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Document 32004D0529

    2004/529/EG:Entscheidung der Kommission vom 21. Juni 2004 zur Änderung der Entscheidung 2003/903/EG zur Annahme des Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2004 zu verbuchen sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2326)

    ABl. L 234 vom 3.7.2004, p. 10–12 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2004

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/529/oj

    3.7.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 234/10


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 21. Juni 2004

    zur Änderung der Entscheidung 2003/903/EG zur Annahme des Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2004 zu verbuchen sind

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2326)

    (2004/529/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf der Verordnung (EWG) Nr. 3730/87 des Rates vom 10. Dezember 1987 zur Einführung der Grundregeln für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen an bestimmte Einrichtungen zur Verteilung an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 6,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2799/98 des Rates vom 15. Dezember 1998 über die agromonetäre Regelung nach Einführung des Euro (2), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 der Kommission vom 29. Oktober 1992 mit Durchführungsbestimmungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft (3) hat die Kommission mit der Entscheidung 2003/903/EG (4) ein Verteilungsprogramm beschlossen, das aus den für das Haushaltsjahr 2004 verfügbaren Mitteln zu finanzieren ist. In diesem Programm sind für jeden Mitgliedstaat, der die Maßnahme durchführt, insbesondere der Höchstrahmen der zur Durchführung des Programms bereitgestellten Haushaltsmittel und die aus Beständen der Interventionsstellen bereitzustellenden Mengen nach Erzeugnisart festgelegt.

    (2)

    Das Programm für 2004 ist zu ändern, um die Teilnahme Polens an dieser Gemeinschaftsmaßnahme zu ermöglichen. Diese Änderung betrifft zum einen die Bewilligung von Finanzmitteln und die Zuteilung der den Interventionsbeständen zu entnehmenden Erzeugnisse und zum anderen die Genehmigung von innergemeinschaftlichen Transfers unter den Bedingungen von Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92, mit denen die Durchführung des geänderten Programms ermöglicht werden soll.

    (3)

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen den Stellungnahmen aller zuständigen Ausschüsse —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Entscheidung 2003/903/EG wird wie folgt geändert:

    1.

    Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Entscheidung.

    2.

    Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Entscheidung.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 21. Juni 2004

    Für die Kommission

    Franz FISCHLER

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 352 vom 15.12.1987, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2535/95 (ABl. L 260 vom 31.10.1995, S. 3).

    (2)  ABl. L 349 vom 24.12.1998, S. 1.

    (3)  ABl. L 313 vom 30.10.1992, S. 50. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2339/2003 (ABl. L 346 vom 31.12.2003, S. 29).

    (4)  ABl. L 340 vom 24.12.2003, S. 65.


    ANHANG I

    ANHANG I

    Verteilungsprogramm für das Haushaltsjahr 2004

    a)

    Zur Durchführung des Programms in jedem Mitgliedstaat verfügbare Finanzmittel:

    (in EUR)

    Mitgliedstaat

    Finanzmittel

    Belgien

    3 439 000

    Dänemark

    168 000

    Griechenland

    12 030 000

    Spanien

    41 125 000

    Frankreich

    52 503 000

    Irland

    207 000

    Italien

    62 065 000

    Luxemburg

    42 000

    Polen

    23 935 000

    Portugal

    15 297 000

    Finnland

    2 933 000

    Insgesamt

    213 744 000

    b)

    Menge jeder Erzeugnisart, die den Interventionsbeständen der Gemeinschaft zur Verteilung in jedem Mitgliedstaat bis zu den unter Buchstabe a) aufgeführten Höchstbeträgen entnommen werden darf:

    (in Tonnen)

    Mitgliedstaat

    Erzeugnis

    Getreide

    Reis (Rohreis)

    Butter

    Milchpulver

    Rindfleisch(Schlachtkörper-äquivalent)

    Belgien

    7 000

    2 000

    600

     

     

    Dänemark

     

     

     

     

    53

    Griechenland

    26 000

    16 630

     

    1 879

     

    Spanien

    70 000

    27 975

    7 230

     

     

    Frankreich

    83 386

    29 077

    500

    15 200

     

    Irland

     

     

    60

     

     

    Italien

    90 000

    19 625

    13 448

     

     

    Polen

    12 000

    25 500

    4 257

     

     

    Portugal

    15 000

    16 500

    2 476

     

     

    Finnland

    15 500

     

     

    595

     

    Insgesamt

    318 886

    137 307

    28 571

    17 674

    53

    c)

    Zuteilung an Luxemburg zum Ankauf auf dem Gemeinschaftsmarkt:

    Milchpulver: 26 000 EUR,

    Rindfleisch: 16 000 EUR.


    ANHANG II

    ANHANG II

    Im Rahmen des Programms 2004 genehmigte innergemeinschaftliche Transfers

     

    Erzeugnis

    Menge (in Tonnen)

    Besitzer

    Empfänger

    1.

    Getreide

    26 000

    ONIC, Frankreich

    Landwirtschaftsministerium, Griechenland

    2.

    Getreide

    70 000

    ONIC, Frankreich

    FEGA, Spanien

    3.

    Getreide

    15 000

    ONIC, Frankreich

    INGA, Portugal

    4.

    Getreide

    90 000

    ONIC, Frankreich

    AGEA, Italien

    5.

    Getreide

    15 500

    BLE, Deutschland

    Landwirtschaftsministerium, Finnland

    6.

    Getreide

    12 000

    BLE, Deutschland

    ARR, Polen

    7.

    Getreide

    25 386

    BLE, Deutschland

    Landwirtschaftsministerium, Frankreich

    8.

    Reis

    2 000

    Ente Risi, Italien

    BIRB, Belgien

    9.

    Reis

    16 500

    FEGA, Spanien

    INGA, Portugal

    10.

    Reis

    25 500

    Ente Risi, Italien

    ARR, Polen

    11.

    Milchpulver

    15 200

    BIRB, Belgien

    Landwirtschaftsministerium, Frankreich

    12.

    Milchpulver

    1 879

    BLE, Deutschland

    Landwirtschaftsministerium, Griechenland

    13.

    Butter

    4 257

    FEGA, Spanien

    ARR, Polen.


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