Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 11985I264

    DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 264

    ABl. L 302 vom 15.11.1985, p. 102 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1990

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_1985/act_1/art_264/sign

    11985I264

    DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 264

    Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0102


    ++++

    Artikel 264

    ( 1 ) Die spezifischen Ziele nach Artikel 262 sind für die einzelnen Erzeugnissektoren in Abschnitt V festgelegt .

    ( 2 ) a ) Zur Verwirklichung der spezifischen Ziele stellt die Kommission während des Interimszeitraums in enger Zusammenarbeit mit den portugiesischen Behörden ein Aktionsprogramm auf .

    b ) Anschließend verfolgt die Kommission aufmerksam die Entwicklung der Lage in Portugal aufgrund

    - der Fortschritte bei der Verwirklichung der festgelegten Ziele ,

    - der mit der Durchführung der horizontalen und spezifischen Strukturmaßnahmen erreichten Ergebnisse .

    c ) Die Kommission nimmt zu dieser Entwicklung in Berichten Stellung , die dem Rat wie folgt übermittelt werden :

    - zum Ende des Interimszeitraums , damit eine Bilanz der vor dem Beitritt eingetretenen Entwicklung erstellt werden kann ,

    - rechtzeitig vor Ende des dritten Jahres nach dem Beitritt ,

    - zu jedem anderen Zeitpunkt , den die Kommission für zweckmässig oder erforderlich erachtet .

    d ) Die Kommission kann der Portugiesischen Republik erforderlichenfalls Maßnahmen empfehlen , die sie zur Verwirklichung der betreffenden Ziele für erforderlich hält ; hierzu berücksichtigt sie insbesondere die Beratungen des Rates über die unter Buchstabe c ) genannten Berichte .

    Top