Gleichstromversorgung:

    a)

    Die Produkte dürfen nur dann von einer Niedrigspannungs-Gleichstromquelle (z. B. über eine Netz- oder Datenverbindung) versorgt werden, wenn die GS-Quelle die einzige praktikable Stromquelle für das Produkt ist (d. h. wenn kein WS-Anschluss oder externes Netzteil vorhanden ist).

    b)

    Produkte, die mit Niedrigspannungs-Gleichstrom versorgt werden, müssen für die Prüfung mit einer Wechselstromquelle für den Gleichstrom konfiguriert werden (z. B. mit einem WS-gespeisten USB-Hub).

    Die Wechselstromquelle des für die Prüfung verwendeten Gleichstroms muss für alle Prüfungen aufgezeichnet und angegeben werden.

    c)

    Die Stromversorgung des zu prüfenden Geräts umfasst folgende Werte, gemessen nach Abschnitt 5 dieses Prüfverfahrens:

    1.

    Wechselstrom-Leistungsaufnahme der Niedrigspannungs-Gleichstromquelle mit dem zu prüfenden Gerät als Last (PL) und

    2.

    Wechselstrom-Leistungsaufnahme der Niedrigspannungs-Gleichstromquelle ohne Last (PS).

    4.4.

    Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 23 °C ± 5 °C betragen.

    4.5.

    Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 10 % und 80 % liegen.

    4.6.

    Leistungsmessgerät: Leistungsmessgeräte müssen folgende Eigenschaften haben:

    a)

    Mindestfrequenzgang: 3,0 kHz

    b)

    Mindestauflösung:

    1.

    0,01 W für Messwerte unter 10 W;

    2.

    0,1 W für Messwerte von 10 W bis 100 W;

    3.

    1 W für Messwerte von 100 W bis 1,5 kW und

    4.

    10 W für Messwerte über 1,5 kW.

    5.

    Bei Messungen der kumulierten Energie sollte eine Messauflösung gegeben sein, die diesen Werten bei der Umrechnung in die Durchschnittsleistung entspricht. Für Messungen der kumulierten Energie wird die erforderliche Genauigkeit aufgrund der maximalen und nicht der durchschnittlichen Leistungsaufnahme während des Messzeitraums ermittelt, da der Maximalwert das benötigte Prüfgerät und die Vorgehensweise bestimmt.

    4.7.

    Messunsicherheit (18):

    a)

    Bei Messungen ab 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen.

    b)

    Bei Messungen unter 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,02 W betragen.

    4.8.

    Zeitmessung: Zeitmessungen werden mit einer üblichen Stoppuhr oder mit einem anderen Zeitmessgerät mit einer Auflösung von mindestens 1 Sekunde durchgeführt.

    4.9.

    Papierspezifikationen:

    a)

    Standardformatgeräte werden in Übereinstimmung mit Tabelle 14 geprüft.

    b)

    Groß-, Klein- und Endlosformatgeräte werden mit einem kompatiblen Papierformat geprüft.

    Tabelle 14

    Papierformat und -gewicht

    Markt

    Papierformat

    Basisgewicht

    (g/m2)

    Nordamerika/Taiwan

    8,5″ × 11″

    75

    Europa/Australien/Neuseeland

    A4

    80

    Japan

    A4

    64

    5.   Messung der Niedrigspannungs-Gleichstromquelle für alle Produkte

    5.1.

    Verbinden Sie die Gleichstromquelle mit dem Leistungsmessgerät und der betreffenden Wechselstromversorgung wie in Tabelle 12 angegeben.

    5.2.

    Vergewissern Sie sich, dass die Gleichstromquelle keine Last hat.

    5.3.

    Warten Sie mindestens 30 Minuten, bis sich die Gleichstromquelle stabilisiert hat.

    5.4.

    Messen und protokollieren Sie die Leistungsaufnahme der Gleichstromquelle ohne Last (PS) gemäß IEC 62301, Ed. 1.0.

    6.   Führen Sie für alle Produkte eine Vorprüfung der Konfiguration des zu prüfenden Gerätes durch

    6.1.   Allgemeine Konfiguration

    6.1.1.

    Produktgeschwindigkeit für Berechnungen und die Berichterstattung: Als Produktgeschwindigkeit für alle Berechnungen und die Berichterstattung wird die höchste vom Hersteller für folgende Aspekte angegebene Geschwindigkeit verwendet, ausgedrückt in Bildern pro Minute (ipm) und gerundet auf die nächste ganze Zahl:

    a)

    Bei Geräten für Standardformate entspricht generell das einseitige Bedrucken/Kopieren/Scannen eines A4- oder 8,5″ × 11″-Blattes innerhalb einer Minute einem Bild pro Minute (1 ipm).

    Beim Duplex-Betrieb entspricht das beidseitige Bedrucken/Kopieren/Scannen eines A4- oder 8,5″ × 11″-Blattes innerhalb einer Minute zwei Bildern pro Minute (2 ipm).

    b)

    Die Produktgeschwindigkeit beruht bei allen Produkten auf:

    1.

    der vom Hersteller ausgewiesenen Druckgeschwindigkeit, es sei denn, das Produkt verfügt über keine Druckfunktion, in diesem Fall:

    2.

    der vom Hersteller ausgewiesenen Kopiergeschwindigkeit, es sei denn, das Produkt verfügt über keine Druck- oder Kopierfunktion, in diesem Fall:

    3.

    der vom Hersteller ausgewiesenen Scangeschwindigkeit.

    4.

    Wenn ein Hersteller ein Produkt für einen bestimmen Markt anhand von Prüfergebnissen einstufen lassen will, mit denen das Produkt für einen anderen Markt mit anderen Papierformaten (z. B. A4 gegenüber 8,5″ × 11″) eingestuft wurde, und wenn sich seine ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten, die gemäß Tabelle 15 bestimmt werden, bei der Erzeugung von Bildern auf unterschiedlichen Papierformaten unterscheiden, so wird die höchste Geschwindigkeit verwendet.

    Tabelle 15

    Berechnung der Produktgeschwindigkeit für Standard-, Klein- und Großformatgeräte außer Frankiermaschinen

    Medienformat

    Mediengröße

    Produktgeschwindigkeit, s

    (ipm)

    Dabei gilt:

    sP ist die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit bei einfarbiger Verarbeitung des Mediums in Bildern pro Minute,

    w ist die Breite des Mediums in Metern (m),

    ist die Länge des Mediums in Metern (m).

    Standard

    8,5″ × 11″

    sP

    A4

    sP

    Klein

    4″ × 6″

    0,25 × sP

    A6

    0,25 × sP

    Kleiner als A6 oder 4″ × 6″

    16 × w × × sP

    Groß

    A2

    4 × sP

    A0

    16 × sP

    c)

    Für Endlosformatgeräte wird die Produktgeschwindigkeit nach Gleichung 8 berechnet.

    Gleichung 8: Berechnung der Produktgeschwindigkeit

    Formula

    Dabei gilt:

    s ist die Produktgeschwindigkeit in ipm,

    w ist die Breite des Mediums in Metern (m),

    sL ist die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit (Einfarbdruck) in Metern pro Minute.

    d)

    Die Produktgeschwindigkeit von Frankiermaschinen wird in Postsendungen pro Minute (mppm) angegeben.

    e)

    Die obige Produktgeschwindigkeit für Berechnungen und die Berichterstattung kann sich von der in Prüfungen verwendeten Produktgeschwindigkeit unterscheiden.

    6.1.2.

    Farbgeräte: Farbfähige Geräte werden anhand einfarbiger (schwarzer) Bilder geprüft.

    a)

    Bei Geräten ohne schwarze Tinte wird zusammengesetztes Schwarz verwendet.

    Netzverbindungen: Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen an ein Netz angeschlossen werden.

    b)

    Der Anschluss der Produkte erfolgt während der Prüfung nur an ein Netz oder eine Datenverbindung.

    Nur ein Computer darf an das zu prüfende Gerät direkt oder über ein Netz angeschlossen sein.

    c)

    Die Art der Netzverbindung hängt von den Merkmalen des zu prüfenden Gerätes ab und muss die höchstplatzierte Verbindung in Tabelle 16 sein, über die das Gerät werkseitig verfügt.

    Tabelle 16

    Netz- oder Datenverbindungen für zu prüfende Geräte

    Rangfolge für die Prüfung (soweit im Gerät verfügbar)

    Verbindungen für alle Produkte

    1

    Ethernet — 1 Gbit/s

    2

    Ethernet — 100/10 Mbit/s

    3

    USB 3.x

    4

    USB 2.x

    5

    USB 1.x

    6

    RS232

    7

    IEEE 1284 (19)

    8

    Wi-Fi

    9

    Andere Kabelverbindungen — von der höchsten zur niedrigsten Geschwindigkeit

    10

    Andere Drahtlosverbindungen — von der höchsten zur niedrigsten Geschwindigkeit

    11

    Falls keine der obigen Verbindungen zur Verfügung steht, erfolgt die Prüfung mit einer sonstigen vom Gerät bereitgestellten Verbindung (oder ohne Verbindung).

    d)

    Produkte, die gemäß Absatz 6.1.2 Buchstabe c per Ethernet verbunden werden und energieeffizientes Ethernet (Energy Efficient Ethernet gemäß IEEE-Norm 802.3az) (20) unterstützen, müssen für die Dauer der Prüfung mit einem Switch oder Router verbunden werden, der auch energieeffizientes Ethernet unterstützt.

    e)

    Auf jeden Fall muss die während der Prüfung verwendete Verbindungsart angegeben werden.

    Service-/Wartungsmodi: Die zu prüfenden Geräte dürfen sich während der Prüfung niemals in einem Service-/Wartungsmodus (einschließlich Farbkalibrierung) befinden.

    f)

    Service-/Wartungsmodi müssen vor Beginn der Prüfung deaktiviert werden.

    g)

    Die Hersteller müssen Anweisungen dafür geben, wie Service-/Wartungsmodi deaktiviert werden können, wenn diese Informationen nicht in der mit dem zu prüfenden Geräte mitgelieferten Produktdokumentation enthalten oder online leicht abrufbar sind.

    h)

    Wenn Service-/Wartungsmodi nicht deaktiviert werden können und ein Service-/Wartungsmodus während der Ausführung eines Auftrags (außer des ersten Auftrags) auftritt, können die Ergebnisse dieses Auftrags durch Ergebnisse eines Ersatzauftrags ersetzt werden. In diesem Fall wird der Ersatzauftrag unmittelbar nach Auftrag 4 in das Prüfverfahren eingefügt; die Einbeziehung des Ersatzauftrags muss angegeben werden. Jede Auftragsphase beträgt 15 Minuten.

    6.2.   Konfiguration von Faxgeräten

    Alle Faxgeräte und alle MZG mit Faxfunktion, die an eine Telefonleitung angeschlossen werden können, müssen während der Prüfung an eine Telefonleitung angeschlossen sein, und zwar zusätzlich zu der in Tabelle 16 genannten Netzverbindung, falls das zu prüfende Gerät netzfähig ist.

    a)

    Falls keine funktionierende Telefonleitung zur Verfügung steht, kann diese durch einen Leitungssimulator ersetzt werden.

    b)

    Nur Faxgeräte werden mit Verwendung der Faxfunktion geprüft.

    Faxgeräte werden mit einem Bild pro Auftrag geprüft.

    6.3.   Konfiguration von Digitalvervielfältigern

    Außer in den unten genannten Fällen werden Digitalkopierer in Abhängigkeit von ihrem werkseitigen Funktionsumfang als Drucker, Kopierer oder MZG konfiguriert und geprüft.

    a)

    Digitalvervielfältiger werden mit ihrer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit geprüft, anhand derer auch die Auftragsgröße zur Durchführung der Prüfung bestimmt wird, und nicht mit der werkseitig eingestellten Geschwindigkeit, falls diese von Ersterer abweicht.

    b)

    Bei Digitalkopierern wird nur ein Originalbild verwendet.

    7.   Führen Sie für alle Produkte eine Vorprüfung der Initialisierung des zu prüfenden Gerätes durch

    Allgemeine Initialisierung

    Vor dem Beginn der Prüfung muss das Gerät wie folgt initialisiert werden:

    a)

    Richten Sie das zu prüfende Gerät nach der Anleitung oder Dokumentation des Herstellers ein.

    1.

    Mit dem Grundprodukt geliefertes Zubehör, das vom Endnutzer zu installieren oder anzubringen ist, z. B. eine Papierquelle, muss wie für das Produktmodell vorgesehen installiert werden. Alle Papierquellen, die das zur Prüfung bestimmte Papier aufnehmen, müssen mit Papier gefüllt werden, und das zu prüfende Gerät muss das Papier aus der Standard-Papierquelle mit den werkseitig vorhandenen Einstellungen einziehen.

    2.

    Wenn das Produkt während der Prüfung direkt oder über ein Netz an einen Computer angeschlossen ist, muss in dem Computer die neueste, zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbare Version des Standardtreibers des Herstellers mit Einstellungen laufen, die den werkseitigen Standardeinstellungen entsprechen, sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben. Die Version des zur Prüfung verwendeten Druckertreibers muss aufgezeichnet werden.

    i)

    Falls eine Einstellung keinen Standardwert hat und in diesem Prüfverfahren nicht festgelegt ist, nimmt der Prüfer diese Einstellung nach eigenem Ermessen vor und zeichnet dies auf.

    ii)

    Wenn beim Anschluss an ein Netz mehrere Computer mit dem Netz verbunden sind, betreffen die Druckertreiber-Einstellungen nur den Computer, der die Druckaufträge an das zu prüfende Gerät sendet.

    3.

    Bei Produkten, die für den Batteriebetrieb ausgelegt sind, wenn sie nicht an ein Stromnetz angeschlossen sind, muss für alle Prüfungen die Batterie entfernt werden. Bei zu prüfenden Geräten, bei denen der Betrieb ohne eingelegtes Batteriepack von der Konfiguration her nicht zugelassen ist, kann die Prüfung mit eingesetzten, voll aufgeladenen Batteriepacks durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass die betreffende Konfiguration in den Prüfungsergebnissen festgehalten wird. Unternehmen Sie folgende Schritte, um sicherzustellen, dass die Batterie voll aufgeladen ist:

    i)

    Bei zu prüfenden Geräten, die eine Anzeige für die voll aufgeladene Batterie haben, setzten Sie das Aufladen nach Erscheinen der Anzeige noch weitere 5 Stunden lang fort.

    ii)

    Wenn es keine Ladestandsanzeige gibt, die Anleitungen des Herstellers aber eine zeitliche Schätzung erlauben, wann das Laden der Batterie beendet oder die volle Kapazität erreicht wird, setzen Sie das Aufladen ab dem vom Hersteller genannten Zeitpunkt noch weitere 5 Stunden lang fort.

    iii)

    Gibt es keine Anzeige und keine zeitliche Schätzung in der Anleitung, so beträgt die Ladezeit 24 Stunden.

    b)

    Schließen Sie das zu prüfende Gerät an seine Stromquelle an.

    c)

    Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein und führen Sie ggf. die Initialisierung der Systemkonfiguration durch. Vergewissern Sie sich, dass die Standardwartezeiten entsprechend den Spezifikationen und/oder Empfehlungen des Herstellers eingestellt sind.

    1.

    Produktgeschwindigkeit bei der Prüfung: Das Produkt wird mit den Geschwindigkeitseinstellungen der werkseitig eingestellten Standardkonfiguration geprüft.

    2.

    Selbstabschaltung bei TSV-Produkten: Wenn ein Drucker, Digitalvervielfältiger, Faxgerät oder Mehrzweckgerät mit Druckfunktion über eine Selbstabschaltfunktion verfügt, die werkseitig aktiviert ist, muss diese vor der Prüfung deaktiviert werden.

    3.

    Selbstabschaltung bei BM-Produkten: Wenn ein Produkt eine werkseitig aktivierte Selbstabschaltung hat, muss diese während der Prüfung aktiviert bleiben.

    d)

    Durch den Benutzer regelbare Feuchtigkeitsschutzfunktionen müssen für die Dauer der Prüfung ausgeschaltet oder deaktiviert werden.

    e)

    Vorbereitung: Versetzen Sie das zu prüfende Gerät in den Aus-Zustand und lassen Sie es dann für 15 Minuten unbenutzt.

    1.

    Bei Elektrofotografie-TSV-Produkten lassen Sie das zu prüfende Gerät für weitere 105 Minuten unbenutzt, so dass mindestens 120 Minuten (2 Stunden) erreicht werden.

    2.

    Die Vorbereitung ist nur vor der ersten Prüfung jedes zu prüfenden Gerätes erforderlich.

    8.   Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV)

    8.1.   Struktur des Auftrags

    8.1.1.

    Aufträge pro Tag: Die Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS) ist in Tabelle 17 angegeben.

    Tabelle 17

    Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS)

    Produktgeschwindigkeit, s (Einfarbdruck)

    (ipm)

    Aufträge pro Tag

    (NJOBS)

    s ≤ 8

    8

    8 < s < 32

    s

    s ≥ 32

    32

    8.1.2.

    Bilder pro Auftrag: Außer bei Faxgeräten wird die Zahl der Bilder nach der folgenden Gleichung 9 berechnet. Tabelle 21 am Ende dieser Anlage enthält zur Erleichterung eine Auflistung der Anzahl von Bildern pro Auftrag, die sich aus jeder ganzzahligen Produktgeschwindigkeit von 1 bis 100 Bildern pro Minute (ipm) ergeben.

    Gleichung 9: Berechnung der Zahl der Bilder pro Auftrag

    NIMAGES =

    1

    s < 4

    s ≥ 4

    Formula

    Dabei gilt:

    NIMAGES ist die Zahl der Bilder pro Auftrag, abgerundet auf die nächste ganze Zahl.

    s ist die angegebene Höchstgeschwindigkeit (Einfarbdruck) in Bildern pro Minute (ipm), berechnet nach Abschnitt 6.1.1 dieses Prüfverfahrens, und

    NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie in Tabelle 17 berechnet.

    Prüfbild: Als Originalbild für alle Prüfungen wird das Testbild A aus der Norm ISO/IEC 10561:1999 der Internationalen Organisation für Normung verwendet.

    a)

    Die Prüfbilder müssen in der Punktgröße 10 in einem Courier-Zeichensatz mit fester Laufweite (oder dessen nächster Entsprechung) wiedergegeben werden.

    b)

    Der deutschen Sprache eigene Zeichen müssen nicht reproduziert werden, wenn das Produkt dazu nicht in der Lage ist.

    Druckaufträge: Druckaufträge müssen für die Prüfung unmittelbar vor dem Drucken jedes Auftrags über eine in Tabelle 16 genannte Netzverbindung gesendet werden.

    c)

    Jedes Bild in einem Druckauftrag ist einzeln zu senden. D. h. alle Bilder können Teil desselben Dokuments sein, dürfen jedoch im Dokument nicht als mehrere Kopien eines einzigen Originals auftreten (außer es handelt sich bei dem Produkt um einen Digitalvervielfältiger).

    d)

    Bei Druckern und Mehrzweckgeräten, die eine Seitenbeschreibungssprache (PDL) (z. B. PCL, Postscript) unterstützen, müssen die Bilder in einer Seitenbeschreibungssprache an das Produkt übertragen werden.

    Kopieraufträge:

    e)

    Bei Kopierern mit einer Geschwindigkeit bis 20 ipm wird ein Original pro gefordertem Bild verwendet.

    f)

    Bei Kopierern mit einer Geschwindigkeit über 20 ipm kann es (wegen der begrenzten Kapazität des Vorlageneinzugs) unmöglich sein, die Zahl der geforderten Originalbilder einzuhalten. In diesem Fall ist es zulässig, von jedem Originalbild mehrere Kopien zu erstellen, wobei die Zahl der Originale mindestens 10 betragen muss.

    Beispiel: Die Prüfung eines Geräts mit 50 ipm, von dem 39 Bilder pro Auftrag zu erstellen sind, kann anhand von vier Kopien von 10 Originalen oder anhand von 3 Kopien von 13 Originalen erfolgen.

    g)

    Die Originalvorlagen können vor Beginn des Prüfvorgangs in den Vorlageneinzug gelegt werden.

    Bei Produkten ohne Vorlageneinzug können alle Bilder von einem einzigen auf die Scanplatte gelegten Original erstellt werden.

    Faxaufträge: Faxaufträge werden unmittelbar vor Ausführung jedes Auftrags über die angeschlossene Telefonleitung oder einen Leitungssimulator übertragen.

    8.2.   Messverfahren

    Die TSV-Messungen erfolgen für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und MZG mit Druckfunktion gemäß Tabelle 18 und für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und MZG ohne Druckfunktion gemäß Tabelle 19 nach folgenden Vorgaben:

    a)

    Papier: Im zu prüfenden Gerät muss sich genügend Papier für die Durchführung des jeweiligen Druck- und Kopierauftrags befinden.

    b)

    Duplex-Geräte: Die Prüfung der Produkte erfolgt im Simplex-Modus, es sei denn, die Ausgabegeschwindigkeit ist im Duplex-Modus höher als im Simplex-Modus; in diesem Fall erfolgt die Prüfung im Duplex-Modus. In jedem Fall sind der Modus, in dem das Gerät geprüft wurde, und die Druckgeschwindigkeit aufzuzeichnen. Bei den zu kopierenden Originalvorlagen muss es sich um einseitige Bilder handeln.

    c)

    Energiemessverfahren: Alle Messungen werden als kumulierter Stromverbrauch über einen bestimmten Zeitraum in Wh aufgezeichnet; alle Zeiten werden in Minuten aufgezeichnet.

    Ein „Nullsetzen des Messgeräts“ kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen.

    Tabelle 18

    TSV-Prüfverfahren für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion

    Schritt

    Ausgangszustand

    Vorgang

    Aufzeichnung (nach Abschluss des Schritts)

    Maßeinheit

    Mögliche gemessene Zustände

    1

    Aus

    Zu prüfendes Gerät an das Messgerät anschließen. Das Gerät muss mit Strom versorgt werden und sich im Aus-Zustand befinden. Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch über mindestens 5 Minuten messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.

    Stromverbrauch Aus-Zustand

    Wattstunden (Wh)

    Aus

    Zeit Prüfintervall

    Minuten (min)

    2

    Aus

    Gerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist.

    3

    Bereit

    Auftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag nach Tabelle 21 ausdrucken. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen.

    Zeit Aktiv0

    Minuten (min)

    4

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das Gerät in den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist.

    5

    Ruhe

    Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über 1 Stunde messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.

    Stromverbrauch Ruhezustand ESLEEP

    Wattstunden (Wh)

    Ruhe

    Zeit bis Ruhezustand

    tSLEEP

    (≤ 1 Stunde)

    Minuten (min)

    6

    Ruhe

    Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag ausdrucken (wie oben berechnet). Stromverbrauch und Zeit messen. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts aufzeichnen. Stromverbrauch über 15 Minuten nach Auftragsstart messen. Der Auftrag muss innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen sein.

    Stromverbrauch Auftrag1,

    EJOB1

    Wattstunden (Wh)

    Wiederanlaufen, Aktiv, Bereit, Ruhe

    Zeit Aktiv1

    Minuten (min)

    7

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Schritt 6 wiederholen.

    Stromverbrauch Auftrag2,

    EJOB2

    Wattstunden (Wh)

    Wie oben

    Zeit Aktiv2

    Minuten (min)

    8

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).

    Stromverbrauch Auftrag3,

    EJOB3

    Wattstunden (Wh)

    Wie oben

    9

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).

    Stromverbrauch Auftrag4,

    EJOB4

    Wattstunden (Wh)

    Wie oben

    10

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit messen, bis das Messgerät bzw. das Gerät anzeigt, dass es in den Ruhezustand oder den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder ggf. bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.

    Gesamtstromverbrauch,

    EFINAL

    Wattstunden (Wh)

    Bereit, Ruhe

    Gesamtzeit,

    tFINAL

    Minuten (min)

    Erläuterungen: Schritte 4 und 10: Für Geräte, die nicht anzeigen, wann sie in den letzten Ruhezustand eintreten, müssen die Hersteller die Zeit bis zum letzten Ruhezustand zu Prüfzwecken angeben.


    Tabelle 19

    TSV-Prüfverfahren für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion

    Schritt

    Ausgangszustand

    Vorgang

    Aufzeichnung

    Maßeinheit

    Mögliche gemessene Zustände

    1

    Aus

    Zu prüfendes Gerät an das Messgerät anschließen. Das Gerät muss mit Strom versorgt werden und sich im Aus-Zustand befinden. Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch über mindestens 5 Minuten messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.

    Stromverbrauch Aus-Zustand

    Wattstunden (Wh)

    Aus

    Zeit Prüfintervall

    Minuten (min)

    2

    Aus

    Gerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist.

    3

    Bereit

    Auftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen.

    Zeit Aktiv0

    Minuten (min)

    4

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das Gerät in den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist.

    5

    Ruhe

    Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über 1 Stunde messen oder bis sich das Gerät selbst abschaltet. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.

    Stromverbrauch Ruhezustand

    Wattstunden (Wh)

    Ruhe

    Zeit bis Ruhezustand

    (≤ 1 Stunde)

    Minuten (min)

    6

    Ruhe

    Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag kopieren (wie oben berechnet). Stromverbrauch und Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen. Stromverbrauch über 15 Minuten nach Auftragsstart messen. Der Auftrag muss innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen sein.

    Stromverbrauch Auftrag1,

    EJOB1

    Wattstunden (Wh)

    Wiederanlaufen, Aktiv, Bereit, Ruhe, Selbstabschaltung

    Zeit Aktiv1

    Minuten (min)

    7

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Schritt 6 wiederholen.

    Stromverbrauch Auftrag2,

    EJOB2

    Wattstunden (Wh)

    Wie oben

    Zeit Aktiv2

    Minuten (min)

    8

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).

    Stromverbrauch Auftrag3,

    EJOB3

    Wattstunden (Wh)

    Wie oben

    9

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).

    Stromverbrauch Auftrag4,

    EJOB4

    Wattstunden (Wh)

    Wie oben

    10

    Bereit (oder anderer Zustand)

    Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit messen, bis das Messgerät bzw. das Gerät anzeigt, dass sich das Gerät selbst abgeschaltet hat, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen; Stromverbrauch und Zeit mit Null angeben, wenn sich das Gerät zu Beginn dieses Schritts im Selbstabschaltungszustand befand.

    Gesamtstromverbrauch,

    EFINAL

    Wattstunden (Wh)

    Bereit, Ruhe

    Gesamtzeit,

    tFINAL

    Minuten (min)

    11

    Selbstabschaltung

    Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über mindestens 5 Minuten messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.

    Stromverbrauch Selbstabschaltung,

    EAUTO

    Wattstunden (Wh)

    Ruhe,

    Selbstabschaltung

    Zeit bis Selbstabschaltung,

    tAUTO

    Minuten (min)

    Erläuterungen: Schritte 4 und 10: Für Geräte, die nicht anzeigen, wann sie in den letzten Ruhezustand eintreten, müssen die Hersteller die Zeit bis zum letzten Ruhezustand zu Prüfzwecken angeben.

    9.   Betriebsmodus-Prüfverfahren (BM-Prüfverfahren)

    Messverfahren

    Die Messung der BM-Leistungsaufnahme und Wartezeiten erfolgen gemäß Tabelle 20 unter folgenden Bedingungen:

    a) Messung der Leistungsaufnahme: Alle Messungen der Leistungsaufnahme erfolgen entweder nach dem Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme oder des kumulierten Stromverbrauchs wie folgt:

    1.

    Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme: Die Messung der tatsächlichen durchschnittlichen Leistungsaufnahme erfolgt über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum, der mindestens 5 Minuten beträgt.

    Für Zustände, die weniger als 5 Minuten dauern, wird die tatsächliche Leistungsaufnahme über die gesamte Dauer des jeweiligen Zustandes gemessen.

    2.

    Verfahren des kumulierten Stromverbrauchs: Wenn das Messgerät die tatsächliche durchschnittliche Leistungsaufnahme nicht messen kann, so wird der kumulierte Stromverbrauch über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum gemessen. Der Prüfzeitraum darf nicht kürzer als 5 Minuten sein. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Leistungsaufnahme wird der kumulierte Stromverbrauch durch die Dauer des Prüfzeitraums geteilt.

    3.

    Wenn die Leistungsaufnahme im geprüften Zustand zyklisch ist, muss der Prüfzeitraum einen oder mehrere vollständige Zyklen umfassen.

    Schritt

    Ausgangszustand

    Vorgänge

    Aufzeichnung

    Maßeinheit

    1

    Aus

    Messgerät an das zu prüfende Gerät anschließen. Gerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist.

     

    2

    Bereit

    Ein Bild drucken, kopieren oder scannen.

     

    3

    Bereit

    Leistungsaufnahme im Bereitzustand messen.

    Leistungsaufnahme Bereitzustand,

    PREADY

    Watt (W)

    4

    Bereit

    Standardwartezeit bis Ruhezustand abwarten und messen.

    Standardwartezeit bis Ruhezustand, tSLEEP

    Minuten (min)

    5

    Ruhe

    Leistungsaufnahme im Ruhezustand messen.

    Leistungsaufnahme Ruhezustand,

    PSLEEP

    Watt (W)

    6

    Ruhe

    Warten und Standardwartezeit bis Selbstabschaltung messen. (Entfällt, wenn keine Selbstabschaltung vorhanden ist.)

    Standardwartezeit bis Selbstabschaltung

    Minuten (min)

    7

    Selbstabschaltung

    Leistungsaufnahme im Selbstabschaltungszustand messen. (Entfällt, wenn keine Selbstabschaltung vorhanden ist.)

    Leistungsaufnahme Selbstabschaltung

    PAUTO-OFF

    Watt (W)

    8

    Selbstabschaltung

    Gerät manuell ausschalten und abwarten, bis das Gerät ausgeschaltet ist. (Falls kein manueller Aus-Schalter vorhanden ist, dies vermerken und dann auf das Eintreten des Ruhezustands mit der niedrigsten Leistungsaufnahme warten.)

    9

    Aus

    Leistungsaufnahme im Aus-Zustand messen. (Falls kein manueller Aus-Schalter vorhanden ist, dies vermerken und die Leistungsaufnahme im Ruhezustand messen.)

    Leistungsaufnahme Aus

    POFF

    Watt (W)

    Schritt 1: Wenn das Gerät über keine Bereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme auf das Niveau des Bereitzustands stabilisiert hat, und dieser Umstand in den Produktprüfungsunterlagen vermerkt.

    Schritt 4: Die Standardwartezeit wird vom Abschluss des Auftrags bis zum Eintritt des Gerätes in den Ruhezustand gemessen.

    Schritte 4 und 5: Bei Produkten mit mehr als einem Ruhezustand werden die Schritte so oft wie nötig wiederholt, um sämtliche aufeinander folgenden Ruhezustände zu durchlaufen und diese Daten zu dokumentieren. Üblicherweise verfügen Großformat-Kopierer und Mehrzweckgeräte mit hitzeintensiven Druckverfahren über zwei Ruhezustände. Bei Produkten ohne diesen Betriebszustand sind die Schritte 4 und 5 zu überspringen.

    Schritte 4 und 5: Bei Produkten ohne Ruhezustand werden die Werte im Bereitzustand gemessen und aufgezeichnet.

    Schritte 4 und 6: Messungen der Standardwartezeiten sind parallel und kumulativ ab Beginn von Schritt 4 vorzunehmen. Beispielsweise hat ein Produkt, das nach 15 Minuten in den ersten und nach weiteren 30 Minuten in den zweiten Ruhezustand wechselt, eine 15-minütige Standardwartezeit für den ersten und eine 45-minütige Standardwartezeit für den zweiten Ruhezustand.

    10.   Prüfverfahren für Produkte mit digitalem Front-End (DFE)

    Dieser Schritt betrifft nur Produkte mit einem digitalen Front-End gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 der Anforderungen des ENERGY-STAR-Programms für bildgebende Geräte.

    10.1.   DFE-Prüfung im Bereitzustand

    10.1.1.

    Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen während der Prüfung an ein Netz angeschlossen sein. Die zu verwendende Netzverbindung wird anhand von Tabelle 16 bestimmt.

    10.1.2.

    Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, wird — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden — eine 10-minütige Messung der Leistungsaufnahme des DFE allein durchgeführt und die durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das bildgebende Gerät im Bereitzustand befindet.

    10.1.3.

    Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, misst der Prüfer die Gleichstrom-Leistung, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes im Bereitzustand befindet. Es wird eine 10-minütige Messung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und dessen durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das Hauptprodukt im Bereitzustand befindet. Dazu wird üblicherweise eine Messung der Momentanleistung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen.

    10.2.   DFE-Prüfung im Ruhezustand

    Mit dieser Prüfung wird die Leistungsaufnahme eines DFE im Ruhezustand über einen Zeitraum von 1 Stunde ermittelt. Der daraus resultierende Wert dient zur Einstufung von bildgebenden Geräten, die DFE mit netzfähigen Ruhezuständen umfassen.

    10.2.1.

    Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen während der Prüfung an ein Netz angeschlossen sein. Die zu verwendende Netzverbindung wird anhand von Tabelle 16 bestimmt.

    10.2.2.

    Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, wird — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden — eine 1-stündige Messung der Leistungsaufnahme des DFE allein durchgeführt und die durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das bildgebende Gerät im Ruhezustand befindet. Zum Ende der 1-stündigen Messung wird ein Druckauftrag an das Hauptprodukt gesendet, um sicherzustellen, dass das DFE darauf reagiert.

    10.2.3.

    Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, misst der Prüfer die Gleichstrom-Leistung, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes im Ruhezustand befindet. Es wird eine 1-stündige Messung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und dessen durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das Hauptprodukt im Ruhezustand befindet. Zum Ende der 1-stündigen Messung wird ein Druckauftrag an das Hauptprodukt gesendet, um sicherzustellen, dass das DFE darauf reagiert.

    10.2.4.

    Für die Fälle 10.2.2 und 10.2.3 gelten folgende Anforderungen:

    a)

    Die Hersteller müssen folgende Angaben machen:

    1.

    ob der Ruhezustand des DFE werkseitig aktiviert ist und

    2.

    die erwartete Zeit bis zum Ruhezustand des DFE.

    b)

    Wenn das DFE nach 1 Stunde auf den Druckauftrag nicht reagiert, ist die bei der Prüfung im Bereitzustand gemessene Leistungsaufnahme als Leistungsaufnahme im Ruhezustand anzugeben.

    Hinweis: Alle Informationen, die von Herstellern für die Prüfung der Produkte angegeben oder übermittelt werden, müssen öffentlich zugänglich sein.

    11.   Verweise

    11.1.

    ISO/IEC 10561:1999: Informationstechnik — Büro- und Datentechnik — Drucker — Messung der Druckleistung für Drucker der Klasse 1 und Klasse 2.

    11.2.

    IEC 62301:2011 „Household Electrical Appliances — Measurement of Standby Power“, Ed. 2.0 (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Ausgabe 2.0).

    Tabelle 21

    Zahl der Bilder pro Tag, berechnet für Produktgeschwindigkeiten von 1 bis 100 ipm

    Geschwindigkeit (ipm)

    Aufträge/Tag

    Bilder/Auftrag (ungerundet)

    Bilder/Auftrag

    Bilder/Tag

    1

    8

    0,06

    1

    8

    2

    8

    0,25

    1

    8

    3

    8

    0,56

    1

    8

    4

    8

    1,00

    1

    8

    5

    8

    1,56

    1

    8

    6

    8

    2,25

    2

    16

    7

    8

    3,06

    3

    24

    8

    8

    4,00

    4

    32

    9

    9

    4,50

    4

    36

    10

    10

    5,00

    5

    50

    11

    11

    5,50

    5

    55

    12

    12

    6,00

    6

    72

    13

    13

    6,50

    6

    78

    14

    14

    7,00

    7

    98

    15

    15

    7,50

    7

    105

    16

    16

    8,00

    8

    128

    17

    17

    8,50

    8

    136

    18

    18

    9,00

    9

    162

    19

    19

    9,50

    9

    171

    20

    20

    10,00

    10

    200

    21

    21

    10,50

    10

    210

    22

    22

    11,00

    11

    242

    23

    23

    11,50

    11

    253

    24

    24

    12,00

    12

    288

    25

    25

    12,50

    12

    300

    26

    26

    13,00

    13

    338

    27

    27

    13,50

    13

    351

    28

    28

    14,00

    14

    392

    29

    29

    14,50

    14

    406

    30

    30

    15,00

    15

    450

    31

    31

    15,50

    15

    465

    32

    32

    16,00

    16

    512

    33

    32

    17,02

    17

    544

    34

    32

    18,06

    18

    576

    35

    32

    19,14

    19

    608

    36

    32

    20,25

    20

    640

    37

    32

    21,39

    21

    672

    38

    32

    22,56

    22

    704

    39

    32

    23,77

    23

    736

    40

    32

    25,00

    25

    800

    41

    32

    26,27

    26

    832

    42

    32

    27,56

    27

    864

    43

    32

    28,89

    28

    896

    44

    32

    30,25

    30

    960

    45

    32

    31,64

    31

    992

    46

    32

    33,06

    33

    1 056

    47

    32

    34,52

    34

    1 088

    48

    32

    36,00

    36

    1 152

    49

    32

    37,52

    37

    1 184

    50

    32

    39,06

    39

    1 248

    51

    32

    40,64

    40

    1 280

    52

    32

    42,25

    42

    1 344

    53

    32

    43,89

    43

    1 376

    54

    32

    45,56

    45

    1 440

    55

    32

    47,27

    47

    1 504

    56

    32

    49,00

    49

    1 568

    57

    32

    50,77

    50

    1 600

    58

    32

    52,56

    52

    1 664

    59

    32

    54,39

    54

    1 728

    60

    32

    56,25

    56

    1 792

    61

    32

    58,14

    58

    1 856

    62

    32

    60,06

    60

    1 920

    63

    32

    62,02

    62

    1 984

    64

    32

    64,00

    64

    2 048

    65

    32

    66,02

    66

    2 112

    66

    32

    68,06

    68

    2 176

    67

    32

    70,14

    70

    2 240

    68

    32

    72,25

    72

    2 304

    69

    32

    74,39

    74

    2 368

    70

    32

    76,56

    76

    2 432

    71

    32

    78,77

    78

    2 496

    72

    32

    81,00

    81

    2 592

    73

    32

    83,27

    83

    2 656

    74

    32

    85,56

    85

    2 720

    75

    32

    87,89

    87

    2 784

    76

    32

    90,25

    90

    2 880

    77

    32

    92,64

    92

    2 944

    78

    32

    95,06

    95

    3 040

    79

    32

    97,52

    97

    3 104

    80

    32

    100,00

    100

    3 200

    81

    32

    102,52

    102

    3 264

    82

    32

    105,06

    105

    3 360

    83

    32

    107,64

    107

    3 424

    84

    32

    110,25

    110

    3 520

    85

    32

    112,89

    112

    3 584

    86

    32

    115,56

    115

    3 680

    87

    32

    118,27

    118

    3 776

    88

    32

    121,00

    121

    3 872

    89

    32

    123,77

    123

    3 936

    90

    32

    126,56

    126

    4 032

    91

    32

    129,39

    129

    4 128

    92

    32

    132,25

    132

    4 224

    93

    32

    135,14

    135

    4 320

    94

    32

    138,06

    138

    4 416

    95

    32

    141,02

    141

    4 512

    96

    32

    144,00

    144

    4 608

    97

    32

    147,02

    147

    4 704

    98

    32

    150,06

    150

    4 800

    99

    32

    153,14

    153

    4 896

    100

    32

    156,25

    156

    4 992'


    (1)  Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62040-3:2011 „Uninterruptible power systems (UPS) — Part 3: Method of specifying the performance and test requirements“, Ed. 2.0 (EN 62040-3:2011 „Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) — Teil 3: Methoden zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen“).

    (2)  Ein Ausfall der Eingangsstromversorgung tritt ein, wenn Spannung und Frequenz außerhalb der Bemessungswerte des stationären und des transienten Toleranzbereichs oder Verzerrungen und Unterbrechungen außerhalb der für die USV festgelegten Grenzen liegen.

    (3)  Der VFD-USV-Ausgang ist von Änderungen der Eingangswechselspannung und -frequenz abhängig und ist nicht für zusätzliche Korrekturfunktionen vorgesehen, die sich beispielsweise aus der Anwendung eines Stufentransformators ergeben.

    (4)  Ein Toleranzbereich der Ausgangsspannung, der schmaler als der Eingangsspannungsbereich ist, muss vom Hersteller festgelegt werden. Der Ausgang der VI-USV ist von der Frequenz des Wechselspannungseingangs abhängig, und die Ausgangsspannung muss innerhalb der zulässigen Spannungsgrenzwerte bleiben (stabilisiert durch zusätzliche Spannungsregelfunktionen wie beispielsweise durch Anwendung aktiver und/oder passiver Schaltungen).

    (5)  Nach dieser Definition kann die USV-Ausgangsleistung, die 100 000 W übersteigt, in der Prüfbetriebsart und unter Beachtung der örtlichen Bestimmungen in die Eingangswechselstromversorgung zurückgespeist werden.

    (6)  Pulse sind die von einem Gleichrichter pro Zyklus erzeugten Wellenspitzen. Sie hängen vom Aufbau des Gleichrichters und der Zahl der Eingangsphasen ab.

    (7)  Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62053-21 „Electricity metering equipment (a.c.) — Particular requirements — Part 21: Static meters for active energy (classes 1 and 2)“, Ed. 1.0 („Wechselstrom-Elektrizitätszähler — Besondere Anforderungen — Teil 21: Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 1 und 2“, Ausgabe 1.0).

    (8)  Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62053-22 „Electricity metering equipment (a.c.) — Particular requirements — Part 22: Static meters for active energy (classes 0,2 S and 0,5 S)“, Ed. 1.0 („Wechselstrom-Elektrizitätszähler — Besondere Anforderungen — Teil 22: Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 0,2 und 0,5“, Ausgabe 1.0).

    (9)  American National Standards Institute. ANSI-Norm C12.1, „American National Standard for Electric Meters: Code for Electricity Metering“ (Amerikanische Norm für Strommessgeräte: Leitfaden für die Elektrizitätsmessung), 2008.

    (10)  GB ist definiert als 1 0243 oder 230 Bytes.

    (11)  Anmerkung: 230 V WS gilt für den europäischen Markt und 115 V WS gilt für den nordamerikanischen Markt.

    (12)  http://www.spec.org/sert/.

    (13)  http://www.spec.org/sert/docs/SERT-Design_Document.pdf.

    (14)  http://www.spec.org/

    (15)  http://www.spec.org/sert/docs/SERT-User_Guide.pdf.

    (16)  Für die Zwecke dieser Spezifikation bezeichnet „Stromnetz“ die Eingangsstromquelle; dies umfasst auch ein Gleichstrom-Netzteil für Produkte, die nur mit Gleichstrom betrieben werden können.

    (17)  IEC 62301 „Household Electrical Appliances — Measurement of Standby Power“ Ed. 1.0 (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Ausgabe 1.0).

    (18)  Berechnungen der Messunsicherheit erfolgen gemäß IEC 62301, Ausgabe 2.0, Anlage D. Berechnet wird nur die auf das Messinstrument zurückzuführende Unsicherheit.

    (19)  Auch als Parallel- oder Centronics-Anschluss bezeichnet.

    (20)  Norm IEEE 802.3az-2010 des Institute of Electrical and Electronics Engineers: „IEEE Standard for Information Technology — Telecommunications and Information Exchange Between Systems — Local and Metropolitan Area Networks — Specific Requirements — Part 3: Carrier Sense Multiple Access with Collision Detection (CSMA/CD) Access Method and Physical Layer Specifications“, 2010.


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