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Document 32004D0753

2004/753/EG, Euratom: Beschluss des Rates — im Einvernehmen mit dem designierten Präsidentender Kommission — vom 5. November 2004 zur Annahmeder Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommissionder Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt, und zur Aufhebungund Ersetzung des Beschlusses 2004/642/EG, Euratom

ABl. L 333 vom 9.11.2004, p. 12–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 153M vom 7.6.2006, p. 89–90 (MT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/753/oj

9.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 333/12


BESCHLUSS DES RATES

— im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission —

vom 5. November 2004

zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2004/642/EG, Euratom

(2004/753/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213 Absatz 1 und auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 2,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 1 und auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Für den Zeitraum vom Tag ihrer Ernennung bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaates angehört.

(2)

Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs hat durch Beschluss vom 29. Juni 2004 Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er zum Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigt (1).

(3)

Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung vom 22. Juli 2004 der Benennung zugestimmt.

(4)

Mit dem Beschluss 2004/642/EG, Euratom (2) hat der Rat im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die er zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigt.

(5)

Der Beschluss 2004/642/EG, Euratom ist im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission aufzuheben, bevor die darin enthaltene Liste dem Europäischen Parlament für das Zustimmungsvotum vorgelegt wird, und durch den vorliegenden Beschluss zu ersetzen.

(6)

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa endet das Mandat desjenigen Mitglieds der Kommission, das dieselbe Staatsangehörigkeit hat wie der künftige Außenminister der Europäischen Union, der Vizepräsident der Kommission wird —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission, Herrn José Manuel DURÃO BARROSO, benennt der Rat folgende Persönlichkeiten, die er für den Zeitraum vom Tag der Ernennung der neuen Kommission bis zum 31. Oktober 2009 zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt:

 

Herr Joaquín ALMUNIA AMANN

 

Herr Jacques BARROT

 

Herr Joe BORG

 

Herr Stavros DIMAS

 

Frau Benita FERRERO-WALDNER

 

Herr Ján FIGEĽ

 

Frau Mariann FISCHER BOEL

 

Herr Franco FRATTINI

 

Frau Dalia GRYBAUSKAITĖ

 

Frau Danuta HÜBNER

 

Herr Siim KALLAS

 

Herr László KOVÁCS

 

Frau Neelie KROES

 

Herr Markos KYPRIANOU

 

Herr Peter MANDELSON

 

Herr Charlie McCREEVY

 

Herr Louis MICHEL

 

Herr Andris PIEBALGS

 

Herr Janez POTOČNIK

 

Frau Viviane REDING

 

Herr Olli REHN

 

Herr Vladimír ŠPIDLA

 

Herr Günter VERHEUGEN

 

Frau Margot WALLSTRÖM.

Artikel 2

Der Beschluss 2004/642/EG, Euratom wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 5. November 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. R. BOT


(1)  ABl. L 236 vom 7.7.2004, S. 15.

(2)  ABl. L 294 vom 17.9.2004, S. 30.


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