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Document 32006D0055

2006/55/EG: Beschluss des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/515/EG

ABl. L 35 vom 7.2.2006, p. 19–31 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 270M vom 29.9.2006, p. 104–116 (MT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/03/2008; Aufgehoben durch 32008D0211

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/55/oj

7.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 35/19


BESCHLUSS DES RATES

vom 30. Januar 2006

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/515/EG

(2006/55/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

(2)

Nach der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen.

(3)

Der Rat hat am 14. Juni 2004 eine erste Europäische Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina (2) beschlossen Diese Partnerschaft sollte nach den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsbericht 2005 über die Vorbereitungen von Bosnien und Herzegowina auf die weitere Integration in die Europäische Union aktualisiert werden, damit neue Prioritäten für künftige Tätigkeiten gesetzt werden können.

(4)

Die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 sieht vor, dass das Follow-up zu den Europäischen Partnerschaften im Rahmen der für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingerichteten Mechanismen erfolgt.

(5)

Um sich auf die weitere Integration in die Europäische Union vorzubereiten, wird von Bosnien und Herzegowina erwartet, dass es einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Europäischen Partnerschaft ausarbeitet.

(6)

Der Beschluss 2004/518/EG sollte daher aufgehoben werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte überprüft.

Artikel 3

Der Beschluss 2004/518/EG wird aufgehoben.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Januar 2006.

Im Namen des Rates

Der Präsident

U. PLASSNIK


(1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1.

(2)  Beschluss 2004/515/EG des Rates vom 14. Juni 2004über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien (ABl. L 221/10 vom 22.6.2004, S. 10).


ANHANG

BOSNIEN UND HERZEGOWINA: EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT 2005

1.   EINLEITUNG

Der Europäische Rat von Thessaloniki hat die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

Die erste Europäische Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina wurde am 14. Juni 2004 vom Rat beschlossen. Diese Partnerschaft soll nach den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsbericht 2005 über Bosnien und Herzegowina aktualisiert werden. In der zweiten Europäischen Partnerschaft werden neue Prioritäten gesetzt. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden nach Bedarf aktualisiert. Die Europäische Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.

Von Bosnien und Herzegowina wird erwartet, dass es einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ausarbeitet.

2.   GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer den Rahmen für deren Kurs auf Europa.

Die Hauptprioritäten, die für Bosnien und Herzegowina ermittelt wurden, betreffen die Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

3.   PRIORITÄTEN

Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Bosnien und Herzegowina auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

Mit Rücksicht auf die beträchtlichen Kosten, mit denen die Erfüllung aller Anforderungen der EU verbunden ist, sowie die Komplexität dieser Anforderungen in einigen Bereichen bezieht diese Partnerschaft vorerst nicht alle wichtigen Aufgaben ein. Künftige Partnerschaften werden je nach den Fortschritten des Landes weitere Prioritäten umfassen.

Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Schlüsselprioritäten ermittelt; diese sind am Beginn des Abschnitts 3.1 aufgeführt. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.

3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

Schlüsselprioritäten

Volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bei der Festnahme aller auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten.

Vollständige Umsetzung der Vereinbarung über die Neuordnung der Polizei vom Oktober 2005. In diesem Rahmen Einrichtung der Direktion für die Umsetzung der neuen Polizeistruktur bis Dezember 2005 und innerhalb der in der Vereinbarung genannten Fristen Verabschiedung eines Aktionsplans für die Umsetzung der Reform nach den von der Kommission festgelegten Grundsätzen.

Erlass aller erforderlichen Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk auf Ebene des Gesamtstaats und der Entitäten und Beginn der Anwendung.

Gewährleistung, dass alle Ministerien und Einrichtungen auf Staatsebene angemessen finanziert, handlungsfähig und zweckmäßig ausgestattet sind, vor allem in Bezug auf Gebäude und Personal.

Verabschiedung eines Aktionsplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung und Beginn mit dessen Umsetzung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den funktionalen und sektoralen Prüfungen der öffentlichen Verwaltung.

Schaffung eines echten Binnenmarkts in Bosnien und Herzegowina.

Politische Anforderungen

Demokratie und rechtsstaatlichkeit

Staatsführung

Ausstattung des Parlaments von Bosnien und Herzegowina mit ausreichenden technischen Mitteln und mit Personal.

Weitere Verbesserung und Stärkung der Abstimmung zwischen Gesamtstaat und Entitäten durch regelmäßige und institutionalisierte Koordinationsmechanismen zwischen Staat und Entitäten.

Vorschriftsmäßige Weiterbehandlung der Berichte der Obersten Rechnungskontrollbehörden von Bosnien und Herzegowina und geeignete Maßnahmen zur Verfolgung der Verantwortlichen für Unregelmäßigkeiten.

Wahlen

Übernahme der vollständigen organisatorischen und finanziellen Verantwortung für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2006.

Änderung des Wahlrechts für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina und der Abgeordneten der Völkerkammer, um die Europäische Menschenrechtskonvention und die Verpflichtungen aufgrund des Beitritts zum Europarat zu erfüllen.

Bereitstellung des erforderlichen Personals für die Kontrollabteilung der Wahlkommission

Öffentliche Verwaltung

Ausstattung des Büros des Koordinators für die öffentliche Verwaltung mit den für dessen Arbeit erforderlichen personellen und materiellen Mitteln.

Gewährleistung reibungsloser Abläufe in den Anstalten des öffentlichen Diensts sowie Ausarbeitung und Umsetzung effizienter Einstellungsverfahren; rasche Ernennung von Beamten, vor allem auf gesamtstaatlicher Ebene, nach bestandenem Auswahlverfahren.

Umsetzung des im Mai 2005 verabschiedeten Schulungsprogramms für die öffentliche Verwaltung.

Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften für den gesamtstaatlichen Ombudsmann und Zusammenlegung der Funktionen der Ombudsleute des Gesamtstaats und der Entitäten.

Justizsystem

Übernahme der vollen Verantwortung für den Staatsgerichtshof, die Staatsanwaltschaft und den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft im Hinblick auf Finanzierung, Verwaltung und Personal; Gewährleistung reibungsloser Abläufe.

Fortschritte bei der Bearbeitung von vor Gericht anhängigen Fällen.

Aufbau eines effizienten Systems zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.

Bekämpfung der Korruption

Ausarbeitung eines ausführlichen Aktionsplans gegen Korruption auf der Grundlage der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung.

Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung innerhalb von Bosnien und Herzegowina.

Wirksame Anwendung des Gesetzes über Interessenkonflikte.

MENSCHENRECHTE UND SCHUTZ VON MINDERHEITEN

Tilgung der Erwähnung der Todesstrafe aus der Verfassung der Republika Srpska.

Anwendung der von Bosnien und Herzegowina ratifizierten internationalen Übereinkünfte, auch in Bezug auf die Berichterstattungspflicht.

Gewährleistung, dass die bei der Menschenrechtskammer im Verfassungsgericht noch anhängigen Fälle bearbeitet werden.

Weitere Verbesserung des Rechtsrahmens für den Minderheitenschutz, damit alle Anforderungen der Rahmenkonvention für Minderheiten des Europarats erfüllt sind, und Anwendung in ganz Bosnien and Herzegowina.

Einsetzung des Rates für nationale Minderheiten und entsprechender Gremien in den Staatsteilen.

Ausarbeitung und Beginn der Anwendung der sektoralen Aktionspläne der nationalen Strategie für die Roma als Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Armut.

REGIONALE ANGELEGENHEITEN UND INTERNATIONALE VERPFLICHTUNGEN

Weitere Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und Gewährleistung gutnachbarlicher Beziehungen, unter anderem zur Förderung der Aussöhnung.

Beitrag zur Lösung der noch offenen Grenzprobleme mit Kroatien sowie Serbien und Montenegro.

Deutlich wirksamere Anwendung bilateraler Freihandelsabkommen und Anstrengungen für das künftige regionale Freihandelsabkommen für Südosteuropa.

Abschluss und Anwendung von Vereinbarungen mit Nachbarländern, vor allem über grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Menschenhandel und Schmuggel, justizielle Zusammenarbeit, Grenzverwaltung, Rückübernahme, Umwelt, Verkehr und Energie.

Angemessene finanzielle Ausstattung und Bewirtschaftung des Fonds für Heimkehrer. Beitrag zur Gewährleistung der Umsetzung der Erklärung von Sarajewo. Abschluss des Prozesses der Heimkehr/Rückführung von Flüchtlingen und nachweislich deutliche Fortschritte bei der sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung dieser Personen.

Befassung mit den an den Beitritt zum Europarat anschließenden Verpflichtungen, die noch nicht erfüllt sind, vor allem in den Bereichen Bildung und Wahlen.

Wirtschaftliche Anforderungen

Herstellung eines stabilen makroökonomischen Umfelds unter besonderer Berücksichtigung der Zunahme des Kreditvolumens im Kontext der Currency-Board-Regelung.

Anwendung des gesamtstaatlichen Rahmengesetzes und der Gesetze der Entitäten über das Handelsregister.

Unterstützung der Tätigkeit der Arbeitsgruppe für eine nachhaltige Finanzpolitik mit dem Ziel, die realen öffentlichen Ausgaben zu senken.

Abschließende Erfüllung inländischer Forderungen und Verabschiedung des gesamtstaatlichen Gesetzes über die Inlandsschuld als Richtschnur für Zahlungen bei allen inländischen Forderungen.

Verabschiedung des Gesetzes über den nationalen Finanzrat und Festlegung der Verfahren für seine wirksame Tätigkeit.

Reform und Lockerung des Lohngestaltungssystems, vor allem im öffentlichen Sektor.

Entwurf eines Schemas für die Institutionalisierung der wirtschaftspolitischen Planungsstelle.

Deutliche Fortschritte bei der Unternehmensführung (Corporate Governance), unter anderem durch Beschleunigung des Prozesses zur Privatisierung und Neugestaltung privater Investmentfonds.

Inkraftsetzen und Beginn der Anwendung des Gesetzes über die finanzielle Umstrukturierung.

Gewährleistung reibungsloser Abläufe bei den Handelsgerichten und Vorbereitung der Gerichtshöfe auf die Abwicklung von Konkursverfahren.

Europäische Standards

BINNENMARKT

Freier Warenverkehr

Anwendung des geltenden Rechts in den Bereichen Normen, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung; Einrichtung der von diesen Vorschriften vorgesehenen Institutionen und Ausstattung mit materiellen und personellen Mitteln für ihre Aufgabe. Fortsetzung der Bemühungen, Regeln und Vorschriften in diesen Bereichen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang zu bringen, vor allem um günstige Handelsbedingungen zu schaffen.

Einrichtung eines internen Mechanismus für die Konsultation und Berichterstattung bei neuen technischen Verordnungen vor ihrer Verabschiedung bei Maßnahmen mit Folgen für den Handel.

Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Standards.

Einrichtung der Marktüberwachungsagentur und angemessene Ausstattung für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Fortsetzung der Maßnahmen zum Aufbau einer Marktüberwachungsstruktur, die den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands an die Freizügigkeit des Warenverkehrs genügt.

Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen und Niederlassungsrecht

Einrichtung der Versicherungsagentur von Bosnien und Herzegowina und Gewährleistung ihres Betriebs.

Übertragung der Bankenaufsicht auf die gesamtstaatliche Ebene und Gewährleistung der Wirksamkeit der Aufsichtsbehörde.

Gewährleistung der Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Gesetzes über die Hochschulausbildung, das die Umsetzung der wichtigsten Aspekte des Bologna-Prozesses und des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens ermöglicht.

Zoll und Steuern

Weitere Annäherung der zollrechtlichen Vorschriften und Verfahren an den gemeinschaftlichen Besitzstand.

Gewährleistung der Übereinstimmung des rechtlichen Rahmens für Freizonen mit den EU-Standards und der angemessenen Überwachung der Freizonen.

Einleitung aller Schritte, die zur korrekten Anwendung der Ursprungsregeln erforderlich sind.

Anwendung der Regeln zur Zollwertermittlung nach internationalen Normen und Praktiken.

Erhöhung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Zollgesetzgebung und zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerflucht.

Gewährleistung einer angemessenen Aufgabenwahrnehmung der Behörde für indirekte Steuern.

Volle Anwendung und Durchsetzung des Mehrwertsteuergesetzes und weitere Annäherung der Steuergesetze an den gemeinschaftlichen Besitzstand.

Befolgung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Berücksichtigung dieser Grundsätze bei neuen Steuermaßnahmen.

Wettbewerb

Ausbau der Kapazität des Wettbewerbsrates, damit dieser seine Aufgaben bei der Durchsetzung der einschlägigen Regeln und das Eintreten für die Wettbewerbspolitik in vollem Umfang wahrnehmen kann.

Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Angleichung der bereits bestehenden Vorschriften an die Regeln für Wettbewerb und staatliche Beihilfen der EU.

Öffentliches Auftragswesen

Vorschriftsmäßige Umsetzung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen, einschließlich der Einrichtung sowie der personellen und finanziellen Ausstattung des Amtes für das öffentliche Auftragswesen und der Kontrollbehörde für das öffentliche Auftragswesen.

Gesetz über geistiges Eigentum

Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens, vor allem durch den vorschriftsmäßigen Betrieb des Instituts für geistiges Eigentum.

Statistik

Annahme und Beginn der Anwendung der Vereinbarung zwischen den Entitäten im statistischen System über die Verbesserung der Arbeit einer zentralen statistischen Agentur in Bosnien und Herzegowina.

SEKTORALE POLITIK

Industrie und KMU

Unverzüglich Annahme des vorliegenden Vorschlags für eine gesamtstaatliche KMU-Strategie und Beginn der Anwendung vorrangiger Aktionen.

Ausarbeitung einer soliden und umfassenden Industriepolitik.

Landwirtschaft und Fischerei

Ausarbeitung einer umfassenden gesamtstaatlichen Landwirtschaftsstrategie auf der Grundlage der Empfehlungen der funktionalen Überprüfung vom November 2004 und Festlegung eines Rechtsrahmens für ihre Anwendung.

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit.

Einrichtung und Betrieb der gesamtstaatlichen Agentur für Lebensmittelsicherheit. Betrieb der Agentur für Pflanzengesundheit.

Ausbau von Labors und Inspektionskapazität in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit, Einrichtung eines Referenzlabors und Entwicklung von Probenahmeverfahren gemäß den EU-Anforderungen.

Vollendung der Verfahren für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach den Vorgaben der EU.

Mehr Aufwand bei der Sammlung und Bearbeitung von Landwirtschaftsdaten nach Standards und Methoden der EU.

Umwelt

Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes als Rahmen für einen landesweiten harmonisierten Umweltschutz.

Einrichtung und vorschriftsmäßiger Betrieb der gesamtstaatlichen Umweltagentur.

Energie

Schritt für Schritt Einhaltung der im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen.

Entwicklung und Annahme einer umfassenden Energiestrategie; Fortsetzung der Reformen und der Liberalisierung des Energiesektors.

Schaffung der Voraussetzungen für eine rasche Betriebsaufnahme des unabhängigen Systembetreibers und des Stromübertragungsunternehmens als separate gesamtstaatliche Unternehmen.

Verkehrspolitik

Anwendung des gesamtstaatlichen Eisenbahngesetzes.

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über den Luftverkehr an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Verkehrsraum.

Informationsgesellschaft und Medien

Verabschiedung des Gesetzes über die Agentur für die Informationsgesellschaft und Einrichtung dieser Agentur.

Weitere Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte und Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur effektiven Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Förderung des Wettbewerbs.

Weiterer Ausbau der Rolle und der Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörde.

Finanzkontrolle

Entwicklung einer Strategie für eine interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen.

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

Angemessene personelle Ausstattung der für Asyl und Migration zuständigen Dienststellen im Sicherheitsministerium.

Anwendung des Gesetzes über Freizügigkeit und Aufenthalt von Ausländern von 2003. Änderungen dieses Gesetzes müssen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand und den internationalen Normen vereinbar sein und einen zusätzlichen Nutzen zu den bestehenden Vorschriften darstellen.

Weitere Senkung der Zahl der an der Grenze ausgestellten Visa.

Anwendung aller internationalen und regionalen Verpflichtungen bei der Grenzverwaltung.

Geldwäsche

Personelle Aufstockung der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen (Financial Intelligence Unit, FIU).

Noch stärkere Zusammenarbeit zwischen der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen und der Kriminalabteilung des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA).

Angemessene Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften gegen Geldwäsche und weitere Verfeinerung dieser Vorschriften.

Einhaltung der einschlägigen internationalen Konventionen.

Drogen

Ausarbeitung einer gesamtstaatlichen Drogenpolitik nach den EU-Standards.

Verabschiedung des Gesetzes über die Verfolgung des Drogenmissbrauchs und des Drogenhandels.

Polizei

Weitere Stärkung des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA), vor allem durch Einstellung des gesamten dafür vorgesehenen Personals.

Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus

Gewährleistung der korrekten Anwendung des nationalen Aktionsplans für die Bekämpfung des Menschenhandels.

Erlass zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel und angemessene Anwendung der Zeugenschutzregelung.

Ausbau der Kapazität des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA) für die Bekämpfung des Terrorismus; stärkere internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich, unter anderem durch die korrekte Anwendung der internationalen Übereinkünfte.

Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten und Einrichtung der Datenschutzagentur.

3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

Politische Anforderungen

Staatsführung

Gewährleistung steter Fortschritte bei der vollständigen Übernahme der Verantwortung für die Formulierung der Politik und die Beschlussfassung.

Öffentliche Verwaltung

Umsetzung des umfassenden Aktionsplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung.

Aufbau von Schulungskapazitäten für Beamte in Bosnien und Herzegowina und weitere Verbesserung der Kapazitäten für die Formulierung von Politik und die Koordinierung.

Erhöhung der Kapazität für die fortschreitende rechtliche Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und Ausbau der Rolle von Bosnien und Herzegowina bei der Programmierung und Anwendung von Finanzhilfe zur Vorbereitung auf die Dezentralisierung der Gemeinschaftshilfe.

Polizeireform

Anwendung des Aktionsplans für die Umstrukturierung der Polizei.

Justizsystem

Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung des Justizpersonals, vor allem in Bezug auf Menschenrechtsbestimmungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

Gewährleistung, dass alle Gerichtshöfe mit den erforderlichen technischen und finanziellen Mitteln für eine wirksame und vorschriftsmäßige Rechtspflege ausgestattet sind.

Korruptionsbekämpfung

Anwendung des Aktionsplans gegen Korruption und der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO).

Gewährleistung einer vorschriftsmäßigen Anwendung der internationalen Übereinkünfte über Korruption und einer deutlichen Verringerung der Korruption.

MENSCHENRECHTE UND SCHUTZ VON MINDERHEITEN

Gewährleistung der uneingeschränkten Vereinbarkeit der innerstaatlichen Vorschriften mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Gewährleistung des Minderheitenschutzes nach europäischen und internationalen Standards.

Anwendung der nationalen Strategie für die Roma und der dazugehörigen sektoralen Aktionspläne.

Wirtschaftliche Anforderungen

Gewährleistung der Beibehaltung der makroökonomischen Stabilität und Anstrengungen zur Förderung der Nachhaltigkeit der Zahlungsbilanz.

Weitere Verringerung der öffentlichen Ausgaben als Anteil am BIP.

Weitere Verbesserung des Wirtschaftsklimas und der Unternehmensführung sowie Fortsetzung der Umstrukturierung von Unternehmen, auch öffentlicher Versorgungsunternehmen.

Weiterhin stärkere Koordinierung der steuer- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen.

Gewährleistung einer angemessenen Arbeitsweise der wirtschaftspolitischen Planungsstelle in der Agentur für indirekte Steuern.

Erstellung umfassender und konsolidierter Staatskonten.

Ausbau der Verfahren für die Vorbereitung und Ausführung des Haushalts und die Rechnungslegung.

Ergreifen von Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit, vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit.

Bessere Koordinierung der Arbeitsvermittlungsagenturen im Land und Verhinderung der Zersplitterung des Arbeitsmarkts.

Verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems, einschließlich der allgemeinen Grundbildung, und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und -ausbildungssystems. Lösung des Problems der Zersplitterung des Bildungssystems und der Aufgabenüberschneidung zwischen verschiedenen Organisationsebenen. Stärkung der Politikentwicklung und der strategischen Planung zur Verbesserung der Bildungsqualität.

Fortsetzung der erforderlichen Reformen zur Einhaltung von Regeln und Verpflichtungen der WTO, um den Beitrittsprozess zur WTO zu beschleunigen.

Europäische Standards

BINNENMARKT UND HANDEL

Freier Warenverkehr

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Normen, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung an den gemeinschaftlichen Besitzstand sowie Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen und dem Gesamtkonzept sowie nach dem alten Konzept.

Zoll und Steuern

Gewährleistung einer weiteren Annäherung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität zur Umsetzung dieser Vorschriften sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerflucht.

Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs mit der EU zur Unterstützung der Durchsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung oder Steuerflucht.

Wettbewerb

Anwendung der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen.

Vorlage eines Verzeichnisses der staatlichen Beihilfen.

Öffentliches Auftragswesen

Sicherstellung der Vereinbarkeit des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Auftragswesen in Bosnien und Herzegowina mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand und der vorschriftsmäßigen Anwendung der Verfahren bei öffentlichen Aufträgen.

Statistik

Entwicklung verlässlicher Wirtschaftsstatistiken und Ausbau der Kapazität der Institutionen, statistische Grunddaten nach europäischen Standards zu erzeugen und zu veröffentlichen, vor allem in den Bereichen volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Arbeitskräfte- und Wirtschaftsstatistiken.

SEKTORALE POLITIK

Industrie und KMU

Anwendung der KMU-Strategie.

Gewährleistung der Anwendung der Industriepolitik.

Beginn des Entwurfs und der Anwendung einer integrierten Forschungspolitik.

Landwirtschaft und Fischerei

Anwendung der umfassenden Landwirtschaftstrategie auf gesamtstaatlicher Ebene.

Einleitung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und Registrierung ihres Transportes.

Vorbereitung eines Programms zur Anpassung von Fleisch verarbeitenden Betrieben an EU-Anforderungen.

Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der einheimischen Pflanzenproduktion, vor allem bei Erzeugnissen, für die besondere EU-Anforderungen gelten.

Umwelt

Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der mit dem Umweltschutz befassten Institutionen, vor allem auf gesamtstaatlicher Ebene und Gewährleistung der Anwendung der bereits umgesetzten Rechtsvorschriften.

Gewährleistung eines wirksamen Systems zur Umweltüberwachung.

Verkehrspolitik

Weitere Umstrukturierung und Liberalisierung des Bahnsektors.

Gewährleistung einer schrittweisen Annäherung der Verkehrsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand, vor allem im Hinblick auf technische und Sicherheitsnormen, soziale Standards und Marktliberalisierung.

Anwendung des Memorandums des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes, das auch die Verkehrsbeobachtungsstelle betrifft.

Energie

Anwendung der Aktionspläne der Entitäten für die Umstrukturierung des Energiesektors.

Konsolidierung der Energieregulierungsbehörden des Gesamtstaates und der Entitäten.

Einleitung für Maßnahmen für konkrete Fortschritte im Gassektor, unter anderem durch die Entwicklung einer Gasenergiestrategie, Einsetzung eines Systembetreibers und einer Regulierungsstelle und Entwicklung des einheimischen Gasmarktes.

Informationsgesellschaft und Medien

Anwendung der Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk und Abschluss der Strukturreform des öffentlichen Rundfunks.

Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationen und Dienstleistungen und Gewährleistung ihrer Anwendung.

Angleichung an das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen und die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen.

Finanzkontrolle

Entwicklung und Anwendung der Grundsätze einer dezentralen Haftung von Führungskräften und einer funktional unabhängigen Innenrevision nach international anerkannten Standards und EU-Musterverfahren.

Stärkung der Handlungskapazität und der funktionalen sowie der finanziellen Unabhängigkeit der obersten Rechnungskontrollbehörden.

Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU.

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

Vollständige Anwendung der Strategie für eine integrierte Grenzverwaltung und Erzielung einer effizienten Grenzverwaltung.

Übernahme der alleinigen Verantwortung für die Arbeitsweise der Aufnahmezentren.

Geldwäsche

Gewährleistung einer steten Verbesserung der Erfolgsbilanz hinsichtlich der Geldwäsche.

Drogen

Angemessene Ausstattung der Vollzugsorgane für die Bekämpfung des Drogenhandels und weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Agenturen und Ländern; Erzielung konkreter Ergebnisse in diesem Bereich.

Einrichtung eines Amtes für Suchtstoffe auf gesamtstaatlicher Ebene.

Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus

Gewährleistung der lückenlosen Anwendung aller Maßnahmen des Aktionsplans gegen die organisierte Kriminalität.

4.   PROGRAMMIERUNG

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die einschlägigen Finanzierungsinstrumente und zwar insbesondere über die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (1) bereitgestellt. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Zudem kommt Bosnien und Herzegowina für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

5.   KONDITIONALITÄT

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer ist abhängig von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999 festgelegt hat, vor allem die Verpflichtung der Empfängerländer zu demokratischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen.

6.   MONITORING

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten Jahresberichte, überprüft.


(1)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S.23).


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