This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31991R0535
Commission Regulation (EEC) No 535/91 of 5 March 1991 amending Regulation (EEC) No 324/91 on the supply of durum wheat as food aid
VERORDNUNG (EWG) Nr. 535/91 DER KOMMISSION vom 5. März 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 324/91 über die Lieferung von Hartweizen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
VERORDNUNG (EWG) Nr. 535/91 DER KOMMISSION vom 5. März 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 324/91 über die Lieferung von Hartweizen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
ABl. L 59 vom 6.3.1991, pp. 6–9
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 30/05/1991
VERORDNUNG (EWG) Nr. 535/91 DER KOMMISSION vom 5. März 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 324/91 über die Lieferung von Hartweizen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe -
Amtsblatt Nr. L 059 vom 06/03/1991 S. 0006 - 0009
VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 535/91 DER KOMMISSION vom 5 . März 1991 zur Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr . 324/91 über die Lieferung von Hartweizen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 1750/89 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ), in Erwägung nachstehender Gründe : Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 324 /91 der Kommission ( 3 ) wurde eine Ausschreibung durchgeführt über die Lieferung von 21 597 Tonnen Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe . Auf Antrag des Begünstigten ist es angezeigt, bestimmte Bedingungen der Anhänge der genannten Verordnung zu ändern - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Die Anhänge der Verordnung ( EWG ) Nr . 324/91 werden durch die Anhänge dieser Verordnung ersetzt . Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Brüssel, den 5 . März 1991 Für die Kommission Ray MAC SHARRY Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . L 172 vom 21 . 6 . 1989, S . 1 . ( 3 ) ABl . Nr . L 38 vom 12 . 2 . 1991, S . 6 . ANHANG I PARTIEN A, B und C 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): Siehe Anhang II 2 . Programm : 1990 3 . Begünstigter ( 8 ): World Food Programme ( WEP ), via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Roma ( Telex 626675 WFP I ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Siehe Anhang II 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Hartweizen 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 2 ) 8 . Gesamtmenge : 21 597 Tonnen ( Partie A : 15 045 Tonnen; Partie B : 4 802 Tonnen; Partie C : 1 750 Tonnen ) 9 . Anzahl der Partien : 3 - Partie A : 2 Teilmengen (A 1 : 8 045 Tonnen; A 2 : 7 000 Tonnen ) - Partie B : 4 802 Tonnen - Partie C : 2 Teilmengen ( C 1 : 1 000 Tonnen; C 2 : 750 Tonnen ) 10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 4 ): - Partie A : lose Schüttung - Partie B : lose Schüttung und 100 842 neue leere Jutesäcke mit einem Gewicht von mindestens 600 g, mit einem Fassungsvermögen von 50 kg und 75 Nadeln und die erforderlichen Fäden ( 2 m/Sack ) - Partie C : Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( II B 1 c )) Beschriftung der Säcke ( Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): Siehe Anhang II 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen - fob gestaut ( 7 ) 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 15 . 4 . - 15 . 5 . 1991 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 25 . 3 . 1991, 12 Uhr 21 . Im Fall einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 12 . 4 . 1991, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 30 . 5 . 1991 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe (5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N. Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B oder 25670 B 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 28 . 2 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 203/91 der Kommission (ABl . Nr . L 23 vom 29 . 1 . 1991, S . 20 ) festgesetzte Erstattung Vermerke : ( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben . ( 2 ) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission : Siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis . ( 3 ) Der Zuschlagsempfänger übergibt dem Begünstigten eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind . In der Bescheinigung über die radioaktive Belastung ist der Gehalt an Cäsium 134 und 137 anzugeben . Der Zuschlagsempfänger überreicht dem Empfänger oder seinem Vertreter bei der Lieferung folgende Dokumente : - Ursprungszeugnis, - pflanzengesundheitliches Zeugnis . ( 4 ) Im Hinblick auf eine eventuelle Umfuellung muß der Zuschlagsempfänger 2 % leere Säcke derselben Qualität wie die die Ware enthaltenden Säcke liefern . Diese Säcke müssen ausser der Aufschrift auch ein grosses R tragen . ( 5 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Bieter gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 dieses Anhangs angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen : - entweder durch Boten an das in Ziffer 24 dieses Anhangs aufgeführte Büro - oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel : - 235 01 32, - 236 10 97, - 235 01 30, - 236 20 05 . ( 6 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr. 2226/89 ( ABl . Nr . L 214 vom 25 . 7 . 1989, S . 10 ), ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 dieses Anhangs angegeben ist . ( 7 ) Abweichend von Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe f ) und Artikel 13 Ziffer 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 muß der angebotene Preis die Verlade - und Lagerkosten einschließen . Für die Verladung und Lagerung ist der Zuschlagsempfänger verantwortlich . ( 8 ) Der Zuschlagsempfänger nimmt mit dem Begünstigten schnellstmöglich Verbindung auf, um festzustellen, welche Versanddokumente erforderlich und an wen diese zu versenden sind . PARARTIMA II ANEXO II - BILAG II - ANHANG II - - ANNEX II - ANNEXE II - ALLEGATO II - BIJLAGE II - ANEXO II Designación del lote Cantidad total del lote ( en toneladas ) Cantidades parciales ( en toneladas ) Beneficiario País destinatario Inscripción en el embalaje Parti Totalmängde ( tons ) Delmängde ( tons ) Modtager Modtagerland Emballagens paategning Bezeichnung der Partie Gesamtmenge der Partie ( in Tonnen ) Teilmengen ( in Tonnen ) Empfänger Bestimmungsland Aufschrift auf der Verpackung Charaktirismos tis partidas Synoliki posotita tis partidas ( se tonoys ) Merikes posotites ( se tonoys ) Dikaioychos Chora proorismoy Endeixi epi tis syskevasias Lot Total quantity ( in tonnes ) Partial quantities ( in tonnes ) Beneficiary Recipient country Markings on the packaging Désignation du lot Quantité totale du lot ( en tonnes ) Quantités partielles ( en tonnes ) Bénéficiaire Pays destinataire Inscription sur l'emballage Designazione della partita Quantità totale della partita ( in tonnellate ) Quantitativi parziali ( in tonnellate) Beneficiario Päse destinatario Iscrizione sull'imballaggio Aanduiding van de partij Totale höveelheid van de partij ( in ton ) Deelhöveelheden ( in ton ) Begunstigde Bestemmingsland Aanduiding op de verpakking Designaçao do lote Quantidade total ( em toneladas ) Quantidades parciais ( em toneladas ) Beneficiário País destinatário Inscriçao na embalagem ( 1 ) ( 2 ) ( 3 ) ( 4 ) ( 5 ) ( 6 ) A 15 045 8 045 WFP Kenya Action No 1172/90 / Durum wheat / 02502 Kenya / Gift of the European Economic Community / Action of the World Food Programme / Mombasa 7 000 WFP Morocco Action No 1174/90 / Durum wheat / 02691 Morocco / Gift of the European Economic Community / Action of the World Food Programme / Casablanca B 4 802 4 802 WFP Uganda Action No 1171/90 / Durum wheat / 02417 Uganda / Gift of the European Economic Community / Action of the World Food Programme / Mombasa C 1 750 1 000 WFP Jordan Action No 1169/90 / Durum wheat / Jordan 02108 / Gift of the European Economic Community / Action of the World Food Programme / Aqaba 750 WFP Jordan Action No 1170/90 / Durum wheat / Jordan 02108 / Gift of the European Economic Community / Action of the World Food Programme / Aqaba