Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32003D0874

    2003/874/GASP: Beschluss 2003/874/GASP des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2003/472/GASP als Beitrag zum Kooperationsprogramm der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation

    ABl. L 326 vom 13.12.2003, p. 49–54 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 24/06/2004

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/874/oj

    32003D0874

    2003/874/GASP: Beschluss 2003/874/GASP des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2003/472/GASP als Beitrag zum Kooperationsprogramm der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation

    Amtsblatt Nr. L 326 vom 13/12/2003 S. 0049 - 0054


    Beschluss 2003/874/GASP des Rates

    vom 8. Dezember 2003

    zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2003/472/GASP als Beitrag zum Kooperationsprogramm der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 23 Absatz 2,

    gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2003/472/GASP des Rates über die Fortführung des Kooperationsprogramms der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation(1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Mit diesem Beschluss soll die Gemeinsame Aktion 2003/472/GASP, insbesondere Artikel 2, durchgeführt werden, indem Projekte im Rahmen des Kooperationsprogramms der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation finanziell unterstützt werden.

    (2) Die Union möchte die Russische Föderation weiter bei ihrem Bemühen um einen sicheren und umweltverträglichen Abbau oder eine entsprechende Konversion der mit Massenvernichtungswaffen in Zusammenhang stehenden Infrastruktur, Ausrüstung und wissenschaftlichen Fähigkeiten unterstützen.

    (3) Die Kommission hat sich damit einverstanden erklärt, die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Projekte zu übernehmen -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Folgende Projekte werden in das Kooperationsprogramm der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation aufgenommen:

    - Unterstützung des Programms zur Entsorgung von Waffen-Plutonium in Russland;

    - Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung, um den Betrieb der Anlage zur Vernichtung von Chemiewaffen in Kambarka (Udmurtische Republik) zu gewährleisten.

    Eine ausführliche Beschreibung der genannten Maßnahmen ist in den Anhängen I bzw. II enthalten.

    Artikel 2

    (1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die in Artikel 1 genannten Zwecke beträgt 5550000 EUR.

    (2) Die Verwaltung der aus dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben unterliegt den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geltenden Verfahren und Regeln der Europäischen Gemeinschaft, außer dass eine etwaige Vorfinanzierung nicht im Eigentum der Gemeinschaft verbleibt. Die Kommission kann die Durchführung der in Artikel 1 genannten Projekte den in den Anhängen I und II genannten Stellen übertragen.

    (3) Die Mitgliedstaaten, deren Stellen in den Anhängen I und II aufgeführt sind, treffen die notwendigen Maßnahmen, um eine effiziente Durchführung der Projekte auf Ebene der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    (4) Die Mitgliedstaaten sorgen in Zusammenarbeit mit der Kommission dafür, dass der EU-Beitrag zu den Projekten hinreichend erkennbar ist und angemessene Folgemaßnahmen zu diesen Projekten getroffen werden.

    Artikel 3

    Die Kommission erstattet gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2003/472/GASP Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses.

    Artikel 4

    (1) Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Er läuft zu dem Zeitpunkt aus, zu dem die Geltungsdauer der Gemeinsamen Aktion 2003/472/GASP endet.

    (2) Dieser Beschluss wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag seiner Annahme überprüft.

    Artikel 5

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2003.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    F. Frattini

    (1) ABl. L 157 vom 26.6.2003, S. 69.

    ANHANG I

    UNTERSTÜTZUNG DES PROGRAMMS ZUR ENTSORGUNG VON WAFFEN-PLUTONIUM IN RUSSLAND

    1. Beschreibung

    Im Rahmen des Zwischenstaatlichen Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation vom September 2000 wird jede Seite 34 Tonnen waffengrädiges Plutonium entsorgen. Beide Seiten haben ihre Absicht erklärt, dieses Plutonium in Mischoxid-Brennstoff (MOX) umzuwandeln und in vorhandenen Reaktoren einzusetzen.

    Es wird vorgeschlagen, dass die EU, wie dies bereits seit Annahme der Gemeinsamen Aktion über ein Kooperationsprogramm der Europäischen Union für Nichtverbreitung und Abrüstung in der Russischen Föderation 1999 geschieht, weiterhin zwei Arten von Maßnahmen unterstützt, die die kritischen Aspekte dieses Programms in Russland betreffen:

    - Sicherheitsvorschriften: von der Russischen Behörde für nukleare Sicherheit (Gosatomnadzor, Abkürzung GAN) ausgearbeitete Regelungen für den Einsatz von Waffen-Plutonium in russischen Reaktoren;

    - MOX-Demonstration: Untersuchungen und Experimente zur Demonstration von MOX-Brennstoff und dessen Genehmigung als Teil des so genannten 3-LTA-Programms (Lead Test Assemblies).

    1.1. Sicherheitsvorschriften

    In der Russischen Föderation obliegt es der unabhängigen Russischen Behörde für nukleare Sicherheit Gosatomnadzor (GAN) entsprechende Anforderungen festzulegen und deren Erfuellung zu überprüfen, bevor die Betriebsaufnahme genehmigt werden kann.

    Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion wurden bereits 500000 EUR (Gemeinsame Aktion 1999/878/GASP) und 1300000 EUR (Beschluss 2001/493/GASP des Rates) bereitgestellt, um die GAN bei der Ausarbeitung erster prioritärer Dokumente, die für Maßnahmen der Plutoniumentsorgung erforderlich sind, zu unterstützen. Das Projekt wurde im Rahmen der französisch-deutsch-russischen Vereinbarung von 1998 von dem CEA (Commissariat à l'énergie atomique) durchgeführt, das Verträge mit der GAN und ihren Beratern (IBRAE) über die Ausarbeitung solcher Regelwerte sowie mit erfahrenen EU-Sicherheitsexperten (unter Riskaudit) zur Überprüfung dieser Dokumente abgeschlossen hat.

    In einem Basisübereinkommen zwischen der Europäischen Kommission und der beim amerikanischen Energieministerium (USDOE) angesiedelten Nationalen Behörde für nukleare Sicherheit (National Nuclear Safety Administration - NNSA) wurde vereinbart, die finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der GAN im Rahmen dieser Aufgaben zu teilen.

    Mitte 2003 lagen 12 von insgesamt 16 Regelungen im Entwurf vor und sechs dieser Dokumente waren bereits überprüft. Drei Dokumente lagen in einer zweiten, überarbeiteten Fassung zur letzten Überprüfung vor der amtlichen Veröffentlichung bereit.

    Im Rahmen dieses Projekts sollen die Erarbeitung von drei weiteren Dokumenten durch die GAN und ihre Berater sowie die Überprüfung der russischen Arbeit durch EU-Sicherheitsexperten finanziert werden. Das Projekt wird auf der Grundlage einer neuen französisch-russischen Vereinbarung durchgeführt. Dies wird wieder in enger Zusammenarbeit mit der amerikanischen NNSA geschehen.

    Die drei Dokumente, die von der GAN und ihren technischen Beratern erarbeitet werden sollen, betreffen folgende Aspekte des Einsatzes von Waffen-Plutonium in Kernreaktoren in Russland:

    - ein weiteres Regelwerk über den Brandschutz in Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs;

    - die Überprüfung der Konstruktionsunterlagen für den Bau einer Anlage zur Brennstoffherstellung am Standort des NIIAR für die drei LTAs, die in einen WWER-1000-Reaktor geladen werden sollen; Zertifizierung der entsprechenden Ausrüstung;

    - Überprüfung der Konstruktionsunterlagen des VNIIM-Instituts über die Verfahrensmodernisierung zur Erprobung von Verfahren der MOX-Brennstoffherstellung unter Verwendung von russischem Material und Zertifizierung der entsprechenden Ausrüstung.

    Mit der Überprüfung durch GAN-Experten wird die Genehmigung dieser Tätigkeiten vorbereitet, die Teil des MOX-Demonstrationsprogramms sind. Neben der Überprüfung der genannten drei GAN-Dokumente werden die EU-Sicherheitsexperten auch parallel zu ihren amerikanischen Kollegen die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs überprüfen; dieses Dokument wird derzeit bei der GAN geprüft.

    1.2. MOX-Demonstration

    Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion wurden bereits 1300000 EUR und 1500000 EUR bereitgestellt, um die Anfangsphase dieser Entwicklung durch die Gemeinsame Aktion 1999/878/GASP bzw. den Beschluss 2001/493/GASP des Rates zu unterstützen. Die Grundlage hierfür bildet im Wesentlichen das Gesamtprogramm für die MOX-Demonstration, das 2000 vom Botschwar-Institut erarbeitet, vom Atomenergieministerium (Minatom) gebilligt und von der GAN akzeptiert worden war. Dieses Programm besteht aus einer Abfolge vieler Schritte, die letztlich zur Ladung von drei MOX-Brennelementen (Lead Test Assemblies - LTA) in einen WWER-1000-Reaktor in Balakowo führen werden. Daher wird es auch als 3-LTA-Programm bezeichnet.

    Das Projekt wurde im Rahmen der französisch-deutsch-russischen Vereinbarung von 1998 von dem CEA (Commissariat à l'Energie Atomique) durchgeführt, das direkte Verträge mit vom Minatom benannten russischen Instituten geschlossen hat. Bis Mitte 2003 wurden 12 von insgesamt 15 Verträgen über ebenso viele Schritte des Programms von fünf verschiedenen Minatom-Instituten ausgeführt. Das vorliegende Projekt betrifft die Finanzierung von vier weiteren Schritten des MOX-Demonstrationsprogramms (3-LTA-Programm).

    Eine sichere, gesicherte und technologisch vernünftige Entsorgung von Waffen-Plutonium in Russland ist ein vorrangiges Anliegen. Unter diesem Blickwinkel ist dieses Projekt notwendig, da es sich auf dem "kritischen Pfad" befindet. Es wird auf der Grundlage einer neuen französisch-russischen Vereinbarung durchgeführt. Die Entscheidung über die ausgewählten Schritte wird gemeinsam mit den französischen und russischen Partnern getroffen und sie wird auch der Nationalen Behörde für nukleare Sicherheit (NNSA) des USDOE mitgeteilt werden.

    Für das 3-LTA-Programm wurden folgende weitere Schritte bestimmt:

    - Modernisierung einer Fertigungsstraße zur Herstellung von MOX-"Ampullen" (kurze Brennstäbe);

    - Entwicklung eines Nachbestrahlungsprogramms für Testreaktoren;

    - Aktualisierung der Brennstoffleistungscodes für die Auslegung von Ampullen und MOX-Brennstäben;

    - Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung von WWER-Anlagen, um eine MOX-Beladung zu ermöglichen;

    Es sei darauf hingewiesen, dass das Minatom 2002 die Firma TVEL zum Integrator für alle Maßnahmen in Verbindung mit MOX-Brennstoff im Rahmen dieses Programms ernannt hat, um die Aufgaben der verschiedenen Institute, die dem Minatom unterstellt sind (z. B. das VNIINM Botschwar), zu koordinieren. Andererseits ist der Konzern Rosenergoatom für die Arbeiten in seinen Kraftwerken (z. B. die WWER-1000-Reaktoren in Balakowo) verantwortlich. Die ersten drei der oben genannten Schritte betreffen TVEL und die Minatom-Institute, der letzte Rosenergoatom/Balakowo.

    2. Ziele

    Gesamtziel: Entwicklung der Kapazität zur sicheren Entsorgung von Waffen-Plutonium in der Russischen Föderation.

    Projektziele

    Für 1.1: Auf der Grundlage der von der GAN ausgearbeiteten Regelungen Genehmigung einiger Schritte des erforderlichen neuen Brennstoffkreislaufs unter Einsatz von MOX-Brennstoff.

    Für 1.2: Durchführung von Studien und Experimenten, die den Einsatz von MOX-Brennstoff ermöglichen, und Beladung eines WWER-1000-Reaktors in Balakowo mit drei LTAs.

    Projektergebnisse

    Für 1.1: Überprüfungen durch GAN-Experten, kommentiert von EU-Sicherheitsexperten; Zertifikate des vorherigen amtlichen Genehmigungsverfahrens für einige Phasen des Brennstoffkreislaufs.

    Für 1.2: Ergebnisse der verschiedenen oben beschriebenen Schritte (Berichte, installierte Ausrüstung).

    3. Dauer

    Die geplante Durchführungsdauer beträgt zwei Jahre.

    Eine Beurteilung der Arbeit soll sechs Monate nach Unterzeichnung der ersten Verträge erfolgen.

    4. Begünstigte Stellen

    Für 1.1: Die GAN ist die durch das Ergebnis des Projekts begünstigte russische Stelle.

    Für 1.2: Das Minatom ist die durch das Ergebnis des Projekts begünstigte russische Stelle.

    Sowohl die GAN als auch das Minatom werden in ihren Organisationen hochrangige offizielle Kontaktpersonen für das Projekt benennen, die über hinreichende Kompetenz und Befugnisse verfügen, um eine effiziente Zusammenarbeit mit der für die Durchführung der Projekte zuständigen Stelle des Mitgliedstaats zu gewährleisten.

    5. Für die Durchführung der Projekte zuständige Stelle des Mitgliedstaats

    Für 1.1 und 1.2:

    - Mitgliedstaat: Frankreich, vertreten durch das französische Außenministerium;

    - Durchführungsstelle: Commissariat à l'énergie atomique (CEA).

    6. Teilnehmende dritte Parteien

    Für die Zwecke der Ausführung der Projektaufgaben ist das CEA befugt:

    - für 1.1: direkte Verträge mit der GAN/Beratern, (noch zu benennenden) Mitarbeitern für die in Russland durchzuführende Arbeit und mit den erfahrenen EU-Sicherheitsexperten von RISKAUDIT für die Überprüfungsarbeit abzuschließen;

    - für 1.2: direkte Verträge mit den russischen Instituten abzuschließen, die das Minatom für die Durchführung der Arbeit in Russland benannt hat.

    Das CEA wird mit Unterstützung von Experten die Ausführung der russischen Aufgaben überwachen und für die Gewährleistung einer umfassenden Kohärenz mit den von anderen Stellen, insbesondere im Rahmen von bilateralen amerikanisch-russischen Programmen, finanzierten Maßnahmen verantwortlich sein.

    Es wird Verbindung zu Vertretern des USDOE (NNSA) aufnehmen, um sicherzustellen, dass dieses Projekt die amerikanischen Maßnahmen ergänzt.

    7. Voraussichtlich erforderliche Mittel

    7.1. Sicherheitsvorschriften

    Etwa 70 % des Betrags dienen zur Deckung der russischen Ausgaben, bei denen es sich vorwiegend um Arbeitskosten sowie in geringerem Maße um Ausgaben für Reisen und Ausrüstung handelt. Die übrigen ca. 30 % sind für die Atomsicherheitsexperten vorgesehen, die die Arbeit der GAN überprüfen werden.

    Die Sätze werden auf den in folgendem GAN-Dokument vom April 2001 enthaltenen Schätzungen beruhen:

    "Liste der föderalen Standards und Regeln sowie anderer Vorschriften im Bereich der Nutzung der Kernenergie, die im Rahmen des Projekts zur Entsorgung von waffengrädigem Plutonium zu entwickeln sind".

    7.2. MOX-Demonstration

    Der gesamte Betrag dient zur Deckung der russischen Ausgaben, bei denen es sich hauptsächlich um Arbeitskosten handelt.

    Die Sätze werden auf den in folgendem Dokument enthaltenen Schätzungen beruhen:

    "Programm zur Genehmigung von MOX-Brennstoff und zur Herstellung von drei Versuchsbrennelementen für WWER-1000-Reaktoren"

    vom Oktober 2000, das vom Minatom gebilligt und von der GAN akzeptiert worden ist.

    Der Gesamtbetrag für die beiden Projekte umfasst die unmittelbar mit der Durchführung des Projekts verbundenen unvorhergesehenen Ausgaben sowie Reise- und Übersetzungskosten der Durchführungsstelle.

    8. Finanzieller Bezugsrahmen für die Deckung der Projektkosten

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Außerdem ist in den Gesamtkosten des Projekts ein Betrag von 50000 EUR für unmittelbar mit der Durchführung des Projekts verbundenen Reisekosten und Vergütungen der genannten Stelle des Mitgliedstaats sowie für unvorhergesehene Ausgaben enthalten.

    Insgesamt: 1500000 EUR

    ANHANG II

    BEREITSTELLUNG DER NOTWENDIGEN AUSRÜSTUNG, UM DEN BETRIEB DER ANLAGE ZUR VERNICHTUNG VON CHEMIEWAFFEN IN KAMBARKA (UDMURTISCHE REPUBLIK) ZU GEWÄHRLEISTEN

    1. Beschreibung

    1.1. Erläuterungen zur Sache

    Internationale Unterstützung ist von vitaler Bedeutung für die Russische Föderation, damit diese ihre Verpflichtungen im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens erfuellen kann, indem ihre Bemühungen um die Durchführung des umfangreichen russischen Programms zur Vernichtung von Chemiewaffen (CW) erleichtert und ergänzt werden.

    Eine zweite Vernichtungsanlage soll am Lagerort Kambarka errichtet werden, wo rund 6000 Tonnen des blasenbildenden Kampfstoffes Lewisit in großen Stahltanks gelagert sind. Die gelagerte Menge entspricht 16 % aller chemischen Kampfstoffe in der Russischen Föderation.

    In Kambarka wurden bereits Projekte von Schweden (Risikoanalyse, Ausbildung und Ausrüstung für ein öffentliches Kommunikationszentrum, Analysegeräte für das örtliche Krankenhaus) und Finnland (ein speziell entwickeltes Warnsystem für die Erkennung von unbeabsichtigter Freisetzung der gelagerten CW-Chemikalien) durchgeführt.

    1.2. Aufgabenbereich im Rahmen dieses Projekts

    Im Rahmen dieses Projekts wird die Bereitstellung von wichtigen technischen Hilfsmitteln für die CW-Vernichtungsanlage in Kambarka finanziert. Die bereitgestellte Ausrüstung besteht aus einer Kühlstation, einer Stickstoff- und Sauerstoff-Station, Kompressor- und Dieselstationen sowie sonstigen für den Betrieb der Anlage erforderlichen Ausrüstungsteilen.

    Für die Anlage in Kambarka werden die Erfahrungen mit der kleineren Vernichtungsanlage in Gorny genutzt, die mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinsamen Aktion der EU errichtet wurde. Die Fachdokumentation für das Beschaffungsverfahren wurde von dem russischen föderalen staatlichen Projektinstitut "SoyuspromNIIproekt" ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt.

    2. Ziele

    Gesamtziel: Unterstützung der Russischen Föderation bei der Erreichung ihrer Zielsetzungen im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens.

    Projektziel: Unterstützung der Russischen Föderation in ihrem Bemühen um die Vernichtung von Chemiewaffen in der Vernichtungsanlage Kambarka (Udmurtische Republik).

    Projektergebnisse: Bereitstellung wesentlicher Ausrüstungsteile, die für den Betrieb der CW-Vernichtungsanlage in Kambarka erforderlich sind.

    3. Dauer

    Die geplante Gesamtdauer des Projekts beträgt 24 Monate. Sie umfasst eine etwa viermonatige Phase der Beschaffungsvorbereitung, in der der genaue Auftrag und die technischen Spezifikationen ausgearbeitet werden, eine sechsmonatige Phase der Beschaffung und Auftragsvergabe sowie eine Produktions- und Lieferphase von weiteren 14 Monaten. Das Projekt soll Ende 2003 anlaufen.

    4. Begünstigte Stelle

    Die wichtigste durch dieses Projekt begünstigte Stelle ist die Russische Munitionsagentur (RMA), die für das Föderale Zielprogramm "Vernichtung der Chemiewaffenbestände in der Russischen Föderation" zuständig ist.

    5. Mit der Durchführung des Projekts zu beauftragende Stelle des Mitgliedstaats

    - Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland

    - Durchführungsstelle: Auswärtiges Amt mit Unterstützung durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

    6. Teilnehmende dritte Parteien

    Dieses Projekt wird vollständig durch die Gemeinsame Aktion der EU finanziert. Deutschland wird dieses Projekt parallel zu seinen eigenen Projekten in Kambarka durchführen.

    7. Voraussichtlich erforderliche Mittel

    Der EU-Beitrag wird die Beschaffung und Lieferung der für den Betrieb der Kühlstation, der Stickstoff-Sauerstoff-Station, der Kompressorstation und der Dieselstation erforderlichen Ausrüstung sowie sonstiger für den Betrieb der Anlage zur Vernichtung von Chemiewaffen in Kambarka notwendigen Ausrüstung abdecken. Für diese Ausrüstungen wurde folgender Kostenvoranschlag erstellt:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Außerdem ist in den Gesamtkosten des Projekts ein Betrag von 50000 EUR für unmittelbar mit der Verwaltung des Projekts verbundene Reisekosten und Vergütungen der genannten Stelle des Mitgliedstaats sowie für unvorhergesehene Ausgaben enthalten.

    8. Finanzieller Bezugsrahmen für die Deckung der Projektkosten

    Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 4050000 EUR.

    Top