This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 12001C/DCL/11
Treaty of Nice amending the Treaty on European Union, the Treaties establishing the European Communities and certa in related acts#Declarations Adopted By The Conference#Declaration on Article 191 of the Treaty establishing the European Community
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
Von Der Konferenz Angenommene Erklärungen
Erklärung zu Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
Von Der Konferenz Angenommene Erklärungen
Erklärung zu Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
ABl. C 80 vom 10.3.2001, p. 79–79
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/nice/fna_1/dcl_11/sign
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Von Der Konferenz Angenommene Erklärungen - Erklärung zu Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Amtsblatt Nr. 080 vom 10/03/2001 S. 0079 - 0079
11. Erklärung zu Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Die Konferenz erinnert daran, dass Artikel 191 keine Übertragung von Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft zur Folge hat und die Anwendung der einschlägigen einzelstaatlichen Verfassungsbestimmungen nicht berührt. Die Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaften darf nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierung der politischen Parteien auf einzelstaatlicher Ebene verwendet werden. Die Bestimmungen über die Finanzierung der politischen Parteien gelten auf ein und derselben Grundlage für alle im Europäischen Parlament vertretenen politischen Kräfte.