Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32000Y0212(01)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags - Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 40 vom 12.2.2000, p. 2–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    32000Y0212(01)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags - Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. C 040 vom 12/02/2000 S. 0002 - 0003


    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags

    Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    (2000/C 40/02)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Datum der Annahme des Beschlusses: 26.10.1999

    Mitgliedstaat: Frankreich

    Beihilfe Nr.: N 485/99

    Titel: Gesetzesentwurf für eine Theaterabgabe

    Zielsetzung: Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Privattheatern und Varietés/Förderung der Kultur durch einen Solidarpakt zwischen Spielstätten

    Rechtsgrundlage: Décret du ministère de la culture et de la communication

    Haushaltsmittel: Voraussichtlich rund 48,3 Mio. FRF für 1999

    Beihilfeintensität oder -höhe: Variabel

    Laufzeit: Fünf Jahre

    Andere Angaben: Vorlage eines Jahresberichts über die Anwendung der Regelung durch die französische Regierung

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 10.11.1999

    Mitgliedstaat: Italien (Sardinien)

    Beihilfe Nr.: N 84/A/99

    Titel: Modalitäten für Beschäftigungs- und Entwicklungsbeihilfen des regionalen Produktionssystems

    Rechtsgrundlage: Legge regionale 24 dicembre 1998, n. 37, articolo 3 - Norme concernenti interventi finalizzati all'occupazione e allo sviluppo del sistema produttivo regionale e di assestamento e rimodulazione di bilancio

    Haushaltsmittel: 15 Mrd. ITL (rund 7,7 Mio. EUR) für Handelsbetriebe und 192 Mrd. ITL (rund 99 Mio. EUR) für Handwerksbetriebe

    Beihilfeintensität oder -höhe: - 31,43 % NSÄ für Handelsbetriebe und

    - 40,34 % NSÄ für Handwerksbetriebe

    Laufzeit: Drei Jahre

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 8.12.1999

    Mitgliedstaat: Deutschland (Bayern)

    Beihilfe Nr.: N 281/99

    Titel: Entwicklung einer Baureihe von Regionalflugzeugen mit Stahltriebwerk durch die Dornier Luftfahrt GmbH

    Zielsetzung: Förderung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in der zivilen Luftfahrt

    Rechtsgrundlage: Jeweiliges Haushaltsgesetz des Bundes, derzeit § 12 Nr. 1 HG 1998, und Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaats Bayern sowie Richtlinie für Staatsbürgschaften im Bereich der Gewerblichen Wirtschaft

    Haushaltsmittel: Keine (Bürgschaft)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Nicht mehr als die zulässige Hoechstintensität von 25 % für vorwettbewerbliche Entwicklung

    Andere Angaben: Einzelbeihilfe

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 8.12.1999

    Mitgliedstaat: Italien

    Beihilfe Nr.: N 582/99

    Titel: Beihilfe für ein Projekt zur Errichtung eines Jachthafens durch "Marina di Stabia SpA"

    Zielsetzung: Aufbau einer neuen Dienstleistungsinfrastruktur in Form eines Jachthafens im Gebiet von Castellammare di Stabia (Golf von Neapel). Das neue Erschließungsgebiet wird voraussichtlich zum Teil Industriebrachen einbeziehen, um diese vor dem endgültigen Verfall zu bewahren

    Rechtsgrundlage: Protocollo aggiuntivo al contratto d'area Torrese-Stabiese (15.3.1999)

    Haushaltsmittel: Beihilfebetrag: 50,6 Mio. EUR (Gesamtbudget 285,6 Mio. EUR im Rahmen des Zusatzprotokolls zum "contratto d'area Torrese-Stabiese")

    Beihilfeintensität oder -höhe: 47,36 % NSÄ

    Laufzeit: Drei Jahre (1999-2002)

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000

    Mitgliedstaat: Frankreich

    Beihilfe Nr.: N 2/99

    Titel: Beihilfen für die Beschäftigung von Führungskräften und externen Beratern (FRAC)

    Zielsetzung: Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu internen und externen Beraterleistungen

    Rechtsgrundlage: Loi de finance annuelle

    Haushaltsmittel: Ca. 30,5 Mio. EUR jährlich

    Beihilfeintensität oder -höhe: 50 %, Hoechstbetrag etwa 30500 EUR

    Laufzeit: Unbegrenzt

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000

    Mitgliedstaat: Italien

    Beihilfe Nr.: N 307/99

    Titel: Beihilfen der Region Venezien für Investitionen von KMU im Bereich des Fremdenverkehrs

    Zielsetzung: Entwicklung des Fremdenverkehrsgewerbes

    Rechtsgrundlage: Testo unificato progetti di legge nn. 480 e 388 del Consiglio regionale del Veneto

    Haushaltsmittel: 56,279 Mrd. ITL (29,066 Mio. EUR)

    Beihilfeintensität oder -höhe: 7,5 %-15 % BSÄ außerhalb der Gebiete nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c); weitere 10 % BSÄ in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c)

    Laufzeit: Unbestimmt, derzeit jedoch nur für zwei Jahre finanziert

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000

    Mitgliedstaat: Frankreich

    Beihilfe Nr.: N 662/99

    Titel: Befristete Beratungshilfe

    Zielsetzung: Anreize für kleine und mittlere Unternehmen, Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen

    Rechtsgrundlage: Loi de finance annuelle

    Haushaltsmittel: Rund 3 Mio. EUR jährlich

    Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens ca. 3800 EUR

    Laufzeit: Unbefristet

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Datum der Annahme des Beschlusses: 4.1.2000

    Mitgliedstaat: Frankreich

    Beihilfe Nr.: N 706/99

    Titel: Entwicklungsfonds für KMI/KMU

    Zielsetzung: Förderung der Technologieinvestitionen von KMU

    Rechtsgrundlage: Loi de finance annuelle

    Haushaltsmittel: 530 Mio. FRF jährlich (ca. 81 Mio. EUR)

    Beihilfeintensität oder -höhe: 7,5 % (15 % für kleine Unternehmen)

    Laufzeit: Unbegrenzt

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

    http://europa.eu.int/comm/sg/sgb/state_aids

    Top