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Document 31993D0207

93/207/EWG: Entscheidung der Kommission vom 16. März 1993 zur Genehmigung des spanischen Programms für landwirtschaftliche Einkommensbeihilfen für Landwirte in Castilla y Léon

ABl. L 88 vom 8.4.1993, p. 48–48 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1995

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1993/207/oj

31993D0207

93/207/EWG: Entscheidung der Kommission vom 16. März 1993 zur Genehmigung des spanischen Programms für landwirtschaftliche Einkommensbeihilfen für Landwirte in Castilla y Léon

Amtsblatt Nr. L 088 vom 08/04/1993 S. 0048 - 0048
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 49 S. 0105
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 49 S. 0105


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 16. März 1993 zur Genehmigung des spanischen Programms für landwirtschaftliche Einkommensbeihilfen für Landwirte in Castilla y Léon

(93/207/EWG)DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 768/89 des Rates vom 21. März 1989 zur Einführung vorübergehender landwirtschaftlicher Einkommensbeihilfen (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3813/89 der Kommission vom 19. Dezember 1989 mit Durchführungsbestimmungen für die vorübergehenden landwirtschaftlichen Einkomensbeihilfen (2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1110/91 (3), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Spanien hat der Kommission am 4. Dezember 1992 seine Absicht mitgeteilt, ein Programm für landwirtschaftliche Einkommensbeihilfen für Vollerwerbslandwirte in Castilla y Léon aufzulegen. Die spanischen Behörden haben der Kommission am 20. Januar 1993 und am 29. Januar 1993 weitere Auskünfte zu diesem Programm erteilt.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Verordnung (EWG) Nr. 768/89 und ihren Durchführungsbestimmungen, insbesondere den mit Artikel 1 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der genannten Verordnung vorgesehenen Zwecken.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen wurden dem Verwaltungsausschuß für landwirtschaftliche Einkommensbeihilfen am 22. Februar 1993 zur Anhörung vorgelegt.

Der EAGFL-Ausschuß wurde am 23. Februar 1993 zu den Hoechstbeträgen gehört, mit denen der Gemeinschaftshaushalt infolge der Genehmigung dieses Programms jährlich belastet werden kann -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das von den spanischen Behörden der Kommission am 4. Dezember 1992 mitgeteilte Programm für landwirtschaftliche Einkommensbeihilfen für Landwirte in Castilla y Léon wird genehmigt.

Artikel 2

Der Gemeinschaftshaushalt darf infolge dieser Entscheidung jährlich mit höchstens folgenden Beträgen belastet werden:

/* Tabellen: S. ABl. */

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 16. März 1993

Für die Kommission

René STEICHEN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 84 vom 29. 3. 1989, S. 8.

(2) ABl. Nr. L 371 vom 20. 12. 1989, S. 17.

(3) ABl. Nr. L 110 vom 1. 5. 1991, S. 72.

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