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Document 11992E052

    VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT
    DRITTER TEIL: DIE POLITIKEN DER GEMEINSCHAFT
    TITEL III: DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR
    KAPITEL 2: DAS NIEDERLASSUNGSRECHT
    ARTIKEL 52

    /* KODIFIZIERTE FASSUNG DES VERTRAGES ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT */

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/tec_1992/art_52/oj

    11992E052

    VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT - DRITTER TEIL: DIE POLITIKEN DER GEMEINSCHAFT - TITEL III: DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR - KAPITEL 2: DAS NIEDERLASSUNGSRECHT - ARTIKEL 52 /* KODIFIZIERTE FASSUNG DES VERTRAGES ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT */

    Amtsblatt Nr. C 224 vom 31/08/1992 S. 0021


    Artikel 52

    Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats werden während der Übergangszeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen schrittweise aufgehoben. Das gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.

    Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.

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