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Document 31977D0616

    77/616/EWG: Beschluß des Rates vom 27. September 1977 betreffend eine Reihe von Studien auf dem Gebiet der Förderung des Einsatzes der Datenverarbeitung

    ABl. L 255 vom 6.10.1977, p. 25–27 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 27/09/1980

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1977/616/oj

    31977D0616

    77/616/EWG: Beschluß des Rates vom 27. September 1977 betreffend eine Reihe von Studien auf dem Gebiet der Förderung des Einsatzes der Datenverarbeitung

    Amtsblatt Nr. L 255 vom 06/10/1977 S. 0025 - 0027
    Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 8 S. 0003
    Griechische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 1 S. 0018
    Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 8 S. 0003


    BESCHLUSS DES RATES vom 27. September 1977 betreffend eine Reihe von Studien auf dem Gebiet der Förderung des Einsatzes der Datenverarbeitung (77/616/EWG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Die Entschließung des Rates vom 15. Juli 1974 über eine gemeinschaftliche Politik auf dem Gebiet der Datenverarbeitung (3) zielt auf eine gemeinschaftliche Gestaltung der Politik der Unterstützung und Förderung der Datenverarbeitung ab.

    Die Entwicklung der Anwendersoftware wirft eine Reihe allgemeiner Probleme auf, die die Programmiertechnik sowie die Beziehungen zwischen Herstellern und Benutzern berühren.

    Die Entwicklung der Anwendungen der Datenverarbeitung erfordert eine Prüfung der Pobleme, die die technischen, rechtlichen und sozialen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherung betreffen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des Bürgers gegen den Mißbrauch der Datenverarbeitung.

    Ein wirksamer Einsatz der Rechner ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Zur Steigerung dieser Wirksamkeit empfiehlt sich eine Verbesserung der Programmiertechniken.

    Die Datenbanksysteme einschließlich der zugehörigen Software sollten systematisch geprüft und ein Instrumentarium entwickelt werden, das die Benutzer bei der Wahl, der Einführung und dem Betrieb dieser Systeme unterstützt und, in einer späteren Phase, auch die Normung in diesem Bereich ermöglicht.

    Die genannten Maßnahmen erscheinen notwendig, um bestimmte Ziele der Gemeinschaft im Rahmen des Funktionierens des Gemeinsamen Marktes zu erreichen.

    Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, hat die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Es werden die folgenden drei gemeinsamen Studien auf dem Gebiet der Datenverarbeitung beschlossen: a) eine Studie über den Datenschutz und die Datensicherung,

    b) eine Studie über Programmiertechniken,

    c) eine Studie zur Bewertung und Entwicklung von Datenbanksystemen.

    Der Inhalt dieser Studien ist im Anhang unter Nummer II beschrieben.

    Artikel 2

    Die Laufzeit der in Artikel 1 genannten Studien beträgt drei Jahre. Die zur Durchführung der Studien, d.h. zur Deckung von 50 % ihrer Kosten, notwendigen Mittel werden in den Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften eingesetzt. Ihr Betrag wird auf 1 245 000 Rechnungseinheiten festgesetzt. 50 % der Kosten der Durchführung der Studien werden von den betreffenden Instituten übernommen.

    Artikel 3

    Die Kommission sorgt für die Durchführung der Studien. Sie wird darin durch den Beratenden Programmausschuß für das gemeinsame Projektprogramm auf dem Gebiet der Datenverarbeitung unterstützt.

    Die Kommission legt dem Rat jährlich einen Bericht vor.

    Geschehen zu Brüssel am 27. September 1977.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. HUMBLET (1)ABl. Nr. C 28 vom 9.2.1976, S. 6. (2)ABl. Nr. C 131 vom 12.6.1976, S. 8. (3)ABl. Nr. C 86 vom 20.7.1974, S. 1.

    ANHANG

    I. EINLEITUNG

    Die Hardware- oder Softwarebenutzer bzw. -hersteller haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten oder Interessen die Probleme der Entwicklung der Anwendersoftware zu lösen versucht, wobei sie allerdings getrennt vorgegangen sind.

    Es wäre daher angesichts einer unübersichtlichen Lage, die keinerlei konkrete Ansätze für ein gemeinsames Vorgehen erkennen lässt, zweckmässig, sich auf Gemeinschaftsebene - vor allem in methodologischer Hinsicht - um mittel- oder langfristige Lösungen zu bemühen, die den Problemen der Verwendung, der Sicherheit bzw. der Konzeption von Datenverarbeitungssystemen besser angepasst sind, und zwar im Interesse sowohl der Benutzer als auch der Industrie, die mit Hilfe geeigneterer Instrumente Erzeugnisse herstellen können soll, die dem vorhandenen Bedarf eher entsprechen.

    Die Studien müssten soweit wie möglich durch Fachzentren durchgeführt werden, die von den einschlägigen Benutzern oder Herstellern unabhängig sind.

    II. BESCHREIBUNG DER STUDIEN

    1. Studie über Datenschutz und Datensicherung

    Hauptziel dieser Studie ist es, in Verbindung mit dem von der Kommission eingesetzten Ausschuß einzelstaatlicher Sachverständiger die wichtigsten Probleme der Harmonisierung der in der Gemeinschaft geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz der Privatsphäre und die Ausarbeitung von Anwendungskodexen sowie entsprechenden Normen zu prüfen.

    Die Arbeiten erstrecken sich auf eine Analyse und Klassifizierung der Probleme, insbesondere - die Bewertung der quantitativen und qualitativen Aspekte grenzueberschreitender Datenbewegungen innerhalb und ausserhalb der Gemeinschaft;

    - die Möglichkeit der Einführung von Gemeinschaftsnormen im Hinblick auf eine leichtere Kontrolle dieser Bewegungen, eine Kostensenkung und eine Öffnung der Märkte, in Ergänzung zu den Auswirkungen der Gesetzgebung - die Bestimmung von Prioritäten bei der Festlegung dieser Normen;

    - Vorstudien zur Veranschlagung der Kosten. Kosten und etwaige Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus den unterschiedlichen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ergeben könnten ; etwaige Kosten einer gemeinschaftlichen Harmonisierung ; Auswirkung der von öffentlichen und privaten Stellen sowie Einzelpersonen zu tragenden Kosten;

    - die Ermittlung geeigneter Maßnahmen, die eine gleichwertige Sicherheit auf Gemeinschaftsebene gewährleisten;

    - die Analyse der auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten und anderen Ländern (Schweden und Vereinigte Staaten) unternommenen Studien;

    - die Analyse der Probleme der Datensicherung, die sich auf den Datenschutz, die Rechtsvorschriften und die Normen auswirken könnten, sowie Festlegung der erforderlichen Studien.

    Über die weiteren Arbeiten im Anschluß an diese Analyse wird im Rahmen des Mehrjahresprogramms zu beschließen sein.

    2. Studie über Programmiertechniken

    Die Vorstudie über Programmiertechniken hat vor allem folgendes zum Ziel: - die Ermittlung der für den Benutzer besonders wichtigen Bereiche;

    - die Ausarbeitung von Vorschlägen für die Bereiche mit dem grössten Bedarf;

    - die Festlegung von Spezifikationen für eine etwaige Einzelstudie.

    3. Studie zur Bewertung und Entwicklung von Datenbanksystemen

    Die Studie erstreckt sich auf zwei Jahre und umfasst folgendes: - die Prüfung des Bedarfs der Benutzer, ihrer Probleme und ihrer Erfahrungen;

    - auf der Grundlage dieser Prüfung und der Analyse die Festlegung von Leitlinien für die Auswahl, die Entwicklung und den Betrieb von Datenbanksystemen;

    - die Ausarbeitung von Empfehlungen für die Normung und Portabilität von Datenbanksystemen.

    Über die weiteren Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Auswertung der Erfahrungen und die Anwendung der Ergebnisse, wird im Rahmen des Mehrjahresprogramms zu beschließen sein.

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