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Document 31982D0467

82/467/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1982 zur Ermächtigung mehrerer Mitgliedstaaten zum Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen in Form von Butterreinfett (Nur der deutsche, englische und französische Text sind verbindlich)

ABl. L 211 vom 20.7.1982, p. 38–38 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT)

Legal status of the document Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1982/467/oj

31982D0467

82/467/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1982 zur Ermächtigung mehrerer Mitgliedstaaten zum Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen in Form von Butterreinfett (Nur der deutsche, englische und französische Text sind verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 211 vom 20/07/1982 S. 0038 - 0038
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 25 S. 0283
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 25 S. 0283


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 30. Juni 1982

zur Ermächtigung mehrerer Mitgliedstaaten zum Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen in Form von Butterreinfett

(Nur der französische, deutsche und englische Text sind verbindlich)

(82/467/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1183/82 (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 7,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 985/68 des Rates vom 15. Juli 1968 zur Festsetzung der Grundregeln für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm (3), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Griechenlands, insbesondere auf Artikel 7a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach Verordnung (EWG) Nr. 649/78 der Kommission vom 31. März 1978 über den Absatz von Butter zu herabgesetzten Preisen aus Beständen der Interventionsstellen für den unmittelbaren Verbrauch in Form von Butterreinfett (4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1728/82 (5), können die Mitgliedstaaten für den Direktverbrauch in Form von Butterreinfett zum Verkauf zu herabgesetzten Preisen von Butter aus öffentlichen Beständen oder zur Gewährung einer Beihilfe für private Lagerbutter ermächtigt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland, das Vereinigte Königreich und die Französische Republik haben die Ermächtigung zur Durchführung dieser Maßnahmen beantragt und sind in der Lage, die bestimmungsgemässe Verwendung des Butterreinfetts zu gewährleisten.

Bei Festsetzung der betreffenden Buttermenge sind die Erfahrungen mit früheren Maßnahmen und die Mengen von Butterreinfett, die normalerweise zum Privatverbrauch in der Gemeinschaft absetzbar sind sowie die Lage der Butterbestände zu berücksichtigen.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die nachstehenden Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 649/78 für folgende Mengen in Anspruch zu nehmen:

1.2 // // // Mitgliedstaat // Menge // // // Bundesrepublik Deutschland // 3 000 Tonnen // Vereinigtes Königreich // 750 Tonnen // Frankreich // 250 Tonnen // //

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland, an das Vereinigte Königreich und an die Französische Republik gerichtet.

Brüssel, den 30. Juni 1982

Für die Kommission

Poul DALSAGER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 148 vom 28. 6. 1968, S. 13.

(2) ABl. Nr. L 140 vom 20. 5. 1982, S. 1.

(3) ABl. Nr. L 169 vom 18. 7. 1968, S. 1.

(4) ABl. Nr. L 86 vom 1. 4. 1978, S. 13.

(5) ABl. Nr. L 189 vom 1. 7. 1982, S. 67.

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