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Document 32013B0558
2013/558/EU: Decision of the European Parliament of 17 April 2013 on discharge in respect of the implementation of the budget of the Translation Centre for the Bodies of the European Union for the financial year 2011
2013/558/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011
2013/558/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011
ABl. L 308 vom 16.11.2013, p. 169–169
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2011
16.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/169 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 17. April 2013
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011
(2013/558/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, |
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in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (1), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (4), insbesondere auf Artikel 14, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94, |
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gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0069/2013), |
1. |
erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2011; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 12.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 17. April 2013
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (1), |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013), |
— |
gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (4), insbesondere auf Artikel 14, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94, |
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gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0069/2013), |
A. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, |
B. |
in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Zentrums am 10. Mai 2012 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 erteilt hat (6) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem
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C. |
in der Erwägung, dass der endgültige Haushaltsplan des Zentrums für 2011 Mittel in Höhe von 51 299 000 EUR gegenüber 55 928 077 EUR im Jahr 2010 umfasste, was einem Rückgang um 8,27 % entspricht, |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
stellt fest, dass der Haushaltsplan des Zentrums Einnahmen umfasst, zu denen Zahlungen der Einrichtungen, für die das Zentrum arbeitet, und von Organen und Einrichtungen der Union, mit denen eine Zusammenarbeit als Gegenleistung für geleistete Arbeit einschließlich interinstitutioneller Tätigkeiten vereinbart worden ist, und sonstige Einnahmen gehören; |
2. |
weist darauf hin, dass sich der Haushaltsplan des Zentrums für 2011 auf 51 299 000 EUR belief und dass das Ergebnis des Haushaltsjahres im Jahr 2011 auf 1 201 339,13 EUR gegenüber 8 319 397,02 EUR im Jahr 2010 zurückgegangen ist, was einem Rückgang um 85,56 % entspricht; stellt überdies aufgrund des Berichts des Rechnungshofs fest, dass der Rückgang im Wesentlichen auf einen 15 %igen Rückgang bei den Einnahmen zurückzuführen ist, der die neue Preispolitik des Zentrums widerspiegelt, die darauf abzielt, die Preise der Produkte mit ihren Kosten in Einklang zu bringen; |
3. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der kumulierte Haushaltsüberschuss von 9 231 709,81 EUR im Jahr 2010 auf 2 973 348,94 EUR im Jahr 2011 zurückgegangen ist und dass dieser Rückgang die Nettowirkung des Haushaltsüberschusses 2011 und der Rücklagenbildungen für Preisstabilität und für außerordentliche Investitionen ist; |
4. |
stellt gemäß dem Jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums fest, dass in seinem ursprünglichen Haushaltsplan für 2011 ein Betrag von 46 956 800 EUR Gegenstand eines Berichtigungshaushaltsplans war, der am 13. Oktober 2011 vom Verwaltungsrat angenommen wurde; erkennt insbesondere an, dass mit dem Berichtigungshaushaltsplan zwei Ziele verfolgt wurden, nämlich
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5. |
stellt überdies fest, dass der Betrag der Rücklage für Preisstabilität niedriger lag als vorgeschlagen worden war, weil 1,8 Mio. EUR des Überschusses verwendet werden mussten, um den schon 2011 eingetretenen Rückgang bei den Einnahmen von den Kunden auszugleichen, weshalb sich der endgültige Betrag der Rücklage nur auf 7,4 Mio. EUR belief; |
Mittelbindungen
6. |
entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht, dass der Gesamtbetrag der Mittelbindungen nach Titel I 2011 einen Anteil von 95,12 % erreichte, was eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zu 2010 darstellt, als nur 91,5 % der Haushaltsmittel verbraucht wurden (85 % im Jahr 2009); stellt ferner fest, dass die Mittelübertragungen mit nur 1,32 % der Mittelbindungen gering sind; |
7. |
entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht, dass der Gesamtbetrag der Mittelbindungen nach Titel II 2011 einen Anteil von 94,44 % erreichte, was eine beträchtliche Verbesserung im Vergleich zu 2010 darstellt, als nur 86,30 % der Haushaltsmittel gebunden wurden (88 % im Jahr 2009); |
8. |
nimmt aus dem Jährlichen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis, dass für Titel III bis zum Jahresende 2011 ein Anteil von 99,4 % der Mittel gebunden war (gegenüber 80,5 % im Jahr 2010), wobei sich dieses hohe Maß der Ausführung des Haushaltsplans aus Einschnitten im Berichtigungshaushaltsplan ergab; |
Personal
9. |
entnimmt dem Jährlichen Tätigkeitsbericht, dass bis Ende 2011 insgesamt 205 Stellen des Stellenplans besetzt worden waren, was 91,1 % der erwarteten Gesamtzahl entspricht; stellt überdies fest, dass im Einklang mit den andauernden Bemühungen des Zentrums um eine Optimierung der Arbeitsmethoden und Senkung der Kosten im Jahr 2011 eine erneute Überprüfung sämtlicher Stellen im Zentrum durchgeführt wurde, die die Streichung von fünf Stellen mit Wirkung ab 2012 zur Folge hatte (unter Berücksichtigung dieser Reduzierung wären 93,18 % der Stellen besetzt); |
10. |
stellt fest, dass im Laufe des Jahres vier Mitglieder des Personals die Möglichkeit der internen Personalmobilität genutzt und innerhalb des Zentrums die Stelle gewechselt haben; |
Datenschutz
11. |
nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum 2011 zur Stärkung der Unabhängigkeit dieses Amtes einen neuen Datenschutzbeauftragten ernannt hat; nimmt zur Kenntnis, dass beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) 2011 vier Verarbeitungen zur Vorabkontrolle gemeldet wurden, und zwar zu den Themen Videoüberwachung, Disziplinarverfahren, Strategie gegen Belästigung und Zertifizierungsverfahren; stellt ferner fest, dass der Fall im Zusammenhang mit der Videoüberwachung mit einer befürwortenden Stellungnahme abgeschlossen wurde, dass in Bezug auf das Disziplinarverfahren und die Strategie gegen Belästigung dem EDSB die angeforderten zusätzlichen Informationen übermittelt wurden und die Rückmeldung des EDSB zum Zertifizierungsverfahren noch aussteht; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Benachrichtigungen auf dem Laufenden zu halten; |
Vergabeverfahren
12. |
nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum gemäß Artikel 60 seiner Finanzregelung 2010 die Planung der Auftragsvergabe 2011 aufgestellt hat, die als Finanzierungsbeschluss des Verwaltungsrats des Zentrums dient; stellt überdies fest, dass die Planung ein fester Bestandteil des Arbeitsprogramms 2011 des Zentrums ist, das vom Verwaltungsrat am 27. Oktober 2010 gebilligt wurde; |
Rechnungsführungssystem
13. |
stellt fest, dass im Mai 2012 die periodengerechte Rechnungsführung, das von der Kommission für die Rechnungsführung verwendete Rechnungsführungssystem, beim Zentrum eingeführt worden ist und dass der Rechnungsführer die Validierung des Rechnungsführungssystems im ersten Quartal 2013 abschließen wird; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Validierung des Rechnungsführungssystems zu unterrichten; |
14. |
verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 17. April 2013 (7) zur Leistung, zur Haushaltsführung und zur Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 12.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) ABl. L 286 vom 17.10.2012, S. 141.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0134 (siehe Seite 374 dieses Amtsblatts).