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Document 02011D0815-20111206

Consolidated text: Beschluss EUTM Somalia /1/2011 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 6. Dezember 2011 betreffend die Annahme der Beiträge von Drittstaaten für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (2011/815/GASP)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/815/2011-12-06

2011D0815 — DE — 06.12.2011 — 000.001


Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

►B

BESCHLUSS EUTM SOMALIA/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 6. Dezember 2011

betreffend die Annahme der Beiträge von Drittstaaten für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia)

(2011/815/GASP)

(ABl. L 324, 7.12.2011, p.36)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 117 vom 1.5.2012, S. 30  (815/2011)




▼B

BESCHLUSS EUTM SOMALIA/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 6. Dezember 2011

betreffend die Annahme der Beiträge von Drittstaaten für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia)

(2011/815/GASP)



DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte ( 1 ) (EUTM Somalia), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

▼C1

(1)

Der Befehlshaber der EUTM Somalia hat am 23. August 2011 eine Truppengestellungskonferenz veranstaltet.

▼B

(2)

Der Beitrag Serbiens zu EUTM Somalia sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Mission und des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.

(3)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls (Nr. 22) über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich mithin nicht an der Durchführung dieses Beschlusses und der Finanzierung von EUTM Somalia —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

Beiträge von Drittstaaten

►C1  Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Truppengestellungskonferenz vom 23. August 2011 ◄ und der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Mission und des EUMC wird der Beitrag Serbiens zur Militärmission der Europäischen Union, zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) beizutragen, angenommen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.



( 1 ) ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16.

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