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Document 32008D0845
2008/845/EC,Euratom: Council Decision of 24 October 2008 on the adjustment of the allowances paid to members and alternates of the European Economic and Social Committee
2008/845/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Anpassung der Tagegelder der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der Stellvertreter
2008/845/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Anpassung der Tagegelder der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der Stellvertreter
ABl. L 301 vom 12.11.2008, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
No longer in force, Date of end of validity: 14/10/2013; Aufgehoben durch 32013D0471
12.11.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 301/11 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 24. Oktober 2008
zur Anpassung der Tagegelder der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der Stellvertreter
(2008/845/EG, Euratom)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 258 Unterabsatz 4,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 166 Unterabsatz 4,
auf Antrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 9. September 2008,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Die Beträge der Tagegelder der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie der Stellvertreter, die durch den Beschluss 81/121/EWG (1) festgelegt wurden, sollten angepasst werden —
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 2 des Beschlusses 81/121/EWG erhält folgende Fassung:
„Artikel 2
(1) Das Tagegeld je Reisetag beträgt
— |
145 EUR für die Mitglieder und die Stellvertreter. |
(2) Das Tagegeld je Sitzungstag beträgt
— |
233 EUR für die Mitglieder und die Stellvertreter. |
(3) Weist der Anspruchsberechtigte nach, dass er Ausgaben für eine Übernachtung am Arbeitsort hatte, so erhält er ein zusätzliches Tagegeld von 34 EUR.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am 24. Oktober 2008 wirksam.
Geschehen zu Luxemburg am 24. Oktober 2008.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. ALLIOT-MARIE
(1) ABl. L 67 vom 12.3.1981, S. 29.