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Document 32008R0693

Verordnung (EG) Nr. 693/2008 des Rates vom 8. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in der Slowakei

ABl. L 195 vom 24.7.2008, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/693/oj

24.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 195/1


VERORDNUNG (EG) Nr. 693/2008 DES RATES

vom 8. Juli 2008

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in der Slowakei

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 123 Absatz 5,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (2) sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten tritt, die zum Zeitpunkt des Übergangs der Gemeinschaft zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllten.

(2)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 2596/2000 des Rates (3) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Griechenlands durch den Euro vorzusehen.

(3)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates (4) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten vorzubereiten, die den Euro bislang nicht als einheitliche Währung übernommen haben.

(4)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1647/2006 des Rates (5) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Sloweniens durch den Euro vorzusehen.

(5)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 835/2007 des Rates (6) wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Zyperns durch den Euro vorzusehen.

(6)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 836/2007 wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die Ersetzung der Währung Maltas durch den Euro vorzusehen.

(7)

Gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 ist die Slowakei ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 122 EG-Vertrag gilt.

(8)

Nach der Entscheidung 2008/608/EG des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009 (7) erfüllt die Slowakei nunmehr die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung, und die für die Slowakei geltende Ausnahmeregelung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufzuheben.

(9)

Zur Einführung des Euro in der Slowakei müssen die derzeitigen Bestimmungen über die Einführung des Euro, die in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 festgelegt sind, auf die Slowakei ausgeweitet werden.

(10)

Im slowakischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel dieses Mitgliedstaats werden sollen. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2009 festgelegt werden. Auf eine „Auslaufphase“ sollte verzichtet werden.

(11)

Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 974/98 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2008.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. LAGARDE


(1)  Stellungnahme vom 3. Juli 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 836/2007 (ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 3).

(3)  ABl. L 300 vom 29.11.2000, S. 2.

(4)  ABl. L 346 vom 29.12.2005, S. 1.

(5)  ABl. L 309 vom 9.11.2006, S. 2.

(6)  ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 1.

(7)  Siehe Seite 24 dieses Amtsblatts.


ANHANG

Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 974/98 wird zwischen den Angaben für Slowenien und Finnland Folgendes eingefügt:

Mitgliedstaat

Termin der Euro-Einführung

Termin der Bargeldumstellung

Mitgliedstaat, der eine „Auslaufphase“ in Anspruch nimmt

„Slowakei

1. Januar 2009

1. Januar 2009

Nein“


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