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Document 32007D0564

    2007/564/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. August 2007 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Finnland mit Ausnahme der Ålandinseln von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3700) (Text von Bedeutung für den EWR )

    ABl. L 215 vom 18.8.2007, p. 21–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/564/oj

    18.8.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 215/21


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 6. August 2007

    zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Finnland mit Ausnahme der Ålandinseln von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3700)

    (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/564/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (1), insbesondere auf Artikel 30 Absätze 4 und 6,

    gestützt auf den per E-Mail vom 9. Februar 2007 vorgelegten Antrag Finnlands,

    nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    I.   SACHVERHALT

    (1)

    Am 9. Februar 2007 übermittelte Finnland der Kommission per E-Mail einen Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2004/17/EG. In ihren E-Mails vom 21. März 2007, 18. April 2007 und 15. Mai 2007 ersuchte die Kommission um weitere Informationen, die die finnischen Behörden per E-Mail vom 4. April 2007, 24. April 2007 und 16. Mai 2007 übermittelten.

    (2)

    Der Antrag, den Finnland im Namen von Suomen Posti Oyj, die ab dem 1. Juni 2007 den Namen Itella Oyj (im Folgenden „Finland Post“) führt, eingereicht hat, betrifft bestimmte Postdienste sowie bestimmte andere Dienste als Postdienste in Finnland mit Ausnahme der Ålandinseln. Bei den im Antrag beschriebenen Diensten handelt es sich um die folgenden:

    a)

    adressierte Briefe (Privatkunde zu Privatkunde (CtC), Privatkunde zu Geschäftskunde (CtB), Geschäftskunde zu Geschäftskunde (BtB) und Geschäftskunde zu Privatkunde (BtC)), sowohl national als auch international,

    b)

    adressierter Direktversand,

    c)

    nichtadressierter Direktversand,

    d)

    BtB-Standardpaketdienste, national und international,

    e)

    BtC-Standardpaketdienste, national und international,

    f)

    Privatkunden-Standardpaketdienste (CtC und CtB), national und international,

    g)

    Express- und Kurierpaketdienste, national und international,

    h)

    Frühzustellung von Zeitungen,

    i)

    Standardzustellung von Zeitungen,

    j)

    Leichtgutdienste (auch Einzelsendungen genannt) und Frachtdienste,

    k)

    Lagerungsdienste,

    l)

    Kontrakt-Logistik,

    m)

    Gesamtlösungen für den Direktversand,

    n)

    Druckdienste,

    o)

    Datenverwaltungsdienste,

    p)

    e-Transaktionsdienste,

    q)

    Philateliedienste.

    (3)

    Dem Antrag sind die Schlussfolgerungen der unabhängigen nationalen Behörde Kilpailuvirasto/Konkurrensverket (finnische Wettbewerbsbehörde) beigefügt, die einerseits „keinen besonderen Grund gegen die Gewährung der in Artikel 30 genannten Ausnahme sieht …“, andererseits feststellt, dass „daran erinnert werden sollte, dass die Finland Post nach wie vor über eine sehr starke Marktposition in ihrem traditionellen Kerngeschäft verfügt, d. h. bei der Abholung und Zustellung von Briefen, Paketen und anderen adressierten Sendungen, obwohl in Finnland der gesamte Postsektor bereits 1994 gemäß dem Gesetz über den Postbetrieb für den Wettbewerb geöffnet wurde. Dennoch hat sich im traditionellen Kerngeschäft der Finland Post kein Wettbewerb eingestellt. …“

    II.   RECHTLICHER RAHMEN

    (4)

    Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG bestimmt, dass Aufträge, die die Ausübung einer der Tätigkeiten, für die die Richtlinie 2004/17/EG gilt, ermöglichen sollen, nicht unter diese Richtlinie fallen, wenn die Tätigkeit in dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgeübt wird, auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, wird anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des betreffenden Sektors festgestellt. Der Zugang zu einem Markt gilt als frei, wenn der betreffende Mitgliedstaat die einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, durch die ein bestimmter Sektor oder ein Teil davon für den Wettbewerb geöffnet wird, umgesetzt hat und anwendet.

    (5)

    Da Finnland die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (2) umgesetzt hat und anwendet, gilt der Zugang zum Markt gemäß Artikel 30 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG als frei. Ob eine Tätigkeit auf einem besonderen Markt unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, sollte anhand verschiedener Kriterien beurteilt werden, von denen keines für sich genommen den Ausschlag gibt.

    (6)

    Hinsichtlich der Märkte, die diese Entscheidung betrifft, ist der Marktanteil der Hauptakteure auf einem bestimmten Markt ein Kriterium, das berücksichtigt werden sollte. Ein weiteres Kriterium ist der Konzentrationsgrad auf diesen Märkten. Da die Bedingungen für die verschiedenen Tätigkeiten, für die diese Entscheidung gilt, unterschiedlich sind, sollte die Prüfung der Wettbewerbslage die unterschiedlichen Situationen auf verschiedenen Märkten berücksichtigen.

    (7)

    Wenngleich in bestimmten Fällen engere Marktdefinitionen in Betracht kommen könnten, kann die genaue Definition des relevanten Markes für die Zwecke dieser Entscheidung für eine Reihe von Diensten, die in dem Antrag Finnlands aufgeführt wurden, offen gelassen werden, da das Ergebnis der Analyse unabhängig davon, ob sie sich auf eine enge oder eine weiter gefasste Definition stützt, gleich bleibt.

    (8)

    Diese Entscheidung lässt die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften unberührt.

    III.   BEWERTUNG

    (9)

    Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2004/17/EG fallen logistische Dienstleistungen wie Lagerungs- und Kontrakt-Logistikdienstleistungen und Mehrwertdienste wie Druck-, Datenverwaltungs- und e-Transaktionsdienste unter die Richtlinie, sofern diese Dienste von einer Einrichtung erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/17/EG erbringt. Nach den der Kommission vorliegenden Informationen wird diese Bedingung in Finnland in Bezug auf die Lagerungs-, Druck-, Datenverwaltungs- und e-Transaktionsdienste nicht erfüllt. Die Richtlinie 2004/17/EG gilt daher für die Erbringung dieser Dienste in Finnland nicht.

    (10)

    Bei Briefen von Privatkunden (adressierte CtC- und CtB-Briefe, national und international) hat die Finland Post einen Marktanteil von 100 %. Bei den Geschäftsbriefen liegt ihr geschätzter Marktanteil zwischen 85 % (adressierte BtB-Briefe, national und international) und 95 % (adressierte BtC-Briefe, national und international), wobei keiner ihrer Mitbewerber einen geschätzten Marktanteil von mehr als 10 % erreicht hat. Nach den vorliegenden Informationen ist der Marktanteil der Finland Post bei den adressierten internationalen Briefen (ankommende und abgehende Briefe) derselbe wie bei den rein nationalen Diensten. Nach Aussage der finnischen Behörden sind diese Dienste dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt, erstens wegen des Wettbewerbsdrucks, der von der Möglichkeit herrührt, „traditionelle“ papiergestützte Briefe durch elektronische Kommunikationsformen (z.B. E-Mail oder SMS) zu ersetzen, und zweitens, weil der bestehende freie Zugang zum Markt diesen dem potenziellen Wettbewerb möglicher neuer Anbieter aussetzt. Zur Substitution sei darauf hingewiesen, dass nach den EU-Wettbewerbvorschriften die Substituierbarkeit unter anderem anhand der Produktmerkmale, des Preises der Produkte und der mit der Verlagerung der Nachfrage hin zu potenziellen Substituten verbundenen Hürden analysiert werden sollte. Es scheint, dass die Merkmale der papiergestützten Post und der elektronischen Kommunikation erheblich voneinander abweichen und dass es eine signifikante Hürde für den Umstieg von papiergestützter Post zu elektronischer Post gibt (3). Dies ist ein Anzeichen dafür, dass die elektronische Kommunikation einem anderen Produktmarkt angehört und sie daher keinen unmittelbaren Wettbewerbsdruck auf die Dienste „adressierte Briefe“ der Finland Post ausübt. Ferner dürfte die vermehrte Nutzung der elektronischen Post hauptsächlich dazu führen, dass die Gesamtgröße des papiergestützten Postmarktes deutlich zurückgeht und nicht dazu, dass auf ihm Wettbewerb eingeführt wird. So bestand nach den vorgelegten Informationen die Reaktion der Finland Post auf eine verstärkte Vermarktung elektronischer Rechnungen durch die Banken Finnlands darin, eigene elektronische Dienstleistungen anzubieten, statt bei der „traditionellen“ papiergestützten Kommunikation Initiativen zu ergreifen. Was den potenziellen Wettbewerb betrifft, so ist ferner von Bedeutung, dass der gesamte Postsektor seit 1994 für den Wettbewerb geöffnet ist und dass dies bislang lediglich dazu geführt hat, dass die Wettbewerber sogar in dem Segment, der dem Wettbewerb gegenüber am stärksten aufgeschlossen ist (adressierte BtB-Briefe, national und international), einen aggregierten geschätzten Marktanteil von gerade 15 % erreicht haben. Folglich gibt es keinen Hinweis dafür, dass der potenzielle Wettbewerb in absehbarer Zeit eine nennenswerte Rolle spielen wird. In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen der unabhängigen nationalen Behörde Kilpailuvirasto/Konkurrensverket (finnische Wettbewerbsbehörde) sollte der Schluss gezogen werden, dass die in diesem Erwägungsgrund betrachteten Dienstleistungen in Finnland nicht unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind. Daher findet Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeiten in Finnland ermöglichen sollen, keine Anwendung.

    (11)

    Was den adressierten Direktversand betrifft, unter dem für die Zwecke dieser Entscheidung adressierte, als Marketingmitteilungen dienende Sendungen zu verstehen sind, hat die Finland Post einen geschätzten Marktanteil von 90 %, wobei keiner ihrer Mitbewerber einen geschätzten Marktanteil von mehr als 10 % aufweist. Angesichts des hohen Konzentrationsgrades auf diesem Markt und des Fehlens anderer gegenteiliger Indikatoren sollte der Schluss gezogen werden, dass der adressierte Direktversand in Finnland nicht unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Daher findet Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeit in Finnland ermöglichen sollen, keine Anwendung.

    (12)

    Bei diesen Diensten ist die Position der Finland Post mit einem geschätzten Marktanteil von 80 % ziemlich stark (4). Der Marktanteil des größten (und einzigen nennenswerten) Konkurrenten der Finland Post entfällt praktisch auf die übrigen 20 % (5). In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen der finnischen Wettbewerbsbehörde sollte der Schluss gezogen werden, dass die untersuchte Dienstleistungskategorie in Finnland nicht unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Daher findet Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeiten in Finnland ermöglichen sollen, keine Anwendung.

    (13)

    Dieser Dienst wird definiert als morgendliche Zustellung von Zeitungen, die mindestens dreimal pro Woche erscheinen, an sieben Tagen in der Woche. Bei diesem Dienst hat die Finland Post einen geschätzten Marktanteil von fast drei Viertel (74 %); der Marktanteil ihres größten Wettbewerbers beträgt annähernd 10 %. Angesichts des hohen Marktanteils der Finland Post und umgekehrt des relativ niedrigen Marktanteils sogar ihres größten Konkurrenten sollte der Schluss gezogen werden, dass die Frühzustellung von Zeitungen in Finnland nicht unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Daher findet Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeit in Finnland ermöglichen sollen, keine Anwendung.

    (14)

    Mit einem Marktanteil von 100 % ist Finland Post der einzige Anbieter dieser Dienste. Da die Zustellung dieser Zeitungen zur selben Zeit wie die Zustellung von Briefen und unter Nutzung der gleichen Wege wie für die Zustellung der in Erwägungsgrund 10 untersuchten adressierten Briefe erfolgt, gilt die gleiche Schlussfolgerung hinsichtlich der Wettbewerbssituation, zumal die unterschiedlichen Merkmale gedruckter Zeitungen und elektronischer Kommunikationsformen hier noch offensichtlicher sind. Daher sollte der Schluss gezogen werden, dass die Standardzustellung von Zeitungen in Finnland nicht unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Daher findet Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG auf Verträge, die die Ausübung dieser Tätigkeit in Finnland ermöglichen sollen, keine Anwendung.

    (15)

    Nach der Notifizierung und den zusätzlichen Informationen, die von den finnischen Behörden vorgelegt wurden, werden unter Gesamtlösungen für den Direktversand verschiedene Kombinationen unterschiedlicher Dienste, z. B. von Druckdiensten, Adressierdiensten und Diensten zur Minimierung von Streuverlusten, Kopierdiensten und (elektronischen) Feedback-Diensten, mit dem adressierten und/oder nichtadressierten Direktversand verstanden (6). Die genaue Kombination der Dienste hängt von dem Bedarf der einzelnen Kunden ab. Einzeln betrachtet schwanken die geschätzten Marktanteile der Finland Post für einige der Dienstleistungen, die zu einer „Gesamtlösung“ kombiniert werden könnten, ziemlich stark: adressierter Direktversand: 90 %, nichtadressierter Direktversand: 41 %, Druckdienste: 36 %, Datenverwaltungsdienste (einschließlich Feedback-Dienste): 4 %. Dies scheint darauf hinzudeuten, dass die Wettbewerbssituation je nach der gewählten Kombination von Diensten unterschiedlich sein muss. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass der nichtadressierte Direktversand unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, während dies beim adressierten Direktversand nicht der Fall ist. Da sich nicht feststellen lässt, welche Dienstleistungen zusammengefasst werden, wenn ein Kunde oder mehrere Kunden diese verlangen, wäre eine Entscheidung darüber, welche rechtliche Regelung für die Gesamtlösungen gilt, mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden. Unter diesen Umständen können Gesamtlösungen für den Direktversand, wie sie in der finnischen Notifizierung definiert werden, nicht als eigenständige Dienstleistungskategorie Gegenstand einer Entscheidung gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG sein.

    (16)

    Der Marktanteil der Finland Post auf diesem Markt wird auf 41 % geschätzt. Angesichts des Konzentrationsgrads auf diesem Markt, auf dem der größte Mitbewerber einen geschätzten Anteil von annähernd 30 % erlangt hat, sollten diese Faktoren als Indikator dafür angesehen werden, dass diese Tätigkeiten unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind.

    (17)

    Bei den nationalen BtB-Standardpaketdiensten wird der Marktanteil der Finland Post auf 35 % geschätzt. Nach den vorliegenden Informationen liegt der Marktanteil der Finland Post bei den internationalen Diensten unter dem der nationalen Dienste und beträgt zwischen 13 % und 15 %. Da die geschätzten aggregierten Marktanteile der zwei größten Wettbewerber bei den nationalen Diensten 28 % betragen und sich damit nicht nennenswert vom Marktanteil der Finland Post unterscheiden, wird der Schluss gezogen, dass die Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist.

    (18)

    Der Marktanteil der Finland Post bei den nationalen Diensten wird auf 63 % geschätzt, was an sich ein relativ hoher Anteil ist. Nach den vorliegenden Informationen liegt der Marktanteil der Finland Post bei den internationalen Diensten unter dem der nationalen Dienste und beträgt zwischen 13 % und 15 %. Mit 37 % bei den nationalen Diensten beträgt jedoch der geschätzte Marktanteil des größten Mitbewerbers mehr als die Hälfte des Marktanteils der Finland Post; angesichts dieses Anteils kann davon ausgegangen werden, dass der Wettbewerber in der Lage ist, einen erheblichen Wettbewerbsdruck auf die Finland Post auszuüben. Diese Faktoren sollten daher als Indikator dafür gewertet werden, dass diese Tätigkeit dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt ist.

    (19)

    Auf diesem Markt verfügt die Finland Post nicht über den größten Marktanteil; ihr geschätzter Marktanteil von 10 % liegt um ein Mehrfaches unter dem ihres größten Konkurrenten, dessen Marktanteil zwischen einem Drittel und der Hälfte des Marktes beträgt. Diese Faktoren sollten daher als Indikator dafür gesehen werden, dass Express- und Kurierpaketdienste dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt sind.

    (20)

    Auf dem Markt für Leichtgutdienste, die definiert werden als der Transport von zu Transporteinheiten von 35 bis 2 500 kg zusammengefassten Einzelsendungen, und auf dem Frachtmarkt, der definiert wird als Transportdienste für schwere Containerlasten von mehr als 5 000 kg oder für schwere Containerlasten von 2 500 bis 5 000 kg, hat die Finland Post bei den Leichtgutdiensten einen geschätzten Marktanteil von 6,7 % und bei den Frachtdiensten von 1,7 %. Diese Marktanteile liegen um ein Mehrfaches unter den aggregierten Marktanteilen ihrer beiden größten Mitbewerber. Auf dem Markt für Leichtgutdienste verfügen die beiden größten Wettbewerber über einen geschätzten Marktanteil von 51 % und von 30 %, d. h. über einen geschätzten aggregierten Marktanteil von 81 %. Auf dem Frachtmarkt halten die beiden größten Konkurrenten einen geschätzten aggregierten Marktanteil von 92 % (80 % und 12 %). Diese Faktoren sollten daher als Indikator dafür gewertet werden, dass diese Tätigkeit dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt ist.

    (21)

    Wie in Erwägungsgrund 9 dargelegt, fällt die Kontrakt-Logistik, die definiert wird als ausgelagerte Logistik und die dazugehörigen Datensystemdienste/-logistik und Beratungsdienste, nur insofern unter die Richtlinie 2004/17/EG, als diese Dienste von Einrichtungen erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 Buchstabe b dieser Richtlinie erbringen. Nach den vorliegenden Informationen ist Finland Post auf diesem Markt die einzige Einrichtung dieser Art in Finnland. Der Marktanteil der Finland Post auf dem Markt für Kontrakt-Logistik ist mit knapp 1 % vernachlässigbar. Dies kann daher als Indikator dafür gewertet werden, dass diese Tätigkeit dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt ist.

    (22)

    Neben der Finland Post, die in Finnland (mit Ausnahme der Ålandinseln) Briefmarken herausgibt, sind zwei andere Kategorien von Akteuren auf dem Markt für Philateliedienste tätig: Briefmarkenhändler und (Briefmarken-)Auktionshäuser. Der geschätzte Marktanteil der Finland Post auf dem Gesamtmarkt für Philateliedienste in Finland (unabhängig davon, ob sie von Händlern oder Auktionshäusern erbracht werden) beträgt 50 %, während der geschätzte aggregierte Marktanteil der beiden größten Briefmarkenhändler auf diesem Markt 20 % und der geschätzte Gesamtanteil der beiden größten Auktionshäuser auf dem Gesamtmarkt 12 % beträgt. Die geschätzten aggregierten Marktanteile dieser vier Akteure (32 %) beträgt somit mehr als die Hälfte des Anteils der Finland Post (50 %). Werden überdies die von den Briefmarkenhändlern und Auktionshäusern erbrachten Dienste getrennt betrachtet, liegen die geschätzten aggregierten Marktanteile der beiden größten Akteure für jede einzelne dieser beiden Kategorien deutlich höher. Bei den Briefmarkenhändlern liegt der geschätzte aggregierte Marktanteil bei 55 % des Marktes für Briefmarkenhandel und bei den Auktionshäusern beträgt der geschätzte aggregierte Anteil 75 % des Briefmarkenauktionsmarktes. Diese Faktoren sollten daher als Indikator dafür gesehen werden, dass unabhängig davon, ob es sich bei dem betrachteten Markt um den Gesamtmarkt oder um den separaten Briefhandelsmarkt und den Briefauktionsmarkt handelt, die Philateliedienste dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt sind.

    IV.   SCHLUSSFOLGERUNGEN

    (23)

    Angesichts der in den Erwägungsgründen 9 bis 22 untersuchten Faktoren sollte davon ausgegangen werden, dass die in Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG festgelegte Bedingung, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, in Finnland mit Ausnahme der Ålandinseln für die folgenden Dienste erfüllt wird:

    a)

    nichtadressierte Direktversandwerbung,

    b)

    BtB-Standardpaketdienste, national und international,

    c)

    BtC-Standardpaketdienste, national und international,

    d)

    Express- und Kurierpaketdienste, national und international,

    e)

    Leichtgutdienste (auch Einzelsendungen genannt) und Frachtdienste,

    f)

    Kontrakt-Logistik,

    g)

    Philateliedienste.

    (24)

    Da die Bedingung des freien Zugangs zum Markt als erfüllt gilt, sollte die Richtlinie 2004/17/EG weder gelten, wenn Auftraggeber Aufträge vergeben, die die Ausübung der in Erwägungsgrund 23 Buchstaben a bis g aufgeführten Dienste in Finnland mit Ausnahme der Ålandinseln ermöglichen sollen, noch wenn Wettbewerbe für die Ausübung einer solchen Tätigkeit in Finnland durchgeführt werden.

    (25)

    Diese Entscheidung beruht auf der Rechts- und Sachlage vom Februar bis zum Mai 2007, wie sie sich aus den von der Republik Finnland vorgelegten Informationen darstellt. Sie kann überarbeitet werden, falls signifikante Änderungen der Rechts- oder der Sachlage bedeuten, dass die Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG nicht mehr erfüllt sind —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Verträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausübung folgender Tätigkeiten in Finnland mit Ausnahme der Ålandinseln ermöglichen sollen:

    a)

    nichtadressierte Direktversandwerbung,

    b)

    BtB-Standardpaketdienste, national und international,

    c)

    BtC-Standardpaketdienste, national und international,

    d)

    Express- und Kurierpaketdienste, national und international,

    e)

    Leichtgutdienste (auch Einzelsendungen genannt) und Frachtdienste,

    f)

    Kontrakt-Logistik,

    g)

    Philateliedienste.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Republik Finnland gerichtet.

    Brüssel, den 6. August 2007

    Für die Kommission

    Charlie McCREEVY

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/97/EG des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 107).

    (2)  ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

    (3)  So verfügt etwa ein Drittel der finnischen Haushalte über keinen Internet-Anschluss. Außerdem heißt es, dass „mehr als die Hälfte“ der finnischen Bevölkerung zuhause Zugang zu E-Mail hat, was umgekehrt bedeutet, dass fast die Hälfte zuhause nicht über einen solchen Zugang verfügt.

    (4)  Der geschätzte Marktanteil der Finland Post bleibt gleich, d. h. er beträgt 80 %, unabhängig davon, ob die Märkte als CtC- oder als CtB-Markt definiert werden, und auch unabhängig davon, ob die Märkte als national oder international definiert werden.

    (5)  Mit anderen Worten beträgt der Anteil dieses Wettbewerbers kaum ein Viertel des Anteils der Finland Post.

    (6)  Die übermittelten zusätzlichen Informationen beziehen sich auch auf die Entwicklung des Werbeinhalts als Dienst, der zum Konzept der „Gesamtlösungen für den Direktversand“ gehören könnte. Da ein solcher Dienst weder eine relevante Tätigkeit nach Artikel 6 der Richtlinie 2004/17/EG ist noch von der Finland Post oder ihren Tochterunternehmen angeboten wird, wurde er nicht untersucht.


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