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Document 32001D0384
2001/384/EC: Commission Decision of 3 May 2001 amending Decision 2000/418/EC as regards imports from Brazil and Singapore (Text with EEA relevance) (notified under document number C(2001) 1170)
2001/384/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung 2000/418/EG hinsichtlich Einfuhren aus Brasilien und Singapur (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1170)
2001/384/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung 2000/418/EG hinsichtlich Einfuhren aus Brasilien und Singapur (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1170)
ABl. L 137 vom 19.5.2001, p. 29–29
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2001
2001/384/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung 2000/418/EG hinsichtlich Einfuhren aus Brasilien und Singapur (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1170)
Amtsblatt Nr. L 137 vom 19/05/2001 S. 0029 - 0029
Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung 2000/418/EG hinsichtlich Einfuhren aus Brasilien und Singapur (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1170) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/384/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen(1), insbesondere auf Artikel 22, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Entscheidung der Kommission 2000/418/EG vom 29. Juni 2000 zur Regelung der Verwendung von bestimmtem Tiermaterial angesichts des Risikos der Übertragung von TSE-Erregern und zur Änderung der Entscheidung 94/474/EG(2) in der zuletzt durch Entscheidung 2001/270/EG(3) geänderten Form sieht die Entfernung und Vernichtung bestimmter spezifischer Risikomaterialien vor. Sie erlegt auch Beschränkungen bei der Herstellung bestimmter Materialien, bei bestimmten Schlachtverfahren und bei entsprechenden Einfuhren auf. Sie ist nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu überprüfen. (2) In seiner Stellungnahme vom 30. März 2001 zum geografischen BSE-Risiko bestimmter Drittländer kam der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss zu dem Ergebnis, dass das Auftreten von BSE bei einheimischen Rindern in Brasilien und Singapur - zusätzlich zu bereits bewerteten Ländern - lediglich höchst unwahrscheinlich ist. Bei allen anderen Ländern, für die in dieser Sitzung eine abschließende Bewertung durch den Ausschuss abgegeben worden ist, kam der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass das Auftreten von BSE bei einheimischen Rindern bestenfalls unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen ist. (3) Durch die Entscheidung 2000/418/EG werden Einfuhren ab dem 31. März 2001 eingeschränkt. Daher tritt die vorliegende Entscheidung am 1. April 2001 in Kraft. (4) Die Entscheidung 2000/418/EG sollte daher entsprechend geändert werden. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang III der Entscheidung 2000/418/EG erhält folgenden Wortlaut: "ANHANG III Drittländer gemäß Artikel 6 Absatz 3 Australien Argentinien Botsuana Brasilien Chile Namibia Neuseeland Nicaragua Paraguay Uruguay Singapur Swaziland". Artikel 2 Diese Entscheidung tritt am 1. April 2001 in Kraft. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 3. Mai 2001 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 24 vom 30.1.1998, S. 9. (2) ABl. L 158 vom 30.6.2000, S. 76. (3) ABl. L 94 vom 4.4.2001, S. 29.