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Document 32012C0630(01)

    Erklärung des Rates

    ABl. C 192 vom 30.6.2012, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 192/3


    ERKLÄRUNG DES RATES

    2012/C 192/02

    Der Rat erinnert die Kommission daran, dass sie gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 im Hinblick auf die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats der EFSA verpflichtet ist, eine Liste zu erstellen, die eine deutlich höhere Zahl von Bewerbern enthält, als Mitglieder zu ernennen sind, und die dem Rat eine Auswahl sowohl hinsichtlich der Mitglieder aus dem Kreis der Organisationen, die die Verbraucherschaft und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten, als auch der anderen Mitglieder des Verwaltungsrats bietet. Er fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und bei der Erstellung der Bewerberlisten für künftige Ernennungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats diesen Anforderungen uneingeschränkt nachzukommen.


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