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Document 32011R0937

    Verordnung (EU) Nr. 937/2011 der Kommission vom 21. September 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 245 vom 22.9.2011, p. 1–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/937/oj

    22.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 245/1


    VERORDNUNG (EU) Nr. 937/2011 DER KOMMISSION

    vom 21. September 2011

    zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

    (2)

    Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

    (3)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 21. September 2011

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


    ANHANG I

    MODUL 1:   UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

    a)   Für das Bezugsjahr 2012 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen,

    IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen,

    Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen,

    Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität),

    Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte,

    E-Commerce,

    IKT-Ausgaben und -Investitionen.

    b)   Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    Nutzung von Computern.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen,

    (fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen.

    IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Beschäftigung von IKT/IT-Fachleuten,

    Einstellung oder versuchte Einstellung im vorausgegangenen Jahr von Personal für Arbeitsplätze, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind,

    Durchführung von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT/IT-Fachleute im vorausgegangenen Jahr,

    Durchführung von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für andere Beschäftigte im vorausgegangenen Jahr.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Jahr Personal für Arbeitsplätze eingestellt haben oder versucht haben einzustellen, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind:

    Existenz von schwer zu besetzenden offenen Stellen, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind, im vorausgegangenen Jahr.

    Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Zugang zum Internet.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Internetanschluss: DSL,

    Internetanschluss: anderer ortsfester Breitbandinternetanschluss,

    Internetanschluss: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN-Anschluss,

    Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss,

    (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über tragbaren Computer mit einem (mindestens) 3G-Modem,

    (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein Mobiltelefongerät mit (mindestens) 3G-Technologie,

    Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung,

    Internetanschluss: Maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s; ([0;<2], [2;<10], [10;<30], [30;<100], [>=100]),

    Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer mit Internetanschluss benutzen,

    Nutzung einer eigenen Website oder Homepage.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website oder Homepage:

    Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung,

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website,

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten,

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung,

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen,

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer,

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

    Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Websites oder Internetseiten von Behörden,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Websites oder Internetseiten von Behörden,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig elektronische, d. h. papierfreie Mehrwertsteuererklärung,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig elektronische, d. h. papierfreie Übermittlung der Sozialabgaben,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen und Lastenheften im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems,

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von nationalen öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering),

    Nutzung des Internets im vorausgegangenem Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering) in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Bereitstellung tragbarer Geräte für die Beschäftigten, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen,

    Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund von Konnektivitätsproblemen im Hinblick auf das Mobilfunknetz für den Zugang zum Internet,

    Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund hoher Kosten für Internetabonnement oder -nutzung,

    Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund von Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit (Offenlegung, Vernichtung oder Korruption von Daten),

    Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund von technischen Hindernissen oder hohen Kosten bei der Integration eines mobilen Internetanschlusses in die Softwareanwendungen des Unternehmens,

    Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund anderer Hemmnisse,

    Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund der begrenzten oder nicht vorliegenden Notwendigkeit eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte bereitstellen, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen:

    Bereitstellung tragbarer Computer, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten,

    Bereitstellung anderer tragbarer Geräte wie Smartphone, Persönlichen Digitalen Assistenten (PDA), die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten,

    Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät erhielten, das einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichte,

    Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um auf öffentlich zugängliche Informationen im Internet zuzugreifen,

    Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um auf das E-Mail-System des Unternehmens zuzugreifen,

    Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um auf die Geschäftsunterlagen des Unternehmens zuzugreifen und diese zu ändern,

    Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um bestimmte Unternehmenssoftwareanwendungen zu nutzen.

    Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr und organisatorische Aspekte

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Nutzung des elektronischen Datenaustauschs (EDI — electronic data interchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen über ein beliebiges Computernetz in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die EDI nutzen:

    Nutzung des EDI für die Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute,

    Nutzung des EDI für die Versendung oder den Empfang von Produktinformationen,

    Nutzung des EDI für die Versendung oder den Empfang von Frachtpapieren,

    Nutzung des EDI für die Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

    elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung, definiert als der Austausch aller Arten von Informationen über Websites oder andere Mittel des elektronischen Datentransfers, mit Lieferanten und/oder Kunden zur Koordinierung der Verfügbarkeit und Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Endverbraucher, ohne dass die Informationen manuell eingegeben werden müssen.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen und elektronisch Informationen für die Lieferkettenverwaltung austauschen:

    elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten,

    elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Kunden,

    (fakultativ) elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über Websites (Website des Unternehmens, Website von Geschäftspartnern oder Webportale),

    (fakultativ) elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über elektronischen Datenaustausch, der automatische Verarbeitungsmethoden ermöglicht.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisch elektronisch Informationen zwischen verschiedenen Funktionseinheiten des Unternehmens weitergeben, die automatisch verarbeitet werden können, definiert entweder als Nutzung einer einzigen Softwareanwendung zur Unterstützung der verschiedenen Funktionen des Unternehmens oder als Datenverknüpfung zwischen verschiedenen Softwareanwendungen oder als Nutzung einer gemeinsamen Datenbank oder eines gemeinsamen Data Warehouse:

    automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung,

    automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung,

    automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement,

    automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement,

    automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung,

    automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung,

    Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen,

    Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche,

    Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke.

    E-Commerce

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

    Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites entgegengenommen haben:

    Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

    (fakultativ) Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht,

    (fakultativ) Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

    Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites oder EDI-Systeme entgegengenommen haben:

    (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    (fakultativ) Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr entweder in Prozentklassen ([0;< 1], [1;< 5], [5;< 10], [10;< 25], [25;< 50], [50;< 75], [75; 100]) oder Wert der Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgeht, oder Prozentanteil der Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgehen, an den Gesamtkäufen.

    IKT-Ausgaben und -Investitionen

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    (fakultativ) Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte),

    (fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte) (Investition),

    (fakultativ) Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten),

    (fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten) (Investition),

    (fakultativ) Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen),

    (fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen) (Investition),

    (fakultativ) Gesamtkosten für die Herstellung selbsterstellter Software,

    (fakultativ) Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen,

    (fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen (Investition),

    (fakultativ) Käufe von Mietleasing oder Mietdienstleistungen für IKT-Geräte.

    c)   Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

     

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr,

    durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr.

     

    Variablen zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen, die für alle Unternehmen aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen sind:

    (fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer),

    (fakultativ) Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer),

    (fakultativ) Gesamtinvestitionswert im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer),

    (fakultativ) Zeitaufwand für die Beantwortung des Fragebogens (in Minuten).

     

    Zu erhebende Variablen für alle Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen:

    Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer),

    (fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

    2.   ERFASSUNGSBEREICH

    Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b und c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

    a)

    Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

    NACE-Kategorie

    Beschreibung

    Abschnitt C

    Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

    Abschnitt D, E

    Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

    Abschnitt F

    Baugewerbe/Bau

    Abschnitt G

    Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

    Abschnitt H

    Verkehr und Lagerei

    Abschnitt I

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

    Abschnitt J

    Information und Kommunikation

    Abschnitt L

    Grundstück- und Wohnungswesen

    Abteilung 69-74

    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

    Abschnitt N

    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

    Gruppe 95.1

    Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

    (fakultativ)

    Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19

    Gruppen 65.1 und 65.2

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    b)

    Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

    c)

    Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

    3.   BEZUGSZEITRÄUME

    Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2011. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2012.

    4.   AUFSCHLÜSSELUNG

    Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

    a)

    Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

    Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

    10-18

     

    19-23

     

    24-25

     

    26-33

     

    35-39

     

    41-43

     

    45-47

     

    49-53

     

    55

     

    58-63

     

    (fakultativ) 64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

     

    68

     

    69-74

     

    77-82

     

    26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

     


    Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

    10-12

     

    13-15

     

    16-18

     

    26

     

    27-28

     

    29-30

     

    31-33

     

    45

     

    46

     

    47

     

    55-56

     

    58-60

     

    61

     

    62-63

     

    (fakultativ) 64.19 + 64.92

     

    (fakultativ) 65.1 + 65.2

     

    (fakultativ) 66.12 + 66.19

     

    77-78 + 80-82

     

    79

     

    95.1

     

    b)

    Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

    Größenklasse

    10 oder mehr Beschäftigte

     

    10 bis 49 Beschäftigte

     

    50 bis 249 Beschäftigte

     

    250 oder mehr Beschäftigte

     

    Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ bereitzustellen.)

    Größenklasse

    Weniger als 10 Beschäftigte

     

    Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

     

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

     

    5.   PERIODIZITÄT

    Die Daten sind einmalig für das Jahr 2012 vorzulegen.

    6.   FRISTEN

    a)   Die aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet — sind vor dem 5. Oktober 2012, bzw., im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und –Investitionen, vor dem 30. Juni 2013, an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den von Eurostat gegebenen Anweisungen.

    b)   Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2012 an Eurostat zu übermittelt, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

    c)   Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2012, bzw. im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen bis zum 31. Juli 2013 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.


    ANHANG II

    MODUL 2:   EINZELPERSONEN, HAUSHALTE UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

    a)   Für das Bezugsjahr 2012 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:

    Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte,

    Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte,

    IKT-Kompetenz und –Kenntnisse,

    Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet,

    Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

    b)   Folgende Variablen sind zu erheben:

    Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

    Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

    Verfügbarkeit eines Computers zu Hause,

    Internetzugang zu Hause (gerätunabhängig), unabhängig davon, ob der Zugang tatsächlich genutzt wird.

    Für alle Haushalte mit Internetzugang zu erhebende Variablen:

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: DSL (z. B. ADSL, SHDSL, VDSL),

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz (z. B. Kabel, Glasfaser, Ethernet, PLC),

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz, drahtlos (z. B. Satellit, öffentliches WiFi),

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Verbindung mit dem Mobilfunknetz (mindestens 3G, z. B. UMTS) über einen Handapparat,

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Verbindung mit dem Mobilfunknetz (mindestens 3G, z. B. UMTS) über eine Karte oder einen USB-Stick,

    Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN,

    Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobile Schmalbandverbindung (unter 3G, z. B. 2G+/GPRS, über Mobiltelefon oder Laptop-Modem).

    Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

    letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an sonstigem Ort (in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt),

    Nutzung eines Mobiltelefons oder Smartphones in den letzten drei Monaten.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten einen Computer benutzt haben:

    durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens einmal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als einmal pro Monat).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten ein Mobiltelefon oder Smartphone benutzt haben und Arbeitnehmer oder Selbstständige sind (einschließlich mithelfende Familienangehörige):

    (fakultativ) Nutzung eines Mobiltelefons oder Smartphones in den letzten drei Monaten für berufliche Zwecke (zur Durchführung von Aufgaben in Verbindung mit der Arbeit)

    Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

    Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:

    letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet genutzt haben:

    letzte Internet-Geschäftstransaktion (Kauf oder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, abgesehen von manuell eingegebenen E-Mails, SMS, MMS) zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

    durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens einmal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als einmal pro Monat),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam),

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen in Chat-Räumen, Social Networking-Websites, Blogs, Newsgroups oder Online-Diskussionsforen abzusetzen, Nutzung von Sofortübermittlungssystemen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Web-Radio zu hören oder Web-Fernsehen zu schauen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zu spielen oder herunterzuladen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffenen Inhalt (Text, Bilder, Fotos, Videos, Musik, Software usw.) auf eine für andere zugängliche Website zu laden,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Weblogs oder Blogs zu erstellen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Termin mit einem Arzt über eine Website (z. B. eines Krankenhauses oder eines Gesundheitszentrums) zu vereinbaren,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Auktionen,

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zu spielen oder herunterzuladen:

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Netzspiele mit anderen Personen zu spielen.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Privatzwecke für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen (einschließlich elektronischer Bücher),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von e-Learning-Material,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielsoftware und Aktualisierungen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von sonstiger Computersoftware und Aktualisierungen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschließlich Kameras),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Ferienunterkünften (Hotel usw.),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.),

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen;

    Nutzung eines tragbaren Geräts zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen über das Internet in den letzten zwölf Monaten (Anschluss an Webbrowser oder Webapp; abgesehen von SMS, MMS und manuell eingegebenen E-Mails),

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten,

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten,

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten,

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen in den letzten zwölf Monaten: Ursprungsland der Verkäufer unbekannt.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet über ein tragbares Gerät für Privatzwecke für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:

    Nutzung eines tragbaren Geräts zur Bestellung von digitalen Inhalten über das Internet in den letzten zwölf Monaten (Herunterladen oder Zugriff von einer Website oder einem Webapp; z. B. Filme, Musik, elektronische Bücher, elektronische Zeitungen, Spiele, bezahlte Anwendungen für ein Mobiltelefon oder ein anderes tragbares Gerät),

    Nutzung eines tragbaren Geräts zur Bestellung von physischen Waren (z. B. elektronische Geräte, Bekleidung, Spielsachen, Lebensmittel, Bücher, CDs/DVDs) über das Internet in den letzten zwölf Monaten,

    Nutzung eines tragbaren Geräts zur Bestellung von Dienstleistungen (z. B. Reisedienstleistungen, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Versicherung) über das Internet in den letzten zwölf Monaten.

    IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben:

    Computerkenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen,

    Computerkenntnisse, die die Nutzung von Kopier- und Einfügewerkzeugen zur Vervielfältigung oder zum Verschieben von Informationen in einem Dokument ermöglichen,

    Computerkenntnisse, die die Nutzung grundlegender arithmetischer Formeln in einer Tabellenkalkulation ermöglichen,

    Computerkenntnisse, die das Komprimieren (oder Extrahieren) von Dateien ermöglichen,

    Computerkenntnisse, die den Anschluss und die Installation neuer Geräte, z. B. Modem, ermöglichen,

    Computerkenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer speziellen Programmiersprache ermöglichen,

    Computerkenntnisse, die das Übertragen von Dateien zwischen dem Computer und anderen Geräten ermöglichen (z. B. von einer Digitalkamera, von und zum Mobiltelefon, MP3-/MP4-Abspielgerät),

    (fakultativ) Computerkenntnisse, die die Änderung oder Überprüfung der Konfigurationsparameter von Softwareanwendungen (mit Ausnahme von Internet-Browsern) ermöglichen,

    Computerkenntnisse, die das Erstellen elektronischer Präsentationen mit Präsentationssoftware (Slides) ermöglichen, die beispielsweise Fotos, Klang- und Videodateien oder Diagramme enthalten,

    Computerkenntnisse, die die Installation eines neuen oder das Ersetzen eines alten Betriebssystems ermöglichen.

    Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

    Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internetzugang andernorts,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Bedarf für das Internet (nicht nützlich, nicht interessant usw.),

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Gerätekosten zu hoch,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Zugangskosten zu hoch (Telefon, DSL-Vertrag usw.),

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: fehlende Kenntnisse,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Breitbandanschluss in der Region verfügbar,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: körperliche oder sensorische Behinderung,

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: andere als die genannten Gründe.

    Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Behörden-Websites abzurufen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Webseiten herunterzuladen,

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln:

    Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: keinerlei Übermittlung von Vordrucken erforderlich

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln, und die als Begründung nicht angegeben haben, dass keinerlei Übermittlung von Vordrucken erforderlich war:

    Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar,

    Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: technische Probleme mit der Website beim Ausfüllen oder Versenden des Vordrucks,

    Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert),

    Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit der persönlichen Daten,

    Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: andere als die genannten Gründe.

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

    Art des tragbaren Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Laptop, Notebook oder Netbook,

    Art des tragbaren Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Tabletcomputer (mit Touchscreen),

    keine Nutzung von Laptop, Notebook, Netbook oder Tabletcomputer für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz,

    Art des tragbaren Geräts für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon oder Smartphone,

    Art des tragbaren Geräts für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: sonstiges tragbares Gerät (z. B. PDA, MP3 Player, E-Book-Lesegerät, tragbare Spielkonsole; abgesehen von Tabletcomputer),

    keine Nutzung eines tragbaren Geräts (weder Mobiltelefon noch Smartphone oder sonstiges tragbares Gerät) für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die einen tragbaren Computer für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:

    Netztyp für den Anschluss des tragbaren Computers an das Internet in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobilfunknetz unter Verwendung eines USB-Sticks oder einer Karte (z. B. integrierte SIM-Karte),

    Netztyp für den Anschluss des tragbaren Computers an das Internet in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: drahtloses Netz (z. B. WiFi),

    durchschnittliche Häufigkeit der Nutzung eines tragbaren Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als einmal pro Woche).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die ein tragbares Gerät für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:

    Netztyp für den Anschluss des tragbaren Geräts an das Internet in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobilfunknetz (z. B GPRS, UMTS),

    Netztyp für den Anschluss des tragbaren Geräts an das Internet in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobilfunknetz und Breitbandanschluss (mindestens 3G, z. B. UMTS),

    Netztyp für den Anschluss des tragbaren Geräts an das Internet in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: drahtloses Netz (z. B. WiFi),

    durchschnittliche Häufigkeit der Nutzung eines tragbaren Geräts für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als einmal pro Woche).

    Nutzung des Internets über ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen,

    Nutzung des Internets über ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen,

    Nutzung des Internets über ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Bücher oder elektronische Bücher zu lesen oder herunterzuladen,

    Nutzung des Internets über ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele, Bilder, Videos oder Musik zu spielen oder herunterzuladen,

    Nutzung des Internets über ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Podcast-Dienste für die automatische Zusendung von Audio- oder Videodateien aus bestimmten Interessengebieten in Anspruch zu nehmen,

    Nutzung des Internets über ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z. B. für Facebook, Twitter),

    Nutzung des Internets über ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten für andere private Aktivitäten,

    Nutzung von Internetanwendungen (Apps) auf einem tragbaren Gerät unter Heranziehung von Ortsdaten (z. B. GPS) in den letzten drei Monaten (ja; nein; weiß nicht).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben und Arbeitnehmer oder Selbstständige sind (einschließlich mithelfende Familienangehörige):

    Nutzung eines tragbaren Computers oder eines tragbaren Geräts für den Internetzugang für berufliche Zwecke (zur Durchführung von Aufgaben in Verbindung mit der Arbeit) in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:

    aufgetretenes Problem bei der Nutzung eines tragbaren Computers oder eines tragbaren Geräts für den Internetzugang: schwierige Erlangung von Informationen über die Kosten des Internetzugangs,

    aufgetretenes Problem bei der Nutzung eines tragbaren Computers oder eines tragbaren Geräts für den Internetzugang: unerwartet hohe Rechnungen (z. B. nach Wegzug aus dem Ortstarifgebiet oder Roaming über ein ausländisches Netz),

    aufgetretenes Problem bei der Nutzung eines tragbaren Computers oder eines tragbaren Geräts für den Internetzugang: häufige Schwierigkeiten mit dem Mobilfunknetzsignal (Breitband mindestens einmal pro Woche nicht verfügbar oder langsam),

    aufgetretenes Problem bei der Nutzung eines tragbaren Computers oder eines tragbaren Geräts für den Internetzugang: Schwierigkeiten bei der Einstellung oder Änderung von Parametern für den Internetzugang (z. B. Umstellung von Mobil auf WiFi, Aktivierung einer ortsabhängigen Anwendung oder Aktivierung des Internetzugangs),

    aufgetretenes Problem bei der Nutzung eines tragbaren Computers oder eines tragbaren Geräts für den Internetzugang: Nutzung des kleinen Bildschirms bzw. der Eingabe von Text auf dem tragbaren Gerät ist unkomfortabel,

    aufgetretenes Problem bei der Nutzung eines tragbaren Computers oder eines tragbaren Geräts für den Internetzugang: sonstiges.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten weder über einen tragbaren Computer noch über ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz genutzt haben:

    Begründung, warum das Internet in den letzten drei Monaten über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz nicht genutzt wurde: kein Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz notwendig,

    Begründung, warum das Internet in den letzten drei Monaten über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz nicht genutzt wurde: fehlende Kenntnisse bezüglich der Nutzung oder Nutzung ist zu kompliziert,

    Begründung, warum das Internet in den letzten drei Monaten über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz nicht genutzt wurde: Nutzung des kleinen Bildschirms auf dem tragbaren Gerät ist unkomfortabel,

    Begründung, warum das Internet in den letzten drei Monaten über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz nicht genutzt wurde: zu teuer (das Gerät und/oder das Internetabonnement),

    Begründung, warum das Internet in den letzten drei Monaten über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz nicht genutzt wurde: Breitband nicht verfügbar oder Verbindung zu langsam,

    Begründung, warum das Internet in den letzten drei Monaten über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz nicht genutzt wurde: Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder der Privatsphäre,

    Begründung, warum das Internet in den letzten drei Monaten über einen tragbaren Computer oder ein tragbares Gerät an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz nicht genutzt wurde: sonstige.

    2.   ERFASSUNGSBEREICH

    a)   Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe 16 bis 74 Jahre.

    b)   Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

    c)   Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

    3.   BEZUGSZEITRAUM

    Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2012.

    4.   SOZIOÖKONOMISCHE HINTERGRUNDVARIABLEN

    a)   Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

    Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen),

    (fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,

    Lage der Region: in unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen,

    Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten,

    Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 16 und 24; (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten zwischen 16 und 24; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 25 und 64; (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 oder älter (gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter von 4 oder jünger),

    (fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als Größenklassen zu erheben, die mit Einkommensquartilen und (fakultativ) Einkommensquintilen kompatibel sind).

    b)   Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

    Geschlecht: männlich; weiblich,

    Geburtsland: im Inland geboren; im Ausland geboren: in einem anderer EU-Mitgliedstaat geboren; im Ausland geboren: in einem Nicht-EU-Staat geboren,

    Staatsangehörigkeit: Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates,

    (fakultativ) gesetzlicher Familienstand: ledig; verheiratet (einschließlich eingetragene Partnerschaft); verwitwet und nicht wiederverheiratet (einschließlich überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft); geschieden und nicht wiederverheiratet (einschließlich gerichtlich getrennter und aufgehobener eingetragener Partnerschaften),

    (fakultativ) De-facto-Familienstand: Person lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft (Partner sind nicht miteinander verheiratet); Person lebt nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft,

    Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 und/oder über 74,

    höchster Bildungsabschluss gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 97): niedrig (ISCED 0, 1 oder 2); mittel (ISCED 3 oder 4); hoch (ISCED 5 oder 6); kein formaler Bildungsabschluss (ISCED 0); Primarbereich (ISCED 1); Sekundarstufe I (ISCED 2); Sekundarstufe II (ISCED 3); nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4); tertiäre Bildung, erste Stufe (ISCED 5); tertiäre Bildung, zweite Stufe (ISCED 6),

    Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbständige mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbständige mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit; Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag; Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige),

    (fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

    Abschnitt der NACE Rev. 2

    Beschreibung

    A

    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

    B, C, D und E

    Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

    F

    Baugewerbe/Bau

    G, H und I

    Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

    J

    Information und Kommunikation

    K

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    L

    Grundstücks- und Wohnungswesen

    M und N

    Dienstleistungen für Unternehmen

    O, P und Q

    Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

    R, S, T und U

    Andere Dienstleistungen

    Erwerbsstatus: Arbeitslose, nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten, andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen (für andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen fakultativ), im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen, sonstige Nichterwerbsperson);

    Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellte, IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte, (fakultativ) alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene.

    5.   PERIODIZITÄT

    Die Daten sind einmalig für das Jahr 2012 vorzulegen.

    6.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

    a)   Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen, sind vor dem 5. Oktober 2012 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das computerlesbare Übermittlungsformat für die Einzeldatensätze muss dem von Eurostat bereitgestellten Schema entsprechen.

    b)   Ein ausgewählter Satz aggregierter, als erforderlich für die Validierung und rasche Veröffentlichung geltender Daten — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet — ist vor dem 5. Oktober 2012 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat muss dem von Eurostat bereitgestellten Schema entsprechen.

    c)   Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2012 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

    d)   Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist einen Monat nach der Übermittlung des letzten Datensatzes, bis zum 5. November 2012 an Eurostat zu übermitteln. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.


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