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Document 32006F0960R(01)

    Berichtigung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( ABl. L 386 vom 29.12.2006 )

    ABl. L 75 vom 15.3.2007, p. 26–26 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_framw/2006/960/corrigendum/2007-03-15/oj

    15.3.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 75/26


    Berichtigung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 386 vom 29. Dezember 2006 )

    Seite 91, Artikel 2, Buchstabe e:

    anstatt:

    „e)

    ‚Straftaten nach Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl (1)‘ (nachstehend ‚Straftaten nach Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI‘ genannt) Straftaten nach nationalem Recht, die denjenigen entsprechen oder mit denjenigen übereinstimmen, die in der genannten Bestimmung aufgeführt sind.“

    muss es heißen:

    „e)

    ‚Straftaten nach Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl (1)‘ (nachstehend ‚Straftaten nach Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI‘ genannt) Straftaten nach nationalem Recht, die denjenigen entsprechen oder mit denjenigen gleichwertig sind, die in der genannten Bestimmung aufgeführt sind.“

    Seite 92, Artikel 4 Absatz 2 letzter Satz:

    anstatt:

    „Die Inanspruchnahme der Bestimmungen dieses Absatzes wird bis zum 18. Dezember 2009 überprüft.“

    muss es heißen:

    „Die Inanspruchnahme der Bestimmungen dieses Absatzes wird bis zum 19. Dezember 2009 überprüft.“

    Seite 94, Artikel 11 Absatz 1:

    anstatt:

    „…, um diesem Rahmenbeschluss vor dem 18. Dezember 2006 nachzukommen.“

    muss es heißen:

    „…, um diesem Rahmenbeschluss vor dem 19. Dezember 2008 nachzukommen.“

    Seite 94, Artikel 11 Absatz 2

    a)

    Satz 2:

    anstatt

    :

    „…, legt die Kommission dem Rat bis zum 18. Dezember 2006 einen Bericht … vor.“

    muss es heißen

    :

    „…, legt die Kommission dem Rat bis zum 19. Dezember 2010 einen Bericht … vor.“

    b)

    Satz 3:

    anstatt

    :

    „Der Rat überprüft vor dem 18. Dezember 2006, …“

    muss es heißen

    :

    „Der Rat überprüft vor dem 19. Dezember 2011, …“.

    Seite 95, Artikel 12 Absatz 6:

    anstatt:

    „6.   Die Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission bis zum 19. Dezember 2006 …“

    muss es heißen:

    „6.   Die Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission bis zum 19. Dezember 2007 …“.


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