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Document 32010D0609

2010/609/GASP: Beschluss EUPOL RD Congo/1/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Oktober 2010 betreffend die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL RD Congo

ABl. L 266 vom 9.10.2010, p. 60–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/2014: This act has been changed. Current consolidated version: 01/10/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/609/oj

9.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 266/60


BESCHLUSS EUPOL RD CONGO/1/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 8. Oktober 2010

betreffend die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL RD Congo

(2010/609/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/576/GASP des Rates vom 23. September 2010 über die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPOL RD Congo zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 zum Missionsleiter zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 zum Leiter der Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihrer Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt bis zum Ende des Mandats der EUPOL RD Congo.

Geschehen zu Brüssel am 8. Oktober 2010.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 254 vom 29.9.2010, S. 33.


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