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Document 32009R0677

    Verordnung (EG) Nr. 677/2009 der Kommission vom 27. Juli 2009 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Portugal

    ABl. L 196 vom 28.7.2009, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/05/2010; Aufgehoben durch 32010R0463

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/677/oj

    28.7.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 196/7


    VERORDNUNG (EG) Nr. 677/2009 DER KOMMISSION

    vom 27. Juli 2009

    zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Portugal

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 144 in Verbindung mit Artikel 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Gemeinschaft hat sich aufgrund ihrer internationalen Verpflichtungen im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde (2) verpflichtet, eine bestimmte Menge Mais nach Portugal einzuführen.

    (2)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Zollkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal (3) wurden die Einzelheiten der Durchführung der Ausschreibungen geregelt.

    (3)

    In Anbetracht der derzeitigen Bedingungen auf dem portugiesischen Markt empfiehlt es sich, eine Ausschreibung über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Mais zu eröffnen, damit das Einfuhrkontingent vollständig ausgeschöpft werden kann.

    (4)

    Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Zur Festsetzung der Ermäßigung des bei der Einfuhr von Mais in Portugal zu erhebenden Zolls gemäß Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird eine Ausschreibung durchgeführt.

    (2)   Es gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008.

    Artikel 2

    Diese Ausschreibung wird bis zum 17. Dezember 2009 eröffnet. Während der Ausschreibungsdauer erfolgen Teilausschreibungen, für die die Mengen und Angebotsfristen in der Ausschreibungsbekanntmachung angegeben werden.

    Artikel 3

    Die im Rahmen der Ausschreibung erteilten Einfuhrlizenzen gelten für fünfzig Tage ab dem Datum ihrer Erteilung gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008.

    Artikel 4

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 27. Juli 2009

    Für die Kommission

    Mariann FISCHER BOEL

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

    (2)  ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 22.

    (3)  ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 57.


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