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Document 21996A0214(02)

    Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Republik Österreich, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

    ABl. L 36 vom 14.2.1996, p. 30–34 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/1996/155/oj

    Related Council decision

    21996A0214(02)

    Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Republik Österreich, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

    Amtsblatt Nr. L 036 vom 14/02/1996 S. 0030 - 0031


    ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Republik Österreich, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

    Schreiben Nr. 1

    Herr . . .,

    Der Gemischte Ausschuß EWG-EFTA "Gemeinsames Versandverfahren" hat in der Empfehlung Nr. 1/93 vom 23. September 1993 Änderungen des Übereinkommens EWG-EFTA vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren vorgeschlagen. Diese Änderungen sind im Anhang enthalten.

    Ich bestätige die Zustimmung der Gemeinschaft zu diesen Änderungen und schlage Ihnen vor, daß sie vorbehaltlich etwaiger Änderungen am 1. Juli 1994 in Kraft treten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zu diesen Änderungen und zu dem für ihr Inkrafttreten vorgesehenen Zeitpunkt bestätigen würden.

    Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften

    >VERWEIS AUF EINEN FILM>

    Schreiben Nr. 2

    Herr . . .,

    Ich bestätige den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut:

    "Der Gemischte Ausschuß EWG-EFTA 'Gemeinsames Versandverfahren' hat in seiner Empfehlung Nr. 1/93 vom 23. September 1993 Änderungen des Übereinkommens EWG-EFTA vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren vorgeschlagen. Diese Änderungen sind im Anhang enthalten.

    Ich bestätige die Zustimmung der Gemeinschaft zu diesen Änderungen und schlage Ihnen vor, daß sie vorbehaltlich etwaiger Änderungen am 1. Juli 1994 in Kraft treten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zu diesen Änderungen und zu dem für ihr Inkrafttreten vorgesehenen Zeitpunkt bestätigen würden."

    Ich bestätige Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt dieses Schreibens sowie zu dem für das Inkrafttreten dieser Änderungen vorgesehenen Zeitpunkt.

    Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Fyrir ríkisstjórn ´l´y sveldisins Íslands

    >VERWEIS AUF EINEN FILM>

    For Kongeriket Norges Regjering

    >VERWEIS AUF EINEN FILM>

    Für die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

    Pour le gouvernement de la Confédération suisse

    Per il governo della Confederazione svizzera

    >VERWEIS AUF EINEN FILM>

    Suomen tasavallan hallituksen puolesta

    >VERWEIS AUF EINEN FILM>

    För Konungariket Sveriges regering

    >VERWEIS AUF EINEN FILM>

    Für die Regierung der Republik Österreich

    >VERWEIS AUF EINEN FILM>

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