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Document 32008D0773

    2008/773/EG: Beschluss der Kommission vom 2. Oktober 2008 über den Finanzbeitrag der Gemeinschaft im Jahr 2008 zu einem Pilotprojekt für die Angehörigen der Gesundheitsberufe

    ABl. L 264 vom 3.10.2008, p. 7–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/773/oj

    3.10.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 264/7


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 2. Oktober 2008

    über den Finanzbeitrag der Gemeinschaft im Jahr 2008 zu einem Pilotprojekt für die Angehörigen der Gesundheitsberufe

    (2008/773/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 75,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 90,

    gestützt auf die Richtlinie 80/154/EWG des Rates vom 21. Januar 1980 über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für Hebammen und über Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (3) und ihre nachfolgenden Änderungen,

    gestützt auf die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (4),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 umfasst die Haushaltslinie 04 04 11 — „Pilotprojekt — Neue Beschäftigungssituation im Gesundheitssektor: Bewährte Verfahren zur Verbesserung der Berufsausbildung und der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten im Gesundheitsbereich einschließlich des Aspekts ihrer Gehälter“.

    (2)

    Gemäß Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a der Haushaltsordnung können Mittel für Pilotprojekte experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden, ohne Basisrechtsakt verwendet werden, sofern die zu finanzierende Maßnahme in die Zuständigkeit der Gemeinschaft oder der Union fällt und die entsprechenden Mittelbindungen für höchstens zwei aufeinander folgende Haushaltsjahre in den Haushaltsplan eingesetzt werden.

    (3)

    Gemäß Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und Artikel 90 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 geht der Ausgabe ein Finanzierungsbeschluss voran, der die wesentlichen Aspekte einer Maßnahme präzisiert, die eine Ausgabe zu Lasten des Haushalts bewirkt.

    (4)

    Durch die vorliegende Maßnahme wird das für die zweite Jahreshälfte 2008 geplante Grünbuch der Europäischen Kommission über Gesundheitspersonal in der EU unterstützt —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Das im Anhang genannte Pilotprojekt wird genehmigt; seine Finanzierung erfolgt aus der Haushaltslinie 04 04 11 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2008, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 1 000 000 EUR.

    Für seine Durchführung ist der Generaldirektor der Generaldirektion „Gesundheit und Verbraucher“ zuständig.

    Brüssel, den 2. Oktober 2008

    Für die Kommission

    Androulla VASSILIOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 33 vom 11.2.1980, S. 1.

    (4)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.


    ANHANG

    Bereich: Angehörige der Gesundheitsberufe

    Rechtsgrundlage: Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates.

    Pilotprojekt — Haushaltslinie: 04 04 11.

    Politische Ziele: Die Haushaltsbehörde ersucht die Kommission, aus diesen Mitteln Initiativen zu finanzieren, die den Umgang mit der neuen Beschäftigungssituation im Gesundheitssektor, insbesondere hinsichtlich der beruflichen Qualifikation und der Tätigkeit der Beschäftigten im Gesundheitsbereich einschließlich Assistenten im Gesundheitsdienst und geringer qualifizierter Krankenpfleger/-innen, erleichtern. Die Maßnahmen beinhalten Folgendes:

    Analyse von Faktoren und Strategien, deren Ziel darin besteht, dem Bedarf an Maßnahmen, die auf lange Sicht eine Erhöhung des Personalangebots im Gesundheitswesen und eine bessere Qualifikation des Gesundheitspersonals bewirken, besser gerecht zu werden;

    Förderung des Austauschs von Strategien und bewährten Verfahren, mit denen dem gestiegenen Bedarf an Pflegeleistungen infolge des demografischen Wandels begegnet werden kann;

    Finanzierung von Initiativen zur Untersuchung der Auswirkungen der grenzüberschreitenden Mobilität auf das Gesundheitswesen;

    Berücksichtigung der Auswirkungen der in diesem Zusammenhang eventuell zutage tretenden Gehaltsunterschiede; ferner Studien, Sitzungen mit Sachverständigen und eine Informationskampagne. Es sollte auch eine Lösung gefunden werden, um das Versorgungsniveau in den nationalen Gesundheitssystemen zu erhalten.

    Die Ziele des Projekts stehen im Einklang mit dem geplanten Grünbuch der Kommission über Gesundheitspersonal in der EU, mit dem eingehende Überlegungen zur Personalplanung und zum Personalangebot im Gesundheitsbereich sowie zu den Auswirkungen der Mobilität der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen eingeleitet werden sollen.

    Mittelzuweisungen 2008: Haushaltslinie 04 04 11 Pilotprojekt: Neue Beschäftigungssituation im Gesundheitssektor: Bewährte Verfahren zur Verbesserung der Berufsausbildung und der beruflichen Qualifikationen der Beschäftigten im Gesundheitsbereich einschließlich des Aspekts ihrer Gehälter. 1 000 000 EUR.

    Zahl der geplanten konkreten Maßnahmen: 4.

    Bei der ersten Maßnahme handelt es sich um einen Beitrag von maximal 100 000 EUR zu einer von der GD Unternehmen und Industrie in Zusammenarbeit mit der GD Gesundheit und Verbraucher eingeleiteten Studie über „Gesundheitsleistungen, -sektoren und -produkte in Europa — Bewertung der gegenwärtigen Situation, Chancen, Herausforderungen und sozioökonomische Auswirkungen“. Die Maßnahme wird im Wege einer offenen Ausschreibung durchgeführt werden. Das Auswahlverfahren soll im September 2008 abgeschlossen sein.

    Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um eine direkte Finanzhilfe in Höhe von maximal 400 000 EUR und 80 % zugunsten der WHO-Beobachtungsstelle („WHO Observatory“) für die Veranstaltung von Workshops über den Austausch von bewährten Verfahren für Strategien zur Personalerhaltung und -bindung im Gesundheitsbereich. Gemäß Artikel 168 Absatz 1 f der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung wird die Finanzhilfe, aufgrund der besonderen Merkmale der Maßnahme und weil es sich bei der WHO um eine hoch spezialisierte Einrichtung handelt, ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden.

    Die dritte Maßnahme ist eine direkte Finanzhilfe von maximal 300 000 EUR und 60 % zugunsten der OECD für eine Studie zur Bewertung der Arbeitsbedingungen von Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie von Strategien zur Förderung einer effizienteren Personalverwaltung im Krankenpflegebereich. Gemäß Artikel 168 Absatz 1 f der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung wird die Finanzhilfe, aufgrund der besonderen Merkmale der Maßnahme und weil es sich bei der OECD um eine hoch spezialisierte Einrichtung handelt, ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden.

    Als vierte Maßnahme ist ein Workshop in Brüssel im Dezember 2008 für maximal 200 000 EUR geplant. Der Workshop wird über verschiedene Verträge finanziert, die nach der Veröffentlichung des Grünbuchs über Gesundheitspersonal in der EU geschlossen werden und die Einleitung einer Informationskampagne, die Förderung der Diskussion und die Anregung zur Mitarbeit bei der Ermittlung bewährter Verfahren zum Gegenstand haben.


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