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Document 32010G0306(01)

Entschließung des Rates vom 1. März 2010 zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt

ABl. C 56 vom 6.3.2010, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

6.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/1


ENTSCHLIEßUNG DES RATES

vom 1. März 2010

zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt

2010/C 56/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

1.

IN WÜRDIGUNG der Mitteilung der Kommission vom 11. September 2009 zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (1);

2.

UNTER HINWEIS auf seine Entschließung vom 25. September 2008 über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie (2);

3.

UNTER HINWEIS auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008„Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte“ (3);

4.

IN ANBETRACHT der Gemeinschaftsinstrumente zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (4), der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (5), der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (6) und der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (7);

5.

UNTER HINWEIS auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 über den Ausbau des legalen Angebots an kulturellen und kreativen Online-Inhalten und über die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld (8);

6.

UNTER HINWEIS auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu einem europäischen Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld (9) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2009 über die Medienkompetenz im digitalen Umfeld (10);

7.

IN ANBETRACHT der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (11);

8.

IN ANBETRACHT der Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (12);

9.

UNTER HINWEIS auf die Entschließung des Rates vom 23. Oktober 2009 über eine verbesserte Strategie für die Zusammenarbeit im Zollwesen (13);

10.

UNTER HINWEIS auf die Entschließung des Rates vom 16. März 2009 zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2009—2012 (14);

11.

UNTER HINWEIS auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des europäischen Polizeiamts (Europol) (15);

12.

UNTER HINWEIS auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (16);

13.

UNTER HINWEIS auf seine Schlussfolgerungen vom 24. September 2009 zum Thema „Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts“ (17);

14.

IN ANBETRACHT der Empfehlung 2009/524/EG der Kommission vom 29. Juni 2009 zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes (18);

15.

IN ANBETRACHT der laufenden internationalen Bemühungen, zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie beizutragen, insbesondere auch bei den Verhandlungen über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (19);

16.

UNTER HERVORHEBUNG der Bedeutung, die dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums als wesentlichem Element zur Förderung von Kultur und Vielfalt und zur Valorisierung der Forschung, der Innovation und der Gründung von europäischen Unternehmen — insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen — im Hinblick auf die Förderung des Beschäftigungswachstums in der Europäischen Union und die Entwicklung der externen Dimension der Wettbewerbsfähigkeit Europas zukommt;

17.

UNTER HINWEIS darauf, dass die Europäische Union in dieser Hinsicht dazu aufgerufen worden ist, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz des Systems für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fortzusetzen, damit Verletzungen solcher Rechte besser bekämpft werden können;

18.

UNTER BEKRÄFTIGUNG seines Ziels einer einheitlichen und konsequenten Durchsetzung der fraglichen Rechte im gesamten Binnenmarkt, ohne dabei Hemmnisse für den rechtmäßigen Handel zu schaffen, zugleich aber Rechtssicherheit herzustellen und die Interessen von Verbrauchern und Nutzern zu wahren;

19.

UNTER HINWEIS darauf, dass auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte die Piraterie kultureller und kreativer Güter in einem sich rasch entwickelnden digitalen Umfeld die legale Vermarktung der Medien beeinträchtigt, die Entstehung wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle für die rechtmäßige Bereitstellung kultureller und kreativer Inhalte behindert, die angemessene Vergütung der Rechteinhaber in Frage stellt und die Dynamik der europäischen Kulturbranche bremst, die Zugang zu legalen, vielfältigen und hochwertigen kulturellen Angeboten gewährt —

20.

ERKENNT die gemeinsame Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten AN, dafür zu sorgen, dass der Binnenmarkt effektiver funktioniert, insbesondere auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum;

21.

ERKENNT AN, wie wichtig es ist, neue wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle zur Erweiterung des legalen Angebots an kulturellen und kreativen Inhalten zu entwickeln und gleichzeitig Piraterie vorzubeugen und zu bekämpfen, was die Voraussetzung für die Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und kultureller Vielfalt bildet; die Anstrengungen, die Schaffung von Online-Inhalten und -Diensten und den Zugang dazu in der Europäischen Union zu fördern, sollten daher verstärkt werden, weshalb solide Lösungen, die praktisch, ausgewogen und für Nutzer und Rechteinhaber gleichermaßen attraktiv sind, gefunden werden müssen;

22.

BESTÄTIGT, wie wichtig es ist, die behördenübergreifende Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu entwickeln, und ERSUCHT die Kommission, bestehende nationale Verwaltungsvereinbarungen in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Behörden oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten weiter zu analysieren;

23.

ERKENNT AN, dass Politikgestaltung faktengestützt und ergebnisorientiert sein muss, und BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die unlängst erfolgte Einrichtung und die Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie;

24.

ERSUCHT die Kommission, an der Festlegung von Zuständigkeitsbereich, Aufgaben und Rolle der Beobachtungsstelle, deren Tätigkeit von den bestehenden institutionellen Strukturen unterstützt werden sollte, weiterzuarbeiten. Die Beobachtungsstelle wird als Plenum oder in Ad-hoc-Arbeitsgruppen tätig und nutzt dabei umfassend vorhandene nationale Sachkunde, beispielsweise vor allem durch Einbeziehung der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2004/48/EG benannten nationalen Korrespondenzstellen;

25.

STIMMT den von der Kommission vorgeschlagenen Handlungsschwerpunkten ZU und ermuntert nationale Behörden, Rechteinhaber, Verbraucherverbände und sonstige Akteure aus allen Bereichen, sich aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle zu beteiligen und zu ihr beizutragen;

26.

RUFT die Mitgliedstaaten dazu AUF, nationale Strategien zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie zu entwickeln und auf diesem Gebiet transparente Koordinierungsstrukturen zu schaffen;

27.

ERKENNT die Wichtigkeit zuverlässiger und vergleichbarer Daten über Marken- und Produktpiraterie AN und FORDERT die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft AUF, der Beobachtungsstelle die ihnen zugänglichen Informationen zur Verfügung zu stellen und unter dem Dach der Beobachtungsstelle Pläne für die Erhebung weiterer Informationen gemeinsam zu entwickeln und zu vereinbaren sowie zusammen eine gemeinsame Methodik für die Datenerhebung zu entwickeln;

28.

STELLT FEST, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit für die Auswirkungen von Marken- und Produktpiraterie auf Gesellschaft und Wirtschaft zu sensibilisieren, insbesondere was die potenziell mit gefälschten oder nachgeahmten Produkten einhergehenden Gefahren für Gesundheit und Sicherheit, aber auch für Wettbewerbsfähigkeit, kreative Arbeit, Innovation und Beschäftigung in Europa angeht, und RUFT die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Akteure einschließlich der Verbraucher AUF, wirksame Sensibilisierungskampagnen zu prüfen und zu organisieren. Die Beobachtungsstelle beurteilt in Zusammenarbeit mit der Kommission die finanziellen Aspekte, um geeignete Finanzierungsquellen zu ermitteln. Die Kampagnen sollen sich an konkrete Zielgruppen wie Verbraucher und Jugendliche richten;

29.

BETONT, wie wichtig es im Zusammenhang mit der Schaffung und dem Funktionieren des Binnenmarkts ist, alle geeigneten Mittel zu nutzen, um in der gesamten Union die effiziente Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit dem geltenden Besitzstand der Union zu gewährleisten;

30.

ERSUCHT die Kommission, im Einklang mit Artikel 18 der Richtlinie 2004/48/EG und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Richtlinie, einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, zu analysieren und nötigenfalls Änderungen vorzuschlagen, damit der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums besser sichergestellt werden kann;

31.

WEIST auf die Bedeutung HIN, die der Vereinfachung der grenzüberschreitenden Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zukommt, wenn ein wirksamer Schutz der Rechte des geistigen Eigentums gewährleistet werden soll; ersucht daher die Kommission und die Mitgliedstaaten zu prüfen, wie die Überarbeitung der Brüssel I-Verordnung (20) unterstützt werden kann;

32.

ERSUCHT die Kommission, zu prüfen, ob es angezeigt ist, einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie vorzulegen. Im Rahmen dieser Prüfung ist auch zu bewerten, in welchem Umfang Maßnahmen wesentlich sind, um die wirksame Umsetzung einer Unionspolitik in einem Bereich zu gewährleisten, in dem Harmonisierungsanstrengungen unternommen worden sind; ferner sind Folgen, Kosten und Nutzen etwaiger neuer Maßnahmen zu prüfen;

33.

FORDERT die Beobachtungsstelle AUF, zwecks Förderung erfolgreicher und verhältnismäßiger Lösungen zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie regelmäßige Expertentreffen unter Einbeziehung von Vertretern von Behörden, privatwirtschaftlichen Gremien und Verbraucherverbänden zu ermöglichen. Die Beobachtungsstelle sollte dabei besonderes Augenmerk auf die Zusammenstellung bewährter Praktiken aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie von Verhaltenskodizes aus dem privaten Sektor legen. In ihrem Jahresbericht sollte die Beobachtungsstelle den Schlussfolgerungen der Expertentreffen und einschlägigen Rundtischgespräche Rechnung tragen;

34.

UNTERSTÜTZT die Nutzung — unter Einhaltung des Datenschutzrechts — des in der Entschließung des Rates vom 25. September 2008 genannten europäischen Netzes für die administrative Zusammenarbeit mit dem Ziel, den schnellen Austausch von Informationen und die Amtshilfe zwischen Behörden, die auf dem Gebiet der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums tätig sind, sicherzustellen;

35.

FORDERT die Beobachtungsstelle AUF, jährlich einen umfassenden Bericht zu Ausmaß, Größenordnung und Hauptmerkmalen der Marken- und Produktpiraterie sowie zu deren Folgen für den Binnenmarkt vorzulegen. In diesen Jahresbericht sind im Einklang mit dem Datenschutzrecht die relevanten Informationen aufzunehmen, die von den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt wurden;

36.

FORDERT die Beobachtungsstelle AUF, die Untersuchungen der Gründe und Folgen von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums sowie von deren Auswirkungen auf Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Kreativität und kulturelle Vielfalt im Binnenmarkt auszuweiten und den Bedarf an Schulungsprogrammen der Europäischen Union für diejenigen, die an der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie beteiligt sind, zu ermitteln;

37.

ERSUCHT die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu prüfen, wie Koordinierung, Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Amtshilfe zwischen allen nationalen und europäischen Behörden, die an der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie beteiligt sind, und unter Mitwirkung der Wirtschaft am besten ausgebaut werden können;

38.

FORDERT die Mitgliedstaaten und die Kommission NACHDRÜCKLICH AUF, zu ermitteln, wie die Erfahrungen und das Wissen, die in der Europäischen Union und bei den nationalen Stellen für Rechte des geistigen Eigentums leicht abrufbar sind, am besten genutzt werden können, um zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, den Rechteinhabern — insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen — durch den Ausbau bestehender und die eventuelle Einrichtung neuer Portale oder Helpdesks Informationen zur Verfügung zu stellen und sie so dabei zu unterstützen, ihr geistiges Eigentum effektiv und effizient zu schützen;

39.

BEGRÜSST das neue und innovative Konzept der Kommission zur Erleichterung des Dialogs zwischen den Akteuren mit dem Ziel, sich gemeinsam auf freiwillige Maßnahmen zur Zurückdrängung von Marken- und Produktpiraterie im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen zu verständigen;

40.

ERMUNTERT die Kommission, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Akteure, ihren gegenwärtigen Dialog fortzusetzen und energisch auf Vereinbarungen über freiwillige praktische Maßnahmen hinzuarbeiten, durch die im Binnenmarkt die Marken- und Produktpiraterie im Online- wie auch im konventionellen Handel zurückgedrängt werden kann;

41.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten, die Kommission über etwaige Vereinbarungen im Sinne von Nummer 38 zu unterrichten, und RUFT die Kommission AUF, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsteilnehmern die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen bei der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie im Binnenmarkt zu analysieren und auf diese Weise die vorhandenen bewährten Praktiken zu erfassen;

42.

ERSUCHT die Kommission, in den Fällen, in denen der Dialog zwischen den Akteuren nicht zu einvernehmlichen Lösungen führt, im Rahmen der Zuständigkeit der Europäischen Union die Lage gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu prüfen und Vorschläge für geeignete Folgemaßnahmen — gegebenen- und nötigenfalls auch Gesetzgebungsvorschläge — vorzulegen;

43.

ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission, unter gebührender Berücksichtigung des Besitzstandes der Union darauf hinzuarbeiten, dass in bilateralen und multilateralen internationalen Übereinkünften ein geeignetes und wirksames Maß an Schutz des geistigen Eigentums vorgesehen wird.


(1)  KOM(2009) 467 endg. vom 11. September 2009.

(2)  ABl. C 253 vom 4.10.2008, S. 1.

(3)  KOM(2008) 465 endg. vom 16. Juli 2008.

(4)  ABl. L 195 vom 2.6.2004, S. 16.

(5)  ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 7.

(6)  ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.

(7)  ABl. L 111 vom 5.5.2009, S. 16.

(8)  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 15.

(9)  ABl. C 140 vom 6.6.2008, S. 8.

(10)  ABl. C 301 vom 11.12.2009, S. 12.

(11)  ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.

(12)  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 37.

(13)  ABl. C 260 vom 30.10.2009, S. 1.

(14)  ABl. C 71 vom 25.3.2009, S. 1.

(15)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(16)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(17)  Ratsdokument 13024/09.

(18)  ABl. L 176 vom 7.7.2009, S. 17.

(19)  Die Kommission wird die Mitgliedstaaten, den Rat, das Europäische Parlament und die einschlägigen Akteure weiterhin auf dem Laufenden halten.

(20)  Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1).


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