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Document 11985I/AFI/DCL/24
DOCUMENTS CONCERNING THE ACCESSION OF THE KINGDOM OF SPAIN AND THE PORTUGUESE REPUBLIC TO THE EUROPEAN COMMUNITIES, FINAL ACT, JOINT DECLARATION ON THE INCIDENCE IN TRADE WITH THE OTHER MEMBER STATES OF NATIONAL AID MAINTAINED ON A TRANSITIONAL BASIS BY THE KINGDOM OF SPAIN
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE AUSWIRKUNG DER VOM KOENIGREICH SPANIEN VORUEBERGEHEND BEIBEHALTENEN EINZELSTAATLICHEN BEIHILFEN AUF DEN HANDEL MIT DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE AUSWIRKUNG DER VOM KOENIGREICH SPANIEN VORUEBERGEHEND BEIBEHALTENEN EINZELSTAATLICHEN BEIHILFEN AUF DEN HANDEL MIT DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN
ABl. L 302 vom 15.11.1985, p. 487–487
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1995
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_1985/fna_1/dcl_24/sign
DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE AUSWIRKUNG DER VOM KOENIGREICH SPANIEN VORUEBERGEHEND BEIBEHALTENEN EINZELSTAATLICHEN BEIHILFEN AUF DEN HANDEL MIT DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0487
++++ Gemeinsame Erklärung über die Auswirkung der vom Königreich Spanien vorübergehend beibehaltenen einzelstaatlichen Beihilfen auf den Handel mit den anderen Mitgliedstaaten Wird das Königreich Spanien in Anwendung von Artikel 80 der Beitrittsakte ermächtigt , vorübergehend eine degressive einzelstaatliche Beihilfe beizubehalten , so werden Einzelheiten , mit denen gleiche Bedingungen für den Zugang zum spanischen Markt sichergestellt werden sollen , nur dann festgelegt , wenn die Gewährung dieser einzelstaatlichen Beihilfe zur Folge hat , daß die Wettbewerbsbedingungen zwischen einheimischen Erzeugnissen und Einfuhrerzeugnissen aus den anderen Mitgliedstaaten auf dem spanischen Markt tatsächlich verfälscht werden .