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Document 02012D0642-20230805

    Consolidated text: Beschluss des Rates 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/642/2023-08-05

    02012D0642 — DE — 05.08.2023 — 026.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    ▼M28

    BESCHLUSS DES RATES 2012/642/GASP

    vom 15. Oktober 2012

    über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

    ▼B

    (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      Nr.

    Seite

    Datum

     M1

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2013/248/GASP DES RATES vom 29. Mai 2013

      L 143

    24

    30.5.2013

     M2

    BESCHLUSS 2013/308/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013

      L 172

    31

    25.6.2013

     M3

    BESCHLUSS 2013/534/GASP DES RATES vom 29. Oktober 2013

      L 288

    69

    30.10.2013

     M4

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014

      L 16

    32

    21.1.2014

     M5

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/439/GASP DES RATES vom 8. Juli 2014

      L 200

    13

    9.7.2014

     M6

    BESCHLUSS 2014/750/GASP DES RATES vom 30. Oktober 2014

      L 311

    39

    31.10.2014

     M7

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/1142 DES RATES vom 13. Juli 2015

      L 185

    20

    14.7.2015

     M8

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/1335 DES RATES vom 31. Juli 2015

      L 206

    64

    1.8.2015

     M9

    BESCHLUSS (GASP) 2015/1957 DES RATES vom 29. Oktober 2015

      L 284

    149

    30.10.2015

    ►M10

    BESCHLUSS (GASP) 2016/280 DES RATES vom 25. Februar 2016

      L 52

    30

    27.2.2016

     M11

    BESCHLUSS (GASP) 2017/350 DES RATES vom 27. Februar 2017

      L 50

    81

    28.2.2017

     M12

    BESCHLUSS (GASP) 2018/280 DES RATES vom 23. Februar 2018

      L 54

    16

    24.2.2018

     M13

    BESCHLUSS (GASP) 2019/325 DES RATES vom 25. Februar 2019

      L 57

    4

    26.2.2019

     M14

    BESCHLUSS (GASP) 2020/214 DES RATES vom 17. Februar 2020

      L 45

    3

    18.2.2020

     M15

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1388 DES RATES vom 2. Oktober 2020

      L 319I

    13

    2.10.2020

     M16

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1650 DES RATES vom 6. November 2020

      L 370I

    9

    6.11.2020

     M17

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/2130 DES RATES vom 17. Dezember 2020

      L 426I

    14

    17.12.2020

    ►M18

    BESCHLUSS (GASP) 2021/353 DES RATES vom 25. Februar 2021

      L 68

    189

    26.2.2021

    ►M19

    BESCHLUSS (GASP) 2021/908 DES RATES vom 4. Juni 2021

      L 197I

    3

    4.6.2021

    ►M20

    BESCHLUSS (GASP) 2021/1001 DES RATES vom 21. Juni 2021

      L 219I

    67

    21.6.2021

    ►M21

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/1002 DES RATES vom 21. Juni 2021

      L 219I

    70

    21.6.2021

    ►M22

    BESCHLUSS (GASP) 2021/1031 DES RATES vom 24. Juni 2021

      L 224I

    15

    24.6.2021

    ►M23

    BESCHLUSS (GASP) 2021/1989 DES RATES vom 15. November 2021

      L 405

    8

    16.11.2021

    ►M24

    BESCHLUSS (GASP) 2021/1990 DES RATES vom 15. November 2021

      L 405

    10

    16.11.2021

    ►M25

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/2125 DES RATES vom 2. Dezember 2021

      L 430I

    16

    2.12.2021

    ►M26

    BESCHLUSS (GASP) 2022/218 DES RATES vom 17. Februar 2022

      L 37

    41

    18.2.2022

    ►M27

    BESCHLUSS (GASP) 2022/307 DES RATES vom 24. Februar 2022

      L 46

    97

    25.2.2022

    ►M28

    BESCHLUSS (GASP) 2022/356 DES RATES vom 2. März 2022

      L 67

    103

    2.3.2022

    ►M29

    BESCHLUSS (GASP) 2022/399 DES RATES vom 9. März 2022

      L 82

    9

    9.3.2022

    ►M30

    BESCHLUSS (GASP) 2022/579 DES RATES vom 8. April 2022

      L 111

    81

    8.4.2022

    ►M31

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/881 DES RATES vom 3. Juni 2022

      L 153

    77

    3.6.2022

    ►M32

    BESCHLUSS (GASP) 2022/882 DES RATES vom 3. Juni 2022

      L 153

    88

    3.6.2022

    ►M33

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/1243 DES RATES vom 18. Juli 2022

      L 190

    139

    19.7.2022

    ►M34

    BESCHLUSS (GASP) 2023/421 DES RATES vom 24. Februar 2023

      L 61

    41

    27.2.2023

    ►M35

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2023/1592 DES RATES vom 3. August 2023

      L 195I

    31

    3.8.2023

    ►M36

    BESCHLUSS (GASP) 2023/1601 DES RATES vom 3. August 2023

      L 196

    37

    4.8.2023


    Berichtigt durch:

     C1

    Berichtigung, ABl. L 297 vom 15.10.2014, S.  41 (2014/24/GASP)

     C2

    Berichtigung, ABl. L 328 vom 13.11.2014, S.  61 (2014/439/GASP)

     C3

    Berichtigung, ABl. L 176 vom 7.7.2015, S.  41 (2014/439/GASP)

     C4

    Berichtigung, ABl. L 057 vom 18.2.2021, S.  93 (2020/1650)

    ►C5

    Berichtigung, ABl. L 420 vom 25.11.2021, S.  134 (2021/1989)

     C6

    Berichtigung, ABl. L 323 vom 19.12.2022, S.  106 (2021/1002)

     C7

    Berichtigung, ABl. L 070 vom 8.3.2023, S.  56 ((GASP) 2023/421)

    ►C8

    Berichtigung, ABl. L 090 vom 28.3.2023, S.  66 ((GASP) 2023/421)




    ▼B

    ▼M28

    BESCHLUSS DES RATES 2012/642/GASP

    vom 15. Oktober 2012

    über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

    ▼B



    Artikel 1

    (1)  
    Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, sowie von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung an bzw. nach Belarus durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
    (2)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu erbringen;

    b) 

    unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, zu gewähren,

    c) 

    wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a oder b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

    ▼M36

    Artikel 1a

    (1)  
    Unbeschadet des Artikels 1 des vorliegenden Beschlusses ist es verboten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) aufgeführte Feuerwaffen, dazugehörige Teile, wesentliche Komponenten und Munition sowie in Anhang VI des vorliegenden Beschlusses aufgeführte Feuerwaffen und andere Waffen mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
    (2)  

    Es ist verboten,

    a) 

    für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter zu erbringen, oder

    b) 

    für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.

    ▼B

    Artikel 2

    (1)  

    Artikel gilt nicht für

    a) 

    den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von nichtletalem militärischen Gerät oder von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung, welche ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für die Programme der Vereinten Nationen (VN) und der Union zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenmanagementoperationen der EU und der VN bestimmt sind,

    b) 

    den Verkauf, die Lieferung, den Transfer oder die Ausfuhr von nicht zum Kampfeinsatz bestimmten Fahrzeugen, die die mit Werkstoffen hergestellt oder ausgerüstet wurden, die einen ballistischen Schutz bewirken und nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Belarus bestimmt sind,

    c) 

    die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,

    d) 

    die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,

    unter der Voraussetzung, dass solche Ausfuhren und solche Hilfen vorab von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurden.

    (2)  
    Artikel 1 gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der VN, der Union oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, humanitären Helfern und Entwicklungshelfern und damit in Verbindung stehendem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Belarus ausgeführt wird.

    ▼M22 —————

    ▼M19

    Artikel 2a

    (1)  
    Die Mitgliedstaaten verweigern nach Maßgabe ihrer nationalen Vorschriften und ihres nationalen Rechts und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere den einschlägigen internationalen Übereinkünften auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, jedem von belarussischen Luftfahrtunternehmen betriebenen Luftfahrzeug, einschließlich wenn diese Unternehmen als Vertriebsunternehmen auftreten, die Erlaubnis zur Landung in oder zum Start von ihrem Hoheitsgebiet oder zum Überfliegen ihres Hoheitsgebiets.
    (2)  
    Absatz 1 gilt nicht im Falle einer Notlandung oder im Falle eines Notüberflugs.
    (3)  
    Absatz 1 gilt nicht, wenn der betreffende Mitgliedstaat bestimmt oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen, dass die Landung, der Start oder das Überfliegen für humanitäre Zwecke oder für einen anderen im Einklang mit den Zielen des vorliegenden Beschlusses stehenden Zweck erforderlich ist. In einem solchen Fall setzt der betreffende Mitgliedstaat bzw. setzen die betreffenden Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission davon in Kenntnis.

    ▼M29

    Artikel 2ab

    (1)  
    Der Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Umsetzung und Einhaltung von Artikel 2a und Artikel 4 Absatz 2 des vorliegenden Beschlusses. Der Netzmanager lehnt insbesondere alle von Luftfahrzeugbetreibern eingereichten Flugpläne ab, die auf die Absicht hindeuten, über dem Hoheitsgebiet der Union oder dem Hoheitsgebiet von Belarus Tätigkeiten durchzuführen, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Beschlusses darstellen, sodass dem Piloten das Fliegen nicht gestattet wird.
    (2)  
    Der Netzmanager legt der Kommission und den Mitgliedstaaten auf der Basis einer Analyse der Flugpläne regelmäßig Berichte über die Umsetzung des Artikels 2a vor.

    ▼M22

    Artikel 2b

    (1)  
    Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf, die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Nutzung zur Überwachung und Abhörung des Internet und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Belarus durch die belarussischen Behörden oder in deren Namen bestimmt ist, an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets, sowie die Erbringung von Finanzhilfe und technischer Hilfe bei Installation, Betrieb oder Anpassung dieser Ausrüstung, Technologie oder Software an den neuesten Stand durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus sind untersagt.
    (2)  
    Abweichend von Absatz 1 können Mitgliedstaaten den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, Technologie oder Software, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets, sowie die damit zusammenhängende Erbringung von Finanzhilfe und technischer Hilfe nach Absatz 1 genehmigen, wenn sie hinreichende Gründe für die Feststellung haben, dass die Ausrüstung, Technologie oder Software nicht zur Repression durch die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen oder natürliche oder juristische Personen oder Organisationen, die in ihrem Namen oder auf ihre Weisung handeln, verwendet würde.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

    (3)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche relevanten Elemente unter diesen Artikel fallen.

    ▼M28

    Artikel 2c

    ▼M36

    (1)  
    Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf und die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr aller Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) aufgeführt sind, an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Belarus oder zur Verwendung in Belarus durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen sind unabhängig davon, ob diese Güter oder Technologien ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten.

    ▼M28

    (2)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter oder Technologien unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu erbringen;

    b) 

    Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu gewähren.

    (3)  

    Unbeschadet der Genehmigungspflichten nach Verordnung (EU) 2021/821 gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder für die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Güter und Technologien bestimmt sind für

    a) 

    humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen,

    b) 

    medizinische oder pharmazeutische Zwecke,

    ▼M36

    c) 

    die vorübergehende Ausfuhr von Gegenständen zur Verwendung durch Nachrichtenmedien,

    ▼M28

    d) 

    Softwareaktualisierungen,

    ▼M36

    e) 

    die Verwendung als Verbraucherkommunikationsgeräte oder

    ▼M36 —————

    ▼M36

    f) 

    die persönliche Verwendung durch nach Belarus reisende natürliche Personen oder ihre mit ihnen reisenden unmittelbaren Familienangehörigen, beschränkt auf persönliche Gegenstände, Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge oder Arbeitsmittel, die sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.

    Außer in den unter Buchstabe f des Unterabsatzes 1 genannten Fällen erklärt der Ausführer in der Zollanmeldung, dass die Güter im Rahmen der einschlägigen Ausnahmeregelung gemäß dem vorliegenden Absatz ausgeführt werden, und unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer ansässig oder niedergelassen ist, innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Ausfuhr über die erstmalige Anwendung der betreffenden Ausnahmeregelung.

    ▼M28

    (4)  

    Abweichend von den Absätzen 1 und 2 und unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 kann die zuständige Behörde den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe für

    a) 

    die Zusammenarbeit zwischen der Union, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung von Belarus in rein zivilen Angelegenheiten bestimmt sind,

    b) 

    die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen bestimmt sind,

    c) 

    den Betrieb, die Instandhaltung, die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Sicherheit ziviler nuklearer Kapazitäten sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, bestimmt sind,

    d) 

    die maritime Sicherheit bestimmt sind,

    ▼M36

    e) 

    zivile, nicht öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze bestimmt sind, die nicht einer Organisation gehören, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befindet,

    ▼M28

    f) 

    die ausschließliche Verwendung durch Organisationen bestimmt sind, die sich in der Inhaberschaft oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats oder eines Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden,

    ▼M36

    g) 

    die diplomatischen Vertretungen der Union, der Mitgliedstaaten und der Partnerländer, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, bestimmt sind oder

    ▼M36

    h) 

    die Gewährleistung von Cybersicherheit und Informationssicherheit für natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Belarus mit Ausnahme der Regierung von Belarus und der Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von dieser Regierung kontrolliert werden, bestimmt sind.

    ▼M36

    (5)  
    Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels und unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien oder diese damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe im Rahmen von vor dem 3. März 2022 geschlossenen Verträgen oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen bereitzustellen sind, sofern die Genehmigung vor dem 1. Mai 2022 beantragt wird.
    (6)  
    Alle nach diesem Artikel erforderlichen Genehmigungen werden von den zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU) 2021/821 erteilt, die entsprechend gelten. Die Genehmigung ist in der gesamten Union gültig.

    ▼M28

    (7)  

    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilt die zuständige Behörde keine Genehmigung, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme hat, dass

    ▼M36

    i) 

    der Endnutzer ein militärischer Endnutzer oder eine in Anhang II aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein könnte oder dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe ist nach Artikel 2da Absatz 1 Buchstabe a erlaubt, oder

    ii) 

    der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für die Luftfahrt oder die Raumfahrtindustrie bestimmt ist, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe ist nach Absatz 4 Buchstabe b erlaubt.

    ▼M28

    (8)  
    Die zuständige Behörde kann eine von ihr gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilte Genehmigung für ungültig erklären, aussetzen, abändern, zurücknehmen oder widerrufen, wenn sie der Auffassung ist, dass die Ungültigkeitserklärung, die Aussetzung, die Abänderung, die Rücknahme oder der Widerruf für die wirksame Durchführung dieses Beschlusses erforderlich ist.
    (9)  
    Die in Absatz 4 Buchstaben f und g des vorliegenden Artikels und in Artikel 2d Absatz 4 Buchstaben f und g genannten Partnerländer, die im wesentlichen gleichwertige Ausfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, sind in Anhang IV aufgeführt.

    Artikel 2d

    (1)  
    Es ist untersagt, Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
    (2)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter oder Technologien unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu erbringen;

    b) 

    Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu gewähren.

    (3)  

    Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder die damit verbundene Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfen für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Güter und Technologien bestimmt sind für

    a) 

    humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen,

    b) 

    medizinische oder pharmazeutische Zwecke,

    ▼M36

    c) 

    die vorübergehende Ausfuhr von Gegenständen zur Verwendung durch Nachrichtenmedien,

    ▼M28

    d) 

    Softwareaktualisierungen,

    e) 

    die Verwendung als Verbraucherkommunikationsgeräte,

    ▼M36 —————

    ▼M36

    f) 

    die persönliche Verwendung durch nach Belarus reisende natürliche Personen oder ihre mit ihnen reisenden unmittelbaren Familienangehörigen, beschränkt auf persönliche Gegenstände, Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge oder Arbeitsmittel, die sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.

    Außer in den unter Buchstabe f des Unterabsatzes 1 genannten Fällen erklärt der Ausführer in der Zollanmeldung, dass die Güter im Rahmen der einschlägigen Ausnahmeregelung gemäß dem vorliegenden Absatz ausgeführt werden, und unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer ansässig oder niedergelassen ist, innerhalb von 30 Tagen nach dieser ersten Ausfuhr über die erstmalige Anwendung der betreffenden Ausnahmeregelung.

    ▼M28

    (4)  

    Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels kann die zuständige Behörde den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder die damit verbundene Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfen für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe für

    a) 

    die Zusammenarbeit zwischen der Union, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung von Belarus in rein zivilen Angelegenheiten bestimmt sind,

    b) 

    die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen bestimmt sind,

    c) 

    den Betrieb, die Instandhaltung, die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Sicherheit ziviler nuklearer Kapazitäten sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, bestimmt sind,

    d) 

    die maritime Sicherheit bestimmt sind,

    ▼M36

    e) 

    zivile, nicht öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze bestimmt sind, die nicht einer Organisation gehören, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befindet,

    ▼M28

    f) 

    die ausschließliche Verwendung durch Organisationen bestimmt sind, die sich in der Inhaberschaft oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats oder eines Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden,

    ▼M36

    g) 

    die diplomatischen Vertretungen der Union, der Mitgliedstaaten und der Partnerländer, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, bestimmt sind oder

    ▼M36

    h) 

    die Gewährleistung von Cybersicherheit und Informationssicherheit für natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Belarus mit Ausnahme der Regierung von Belarus und der Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von dieser Regierung kontrolliert werden, bestimmt sind.

    (4a)  
    Unbeschadet des Absatzes 4 Buchstabe e und abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann die zuständige Behörde den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe für die Abwicklung bis zum 6. Februar 2024 von zum 5. August 2023 laufenden Verträgen und Tätigkeiten bestimmt sind, die für die Erbringung von zivilen Telekommunikationsdiensten für die belarussische Zivilbevölkerung erforderlich sind.

    ▼M28

    (5)  
    Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels und unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 kann die zuständige Behörde den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfen für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe im Rahmen von vor dem 3. März 2022 geschlossenen Verträgen oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen bereitzustellen sind, sofern diese Genehmigung vor dem 1. Mai 2022 beantragt wird.

    ▼M36

    (5a)  
    Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern der KN-Codes 8536 69 , 8536 90 , 8541 30 und 8541 60 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer oder finanzieller Hilfe bis 6. Februar 2024 genehmigen, wenn dies für die Verarbeitung dieser Güter in Belarus durch ein Gemeinschaftsunternehmen, das zum 5. August 2023 mehrheitlich im Eigentum eines Unternehmens mit Sitz in der Union liegt, zwecks anschließender Einfuhr in die Union und anschließender Herstellung von Gütern in der Union erforderlich ist, die zur Verwendung im Gesundheits- oder im Arzneimittelsektor oder im Bereich Forschung und Entwicklung bestimmt sind.

    ▼M36

    (6)  
    Alle nach diesem Artikel erforderlichen Genehmigungen werden von den zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU) 2021/821 erteilt, die entsprechend gelten. Die Genehmigung ist in der gesamten Union gültig.

    ▼M28

    (7)  

    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilt die zuständige Behörde keine Genehmigung, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme hat, dass

    ▼M36

    i) 

    der Endnutzer ein militärischer Endnutzer oder eine in Anhang II aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein könnte oder dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe ist nach Artikel 2da Absatz 1 Buchstabe a erlaubt, oder

    ii) 

    der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für die Luftfahrt oder die Raumfahrtindustrie bestimmt ist, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe ist nach Absatz 4 Buchstabe b erlaubt.

    ▼M28

    (8)  
    Die zuständige Behörde kann eine von ihr gemäß den Absätzen 4 und 5 erteilte Genehmigung für ungültig erklären, aussetzen, abändern, zurücknehmen oder widerrufen, wenn sie der Auffassung ist, dass die Ungültigkeitserklärung, die Aussetzung, die Abänderung, die Rücknahme oder der Widerruf für die wirksame Durchführung dieses Beschlusses erforderlich ist.
    (9)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.

    ▼M28

    Artikel 2da

    (1)  

    In Bezug auf die in Anhang II aufgeführten Organisationen darf die zuständige Behörde abweichend von Artikel 2c Absätze 1 und 2 sowie Artikel 2d Absätze 1 und 2 und unbeschadet der Genehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2021/821 den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von in Artikel 2d aufgeführten Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe nur genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Güter oder Technologien oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe

    a) 

    zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich sind, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder

    b) 

    im Rahmen von vor dem 3. März 2022 geschlossenen Verträgen oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen bereitzustellen sind, sofern diese Genehmigung vor dem 1. Mai 2022 beantragt wird.

    (2)  
    Genehmigungen, die nach diesem Artikel erforderlich sind, werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU) 2021/821 erteilt, die entsprechend gelten. Diese Genehmigungen sind in der gesamten Union gültig.
    (3)  
    Die zuständige Behörde kann eine von ihr gemäß Absatz 1 erteilte Genehmigung für ungültig erklären, aussetzen, abändern, zurücknehmen oder widerrufen, wenn sie der Auffassung ist, dass die Ungültigkeitserklärung, die Aussetzung, die Abänderung, die Rücknahme oder der Widerruf für die wirksame Durchführung dieses Beschlusses erforderlich ist.

    ▼M22

    Artikel 2e

    (1)  
    Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf und die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Gütern, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren verwendet werden, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.

    ▼M28

    (1a)  
    Es ist untersagt, hinsichtlich der Verbote nach Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.

    ▼M22

    (2)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche relevanten Posten unter diesen Artikel fallen.

    ▼M28 —————

    ▼M22

    Artikel 2f

    ▼M26

    (1)  
    Es ist verboten, ►M28  Erdölerzeugnisse und gasförmige Kohlenwasserstoffe ◄ unmittelbar oder mittelbar aus Belarus zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben.

    ▼M22

    (2)  
    Es ist untersagt, hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Verbote unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
    (3)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche relevanten Posten unter diesen Artikel fallen.

    ▼M26

    (4)  
    Die Verbote nach Absatz 1 gelten nicht für den Erwerb von ►M28  Erdölerzeugnisse und gasförmige Kohlenwasserstoffe ◄ in Belarus, die benötigt werden, um den Grundbedarf des Käufers in Belarus oder humanitärer Projekte in Belarus zu decken.

    ▼M28 —————

    ▼M26

    ►M28  (5) ◄   
    Die Verbote nach den Absätzen 1 und 2 berühren nicht die Freiheit der Durchfuhr von ►M28  Erdölerzeugnisse und gasförmige Kohlenwasserstoffe ◄ mit Ursprung in einem Drittland durch Belarus.

    ▼M22

    Artikel 2g

    (1)  
    Es ist untersagt, Kaliumchlorid („Potasche“) aus Belarus zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben.

    ▼M28

    (1a)  
    Es ist untersagt, hinsichtlich der Verbote nach Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.

    ▼M22

    (2)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche Güter unter diesen Artikel fallen.

    ▼M28 —————

    ▼M22

    Artikel 2h

    Es ist untersagt, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleitungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln, die nach dem 29. Juni 2021 begeben wurden von:

    ▼M26

    a) 

    der Republik Belarus, ihrer Regierung oder ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;

    b) 

    einem größeren Kreditinstitut, das in Belarus niedergelassen ist und sich mit Wirkung vom 1. Juni 2021 zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befand, wie in Anhang III aufgeführt;

    c) 

    einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Buchstaben a und b dieses Artikels aufgeführten Organisationen gehalten werden;

    d) 

    einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Weisung einer der unter den Buchstaben a, b oder c dieses Artikels aufgeführten Organisationen handelt.

    ▼M29

    Artikel 2ha

    (1)  
    Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven sowie von Vermögenswerten der belarussischen Zentralbank einschließlich Transaktionen mit juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der belarussischen Zentralbank handeln, sind verboten.
    (2)  
    Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eine Transaktion genehmigen, sofern diese zur Gewährleistung der Finanzstabilität der Union insgesamt oder des betroffenen Mitgliedstaats unbedingt erforderlich ist.
    (3)  
    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von seiner Absicht, eine Genehmigung nach Absatz 2 zu erteilen.

    Artikel 2hb

    Ab dem 12. April 2022 ist es verboten, an in der Union registrierten oder anerkannten Handelsplätzen übertragbare Wertpapiere von in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befinden, zu notieren und Dienstleistungen dafür zu erbringen.

    ▼M22

    Artikel 2i

    (1)  

    Ab dem 29. Juni 2021 ist es untersagt, unmittelbar oder mittelbar Vereinbarungen zu treffen oder an Vereinbarungen beteiligt zu sein über die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von über 90 Tagen an

    ▼M26

    a) 

    die Republik Belarus, ihre Regierung oder ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;

    b) 

    ein größeres Kreditinstitut, das in Belarus niedergelassen ist und sich mit Wirkung vom 1. Juni 2021 zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befand, wie in Anhang III aufgeführt;

    c) 

    eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Buchstaben a und b dieses Absatzes aufgeführten Organisation gehalten werden;

    d) 

    eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter den Buchstaben a, b oder c dieses Absatzes aufgeführten Organisation handelt.

    ▼M22

    (2)  
    Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Darlehen oder Kredite, die nachweislich ein spezifisches Ziel der Finanzierung nicht verbotener Ein- oder Ausfuhren von Gütern oder nichtfinanziellen Dienstleistungen zwischen der Union und Drittstaaten verfolgen, einschließlich der Finanzierung von Ausgaben für Güter und Dienstleistungen aus einem anderen Drittstaat, die zur Erfüllung der Ausfuhr- oder Einfuhrverträge erforderlich sind.
    (3)  

    Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen auch eine Genehmigung zur Vergabe von Darlehen oder Krediten gemäß Absatz 1 oder zur Beteiligung daran erteilen, wenn die zuständige Behörde zu der Feststellung gelangt ist, dass

    a) 

    die betreffenden Tätigkeiten für die Unterstützung der belarussischen Zivilbevölkerung, wie z. B. humanitäre Hilfe, Umweltprojekte und nukleare Sicherheit, bestimmt sind, oder das Darlehen oder der Kredit erforderlich ist, um der gesetzlichen Mindestrücklage oder ähnlichen Auflagen zur Einhaltung der Solvabilitäts- und Liquiditätsanforderungen an Finanzinstitute in Belarus, die sich mehrheitlich im Eigentum von Finanzinstituten der Union befinden, zu erfüllen, und

    b) 

    die betreffenden Tätigkeiten, das Darlehen oder der Kredit nicht dazu führen, dass Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen unmittelbar oder mittelbar einer Person, Organisation oder Einrichtung gemäß Artikel 4 bereitgestellt werden oder zugutekommen.

    Bei der Anwendung der Bedingungen der Buchstaben a und b verlangt die zuständige Behörde angemessene Informationen über den Gebrauch, der von der erteilten Genehmigung gemacht wird, einschließlich Informationen über den Zweck der betreffenden Tätigkeiten und die daran Beteiligten.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach der Genehmigung.

    ▼M28 —————

    ▼M23

    Artikel 2j

    ▼M26

    (1)  

    Es ist untersagt, Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen zu erbringen für

    a) 

    die Republik Belarus, ihre Regierung oder ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;

    b) 

    jedwede natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer in Buchstabe a aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.

    ▼C5

    (2)  
    Die Verbote nach Absatz 1 gelten weder für die Bereitstellung einer Pflichtversicherung oder einer Haftpflichtversicherung für belarussische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, sofern das versicherte Risiko in der Union belegen ist, noch für die Bereitstellung von Versicherungsleistungen für diplomatische oder konsularische Vertretungen von Belarus in der Union.

    ▼M28 —————

    ▼M22

    Artikel 2k

    ▼M29

    Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, die unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in diesem Beschluss festgelegten Verbote bezwecken oder bewirken.

    ▼M22

    Artikel 2l

    Zusätzlich zu den Verboten in Artikel 2i sind untersagt

    a) 

    jedwede Auszahlung oder Zahlung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen von oder in Verbindung mit zwischen der Republik Belarus oder einer ihrer staatlichen Stellen und der EIB geschlossenen laufenden Vereinbarungen;

    b) 

    die Weiterführung durch die EIB aller bestehenden Dienstleistungsverträge über technische Hilfe für Projekte, die im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Vereinbarungen zum mittelbaren oder unmittelbaren Vorteil der Republik Belarus oder einer ihrer Behörden in Belarus finanziert werden.

    Artikel 2m

    Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Tätigkeiten multilateraler Entwicklungsbanken, deren Mitglied sie sind, insbesondere der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in Belarus zu beschränken, indem sie u. a. gegen die Neuvergabe von Darlehen oder andere Formen der Finanzierung für in Artikel 2i genannte Organisation stimmen; davon ausgenommen solche Organisation in dessen Absatz 2 und 3 und ohne dass Projekte im Privatsektor, die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen finanzieren, beeinträchtigt würden.

    ▼M26

    Artikel 2n

    (1)  

    Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Geschäften, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise berührt wird, einschließlich Schadensersatzansprüchen und ähnlichen Ansprüchen, wie etwa Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder auf Zahlung einer Schuldverschreibung, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder eines finanziellen Schadensersatzanspruchs in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, sofern sie geltend gemacht werden von:

    ▼M29

    a) 

    natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in den Artikeln 2h, 2i, 2j oder 2y genannt oder in den Anhängen II oder V aufgeführt sind;

    ▼M26

    b) 

    jedweder sonstigen belarussischen Person, Organisation oder Einrichtung;

    c) 

    jedweder natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die über eine der unter Buchstabe a oder b aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder in deren Namen handelt.

    ▼M28

    Artikel 2o

    (1)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    unmittelbar oder mittelbar Holzerzeugnisse in die Union einzuführen, die

    i) 

    ihren Ursprung in Belarus haben oder

    ii) 

    aus Belarus ausgeführt wurden;

    b) 

    unmittelbar oder mittelbar Holzerzeugnisse nach Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;

    c) 

    Holzerzeugnisse nach Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;

    d) 

    unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.

    (2)  
    Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung bis 4. Juni 2022 von Verträgen, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
    (3)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.

    Artikel 2p

    (1)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    unmittelbar oder mittelbar Zementerzeugnisse in die Union einzuführen, die

    i) 

    ihren Ursprung in Belarus haben oder

    ii) 

    aus Belarus ausgeführt wurden;

    b) 

    unmittelbar oder mittelbar Zementerzeugnisse nach Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;

    c) 

    Zementerzeugnisse nach Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;

    d) 

    unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.

    (2)  
    Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung bis 4. Juni 2022 von Verträgen, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
    (3)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.

    Artikel 2q

    (1)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse in die Union einzuführen, die

    i) 

    ihren Ursprung in Belarus haben oder

    ii) 

    aus Belarus ausgeführt wurden;

    b) 

    unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;

    c) 

    Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;

    d) 

    unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.

    (2)  
    Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung bis 4. Juni 2022 von Verträgen, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
    (3)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.

    Artikel 2r

    (1)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    unmittelbar oder mittelbar Kautschukerzeugnisse in die Union einzuführen, die

    i) 

    ihren Ursprung in Belarus haben oder

    ii) 

    aus Belarus ausgeführt worden sind;

    b) 

    unmittelbar oder mittelbar Kautschukerzeugnisse gemäß Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;

    c) 

    Kautschukerzeugnisse gemäß Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;

    d) 

    unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.

    (2)  
    Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung bis 4. Juni 2022 von Verträgen, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
    (3)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.

    Artikel 2s

    (1)  

    Es ist untersagt,

    a) 

    bestimmte Maschinen mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;

    b) 

    unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Verboten gemäß Buchstabe a bereitzustellen.

    (2)  

    Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von in Absatz 1 genannten Maschinen oder für die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Maschinen bestimmt sind für

    a) 

    humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen,

    b) 

    medizinische oder pharmazeutische Zwecke,

    c) 

    die vorübergehende Verwendung durch Nachrichtenmedien,

    d) 

    Softwareaktualisierungen,

    e) 

    die Verwendung als Verbraucherkommunikationsgeräte,

    f) 

    die Gewährleistung der Cybersicherheit und der Informationssicherheit für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus mit Ausnahme der Regierung von Belarus und der Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von dieser Regierung kontrolliert werden, oder

    g) 

    die persönliche Verwendung durch nach Belarus reisende natürliche Personen, beschränkt auf persönliche Gegenstände, Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge oder Arbeitsmittel, die sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.

    Außer in den in Buchstaben f und g genannten Fällen erklärt der Ausführer in seiner Zollanmeldung, dass die Güter im Rahmen der einschlägigen Ausnahmeregelung dieses Absatzes ausgeführt werden, und unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer ansässig oder niedergelassen ist, innerhalb von 30 Tagen nach dieser ersten Ausfuhr über die erstmalige Anwendung der betreffenden Ausnahmeregelung.

    (3)  
    Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung bis 4. Juni 2022 von Verträgen, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
    (4)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.

    ▼M36

    Artikel 2sa

    (1)  
    Es ist verboten, Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt oder der Raumfahrtindustrie geeignet sind, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
    (2)  
    Es ist verboten, für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Versicherungen und Rückversicherungen in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Güter und Technologien bereitzustellen.
    (3)  
    Es ist verboten, eine der folgenden Tätigkeiten oder eine Kombination dieser Tätigkeiten durchzuführen: Überholung, Reparatur, Inspektion, Ersatz, Modifizierung oder Behebung von Mängeln an einem Luftfahrzeug oder einer Komponente, mit Ausnahme der Vorflugkontrolle, unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, wenn sich die Tätigkeit auf die in Absatz 1 genannten Güter und Technologien bezieht.
    (4)  

    Es ist verboten,

    a) 

    für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter und Technologien zu erbringen, oder

    b) 

    für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.

    (5)  
    Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 4 gelten nicht für die Erfüllung — bis 4. September 2023 — von Verträgen, die vor dem 5. August 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.
    (6)  

    Abweichend von den Absätzen 1 und 4 können die zuständigen nationalen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Erfüllung von vor dem 5. August 2023 geschlossenen Finanzierungsleasingverträgen für Luftfahrzeuge genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

    a) 

    dies für die Zahlung der Leasingraten an eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die unter keine der restriktiven Maßnahmen nach diesem Beschluss fällt, unbedingt erforderlich ist und

    b) 

    dem belarussischen Vertragspartner keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme der Übertragung des Eigentums an dem Luftfahrzeug nach vollständiger Begleichung der Leasingverbindlichkeiten.

    (7)  
    Abweichend von den Absätzen 1 und 4 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Güter der KN-Codes 8517 71 00 , 8517 79 00 und 9026 00 00 oder damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für medizinische oder pharmazeutische Zwecke oder für humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Nahrungsmitteln oder für den Transport von humanitären Helfern und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen erforderlich ist.

    Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen für medizinische, pharmazeutische oder humanitäre Zwecke nach diesem Absatz erteilen die zuständigen nationalen Behörden keine Genehmigung für Ausfuhren an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten.

    (8)  
    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
    (9)  
    Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt unbeschadet des Artikels 2c Absatz 4 Buchstabe b und des Artikels 2d Absatz 4 Buchstabe b.
    (10)  
    Das Verbot gemäß Absatz 4 Buchstabe a gilt nicht für den Informationsaustausch, der dazu dient, im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation technische Normen für die in Absatz 1 genannten Güter und Technologien festzulegen.
    (11)  
    Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.

    ▼M29

    Artikel 2t

    (1)  
    Es ist verboten, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Belarus oder für Investitionen in Belarus bereitzustellen.
    (2)  

    Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für

    a) 

    verbindliche Verpflichtungen betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die vor dem 10. März 2022 eingegangen wurden,

    b) 

    die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen bis zu einem Gesamtwert von 10 000 000 EUR pro Projekt für in der Union niedergelassene kleine und mittlere Unternehmen oder

    c) 

    die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Lebensmitteln sowie für landwirtschaftliche, medizinische oder humanitäre Zwecke.

    Artikel 2u

    (1)  
    Es ist verboten, Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen oder von in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entgegenzunehmen, wenn der Gesamtwert der Einlagen der natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung pro Kreditinstitut 100 000 EUR übersteigt.
    (2)  
    Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz oder für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz verfügen.
    (3)  
    Absatz 1 gilt nicht für Einlagen, die für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel mit Gütern und Dienstleistungen zwischen der Union und Belarus erforderlich sind.
    (4)  

    Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage

    a) 

    zur Deckung der Grundbedürfnisse der in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich ist,

    b) 

    ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare oder der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen dient,

    c) 

    zur Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die betreffende zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte, oder

    d) 

    für amtliche Tätigkeiten einer diplomatischen Mission, konsularischen Vertretung oder internationalen Organisation erforderlich ist.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

    (5)  

    Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage

    a) 

    für humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich medizinischer Hilfsgüter, Nahrungsmittellieferungen oder den Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen erforderlich ist oder

    b) 

    für zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Belarus erforderlich ist.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

    Artikel 2v

    (1)  
    Zentralverwahrern der Union ist es verboten, Dienstleistungen im Sinne des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) für übertragbare Wertpapiere zu erbringen, die nach dem 12. April 2022 an belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige natürliche Personen oder an in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen ausgegeben wurden.
    (2)  
    Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügen.

    Artikel 2w

    ▼M30

    (1)  
    Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 12. April 2022 begeben wurden, oder mit einem Engagement hinsichtlich solcher Wertpapiere verbundene Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren an belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige natürliche Personen oder an in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verkaufen.

    ▼M29

    (2)  
    Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügen.

    ▼M30

    Artikel 2x

    (1)  
    Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an Belarus oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus — einschließlich der Regierung und der Zentralbank von Belarus — oder zur Verwendung in Belarus zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
    (2)  

    Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für den Verkauf, die Lieferung, das Verbringen oder die Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten, sofern dieser Verkauf, diese Lieferung, dieses Verbringen oder diese Ausfuhr erforderlich ist für

    a) 

    den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die nach Belarus reisen, oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen oder

    b) 

    amtliche Tätigkeiten diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

    ▼M32

    Artikel 2y

    (1)  
    Es ist verboten, für die in Anhang V aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang V aufgeführten Einrichtungen gehalten werden, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.
    (2)  
    Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang V aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang V aufgeführten Einrichtungen gehalten werden.

    ▼M30

    Artikel 2z

    (1)  
    In Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ist es verboten, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, auch zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern.
    (2)  
    Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Kraftverkehrsunternehmen, die Postsendungen im Rahmen des Universaldienstes befördern.
    (3)  

    Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt bis zum 16. April 2022 nicht für die Beförderung von Gütern, die vor dem 9. April 2022 begonnen hat, sofern sich das Fahrzeug des Kraftverkehrsunternehmens

    a) 

    am 9. April 2022 bereits im Gebiet der Union befand oder

    b) 

    die Union durchqueren muss, um nach Belarus zurückzukehren.

    (4)  

    Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Beförderung von Gütern durch ein in Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen genehmigen, wenn die zuständigen Behörden festgestellt haben, dass eine solche Beförderung erforderlich ist für

    a) 

    den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz in die Union,

    b) 

    den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemittel deren Kauf, Einfuhr oder Transport nach diesem Beschluss gestattet ist,

    c) 

    humanitäre Zwecke, oder

    d) 

    die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

    (5)  
    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 4 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

    ▼B

    Artikel 3

    ▼M24

    (1)  

    Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um folgenden im ►M26  Anhang I ◄ aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:

    a) 

    Personen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie allen mit ihnen in Verbindung stehenden Personen,

    b) 

    Personen, die vom Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen, oder

    c) 

    Personen, die Tätigkeiten des Lukaschenko-Regimes organisieren oder dazu beitragen, welche Folgendes erleichtern:

    i) 

    das rechtswidrige Überschreiten der Außengrenzen der Union oder

    ii) 

    die Weitergabe verbotener Güter und die rechtswidrige Weitergabe von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, einschließlich gefährlicher Güter, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats.

    ▼B

    (2)  
    Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
    (3)  

    Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar:

    a) 

    wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

    b) 

    wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen worden ist oder unter deren Schirmherrschaft steht,

    c) 

    im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht,

    oder

    d) 

    im Rahmen des 1929 geschlossenen Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien (Lateranvertrag).

    (4)  
    Absatz 3 gilt auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist.
    (5)  
    Der Rat ist in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 3 oder 4 gewährt, ordnungsgemäß zu unterrichten.
    (6)  
    Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene – einschließlich solcher, die von der Union unterstützt oder ausgerichtet werden oder die von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden – gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Belarus unmittelbar gefördert werden.
    (7)  
    Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 6 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Erheben ein oder mehrere Mitglieder des Rates Einwand, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.
    (8)  
    In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat aufgrund der Absätze 3, 4, 6 und 7 einer im ►M26  Anhang I ◄ aufgeführten Person die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die davon betroffene Person.

    Artikel 4

    ▼M24

    (1)  

    Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum folgender im ►M26  Anhang I ◄ aufgeführter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren:

    a) 

    Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

    b) 

    natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die vom Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen,

    c) 

    natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Tätigkeiten des Lukaschenko-Regimes organisieren oder dazu beitragen, welche Folgendes erleichtern:

    i) 

    das rechtswidrige Überschreiten der Außengrenzen der Union oder

    ii) 

    die Weitergabe verbotener Güter und die rechtswidrige Weitergabe von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, einschließlich gefährlicher Güter, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats,

    d) 

    juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Eigentum von unter Buchstabe a, b oder c fallende Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von ihnen kontrolliert werden.

    ▼B

    (2)  
    Den im ►M26  Anhang I ◄ aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

    ▼M20

    Artikel 5

    (1)  

    Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Zurverfügungstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

    a) 

    zur Befriedigung der Grundbedürfnisse von im ►M26  Anhang I ◄ aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind,

    b) 

    ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen,

    c) 

    ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen,

    d) 

    für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte,

    e) 

    auf Konten oder von Konten einer diplomatischen Vertretung, einer Konsularstelle oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sofern diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen Vertretung, Konsularstelle oder internationalen Organisation dienen,

    ▼M26

    f) 

    ausschließlich bestimmt sind für:

    i) 

    humanitäre Zwecke, zur Evakuierung oder Rückbeförderung von Personen oder für Initiativen zur Bereitstellung von Unterstützung für Opfer von Natur- oder Nuklearkatastrophen oder von Chemieunfällen,

    ii) 

    die Durchführung von Flügen im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren,

    iii) 

    die Durchführung von Flügen, die für die Teilnahme an Treffen erforderlich sind, deren Ziel eine Lösung der Krise in Belarus oder die Unterstützung der mit den restriktiven Maßnahmen verfolgten politischen Ziele ist,

    iv) 

    eine Notlandung, einen Notstart oder einen Notüberflug eines EU-Luftverkehrsunternehmens, oder

    ▼M20

    g) 

    die Behandlung dringender und eindeutig festgelegter Fragen der Flugsicherheit und nach vorheriger Konsultation der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit erforderlich sind.

    Die Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.

    ▼B

    (2)  

    Artikel 4 Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorenen Konten von

    a) 

    Zinsen oder sonstigen Erträgen dieser Konten oder

    b) 

    Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP, dem Beschluss 2010/639/GASP des Rates oder dem vorliegenden Beschluss unterliegen,

    sofern solche Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Artikel 4 Absatz 1 dieses Beschlusses fallen.

    (3)  
    Artikel 4 Absatz 1 hindert eine in der Liste aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nicht daran, Zahlungen aufgrund eines Vertrags zu leisten, der vor der Listung einer solchen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung geschlossen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 entgegengenommen wird.

    ▼M26

    (4)  

    Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    a) 

    Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum, an dem die in Artikel 4 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang I aufgenommen wurde, ergangen ist, oder einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder im betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung;

    b) 

    die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich für die Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestand in einer solchen Entscheidung bestätigt worden ist;

    c) 

    die Entscheidung kommt nicht einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zugute; und

    d) 

    die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung.

    ▼B

    Artikel 6

    ▼M10

    (1)  
    Der Rat nimmt auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Änderungen an den Listen im ►M26  Anhang I, Anhang II und Anhang III ◄ an, falls dies aufgrund der politischen Entwicklungen in Belarus erforderlich ist.

    ▼B

    (2)  
    Der Rat setzt die betreffende Person entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person Gelegenheit zur Stellungnahme.
    (3)  
    Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden wesentliche neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person entsprechend.

    ▼M26

    Artikel 6a

    (1)  

    Der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen, insbesondere

    a) 

    im Fall des Rates für die Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen des Anhangs I,

    b) 

    im Fall des Hohen Vertreters für die Ausarbeitung von Änderungen des Anhangs I.

    (2)  
    Der Rat und der Hohe Vertreter dürfen einschlägige Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen sowie strafrechtliche Verurteilungen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, gegebenenfalls nur in dem Umfang verarbeiten, in dem dies für die Ausarbeitung des Anhangs I erforderlich ist.
    (3)  
    Für die Zwecke dieses Beschlusses werden der Rat und der Hohe Vertreter jeweils zu „Verantwortlichen“ im Sinne des Artikels 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) bestimmt, um sicherzustellen, dass die betroffenen natürlichen Personen ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können.

    ▼B

    Artikel 7

    Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen entsprechen.

    ▼M26

    Artikel 7a

    Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Maßnahmen nach diesem Beschluss verstoßen.

    ▼M27

    Artikel 8

    ▼M34

    (1)  
    Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2024.

    ▼M27

    (2)  
    Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

    ▼B

    Artikel 9

    Dieser Beschluss tritt am 1. November 2012 in Kraft.




    ▼M22

    ANHANG I

    ▼M18

    Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1

    A. 

    Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1



     

    Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise)

    Namen (belarussische Schreibweise) (russische Schreibweise)

    Angaben zur Identität

    Gründe für die Aufnahme in die Liste

    Datum der Aufnahme in die Liste

    1.

    Uladzimir Uladzimiravich NAVUMAU

    Vladimir Vladimirovich NAUMOV

    Уладзімір Уладзіміравіч НАВУМАЎ

    Владимир Владимирович НАУМОВ

    Position(en): Ehemaliger Innenminister; ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten

    Geburtsdatum: 7.2.1956

    Geburtsort: Smolensk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Geschlecht: männlich

    Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.

    24.9.2004

    ▼M27

    2.

    Dzmitry Valerievich PAULICHENKA,

    Dmitri Valerievich PAVLICHENKO (Dmitriy Valeriyevich PAVLICHENKO)

    Дзмiтрый Валер’евiч ПАЎЛIЧЭНКА

    Дмитрий Валериевич ПАВЛИЧЕНКО

    Position(en): Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR)

    Befehlshaber einer OMON-Einheit

    Geburtsdatum: 1966

    Geburtsort: Witebsk/ Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs „Honour“, 111 Mayakovskogo St., 220028 Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums.

    Geschäftsmann, Präsident der „Ehre“, des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.

    Er wurde identifiziert als Befehlshaber einer OMON-Einheit während des brutalen Vorgehens gegen Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in Belarus.

    24.9.2004

    3.

    Viktar Uladzimiravich SHEIMAN (Viktar Uladzimiravich SHEYMAN)

    Viktor Vladimirovich SHEIMAN (Viktor Vladimirovich SHEYMAN)

    Вiктар Уладзiмiравiч ШЭЙМАН

    Виктор Владимирович ШЕЙМАН

    Position(en): Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung

    Geburtsdatum: 26.5.1958

    Geburtsort: Soltanishki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Anschrift: Belarus President Property Management Directorate, 38 Karl Marx St., 220016 Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoly Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater/Mitarbeiter des Präsidenten.

    Er ist nach wie vor ein einflussreiches und aktives Mitglied des Lukaschenka-Regimes.

    24.9.2004

    ▼M18

    4.

    Iury Leanidavich SIVAKAU (Yuri Leanidavich SIVAKAU, SIVAKOU)

    Iury (Yuri) Leonidovich SIVAKOV

    Юрый Леанідавіч СІВАКАЎ, СІВАКОЎ

    Юрий Леонидович СИВАКОВ

    Position(en): ehemaliger Innenminister, ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung

    Geburtsdatum: 5.8.1946

    Geburtsort: Onor, Region/Oblast Sachalin, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs „Honour“, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.

    24.9.2004

    5.

    Yuri Khadzimuratavich KARAEU

    Yuri Khadzimuratovich KARAEV

    Юрый Хаджымуратавіч КАРАЕЎ

    Юрий Хаджимуратович КАРАЕВ

    Position(en): Ehemaliger Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei) Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/ Oblast Grodno/Hrodna

    Geburtsdatum: 21.6.1966

    Geburtsort: Ordschonikidse, frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast. Grodno/Hrodna

    2.10.2020

    6.

    Genadz Arkadzievich KAZAKEVICH

    Gennadi Arkadievich KAZAKEVICH

    Генадзь Аркадзьевіч КАЗАКЕВІЧ

    Геннадий Аркадьевич КАЗАКЕВИЧ

    Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Minister des Innern

    Erster Stellvertretender Innenminister – Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei)

    Geburtsdatum: 14.2.1975

    Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister. Er bekleidet die Stellung eines Befehlshabers der Kriminalmiliz.

    2.10.2020

    7.

    Aliaksandr Piatrovich BARSUKOU

    Alexander (Alexandr) Petrovich BARSUKOV

    Аляксандр Пятровіч БАРСУКОЎ

    Александр Петрович БАРСУКОВ

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei)

    Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk

    Geburtsdatum: 29.4.1965

    Geburtsort: Kreis Wetkowski (Vetka), frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk

    2.10.2020

    ▼M27

    8.

    Siarhei Mikalaevich KHAMENKA

    Sergei Nikolaevich KHOMENKO

    Сяргей Мiкалаевiч ХАМЕНКА

    Сергей Николаевич ХОМЕНКО

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)

    Minister der Justiz

    Geburtsdatum: 21.9.1966

    Geburtsort: Jassinowataja, früher UdSSR (jetzt Ukraine)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Justizminister.

    2.10.2020

    ▼M18

    9.

    Yuri Genadzevich NAZARANKA

    Yuri Gennadievich NAZARENKO

    Юрый Генадзевіч НАЗАРАНКА

    Юрий Геннадьевич НАЗАРЕНКО

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

    Erster Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit, Generalmajor der Miliz (Polizei)

    Geburtsdatum: 17.4.1976

    Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit.

    2.10.2020

    ▼M34

    10.

    Khazalbek Baktibekavich ATABEKAU

    Khazalbek Bakhtibekovich ATABEKOV

    Хазалбек Бактiбекавiч АТАБЕКАЎ

    Хазалбек Бахтибекович АТАБЕКОВ

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

    Geburtsdatum: 18.3.1967

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Per Dekret von Aliaksandr Lukashenka wurde er im März 2022 in die Militärreserve versetzt. Er ist berechtigt, eine militärische Uniform und militärische Abzeichen zu tragen.

    2.10.2020

    ▼M18

    11.

    Aliaksandr Valerievich BYKAU

    Alexander (Alexandr) Valerievich BYKOV

    Аляксандр Валер’евіч БЫКАЎ

    Александр Валерьевич БЫКОВ

    Position(en): Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten.

    2.10.2020

    12.

    Aliaksandr Sviataslavavich SHEPELEU

    Alexander (Alexandr) Svyatoslavovich SHEPELEV

    Аляксандр Святаслававіч ШЭПЕЛЕЎ

    Александр Святославович ШЕПЕЛЕВ

    Position(en): Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium

    Geburtsdatum: 14.10.1975

    Geburtsort: Rublewsk, Kreis Krugloye, Region/Oblast, Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus),

    Geschlecht: männlich

    In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    2.10.2020

    13.

    Dzmitry Uladzimiravich BALABA

    Dmitry Vladimirovich BALABA

    Дзмітрый Уладзіміравіч БАЛАБА

    Дмитрий Владимирович БАЛАБА

    Position(en): Befehlshaber von OMON („Sondereinheit der Miliz“) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk

    Geburtsdatum: 1.6.1972

    Geburtsort: Gorodilovo, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    2.10.2020

    14.

    Ivan Uladzimiravich KUBRAKOU

    Ivan Vladimirovich KUBRAKOV

    Іван Уладзіміравіч КУБРАКОЎ

    Иван Владимирович КУБРАКОВ

    Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

    Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)

    Geburtsdatum: 5.5.1975

    Geburtsort: Dorf Malinovka, Region/Oblast Mogiljow /Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister.

    2.10.2020

    15.

    Maxim Aliaksandravich GAMOLA (HAMOLA)

    Maxim Alexandrovich GAMOLA

    Максім Аляксандравіч ГАМОЛА

    Максим Александрович ГАМОЛА

    Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskowski von Minsk

    Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Moskowski von Minsk, war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei.

    2.10.2020

    ▼M27

    16.

    Aliaksandr Mikhailavich ALIASHKEVICH

    Alexander Mikhailovich ALESHKEVICH

    Аляксандр Мiхайлавiч АЛЯШКЕВIЧ

    Александр Михайлович АЛЕШКЕВИЧ

    Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei

    Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowsky der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Leninsky der Stadt Minsk.

    2.10.2020

    ▼M34

    17.

    Andrei Vasilievich GALENKA

    Andrey Vasilievich GALENKA

    Андрэй Васiльевiч ГАЛЕНКА

    Андрей Васильевич ГАЛЕНКА

    Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit.

    2.10.2020

    ▼M27

    18.

    Aliaksandr Paulavich VASILIEU

    Alexander Pavlovich VASILIEV

    Аляксандр Паўлавiч ВАСIЛЬЕЎ

    Александр Павлович ВАСИЛЬЕВ

    Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region/Oblast Gomel/Homyel

    Leiter der Akademie des Innenministeriums

    Geburtsdatum: 24.3.1975

    Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Akademie des Innenministeriums.

    2.10.2020

    19.

    Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI

    Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI

    Алег Мiкалаевiч ШУЛЯКОЎСКI

    Олег Николаевич ШУЛЯКОВСКИЙ

    Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei

    Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest

    Geburtsdatum: 26.7.1977

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest.

    2.10.2020

    ▼M34

    20.

    Anatol Anatolievich VASILIEU

    Anatoli Anatolievich VASILIEV

    Анатоль Анатольевiч ВАСIЛЬЕЎ

    Анатолий Анатольевич ВАСИЛЬЕВ

    Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit

    Ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Ermittlungskommitees

    Geburtsdatum: 26.1.1972

    Geburtsort: Gomel/Homyel, Region/Oblast Gomel/Homyel, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit.

    2.10.2020

    ▼M27

    21.

    Aliaksandr Viachaslavavich ASTREIKA

    Alexander Viacheslavovich ASTREIKO

    Аляксандр Вячаслававiч АСТРЭЙКА

    Александр Вячеславович АСТРЕЙКО

    Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei)

    Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Minsk

    Geburtsdatum: 22.12.1971

    Geburtsort: Kapyl, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest und Generalmajor der Miliz war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Minsk.

    2.10.2020

    ▼M34

    22.

    Leanid ZHURAUSKI

    Leonid ZHURAVSKI

    Леанiд ЖУРАЎСКI

    Леонид ЖУРАВСКИЙ

    Position(en): Ehemaliger Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“) -Einheit in Witebsk/Wizebsk

    Geburtsdatum: 20.9.1975

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Wizebsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Wizebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

    2.10.2020

    ▼M18

    23.

    Mikhail DAMARNACKI

    Mikhail DOMARNATSKY

    Міхаіл ДАМАРНАЦКІ

    Михаил ДОМАРНАЦКИЙ

    Position(en): Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Gomel/Homyel

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

    2.10.2020

    24.

    Maxim MIKHOVICH

    Maxim MIKHOVICH

    Максім МІХОВІЧ

    Максим МИХОВИЧ

    Position(en): Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Brest, Oberstleutnant

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

    2.10.2020

    25.

    Aleh Uladzimiravich MATKIN

    Oleg Vladimirovitch MATKIN

    Алег Уладзіміравіч МАТКІН

    Олег Владимирович МАТКИН

    Position(en): Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, Generalmajor der Miliz (Polizei)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung – einschließlich Folterung – von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.

    2.10.2020

    26.

    Ivan Yurievich SAKALOUSKI

    Ivan Yurievich SOKOLOVSKI

    Іван Юр’евіч САКАЛОЎСКІ

    Иван Юрьевич СОКОЛОВСКИЙ

    Position(en): Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk

    Geschlecht: männlich

    In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung – einschließlich Folterung – von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.

    2.10.2020

    27.

    Valeri Paulavich VAKULCHYK

    Valery Pavlovich VAKULCHIK

    Валерый Паўлавіч

    ВАКУЛЬЧЫК

    Валерий Павлович ВАКУЛЬЧИК

    Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB).

    Ehemaliger Staatssekretär des Sicherheitsrates.

    Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Brest

    Geburtsdatum: 19.6.1964

    Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Brest.

    2.10.2020

    28.

    Siarhei Yaugenavich TSERABAU

    Sergey Evgenievich TEREBOV

    Сяргей Яўгенавіч ЦЕРАБАЎ

    Сергей Евгеньевич ТЕРЕБОВ

    Position(en): Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

    Geburtsdatum: 1972

    Geburtsort: Borisov/Barisaw, frühere UdSSR, jetzt Belarus

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

    2.10.2020

    29.

    Dzmitry Vasilievich RAVUTSKI

    Dmitry Vasilievich REUTSKY

    Дзмітрый Васільевіч РАВУЦКІ

    Дмитрий Васильевич РЕУЦКИЙ

    Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

    2.10.2020

    ▼M27

    30.

    Uladzimir Viktaravich KALACH

    Vladimir Viktorovich KALACH

    Уладзiмiр Вiктаравiч КАЛАЧ

    Владимир Викторович КАЛАЧ

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

    Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk

    Geschlecht: männlich

    Dienstgrad: Generalmajor

    In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk.

    2.10.2020

    31.

    Alieg Anatolevich CHARNYSHOU

    Oleg Anatolievich CHERNYSHEV

    Алег Анатольевiч ЧАРНЫШОЎ

    Олег Анатольевич ЧЕРНЫШЁВ

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

    Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften

    Geschlecht: männlich

    Dienstgrad: Generalmajor

    In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften.

    2.10.2020

    ▼M18

    32.

    Aliaksandr Uladzimiravich KANYUK

    Alexander (Alexandr) Vladimirovich KONYUK

    Аляксандр Уладзіміравіч КАНЮК

    Александр Владимирович КОНЮК

    Position(en): Ehemaliger Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

    Botschafter der Republik Belarus in Armenien

    Geburtsdatum: 11.7.1960

    Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt war er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Armenien.

    2.10.2020

    ▼M27

    33.

    Lidzia Mihailauna YARMOSHINA

    Lidia Mikhailovna YERMOSHINA

    Лiдзiя Мiхайлаўна ЯРМОШЫНА

    Лидия Михайловна ЕРМОШИНА

    Position(en): Ehemalige Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 29.1.1953

    Geburtsort: Slutsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer früheren Position als Vorsitzende der der Zentralen Wahlkommission (ZWK) war sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    ▼M18

    34.

    Vadzim Dzmitryevich IPATAU

    Vadim Dmitrievich IPATOV

    Вадзім Дзмітрыевіч ІПАТАЎ

    Вадим Дмитриевич ИПАТОВ

    Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 30.10.1964

    Geburtsort: Kolomyja, Region/Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

    Geschlecht: männlich

    Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    ▼M34

    35.

    Alena Mikalaeuna DMUHAILA

    Elena Nikolaevna DMUHAILO

    Алена Мiкалаеўна ДМУХАЙЛА

    Елена Николаевна ДМУХАЙЛО

    Position(en): Ehemalige Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 1.7.1971

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer früheren Position als Sekretärin der ZWK war sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    ▼M18

    36.

    Andrei Anatolievich GURZHY

    Andrey Anatolievich GURZHIY

    Андрэй Анатольевіч ГУРЖЫ

    Андрей Анатольевич ГУРЖИЙ

    Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 10.10.1975

    Geschlecht: männlich

    Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    37.

    Volga Leanidauna DARASHENKA

    Olga Leonidovna DOROSHENKO

    Вольга Леанідаўна ДАРАШЭНКА

    Ольга Леонидовна ДОРОШЕНКО

    Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 1976

    Geschlecht: weiblich

    Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    38.

    Siarhei Aliakseevich KALINOUSKI

    Sergey Alexeyevich KALINOVSKIY

    Сяргей Аляксеевіч КАЛІНОЎСКІ

    Сергей Алексеевич КАЛИНОВСКИЙ

    Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 3.1.1969

    Geschlecht: männlich

    Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    ▼M34

    39.

    Sviatlana Piatrouna KATSUBA

    Svetlana Petrovna KATSUBO

    Святлана Пятроўна КАЦУБА

    Светлана Петровна КАЦУБО

    Position(en): Ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 6.8.1959

    Geburtsort: Podilsk, Region/Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    ▼M18

    40.

    Aliaksandr Mikhailavich LASYAKIN

    Alexander (Alexandr) Mikhailovich LOSYAKIN

    Аляксандр Міхайлавіч ЛАСЯКІН

    Александр Михайлович ЛОСЯКИН

    Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 21.7.1957

    Geschlecht: männlich

    Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    ▼M34

    41.

    Igar Anatolievich PLYSHEUSKI

    Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY

    Iгар Анатольевiч ПЛЫШЭЎСКI

    Игорь Анатольевич ПЛЫШЕВСКИЙ

    Position(s): Ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 19.2.1979

    Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    42.

    Marina Yureuna RAKHMANAVA

    Marina Yurievna RAKHMANOVA

    Марына Юр’еўна РАХМАНАВА

    Марина Юрьевна РАХМАНОВА

    Position(en): Ehemaliges Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 26.9.1970

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer früheren Position als Mitglied des ZWK-Kollegiums war sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    ▼M18

    43.

    Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI

    Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI

    Алег Леанідавіч СЛІЖЭЎСКІ

    Олег Леонидович СЛИЖЕВСКИЙ

    Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 16.8.1972

    Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    44.

    Irina Aliaksandrauna TSELIKAVETS

    Irina Alexandrovna TSELIKOVEC

    Ірына Аляксандраўна ЦЭЛІКАВЕЦ

    Ирина Александровна ЦЕЛИКОВЕЦ

    Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

    Geburtsdatum: 2.11.1976

    Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

    Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

    2.10.2020

    45.

    Aliaksandr Ryhoravich LUKASHENKA

    Alexander (Alexandr) Grigorievich LUKASHENKO

    Аляксандр Рыгоравіч ЛУКАШЭНКА

    Александр Григорьевич ЛУКАШЕНКО

    Position(en): Präsident der Republik Belarus

    Geburtsdatum: 30.8.1954

    Geburtsort: Siedlung Kopys, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere für den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten.

    6.11.2020

    ▼M27

    46.

    Viktar Aliaksandravich LUKASHENKA

    Viktor Aleksandrovich LUKASHENKO

    Вiктар Аляксандравiч ЛУКАШЭНКА

    Виктор Александрович ЛУКАШЕНКО

    Position(en): Ehemaliger Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates

    Präsident des Nationalen Olympischen Komitees von Belarus

    Geburtsdatum: 28.11.1975

    Geburtsort: Mahiliou/Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Persönliche Kennnummer: 3281175A014PB8

    In seiner früheren Position als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Präsident des Nationalen Olympischen Komitees. In dieser Position, zu der er am 26. Februar 2021 ernannt wurde, trägt er die Verantwortung für die Misshandlung der Athletin Krystsina Tsimanouskaya durch offizielle Vertreter des NOK während der Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokio.

    6.11.2020

    ▼M18

    47.

    Ihar Piatrovich SERGYAENKA

    Igor Petrovich SERGEENKO

    Ігар Пятровіч СЕРГЯЕНКА

    Игорь Петрович СЕРГЕЕНКО

    Position(en): Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung

    Geburtsdatum: 14.1.1963

    Geburtsort: Dorf Stolitsa, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR, (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Außenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020.

    6.11.2020

    48.

    Ivan Stanislavavich TERTEL

    Ivan Stanislavovich TERTEL

    Іван Станіслававіч ТЭРТЭЛЬ

    Иван Станиславович ТЕРТЕЛЬ

    Position(en): Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees

    Geburtsdatum: 8.9.1966

    Geburtsort: Privalka/Privalki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    6.11.2020

    ▼M27

    49.

    Raman Ivanavich MELNIK

    Roman Ivanovich MELNIK

    Раман Iванавiч МЕЛЬНIК

    Роман Иванович МЕЛЬНИК

    Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium

    Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk.

    Geburtsdatum: 29.5.1964

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiter der Verwaltung des Stadtbezirks Leninsky von Minsk.

    6.11.2020

    50.

    Ivan Danilavich NASKEVICH

    Ivan Danilovich NOSKEVICH

    Iван Данiлавiч НАСКЕВIЧ

    Иван Данилович НОСКЕВИЧ

    Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Untersuchungskomitees

    Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees

    Geburtsdatum: 25.3.1970

    Geburtsort: Cierabličy, Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von jenem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als ein Mitglied der Reserve des Untersuchungskomitees.

    6.11.2020

    ▼M18

    51.

    Aliaksey Aliaksandravich VOLKAU

    Alexei Alexandrovich VOLKOV

    Аляксей Аляксандравіч ВОЛКАЎ

    Алексей Александрович ВОЛКОВ

    Position(en): Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen

    Geburtsdatum: 7.9.1973

    Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

    6.11.2020

    52.

    Siarhei Yakaulevich AZEMSHA

    Sergei Yakovlevich AZEMSHA

    Сяргей Якаўлевіч АЗЕМША

    Сергей Яковлевич АЗЕМША

    Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees

    Geburtsdatum: 17.7.1974

    Geburtsort: Rechitsa, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

    6.11.2020

    ▼M27

    53.

    Andrei Fiodaravich SMAL

    Andrei Fyodorovich SMAL

    Андрэй Фёдаравiч СМАЛЬ

    Андрей Федорович СМАЛЬ

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees

    Geburtsdatum: 1.8.1973

    Geburtsort: Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

    6.11.2020

    ▼M18

    54.

    Andrei Yurevich PAULIUCHENKA

    Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO

    Андрэй Юр’евіч ПАЎЛЮЧЕНКА

    Андрей Юрьевич ПАВЛЮЧЕНКО

    Position(en): Leiter des Operations- und Analysezentrums

    Geburtsdatum: 1.8.1971

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere für die Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

    6.11.2020

    55.

    Ihar Ivanavich BUZOUSKI

    Igor Ivanovich BUZOVSKI

    Ігар Іванавіч БУЗОЎСКІ

    Игорь Иванович БУЗОВСКИЙ

    Position(en): Stellvertretender Minister für Information

    Geburtsdatum: 10.7.1972

    Geburtsort: Dorf Koshelevo, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

    6.11.2020

    56.

    Natallia Mikalaeuna EISMANT

    Natalia Nikolayevna EISMONT

    Наталля Мікалаеўна ЭЙСМАНТ

    Наталья Николаевна ЭЙСМОНТ

    Position(en): Pressereferentin des belarussischen Präsidenten

    Geburtsdatum: 16.2.1984

    Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geburtsname: Kirsanova (russische Schreibweise: Кирсанова) oder Selyun (russische Schreibweise: Селюн)

    Geschlecht: weiblich

    Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen.

    6.11.2020

    57.

    Siarhei Yaugenavich ZUBKOU

    Sergei Yevgenevich ZUBKOV

    Сяргей Яўгенавіч ЗУБКОЎ

    Сергей Евгеньевич ЗУБКОВ

    Position(en): Befehlshaber der „Alpha“-Einheit

    Geburtsdatum: 21.8.1975

    Geschlecht: männlich

    Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der „Alpha“-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    6.11.2020

    58.

    Andrei Aliakseevich RAUKOU

    Andrei Alexeyevich RAVKOV

    Андрэй Аляксеевіч РАЎКОЎ

    Андрей Алексеевич РАВКОВ

    Position(en): Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat

    Botschafter der Republik Belarus in Aserbeidschan

    Geburtsdatum: 25.6.1967

    Geburtsort: Dorf Revyaki, Region/Oblast Witebsk / Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat stand er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Aserbeidschan.

    6.11.2020

    59.

    Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH

    Petr Petrovich MIKLASHEVICH

    Пётр Пятровіч МІКЛАШЭВІЧ

    Петр Петрович МИКЛАШЕВИЧ

    Position(en): Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus

    Geburtsdatum: 18.10.1954

    Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmäßig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Maßnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus.

    6.11.2020

    60.

    Anatol Aliaksandravich SIVAK

    Anatoli Alexandrovich SIVAK

    Анатоль Аляксандравіч СІВАК

    Анатолий Александрович СИВАК

    Position(en): Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

    Geburtsdatum: 19.7.1962

    Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte.

    In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.

    17.12.2020

    61.

    Ivan Mikhailavich EISMANT

    Ivan Mikhailovich EISMONT

    Іван Міхайлавіч ЭЙСМАНТ

    Иван Михайлович ЭЙСМОНТ

    Position(en): Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija

    Geburtsdatum: 20.1.1977

    Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschließende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen.

    Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt „Belteleradiokampanija“ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.

    17.12.2020

    62.

    Uladzimir Stsiapanavich KARANIK

    Vladimir Stepanovich KARANIK

    Уладзімір Сцяпанавіч КАРАНІК

    Владимир Степанович КАРАНИК

    Position(en): Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister

    Geburtsdatum: 30.11.1973

    Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe.

    In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.

    17.12.2020

    63.

    Natallia Ivanauna KACHANAVA

    Natalia Ivanovna KOCHANOVA

    Наталля Іванаўна КАЧАНАВА

    Наталья Ивановна КОЧАНОВА

    Position(en): Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus

    Geburtsdatum: 25.9.1960

    Geburtsort: Polotsk, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte.

    17.12.2020

    ▼M34

    64.

    Pavel Mikalaevich LIOHKI

    Pavel Nikolaevich LIOHKI

    Павел Мiкалаевiч ЛЁГКI

    Павел Николаевич ЛЁГКИЙ

    Position(en): Gesandter bei der belarussischen Botschaft in Moskau, ehemaliger Erster Stellvertretender Minister für Information

    Geburtsdatum: 30.5.1972

    Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister für Information war er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Gesandter bei der belarussischen Botschaft in Moskau (Russland).

    17.12.2020

    65.

    Ihar Uladzimiravich LUTSKY

    Igor Vladimirovich LUTSKY

    Iгар Уладзiмiравiч ЛУЦКI

    Игорь Владимирович ЛУЦКИЙ

    Position(en): Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung, ehemaliger Minister für Information

    Geburtsdatum: 31.10.1972

    Geburtsort: Stolin, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Minister für Information war er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.

    17.12.2020

    ▼M18

    66.

    Andrei Ivanavich SHVED

    Andrei Ivanovich SHVED

    Андрэй Іванавіч ШВЕД

    Андрей Иванович ШВЕД

    Position(en): Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

    Geburtsdatum: 21.4.1973

    Geburtsort: Glushkovichi, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an „nicht genehmigten Versammlungen“ Bestrafung androhte.

    17.12.2020

    67.

    Genadz Andreevich BOGDAN

    Gennady Andreievich BOGDAN

    Генадзь Андрэевіч БОГДАН

    Геннадий Андреевич БОГДАН

    Position(en): Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung

    Geburtsdatum: 8.1.1977

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigt er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung. Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenko-Regime.

    17.12.2020

    68.

    Ihar Paulavich BURMISTRAU

    Igor Pavlovich BURMISTROV

    Ігар Паўлавіч БУРМІСТРАЎ

    Игорь Павлович БУРМИСТРОВ

    Position(en): Stabschef und Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

    Geburtsdatum: 30.9.1968

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    17.12.2020

    69.

    Arciom Kanstantinavich DUNKA

    Artem Konstantinovich DUNKO

    Арцём Канстанцінавіч ДУНЬКА

    Артем Константинович ДУНЬКО

    Position(en): Leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees

    Geburtsdatum: 8.6.1990

    Geschlecht: männlich

    In seiner Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden.

    17.12.2020

    ▼M27

    70.

    Aleh Heorhievich KARAZIEI

    Oleg Georgevich KARAZEI

    Алег Георгiевiч КАРАЗЕЙ

    Олег Георгиевич КАРАЗЕЙ

    Position(en): Ehemaliger Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums

    Außerordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums

    Geburtsdatum: 1.1.1979

    Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Außerordentlicher Professor an der Akademie des Innenministeriums.

    17.12.2020

    ▼M34

    71.

    Dzmitry Aliaksandravich KURYAN

    Dmitry Alexandrovich KURYAN

    Дзмiтрый Аляксандравiч КУРЬЯН

    Дмитрий Александрович КУРЬЯН

    Position(en): Stellvertretender Leiter der öffentlichen Miliz der Akademie des Innenministeriums, Oberst der Polizei, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium

    Geburtsdatum: 3.10.1974

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Führungsposition als stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als stellvertretender Leiter der öffentlichen Miliz der Akademie des Innenministeriums und hat weiterhin den Rang eines Oberst der Polizei inne.

    17.12.2020

    ▼M18

    72.

    Aliaksandr Henrykavich TURCHIN

    Alexander (Alexandr) Henrihovich TURCHIN

    Аляксандр Генрыхавіч ТУРЧЫН

    Александр Генрихович ТУРЧИН

    Position(en): Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk

    Geburtsdatum: 2.7.1975

    Geburtsort: Novogrudok, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk ist er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschließlich einiger Komitees. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

    17.12.2020

    ▼M34

    73.

    Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN

    Dmitry Nikolayevich SHUMILIN

    Дзмiтрый Мiкалаевiч ШУМIЛIН

    Дмитрий Николаевич ШУМИЛИН

    Position(en): Stellvertretender Leiter der Direktion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Großveranstaltungen der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

    Geburtsdatum: 26.7.1977

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als stellvertretender Leiter der Abteilung Großveranstaltungen der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Er war nachweislich persönlich an der unrechtmäßigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Stellvertretender Leiter der Direktion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk.

    17.12.2020

    ▼M18

    74.

    Vital Ivanavich STASIUKEVICH

    Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH

    Віталь Іванавіч СТАСЮКЕВІЧ

    Виталий Иванович СТАСЮКЕВИЧ

    Position(en): Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna

    Geburtsdatum: 5.3.1976

    Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmäßige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht.

    17.12.2020

    ▼M34

    75.

    Siarhei Leanidavich KALINNIK

    Sergei Leonidovich KALINNIK

    Сяргей Леанiдавiч КАЛИННИК

    Сергей Леонидович КАЛИННИК

    Position(en): Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk

    Geburtsdatum: 23.7.1979

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt.

    17.12.2020

    ▼M18

    76.

    Vadzim Siarhaevich PRYGARA

    Vadim Sergeyevich PRIGARA

    Вадзім Сяргеевіч ПРЫГАРА

    Вадим Сергеевич ПРИГАРА

    Position(en): Oberstleutnant der Polizei, Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno

    Geburtsdatum: 31.10.1980

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab.

    17.12.2020

    ▼M27

    77.

    Viktar Ivanavich STANISLAUCHYK

    Viktor Ivanovich STANISLAVCHIK

    Вiктар Iванавiч СТАНIСЛАЎЧЫК

    Виктор Иванович СТАНИСЛАВЧИК

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit

    Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums

    Geburtsdatum: 27.1.1971

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

    Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmäßig festgehaltenen Personen.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter des Zentrums für fortgeschrittene Studien und Spezialisten des Innenministeriums.

    17.12.2020

    ▼M34

    78.

    Aliaksandr Aliaksandravich PIETRASH

    Alexander (Alexandr) Alexandrovich PETRASH

    Аляксандр Аляксандравiч ПЕТРАШ

    Александр Александрович ПЕТРАШ

    Position(en): Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Zentralny von Minsk, ehemaliger Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk

    Geburtsdatum: 16.5.1988

    Geschlecht: männlich

    In seiner früheren Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk war er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Berichten zufolge waren unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt.

    Er war an der Verhängung von Geldstrafen gegen Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführer sowie an deren Verhaftung im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 maßgeblich beteiligt.

    Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Zentralny von Minsk.

    17.12.2020

    ▼M18

    79.

    Andrei Aliaksandravich LAHUNOVICH

    Andrei Alexandrovich LAHUNOVICH

    Андрэй Аляксандравіч ЛАГУНОВІЧ

    Андрей Александрович ЛАГУНОВИЧ

    Position(en): Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

    Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    80.

    Alena Vasileuna LITVINA

    Elena Vasilevna LITVINA

    Алена Васільеўна ЛІТВІНА

    Елена Васильевна ЛИТВИНА

    Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

    Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    81.

    Victoria Valeryeuna SHABUNYA

    Victoria Valerevna SHABUNYA

    Вікторыя Валер’еўна ШАБУНЯ

    Виктория Валерьевна ШАБУНЯ

    Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk

    Geburtsdatum: 27.2.1974

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

    Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    82.

    Alena Aliaksandravna ZHYVITSA

    Elena Alexandrovna ZHYVITSA

    Алена Аляксандравна ЖЫВІЦА

    Елена Александровна ЖИВИЦА

    Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk

    Geburtsdatum: 9.4.1990

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

    Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    83.

    Natallia Anatolievna DZIADKOVA

    Natalia Anatolievna DEDKOVA

    Наталля Анатольеўна ДЗЯДКОВА

    Наталья Анатольевна ДЕДКОВА

    Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk

    Geburtsdatum: 2.12.1979

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

    Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    84.

    Maryna Arkadzeuna FIODARAVA

    Marina Arkadievna FEDOROVA

    Марына Аркадзьеўна ФЁДАРАВА

    Марина Аркадьевна ФЕДОРОВА

    Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk

    Geburtsdatum: 11.9.1965

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

    Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    ▼M34

    85.

    Yulia Chaslavauna HUSTYR

    Yulia Cheslavovna HUSTYR

    Юлiя Чаславаўна ГУСТЫР

    Юлия Чеславовна ГУСТЫР

    Position(en): Anwältin bei der Rechtsberatungsstelle des Bezirks Kastrytschnitski von Minsk, ehemalige Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk

    Geburtsdatum: 14.1.1984

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer früheren Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk war sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt.

    Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Anwältin bei der Rechtsberatungsstelle des Bezirks Kastrytschnitski von Minsk.

    17.12.2020

    ▼M18

    86.

    Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA

    Elena Timofeyevna NEKRASOVA

    Алена Цімафееўна НЯКРАСАВА

    Елена Тимофеевна НЕКРАСОВА

    Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk

    Geburtsdatum: 26.11.1974

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

    Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    ▼M34

    87.

    Aliaksandr Vasilevich SHAKUTSIN

    Aleksandr Vasilevich SHAKUTIN

    Аляксандр Васiльевiч ШАКУЦIН

    Александр Васильевич ШАКУТИН

    Position(en): Geschäftsmann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Amkodor-Holding, Anteilseigner von SV Maschinen GmbH, UAB EM System, Anulatrans SIA, Amkodor-Tsentr, OOO Iskamed, OOO PMI Inzhiniring

    Geburtsdatum: 12.1.1959

    Geburtsort: Bolshoe Babino, Kreis Orscha, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor sowie in anderen Sektoren.

    Berichten zufolge gehört er zu den Personen, die unter Lukashenkas Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein ehemaliges Mitglied des Präsidiums der für Lukashenka eintretenden öffentlichen Vereinigung „Belaya Rus“ und ein ehemaliges Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus.

    In öffentlichen Äußerungen vom Juli 2020 verurteilte er die Proteste der Opposition in Belarus und unterstützte damit die Repressionspolitik des Lukashenka-Regimes gegen friedliche Demonstranten, die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft.

    Damit profitiert er vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.

    Er nimmt nach wie vor Geschäftsinteressen in Belarus wahr.

    17.12.2020

    ▼M27

    88.

    Mikalai Mikalaevich VARABEI/VERABEI

    Nikolay Nikolaevich VOROBEY

    Мiкалай Мiкалаевiч ВАРАБЕЙ/ВЕРАБЕЙ

    Николай Николаевич ВОРОБЕЙ

    Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe

    Geburtsdatum: 4.5.1963

    Geburtsort: Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)

    Geschlecht: männlich

    Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute und nahm Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren wahr.

    Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam. Sein Unternehmen BelKazTrans erhielt das ausschließliche Recht, Kohle durch Belarus zu verbringen. Im Dezember 2020 übertrug er einen Teil seiner Vermögenswerte auf mit ihm eng verbundene Geschäftspartner. Medienberichten zufolge kontrolliert er immer noch die Unternehmen Interservice und Oil Bitumen Plant. Er unterhält Geschäftstätigkeiten und enge Beziehungen zu den belarussischen Behörden und lieferte Lukashenka zwei Luxusautos. Er nimmt auch Geschäftsinteressen in der Ukraine und in Russland wahr.

    Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    17.12.2020

    ▼M34

    89.

    Natallia Mikhailauna BUHUK

    Natalia Mikhailovna BUGUK

    Наталля Мiхайлаўна БУГУК

    Наталья Михайловна БУГУК

    Position: Richterin am Stadtgericht Minsk, ehemalige Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky von Minsk

    Geburtsdatum: 19.12.1989

    Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als ehemalige Richterin am Gericht des Stadtbezirks Frunsensky von Minsk war Natallia Buhuk verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung von Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Richterin am Stadtgericht Minsk.

    21.6.2021

    90.

    Alina Siarhieeuna KASIANCHYK

    Alina Sergeevna KASYANCHYK

    Алiна Сяргееўна КАСЬЯНЧЫК

    Алина Сергеевна КАСЬЯНЧИК

    Position: Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Minsk, ehemalige stellvertretende Staatsanwältin am Gericht des Stadtbezirks Frusensky von Minsk

    Geburtsdatum: 12.3.1998

    Geburtsort:

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als ehemalige stellvertretende Staatsanwältin am Gericht des Stadtbezirks Frusensky von Minsk hat Alina Kasianchyk das Lukashenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten vertreten. Insbesondere hat sie die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova für die Aufzeichnung von friedlichen Protesten auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen „Verschwörung“ und „Verstößen gegen die öffentliche Ordnung“ strafrechtlich verfolgt. Außerdem wurden von ihr Mitglieder der belarussischen Zivilgesellschaft strafrechtlich verfolgt — beispielsweise für die Teilnahme an friedlichen Protesten und an Gedenkveranstaltungen für den ermordeten Demonstranten Aliaksandr Taraikousky. Sie hat beim Richter stets lange Haftstrafen beantragt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    Sie ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft der Stadt Minsk.

    21.6.2021

    ▼M21

    91.

    Ihar Viktaravich KURYLOVICH

    Igor Viktorovich KURILOVICH

    Ігар Віĸтаравіч КУРЫЛОВІЧ,

    Игорь Викторович КУРИЛОВИЧ

    Leitender Ermittler der Bezirksabteilung von Frunsensky im Ermittlungskomitee

    Geburtsdatum: 26.09.1990

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als leitender Ermittler am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk war Ihar Kurylovich an der Vorbereitung einer politisch motivierten Strafsache gegen die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova beteiligt. Die Journalistinnen, die eine Sendung über friedliche Prozesse gemacht hatten, wurden wegen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung angeklagt und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    92.

    Siarhei Viktaravich SHATSILA

    Sergei Viktorovich SHATILO

    Сяргей Віĸтаравіч ШАЦІЛА

    Сергей Виĸторович ШАТИЛО

    Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk

    Geburtsdatum: 13.08.1989

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Siarhei Shatsila für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Natallia Hersche, Dzmitry Halko und Dzmitry Karatkevich, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    93.

    Anastasia Vasileuna ACHALAVA

    Anastasia Vasilievna ACHALOVA

    Анастасія Васільеўна АЧАЛАВА

    Анастасия Васильевна АЧАЛОВА

    Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk

    Geburtsdatum: 15.10.1992

    Geburtsort: Minsk, Belarus

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Anastasia Achalava für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates Dzmitry Kruk sowie von medizinischem Personal und älteren Menschen. Berichten zufolge stützen sich die unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren auf anonyme Zeugenaussagen.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    94.

    Mariya Viachaslavauna YAROKHINA

    Maria Viacheslavovna YEROKHINA

    Марыя Вячаславаўна ЯРОХІНА

    Мария Вячеславовна ЕРОХИНА

    Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk

    Geburtsdatum: 04.07.1987

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Mariya Yarokhina verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, aktive Gewerkschaftsmitglieder, Sportler und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Journalisten Uladzimir Hrydzin.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    95.

    Yuliya Aliaksandrauna BLIZNIUK

    Yuliya Aleksandrovna BLIZNIUK

    Юлія Аляĸсандраўна БЛІЗНЮК

    Юлия Алеĸсандровна БЛИЗНЮК

    Stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk

    Geburtsdatum: 23.09.1971

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Yuliya Blizniuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Artsiom Khvashcheuski, Artsiom Sauchuk und Maksim Pauliushchyk. Letztere werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    96.

    Anastasia Dzmitreuna KULIK

    Anastasia Dmitrievna KULIK

    Анастасія Дзмітрыеўна КУЛІК

    Анастасия Дмитриевна КУЛИК

    Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk

    Geburtsdatum: 28.07.1989

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richterin am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Anastasia Kulik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aliaksandr Zakharevich, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener eingestuft wird.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    97.

    Maksim Leanidavich TRUSEVICH

    Maksim Leonidovich TRUSEVICH

    Маĸсім Леанідавіч ТРУСЕВІЧ

    Маĸсим Леонидович ТРУСЕВИЧ

    Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk

    Geburtsdatum: 12.08.1989

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Maksim Trusevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    98.

    Tatsiana Yaraslavauna MATYL

    Tatiana Yaroslavovna MOTYL

    Тацяна Яраславаўна МАТЫЛЬ

    Татьяна Ярославовна МОТЫЛЬ

    Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk

    Geburtsdatum: 20.01.1968

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk ist Tatsiana Matyl für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionspolitikers Mikalai Statkevich und des Journalisten Alexander Borozenko. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    99.

    Aliaksandr Anatolevich RUDZENKA

    Aleksandr Anatolevich RUDENKO

    Аляĸсандр Анатольевіч РУДЗЕНКА

    Алеĸсандр Анатольевич РУДЕНКО

    Stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk

    Geburtsdatum: 01.12.1981

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Aliaksandr Rudzenka für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung eines älteren, behinderten Demonstranten zu einer Geldstrafe sowie für die Verurteilung von Lyudmila Kazak, der Anwältin der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    100.

    Aliaksandr Aliaksandravich VOUK

    Aleksandr Aleksandrovich VOLK

    Аляĸсандр Аляĸсандравіч ВОЎК

    Алеĸсандр Алеĸсандрович ВОЛК

    Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk

    Geburtsdatum: 01.08.1979

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Aliaksandr Vouk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Schwestern Anastasia und Victoria Mirontsev, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    101.

    Volha Siarheeuna NIABORSKAIA

    Olga Sergeevna NEBORSKAIA

    Вольга Сяргееўна НЯБОРСКАЯ

    Ольга Сергеевна НЕБОРСКАЯ

    Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk

    Geburtsdatum: 14.02.1991

    Geburtsort:

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Volha Niaborskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Sofia Malashevich und Tikhon Kliukach, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    102.

    Marina Sviataslavauna ZAPASNIK

    Marina Sviatoslavovna ZAPASNIK

    Марына Святаславаўна ЗАПАСНІК

    Марина Святославовна ЗАПАСНИК

    Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksgerichts Leninskiy in Minsk

    Geburtsdatum: 28.03.1982

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretende Vorsitzende und Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Marina Zapasnik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Vladislav Zenevich, Olga Pavlova, Olga Klaskovskaya, Viktar Barushka, Sergey Ratkevich, Aleksey Charvinskiy, Andrey Khrenkov, des Studenten Viktor Aktistov und des minderjährigen Maksim Babich. Sie alle werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    103.

    Maksim Yurevich FILATAU

    Maksim Yurevich FILATOV

    Максім Юр’евіч Філатаў

    Максим Юрьевич ФИЛАТОВ

    Richter am Stadtgericht Lida

    Geburtsdatum:

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richter am Stadtgericht Lida ist Maksim Filatau für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Aktivisten Vitold Ashurok, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener anerkannt wird.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    ▼M34

    104.

    Andrei Vaclavavich HRUSHKO

    Andrei Vatslavovich GRUSHKO

    Андрэй Вацлававiч ГРУШКО

    Андрей Вацлавович ГРУШКО

    Position: Stellvertretender Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Leninsky von Brest, ehemaliger Richter am Gericht des Stadtbezirks Leninsky von Brest

    Geburtsdatum: 24.1.1979

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richter am Gericht des Stadtbezirks Leninsky von Brest ist Andrei Hrushko für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aktivisten, die als politische Gefangene anerkannt sind, und Minderjährigen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    Zurzeit bekleidet er das Amt des Stellvertretenden Direktors des Gerichts des Stadtbezirks Leninsky von Brest.

    21.6.2021

    ▼M21

    105.

    Dzmitry Iurevich HARA

    Dmitry Iurevich GORA

    Дзмітрый Юр’евіч ГАРА

    Дмитрий Юрьевич ГОРА

    Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees (am 11. März 2021 ernannt);

    ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus (bis zum 11. März 2021)

    Geburtsdatum: 04.05.1970

    Geburtsort: Tbilisi, früher Georgische SSR (jetzt Georgien)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Generalstaatsanwalt bis März 2021 trägt Dzmitry Hara die Verantworung für politisch motivierte Strafsachen gegen friedliche Demonstranten, Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Dzmitry Hara war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.

    Als Leiter der staatlichen Kommission, die von der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt wurde, um bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Machtsmissbrauch durch Strafverfolgungsbeamte zu ermitteln, ist Dzmitry Hara für die Untätigkeit dieser Einrichtung verantwortlich, da trotz Anträgen auf Einleitung von Strafverfahren wegen Gewaltanwendung, Misshandlung und Folter kein Fall bekannt ist, in dem solche Ermittlungen stattgefunden haben.

    Seit März 2021 ist er Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees. Als solcher ist er für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Teilnehmern an friedlichen Protesten verantwortlich.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    106.

    Aliaksei Kanstantsinavich STUK

    Alexey Konstantinovich STUK

    Аляĸсей Канстанцінавіч СТУК

    Алеĸсей Константинович СТУК

    Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

    Geburtsdatum: 1959

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Aliaksei Stuk die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er ist verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft die Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz noch schärfer kontrolliert und Teilnehmer an friedlichen Protesten in unverhältnismäßiger Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Er erklärte öffentlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft daran arbeitete, „illegale“ Bürgervereinigungen zu ermitteln und deren Tätigkeit zu unterdrücken.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    107.

    Genadz Iosifavich DYSKO

    Gennadi Iosifovich DYSKO

    Генадзь Іосіфавіч ДЫСКО

    Геннадий Иосифович ДЫСКО

    Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus, Staatsrat für Justiz der 3. Klasse Geburtsdatum: 22.03.1964

    Geburtsort: Oshmyany, Region Hrodna, Belarus (früher UdSSR)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Genadz Dysko die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen die Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    108.

    Sviatlana, Anatoleuna LYUBETSKAYA

    Svetlana Anatolevna LYUBETSKAYA

    Святлана Анатольеўна ЛЮБЕЦКАЯ

    Светлана Анатольевна ЛЮБЕЦКАЯ

    Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Vorsitzende der Ständigen Rechtskommission

    Geburtsdatum: 03.06.1971

    Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Ukraine)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Vorsitzende der parlamenarischen Rechtskommission ist Sviatlana Lyubetskaya für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist sie für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben.

    21.6.2021

    109.

    Aliaksei Uladzimiravich IAHORAU

    Alexei Vladimirovich YEGOROV

    Аляксей Уладзіміравіч ЯГОРАЎ

    Алексей Владимирович ЕГОРОВ

    Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus; Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission

    Geburtsdatum: 16.12.1969

    Geburtsort: Novosokolniki, Region Pskov, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Vorsitzender der parlamenarischen Rechtskommission ist Aliaksei Iahorau für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben.

    21.6.2021

    110.

    Aliaksandr Paulavich AMELIANIUK

    Aleksandr Pavlovich OMELYANYUK

    Аляксандр Паўлавіч АМЕЛЬЯНЮК

    Александр Павлович ОМЕЛЬЯНЮК

    Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission

    Geburtsdatum: 06.03.1964

    Geburtsort: Kobrin, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Vorsitzender der parlamentarischen Rechtskommission ist Aliaksandr Amelianiuk für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben.

    21.6.2021

    111.

    Andrei Mikalaevich MUKAVOZCHYK

    Andrei Nikolaevich MUKOVOZCHYK

    Андрэй Міĸалаевіч МУКАВОЗЧЫК

    Андрей Ниĸолаевич МУКОВОЗЧИК

    Politischer Beobachter von „Sovietskaia Belarus — Belarus Segodnya“ (Belarus heute)

    Geburtsdatum: 13.06.1963

    Geburtsort: Novosibirsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Reisepass-Nr.: MP 3413113 und MP 2387911

    Andrei Mukavozchyk gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenko-Regimes und veröffentlicht seine Beiträge in der amtlichen Zeitung der Präsidialverwaltung „Belarus Segodnya“. In seinen Artikeln werden die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft mithilfe von Falschinformationen systematisch in einem schlechten Licht dargestellt und verächtlich gemacht. Er ist ein wichtiges Sprachrohr der Regierungspropaganda, die Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft unterstützt und rechtfertigt.

    Im Mai 2020 erhielt Mukavozchyk von der belarussischen Journalistenunion, einer regierungsfreundlichen Organisation, den Preis „Goldene Feder“. Im Dezember 2020 erhielt er den Preis „Goldener Buchstabe“, der ihm von Vertretern des belarussischen Informationsministeriums überreicht wurde. Im Januar 2021 unterzeichnete Aliaksandr Lukashenka ein Dekret zur Auszeichnung von Mukavozchyk mit einem Orden für verdienstvolle Tätigkeiten.

    Damit profitiert dieser vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

    21.6.2021

    ▼M27

    112.

    Siarhei Aliaksandravich GUSACHENKA

    Sergey Alexandrovich GUSACHENKO

    Сяргей Аляксандравiч ГУСАЧЭНКА

    Сергей Александрович ГУСАЧЕНКО

    Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt (Belteleradiokampanija)

    Geburtsdatum: 5.11.1983

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Tel. (Büro): +375 (17) 369-90-15

    Als stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt Belteleradiokampanija, Autor und Moderator der wöchentlichen Propaganda-Fernsehshow „Glavnyy efir“ hat Siarhei Gusachenka der belarussischen Öffentlichkeit bereitwillig Falschinformationen über die Wahlergebnisse, Proteste und die Repression durch die staatlichen Behörden sowie die Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des illegalen Überschreitens der Außengrenzen der Union präsentiert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie das Staatsfernsehen über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschließlich Lukashenka.

    Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.

    21.6.2021

    ▼M21

    113.

    Genadz Branislavavich DAVYDZKA

    Gennadi Bronislavovich DAVYDKO

    Генадзь Браніслававіч ДАВЫДЗЬКА

    Геннадий Брониславович ДАВЫДЬКO

    Mitglied der Repräsentantenkammer, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Medien

    Vorsitzender der belarussischen politischen Organisation Belaya Rus

    Geburtsdatum: 29.09.1955

    Geburtsort: Dorf Popovka, Senno/Sjanno, Gebiet Vitebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Reisepass-Nr.: MP2156098

    Als Vorsitzender von Belaya Rus, einer wichtigen lukaschenkofreundlichen Organisation, gehört Genadz Davydzka zu den wichtigsten Propagandisten des Regimes. Bei seiner Unterstützung Lukaschenkos machte er oft hetzerische Äußerungen und ermutigte den Staatsapparat zu Gewalt gegen friedliche Demonstranten.

    Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    ▼M27

    114.

    Volha Mikalaeuna CHAMADANAVA

    Olga Nikolaevna CHEMODANOVA

    Вольга Мiĸалаеўна ЧАМАДАНАВА

    Ольга Ниĸолаевна ЧЕМОДАНОВА

    Position(en): Ehemalige Pressesekretärin des belarussischen Innenministeriums

    Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

    Geburtsdatum: 13.10.1977

    Geburtsort: Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Dienstgrad: Oberst

    Reisepass-Nr.: MC1405076

    In ihrer früheren Position als wichtigste Medienfigur des belarussischen Innenministeriums spielte Volha Chamadanava eine Schlüsselrolle bei der Verdrehung und Zurückweisung der Tatsachen in Bezug auf die Gewalt gegen Demonstranten und bei der Verbreitung von Falschinformationen über sie. Sie bedrohte friedliche Demonstranten und rechtfertigte kontinuierlich die gegen sie verübte Gewalt.

    Da sie dem Sicherheitsapparat angehörte und in seinem Namen sprach, unterstützt sie daher das Lukaschenka-Regime.

    Sie ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Leiterin der Hauptabteilung für Ideologie und Jugend des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk.

    21.6.2021

    ▼M21

    115.

    Siarhei Ivanavich SKRYBA

    Sergei Ivanovich SKRIBA

    Сяргей Іванавіч СКРЫБА

    Сергей Иванович СКРИБА

    Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft

    Geburtsdatum: 21.11.1964 / 1965

    Geburtsort: Kletsk, Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    E-Mail: skriba_s@bseu.by

    Als Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft ist Siarhei Skryba verantwortlich für Sanktionen gegen Studenten wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten, einschließlich ihres Ausschlusses von der Universität.

    Einige dieser Sanktionen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 verhängt, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    116.

    Siarhei Piatrovich, RUBNIKOVICH

    Sergei Petrovich RUBNIKOVICH

    Сяргей Пятровіч РУБНІКОВІЧ Сергей Петрович РУБНИКОВИЧ

    Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin Geburtsdatum: 1974

    Geburtsort: Sharkauschyna, Gebiet Vitebsk/Viciebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Siarhei Rubnikovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    117.

    Aliaksandr Henadzevich BAKHANOVICH

    Aleksandr Gennadevich BAKHANOVICH

    Аляĸсандр Генадзевіч БАХАНОВІЧ

    Алеĸсандр Геннадьевич БАХАНОВИЧ

    Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest

    Geburtsdatum: 1972

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Rektor der Technischen Staatsuniversität Brest, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Aliaksandr Bakhanovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    118.

    Mikhail Ryhoravich BARAZNA

    Mikhail Grigorevich BOROZNA

    Міхаіл Рыгоравіч БАРАЗНА

    Михаил Григорьевич БОРОЗНА

    Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie

    Geburtsdatum: 20.11.1962

    Geburtsort: Rakusheva, Gebiet Mahileu/Mogiliev, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie ist Mikhail Barazna verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen.

    Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

    Daher ist Mikhail Barazna für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    119.

    Maksim Uladzimiravich RYZHANKOU

    Maksim Vladimirovich RYZHENKOV

    Максім Уладзіміравіч РЫЖАНКОЎ

    Максим Владимирович РЫЖЕНКОВ

    Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung

    Geburtsdatum: 19.06.1972

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung steht Maksim Ryzhankou in enger Verbindung zum Präsidenten und ist für die Duchsetzung der Befugnisse des Präsidenten in der Innen- und Außenpolitik verantwortlich. In über 20 Jahren seiner Laufbahn im belarussichen Staatsdienst hatte er eine Reihe von Ämtern inne, u. a. im Außenministerium und in verschiedenen Botschaften. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    120.

    Dzmitry Aliaksandravich LUKASHENKA

    Dmitry Aleksandrovich LUKASHENKO

    Дзмітрый Аляксандравіч ЛУКАШЭНКА

    Дмитрий Александрович ЛУКАШЕНКО

    Geschäftsmann, Vorsitzender des Sportclubs des Präsidenten

    Geburtsdatum: 23.03.1980

    Geburtsort: Mogilev/Mahiliou, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Dzmitry Lukashenka ist Aliaksandr Lukashenkas Sohn und Geschäftsmann. Seit 2005 ist er Vorsitzender des staatlich-öffentlichen Vereins „Sportclub des Präsidenten“ und 2020 wurde er in dieses Amt wiedergewählt. Über diese Einrichtung macht er Geschäfte und kontrolliert eine Reihe von Unternehmen. Er wohnte der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

    21.6.2021

    ▼M27

    121.

    Liliya Valereuna LUKASHENKA (SIAMASHKA)

    Liliya Valerevna LUKASHENKO (SEMASHKO)

    Лiлiя Валер'еўна ЛУКАШЭНКА (СЯМАШКА)

    Лилия Валерьевна ЛУКАШЕНКО (СЕМАШКО)

    Position(en): Geschäftsfrau, Direktorin einer Kunstgalerie

    Geburtsdatum: 29.10.1979

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 4291079A047PB1

    Liliya Lukashenka ist Viktar Lukashenkas Ehefrau und Aliaksandr Lukashenkas Schwiegertochter. Sie war mit einer Reihe sehr bekannter Unternehmen eng verbunden, die vom Lukaschenka-Regime profitiert haben, darunter Dana Holdings/Dana Astra und der Konzern Belkhudozhpromysly. Zusammen mit ihrem Ehemann Viktar Lukashenka wohnte sie der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei.

    Sie ist derzeit Direktorin der Kunstgalerie „Art Chaos“. Ihre Geschäftstätigkeiten werden von regimenahen Medien gefördert.

    Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    21.6.2021

    ▼M21

    122.

    Valeri Valerevich IVANKOVICH

    Valery Valerevich IVANKOVICH

    Валерый Валер’евіч ІВАНКОВІЧ

    Валерий Валерьевич ИВАНКОВИЧ

    Generaldirektor von OJSC „MAZ“

    Geburtsdatum: 1971

    Geburtsort: Novopolotsk, Weißrussische SSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Generaldirektor von OJSC „MAZ“ trägt Valeri Ivankavich die Verantwortung für die Festnahme von MAZ-Mitarbeitern durch Sicherheitskräfte auf dem MAZ-Betriebsgelände und für die Entlassung von MAZ-Beschäftigten, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilnahmen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

    Er wurde von Lukaschenko zum Mitglied der Kommission ernannt, die mit dem Entwurf von Änderungen an der belarussischen Verfassung betraut wurde. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    ▼M34

    123.

    Aliaksandr Yauhenavich SHATROU

    Alexander (Alexandr) Evgenevich SHATROV

    Аляксандр Яўгенавiч ШАТРОЎ

    Александр Евгеньевич ШАТРОВ

    Position(en): Geschäftsmann, Anteilseigner und ehemaliger Geschäftsführer von Synesis LLC

    Geburtsdatum: 9.11.1978

    Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: russisch, belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3091178A002VF5

    Als ehemaliger Geschäftsführer und ehemaliger Mehrheitsanteilseigner von Synesis LLC war Alexander Shatrov für den Beschluss dieses Unternehmens verantwortlich, den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, zur Verfügung zu stellen, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann. Daher trägt er zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch den Staatsapparat bei. Eigenen Angaben zufolge stellt Synesis den belarussischen Behörden die Plattform Kipod inzwischen nicht mehr zur Verfügung, nach Berichten der Vereinigung belarussischer Sicherheitskräfte BYPOL wird Kipod jedoch nach wie vor von den staatlichen Sicherheitsorganen genutzt.

    Synesis gehört zu den Unternehmen, die in dem mit dem Dekret von Aliaksandr Lukashenka eingerichteten Hi-Tech-Park angesiedelt sind, und genießt daher zahlreiche Vergünstigungen, wie die Befreiung von der Einkommenssteuer, der MwSt., von Offshore-Gebühren, Zöllen u. dgl.

    Synesis LLC und ihre Filiale Panoptes profitieren von ihrer Beteiligung am staatlichen Sicherheitsüberwachungssystem. Auch andere Unternehmen, wie BelBet und Synesis Sport, deren Eigentümer oder Miteigentümer Shatrov war, profitieren von Regierungsaufträgen.

    Er gab öffentliche Erklärungen ab, in denen er die Menschen, die gegen das Lukashenka-Regime protestierten, kritisierte und das Fehlen von Demokratie in Belarus relativierte. Damit profitiert er vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.

    Er ist nach wie vor Anteilseigner von Synesis LLC.

    21.6.2021

    ▼M27

    124.

    Siarhei Siamionavich TSIATSERYN

    Sergei Semionovich TETERIN

    Сяргей Сямёнавiч ЦЯЦЕРЫН

    Сергей Семёнович ТЕТЕРИН

    Position(en): Geschäftsmann, Eigentümer von BelGlobalStart, Miteigentümer von VIBEL, ehemaliger Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands

    Geburtsdatum: 7.1.1961

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Siarhei Tsiatseryn zählt zu den führenden in Belarus tätigen Geschäftsleuten und hat (durch seine Firma BelGlobalStart) Wirtschaftsinteressen im Vertrieb von alkoholischen Getränken, Lebensmitteln und Möbeln. Er gehört zum inneren Kreis von Lukaschenka.

    2019 wurde BelGlobalStart die Möglichkeit gegeben, mit dem Bau eines multifunktionellen Geschäftszentrums gegenüber dem Präsidentenpalast in Minsk zu beginnen. Siarhei Tsiatseryn ist Miteigentümer des Unternehmens VIBEL, das Werbespots auf einer Reihe von Kanälen des belarussischen Staatsfernsehens verkauft. Er war Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands und ehemaliger Berater Lukashenkas für Sportangelegenheiten.

    21.6.2021

    ▼M34

    125.

    Mikhail Safarbekovich GUTSERIEV

    Микаил (Михаил) Сафарбекович ГУЦЕРИЕВ

    Position(en): Geschäftsmann, Anteilseigner und Leiter von Slavkali, Verwaltungsratsvorsitzender und Anteilseigner von: JSC Mospromstroi, Industrial Financial Group Safmar JSC, LLC Proekt Grad.
    Mitglied des Verwaltungsrats und Anteilseigner von JSC NKNeftisa ►C8  
    Geburtsdatum: 9.3.1958  ◄
    Geburtsort: Akmolinsk, früher UdSSR (jetzt Kasachstan)
    Geschlecht: männlich
    Staatsangehörigkeit: russisch

    Mikhail Gutseriev ist ein bekannter russischer Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen in Belarus im Energie- und Kalisektor, im Gastgewerbe und anderen Branchen. Er ist ein langjähriger Bekannter von Aliaksandr Lukashenka und konnte dank dieser Verbindung zur politischen Elite in Belarus erheblichen Reichtum anhäufen und Einfluss gewinnen. Das früher von Gutseriev kontrollierte Unternehmen Safmar war die einzige russische Ölgesellschaft, die belarussische Raffinierien während der Energiekrise zwischen Belarus und Russland im Frühjahr 2020 weiterhin mit Öl belieferte.

    Gutseriev unterstützte Lukashenka auch bei Streitigkeiten mit Russland über Öllieferungen. Gutseriev war Vorsitzender des Verwaltungsrats und Anteilseigner des Unternehmens Slavkali, das derzeit die Nezhinsky-Anlage für den Abbau und die Verarbeitung der Kaliumchloridvorkommen der Kalilagerstätte von Starobinsky bei Lyuban errichtet. Diese Investition in Höhe von 2 Mrd. USD ist die größte in Belarus. Lukashenka versprach, die Stadt Lyuban ihm zu Ehren in „Gutserievsk“ umzubenennen.

    Zu seinen Unternehmungen in Belarus gehörten auch die Slavneft-Tankstellen und Erdöllager sowie ein Hotel, ein Geschäftszentrum und ein Flughafen-Terminal in Minsk. Als in Russland strafrechtliche Ermittlungen gegen Gutseriev eingeleitet wurden, nahm Lukashenka ihn in Schutz. Lukashenka dankte Gutseriev für seine finanziellen Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken und für die Investitionen in Höhe von Milliarden Dollar in Belarus. Gutseriev soll Lukashenka luxuriöse Geschenke gemacht haben.

    Gutseriev erklärte sich ferner zum Eigentümer eines Wohnsitzes, der de facto Lukashenka gehört, und schützte ihn somit, als Journalisten mit der Untersuchung der Vermögenswerte von Lukashenka begannen. Gutseriev hat am 23. September 2020 an der heimlichen Amtseinführung von Lukashenka teilgenommen. Im Oktober 2020 erschienen Lukashenka und Gutseriev bei der Eröffnung einer orthodoxen Kirche, die von Letzterem finanziert wurde.

    Als im August 2020 streikende Bedienstete der belarussischen Staatsmedien entlassen wurden, wurden Medienberichten zufolge als Ersatz für die entlassenen Arbeitnehmer russische Medienmitarbeiter mit einem Flugzeug, das Gutseriev gehört, nach Belarus geflogen und im Hotel Minsk Renaissance untergebracht, das ebenfalls Gutseriev gehört. Gutseriev unterstützte die Anschaffung von CT-Scannern für Belarus während der COVID-19-Krise. Mikhail Gutseriev profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es.

    21.6.2021

    ▼M21

    126.

    Aliaksey Ivanavich ALEKSIN

    Alexei Ivanovich OLEKSIN

    Аляксей Іванавіч АЛЕКСІН

    Алексей Иванович ОЛЕКСИН

    Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe

    Geburtsdatum:

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Aliaksei Aleksin ist einer der führenden Geschäftsleute in Belarus mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Erdöl und Energie, Immobilien, Entwicklung, Logistik, Tabak, Einzelhandel, Finanzen usw. Er unterhält enge Beziehungen zu Aliaksandr Lukashenka und dessen Sohn und ehemaligem nationalen Sicherheitsberater Viktar Lukashenka. Aliaksei Aleksin ist aktives Mitglied in der Biker-Bewegung in Belarus, einem Hobby, das er mit Viktar Lukashenka teilt. Sein Unternehmen besitzt eine Immobilie in „Alexandria 2“ (Region Mogilev), die allgemein als „Residenz des Präsidenten“ bezeichnet wird, weil sich Aliaksandr Lukashenka dort regelmäßig aufhält.

    Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, Initiator und Mitverwalter des Projekts der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret errichtet wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Aleksin und andere Miteigentümer der Bremino-Gruppe wurden durch Viktar Lukashenka unterstützt.

    Die Unternehmen „Inter Tobacco“ und „Energo-Oil“, die Aleksin und nahen Angehörigen von Aleksin gehören, erhielten auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukashenka unterzeichneten Dekrets ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus und staatliche Unterstützung für die Gründung von „Tabakierka“-Kiosken. Aleksin war vermutlich an der Gründung von GardServis, dem ersten von der Regierung genehmigten privaten Militärunternehmen in Belarus, beteiligt, dem Verbindungen zum belarussischen Sicherheitsapparat nachgesagt werden. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

    21.6.2021

    ▼M27

    127.

    Aliaksandr Mikalaevich ZAITSAU

    Alexander (Alexandr) Nikolaevich ZAITSEV

    Аляксандр Мiкалаевiч ЗАЙЦАЎ

    Александр Николаевич ЗАЙЦЕВ

    Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe und der Sohra-Gruppe

    Geburtsdatum: 22.11.1976

    Geburtsort: Rushany, Region/Oblast Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Aliaksandr Zaitsau ist der ehemalige Assistent von Viktar Lukashenka, dem Sohn und ehemaligen nationalen Sicherheitsberater von Aliaksandr Lukashenka. Durch seinen Zugang zur Lukashenka-Familie erhält Zaitsau lukrative Verträge für seine wirtschaftlichen Unternehmungen. Er hatte enge Verbindungen zur Sohra-Gruppe, der Rechte für die Ausfuhr von Produkten aus staatseigenen Unternehmen (Traktoren, Lastkraftwagen) an die Golfstaaten und afrikanische Länder gewährt werden. Er ist ferner Miteigentümer und Vorsitzender des Rates der an der Bremino-Gruppe Beteiligten. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Zaitsau und andere Eigentümer der Bremino-Gruppe wurden von Viktar Lukashenka unterstützt.

    Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    21.6.2021

    ▼M21

    128.

    Ivan Branislavavich MYSLITSKI

    Ivan Bronislavovich MYSLITSKIY

    Іван Браніслававіч МЫСЛІЦКІ

    Иван Брониславович МЫСЛИЦКИЙ

    Erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

    Geburtsdatum: 23.10.1976

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Ivan Myslitski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

    In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    ▼M34

    129.

    Aleh Mikalaevich, BELIAKOU

    Oleg Nikolaevich BELIAKOV

    Алег Мiĸалаевiч БЕЛЯКОЎ

    Олег Ниĸолаевич БЕЛЯКОВ

    Position: Leiter der Abteilung für ideologische Arbeit und Personalbetreuung im belarussischen Innenministerium, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

    Geburtsdatum:

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, war Aleh Beliakou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukashenka an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

    In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung für ideologische Arbeit und Personalbetreuung im belarussischen Innenministerium.

    21.6.2021

    ▼M21

    130.

    Uladzislau Aliakseevich MANDRYK

    Vladislav Alekseevich MANDRIK

    Уладзіслаў Аляксеевіч МАНДРЫК

    Владислав Алексеевич МАНДРИК

    Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

    Geburtsdatum: 04.07.1971

    Geburtsort:

    Nationaler Personalausweis: 3040771A125PB2; Reisepass-Nr.: MP3810311.

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Uladzislau Mandryk verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

    In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    ▼M34

    131.

    Andrei Mikalaevich DAILIDA

    Andrei Nikolaevich DAILIDA

    Андрэй Мiкалаевiч ДАЙЛIДА

    Андрей Ниĸолаевич ДАЙЛИДА

    Position: Leiter der Abteilung Hinterlandlogistik des belarussischen Innenministeriums, ehemaliger Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

    Geburtsdatum: 1.7.1974

    Geburtsort:

    Reisepass-Nr.: KH2133825

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, war Andrei Dailida verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukashenka an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

    In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Für seine Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium hat er im Dezember 2020 den Orden des Präsidenten für besondere Verdienste am Mutterland erhalten und somit vom Lukashenka-Regime profitiert.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Leiter der Abteilung Hinterlandlogistik des belarussischen Innenministeriums.

    21.6.2021

    ▼M21

    132.

    Aleh Mikalaevich LASHCHYNOUSKI

    Oleg Nikolaevich LASHCHINOVSKII

    Алег Мікалаевіч ЛАШЧЫНОЎСКІ

    Олег Николаевич ЛАЩИНОВСКИЙ

    Ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

    Geburtsdatum: 12.05.1963

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als ehemals stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, war Aleh Lashchynouski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums in diesen Hafteinrichtungen festgehalten wurden.

    In seiner ehemaligen Funktion war er für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen verantwortlich; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Festgenommenen unterzogen wurden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    133.

    Zhana Uladzimirauna BATURYTSKAIA

    Zhanna Vladimirovna BATURITSKAYA

    Жана Уладзіміраўна БАТУРЫЦКАЯ

    Жанна Владимировна БАТУРИЦКАЯ

    Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

    Geburtsdatum: 20.04.1972

    Geburtsort:

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Zhana Baturitskaia verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

    In ihrer Funktion trägt sie die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge, brutale Folter.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    134.

    Dzmitry Mikalaevich STREBKOU

    Dmitry Nikolaevich STREBKOV

    Дзмітрый Мікалаевіч СТРЭБКОЎ

    Дмитрий Николаевич СТРЕБКОВ

    Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino

    Geburtsdatum: 19.03.1977

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino ist Dzmitry Strebkou verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dieser Haftanstalt und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt und dem dazugehörigen Untersuchungsgefängnis festgehalten wurden.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    135.

    Yauhen Andreevich SHAPETSKA

    Evgeniy Andreevich SHAPETKO

    Яўген Андрэевіч ШАПЕЦЬКА

    Евгений Андреевич ШАПЕТЬКО

    Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina

    Geburtsdatum: 30.03.1989

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Shapetska verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dem Isolationszentrum und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt festgehalten wurden.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    136.

    Ihar Ryhoravich KENIUKH

    Igor Grigorevich KENIUKH

    Ігар Рыгоравіч КЕНЮХ

    Игорь Григорьевич КЕНЮХ

    Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina

    Geburtsdatum: 21.01.1980

    Geburtsort: Gebiet Gomel, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Ihar Keniukh verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.

    Er hat Druck auf das medizinische Personal ausgeübt, damit Ärzte entlassen wurden, die mit Demonstranten sympathisierten. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten „Ihre Rechte“ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    137.

    Hleb Uladzimiravich DRYL

    Gleb Vladimirovich DRIL

    Глеб Уладзіміравіч ДРЫЛЬ

    Глеб Владимирович ДРИЛЬ

    Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina

    Geburtsdatum: 12.05.1980

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses ist Hleb Dryl verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.

    Nach Zeugenaussagen wurden einige der vom 9.-12. August 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Frauen schwer geschlagen. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten „Ihre Rechte“ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    138.

    Uladzimir Iosifavich LAPYR

    Vladimir Yosifovich LAPYR

    Уладзімір Іосіфавіч ЛАПЫР

    Владимир Иосифович ЛАПЫРЬ

    Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina

    Geburtsdatum: 21.08.1977

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Uladzimir Lapyr verantwortlich für entsetzliche Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten „Ihre Rechte“ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    139.

    Aliaksandr Uladzimiravich VASILIUK

    Alexander (Alexandr) Vladimirovich VASILIUK

    Аляксандр Уладзіміравіч ВАСІЛЮК

    Александр Владимирович ВАСИЛЮК

    Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees

    Geburtsdatum: 08.05.1975

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Vasiliuk verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des oppositionellen Koordinierungsrates wie der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene eingestuft wird, verantwortlich. Darüber hinaus ist er für die Festnahme mehrerer oppositioneller Medienvertreter verantwortlich.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    21.6.2021

    140.

    Yauhen Anatolevich ARKHIREEU

    Evgeniy Anatolevich ARKHIREEV

    Яўген Анатольевіч АРХІРЭЕЎ

    Евгений Анатольевич АРХИРЕЕВ

    Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Zentralbüro des Ermittlungskomitees

    Geburtsdatum: 1.07.1977

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Yauhen Arkhireeu verantwortlich für die Einleitung politisch motivierter Strafverfahren, insbesondere gegen Mitglieder des oppositionellen Koordinierungsrates und andere Demonstranten, und die damit verbundenen Ermittlungen. Solche Ermittlungen bezwecken die Einschüchterung von Demonstranten und die Kriminalisierung der Teilnahme an friedlichen Protesten.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    21.6.2021

    141.

    Aliaksei Iharavich KAURYZHKIN

    Alexey Igorovich KOVRYZHKIN

    Аляĸсей Ігаравіч КАЎРЫЖКІН

    Алеĸсей Игоревич КОВРИЖКИН

    Leiter der Ermittlungsgruppe, Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee

    Geburtsdatum: 03.11.1981

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksei Kauryzhkin verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des Wahlkampfteams des Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika und von Mitgliedern des Koordinierungsrates wie des Rechtsanwalts Maksim Znak, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener eingestuft wird.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    21.6.2021

    142.

    Aliaksandr Dzmitryevich AHAFONAU

    Alexander (Alexandr) Dmitrievich AGAFONOV

    Аляксандр Дзмітрыевіч АГАФОНАЎ

    Александр Дмитриевич АГАФОНОВ

    Erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee

    Geburtsdatum: 13.03.1982

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Ahafonau verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme von Siarhei Tsikhanousky (Präsidentschaftskandidat und Aktivist der Opposition, Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya) und anderen politischen Aktivisten wie Mikalai Statkevich und Dzmitry Kazlou. Siarhei Tsikhanousky, Dzmitry Kazlou und Mikalai Statkevich werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    21.6.2021

    143.

    Kanstantsin Fiodaravich BYCHAK

    Konstantin Fedorovich BYCHEK

    Канстанцін Фёдаравіч БЫЧАК

    Константин Фёдорович БЫЧЕК

    Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung

    Geburtsdatum: 20.09.1985

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung war Kanstantin Bychak für die politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika zuständig. Die Kandidatur von Babarika wurde von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt. Dieser Beschluss geht auf einen Bericht des KGB und offizielle Erklärungen von Bychak im Fernsehen zurück, in denen er Babarika der Geldwäsche beschuldigte, obwohl die betreffenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.

    Am 26. Oktober 2020 äußerte sich Bychak im staatlichen Fernsehen und drohte friedlichen Demonstranten damit, dass ihr Handeln als terroristische Straftat eingestuft würde.

    Daher ist er für Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft verantwortlich.

    21.6.2021

    ▼M27

    144.

    Andrei Siarheevich BAKACH

    Andrei Sergeevich BAKACH

    Андрэй Сяргеевiч БАКАЧ

    Андрей Сергеевич БАКАЧ

    Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaysky von Minsk

    Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna

    Geburtsdatum: 19.11.1983

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner früheren Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten der Verwaltung des Stadtbezirks Pervomaysky von Minsk (seit Dezember 2019) war Andrei Bakach verantwortlich für das Handeln der zu seinem Polizeibezirk gehörenden Polizeikräfte und für alle in der Polizeidienststelle erfolgten Handlungen. Während seiner Zeit als Leiter wurden in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle friedliche Demonstranten einer brutalen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenka-Regime als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses des Gebiets Grodno/Hrodna.

    21.6.2021

    ▼M21

    145.

    Aliaksandr Uladzimiravich, PALULEKH

    Aleksandr Vladimirovich POLULEKH

    Аляксандр Уладзіміравіч ПАЛУЛЕХ

    Александр Владимирович ПОЛУЛЕХ

    Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk

    Geburtsdatum: 25.06.1979

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter der Direktion „Innere Angelegenheiten“ der Bezirksverwaltung von Frunsensky in Minsk ist Aliaksandr Palulekh verantwortlich für die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 durch Polizeikräfte verübten Repressionen gegen friedliche Demonstranten, insbesondere durch Misshandlung, auch Folter, von friedlichen Demonstranten, die in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle festgehalten wurden.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    146.

    Aliaksandr Aliaksandravich ZAKHVITSEVICH

    Aleksandr Aleksandrovich ZAKHVITSEVICH

    Аляксандр Аляксандравіч ЗАХВІЦЭВІЧ

    Александр Александрович ЗАХВИЦЕВИЧ

    Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk

    Geburtsdatum: 01.01.1977

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Zakhvitsevich zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunsensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in diesem Bezirk. Zakhvitsevich unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    147.

    Siarhei Uladzimiravich USHAKOU

    Sergei Vladimirovich USHAKOV

    Сяргей Уладзіміравіч УШАКОЎ

    Сергей Владимирович УШАКОВ

    Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk

    Geburtsdatum: 22.08.1980

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk ist Siarhei Ushakou zuständig für die Kriminalpolizei und verantwortlich für das Handeln seiner Untergebenen, insbesondere für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunzenskiy und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ushakov direkt unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    148.

    Siarhei Piatrovich ARTSIOMENKA

    Sergei Petrovich ARTEMENKO / ARTIOMENKO

    Сяргей Пятровіч АРЦЁМЕНКА

    Сергей Петрович АРТЁМЕНКО

    Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky von Minsk

    Geburtsdatum: 26.03.1973

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky in Minsk ist Siarhei Artemenko zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen in der Polizeidienststelle Pervomaisky von Minsk und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ein Beispiel hierfür ist die Misshandlung von Maksim Haroshin, einem Besitzer eines Blumenladens, der verhaftet wurde, nachdem er den Teilnehmerinnen des Frauenmarsches vom 13. Oktober 2020 Blumen geschenkt hatte. Artemenko übte Druck auf Bürgerinnen und Bürger aus, um diese von der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen abzuhalten.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    149.

    Aliaksandr Mikhailavich RYDZETSKI

    Aleksandr Mikhailovich RIDETSKIY

    Аляксандр Міхайлавіч РЫДЗЕЦКІ

    Александр Михайлович РИДЕЦКИЙ

    Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk, Leiter der Direktion für innere Sicherheit des Staatskomitees für forensische Untersuchung

    Geburtsdatum: 14.08.1978

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner ehemaligen Funktion als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, Minsk, ist Aliaksandr Rydzetski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dem Bezirk festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    150.

    Dzmitry Iauhenevich BURDZIUK

    Dmitry Evgenevich BURDIUK

    Дзмітрый Яўгеньевіч БУРДЗЮК

    Дмитрий

    Евгеньевич БУРДЮК

    Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky, Minsk

    Geburtsdatum: 31.01.1980

    Geburtsort: Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3310180C009PB7

    Reisepass-Nr.: MP3567896

    Als im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 im Stadtbezirk Partizansky friedliche Demonstranten und Passanten brutal zusammengeschlagen und gefoltert wurden, war Dzmitry Burdziuk als damaliger Leiter des Polizeikommissariats in diesem Stadtbezirk hierfür verantwortlich.

    Er wurde im Dezember 2020 zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky ernannt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    151.

    Vital Vitalevich KAPILEVICH

    Vitaliy Vitalevich KAPILEVICH

    Віталь Вітальевіч КАПІЛЕВІЧ

    Виталий Витальевич КАПИЛЕВИЧ

    Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk

    Geburtsdatum: 26.11.1988

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk ist Vital Kapilevich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Polizeikommissariat im Stadtbezirk Leninsky. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.

    21.6.2021

    152.

    Kiryl Stanislavavich KISLOU

    Kirill Stanislavovich KISLOV

    Кірыл Станіслававіч КІСЛОЎ

    Кирилл Станиславович КИСЛОВ

    Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk

    Geburtsdatum: 02.01.1979

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk ist Kiryl Kislou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von in den Räumen dieser Polizeidienststelle festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für zahlreiche Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten verantwortlich, die durch seine Untergebenen verübt wurden.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.

    21.6.2021

    153.

    Siarhei Aliaksandravich VAREIKA

    Sergey Aleksandrovich VAREIKO

    Сяргей Аляĸсандравіч ВАРЭЙКА

    Сергей Алеĸсандрович ВАРЕЙКО

    Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk, ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk

    Geburtsdatum: 01.02.1980

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky war Siarhei Vareika verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.

    Am 21. Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk ernannt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.

    21.6.2021

    154.

    Siarhei Feliksavich DUBAVIK

    Sergey Feliksovich DUBOVIK

    Сяргей Феліĸсавіч ДУБАВІК

    Сергей Фелиĸсович ДУБОВИК

    Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky

    Geburtsdatum: 01.02.1974

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky ist Siarhei Dubavik verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.

    Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    155.

    Aliaksandr Mechyslavavich ANDRYEUSKI

    Alexander (Alexandr) Mechislavovich ANDRIEVSKII

    Аляĸсандр Мечыслававіч АНДРЫЕЎСКІ

    Алеĸсандр Мечиславович АНДРИЕВСКИЙ

    Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk

    Geburtsdatum: 29.04.1982

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Andryeuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Festgehaltenen mussten sich stundenlang mit gebeugtem Kopf hinknien, wurden brutal geschlagen und es wurde ein Taser gegen sie eingesetzt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    156.

    Vital Mikhailavich MAKRYTSKI

    Vitalii Mikhailavich MAKRITSKII

    Віталь Міхайлавіч МАКРЫЦКІ

    Виталий

    Михайлович МАКРИЦКИЙ

    Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk (bis 17. Dezember 2020); seit dem 17. Dezember 2020 Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky von Minsk

    Geburtsdatum: 17.02.1975

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk war Vital Makrytski verantwortlich für die Aufsicht über das brutale Schlagen und Foltern von friedlichen Demonstranten und Passanten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen dieser Polizeidienststelle.

    Im Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Minsker Stadtbezirk Partizansky befördert.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    157.

    Yauhen Aliakseevich URUBLEUSKI

    Evgenii Alekseevich VRUBLEVSKII

    Яўген Аляĸсеевіч УРУБЛЕЎСКІ

    ЕвгенийАлеĸсеевич ВРУБЛЕВСКИЙ

    Leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina

    Geburtsdatum: 28.01 1966

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Urubleuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Isolationszentrum für Straftäter festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen und Medienberichten war er persönlich daran beteiligt, als im August 2020 festgenommene Bürgerinnen und Bürger brutal geschlagen wurden.

    Daher ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

    21.6.2021

    158.

    Mikalai Mikalaevich KARPIANKAU

    Nikolai Nikolaevich KARPENKOV

    Міĸалай Міĸалаевіч КАРПЯНКОЎ

    Ниĸолай Ниĸолаевич КАРПЕНКОВ

    Stellvertretender Innenminister, ehemaliger Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium

    Geburtsdatum: 06.09.1968

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium ist Mikalai Karpiankau verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, und für deren willkürliche Festnahme und Inhaftierung. Zahlreiche Zeugenaussagen, Fotos und Videos belegen, dass die Gruppe unter seinem Befehl friedliche Demonstranten schlug, sie mit Feuerwaffen bedrohte und sie festnahm.

    Am 6. September 2020 wurde Karpiaukou dabei gefilmt, wie er eine Glastür eines Cafés, in dem sich friedliche Demonstranten verstecken, mit einem Stock einschlug und sie brutal festnahm. Es wurde eine Aufnahme veröffentlicht, in der er damit droht, dass seine Abteilung Feuerwaffen gegen die Demonstranten einsetzen werde.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    159.

    Mikhail Viachaslavavich HRYB

    Mikhail Viacheslavovich GRIB

    Міхаіл Вячаслававіч ГРЫБ

    Михаил Вячеславович ГРИБ

    Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

    Geburtsdatum: 29.07 1980

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Mikhail Hryb war von März 2019 bis Oktober 2020 Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Vitebsk; anschließend wurde er zum Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ernannt, und ihm wurde der Titel eines Generalmajors der Miliz (Polizei) verliehen.

    In diesen Funktionen ist er sowohl in der Region Vitebsk bis Oktober 2020 als auch in Minsk ab Oktober 2020 für das Handeln der Polizei verantwortlich, wozu brutale Repressionen gegen friedliche Demonstranten und Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung durch die Polizei in Vitebsk und Minsk im Anschluss an die belarussischen Präsidentschaftswahlen von 2020 zählen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    21.6.2021

    160.

    Viktar Genadzevich KHRENIN

    Viktor Gennadievich KHRENIN

    Віктар Генадзевіч ХРЭНІН

    Виктор Геннадиевич ХРЕНИН

    Verteidigungsminister

    Geburtsdatum: 01.08.1971

    Geburtsort: Navahrudak/Novogrudek, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Dienstgrad: Generalleutnant

    Belarussischer Reisepass Nr.: KH2594621

    Persönliche Kennnummer: 3010871K003PB1

    In der Position als Minister für Verteidigung, die er seit dem 20. Januar 2020 bekleidet, ist Viktar Khrenin verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    In mehreren öffentliche Erklärungen bekundete Khrenin seine Bereitschaft, im August 2020 die Armee gegen friedliche Demonstranten einzusetzen, und verglich Demonstranten, die die historische weiß-rot-weißen Flagge trugen, mit Nazi-Kollaborateuren.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    161.

    Ihar Uladzimiravich HOLUB

    Igor Vladimirovich GOLUB

    Ігар Уладзіміравіч ГОЛУБ

    Игорь Владимирович ГОЛУБ

    Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte

    Geburtsdatum: 19.11.1967

    Geburtsort: Chernigov, Gebiet Chernigovskaya, früher UdSSR (jetzt Ukraine)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Dienstgrad: Generalmajor

    Belarussischer Reisepass Nr.: KH2187962

    Persönliche Kennnummer: 3191167E003PB1

    In seiner Position als Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus ist Ihar Holub verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.

    Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Verkehrsministeriums, Artem Sikorsky, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    162.

    Andrei Mikalaevich GURTSEVICH

    Andrei Nikolaevich GURTSEVICH

    Андрэй Мікалаевіч ГУРЦЕВИЧ

    Андрей Николаевич ГУРЦЕВИЧ

    Chef des Hauptstabes, erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe

    Geburtsdatum: 27.07.1971

    Geburtsort: Baranovich, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Dienstgrad: Generalmajor

    Belarussischer Reisepass Nr.: MP3849920

    Persönliche Kennnummer: 3270771C016PB2

    In seiner Position als Chef des Hauptstabes und erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe ist Andrei Gurtsevich verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.

    Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Behörden.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    163.

    Leanid Mikalaevich CHURO

    Leonid Nikolaevich CHURO

    Леанід Мікалаевіч ЧУРО

    Леонид Николаевич ЧУРО

    Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia

    Geburtsdatum: 08.07.1956

    Geburtsort:

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Belarussischer Reisepass Nr.: P4289481

    Persönliche Kennnummer: 3080756A068PB5

    Als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia ist Leanid Churo für die Flugverkehrskontrolle in Belarus verantwortlich. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    21.6.2021

    164.

    Aliaksei Mikalaevich AURAMENKA

    Alexey Nikolaevich AVRAMENKO

    Аляксей Мікалаевіч АЎРАМЕНКА

    Алексей Николаевич АВРАМЕНКО

    Minister für Verkehr und Kommunikation

    Geburtsdatum: 11.05.1977

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Belarussischer Reisepass Nr.: MP3102183

    Persönliche Kennnummer: 3110577A020PB2

    In seiner Position als belarussischer Minister für Verkehr und Kommunikation ist Aliaksei Auramenka verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und für die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    21.6.2021

    165.

    Artsiom Igaravich SIKORSKI

    Artem Igorevich SIKORSKIY

    Арцём Ігаравіч СІКОРСКІ

    Артем Игоревич СИКОРСКИЙ

    Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation

    Geburtsdatum: 1983

    Geburtsort: Soligorsk, Gebiet Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Belarussischer Reisepass Nr.: MP3785448

    Persönliche Kennnummer: 3240483A023PB7

    In seiner Position als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation ist Artsiom Sikorski verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierflugs FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus, Ihar Holub, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.

    Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    166.

    Aleh Siarheevich HAIDUKEVICH

    Oleg Sergeevich GAIDUKEVICH

    Алег Сяргеевіч ГАЙДУКЕВІЧ

    Олег Сергеевич ГАЙДУКЕВИЧ

    Stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung, Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

    Geburtsdatum: 26.03.1977

    Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3260377A081PB9

    Reisepass-Nr.: MP2663333

    Aleh Haidukevich ist stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung und Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. In den vom ihm angegebenen öffentlichen Erklärungen begrüßte er die am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 nach Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    In den von ihm abgegebenen öffentlichen Erklärungen schlug Aleh Haidukevich vor, dass belarussische Oppositionsführer im Ausland gefasst und im „Kofferraum eines Autos“ nach Belarus verbracht werden könnten; damit sprach er sich für das anhaltende gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die belarussische demokratische Opposition und belarussische Journalisten aus.

    Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

    21.6.2021

    ▼M25

    167.

    Ihar Anatolevich KRUCHKOU

    Igor Anatolevich KRIUCHKOV

    Ігар Анатольевіч КРУЧКОЎ

    Игорь Анатольевич КРЮЧКОВ

    Leiter des Sonderdienstes für Aktive Maßnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Staatlichen Grenzkomitees

    Geburtsdatum: 13.4.1976

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3130476M077PB6

    In seiner Position als Leiter des Sonderdienstes für Aktive Maßnahmen (ASAM) der Spezialkräfte des Komitees für die Staatsgrenzen ist Ihar Kruchkou verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Kräfte, die an der physischen Beförderung von Migranten innerhalb von Belarus hin zur Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union beteiligt sind. ASAM verlangt von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt. Diese Handlungen werden als Teil der Operation „Tor“ durchgeführt.

    Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    168.

    Anatol Piatrovich LAPO

    Anatoliy Petrovich LAPPO

    Анатоль Пятровіч ЛАПО/ЛАППО

    Анатолии Петрович ЛАППО

    Generalleutnant, Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees der Republik Belarus (ernannt am 29. Dezember 2016), Leitender Beauftragter für die Staatsgrenzen

    Geburtsdatum: 24.5.1963

    Geburtsort: Kulakovka, Region/Oblast Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Reisepass-Nr.: MP4098888

    Persönliche Kennnummer: 3240563K033PB5

    In seiner Position als Vorsitzender des Staatlichen Grenzkomitees ist Anatol Lapo verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzeinheiten, deren Grenzschutzbeamte nachweislich Migranten zum rechtswidrigen Überschreiten der Grenze zwischen Belarus und Mitgliedstaaten der Union hingeführt, angeleitet oder gezwungen haben und deren vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben Versuche von Migranten, diese Grenze zu überschreiten, erleichtert.

    Er ist damit verantwortlich für die Organisation von Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union.

    2.12.2021

    169.

    Kanstantsin Henadzevich MOLASTAU

    Konstantin Gennadevich MOLOSTOV

    Канстанцін Генадзьевіч МОЛАСТАЎ

    Константин Геннадьевич МОЛОСТОВ

    Oberst, Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno (ernannt am 1. Oktober 2014), Militäreinheit 2141, Beauftragter für die Staatsgrenzen

    Geburtsdatum: 30.5.1970

    Geburtsort: Krasnoarmeysk, Region Saratov, Russische Föderation

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Reisepass-Nr.: KH2479999 Persönliche Kennnummer: 3300570K025PB3

    In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Grodno ist Kanstantsin Molastau verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Grodno erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.

    Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    170.

    Pavel Mikalaevich KHARCHANKA

    Pavel Nikolaevich KHARCHENKO

    Павел Мікалаевіч Харчанка

    Павел Николаевич ХАРЧЕНКО

    Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk

    Geburtsdatum: 29.3.1981

    Geburtsort: Chita, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Polotsk ist Pavel Kharchanka verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Polotsk erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.

    Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    171.

    Ihar Mikalaevich GUTNIK

    Igor Nikolaevich GUTNIK

    Ігар Мікалаевіч ГУТНІК

    Игорь Николаевич ГУТНИК

    Befehlshaber der Grenzgruppe Brest, Oberst

    Geburtsdatum: 17.12.1974

    Geburtsort: Dorf Zabolotye, Bezirk Smolevichi, Region/Oblast Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Anschrift: 90 Heroes of Defense of the Brest Fortress St., 224018, Brest, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Reisepass-Nr.: BM1962867

    In seiner Eigenschaft als Befehlshaber der Grenzgruppe Brest ist Ihar Gutnik, der 2018 als einer der loyal zu Lukashenka stehenden Kandidaten Abgeordneter des Regionalrates Brest wurde, verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Brest erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten.

    Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    172.

    Aliaksandr Barysavich DAVIDZIUK

    Aleksandr Borisovich DAVIDIUK

    Аляксандр Барысавіч ДАВІДЗЮК

    Александр Борисович ДАВИДЮК

    Oberst, Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida, Militäreinheit 1234 (ernannt am 27. September 2016), Delegierter des Grenzschutzes

    Mitglied des Abgeordnetenrates des Bezirks Lida, Wahlkreis 28 (Amtsantritt am 2. Februar 2018)

    Geburtsdatum: 4.5.1973

    Geburtsort: Novograd-Volynsky, Region Zhytomyr, früher UdSSR (jetzt Ukraine)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Reisepass-Nr.: KH2613034

    Persönliche Kennnummer: 3040573E050PB7

    In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Lida ist Aliaksandr Davidziuk verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzeinheit Lida erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    173.

    Maksim Viktaravich BUTRANETS

    Maxim Viktorovich BUTRANETS

    Максім Віктаравіч БУТРАНЕЦ

    Максим Викторович БУТРАНЕЦ

    Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon, Militäreinheit 2044 (ernannt im März 2018), Delegierter des Grenzschutzes

    Geburtsdatum: 12.12.1978

    Geburtsort: Sverdlovsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner Position als Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Smorgon ist Maksim Butranets verantwortlich für Handlungen der seinem Befehl unterstehenden Grenzschutzbeamten. Die vorsätzliche Unterlassung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Grenzschutzgruppe Smorgon erleichtert Versuche von Migranten, die Grenze zu Mitgliedstaaten der Union zu überschreiten. Maksim Butranets erklärte ferner, dass die Zahl der Migranten an der Grenze zwischen Belarus und Litauen — trotz des auf litauischer Seite festgestellten erheblichen Anstiegs — auf dem üblichen Niveau geblieben sei. Er trägt damit zu Aktivitäten des Lukashenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    174.

    Anatol Anatolyevich GLAZ

    Anatoliy Anatolyevich GLAZ

    Анатоль Анатольевіч ГЛАЗ

    Анатолий Анатольевич ГЛАЗ

    Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie (Sprecher) des Außenministeriums von Belarus

    Geburtsdatum: 31.7.1982

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Anatol Glaz ist seit 11. Juni 2018 Leiter der Abteilung Information und Digitale Diplomatie und Sprecher des Außenministeriums von Belarus. In dieser Eigenschaft gab er eine Reihe öffentlicher Erklärungen ab, in denen er die Politik des Lukashenka-Regimes bei den jüngsten Versuchen zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze von Mitgliedstaaten der Union unterstützte. Ferner verteidigte er öffentlich die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte erzwungene Landung des Passagierfluges FR4978 auf dem Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapiega und ist eine Form der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime.

    2.12.2021

    175.

    Siarhei Aliaksandravich EPIKHAU

    Sergei Aleksandrovich EPIKHOV

    Сяргей Аляксандравіч ЕПІХАЎ

    Сергей Александрович ЕПИХОВ

    Richter am Regionalgericht Minsk

    Geburtsdatum: 16.5.1966

    Anschrift: 38 Timoshenko St., apt. 198, Minsk, Belarus;

    59 L.Tolstoy St., apt. 80, Vileika, Belarus;

    14 Kedyshko St., apt. 11, Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3160566B046PB4

    In seiner Position als Richter am Regionalgericht Minsk ist Siarhei Epikhau für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer und Aktivisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Maria Kolesnikova und Maksim Znak, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene betrachtet werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    2.12.2021

    176.

    Ihar Viachaslavavich LIUBAVITSKI

    Igor Viacheslavovich LIUBOVITSKI

    Ігар Вячаслававіч ЛЮБАВІЦКІ

    Игорь Вячеславович ЛЮБОВИЦКИЙ

    Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus

    Geburtsdatum: 21.7.1983

    Anschrift: Vogel 1K St., apt. 17, Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3210783C002PB2

    In seiner Position als Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Ihar Liubavitski für politisch motivierte Urteile gegen Oppositionsführer, Aktivisten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener betrachtet wird.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    2.12.2021

    177.

    Siarhei Siarheevich GIRGEL

    Sergei Sergeevich GIRGEL

    Сяргей Сяргеевіч ГІРГЕЛЬ

    Сергей Сергеевич ГИРГЕЛЬ

    Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft

    Geburtsdatum: 16.6.1978

    Anschrift: 16 Lidskaya St., apt. 165, Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3160678H018PB5

    In seiner Position als der Leitende Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft hat Siarhei Girgel das Lukashenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Oppositionsführer und Mitglieder der Zivilgesellschaft vertreten. So hat er insbesondere die Strafverfolgung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika durchgeführt, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener anerkannt wird. Siarhei Girgel hat stets bei dem Richter lange Haftstrafen beantragt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    2.12.2021

    178.

    Valiantsina Genadzeuna KULIK

    Valentina Gennadevna KULIK

    Валянціна Генадзьеўна КУЛІК

    Валентина Геннадьевна КУЛИК

    Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus

    Geburtsdatum: 15.1.1960

    Address:54 Angarskaya St., apt. 48, Minsk, Belarus

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 4150160A119PB2

    In ihrer Position als Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Belarus ist Valiantsina Kulik verantwortlich für politisch motivierte Entscheidungen gegen Aktivisten und Oppositionsführer. Sie hat insbesondere die Beschwerde von Viktar Barbarika zur Einleitung eines Zivilverfahrens auf der Grundlage seiner Beschwerden gegen die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission, ihm die Registrierung als Präsidentschaftskandidat zu verweigern, abgelehnt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    2.12.2021

    ▼M34

    179.

    Andrei Andreevich PRAKAPUK

    Andrey Andreevich PROKOPUK

    Андрэй Андрэевiч ПРАКАПУК

    Андрей Андреевич ПРОКОПУК

    Position: Direktor des Unternehmens „Brester Zentrum für Normung, Metrologie und Zertifizierung“ der Republik Belarus, ehemaliger Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus

    Oberst der Finanzpolizei

    Geburtsdatum: 22.7.1973

    Geburtsort: Kobrin, Region Brest, Belarus

    Anschrift: 22 Mira St., apt. 88, Priluki, Region/Oblast Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3220773C061PB1

    In seiner früheren Position als Stellvertretender Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees der Republik Belarus war Andrei Prakapuk verantwortlich für politisch motivierte Kampagnen dieser Abteilung gegen Journalisten und unabhängige belarussische Medienunternehmen. Er genehmigte persönlich einen Beschluss zur Durchsuchung der Räumlichkeiten des unabhängigen Medienunternehmens TUT.by und leitete ein Gerichtsverfahren gegen TUT.by und die bei dem Unternehmen beschäftigten Journalisten sowie die Blockade des Zugangs zur Website von TUT.by ein.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit.

    Er ist nach wie vor aktiv im Lukashenka-Regime als Direktor des Unternehmens „Brester Zentrum für Normung, Metrologie und Zertifizierung“ der Republik Belarus.

    2.12.2021

    ▼M25

    180.

    Ihar Anatolevich MARSHALAU

    Igor Anatolevich MARSHALOV

    Ігар Анатольевіч МАРШАЛАЎ

    Игорь Анатольевич МАРШАЛОВ

    Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees, Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees

    Generalmajor der Finanzpolizei

    Geburtsdatum: 12.1.1972

    Geburtsort: Shkolv, Region/Oblast Mogilev, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Anschrift: 15 Shchukina St., Minsk, Belarus;

    43A Franciska St., apt. 41, Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3120172H018PB4

    Ihar Marshalau ist Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees von Belarus und Direktor der Finanzermittlungsabteilung des Staatlichen Kontrollkomitees. In dieser Position ist er verantwortlich für die Einleitung des politisch motivierten, vorgeblich auf Artikel 243 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus gestützten Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen das Medienunternehmen TUT.by; dieses Verfahren bedroht die Medienfreiheit in Belarus. Er ist ferner verantwortlich für die im Mai 2021 im Minsker Büro von TUT.by sowie in den Regionalbüros des Unternehmens und in den Privatwohnungen mehrerer Mitarbeiter von TUT.by durchgeführten Durchsuchungen.

    Er ist außerdem verantwortlich für die Festnahme von Mitgliedern des belarussischen Presse-Clubs im Dezember 2020, für eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen im Büro der Organisation für die Rechte von Menschen mit Behinderungen — einschließlich der unter Gewaltanwendung durchgeführten Vernehmung von Aleh Hrableuski und Syarhei Drazdouski im Januar 2021 —, ferner für die Festnahme des Mitglieds des Koordinationsrates Liliya Ulasava und die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe sowie für die im September 2021 durchgeführten Durchsuchungen und Festnahmen, von denen Beschäftigte des Softwareunternehmens PandaDoc, das die Initiative „Protect Belarus“ betrieb, betroffen waren.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit.

    2.12.2021

    181.

    Hanna Mikhailauna SAKALOUSKAYA

    Anna Mikhaylovna SOKOLOVSKAYA

    Ганна Міхайлаўна САКАЛОЎСКАЯ

    Анна Михайловна СОКОЛОВСКАЯ

    Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof

    Geburtsdatum: 18.9.1955

    Anschrift: 22 Surhanava St., apt. 1, Minsk, Belarus

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 4180955A015P80

    In ihrer Position als Richterin im Justizkollegium für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof ist Hanna Sakalouskaya verantwortlich für die politisch motivierte Entscheidung, das belarussische PEN-Zentrum — eine Organisation der belarussischen Zivilgesellschaft — aufzulösen. Sie ist ferner verantwortlich für den politisch motivierten Beschluss zur Auflösung des Helsinki-Komitees von Belarus (BHC), weil sie am 2. September 2021 die Beschwerde von BHC gegen die vom belarussischen Justizministerium an das BHC gerichtete Verwarnung abwies.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    2.12.2021

    182.

    Marat Siarheevich MARKAU

    Marat Sergeevich MARKOV

    Марат Сяргеевіч МАРКАЎ

    Марат Сергеевич МАРКОВ

    Vorsitzender des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT, Moderator der Sendung „Markov: Nichts Persönliches“

    Geburtsdatum: 1.5.1969

    Geburtsort: Luninets, früher UdSSR (jetzt Belarus)

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Marat Markau ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats des staatlich kontrollierten Fernsehkanals ONT und Moderator der Sendung „Markau: Nichts Persönliches“. In dieser Position hat er bereitwillig die belarussische Öffentlichkeit mit falschen Informationen über das Wahlergebnis, die Proteste und die von staatlichen Behörden betriebene Repression sowie über die Umstände der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk beliefert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie der Fernsehkanal ONT über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschließlich Lukashenkas. Er unterstützt daher das Lukashenka-Regime.

    Markau führte das erste erzwungene Interview mit Raman Pratasevich durch, nachdem Pratasevich von den belarussischen Behörden festgenommen und — nach zahlreichen Meldungen — gefoltert worden war. Markau bedrohte ferner ONT-Mitarbeiter, die nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen von 2020 und dem harten Vorgehen der Behörden in einen Streik getreten waren, und schüchterte sie ein. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    2.12.2021

    183.

    Dzmitry Siarheevich KARSIUK

    Dmitriy Sergeevich KARSIUK

    Дзмітрый Сяргеевіч КАРСЮК

    Дмитрий Сергеевич КАРСЮК

    Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk

    Geburtsdatum: 7.7.1995

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Richter am Zentralbezirk des Stadtgerichts von Minsk ist Dzmitriy Karsiuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Protestierende verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Yahor Viarshynin, Pavel Lukoyanov, Artsiom Sakovich and Mikalai Shemetau, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene anerkannt werden. Er hat Personen zu Strafkolonie, Haft und Hausarrest wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten, Posts in sozialen Medien, der Verwendung der weiß-rot-weißen Flagge von Belarus und anderer Ausdrucksformen bürgerlicher Freiheiten verurteilt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    2.12.2021

    ▼M31

    184.

    Ihar Vasilievich KARPENKA

    Igor Vasilievich KARPENKO

    Iгар Васiльевiч КАРПЕНКА

    Игорь Васильевич КАРПЕНКО

    Positionen(en): Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik

    Geburtsdatum: 28.4.1964

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Als Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik seit dem 13. Dezember 2021 ist Ihar Karpenka verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Verfassungsreferendums vom 27. Februar 2022, das weder den internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte entsprach noch die Kriterien der Venedig-Kommission erfüllte. Insbesondere war der Ausarbeitungsprozess nicht transparent, und es wurden weder die Zivilgesellschaft noch die demokratische Opposition im Exil einbezogen.

    Daher ist er verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus.

    3.6.2022

    185.

    Dzmitry Aliakseevich ALEKSIN

    Dmitry Alexeevich OLEKSIN

    Дзмiтрый Аляксеевiч АЛЕКСIН

    Дмитрий Алексеевич ОЛЕКСИН

    Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)

    Geburtsdatum: 25.4.1987

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Dzmitry Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.

    Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    186.

    Vital Aliakseevich ALEKSIN

    Vitaliy Alexeevich OLEKSIN

    Вiталь Аляксеевiч АЛЯКСIН

    Виталий Алексеевич ОЛЕКСИН

    Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)

    Geburtsdatum: 29.8.1997

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Vital Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.

    Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    187.

    Bogoljub KARIĆ

    Богољуб КАРИЋ

    Боголюб КАРИЧ

    Position(en): Serbischer Geschäftsmann und Politiker, steht mit dem Unternehmen Dana Holdings in Verbindung

    Geburtsdatum: 17.1.1954

    Geburtsort: Peja/Pec, Kosovo

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: serbisch

    Reisepass-Nr.: 012830978 (gültig bis 27.12.2026)

    Bogoljub Karić ist ein serbischer Geschäftsmann und Politiker. Zusammen mit seinen Familienmitgliedern hat er in Belarus ein Netz von Immobiliengesellschaften aufgebaut und unterhält ein Netz von Kontakten mit der Familie von Aliaksandr Lukaschenka. Insbesondere ist er eng mit Dana Holdings und ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft Dana Astra verbunden und hat diese Unternehmen Berichten zufolge bei Treffen mit Lukaschenka vertreten. Das Projekt Minsk World, das von einem mit Karić in Verbindung stehenden Unternehmen entwickelt wurde, wurde von Lukaschenka als „Beispiel der Zusammenarbeit in der slawischen Welt“ beschrieben. Dank dieser engen Beziehungen zu Lukaschenka und seinem Umfeld erhielten mit Karić in Verbindung stehende Unternehmen eine Vorzugsbehandlung durch das Lukaschenka-Regime, einschließlich Steuervergünstigungen und Grundstücken für die Immobilienentwicklung.

    Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    3.6.2022

    188.

    Andrii SICH

    Andrey SYCH

    Андрiй СИЧ

    Андрей СЫЧ

    Position(en): Mitmoderator des Programms „Platform“ des staatseigenen Fernsehsenders „Belarus 1“.

    Mitglied der Organisation „Rusj molodaja“

    Geburtsdatum: 20.9.1990

    Geburtsort: Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Andrii Sich ist Mitmoderator des Programms „Platform“ des staatseigenen Fernsehsenders „Belarus 1“. In dieser Funktion hat er Regierungsdiskurse unterstützt, die darauf abzielen, unabhängige Medien zu diskreditieren, die Demokratie zu untergraben und Repression zu rechtfertigen. Er unterstützte den Diskurs des Lukaschenka-Regimes über die Absichten westlicher Staaten, in Belarus einen Staatsstreich zu organisieren und forderte strenge Strafen für die mutmaßlich Beteiligten, unterstützte Desinformationskampagnen über die Misshandlung von Migranten, die von Belarus aus in die Union gelangt sind, und förderte das Image unabhängiger Medien als Akteure ausländischer Einflussnahme, deren Tätigkeit eingeschränkt werden sollte.

    Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    189.

    Dzianis Aliaksandravich MIKUSHEU

    Denis Alexandrovich MIKUSHEV

    Дзянiс Аляксандравiч МIКУШЭЎ

    Денис Александрович МИКУШЕВ

    Position(en): Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel; leitender Rechtsberater.

    Geburtsdatum: 21.3.1980

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Dzianis Mikusheu ist Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel und leitender Rechtsberater. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Einleitung der Strafverfolgung gegen Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    3.6.2022

    190.

    Mikalai Ivanavich DOLIA

    Nikolai Ivanovich DOLYA

    Мiĸалай Iванавiч ДОЛЯ

    Ниĸолай Иванович ДОЛЯ

    Position(en): Richter am Regionalgericht Gomel

    Geburtsdatum: 3.7.1979 Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI

    Mikalai Dolia ist ein Richter am Regionalgericht Gomel. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Verurteilung von Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich zu unverhältnismäßig langen Haftstrafen. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

    3.6.2022

    191.

    Andrei Yauhenavich PARSHYN

    Andrei Yevgenevich PARSHIN

    Андрэй Яўгенавiч ПАРШЫН

    Андрей Евгеньевич ПАРШИН

    Position(en): Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption in Belarus (GUBOPiK)

    Geburtsdatum: 19.2.1974

    Anschrift: Skryganova Str. 4A, Apt. 211, Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Andrei Parshyn ist seit 2021 Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschließlich willkürlicher und unrechtmäßiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft.

    GUBOPiK hat in seinem Telegram-Profil die Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. Darüber hinaus inhaftierte GUBOPiK Mark Bernstein, einen der führenden russischsprachigen Wikipedia-Editoren, wegen der Veröffentlichung von Informationen über die russische Aggression gegen die Ukraine, die als antirussische Falschmeldungen bezeichnet werden.

    Daher ist Andrei Parshyn verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.6.2022

    192.

    Ihar Piatrovich TUR

    Igor Petrovich TUR

    Iгар Пятровiч ТУР

    Игорь Петрович ТУР

    Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender „ONT“, Autor und Moderator mehrerer Sendungen („Propaganda“, „Noch zu ergänzen“),

    Geburtsdatum: 26.3.1989

    Geburtsort: Grodno/Hrodna, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Ihar Tur ist ein Angestellter des staatseigenen Fernsehsenders „ONT“ und gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist Moderator der Sendung „Propaganda“ und ruft darin zu Gewalt auf, diskreditiert Aktivisten der Opposition und zeigt Videos mit erzwungenen Geständnissen politischer Gefangener. Er ist der Verfasser einer Reihe falscher Meldungen über Proteste der belarussischen Opposition, und von Desinformation über Ereignisse in der Union und über Angriffe auf die Zivilgesellschaft. Er ist außerdem für die Verbreitung von Desinformation und von zu Gewalt anstachelnden Online-Inhalten verantwortlich. Er hat von Aliaksandr Lukaschenka eine Medaille für seine Medienarbeit erhalten.

    Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    3.6.2022

    193.

    Lyudmila Leanidauna HLADKAYA

    Lyudmila Leonidovna GLADKAYA

    Людмiла Леанiдаўна ГЛАДКАЯ

    Людмила Леонидовна ГЛАДКАЯ

    Position(en): Sonderkorrespondentin der Zeitung „SB Belarus Segodnya“, Moderatorin beim staatseigenen Fernsehsender „Belarus 1“

    Geburtsdatum: 30.6.1983

    Anschrift: St. Vodolazhsky 8A, apt. 45, Minsk, Belarus

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Lyudmila Hladkaya ist eine der bekanntesten Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes. Sie ist Angestellte der Zeitung „SB Belarus Segodnya“ und mit weiteren regimefreundlichen Medien verbunden, einschließlich des staatseigenen Fernsehsenders „Belarus 1“. Sie verwendet häufig Hetze und herabwürdigende Sprache, wenn sie von der demokratischen Opposition spricht. Ferner hat sie zahlreiche „Interviews“ mit zu Unrecht inhaftierten belarussischen Bürgerinnen und Bürgern, oft Studenten, durchgeführt, die in entwürdigenden Situationen gezeigt wurden, und sie dabei verhöhnt. Sie hat Repressionen durch den belarussischen Sicherheitsapparat befördert und sich an Desinformationskampagnen und an Kampagnen zur Manipulation von Informationen beteiligt. Sie spricht öffentlich ihre Unterstützung für Aliaksandr Lukaschenka aus und bekundet Stolz, sein Regime zu unterstützen. Sie wurde von Lukaschenka für ihre Arbeit öffentlich gelobt und ausgezeichnet.

    Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    3.6.2022

    194.

    Ryhor Yuryevich AZARONAK

    Grigoriy Yurevich AZARYONOK

    Рыгор Юр’евiч АЗАРОНАК

    Григорий Юрьевич АЗАРЁНОК

    Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender „CTV“, Autor und Moderator mehrerer Sendungen („Geheime Quellen der Politik“, „Judas-Orden“, „Panoptikum“)

    Dienstgrad: Leutnant der Reserve

    Geburtsdatum: 18.10.1995

    Geburtsort: Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Ryhor Azaronak ist einer der Hauptpropagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist politischer Kolumnist, Autor und Moderator wöchentlicher Propaganda-Shows des staatseigenen Fernsehsenders „CTV“. In seinen Sendungen befürwortete er Gewalt gegen Dissidenten des Lukaschenka-Regimes und verwendete systematisch herabwürdigende Sprache gegen Aktivisten, Journalisten und andere Gegner des Lukaschenka-Regimes. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka mit der Medaille „Für Mut“ ausgezeichnet.

    Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    3.6.2022

    ▼M34

    195.

    Ivan Ivanavich GALAVATYI

    Ivan Ivanovich GOLOVATY

    Iван Iванавiч ГАЛАВАТЫ

    Иван Иванович ГОЛОВАТЫЙ

    Position(en): Generaldirektor der Offenen Aktiengesellschaft „Belaruskali“, Aufsichtsratsvorsitzender von JSC Belarussian Potash Company

    Mitglied des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus für auswärtige Angelegenheiten und nationale Sicherheit

    Geburtsdatum: 15.6.1976

    Geburtsort: Pogost-Siedlung, Bezirk Soligorsk, Provinz Minsk, jetzt Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Ivan Galavatyi ist Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaruskali, das eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukashenka-Regime ist. Er ist Mitglied des Rates der Republik der Nationalversammlung und bekleidet außerdem mehrere weitere hochrangige Positionen in Belarus. Darüber hinaus ist er Aufsichtsratsvorsitzender von JSC Belarussian Potash Company. Er hat während seiner Laufbahn mehrere staatliche Auszeichnungen, einschließlich direkt von Aliaksandr Lukashenka, erhalten. Er steht in enger Verbindung zu Lukashenka und dessen Familienangehörigen. Damit profitiert er vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.

    Beschäftigte der Offenen Aktiengesellschaft „Belaruskali“, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden Prämien vorenthalten, und sie wurden später entlassen. Lukashenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist Ivan Galavatyi für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

    3.6.2022

    ▼M35

    196.

    Aliaksandr Uladzimirovich KARNIENKA

    Alexander Vladimirovich KORNIENKO

    Аляксандр Уладзiмiравiч КАРНIЕНКА

    Александр Владимирович КОРНИЕНКО

    Position(en): Ehemaliger Leiter der Strafkolonie IK-17 Schklow, Oberstleutnant des internen Dienstes.

    Derzeitige Position: Bezirksinspektor/Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Bezirks Sluzk

    Geburtsdatum: 9.1.1979

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner Position als ehemaliger Leiter der Strafkolonie IK-17 in Schklow ist Aliaksandr Karnienka verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, der politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschließenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Er war Leiter dieser Strafkolonie, als der politische Gefangene Vitold Ashurak dort am 21. Mai 2021 unter ungeklärten Umständen zu Tode kam.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    197.

    Andrei Siarheevich PALCHIK

    Andrei Sergeevich PALCHIK

    Андрэй Сяргеевiч ПАЛЬЧЫК

    Андрей Сергеевич ПАЛЬЧИК

    Position(en): ehemaliger Leiter der Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk

    Geburtsdatum: 3.3.1981

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner früheren Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk war Andrei Palchik verantwortlich für und beteiligt an systematischer Folter, Misshandlung und missbräuchlicher Bestrafung, einschließlich lang andauernder und wiederholter Einzelhaft, von politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die insbesondere nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschließenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Als Leiter der Strafkolonie war Andrei Palchik nicht nur verantwortlich für die Anordnung und Überwachung dieser Übergriffe, sondern nachweislich persönlich an Folter und Gewaltanwendung gegen Gefangene beteiligt. Unter der Leitung von Andrei Palchik von 2017 bis März 2023 geriet die Strafkolonie Nr. 1 in Nowopolozk wegen ihrer extrem harten Haftbedingungen und der Misshandlung von Gefangenen in Verruf, darunter viele führende politische Aktivisten und Vertreter der Zivilgesellschaft, die wegen ihrer Opposition gegen das Regime Präsident Lukaschenkas inhaftiert waren. Nach seiner Versetzung von der Strafkolonie Nr. 1 bekleidet Palchik weiterhin eine aktive hochrangige Position in einer anderen Haftanstalt und dient somit weiterhin dem repressiven System.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    198.

    Aliaksandr Uladzimiravich KAROL

    Aleksandr Vladimirovich KAROL

    Аляксандр Уладзiмiравiч КАРОЛЬ

    Александр Владимирович КОРОЛЬ

    Position(en): Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft

    Geburtsdatum: 28.6.1992

    Geburtsort: Bobruisk, Region/Oblast Mogilev, Republik Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3280692M019PB8

    In seiner Position als Leitender Staatsanwalt der Strafverfolgungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft von Belarus ist Aliaksandar Karol verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Strafverfahren gegen belarussische Menschenrechtsverteidiger. Er ist insbesondere an der politisch motivierten Strafverfolgung von Vertretern der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna beteiligt, einschließlich des Vorsitzenden von Viasna Ales Bialiatski, des stellvertretenden Vorsitzenden Valiantsin Stefanovic, des Anwalts Uladzimir Labkovich, der Koordinatorin des Freiwilligennetzes von Viasna Marfa Rabkova, des Büroleiters von Viasna in Gomel Leanid Sudalenka und des freiwilligen Helfers Andrei Chapiuk sowie der freiwilligen Helferin Tatsiana Lasitsa, die am 24. September 2022 aus der Strafkolonie in Gomel entlassen wurde.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    199.

    Mikhail Mikhailavich MURASHKIN

    Mikhail Mikhailovich MURASHKIN

    Мiхаiл Мiхайлавiч МУРАШКIН

    Михаил Михайлович МУРАШКИН

    Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Leiter der städtischen Abteilung für innere Angelegenheiten in Schodino, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten in Borissow, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit seit dem 29.10.2021

    Geburtsdatum: 8.9.1989

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner Eigenschaft als ehemaliger Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit in Schodino gab Mikhail Murashkin den Polizeikräften und der Bereitschaftspolizei OMON den Befehl zur brutalen Niederschlagung der friedlichen Proteste im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020; dabei wurden Demonstrierende geschlagen und Gewalt gegen sie angewendet. Er ist außerdem an der widerrechtlichen wiederholten Inhaftierung unabhängiger Journalisten beteiligt, die über die Proteste im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen berichteten.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus. Er bekleidet weiterhin eine ähnliche hochrangige Position in der Abteilung für innere Angelegenheiten.

    3.8.2023

    200.

    Mikalai Vasilievich MAKSIMAVICH

    Nikolai Vasilievich MAKSIMOVICH

    Мiкалай Васiльевiч МАКСIМАВIЧ

    Николай Васильевич МАКСИМОВИЧ

    Position(en): Stellvertretender Leiter der Miliz für öffentliche Sicherheit, Direktion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Minsk

    Geburtsdatum: 25.2.1977

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Anschrift: Minsk, st. Yankee Brylya 21, apt. 224;

    Minsk, st. Kolesnikova 32, apt. 3

    Persönliche Kennnummer: 3250277M077PB2

    In seiner Eigenschaft als stellvertretender Leiter der Miliz für öffentliche Sicherheit in der Direktion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Minsk ist Mikalai Maksimovich verantwortlich für die brutale Niederschlagung der friedlichen Proteste im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im August 2020 und danach. Er hat persönlich der Bereitschaftspolizei OMON den Befehl erteilt, die Demonstrationen gewaltsam zu unterdrücken, Demonstrierende und unabhängige Journalisten, die über diese Ereignisse berichteten, festzunehmen und sie strengen Haftbedingungen auszusetzen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    201.

    Piotr Aleksandrovich ARLOU

    Petr Aleksandrovich ORLOV

    Пётр Александровiч АРЛОЎ

    Петр Александрович ОРЛОВ

    Position(en): Richter am Stadtgericht Minsk

    Geburtsdatum: 6.4.1967

    Geburtsort: Minsk, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3040667A088PB0

    Anschrift: Minsk, st. Sharangovicha 78, apt. 60

    In seiner Position als Richter am Stadtgericht Minsk hat Piotr Arlou das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Verfahren vertreten und ist für die Verurteilung in Abwesenheit von mehreren Mitgliedern der demokratischen Opposition zu langjährigen Haftstrafen verantwortlich: Sviatlana Tsikhanouskaya (15 Jahre), Pavel Latushka (18 Jahre) und Volha Kavalkova, Maryia Maroz und Siarhei Dyleuski (jeweils zwölf Jahre).

    Piotr Arlou ist außerdem verantwortlich für die politisch motivierten Verfahren und Urteile gegen den Blogger Eduard Palchys (13 Jahre Haft) und die Journalistin Katsiaryna Andreyeva (zwei Jahre). Diese Urteile sind Teil der systematischen Verweigerung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die belarussischen Behörden und die systematische Bestrafung der Ausübung dieses Rechts. Die von Piotr Arlou verhängten Urteile sind Beispiele der systematischen Unterdrückung abweichender Meinungen.

    Er ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich.

    3.8.2023

    202.

    Ruslan Khikmetavich MASHADZEOU

    Ruslan Khikmetovich MASHADIYEV

    Руслан Хiкметовiч МАШАДЗЕЎ

    Руслан Хикметович МАШАДИЕВ

    Position(en): Ehemaliger stellvertretender Leiter der Strafkolonie Nr. 1 Derzeit Leiter der Strafkolonie Nr. 1

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner Position als Leiter und ehemaliger Leiter der Strafkolonie Nr. 1 ist Ruslan Mashadzeou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, der politischen Gefangenen und anderen Bürger, die nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 und im Zuge der anschließenden friedlichen Proteste in dieser Strafkolonie inhaftiert wurden. Er war Leiter dieser Strafkolonie, als der politische Gefangene Vitold Ashurak dort am 21. Mai 2021 unter ungeklärten Umständen zu Tode kam.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    203.

    Siarhei Uladzimiravich KARCHEUSKY

    Sergey Vladimirovitch KARCHEVSKIY

    Сяргей Уладзiмiравiч КАРЧЭЎСКI

    Сергей Владимирович КАРЧЕВСКИЙ

    Position(en): Major und Leiter der Regime-Abteilung der Strafkolonie Nr. 17 in Schklow

    Geburtsdatum: 15.6.1983

    Anschrift: 6 Fatina str, apt. 100, Mogilev, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 3150683MO74PB5

    Als Leiter der Regime-Abteilung der Strafkolonie Nr. 17 in Schklow ist Siarhei Kharcheusky direkt verantwortlich für die unmenschlichen Haftbedingungen in der Kolonie, für Gewaltausübung gegen Gefangene — insbesondere politische Gefangene — und deren Misshandlung. Er war persönlich an Schlägen und anderen Handlungen extremer Gewalt gegen Gefangene beteiligt, und er war direkt am Tod des politischen Gefangenen Vitold Ashurak am 21. Mai 2021 in dieser Strafkolonie beteiligt und dafür verantwortlich.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    204.

    Siarhei Vasilyevich MASLIUKOU

    Sergey Vasilyevich MASLIUKOV

    Сяргей Васiльевiч МАСЛЮКОЎ

    Сергей Васильевич МАСЛЮКОВ

    Position(en): Oberstleutnant des internen Dienstes des Erziehungslagers Nr. 2 in Bobruisk

    Geburtsort: Schklow, Belarus

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Vermuteter Aufenthaltsort: Bobruisk

    In seiner Position als Oberstleutnant des internen Dienstes des Erziehungslagers Nr. 2 in Bobruisk ist Siarhei Masliukou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Minderjährigen. Er ist dafür verantwortlich, dass Kinder Hunger, Folter, Zwangsarbeit und verschiedenen Formen von physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt wurden. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass minderjährigen Insassen der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert wurde.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    205.

    Sviatlana Aliaksandrauna BANDARENKA

    Svetlana Aleksandrovna BONDARENKO

    Святлана Аляксандраўна БАНДАРЭНКА

    Светлана Александровна БОНДАРЕНКО

    Position(en): Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk ist Sviatlana Bandarenka verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile. Sie hat mehrere belarussische Bürgerinnen und Bürger wegen der Teilnahme an Protesten und der Veröffentlichung regierungsfeindlicher Kommentare auf Telegram verurteilt. Sie hat außerdem die Journalistin Ekaterina Borisevich und den Krankenhaus-Notarzt Artyom Sorokin wegen der Offenlegung vertraulicher medizinischer Informationen über Roman Bondarenko, der von Sicherheitskräften zu Tode geschlagen wurde, verurteilt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    206.

    Sviatlana Paulauna PAKHODAVA

    Svetlana Pavlovna POKHODOVA

    Святлана Паўлаўна ПАХОДАВА

    Светлана Павловна ПОХОДОВА

    Position(en): Leiterin der Strafkolonie Nr. 4 für Frauen in Gomel

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Vermuteter Aufenthaltsort: Gomel

    In ihrer Position als Leiterin der Strafkolonie Nr. 4 für Frauen in Gomel ist Sviatlana Pakhodava verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, von politischen Gefangenen und anderen Bürgerinnen, die in dieser Strafkolonie für Frauen inhaftiert sind. Sie war bereits Leiterin der Strafkolonie zum Zeitpunkt der Strafverfolgung von Maria Kalesnikava, einer politischen Gefangenen, die wegen ihrer Beteiligung an Protesten gegen das autoritäre Regime von Aliaksandr Lukaschenka zu einer elfjährigen Haftstrafe in dieser Strafkolonie verurteilt wurde. Maria Kalesnikava wurden alle Rechte von Gefangenen verweigert, einschließlich des Rechts, einen Anwalt zu konsultieren.

    Daher ist Sviatlana Pakhodava verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    207.

    Tatsiana Valerieuna PIROZHNIKAVA

    Tatiana Valeryevna PIROZHNIKOVA

    Таццяна Валер’еўна ПIРОЖНIКАВА

    Татьяна Валерьевна ПИРОЖНИКОВА

    Position(en): Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk

    Geburtsdatum: 8.1.1987

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Persönliche Kennnummer: 4010887M019PB2

    In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk hat Tatsiana Pirozhnikava mehrere belarussische Bürgerinnen und Bürger aus politischen Gründen verurteilt, unter anderem wegen der Teilnahme an Protesten und wegen der Veröffentlichung regierungsfeindlicher Kommentare auf Telegram. Sie erteilt nachweislich gelegentlich höhere Strafen als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    208.

    Tatsiana Aliaksandrauna GRAKUN

    Tatyana Alexandrovna GRAKUN

    Таццяна Аляксандраўна ГРАКУН

    Татьяна Александровна ГРАКУН

    Position(en): Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft der Region Minsk für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen, Rechtsberaterin

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Tatsiana Grakun ist eine belarussische Staatsanwältin, die in der Staatsanwaltschaft der Region Minsk tätig ist. In dieser Position hat sie das Lukaschenka-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten vertreten. Sie hat insbesondere die Chefredakteurin von TUT.BY Maryna Zolatava, die zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, und die Generaldirektorin von TUT.BY Liudmila Chekina, die im März 2023 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen „Schädigung der nationalen Sicherheit der Republik Belarus“ strafrechtlich verfolgt.

    Daher ist Tatsiana Grakun verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    209.

    Valyantsina Mikalaeuna ZIANKEVICH

    Valentina Nikolaevna ZENKEVICH

    Валянцiна Мiкалаеўна ЗЯНКЕВIЧ

    Валентина Николаевна ЗЕНЬКЕВИЧ

    Position(en): Richterin im Justizkollegium für Strafsachen des Stadtgerichts Minsk

    Geburtsdatum: 8.1.1969

    Geschlecht: weiblich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Valyantsina Ziankevich ist eine belarussische Richterin im Justizkollegium für Strafsachen des Stadtgerichts Minsk. Sie hat politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie hat mindestens sieben belarussische Bürgerinnen und Bürger aus politischen Gründen verurteilt, darunter die Chefredakteurin von TUT.BY Maryna Zolatava, die zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, und die Generaldirektorin von TUT.BY Liudmila Chekina, die im März 2023 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Sie hat seit 2022 nachweislich politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    210.

    Yauhen Valerievich BUBICH

    Yevgeniy Valerievich BUBICH

    Яўген Валер’евiч БУБIЧ

    Евгений Валерьевич БУБИЧ

    Position(en): Leiter der Strafkolonie Nr. 2; Oberstleutnant des internen Dienstes

    Geburtsdatum: 3.6.1979

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Anschrift: Bobruysk, st. Kovzana 60, apartment 42;

    Bobruysk, st. Kovzana 5/485;

    Bobruysk, st. Internationalnaya 66B, apartment 31

    In seiner Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 2 in Bobruisk ist Yauhen Bubich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Gefangenen, einschließlich Folter, Zwangsarbeit sowie physischer und psychischer Gewalt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    211.

    Yuri Ivanavich VASILEVICH

    Yuriy Ivanovich VASILEVICH

    Юры Iванавiч ВАСIЛЕВIЧ

    Юрий Иванович ВАСИЛЕВИЧ

    Position(en): Leiter der Strafkolonie Nr. 14 in Novosady

    Geschlecht: männlich

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    In seiner Position als Leiter der Strafkolonie Nr. 14 ist Yuri Vasilevich verantwortlich für die Misshandlung von Gefangenen, die unter seiner Zuständigkeit inhaftiert sind, und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter, von politischen Gefangenen und anderen Bürgern, die in dieser Strafkolonie inhaftiert sind.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

    3.8.2023

    212.

    Raman Ivanavich BIZIUK

    Roman Ivanovich BIZYUK

    Раман Iванавiч БIЗЮК

    Роман Иванович БИЗЮК

    Position(en): Staatsanwalt

    Geburtsdatum: 25.3.1986

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Persönliche Kennnummer: 3250386H012PB7

    Anschrift: Minsk, 30 Masherova Ave., apt. 25

    In seiner Position als Staatsanwalt am Stadtgericht Minsk hat Raman Biziuk das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Fällen vertreten, insbesondere gegen Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, die außergewöhnlich lange Haftstrafen erhielten (15 bzw. sechs Jahre), und die acht Mitangeklagten, die Haftstrafen zwischen fünf und 17 Jahren erhielten.

    Marfa Rabkova wurde wegen der politisch motivierten Anschuldigung der „Ausbildung von Menschen zur Teilnahme an Massenunruhen oder Finanzierung solcher Tätigkeiten“ inhaftiert, weil sie den Freiwilligendienst der international anerkannten Menschenrechtsgruppe Viasna koordinierte und die Beobachtung der Wahlen im August 2020 organisierte. Sie dokumentierte außerdem Fälle von Folter und sonstiger Misshandlung von inhaftierten Demonstranten. Marfa Rabkova war eines der ersten Mitglieder von Viasna, die von den Behörden nach den Protesten vom August 2020 mit politisch motivierten Anschuldigungen ins Visier genommen wurden.

    Andrei Chapiuk wurde unter anderem wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wegen Aufstachelung zum Hass und wegen seiner Mitarbeit als freiwilliger Helfer bei Viasna angeklagt.

    Ihr Verfahren wurde auf Antrag des Staatsanwalts Raman Biziuk und auf Genehmigung des Richters Siarhei Khrypach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt; als Grund wurde das angebliche Vorhandensein von „extremistischem Material“ in ihrem Fall angeführt.

    Raman Biziuk ist außerdem für die politisch motivierte Strafverfolgung der Mitangeklagten in demselben Verfahren, nämlich Akihiro Haeuski-Hanada, Alyaksandr Frantaskevich, Alykaksei Galauko, Alyaksandr Kazlyanka, Pavel Shpteny, Mikita Dranets, Andrei Marach und Daniil Chul, verantwortlich. Er ist ferner verantwortlich für die politisch motivierten Anschuldigungen gegen Andrei Linnik und Anton Bialenski sowie gegen Dzmitry Kanapelka, Vitalii Kavalenka, Tsimur Pipiya, Dzianis Boltuts, Vital Shyshlou und Emil Huseinau.

    Raman Biziuk ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich.

    3.8.2023

    213.

    Siarhei Fiodaravich KHRYPACH

    Sergey Fedorovich KHRIPACH

    Сяргей Фёдаравiч ХРЫПАЧ

    Сергей Федорович ХРИПАЧ

    Position(en): Richter am Stadtgericht Minsk

    Geburtsdatum: 16.4.1966

    Geburtsort: Minsk, Belarus

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Persönliche Kennnummer: 3160466A077PB2

    Anschrift: Minsk, st. Odintsova 105, apt. 206

    In seiner Position als Richter am Stadtgericht Minsk hat Siarhei Khrypach das Lukaschenka-Regime in zahlreichen politisch motivierten Fällen vertreten, insbesondere gegen Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, die außergewöhnlich lange Haftstrafen erhielten (von 15 bzw. sechs Jahren), und die acht Mitangeklagten, die Haftstrafen zwischen fünf und 17 Jahren erhielten.

    Marfa Rabkova wurde wegen der politisch motivierten Anschuldigung der „Ausbildung von Menschen zur Teilnahme an Massenunruhen oder Finanzierung solcher Tätigkeiten“ inhaftiert, weil sie den Freiwilligendienst der international anerkannten Menschenrechtsgruppe Viasna koordinierte und die Beobachtung der Wahlen im August 2020 organisierte. Sie dokumentierte außerdem Fälle von Folter und sonstiger Misshandlung von inhaftierten Demonstranten. Marfa Rabkova war eines der ersten Mitglieder von Viasna, die von den Behörden nach den Protesten vom August 2020 mit politisch motivierten Anschuldigungen ins Visier genommen wurden.

    Andrei Chapiuk wurde unter anderem wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wegen Aufstachelung zum Hass und wegen seiner Mitarbeit als freiwilliger Helfer bei Viasna angeklagt.

    Ihr Verfahren wurde auf Antrag des Staatsanwalts Raman Biziuk und auf Genehmigung des Richters Siarhei Khrypach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt; als Grund wurde das angebliche Vorhandensein von „extremistischem Material“ in ihrem Fall angeführt.

    Siarhei Khrypach ist außerdem für die politisch motivierte Verfahrensführung und Verurteilung der Mitangeklagten in demselben Verfahren, nämlich Akihiro Haeuski-Hanada, Alyaksandr Frantaskevich, Alykaksei Galauko, Alyaksandr Kazlyanka, Pavel Shpteny, Mikita Dranets, Andrei Marach und Daniil Chul, verantwortlich.

    Siarhei Khrypach ist ferner für das politisch motivierte Urteil verantwortlich, das im Mai 2021 gegen Yegor Dudnikov erlassen wurde.

    Er ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ernsthaft untergraben, verantwortlich.

    3.8.2023

    214.

    Vadzim Frantzavich GIGIN

    Vadim Franzevich GIGIN

    Vadzim HIHIN

    Вадзiм Францавiч ГIГIН

    Вадим Францевич ГИГИН

    Position(en): Direktor der Nationalbibliothek von Belarus, ehemaliger Leiter der belarussischen regierungsnahen Gesellschaft „Wissen“ und Dekan der Fakultät für Philosophie und Sozialwissenschaften der Belarussischen Staatlichen Universität, Kandidat der Akademie der Wissenschaften im Fachgebiet Geschichtswissenschaften.

    Geburtsdatum: 21.10.1977

    Geburtsort: Minsk, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus)

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Vadzim Gigin ist einer der vernehmlichsten und einflussreichsten Akteure des belarussischen Staatspropagandasystems. Er unterstützt systematisch das Lukaschenka-Regime und vertritt seine Ansichten häufig in den staatlichen Fernsehsendern ONT und Belarus 1. Vadzim Gigin hat die Unterdrückung der demokratischen Opposition sowie der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien unterstützt und gerechtfertigt, insbesondere nach den Präsidentschaftswahlen von August 2020. Vadzim Gigin verbreitet Propaganda-Narrative über ein „Nazi-Regime in der Ukraine“, die Diskreditierung des Westens und die Rechtfertigung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine.

    Bis Juni 2023 war Vadzim Gigin Leiter der belarussischen Gesellschaft „Wissen“, einer erwiesenermaßen staatlich geförderten Nichtregierungsorganisation, die Lukaschenka und sein Regime unterstützt. Seine Arbeit für das Regime wurde im September 2021 von Lukaschenka gewürdigt, indem Gigin den Orden für verdienstvolle Tätigkeiten verliehen wurde. Darüber hinaus wurde er im Februar 2023 zum Mitglied des Ausschusses ernannt, der Beschwerden belarussischer Bürgerinnen und Bürger im Ausland im Zusammenhang mit von ihnen begangenen Straftaten prüft und der von Generalstaatsanwalt Andrei Shved geleitet wird.

    Vadzim Gigin profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    3.8.2023

    215.

    Ksenia Piatrouna LEBEDZEVA

    Ksenia Petrovna LEBEDEVA

    Ксенiя Пятроўна ЛЕБЕДЗЕВА

    Ксения Петровна ЛЕБЕДЕВА

    Position(en): Propagandistin und Mitarbeiterin des staatlichen Senders „Belarus 1“ und der Nachrichtenagentur in Belarus

    Geburtsdatum: 12.12.1987

    Geburtsort: Mogilev, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus)

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Ksenia Lebedzeva ist eine der führenden Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes und ist eng mit den regimetreuen Medien verbunden. Sie ist eine belarussische Fernsehmoderatorin beim staatseigenen Sender „Belarus 1“. Seit Juli 2021 präsentiert sie die Informations- und Analyseprogramm „Dies ist anders“ im staatseigenen Fernsehsender „Belarus 1“. In dieser Sendung und in Berichten für den Fernsehsender „Belarus 1“ fördert sie russische Propaganda über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie gegen die Opposition und gegen Nachbarländer gerichtete belarussische Staatspropaganda. Ksenia Lebedzeva befördert die Idee, dass die Ukraine zusammen mit der NATO seit 2020 Informations- und psychologische Sondereinsätze gegen Belarus führt, und sie verbreitet das Narrativ von Lukaschenka, dass die Vertreter der Opposition von westlichen Ländern finanziert werden.

    Am 16.1.2021 wurde Ksenia Lebedzeva von Präsident Lukaschenka für ihren „erheblichen Beitrag zur Umsetzung der staatlichen Informationspolitik, ihre hohe Professionalität sowie ihre objektive und umfassende Berichterstattung über das soziopolitische und soziokulturelle Leben des Landes“ ausgezeichnet.

    Ksenia Lebedeva profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    3.8.2023

    216.

    Zinaida Vasilieuna BALABALAVA

    Zinaida Vasilievna BALABALAVA

    Зiнаiда Васiльеўна БАЛАБАЛАВА

    Зинаида Васильевна БАЛАБОЛАВА

    Position(en): Richterin am Stadtgericht Nowopolozk

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Stadtgericht Nowopolozk ist Zinaida Balabalava verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende, insbesondere die Verurteilung der Gewerkschaftsführerin Volha Brytsikava und der Aktivisten Hanna Tukava und Andrei Halavyryn. Sie hat Geld- und Haftstrafen gegen Personen wegen des Tragens von „Kein Krieg“-Zeichen oder wegen unabhängiger Berichterstattung über Verfahren verhängt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    217.

    Halina KNIZHONAK

    Galina KNIZHONAK

    Галiна КНIЖОНАК

    Галина КНИЖОНАК

    Position(en): Richterin am Bezirksgericht Mosyr

    Geschlecht: weiblich

    In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Mosyr ist Halina Knizhonak verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende, insbesondere die Verurteilung von Hleb Koipish, Uladzislau Hancharou, Aliaksandr Tsimashenka und Daniil Skipalski. Sie hat Personen wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten gegen das Lukaschenka-Regime zu Haftstrafen verurteilt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    218.

    Hanna Barisauna LIAVUSIK

    Anna Borisovna LEUSIK

    Ганна Барысаўна ЛЯВУСIК

    Анна Борисовна ЛЕУСИК

    Position(en): Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Grodno

    Geburtsdatum: 7.10.1973

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Anschrift: Grodno, st. Soviet Border Guards 120, apt. 47

    Persönliche Kennnummer: 4071073K000PB2

    In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Grodno ist Hanna Liavusik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Alexander Tyelega. Sie hat Personen wegen Äußerungen gegen Gewalt und Unterdrückung zu Geld- und Haftstrafen verurteilt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    219.

    Henadz Ivanavich KUDLASEVICH

    Gennadiy Ivanovich KUDLASEVICH

    Генадзь Iванавiч КУДЛАСЕВIЧ

    Геннадий Иванович КУДЛАСЕВИЧ

    Position(en): Richter am Bezirksgericht Ivanovsky

    Geburtsdatum: 5.5.1973

    Geburtsort: Tereblychi, Bezirk Stolin, ehemalige Belarussische SSR (jetzt Belarus)

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    In seiner Position als Richter am Bezirksgericht Ivanovsky ist Henadz Kudlasevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Yuryi Holik. Er hat Personen wegen Protesten gegen die Regierung oder wegen unabhängiger Berichterstattung zu Haftstrafen, Hausarrest und Geldstrafen verurteilt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    220.

    Ina Leanidauna PAULOUSKAYA

    Inna Leonidovna PAVLOVSKAYA

    Iна Леанiдаўна ПАЎЛОЎСКАЯ

    Инна Леонидовна ПАВЛОВСКАЯ

    Position(en): Richterin am Bezirksgericht Baranawitschy

    Geburtsdatum: 29.7.1975

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Anschrift: Baranovichi, st. Mikolskaya 32

    Persönliche Kennnummer: 4290775C016PB9

    In ihrer Position als Richterin am Bezirksgericht Baranawitschy ist Ina Paulouskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, insbesondere die Verurteilung von Vitaly Korsak und Anatoly Pugach. Sie hat Personen wegen Kritik an Präsident Lukaschenka und Protesten gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2020 zu Haft- und Geldstrafen verurteilt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    221.

    Aliaksandr Mikalaevich TARAKANAU

    Alexander Nikolaevich TARAKANOV

    Аляксандр Мiкалаевiч ТАРАКАНАЎ

    Александр Николаевич ТАРАКАНОВ

    Position(en): Richter am Bezirksgericht Schklow, Region Mogilev

    Geburtsdatum: 19.5.1965

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Aliaksandr Tarakanau ist ein belarussischer Richter, der beim Bezirksgericht Schklow in der Region Mogilev tätig ist. Er wurde 2017 von Aliaksandr Lukaschenka auf Lebenszeit ernannt. Er hat überwiegend Urteile erlassen, mit denen die Strafen gegen politische Gegner der belarussischen Behörden verschärft wurden, insbesondere die Umwandlung verhängter Strafen zu Haftstrafen ohne Bewährung oder zu einer strengeren Art der Verbüßung solcher Strafen. Ein solches Urteil erging im Fall des Philosophen und Journalisten Uladzimir Matskievich, der mit dem unabhängigen Fernsehsender Belsat verbunden ist. Daher ist Aliaksandr Tarakanau verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    222.

    Dzmitriy Vitalievich BUBENCHIK

    Dmitriy Vitalievich BUBENCHIK

    Дзмiтрый Вiтальевiч БУБЕНЧЫК

    Дмитрий Витальевич БУБЕНЧИК

    Position(en): Richter am Regionalgericht Grodno

    Geburtsdatum: 15.7.1985

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Dzmitriy Bubenchik ist ein belarussischer Richter, der beim Bezirksgericht Grodno tätig ist. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka ernannt. Er hat politisch motivierte Urteile gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er hat am 8. Februar 2023 Andrzej Poczobut, einen unabhängigen Journalisten und Aktivisten der polnischen Minderheit, wegen Kritik an der Regierung der Republik Belarus zu acht Jahren Haft verurteilt.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    223.

    Aleg Uladzimiravich KHOROSHKA

    Oleg Vladimirovich KHOROSHKO

    Алег Уладзiмiравiч ХОРОШКА

    Олег Владимирович ХОРОШКО

    Position(en): Richter, Regionalgericht Gomel

    Geburtsdatum: 22.5.1977

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Aleg Khoroshka ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Gomel tätig ist. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka ernannt. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner der belarussischen Behörden erlassen, zu denen auch eine Journalistin des unabhängigen Fernsehsenders Belsat, Katsiaryna Andrejewa, gehörte, die zu acht Jahren und drei Monaten in einer Strafkolonie verurteilt wurde.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    224.

    Anastasia Uladzimirouna BENEDZISIUK

    Anastasia Vladimirovna BENEDISYUK

    Анастасiя Уладзimipаўнa БЕНЕДЗIСЮК

    Анастасия Владимировна БЕНЕДИСЮК

    Position(en): Leiterin der Reporterabteilung der Fernsehnachrichtenagentur des staatlichen Fernsehsenders Belarus 1

    Geburtsdatum: 31.10.1992

    Geburtsort: Oshmyan, Belarus

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Anastasia Benedzisiuk gehört zu den führenden Propagandisten des Lukaschenka-Regimes und ist Leiterin der Reporterabteilung der Fernsehnachrichtenagentur, die Reportagen für den Fernsehsender Belarus 1 erstellt.

    Sie gestaltet das Informationsprogramm „Plan B“ beim staatlichen Fernsehsender „Belarus 1“. In ihrem Programm und ihren Reportagen für den Fernsehsender Belarus 1 verbreitet sie russische Propagandanarrative über ein „Nazi-Regime in der Ukraine“, die ukrainischen Streitkräfte sowie die Propaganda von Präsident Lukaschenka gegen die belarussische Opposition und das Kalinousky-Regiment. Sie verbreitet auch Propaganda gegen die westlichen Sanktionen.

    2023 wurde Anastasia Benedzisiuk von Lukaschenka offiziell für ihren „erheblichen Beitrag zur Umsetzung der staatlichen Informationspolitik, ihre hohe Professionalität sowie ihre objektive und umfassende Berichterstattung über das soziopolitische und soziokulturelle Leben des Landes“ ausgezeichnet.

    Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    3.8.2023

    225.

    Yauhen PUSTAVY

    Yevgeniy PUSTOVOY

    Яўген ПУСТАВЫ

    Евгений ПУСТОВОЙ

    Funktion: Belarussischer Propagandist und Fernsehveranstalter

    Geburtsdatum: 29.2.1984

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Yauhen Pustavy ist ein belarussischer Propagandist und arbeitet für Stolichnoye Televideniye, einen der drei staatlichen Fernsehsender in Belarus, und für Minskaya Prauda, eine staatliche Zeitung. Er ist verantwortlich für die Verbreitung von Propaganda zur Unterstützung der Politik von Lukaschenka und zur Rechtfertigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Er wurde von Lukaschenka für seine Verdienste um die staatliche Informationspolitik ausgezeichnet. Er ist ferner Mitglied der staatlichen Kommission zur Überprüfung politischer Flüchtlinge, die nach Belarus zurückkehren möchten. Diese Kommission wurde von Lukaschenka mit dem politischen Ziel eingesetzt, die nach Belarus zurückkehrenden Flüchtlinge als Personen darzustellen, die ihr Vorgehen gegen das Lukaschenka-Regime bereuen.

    Er profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    3.8.2023

    226.

    Alena Stanislavauna HARMASH

    Alena Stanislavovna GORMASH

    Алена Станiславаўна ГОРМАШ

    Елена Станиславовна ГОРМАШ

    Funktion: Richterin, Bezirksgericht Bobruisk

    Geburtsdatum: 10.9.1967

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Alena Harmash ist eine belarussische Richterin, die bei dem Bezirksgericht in Bobruisk tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie verurteilte sechs Anhänger und Aktivisten der Opposition aus politischen Gründen. Sie hat seit 2020 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    227.

    Andrei Ramanavich TARASEVICH

    Andrei Romanovich TARASEVICH

    Андрэй Раманавiч ТАРАСЕВIЧ

    Андрей Романович ТАРАСЕВИЧ

    Funktion: Richter, Bezirksgericht Glubokoye

    Geburtsdatum: 10.11.1974

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Andrei Tarasevich ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Glubokoye tätig ist. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er verurteilte mindestens 13 belarussische Bürger aus politischen Gründen. Er hat von 2017 bis 2023 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    228.

    Hanna Mikhailauna ASIPENKA

    Anna Mikhailovna OSIPENKO

    Ганна Мiхайлаўна АСIПЕНКА

    Анна Михайловна ОСИПЕНКО

    Funktion: Richterin am Bezirksgericht Bobruisk

    Geburtsdatum: 7.12.1982

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Hanna Asipenka ist eine belarussische Richterin, die bei einem Bezirksgericht in Bobruisk tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie war zwischen 2020 und 2023 aktiv an der Verurteilung politischer Gegner des Regimes beteiligt. In diesem Zeitraum hat sie mindestens 13 Urteile erlassen, darunter gegen zwei unabhängige Medienjournalisten.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    229.

    Iryna Uladzimirauna PADKAVYRAVA

    Irina Vladimirovna PODKOVYROVA

    Iрына Уладзiмiраўна ПАДКАВЫРАВА

    Ирина Владимировна ПОДКОВЫРОВА

    Funktion: Staatsanwältin

    Geburtsdatum: 22.9.1972

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Iryna Padkavyrava ist eine belarussische Staatsanwältin. Sie steht mindestens seit 2009, als sie als leitende Staatsanwältin in der Region Gomel tätig war, mit den Strafverfolgungsbehörden in Verbindung. 2022 war sie als Staatsanwältin im Verfahren gegen einen unabhängigen Journalisten tätig, der mit TVP und Belsat TV in Verbindung stand. Sie beantragte damals eine vierjährige Freiheitsstrafe für den Journalisten. Sie beteiligte sich auch an der Prüfung von Rechtsmitteln gegen Urteile wegen der Veröffentlichung von Beiträgen in belarussischen sozialen Medien, die gegen die Regierung und ihre Beamten gerichtet waren. Als Staatsanwältin befürwortete sie die Strafen, die sie für angemessen und fair hielt.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    230.

    Ludmila Stsiapanauna VASHCHANKA

    Ludmila Stiepanovna VASHCHENKO

    Людмiла Сцяпанаўна ВАШЧАНКА

    Людмила Степановна ВАЩЕНКО

    Funktion: Richterin am Bezirksgericht Glubokoye

    Geburtsdatum: 22.9.1972

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: weiblich

    Ludmila Vashchanka ist eine belarussische Richterin, die am Bezirksgericht Glubokoye tätig ist. Sie hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Sie hat von 2007 bis 2023 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. In diesem Zeitraum verurteilte sie mindestens neun belarussische Bürger aus politischen Gründen, darunter Anhänger und Aktivisten der Opposition.

    Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    231.

    Uladzimir Aliaksandravich DAVYDAU

    Vladimir Alexandrovich DAVYDOV

    Уладзiмiр Аляксандравiч ДАВЫДАЎ

    Владимир Александрович ДАВЫДОВ

    Funktion: Richter am Obersten Gerichtshof von Belarus

    Geburtsdatum: 11.4.1967

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Uladsimir Davydau ist ein belarussischer Richter, der am Obersten Gerichtshof von Belarus tätig ist. Er wurde 2014 von Aliaksandr Lukaschenka auf Lebenszeit ernannt. Als Richter entschied Davydau hauptsächlich über Rechtsmittel in Bezug auf Haftstrafen für politische Aktivisten und Journalisten. Dabei hielt er an den Urteilen fest. Eine solche Entscheidung fiel in Bezug auf den für den Fersehsender Belsat tätigen Journalisten Pavel Vinahradau.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    232.

    Viachaslau Uladzimiravich YELISEENKA

    Vyacheslav Vladimirovich ELISEENKO

    Вячаслаў Уладзiмiравiч ЕЛIСЕЕНКА

    Вячеслав Владимирович ЕЛИСЕЕНКО

    Funktion: Richter am Bezirksgericht Dokshitsy

    Geburtsdatum: 10.4.1979

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Viachaslau Yeliseenka ist ein belarussischer Richter, der bei einem Bezirksgericht in Dokshitsy tätig ist. Er hat politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen. Er hat zehn belarussische Bürger aus politischen Gründen verurteilt. Er hat seit 2018 nachweislich politisch motivierte Entscheidungen gegen Gegner des belarussischen Regimes erlassen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    233.

    Anton Uladzimiravich KALYAGA

    Anton Vladimirovich KOLYAGO

    Антон Уладзiмiравiч КАЛЯГА

    Антон Владимирович КОЛЯГО

    Funktion: Leitender Ermittler — Ermittler für besonders wichtige Fälle der Hauptdirektion für die Ermittlung von Straftaten in den Bereichen organisierte Kriminalität und Korruption des Zentralapparats des Ermittlungsausschusses, Justiziar

    Geburtsdatum: 2.10.1989

    Geburtsort: Minsk, Republik Belarus

    Staatsangehörigkeit: belarussisch

    Geschlecht: männlich

    Anton Kalyaga ist Ermittler der Hauptdirektion für die Ermittlung von Straftaten in den Bereichen organisierte Kriminalität und Korruption des Zentralbüros des Ermittlungsausschusses der Republik Belarus. Er führt Strafverfahren gegen Viasna-Mitglieder durch. Die Gerichtsverfahren gegen Ales Bialiatski, Valianstin Stefanovich und Uladsimir Labkovich weisen zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf, und der Untersuchungszeitraum wurde von den Behörden zum Zweck der Beweiserhebung künstlich verlängert, wodurch die Frist überschritten wurde, die durch belarussisches Recht und internationale Standards zum Recht auf ein faires Verfahren festgelegt wurde. Bei den Ermittlungen und dem Gerichtsverfahren im Fall Viasna wurde gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

    Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    3.8.2023

    ▼M18

    B. 

    Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1

    ▼M27



     

    Namen

    (Transliteration der belarussischen Schreibweise)

    (Transliteration der russischen Schreibweise)

    Namen

    (belarussische Schreibweise)

    (russische Schreibweise)

    Angaben zur Identität

    Gründe für die Aufnahme in die Liste

    Datum der Aufnahme in die Liste

    1.

    Beltecheksport

    Белтехэкспорт

    Anschrift: Nezavisimosti Ave. 86-B, Minsk, Belarus

    Website: https://bte.by/

    E-Mail: mail@bte.by

    Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden.

    Beltechexport profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es, indem es Gewinne für die Präsidialverwaltung schafft.

    17.12.2020

    2.

    Dana Holdings

    ТАА „Дана Холдынгз“

    ООО „Дана Холдингз“

    Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 3 (office 4), 220076 Minsk, Belarus

    Registrierungsnummer: 690611860

    Websites: https://bir.by/; https://en.dana-holdings.com; https://dana-holdings.com/

    E-Mail: info@bir.by

    Tel.: +375 (29) 636-23-91

    Dana Holdings ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen und seine Tochterunternehmen erhielten Rechte für die Erschließung von Parzellen und betrieben die Entwicklung mehrerer großer Wohnkomplexe und Geschäftszentren.

    Personen, die Berichten zufolge Dana Holdings vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position bei Dana Astra ein.

    Dana Holdings ist nach wie vor in Belarus wirtschaftlich tätig.

    Dana Holdings profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    17.12.2020

    3.

    Dana Astra

    ЗТАА „Дана Астра“

    ИООО „Дана Астра“

    Anschrift: Peter Mstislavets St. 9, pom. 9-13, 220076 Minsk, Belarus

    Registrierungsnummer: 191295361

    Websites: https://bir.by/; https://en.dana-holdings.com; https://dana-holdings.com/

    E-Mail-Adresse: PR@bir.by

    Tel.: +375 (17) 269-32-60; +375 (17) 269-32-51

    Dana Astra, früher ein Tochterunternehmen von Dana Holdings, ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Erschließungsrechte für Parzellen und entwickelt den Multifunktionskomplex „Minsk World“, der von dem Unternehmen als größte derartige Investition in Europa beworben wird.

    Personen, die Berichten zufolge Dana Astra vertreten, unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukashenka. Liliya Lukashenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein.

    Dana Astra profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    17.12.2020

    4.

    GHU – Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung

    Главное хозяйственное управление

    Anschrift: Miasnikov St. 37, Minsk, Belarus

    Website: http://ghu.by

    E-Mail: ghu@ghu.by

    Die Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung (GHU) ist der größte Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in der Republik Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen.

    Victor Sheiman, der als ehemaliger Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung die direkte Kontrolle über die GHU ausübte, wurde von Präsident Aliaksandr Lukashenka beauftragt, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen.

    Die GHU profitiert somit von ihrer Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    17.12.2020

    ▼M34

    5.

    SYNESIS LLC

    ООО „Синезис“

    Anschrift: Platonova 20B; 220005 Minsk, Belarus; Mantulinskaya 24, 123100 Moskau, Russland

    Registrierungsnummer (УНН/ИНН): 190950894 (Belarus); 7704734000/

    770301001 (Russland)

    Website: https://synesis.partners; https://synesis-group.com/

    Tel.: +375 (17) 240-36-50

    E-Mail-Adresse:

    Synesis LLC hat den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, bereitgestellt, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus. Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt.

    Eigenen Angaben zufolge stellt Synesis den belarussischen Behörden die Plattform Kipod inzwischen nicht mehr zur Verfügung, nach Berichten der Vereinigung belarussischer Sicherheitskräfte BYPOL wird Kipod jedoch nach wie vor von den staatlichen Sicherheitsorganen genutzt.

    Synesis gehört zu den Unternehmen, die in dem mit dem Dekret von Aliaksandr Lukashenka eingerichteten Hi-Tech-Park angesiedelt sind, und genießt daher zahlreiche Vergünstigungen, wie die Befreiung von der Einkommenssteuer, der MwSt., von Offshore-Gebühren, Zöllen u. dgl.

    Das Unternehmen profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es.

    17.12.2020

    ▼M27

    6.

    AGAT Electromechanical Plant OJSC

    Агат-электромеханический завод

    Anschrift: Nezavisimosti Ave. 115, 220114 Minsk, Belarus

    Website: https://agat-emz.by/

    E-Mail: marketing@agat-emz.by

    Tel.:

    +375 (17) 272-01-32;

    +375 (17) 570-41-45

    Die Elektromechanikwerke AGAT Electromechanical Plant OJSC sind Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht.

    AGAT profitiert somit Electromechanical Plant OJSC von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    Das Unternehmen ist Hersteller von „Rubezh“, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem, das gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurde; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    7.

    140 Repair Plant

    140 ремонтный завод

    Website: 140zavod.org

    140 Repair Plant ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. 140 Repair Plant profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

    17.12.2020

    8.

    MZKT (alias VOLAT)

    МЗКТ - Минский завод колёсных тягачей

    Website: www.mzkt.by

    MZKT (alias VOLAT) ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. MZKT (alias VOLAT) profitiert somit von seiner Verbindung zum Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    Beschäftigte von MZKT, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Aliaksandr Lukashenka auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.

    17.12.2020

    9.

    Sohra Group/Sohra LLC

    ООО Сохра

    Anschrift: Revolucyonnaya 17/19, office no. 22, 220030 Minsk, Belarus

    Registrierungsnummer: 192363182

    Website: http://sohra.by/

    E-Mail: info@sohra.by

    Das Unternehmen Sohra gehörte Aliaksandr Zaitsau, einem der einflussreichsten Geschäftsleute in Belarus, der eng mit dem dortigen politischen Establishment verbunden und ein enger Unterstützer von Lukashenkas ältestem Sohn Viktor ist. Sohra wirbt in Ländern in Afrika und in Ländern des Nahen Ostens für belarussische Industrieprodukte. Es ist Mitbegründer des im Verteidigungsbereich tätigen Unternehmens BSZT-New Technologies, das im Bereich der Waffenproduktion und der Modernisierung von Raketen tätig ist. Sohra nutzt seine bevorrechtigte Stellung und dient als Vermittler zwischen dem politischen Establishment und den staatseigenen Betrieben in Belarus und ausländischen Partnern in Afrika und im Nahen Osten. Außerdem ist das Unternehmen aufgrund von Konzessionen, die das Lukaschenka-Regime erhalten hat, im Goldabbau in afrikanischen Ländern tätig.

    Daher profitiert die Sohra-Gruppe vom Lukaschenka-Regime.

    21.6.2021

    10.

    Bremino Gruppe LLC

    ООО „Бремино групп“

    Anschrift: Niamiha 40, 220004 Minsk, Belarus; Bolbasovo village, Zavodskaya 1k Orsha Region/Oblast, Belarus

    Registrierungsnummer: 691598938

    Website: http://www.bremino.by

    E-Mail: office@bremino.by; marketing@bremino.by

    Die Bremino-Gruppe ist Initiator und Mitverwalter des Projekts Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret geschaffen wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Die Eigentümer der Bremino-Gruppe – Aliaksandr Zaitsau, Mikalai Varabei und Aliaksei Aleksin – gehören zum inneren Kreis von Geschäftsleuten mit Beziehungen zu Lukashenka und pflegen enge Beziehungen zu Lukashenka und seiner Familie.

    Daher profitiert die Bremino-Gruppe vom Lukaschenka-Regime.

    Die Bremino Gruppe ist Eigentümerin des Transport- und Logistikzentrums (TLC) „Bremino-Bruzgi“ an der Grenze zwischen Belarus und Polen, das vom Lukaschenka-Regime als Unterkunft für Migranten genutzt wurde, die mit dem Ziel an die Grenze zwischen Belarus und der Union befördert wurden, dass sie diese illegal überqueren. Bremino-Bruzgi TLC war auch ein Ort, an den sich Lukashenka im Rahmen seines Propagandabesuchs bei Migranten begeben hat.

    Die Bremino-Gruppe trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenzen der Union bei.

    21.6.2021

    11.

    Globalcustom Management LLC

    ООО „Глобалкастом-менеджмент“

    Anschrift: Nemiga 40/301, Minsk, Belarus

    Registrierungsnummer: 193299162

    Website: https://globalcustom.by/

    E-Mail: info@globalcustom.by

    Globalcustom Management ist mit der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung verbunden, die früher von Victor Sheiman geleitet wurde, der bereits 2004 in die Sanktionsliste der Union aufgenommen wurde. Das Unternehmen ist am Schmuggel von Waren nach Russland beteiligt, der ohne die Billigung des Lukaschenka-Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Globalcustom Management war der erste Eigentümer von GardService, dem einzigen Privatunternehmen, dem Lukaschenka den Gebrauch von Waffen erlaubte. Daher profitiert Globalcustom Management vom Lukaschenka-Regime.

    21.6.2021

    12.

    Belarusski Avtomobilnyi Zavod (BelAZ)/OJSC „BELAZ“

    Offene Aktiengesellschaft „BELAZ“ – Verwaltungsgesellschaft der Holding „BELAZ-HOLDING“

    ААТ „БЕЛАЗ“

    ОАО „БЕЛАЗ“

    Anschrift: 40 let Octyabrya St. 4, 222161 Zhodino, Region/Oblast Minsk, Belarus

    Website: https://belaz.by

    OJSC BelAZ gehört zu den führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und den größten Herstellern großer Lastwagen und Kipplaster weltweit. Das Unternehmen erwirtschaftet beträchtliche Einkünfte für das Lukaschenka-Regime. Lukashenka erklärte, dass die Regierung das Unternehmen immer unterstützen werde, und nannte es eine belarussische Marke und Teil des nationalen Erbes. OJSC BelAZ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Lukaschenka-Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC BelAZ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    Die Beschäftigten von OJSC BelAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC BelAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschließen. Ein Streik wurde von der Unternehmensleitung gegenüber den Medien als Personalversammlung ausgegeben. Daher ist OJSC BelAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

    21.6.2021

    13.

    Minskii Avtomobilnyi Zavod (MAZ)/OJSC „MAZ“

    Offene Aktiengesellschaft „Minsk Automobile Works“ Verwaltungsgesellschaft der Holding „BELAVTOMAZ“

    ААТ „Мiнскi аўтамабiльны завод“

    ОАО „Минский автомобильный завод“

    Anschrift: Socialisticheskaya 2, 220021 Minsk, Belarus

    Website: http://maz.by/

    Registrierungsdatum: 16.7.1944

    Tel.: +375 (17)-217-22 22; +8000 217-22-22

    Die Minsker Automobilfabrik OJSC (MAZ) gehört zu den größten staatseigenen Autoherstellern in Belarus. Lukashenka bezeichnete sie als eines der wichtigsten Industrieunternehmen des Landes. Das Unternehmen erwirtschaftet Einkünfte für das Lukaschenka-Regime. OJSC „MAZ“ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC MAZ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    Beschäftigte von OJSC MAZ, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC MAZ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschließen. Daher ist OJSC MAZ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

    21.6.2021

    14.

    Logex

    ТАА „Лагекс“

    ООО „Логекс“

    Anschrift: Kommunisticheskaya St. 24, office 2, Minsk, Belarus

    Registrierungsnummer: 192695465

    Website: http://logex.by/

    E-Mail: info@logex.by

    Logex ist mit Aliaksandr Shakutsin verbunden, einem dem Lukaschenka-Regime nahestehenden Geschäftsmann, der von der Union bereits benannt wurde.

    Das Unternehmen ist am Export von Blumen in die Russische Föderation zu Dumpingpreisen beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Die wichtigsten belarussischen Schnittblumenlieferanten sind die der Staatsführung nahestehenden Unternehmen.

    Daher profitiert Logex vom Lukaschenka-Regime.

    21.6.2021

    15.

    JSC „NNK“ (Novaia naftavaia kampania)/New Oil Company

    ЗАТ „ННК“ (Новая нафтавая кампанiя)

    ЗАО „ННК“ (Новая нефтяная компания)

    Anschrift: Rakovska St. 14W room 7, 5th floor, Minsk, Belarus

    Registrierungsnummer: 193402282

    „New Oil“, Novaya Neftnaya Kompaniya (NNK), ist eine im März 2020 gegründete Organisation. Sie ist das einzige private Unternehmen, das zur Ausfuhr von Erdölerzeugnissen aus Belarus berechtigt ist – ein Hinweis auf enge Verbindungen zu den Behörden und auf das höchste Niveau an staatlichen Privilegien. NNK ist Eigentum von Interservice, einem Unternehmen von Mikalai Varabei, der einer der führenden Geschäftsleute ist, die vom Lukaschenka-Regime profitieren und es unterstützen. NNK ist Berichten zufolge auch mit Aliaksei Aleksin verbunden, einem weiteren prominenten belarussischen Geschäftsmann, der vom Lukaschenka-Regime profitiert. Medienberichten zufolge war Aleksin neben Varabei Gründer der NNK. NNK wurde außerdem von den belarussischen Behörden dazu genutzt, die belarussische Wirtschaft an die von der Union eingeführten restriktiven Maßnahmen anzupassen.

    Daher profitiert NNK vom Lukaschenka-Regime.

    21.6.2021

    16.

    Belaeronavigatsia

    staatseigenes Unternehmen

    Белаэранавiгацыя

    Дзяржаўнае прадпрыемства

    Белаэронавигация

    Государственное предприятие

    Anschrift: Korotkevich St. 19, 220039 Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 1996

    Website: http://www.ban.by/

    E-Mail: office@ban.by

    Tel.: +375 (17) 215-40-51

    Fax: +375 (17) 213-41-63

    Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig. Es trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss wurde mit dem Ziel der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega gefasst und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

    Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

    21.6.2021

    17.

    Offene Aktiengesellschaft „Belavia Belarusian Airlines“

    ААТ „Авiякампанiя Белавiя“

    ОАО ‚Авиакомпания „Белавиа“

    Anschrift: Nemiga St. 14A, 220004 Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 4.1.1996

    Registrierungsnummer: 600390798

    Die OJSC Belavia Belarusian Airlines ist das nationale Luftfahrtunternehmen im Staatseigentum. Aliaksandr Lukashenka hat versprochen, seine Regierung werde Belavia jede mögliche Unterstützung leisten, nachdem die Union beschlossen hat, für alle belarussischen Luftfahrunternehmen ein Verbot des Überflugs des Luftraums der Union und des Zugangs zu Flughäfen der Union zu verhängen. Zu diesem Zweck hat er mit dem russischen Präsidenten Vladimir Putin vereinbart, dass die Öffnung neuer Flugrouten für Belavia geplant wird.

    Die Unternehmensführung von Belavia hat den Beschäftigten außerdem untersagt, gegen die Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen und die Massenverhaftungen in Belarus zu protestieren, angesichts der Tatsache, dass Belavia ein staatseigenes Unternehmen ist.

    Belavia profitiert somit vom Lukashenka-Regime und unterstützt es.

    Belavia war daran beteiligt, Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Belarus zu bringen. Migranten, die die Außengrenze der Union überschreiten wollten, sind mit Flügen von Belavia aus einer Reihe von Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, insbesondere Libanon, VAE und Türkei, nach Minsk geflogen. Belavia hat, um das zu erleichtern, neue Flugrouten eröffnet und die Zahl der Flüge auf bestehenden Flugrouten erhöht. Lokale Reiseveranstalter haben als Vermittler agiert und Flugscheine von Belavia an Migrationswillige verkauft und damit Belavia dabei geholfen, im Hintergrund zu bleiben.

    Belavia trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    18.

    Republikanisches Einheitsunternehmen „TSENTRKURORT“

    Рэспублiканскае унiтарнае прадпрыемства „ЦЭНТРКУРОРТ“

    Республиканское унитарное предприятие „ЦЕНТРКУРОРТ“

    Anschrift: Myasnikova St. 39, 220030 Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 12.8.2003

    Registrierungsnummer: 100726604

    Das staatseigene Tourismusunternehmen Tsentrkurort ist Teil der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Tsentrkurort ist Berichten zufolge eines der Unternehmen, die den Zustrom von Migranten koordinieren, die die Grenze zwischen Belarus und der Union überschreiten wollen. Tsentrkurort hat mindestens 51 irakischen Staatsangehörigen dabei geholfen, Besuchervisa für ihre Reise nach Belarus zu erhalten, und hat einen Vertrag für Beförderungsdienstleistungen mit dem belarussischen Unternehmen „Stroitur“, das das Mieten von Bussen mit Fahrern anbietet, unterzeichnet. Von Tsentrkurort gebuchte Busse beförderten Migranten, darunter auch Kinder, vom Flughafen Minsk zu Hotels.

    Tsentrkurort trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    19.

    Oskartour LLC

    ООО Оскартур

    Anschrift: Karl Marx St. 25, room 1n, Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 18.10.2016

    Registrierungsnummer: 192721937

    Oskartour ist ein Reiseveranstalter, der Migranten aus dem Irak dabei geholfen hat, Visa zu erlangen, und anschließend ihre Reise nach Belarus mit Flügen von Bagdad nach Minsk organisiert hat. Diese irakischen Migranten wurden später an die belarussische Grenze zur Union verbracht, damit sie dort rechtswidrig diese Grenze überschreiten. Dank Oskartour und seiner Kontakte zu irakischen Fluggesellschaften, belarussischen Behörden und zum staatseigenen Unternehmen Tsentrkurort hat das irakische Luftfahrtunternehmen regelmäßig Flüge von Bagdad nach Minsk durchgeführt, um mehr Personen nach Belarus zu bringen, damit diese die Außengrenze der Union rechtswidrig überschreiten. Oskartour war an diesem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das belarussische Sicherheitsdienste und staatseigene Unternehmen praktiziert haben, beteiligt.

    Oskartour trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    20.

    Republikanisches Einheitstochterunternehmen „Hotel Minsk“

    Гатэль „Мiнск“

    Республиканское дочернее унитарное предприятие „Отель ‚Минск‘“

    Anschrift: Nezavisimosti Ave. 11, Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 26.12.2016/3.4.2017

    Registrierungsnummer: 192750964

    Website: http://hotelminsk.by/

    E-Mail: hotelminsk@udp.gov.by; marketing@hotelminsk.by

    Tel.: +375 (17) 209-90-61

    Fax: +375 (17) 200-00-72

    Hotel Minsk ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Minsk war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Irakische Migranten hatten in ihren belarussischen Visaanträgen, die sie unmittelbar vor ihrer Ankunft in Belarus gestellt hatten, das Hotel Minsk als vorübergehenden Aufenthaltsort angegeben.

    Hotel Minsk trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenzen der Union bei.

    2.12.2021

    21.

    Offene Aktiengesellschaft „Hotel Planeta“

    ААТ „Гасцiнiца Планета“

    OAO „Гостиница Планета“

    Anschrift: Pobediteley Ave. 31, Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 1.2.1994/6.3.2000

    Registrierungsnummer: 100135173

    Website: https://hotelplaneta.by/

    E-Mail: planeta@udp.gov.by

    Tel.: +375 (17) 226-78-53

    Fax: +375 (17) 226-78-55

    Die OJSC Hotel Planeta ist ein Tochterunternehmen der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, einer Regierungsagentur, die unmittelbar dem Präsidenten untersteht. Hotel Planeta war an dem System für das rechtswidrige Überschreiten der Grenze, das von belarussischen Sicherheitsdiensten und staatseigenen Unternehmen praktiziert wurde, beteiligt. In dem Hotel wurden Migranten untergebracht, bevor sie an die Grenze zwischen Belarus und der Union verbracht wurden, damit sie die Grenze rechtswidrig überschreiten. Sie hatten 1 000 US-Dollar an ein Reisebüro in Bagdad für den Flug, ein Touristenvisum und den Aufenthalt in dem Hotel gezahlt.

    Hotel Planeta trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenzen der Union bei.

    2.12.2021

    22.

    ASAM (Asobnaia sluzhba aktyunykh merapryemstvau)

    OSAM (Otdiel’naya sluzhba aktivnykh mieropriyatiy)

    Асобная служба актыўных мерапрыемстваў (АСАМ)

    Отдельная служба активных мероприятий (ОСАМ)

    Anschrift: State Border Committee of the Republic of Belarus, Volodarsky St. 24, 220050 Minsk, Belarus

    ASAM (Sondereinheit für Aktive Maßnahmen) ist eine belarussische Sondergrenzschutzeinheit, die von Viktar Lukashenka kontrolliert und von Ihar Kruchkou geleitet wird. Die ASAM-Kräfte organisieren im Rahmen der Sonderoperation „Tor“ rechtswidrige Grenzüberschreitungen durch Belarus hindurch in Mitgliedstaaten der Union und sind unmittelbar an der Beförderung von Migranten auf die andere Seite der Grenze beteiligt. ASAM verlangt außerdem von den beförderten Migranten eine Bezahlung für den Grenzübertritt.

    ASAM trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    ▼M33 —————

    ▼M27

    24.

    VIP Grub

     

    Anschrift: Büyükdere Cad. No:201, Istanbul, Türkei

    VIP Grub ist ein Pass- und Visadienst mit Sitz in Istanbul, Türkei, der Reisen nach Belarus mit der ausdrücklichen Absicht organisiert, die Migration in die Union zu erleichtern. VIP Grub wirbt aktiv mit der Migration in die Union. VIP Grub trägt damit zu Aktivitäten des Lukaschenka-Regimes zur Erleichterung des rechtswidrigen Überschreitens der Außengrenze der Union bei.

    2.12.2021

    25.

    Offene Aktiengesellschaft „Grodno Azot“

    Einschließlich des Zweigunternehmens „Khimvolokno Plant“ JSC „Grodno Azot“

    ААТ „Гродна Азот“

    ОАО „Гродно Азот“

    Фiлiял „Завод Хiмвалакно“ ААТ „Гродна Азот“

    Филиал „Завод Химволокно“ ОАО „Гродно Азот“

    Anschrift: Kosmonavtov Ave. 100, Grodno/Hrodna, Belarus

    Registrierungsdatum: 1965

    Registrierungsnummer: 500036524

    Website: https://azot.by/en/

    Anschrift: Slavinskogo St. 4, 230026 Grodno/Hrodna, Belarus

    Registrierungsdatum: 12.5.2000

    Registrierungsnummer: 590046884

    Website: www.grodno-khim.by

    E-Mail: office@grodno-khim.by; market@grodno-khim.by; ppm@grodno-khim.by; tnp@grodno-khim.by

    Tel./Fax: +375 (152) 39-19-00; +375 (152) 39-19-44

    Die OJSC Grodno Azot ist ein großer belarussischer staatseigener Hersteller von Stickstoffverbindungen mit Sitz in Grodno/Hrodna. Lukashenka hat es als „ein sehr wichtiges, ein strategisches Unternehmen“ bezeichnet. Im Besitz von Grodno Azot befindet sich auch Khimvolokno Plant, ein großer Hersteller von Polyamid und Polyester sowie Verbundwerkstoffen. Grodno Azot und sein Khimvolokno Plant sind eine Quelle erheblicher Einnahmen für das Lukashenka-Regime. Damit unterstützt Grodno Azot das Lukaschenka-Regime.

    Lukashenka hat das Unternehmen besucht, ist mit seinen Vertretern zusammengetroffen und hat dabei die Modernisierung der Fabrik und verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung besprochen. Lukashenka hat außerdem versprochen, für den Bau einer neuen Stickstoffanlage in Grodno/Hrodna werde ein Darlehen verwendet. Damit profitiert Grodno Azot vom Lukaschenka-Regime.

    Diejenigen Beschäftigten von Grodno Azot – einschließlich der Beschäftigten von Khimvolokno Plant –, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilgenommen und gestreikt hatten, wurden entlassen und von der Unternehmensführung von Grodno Azot und Vertretern des Regimes eingeschüchtert und bedroht. Daher ist Grodno Azot für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

    2.12.2021

    26.

    Staatliche Produktionsvereinigung „Belorusneft“

    Дзяржаўнае вытворчае аб’яднанне „Беларуснафта“

    Государственное производственное объединение „Белоруснефть“

    Anschrift: Rogachevskaya St. 9, 246003 Gomel/Homyel, Belarus

    Registrierungsdatum: 25.2.1966

    Registrierungsnummer: 400051902

    Belorusneft ist ein staatseigenes Unternehmen, das im petrochemischen Sektor tätig ist. Die Unternehmensführung entließ Arbeitnehmer, die gestreikt, an Protesten gegen das Regime teilgenommen oder diese Proteste öffentlich unterstützt haben. Daher ist Belorusneft für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

    2.12.2021

    27.

    Offene Aktiengesellschaft „Belshina“

    AAT „Белшина“

    ОАО „Белшина“

    Anschrift: Minskoe Shosse St. 4, 213824 Bobruisk, Belarus

    Registrierungsdatum: 10.1.1994

    Registrierungsnummer: 700016217

    Website: http://www.belshinajsc.by/

    Die OJSC Belshina ist eines der führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und ein großer Hersteller von Fahrzeugreifen. Das Unternehmen ist damit eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Der belarussische Staat profitiert unmittelbar von den von Belshina erwirtschafteten Einkünften. Belshina unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.

    Mitarbeiter von Belshina, die nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus protestierten und streikten, wurden entlassen. Daher ist Belshina für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

    2.12.2021

    ▼M31

    28.

    Offene Aktiengesellschaft „Belaruskali“

    Адкрытае акцыянернае таварыства „Беларуськалiй“

    Открытое акционерное общество „Беларуськалий“

    Anschrift: Korzha street 5, Soligorsk, 223710 Minsk Region/Oblast, Belarus,

    Registrierungsdatum: 23.12.1996

    Registrierungsnummer: 600122610

    „Offene Aktiengesellschaft Belaruskali“ ist ein staatseigenes Unternehmen und einer der größten Kali-Hersteller der Welt; 20 % der Kali-Ausfuhren weltweit entfallen auf dieses Unternehmen. Es ist damit eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Aliaksandr Lukaschenka bezeichnete es als „nationalen Schatz, Stolz, eine der Säulen der belarussischen Ausfuhren“. Damit profitiert die „Belaruskali“ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    Beschäftigte der „Belaruskali“, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Lukaschenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist „Belaruskali“ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    ▼M34

    29.

    Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company

    ААТ „Беларуская калiйная кампанiя“

    ОАО Белорусская калийная компания Anschrift: Masherova ave.

    Anschrift: Masherova ave. 35, 220002 Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 13.9.2013

    Registrierungsnummer: 192050251

    Telefon: +375 (17) 3093010; +375 (17) 309-30-30

    E-Mail-Adresse: info@belpc.by

    Die Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company ist der Ausfuhr-Arm des staatlichen belarussischen Kali-Herstellers Belaruskali. Belaruskali ist eine der größten Einkommensquellen für das Lukashenka-Regime. Die Lieferungen der Belarusian Potash Company machen 20 % der weltweiten Kali-Ausfuhren aus.

    Der Staat garantierte der Belarusian Potash Company das Monopol für die Ausfuhr von Kaliumdüngemitteln. Dank der Vorzugsbehandlung durch die belarussichen Behörden erwirtschaftet das Unternehmen erhebliche Einnahmen. Damit profitiert die Belarusian Potash Company vom Lukashenka-Regime und unterstützt dieses.

    3.6.2022

    ▼M31

    30.

    „Inter Tobacco“ LLC

    Таварыства з абмежаванай адказнасцю „Iнтэр Табак“

    Общество с ограниченной ответственностью „Интер Тобако“

    Anschrift: 131 Novodvorskiy village, Novodvorskiy village council, Minsk District, 223016 Minsk Region/Oblast, Belarus (Freie Wirtschaftszone Minsk)

    Registrierungsdatum: 10.10.2002

    Registrierungsnummer: 808000714

    Inter Tobacco LLC ist Teil der Tabakindustrie von Belarus. Das Unternehmen hält einen wesentlichen Teil des profitablen inländischen Zigarettenmarkts von Belarus. Das Unternehmen erhielt auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Dekrets ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus. Darüber hinaus erließ Lukaschenka ein Präsidialdekret zur Neuziehung der Gebietsgrenzen der belarussischen Hauptstadt Minsk, um dem Werk von Inter Tobacco Land zuzuweisen – wahrscheinlich aus Gründen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Inter Tobacco gehört Alexei Oleksin und nahen Familienangehörigen von ihm (es befindet sich im Eigentum von Oleksins Unternehmen Energo-Oil).

    Daher profitiert Inter Tobacco vom Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    31.

    Offene Aktiengesellschaft „Naftan“

    Адкрытае акцыянернае таварыства „НАФТАН“

    Открытое акционерное общество „НАФТАН“

    Anschrift: Novopolotsk 1, 211440 Vitebsk Region/Oblast, Belarus,

    Registrierungsdatum: 1992

    Registrierungsnummer: 300042199

    Als staatseigenes Unternehmen ist die OJSC „Naftan“ eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Daher profitiert die „Naftan“ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    Beschäftigte der „Naftan“, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Daher ist die „Naftan“ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    32.

    Offene Aktiengesellschaft „Grodno Tobacco Factory Neman“

    Адкрытае акцыянернае таварыства „Гродзенская тытунёвая фабрыка ‚Нёман‘“

    Oткрытое акционерное общество „Гродненская табачная фабрика Неман“

    Anschrift: Ordzhonikidze street 18, 230771 Grodno/Hrodna, Belarus

    Registrierunsdatum 30.12.1996

    Registrierungsnummer: 500047627

    Die OJSC „Grodno Tobacco Factory Neman“ ist ein staatseigenes belarussisches Unternehmen und eine der wichtigen Einnahmequellen des Lukaschenka-Regimes. Das Unternehmen hält 70-80 % Marktanteile am belarussischen Tabakmarkt. Die „Grodno Tobacco Factory Neman“ profitiert daher vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    Die in Belarus hergestellten Zigarettenmarken der „Grodno Tobacco Factory Neman“ gehören zu den Zigaretten, die im Rahmen des lukrativen Handels mit geschmuggelten Zigaretten am häufigsten in die Union geschmuggelt werden. Für den Schmuggelhandel werden Eisenbahnfahrzeuge der belarussischen Staatsunternehmen „Belaruskali“ und „Grodno Azot“ eingesetzt. Die „Grodno Tobacco Factory Neman“ trägt daher zur Erleichterung der illegalen Verbringung von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, in das Hoheitsgebiet der Union bei.

    3.6.2022

    33.

    Beltamozhservice

    Рэспублiканскае унiтарнае прадпрыемства „БЕЛМЫТСЭРВIС“

    Республиканское унитарное предприятие „БЕЛТАМОЖСЕРВИС“

    Anschrift: 17th km, Minsk-Dzerzhinsk highway, administrative building, office 75, Shchomyslitsky s/s, 223049 Minsk Region/Oblast, Belarus

    Registrierungsdatum: 9.6.1999

    Registrierungsnummer: 101561144

    Beltamozhservice ist ein staatseigenes Unternehmen und eines der größten Logistikunternehmen in Belarus. Es steht in enger Verbindung zu den belarussischen Behörden und ist am Schmuggel und an der Wiederausfuhr von Gütern aus Belarus nach Russland beteiligt. Das Unternehmen profitiert von seinen Verbindungen zu den belarussischen Behörden und erwirtschaftet erhebliche Einnahmen für das Lukaschenka-Regime. Beltamozhservice profitiert damit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

    3.6.2022

    34.

    Offene Aktiengesellschaft „Managing Company of Holding ‚Belkommunmash‘“

    Адкрытае акцыянернае таварыства „Кiруючая кампанiя холдынгу ‚Белкамунмаш‘“

    Открытое акционерное общество „Управляющая компания холдинга ‚Белкоммунмаш‘“

    Anschrift: 64B-2 Perekhodnaya St., 220070 Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 13.8.1991

    Registrierungsnummer: 100205408

    Belkommunmash ist ein belarussischer Hersteller von Fahrzeugen für öffentliche Verkehrsbetriebe. Aliaksandr Lukaschenka fördert die Geschäfte der Belkommunmash, indem er Garantien dafür gibt, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Partnern nachkommt, und indem er seinen Einfluss geltend macht, um dessen Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Daher profitiert Belkommunmash vom Lukaschenka-Regime.

    Belkommunmash entließ Arbeitnehmer im Rahmen von Repressalien infolge der Teilnahme der Arbeitnehmer an den Protesten gegen das gefälschte Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 und ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    35.

    Belteleradio Company / Nationales staatliches Fernseh- und Hörfunkunternehmen der Republik Belarus

    Нацыянальная дзяржаўная тэлерадыёкампанiя Рэспублiкi Беларусь / Белтэлерадыёкампанiя

    Национальная государственная телерадиокомпания Республики Беларусь / Белтелерадиокомпания

    Anschrift: Makayonka St. 9, Minsk, Belarus

    Registrierungsdatum: 14.9.1994

    Registrierungsnummer: 100717729

    Website: tvr.by

    Belteleradio Company ist das staatliche Fernseh- und Hörfunkunternehmen und kontrolliert sieben Fernseh- und fünf Radiosender in Belarus. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen im August 2020 hat Belteleradio Company protestierende Mitarbeiter der von ihr kontrollierten Medienunternehmen entlassen und durch russische Medienmitarbeiter ersetzt. Daher ist Belteleradio Company für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

    Die von Belteleradio Company überwachten Fernseh- und Radiosender verbreiten aktiv Propaganda und unterstützen so das Lukaschenka-Regime.

    3.6.2022

    ▼M35

    36.

    Offene Aktiengesellschaft „MINSK ELECTROTECHNICAL PLANT NAMED AFTER V. I. KOZLOV“

    Адкрытае акцыянернае таварыства „МIНСКI ЭЛЕКТРАТЭХНIЧНЫ ЗАВОД IМЯ В.I.КАЗЛОВА“

    Открытое акционерное общество „МИНСКИЙ ЭЛЕКТРОТЕХНИЧЕСКИЙ ЗАВОД ИМЕНИ В.И.КОЗЛОВА“/ОАО „МЭТЗ ИМ. В.И.КОЗЛОВА“

    Anschrift: Room 502, 4, Uralskaya st., Minsk 220037, Republik Belarus

    Art des Unternehmens:Staatseigenes Unternehmen

    Registrierungsort:4, Uralskaya st.,

    Minsk 220037,

    Republik Belarus

    Registrierungsdatum: 1.3.1994

    Registrierungsnummer: 100211261(УНП)

    Hauptgeschäftssitz: Belarus

    Website: www.metz.by

    E-Mail: urist@metz.by

    Tel. 8017 230 11 22

    Die offene Aktiengesellschaft „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“ ist ein staatseigenes Unternehmen, einer der größten Hersteller von elektrischen Geräten in Europa und einer der Industriegiganten von Belarus. Damit ist das Unternehmen eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Die Beschäftigten von „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an friedlichen Protesten und Streiks teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Später wurden Arbeitnehmer wegen ihrer Teilnahme an den Streiks entlassen.

    Daher profitiert „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“ von dem Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Darüber hinaus ist „Minsk Electrotechnical Plant named after V.I. Kozlov“ für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich.

    3.8.2023

    37.

    Offene Aktiengesellschaft „Byelorussian Steel Works“ — management company of „Byelorussian Metallurgical Company“ holding‘ alias Offene Aktiengesellschaft „BSW (BMZ) — management company of ‚BMC‘ holding“

    Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Беларускi металургiчны завод — кiруючая кампанiя холдынгу „Беларуская металургiчная кампанiя“ a.k.a. ААТ „БМЗ — кiруючая кампанiя холдынгу ‚БМК‘“

    Открытое акционерное общество ‚Белорусский металлургический завод- управляющая компания холдинга „Белорусская металлургическая компания“ alias ОАО „БМЗ- управляющая компания холдинга ‚БМК‘“

    Anschrift: 37, Promyshlennaya Street, Zhlobin, Gomel region, Belarus, 247210

    Art des Unternehmens: Offene Aktiengesellschaft

    Registrierungsort: Zhlobin, Region Gomel, Belarus

    Registrierungsdatum: 24.4.1991 als „БЕЛОРУССКИЙ МЕТАЛЛУРГИЧЕСКИЙ ЗАВОД“,

    11.9.1996 als „Государственное предприятие — Белорусский металлургический завод“,

    1.12.1997 als „Белорусский металлургический завод“,

    3.11.1999 als „Республиканское унитарное предприятие ‚Белорусский металлургический завод‘“,

    1.1.2012 als „Открытое акционерное общество ‚Белорусский металлургический завод‘“.

    Registrierungsnummer: 400074854

    Hauptgeschäftssitz: Zhlobin, Region Gomel, Belarus

    Die offene Aktiengesellschaft BSW — management company of „BMC“ holding ist ein einzigartiges staatliches Unternehmen der metallurgischen Industrie in Belarus und gehört zu den größten Unternehmen des Landes. Das Unternehmen ist damit eine wichtige Einkommensquelle für das Lukaschenka-Regime. Der belarussische Staat profitiert unmittelbar von den Einkünften der BSW — management company of „BMC“ holding. Darüber hinaus erhält das Unternehmen umfangreiche staatliche Zuschüsse und politische Unterstützung vom Lukaschenka-Regime. Der Generaldirektor von BSW — management company of „BMC“ holding wurde von Präsident Lukaschenka persönlich ernannt.

    Mitarbeiter von BSW — management company of „BMC“ holding, die nach den Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus protestierten und streikten, wurden entlassen. Seitdem geht das Unternehmen gegen Beschäftigte, die Streiks organisieren wollen, weiterhin mit Drohungen und Entlassungen vor. Daher profitiert BSW — management company of „BMC“ holding vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es. Ferner ist das Unternehmen für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus verantwortlich.

    3.8.2023

    38.

    Belneftekhim — Belarussischer Staatskonzern für Öl und Chemie

    Белнафтахiм — Беларускi дзяржаўны канцэрн па нафце i хiмii

    Белнефтехим, Белорусский государственный концерн по нефти и химии

    Anschrift: 73, Dzerzhinskogo Street, Minsk, 220116

    Art des Unternehmens: Staatlicher Konzern

    Registrierungsort:73, Dzerzhinskogo Street, Minsk, 220116

    Registrierungsdatum: 21.7.1997

    Registrierungsnummer: 101272253

    Hauptgeschäftssitz: Minsk, Belarus

    Der belarussische Staatskonzern für Öl und Chemie (Belneftekhim) ist einer der größten Industriekomplexe der Republik Belarus und besteht aus mehreren anderen 1997 gegründeten staatseigenen Unternehmen. Für Aliaksandr Lukaschenka ist Belneftekhim einer der wichtigsten und strategisch bedeutendsten Konzerne in Belarus. Belneftekhim ist insbesondere für die belarussische Wirtschaft und Außenpolitik von grundlegender Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Russland und Belarus beim Aufbau eines gemeinsamen Erdölmarkts. Zwischen dem Konzern und Präsident Lukaschenka finden regelmäßige Konsultationen statt. Belneftekhim profitiert von der Unterstützung des Lukaschenka-Regimes, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der westlichen Sanktionen. Belneftekhim profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt es.

    3.8.2023

    ▼M32




    ANHANG II

    LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2d

    Belarussisches Verteidigungsministerium

    140 Repair Plant JSC

    558 Aircraft Repair Plant JSC

    2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC

    AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC

    AGAT - Electromechanical Plant OJSC

    AGAT - SYSTEM

    ATE - Engineering LLC

    BelOMO Holding

    Belspetsvneshtechnika SFTUE

    Beltechexport CJSC

    BSVT-New Technologies

    Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel

    Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus

    KGB Alpha

    Kidma Tech OJSC

    Minotor-Service

    Minsk Wheeled Tractor Plant

    Oboronnye Initsiativy LLC

    OJS KB Radar Managing Company

    Peleng JSC

    Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus

    Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus

    Transaviaexport Airlines, JSC

    Volatavto OJSC

    ▼M26




    ANHANG III

    LISTE DER GRÖSSEREN KREDITINSTITUTE NACH DEN ARTIKELN 2h UND 2i

    Entwicklungsbank der Republik Belarus
    Belarusbank
    Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)
    Belagoprombank
    Bank Dabrabyt

    ▼M10 —————

    ▼M28




    ANHANG IV

    LISTE DER PARTNERLÄNDER NACH ARTIKEL 2c ABSATZ 9

    ▼M32




    ANHANG V

    LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2y



    Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung

    Geltungsbeginn

    Belagroprombank

    20. März 2022

    Bank Dabrabyt

    20. März 2022

    Entwicklungsbank der Republik Belarus

    20. März 2022

    Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)

    14. Juni 2022

    ▼M36




    ANHANG VI

    Liste der Feuerwaffen und anderen Waffen gemäß Artikel 1a



    KN-Code

    Warenbezeichnung

    9303

    Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird

    ex  93 04

    Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen), ausgenommen Waffen der Position 9307



    ( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 1).

    ( 2 ) Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1).

    ( 3 ) Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1).

    ( 4 ) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

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