This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 22006D0017
Decision of the EEA Joint Committee No 17/2006 of 27 January 2006 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 17/2006 vom 27. Januar 2006 zur Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 17/2006 vom 27. Januar 2006 zur Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens
ABl. L 92 vom 30.3.2006, p. 46–46
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO, HR)
ABl. L 335M vom 13.12.2008, p. 178–180
(MT)
In force
30.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 92/46 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 17/2006
vom 27. Januar 2006
zur Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 129/2005 vom 30. September 2005 (1) geändert. |
(2) |
Es ist angebracht, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens auf den Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (2) auszudehnen. |
(3) |
Protokoll 31 des Abkommens sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar 2006 zu ermöglichen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Artikel 2 Absatz 5 des Protokolls 31 des Abkommens wird folgender Gedankenstrich angefügt:
„— |
32005 D 0854: Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets und neuer Online-Technologien (ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 1).“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens (3) in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2006.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2006.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
R. WRIGHT
(1) ABl. L 339 vom 22.12.2005, S. 55.
(2) ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 1.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.