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Document 12012L/AFI/DCL/19
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union#DECLARATIONS annexed to the Final Act of the Intergovernmental Conference which adopted the Treaty of Lisbon, signed on 13 December 2007#A. - DECLARATIONS CONCERNING PROVISIONS OF THE TREATIES#19. - Declaration on Article 8 of the Treaty on the Functioning of the European Union
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ERKLÄRUNGEN zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat
A. - ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE
19. - Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ERKLÄRUNGEN zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat
A. - ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE
19. - Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ABl. C 326 vom 26.10.2012, p. 347–347
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/lis_2012/fna_1/dcl_19/oj
|
26.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 326/1 |
ERKLÄRUNGEN
ZUR SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ,
die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat
A. ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE
19. Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Konferenz ist sich darüber einig, dass die Union bei ihren allgemeinen Bemühungen, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, in den verschiedenen Politikbereichen darauf hinwirken wird, jede Art der häuslichen Gewalt zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um solche strafbaren Handlungen zu verhindern und zu ahnden sowie die Opfer zu unterstützen und zu schützen.