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Document 22018D0865

    Beschluss Nr. 1/2018 des AKP-EU-Ministerrats vom 31. Mai 2018 über die Überarbeitung des Anhangs Ic des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens [2018/865]

    ST/2113/2018/INIT

    ABl. L 148 vom 13.6.2018, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/865/oj

    13.6.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 148/7


    BESCHLUSS Nr. 1/2018 DES AKP-EU-MINISTERRATS

    vom 31. Mai 2018

    über die Überarbeitung des Anhangs Ic des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens [2018/865]

    DER AKP-EU-MINISTERRAT —

    gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1) (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“), in seiner zuletzt geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 100,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 15 Absatz 2 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens gehört es zu den Aufgaben des Ministerrates, die zur Gewährleistung der wirksamen und effizienten Umsetzung des Abkommens erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

    (2)

    Nach Artikel 100 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der Ministerrat bestimmte Anhänge des Abkommens auf Empfehlung des AKP-EU-Ausschusses für Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung überprüfen, ändern oder ergänzen.

    (3)

    Anhang Ic des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens sollte überarbeitet werden, um eine Umschichtung der Mittel zwischen den Instrumenten für die Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten der Intra-AKP-Zusammenarbeit und der interregionalen Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten zu ermöglichen. Die neu zugewiesenen Mittel sollen zur Finanzierung der Initiative „Spotlight“ und der Globalen Partnerschaft für Bildung (GPE) dienen. Die „Spotlight“-Initiative ist eine gemeinsame globale Maßnahme der EU und der Vereinten Nationen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bestimmten Ländern. Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse wird der Schwerpunkt der „Spotlight“-Initiative auf besonderen Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt liegen, die in bestimmten Regionen weit bzw. auffallend verbreitet sind, wodurch ein Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der nachhaltigen Entwicklung (SDG 5) „Gleichstellung der Geschlechter“ geleistet wird. Das übergeordnete Ziel der GPE-Initiative ist es, weltweit und auf nationaler Ebene Anstöße für Bemühungen zu geben, durch integrative Partnerschaft, Schwerpunktsetzung auf effektive Bildungssysteme und Finanzierung der Grundbildung eine hochwertige Bildung und Lernen für alle zu verwirklichen. Beide Initiativen stehen im Einklang mit dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen sowie mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die eine umfassendere Strategie für die menschliche Entwicklung verfolgen. Im Bildungsbereich bedeutet dieser Ansatz eine stärkere Förderung einer inklusiven und gerechten Bildung für alle und des lebenslangen Lernens (SDG 4), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung der Geschlechtergleichstellung (SDG 5) liegt —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Um die Programmierungserfordernisse zu erfüllen, werden die Mittel im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds zwischen den Mittelzuweisungen für die Zusammenarbeit gemäß Anhang Ic des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens umgeschichtet.

    (2)   Ein Betrag von 425 Mio. EUR wird aus der allgemeinen Reserve für nationale und regionale Richtprogramme nach Anhang Ic Nummer 2 Buchstabe a zugunsten der Intra-AKP-Zusammenarbeit und der interregionalen Zusammenarbeit nach Anhang Ic Nummer 2 Buchstabe b wie folgt neu zugewiesen:

    ein Betrag von 350 Mio. EUR ist für die „Spotlight“-Initiative vorgesehen;

    ein Betrag von 75 Mio. EUR ist für die Initiative „Globale Partnerschaft für Bildung“ vorgesehen.

    Artikel 2

    Infolge der Umverteilung der Zuweisungen im Rahmen von Artikel 1 erhält Anhang Ic Nummer 2 Buchstaben a und b des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens folgende Fassung:

    „a)

    23 940 Mio. EUR sind für die Finanzierung nationaler und regionaler Richtprogramme vorgesehen. Diese Mittel dienen:

    i)

    der Finanzierung nationaler Richtprogramme einzelner AKP-Staaten nach den Artikeln 1 bis 5 des Anhangs IV dieses Abkommens (Durchführungs- und Verwaltungsverfahren);

    ii)

    der Finanzierung regionaler Richtprogramme zur Unterstützung der regionalen und interregionalen Zusammenarbeit sowie regionalen Integration der AKP-Staaten nach den Artikeln 6 bis 11 des Anhangs IV dieses Abkommens (Durchführungs- und Verwaltungsverfahren);

    b)

    Zur Finanzierung der Intra-AKP-Zusammenarbeit und der interregionalen Zusammenarbeit mit vielen oder allen AKP-Staaten gemäß den Artikeln 12 bis 14 des Anhangs IV dieses Abkommens betreffend die Durchführungs- und Verwaltungsverfahren sind 4 015 Mio. EUR vorgesehen. Dies schließt die Unterstützung von nach diesem Abkommen eingerichteten gemeinsamen Organen und Einrichtungen ein. Dieser Finanzrahmen deckt auch Zuschüsse für die Betriebskosten des AKP-Sekretariats nach den Nummern 1 und 2 des Protokolls Nr. 1 über die Verwaltungskosten der gemeinsamen Organe ab.“

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Lomé am 31. Mai 2018.

    Im Namen des AKP-EU-Ministerrates

    Die Präsidentin

    K. JOHNSON SMITH


    (1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.


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