This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31991R1226
Commission Regulation (EEC) No 1226/91 of 8 May 1991 re- establishing the levying of customs duties on products falling within CN codes 6401 and 6402, originating in Thailand, to which the preferential tariff arrangements set out in Council Regulation (EEC) No 3831/90 apply
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1226/91 DER KOMMISSION vom 8. Mai 1991 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1226/91 DER KOMMISSION vom 8. Mai 1991 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden
ABl. L 116 vom 9.5.1991, p. 62–62
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1991
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1226/91 DER KOMMISSION vom 8. Mai 1991 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden -
Amtsblatt Nr. L 116 vom 09/05/1991 S. 0062 - 0062
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1226/91 DER KOMMISSION vom 8. Mai 1991 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vom 20. Dezember 1990 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen auf bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1991 (1), insbesondere auf Artikel 9, in Erwägung nachstehender Gründe: Nach den Artikeln 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 wird die Zollaussetzung jedem der in Anhang III aufgeführten Länder und Gebiete mit Ausnahme derjenigen, die in Spalte 4 des Anhangs I genannt sind, im Rahmen der in Spalte 6 des Anhangs I festgesetzten Präferenzzollplafonds gewährt. Sobald die individuellen Plafonds auf Gemeinschaftsebene erreicht sind, kann nach Artikel 7 der genannten Verordnung die Erhebung der Zölle bei der Einfuhr der betreffenden Waren mit Ursprung in jedem der betreffenden Länder und Gebiete zu jedem Zeitpunkt wiedereingeführt werden. Für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand beträgt der individuelle Plafond 1 155 000 ECU. Am 29. April 1991 haben die in der Gemeinschaft angerechneten Einfuhren der genannten Waren aus Thailand den Plafond erreicht. Es ist angezeigt, die Erhebung der Zölle für die betreffenden Waren gegenüber Thailand wiedereinzuführen - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Ab 12. Mai 1991 wird die Erhebung der Zölle, die aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 ausgesetzt ist, für Einfuhren der folgenden Waren mit Ursprung in Thailand in die Gemeinschaft wiedereingeführt: Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung 10.0660 6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff Artikel 2 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 8. Mai 1991 Für die Kommission Christiane SCRIVENER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 370 vom 31. 12. 1990, S. 1.