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Document 32009D0884

2009/884/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 2009 zur Änderung der Entscheidung 2007/116/EG bezüglich der Reservierung weiterer mit 116 beginnender Rufnummern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9425) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 317 vom 3.12.2009, p. 46–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/884/oj

3.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 317/46


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 30. November 2009

zur Änderung der Entscheidung 2007/116/EG bezüglich der Reservierung weiterer mit „116“ beginnender Rufnummern

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9425)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/884/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2007/116/EG der Kommission (2) werden die mit „116“ beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert reserviert. Der Anhang dieser Entscheidung enthält eine Liste einzelner Rufnummern aus diesem Nummernbereich und der Dienste, für die diese Rufnummern jeweils reserviert sind. Diese Liste kann nach dem in Artikel 22 Absatz 3 der Richtlinie 2002/21/EG genannten Verfahren geändert werden.

(2)

Zwei Dienste, nämlich ein Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen und ein Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen, sind als Dienste von sozialem Wert ermittelt worden, die für die Nutzung harmonisierter Rufnummern in Betracht kommen. Aus diesen Gründen sollte die Entscheidung 2007/116/EG angepasst und durch zusätzliche reservierte Rufnummern ergänzt werden. Die Nummer für den medizinischen Bereitschaftsdienst soll nicht die 112-Nummer oder nationale Notrufnummern für lebensbedrohliche Situationen ersetzen.

(3)

Die Entscheidung 2007/116/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(4)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Kommunikationsausschusses —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2007/116/EG wird durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständige nationale Regulierungsbehörde ab dem 15. April 2010 die durch diese Entscheidung in die Liste aufgenommenen Rufnummern zuteilen kann.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 30. November 2009

Für die Kommission

Viviane REDING

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33.

(2)  ABl. L 49 vom 17.2.2007, S. 30.


ANHANG

Liste der für harmonisierte Dienste von sozialem Wert reservierten Rufnummern

Zahl

Dienst, für den diese Rufnummer reserviert ist

Besondere Bedingungen für die Nutzung dieser Rufnummer

116 000

Bezeichnung des Dienstes:

Hotline für vermisste Kinder

Beschreibung:

Der Dienst: a) nimmt Meldungen über vermisste Kinder entgegen und leitet sie an die Polizei weiter; b) berät und unterstützt die für vermisste Kinder verantwortlichen Personen; c) unterstützt die Untersuchung.

Der Dienst ist ständig erreichbar (alle Tage rund um die Uhr, landesweit).

116 006

Bezeichnung des Dienstes:

Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen

Beschreibung:

Über diesen Dienst erhalten Opfer von Verbrechen emotionale Unterstützung, sie werden über ihre Rechte und den Rechtsweg informiert sowie an einschlägige Organisationen weiterverwiesen. Insbesondere erhalten sie Angaben a) zur nächsten Polizeidienststelle und Informationen zu den Strafverfolgungsverfahren sowie b) zu Fragen des Schadenersatzes und der Versicherung. Der Dienst leistet ferner Unterstützung beim Auffinden anderer Stellen, die den Opfern von Verbrechen Hilfe bereitstellen können.

Falls der Dienst nicht ständig erreichbar ist (alle Tage rund um die Uhr, landesweit), muss der Diensteanbieter dafür sorgen, dass Angaben über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich sind und dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst nicht erreichbar ist, den Anrufern die nächsten Sprechzeiten angesagt werden.

116 111

Bezeichnung des Dienstes:

Hotlines für Hilfe suchende Kinder

Beschreibung:

Der Dienst hilft Kindern, die Betreuung und Schutz benötigen, und bringt sie mit Diensten und Ressourcen in Kontakt; er bietet den Kindern Gelegenheit, ihre Sorgen zu äußern, über die sie direkt betreffenden Probleme zu sprechen und in Notsituationen einen Ansprechpartner zu finden.

Falls der Dienst nicht ständig erreichbar ist (alle Tage rund um die Uhr, landesweit), muss der Diensteanbieter dafür sorgen, dass Angaben über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich sind und dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst nicht erreichbar ist, den Anrufern die nächsten Sprechzeiten angesagt werden.

116 117

Bezeichnung des Dienstes:

Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen

Beschreibung:

Dieser Dienst leitet Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu dem entsprechenden medizinischen Dienst weiter. Er verbindet den Anrufer mit dem ausgebildeten und unterstützten Personal der Anrufzentrale bzw. direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt.

Falls der Dienst nicht ständig erreichbar ist (alle Tage rund um die Uhr, landesweit), muss der Diensteanbieter dafür sorgen, dass Angaben über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich sind und dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst nicht erreichbar ist, den Anrufern die nächsten Sprechzeiten angesagt werden.

116 123

Bezeichnung des Dienstes:

Hotlines zur Lebenshilfe

Beschreibung:

Der Dienst bietet dem Anrufer einen menschlichen Ansprechpartner, der ihm vorurteilsfrei zuhört. Er leistet seelischen Beistand für Anrufer, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen.

Falls der Dienst nicht ständig erreichbar ist (alle Tage rund um die Uhr, landesweit), muss der Diensteanbieter dafür sorgen, dass Angaben über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich sind und dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst nicht erreichbar ist, den Anrufern die nächsten Sprechzeiten angesagt werden.


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