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Document 31992D0086

92/86/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1991 über die Anpassung bestimmter in der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 vorgesehener Maßnahmen hinsichtlich ihrer Anwendung im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

ABl. L 32 vom 8.2.1992, p. 29–29 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2009

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1992/86/oj

31992D0086

92/86/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1991 über die Anpassung bestimmter in der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 vorgesehener Maßnahmen hinsichtlich ihrer Anwendung im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 032 vom 08/02/1992 S. 0029 - 0029


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Dezember 1991 über die Anpassung bestimmter in der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 vorgesehener Maßnahmen hinsichtlich ihrer Anwendung im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (92/86/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3571/90 des Rates vom 4. Dezember 1990 zur Festsetzung bestimmter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates vom 18. Dezember 1986 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur (2), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3944/90 (3), übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission ein mehrjähriges Ausrichtungsprogramm für ihre Fischereiflotte.

Mit der Entscheidung 88/139/EWG der Kommission (4), zuletzt geändert durch die Entscheidung 91/540/EWG (5), hat die Kommission ein mehrjähriges Ausrichtungsprogramm für die deutsche Fischereiflotte (1987-1991) genehmigt.

Die Anpassung der Kapazitäten ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des geänderten mehrjährigen Ausrichtungsprogramms für die Fischereiflotte der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Die Verordnung (EWG) Nr. 3571/90 sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vor; dabei sind die Konzeption und die Grundsätze der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 zu berücksichtigen.

Aufgrund der besonderen Lage in diesem Gebiet ist es ausgesprochen schwierig, für die Zeit vor der deutschen Vereinigung Angaben über die Anzahl der Fangtage der einzelnen Schiffe zu erhalten.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Wenn die deutschen Behörden bescheinigen, daß derartige Schiffe ausschließlich während der in Frage kommenden Kalenderjahre für Fischereitätigkeiten genutzt wurden, können Prämien nach Titel VII der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 zur Anpassung der Kapazitäten für Fischereifahrzeuge der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von der Gemeinschaft gezahlt werden in Abweichung von den Bedingungen der Artikel 23 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe b) und Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe b).

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 18. Dezember 1991 Für die Kommission

Manuel MARÍN

Vizepräsident

(1) ABl. Nr. L 353 vom 17. 12. 1990, S. 10. (2) ABl. Nr. L 376 vom 31. 12. 1986, S. 7. (3) ABl. Nr. L 380 vom 31. 12. 1990, S. 1. (4) ABl. Nr. L 67 vom 12. 3. 1988, S. 14. (5) ABl. Nr. L 294 vom 25. 10. 1991, S. 49.

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