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Document 32006D0635
2006/635/Euratom: Commission Decision of 4 April 2006 on the conclusion, by way of signature, of an Agreement for Co-operation in the Peaceful Uses of Nuclear Energy between the European Atomic Energy Community (Euratom) and the Cabinet of Ministers of Ukraine
2006/635/Euratom: Beschluss der Kommission vom 4. April 2006 über die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine
2006/635/Euratom: Beschluss der Kommission vom 4. April 2006 über die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine
ABl. L 261 vom 22.9.2006, p. 26–26
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO, HR)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/635/oj
22.9.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 261/26 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 4. April 2006
über die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine
(2006/635/Euratom)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss des Rates vom 24. September 2004 zur Genehmigung des Abschlusses eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine durch die Kommission (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Kooperationsabkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine sollte unterzeichnet werden. |
(2) |
Die Kommission sollte die Person benennen, die befugt ist, das Kooperationsabkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zu unterzeichnen. |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Hiermit wird die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine für die Europäische Atomgemeinschaft beschlossen.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Das für den Bereich Energie zuständige Kommissionsmitglied bzw. die von diesem hierfür bestimmte Person wird hiermit ermächtigt, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft das Kooperationsabkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine zu unterzeichnen.
Brüssel, den 4. April 2006
Für die Kommission
Andris PIEBALGS
Mitglied der Kommission
(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.