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Document 32006D0449
Political and Security Committee Decision EUJUST LEX/1/2006 of 13 June 2006 extending the mandate of the Head of Mission for the European Union Integrated Rule of Law Mission for Iraq, EUJUST LEX
Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees EUJUST LEX/1/2006 vom 13. Juni 2006 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak, EUJUST LEX
Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees EUJUST LEX/1/2006 vom 13. Juni 2006 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak, EUJUST LEX
ABl. L 176 vom 30.6.2006, p. 111–111
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 294M vom 25.10.2006, p. 326–326
(MT)
In force
30.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 176/111 |
BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES EUJUST LEX/1/2006
vom 13. Juni 2006
zur Verlängerung des Mandats des Leiters der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak, EUJUST LEX
(2006/449/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/190/GASP vom 7. März 2005 betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 9 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/190/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, geeignete Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; diese Ermächtigung schließt die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters ein. |
(2) |
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 8. März 2005 den Beschluss EUJUST LEX 1/2005 (2) betreffend die Ernennung von Herrn Stephen WHITE zum Leiter der integrierten Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, angenommen. Der genannte Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2006. |
(3) |
Der Rat hat am 12. Juni 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/416/GASP angenommen, mit der die integrierte Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, um weitere 18 Monate verlängert wurde. |
(4) |
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Stephen WHITE als Leiter der integrierten Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, bis zum Ende der Mission zu verlängern. |
(5) |
Das Mandat von Herrn Stephen WHITE als Leiter der integrierten Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, sollte daher bis zum Ende der Mission verlängert werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Das Mandat von Herrn Stephen WHITE als Leiter der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, wird bis zum Ende der Mission verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Er gilt bis zum Ende der integrierten Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juni 2006.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Präsident
F. J. KUGLITSCH
(1) ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 37. Geändert und verlängert durch die Gemeinsame Aktion 2006/413/GASP (ABl. L 163 vom 15.6.2006, S. 17).
(2) ABl. L 72 vom 18.3.2005, S. 29.