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Document 32000Y0212(01)
Authorisation for State aid pursuant to Articles 87 and 88 (ex Articles 92 and 93) of the EC Treaty - Cases where the Commission raises no objections (Text with EEA relevance)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags - Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags - Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 40 vom 12.2.2000, p. 2–3
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags - Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 040 vom 12/02/2000 S. 0002 - 0003
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2000/C 40/02) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 26.10.1999 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 485/99 Titel: Gesetzesentwurf für eine Theaterabgabe Zielsetzung: Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Privattheatern und Varietés/Förderung der Kultur durch einen Solidarpakt zwischen Spielstätten Rechtsgrundlage: Décret du ministère de la culture et de la communication Haushaltsmittel: Voraussichtlich rund 48,3 Mio. FRF für 1999 Beihilfeintensität oder -höhe: Variabel Laufzeit: Fünf Jahre Andere Angaben: Vorlage eines Jahresberichts über die Anwendung der Regelung durch die französische Regierung Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 10.11.1999 Mitgliedstaat: Italien (Sardinien) Beihilfe Nr.: N 84/A/99 Titel: Modalitäten für Beschäftigungs- und Entwicklungsbeihilfen des regionalen Produktionssystems Rechtsgrundlage: Legge regionale 24 dicembre 1998, n. 37, articolo 3 - Norme concernenti interventi finalizzati all'occupazione e allo sviluppo del sistema produttivo regionale e di assestamento e rimodulazione di bilancio Haushaltsmittel: 15 Mrd. ITL (rund 7,7 Mio. EUR) für Handelsbetriebe und 192 Mrd. ITL (rund 99 Mio. EUR) für Handwerksbetriebe Beihilfeintensität oder -höhe: - 31,43 % NSÄ für Handelsbetriebe und - 40,34 % NSÄ für Handwerksbetriebe Laufzeit: Drei Jahre Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 8.12.1999 Mitgliedstaat: Deutschland (Bayern) Beihilfe Nr.: N 281/99 Titel: Entwicklung einer Baureihe von Regionalflugzeugen mit Stahltriebwerk durch die Dornier Luftfahrt GmbH Zielsetzung: Förderung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in der zivilen Luftfahrt Rechtsgrundlage: Jeweiliges Haushaltsgesetz des Bundes, derzeit § 12 Nr. 1 HG 1998, und Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaats Bayern sowie Richtlinie für Staatsbürgschaften im Bereich der Gewerblichen Wirtschaft Haushaltsmittel: Keine (Bürgschaft) Beihilfeintensität oder -höhe: Nicht mehr als die zulässige Hoechstintensität von 25 % für vorwettbewerbliche Entwicklung Andere Angaben: Einzelbeihilfe Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 8.12.1999 Mitgliedstaat: Italien Beihilfe Nr.: N 582/99 Titel: Beihilfe für ein Projekt zur Errichtung eines Jachthafens durch "Marina di Stabia SpA" Zielsetzung: Aufbau einer neuen Dienstleistungsinfrastruktur in Form eines Jachthafens im Gebiet von Castellammare di Stabia (Golf von Neapel). Das neue Erschließungsgebiet wird voraussichtlich zum Teil Industriebrachen einbeziehen, um diese vor dem endgültigen Verfall zu bewahren Rechtsgrundlage: Protocollo aggiuntivo al contratto d'area Torrese-Stabiese (15.3.1999) Haushaltsmittel: Beihilfebetrag: 50,6 Mio. EUR (Gesamtbudget 285,6 Mio. EUR im Rahmen des Zusatzprotokolls zum "contratto d'area Torrese-Stabiese") Beihilfeintensität oder -höhe: 47,36 % NSÄ Laufzeit: Drei Jahre (1999-2002) Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 2/99 Titel: Beihilfen für die Beschäftigung von Führungskräften und externen Beratern (FRAC) Zielsetzung: Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu internen und externen Beraterleistungen Rechtsgrundlage: Loi de finance annuelle Haushaltsmittel: Ca. 30,5 Mio. EUR jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: 50 %, Hoechstbetrag etwa 30500 EUR Laufzeit: Unbegrenzt Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000 Mitgliedstaat: Italien Beihilfe Nr.: N 307/99 Titel: Beihilfen der Region Venezien für Investitionen von KMU im Bereich des Fremdenverkehrs Zielsetzung: Entwicklung des Fremdenverkehrsgewerbes Rechtsgrundlage: Testo unificato progetti di legge nn. 480 e 388 del Consiglio regionale del Veneto Haushaltsmittel: 56,279 Mrd. ITL (29,066 Mio. EUR) Beihilfeintensität oder -höhe: 7,5 %-15 % BSÄ außerhalb der Gebiete nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c); weitere 10 % BSÄ in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) Laufzeit: Unbestimmt, derzeit jedoch nur für zwei Jahre finanziert Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 662/99 Titel: Befristete Beratungshilfe Zielsetzung: Anreize für kleine und mittlere Unternehmen, Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen Rechtsgrundlage: Loi de finance annuelle Haushaltsmittel: Rund 3 Mio. EUR jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens ca. 3800 EUR Laufzeit: Unbefristet Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 706/99 Titel: Entwicklungsfonds für KMI/KMU Zielsetzung: Förderung der Technologieinvestitionen von KMU Rechtsgrundlage: Loi de finance annuelle Haushaltsmittel: 530 Mio. FRF jährlich (ca. 81 Mio. EUR) Beihilfeintensität oder -höhe: 7,5 % (15 % für kleine Unternehmen) Laufzeit: Unbegrenzt Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids