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Document 31985S2226

Entscheidung Nr. 2226/85/EGKS der Kommission vom 31. Juli 1985 zur Festsetzung der geänderten prozentualen Kürzungen für das dritte Quartal 1985 gemäß Entscheidung Nr. 234/84/EGKS zur Verlängerung des Systems der Überwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der Unternehmen der Stahlindustrie

ABl. L 205 vom 3.8.1985, p. 30–30 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/1985

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1985/2226/oj

31985S2226

Entscheidung Nr. 2226/85/EGKS der Kommission vom 31. Juli 1985 zur Festsetzung der geänderten prozentualen Kürzungen für das dritte Quartal 1985 gemäß Entscheidung Nr. 234/84/EGKS zur Verlängerung des Systems der Überwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der Unternehmen der Stahlindustrie

Amtsblatt Nr. L 205 vom 03/08/1985 S. 0030 - 0030


*****

ENTSCHEIDUNG Nr. 2226/85/EGKS DER KOMMISSION

vom 31. Juli 1985

zur Festsetzung der geänderten prozentualen Kürzungen für das dritte Quartal 1985 gemäß Entscheidung Nr. 234/84/EGKS zur Verlängerung des Systems der Überwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der Unternehmen der Stahlindustrie

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 234/84/EGKS der Kommission vom 31. Januar 1984 zur Verlängerung des Systems der Überwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der Unternehmen der Stahlindustrien (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die prozentualen Kürzungen für bestimmte Erzeugnisse wurden für das dritte Quartal 1985 durch die Entscheidung Nr. 1341/85/EGKS vom 22. Mai 1985 (2) festgesetzt.

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Entscheidung Nr. 234/84/EGKS können diese prozentualen Kürzungen aufgrund der Entwicklung der Marktlage spätestens in der ersten Woche des zweiten Monats des betreffenden Quartals geändert werden.

Die Martklage erfordert eine entsprechende Änderung der prozentualen Kürzungen für das dritte Quartal 1985.

Auf der Grundlage der in Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Unternehmensverbänden durchgeführten Untersuchungen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Die prozentualen Kürzungen zur Festlegung der Produktionsquoten für das dritte Quartal 1985, die mit der Entscheidung Nr. 1341/85/EGKS für folgende Kategorien festgesetzt wurden, sind wie folgt zu ändern:

»Kategorie Ia: 43

Kategorie Ib: 39

Kategorie II: 44."

(2) Die prozentualen Kürzungen zur Festlegung des Teils der Produktionsquoten, der innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden darf, die mit der Entscheidung Nr. 1341/85/EGKS für die folgenden Kategorien von Erzeugnissen festgelegt worden waren, sind wie folgt zu ändern:

»Kategorie Ib: 46

Kategorie Ic: 23

Kategorie II: 51

Kategorie III: 54."

(3) Diese prozentualen Kürzungen ersetzen die entsprechenden prozentualen Kürzungen, die in der Entscheidung Nr. 1341/85/EGKS festgesetzt worden waren.

Artikel 2

Diese Entscheidung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Entscheidung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. Juli 1985

Für die Kommission

Karl-Heinz NARJES

Vizepräsident

(1) ABl. Nr. L 29 vom 1. 2. 1984, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 134 vom 23. 5. 1985, S. 31.

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