EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32003D0907

2003/907/GASP: Beschluss 2003/907/GASP des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP betreffend Birma/Myanmar

ABl. L 340 vom 24.12.2003, p. 81–93 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 29/04/2004

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/907/oj

32003D0907

2003/907/GASP: Beschluss 2003/907/GASP des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP betreffend Birma/Myanmar

Amtsblatt Nr. L 340 vom 24/12/2003 S. 0081 - 0093


Beschluss 2003/907/GASP des Rates

vom 22. Dezember 2003

zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP betreffend Birma/Myanmar

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2003/297/GASP vom 28. April 2003 betreffend Birma/Myanmar(1), insbesondere auf Artikel 8, in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 8 des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP hat der Rat auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder der Kommission erforderlichenfalls Änderungen der im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts enthaltenen Liste der Personen, die Gegenstand der einschränkenden Maßnahmen sind, anzunehmen.

(2) Der Rat hat das im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2003/297/GASP enthaltene Verzeichnis durch den Beschluss 2003/461/GASP(2) aktualisiert.

(3) Aufgrund der Ernennung der neuen Mitglieder der Regierung Birmas/Myanmars am 25. August 2003 ist eine weitere Aktualisierung dieses Verzeichnisses erforderlich -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP enthaltene Verzeichnis der Personen wird durch das im Anhang enthaltene Verzeichnis ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2003.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. Costa

(1) ABl. L 106 vom 29.4.2003, S. 36. Gemeinsamer Standpunkt geändert durch Beschluss 2003/461/GASP (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 116).

(2) ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 116.

ANHANG

Verzeichnis der Personen nach Artikel 1

1. Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Regionale Befehlshaber

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. Stellvertretende regionale Befehlshaber

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. Minister

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

5. Stellvertretende Minister

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6. Ehemalige Regierungsmitglieder

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. Weitere Amtsträger im Fremdenverkehrsbereich

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. Höhere Offiziere im Verteidigungsministerium

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

9. Mitglieder des Amts des Chefs der militärischen Aufklärung (OCMI)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

10. Offiziere der Streitkräfte in Führungsposition bei Strafvollzug und Polizei

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

11. United Solidarity and Development Association (USDA)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

12. Personen, die Nutzen aus der Wirtschaftspolitik der Regierung ziehen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

13. Staatliche Wirtschaftsunternehmen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Top