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Document 32006R0705
Commission Regulation (EC) No 705/2006 of 8 May 2006 amending Regulation (EC) No 22/2006 opening a standing invitation to tender for the resale on the Community market of sugar held by the intervention agencies of Belgium, Czech Republic, Spain, France, Ireland, Italy, Hungary, Poland, Slovakia and Sweden
Verordnung (EG) Nr. 705/2006 der Kommission vom 8. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 22/2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, tschechischen, spanischen, französischen, irischen, italienischen, ungarischen, polnischen, slowakischen und schwedischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt
Verordnung (EG) Nr. 705/2006 der Kommission vom 8. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 22/2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, tschechischen, spanischen, französischen, irischen, italienischen, ungarischen, polnischen, slowakischen und schwedischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt
ABl. L 122 vom 9.5.2006, p. 13–15
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 06/02/2009
9.5.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 122/13 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 705/2006 DER KOMMISSION
vom 8. Mai 2006
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 22/2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, tschechischen, spanischen, französischen, irischen, italienischen, ungarischen, polnischen, slowakischen und schwedischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die in der Verordnung (EG) Nr. 22/2006 der Kommission (2) für den Wiederverkauf ausgewiesenen Mengen spiegeln die Lage der Interventionsbestände am 31. Dezember 2005 wider. Seit diesem Datum sind von den Interventionsstellen einiger dieser Mitgliedstaaten sowie Deutschlands und Sloweniens umfangreiche Mengen akzeptiert worden. |
(2) |
Diese Mengen sollten in die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Gemeinschaftsmarkt einbezogen werden. |
(3) |
Die Verordnung (EG) Nr. 22/2006 ist daher entsprechend zu ändern. |
(4) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Zucker — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 22/2006 wird wie folgt geändert:
1. |
Der Titel erhält folgende Fassung: |
2. |
Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Die belgische, tschechische, deutsche, spanische, irische, italienische, ungarische, polnische, slowenische, slowakische und schwedische Interventionsstelle bieten im Wege der Dauerausschreibung auf dem gemeinschaftlichen Binnenmarkt eine Gesamtmenge von 1 493 136,672 Tonnen Zucker zum Verkauf an, die von ihnen zur Intervention akzeptiert wurde und sich in ihrem Besitz befindet. Die betreffenden Mitgliedstaaten und die diesbezüglichen Mengen sind in Anhang I aufgeführt.“ |
3. |
Anhang I wird durch den Text im Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 8. Mai 2006
Für die Kommission
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 39/2004 der Kommission (ABl. L 6 vom 10.1.2004, S. 16).
(2) ABl. L 5 vom 10.1.2006, S. 3.
ANHANG
„ANHANG I
Mitgliedstaaten, in deren Besitz sich der Interventionszucker befindet
Mitgliedstaat |
Interventionsstelle |
Im Besitz der Interventionsstelle befindliche Mengen, die für den Verkauf auf dem Binnenmarkt verfügbar sind (in Tonnen) |
|||||||
Belgien |
|
40 648,092 |
|||||||
Tschechische Republik |
|
77 937,72 |
|||||||
Deutschland |
|
40 000 |
|||||||
Spanien |
|
8 300 |
|||||||
Irland |
|
12 000 |
|||||||
Italien |
|
784 974,7 |
|||||||
Ungarn |
|
232 311,9 |
|||||||
Polen |
|
208 226,26 |
|||||||
Slowenien |
|
9 700 |
|||||||
Slowakei |
|
20 000 |
|||||||
Schweden |
|
59 038“ |