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Document 32000A0406(05)

Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1998-1999 bis 2004-2005

ABl. C 98 vom 6.4.2000, p. 5–5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

52000AG0406(05)

Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1998-1999 bis 2004-2005

Amtsblatt Nr. C 098 vom 06/04/2000 S. 0005 - 0005


Stellungnahme des Rates

vom 28. Februar 2000

zum aktualisierten Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1998-1999 bis 2004-2005

(2000/C 98/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses -

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1998-1999 bis 2004-2005. In dem Programm wird von einem gesamtstaatlichen Überschuß in Höhe von 0,3 % des BIP im Haushaltsjahr 1999-2000, geringen Überschüssen in den beiden Folgejahren bis 2001-2002 und geringen Defiziten in den Jahren 2002-2003 bis 2004-2005 ausgegangen. Der Rat hebt die klare Darstellung des aktualisierten Konvergenzprogramms anerkennend hervor, da sie die Beurteilung der derzeitigen und künftigen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der öffentlichen Finanzen erleichtert. Der Rat hält es für angemessen, daß die Gewährleistung makroökonomischer Stabilität, gestützt durch eine gesunde Haushaltslage und anhaltende Strukturreformen, in dem Programm in den Mittelpunkt gerückt wird. Nach Auffassung des Rates steht das Programm voll im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik.

In dem Programm wird von einem makroökonomischen Gesamtrahmen ausgegangen, bei dem sich das BIP-Wachstum von 13/4 % im Jahr 1999 auf eine Wachstumsrate in der Nähe des - auf 21/2 % angesetzten - Trends beschleunigt, was der Rat für realistisch hält. Außerdem beruhen die in dem Programm enthaltenen Projektionen für die Entwicklung bei den öffentlichen Finanzen auf der Annahme eines niedrigeren Trendwachstums, nämlich 21/4 %, was der Rat für angemessen hält.

In bezug auf die Preisniveauentwicklung und die Zinssätze erfuellt das Vereinigte Königreich das Konvergenzkriterium weiterhin mit einer gewissen Marge. Der Rat stellt fest, daß der auf der Anstrebung eines Inflationsziels beruhende geldpolitische Rahmen, bei dem die operationelle Zuständigkeit für Zinsänderungen bei der Bank von England liegt, eine wichtige Voraussetzung für die Erwartung einer niedrigen Inflation gebildet hat. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß in dem Programm unter Zugrundelegung des gegebenen geldpolitischen Rahmens davon ausgegangen wird, daß das Inflationsziel des Vereinigten Königreichs die Programmlaufzeit über erreicht wird; er stellt weiterhin fest, daß ein solches Ergebnis wahrscheinlich der Preisstabilitätsdefinition der EZB entspricht.

Das Vereinigte Königreich erfuellt bereits seit einiger Zeit das Konvergenzkriterium der Langfristzinsen. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit, die dem stabilitätsorientierten Rahmen für die makroökonomische Politik des Vereinigten Königreichs entgegengebracht wird. Der Rat stellt fest, daß es zwar Anzeichen für eine verminderte Wechselkursvolatilität gibt, dies aber noch nicht bedeutet, daß der gegebene wirtschaftspolitische Rahmen zu einem stabilen Wechselkurs geführt hat. Wie schon in der Stellungnahme zu dem letzten Konvergenzprogramm(2) empfiehlt der Rat daher, daß das Vereinigte Königreich die stabilitätsorientierte Politik fortsetzt, um Wechselkursstabilität zu gewährleisten, die wiederum zu einem stabilen gesamtwirtschaftliche Umfeld beitragen dürfte.

Der Rat stellt mit Anerkennung fest, daß die öffentlichen Finanzen im Programmzeitraum - also bis 2004-2005 bezogen auf den Basissaldo nahezu ausgeglichen sein sollen, so daß die mittelfristigen Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfuellt werden. Desungeachtet begrüßt der Rat, daß die Investitionen des Staates im Verhältnis zum BIP innerhalb der vorgegebenen Gesamtausgaben ausgeweitet werden sollen. Er stellt außerdem fest, daß die Staatsfinanzen mit dem Übergang zu dreijährigen Mittelzuweisungen für die Ausgaben der einzelnen Ministerien eine stabilere Grundlage erhalten haben und daß dieser Mechanismus dazu beitragen dürfte, daß die straffe Haushaltsposition den Konjunkturzyklus über gesichert bleibt.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand des Vereinigten Königreichs nach wie vor unter 60 % des BIP liegt und 1999-2000 unter 45 % sinken soll. Der Rat begrüßt die geplante weitere Senkung der Bruttoschuldenquote auf unter 40 % des BIP bis 2004-2005.

Der Rat begrüßt die im Programm vorgesehenen Strukturreformen. Er stellt mit Anerkennung fest, daß Fortschritte bei Wirtschaftsreformen zu der Flexibilität beitragen dürften, die zur Steigerung der zugrundeliegenden Leistung der Wirtschaft erforderlich ist, und gewährleisten dürften, daß das Konjunkturgefälle zwischen dem Vereinigten Königreich und den europäischen Partnerländern immer geringer wird.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2) Stellungnahme des Rates vom 8. Februar 1999 zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1997-1998 bis 2003-2004 (ABl. C 68 vom 11.3.1999, S. 5).

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