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Document 32000D0669

    2000/669/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Oktober 2000 zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG zur Festlegung der Liste der Aufgaben und der Aufgabenzuteilung im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3034) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 279 vom 1.11.2000, p. 49–51 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/669/oj

    32000D0669

    2000/669/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Oktober 2000 zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG zur Festlegung der Liste der Aufgaben und der Aufgabenzuteilung im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3034) (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 279 vom 01/11/2000 S. 0049 - 0051


    Entscheidung der Kommission

    vom 18. Oktober 2000

    zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG zur Festlegung der Liste der Aufgaben und der Aufgabenzuteilung im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3034)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2000/669/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 93/5/EWG des Rates vom 25. Februar 1993 über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen(1), insbesondere auf Artikel 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Die Entscheidung 94/458/EG der Kommission(2) legt die Regeln für die verwaltungsmäßige Organisation der Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen fest.

    (2) In der Entscheidung 94/652/EG der Kommission(3) ist die Festlegung der Aufgaben und die Verteilung dieser Aufgaben im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit an die Mitgliedstaaten vorgenommen worden. Artikel 3 der Richtlinie sieht mindestens alle sechs Monate eine Aktualisierung der Liste der Festlegung und der Verteilung der Aufgaben vor.

    (3) Die Liste der Aufgaben muss im Hinblick auf den öffentlichen Gesundheitsschutz in der Gemeinschaft und die Anforderungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich festgelegt und aktualisiert werden.

    (4) Die Aufgaben müssen unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit teilnehmenden Einrichtungen, vorhandenen Fachkenntnisse und Mittel verteilt werden.

    (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des Ständigen Lebensmittelausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang der Entscheidung 94/652/EG mit der Liste der Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen und deren Zuteilung an die Mitgliedstaaten wird hiermit durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 18. Oktober 2000

    Für die Kommission

    David Byrne

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 52 vom 4.3.1993, S. 18.

    (2) ABl. L 189 vom 23.7.1994, S. 84.

    (3) ABl. L 253 vom 29.9.1994, S. 29.

    ANHANG

    Liste der Aufgaben der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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